Bekanntmachung : Datum:
Richtlinie zur Förderung von Kompetenzzentren zur automatisierten Analyse von Daten mittels Maschinellen Lernens im Rahmen des Förderprogramms "IKT 2020 – Forschung für Innovationen". Bundesanzeiger vom 01.06.2017
Vom 17.05.2017
Informations- und Kommunikationstechnologien (IKT) sind Treiber für Innovationen und damit Grundlage für neue Produkte, Verfahren und Dienstleistungen. Die "Digitale Wirtschaft und Gesellschaft" voranzubringen ist eine der sechs prioritären Zukunftsaufgaben der "Neuen Hightech-Strategie – Innovationen für Deutschland" der Bundesregierung. Mit dem Förderprogramm "IKT 2020 – Forschung für Innovationen" setzt die Bundesregierung einen Schwerpunkt ihrer Innovationspolitik auf IKT.
Die Menge der produzierten Daten wächst ungebrochen. Die Gründe für diesen rapiden Zuwachs sind neben der Digitalisierung von Inhalten und dem Austausch von Daten vor allem auch die Integration digitaler Mess-, Steuer- und Regelsysteme – eingebetteter Systeme – in Alltagsgegenstände sowie der Austausch und die Verarbeitung der Daten in "intelligenten Umgebungen". Die Digitalisierung von Gegenständen erzeugt verschiedenste Daten für vielfältigste Zwecke und erfasst alle Bereiche des Lebens. Der Motor für Industrie 4.0 ist die Verarbeitung einer zunehmend unüberschaubar werdenden Menge von Daten aus einzelnen Geschäftsvorfällen und deren Verknüpfung mit Daten aus anderen Bereichen eines Unternehmens zur weiteren Optimierung von Unternehmensprozessen. Auch in der Wissenschaft nimmt die Menge der produzierten Daten unaufhörlich zu; sei es in der Klimaforschung, der Experimentalphysik oder in den Sozialwissenschaften.
Die Analyse und Auswertung von großen Datenmengen ist eine der bedeutendsten Herausforderungen unserer Zeit. Einer der wichtigsten Technologiebausteine im Bereich der komplexen Datenanalysen stellt das Maschinelle Lernen (ML) dar. Das ML dient dazu, Muster in Daten zu erkennen oder Daten erst auf eine Weise zu segmentieren, die eine weitere Bearbeitung ermöglicht. Dabei kann ML nicht isoliert betrachtet werden, vielmehr ist es eingebettet in eine neue Wissenschaft der Datenanalyse, die das Lernen aus Beispielen mit Analysemethoden in Logik und Statistik verbindet.
Aus wissenschaftlicher wie technologischer Sicht wird die erfolgreiche Auswertung extrem großer Datenmengen als notwendiger Beitrag zur Bewältigung gesellschaftlicher Herausforderungen angesehen. Neue Anwendungsbereiche stellen das ML jedoch vor neue Herausforderungen. Diese Herausforderungen müssen adressiert werden, einerseits auf prinzipieller Ebene von induktiven Verfahren (u. a. Nachvollziehbarkeit, Validierbarkeit, Reproduzierbarkeit, Interdeterminismus) anderseits auch bei den Grenzen des ML (u. a. bei minimalen oder sehr großen Datenmengen, bei Lernen mit unsicheren Daten, bei exponentiell wachsendem Rechenaufwand). Weiterhin müssen Anforderungen verschiedener neuer Anwendungen hinsichtlich der Beweisbarkeit, Zuverlässigkeit, Zertifizierbarkeit und Transparenz untersucht werden. Große Herausforderungen und Potenziale ergeben sich auch für verschiedene Wissenschaftsdisziplinen, die sich mit einer immer größer werdenden Menge verwertbarer Daten für ihre Forschung konfrontiert sehen.
Eine Grundvoraussetzung für den erfolgreichen Einsatz von ML ist ein fundiertes Verständnis über die verschiedenen ML-Verfahren. In vielen Bereichen der Wissenschaft und in der deutschen Wirtschaft wurde das große Potenzial von ML erkannt, allerdings werden entsprechende Verfahren nur selten konsequent angewandt. Um das enorme Potenzial des ML zu heben, sollen Kooperationen zwischen verschiedenen Disziplinen der Wissenschaft und Kooperationen zwischen grundlagenorientierten Theoretikern und praxisnahen Anwendern gefördert werden.
1 Zuwendungszweck, Rechtsgrundlage
1.1 Zuwendungszweck
Das Bundesministerium für Bildung und Forschung (BMBF) beabsichtigt, die Forschung im Bereich des ML in Deutschland gezielt zu unterstützen und auszubauen.
Durch die vorliegende Bekanntmachung sollen bis zu drei Kompetenzzentren für die praxisrelevante Anwendung von Verfahren des ML gefördert werden. Kompetenzzentren können herausragende Hochschulen und außeruniversitäre Forschungseinrichtungen sein, die eine national wie international herausragende Exzellenz im Bereich des ML vorweisen können. Die Zentren sollen langfristige Strategien entwickeln, zugehörige Forschungsprojekte für die Bewältigung aktueller und zukünftiger Herausforderungen durchführen, die Koordination für Testdatensätze und Algorithmen (inkl. Benchmarks) übernehmen sowie insbesondere die praxisnahe Einbindung von ML in den verschiedenen Wissenschaftsdisziplinen fördern.
Weiterhin soll ein Future Innovation Lab für die Initiierung und Umsetzung innovativer Ideen im Bereich des ML gefördert werden. Angesiedelt werden kann das Future Innovation Lab an einer Hochschule oder einem außeruniversitären Forschungsinstitut, welches eine national wie international herausragende Exzellenz im Bereich des ML vorweisen kann. Das Future Innovation Lab soll Innovationsprozesse unterstützen und Forschern einen Raum für kollaborative Forschungsprojekte in flachen Hierarchien bieten.
1.2 Rechtsgrundlagen
Der Bund gewährt die Zuwendungen nach Maßgabe dieser Richtlinie, der §§ 23 und 44 der Bundeshaushaltsordnung (BHO) und den dazu erlassenen Verwaltungsvorschriften sowie der "Richtlinien für Zuwendungsanträge auf Ausgabenbasis (AZA)" und/oder der "Richtlinien für Zuwendungsanträge auf Kostenbasis (AZK)" des BMBF. Ein Rechtsanspruch auf Gewährung einer Zuwendung besteht nicht. Die Bewilligungsbehörde entscheidet nach pflichtgemäßem Ermessen im Rahmen der verfügbaren Haushaltsmittel.
Die Förderung des Bundes nach dieser Richtlinie erfolgt im Rahmen des Förderprogramms "IKT 2020".
2 Gegenstand der Förderung
Das BMBF wird im Rahmen der Bekanntmachung Einzelprojekte von Hochschulen sowie Verbundprojekte von Hochschulen und außeruniversitären Forschungseinrichtungen fördern, die gezielt die beschriebenen Herausforderungen adressieren und eine herausragende Exzellenz im Bereich ML nachweisen können.
Die Kompetenzzentren sowie das Future Innovation Lab sollen über eine bereits vorhandene geeignete regionale Kernstruktur und eine zugehörige leistungsfähige Infrastruktur verfügen. Vorteilhaft ist auch eine – zumindest regionale – Kooperation mit Anwendern oder Lösungsanbietern in mindestens einem für ML relevanten Wirtschaftszweig.
Inhaltlich erfolgt die Ausrichtung der Kompetenzzentren und des Future Innovation Labs auf wissenschaftlichen Ansätzen und Techniken zur Auswertung und Strukturierung von Datenbeständen mittels ML, wobei jedoch ein klarer Anwendungsfokus, möglichst zu mehreren Fachdisziplinen bzw. Branchen, gegeben sein muss. Explizit gewünscht sind interdisziplinäre Zugänge und Strukturen.
Für ein Kompetenzzentrum muss eine geeignete Strategie und Projektplanung für die Bewältigung spezifischer aktueller und zukünftiger Herausforderungen vorgeschlagen werden. Diese Strategie muss sowohl die angestrebten Entwicklungslinien auf algorithmischen und technischen Fachgebieten darstellen als auch wirtschaftlich und wissenschaftlich relevante Anwendungsfelder und darin geplante Entwicklungen.
Die Kompetenzzentren sollen in herausgehobener Weise nicht nur zur Dissemination von neuen Forschungsergebnissen im Bereich ML, sondern auch zu deren Transfer in die wirtschaftliche und wissenschaftliche Praxis beitragen. In der vorzulegenden Strategie ist daher besonders auf die zu beiden Themen geplanten Maßnahmen einzugehen. Außerdem gehören zu der jeweiligen Strategie insbesondere die folgenden Aspekte:
- Entwicklung eines an nationalen und internationalen Maßstäben gemessenen herausragenden Kompetenzprofils im Bereich ML sowie Kooperationsbereitschaft und -fähigkeit,
- Aufbau, Koordination und Pflege von Testdatensätzen und Algorithmen (inkl. Benchmarks),
- Ideenaustausch mit weltweit führenden Zentren und Forschungseinrichtungen,
- Nachwuchsförderung und praxisnahe Qualifizierung. Dafür ist die Ansiedelung des Kompetenzzentrums zumindest im Umfeld einer Hochschule gewünscht.
Die Förderung eines Kompetenzzentrums im Rahmen dieser Bekanntmachung ist in der ersten Förderphase auf vier Jahre befristet. Auf Grundlage einer Evaluation nach drei Jahren der Förderung wird anschließend über eine weitere Förderphase von drei Jahren entschieden. Danach soll das Kompetenzzentrum in einer eigenständigen und für Ergänzungen offenen Struktur weitergeführt werden. Mit der Bewerbung muss deshalb auch ein Konzept vorgelegt werden, in welcher Form das Zentrum im Anschluss an die Förderperiode weitergeführt werden kann. Im Antrag für die zweite Förderphase wird erwartet, dass ein Kompetenzzentrum darlegt, wie eine Finanzierung durch Aufträge Dritter im Umfang von mindestens 5 % des beantragten Fördervolumens realisiert werden soll.
Mit dem Future Innovation Lab soll eine Struktur aufgebaut werden, die es vornehmlich Doktoranden und Postdocs ermöglicht, in flachen Hierarchien ihre eigenen Ideen weiterzuentwickeln. Zur Bearbeitung eines Forschungsthemas sollen kleinere Forschungsgruppen von 3 bis 5 Personen gebildet werden, die dieses im Team gemeinsam bearbeiten können. Eine Unterstützung der Teams durch Masterstudierende ist ausdrücklich erwünscht. Innerhalb des Future Innovation Labs können gleichzeitig 3 bis 5 Forschungsgruppen ihre Forschungsthemen verfolgen, die durch einen erfahrenen Mentor unterstützt werden. Es sollen jährliche Workshops unter Beteiligung externer Gutachter durchgeführt werden, diese dienen u. a. der Gruppenfindung und der Erfolgskontrolle.
Das Future Innovation Lab soll als wissenschaftlicher Inkubator dienen, für dessen Etablierung eine geeignete Strategie dargelegt werden muss.
Für das Future Innovation Lab können Personalmittel für eine Gruppe von maximal 15 Personenäquivalenten (Masterstudierende, Doktoranden und eine koordinierende erfahrene wissenschaftliche Leitungspersönlichkeit, sowie Mittel zur Beschaffung von leistungsfähigen und für die Aufgaben spezifischen Rechnersystemen und Software beantragt werden.
Die Förderung eines Future Innovation Labs im Rahmen dieser Bekanntmachung ist auf vier Jahre befristet.
3 Zuwendungsempfänger
Antragsberechtigt sind Hochschulen sowie Verbünde von Hochschulen und/oder außeruniversitären Forschungseinrichtungen mit einem herausragenden Kompetenzprofil. Forschungseinrichtungen, die von Bund und/oder Ländern grundfinanziert werden, kann neben ihrer institutionellen Förderung nur unter bestimmten Voraussetzungen eine Projektförderung für ihre zusätzlichen projektbedingten Ausgaben beziehungsweise Kosten bewilligt werden. Bei Verbundprojekten ist von den Partnern der Koordinator zu benennen.
Eine Beteiligung von Unternehmen, insbesondere von kleinen und mittleren Unternehmen, als assoziierte Partner ist erwünscht.
4 Zuwendungsvoraussetzungen
Die Antragsteller sollen sich – auch im eigenen Interesse – im Umfeld des national beabsichtigten Vorhabens mit dem EU-Rahmenprogramm für Forschung und Innovation vertraut machen. Sie sollen prüfen, ob das beabsichtigte Vorhaben spezifische europäische Komponenten aufweist und damit eine ausschließliche EU-Förderung möglich ist. Weiterhin ist zu prüfen, inwieweit im Umfeld des national beabsichtigten Vorhabens ergänzend ein Förderantrag bei der EU gestellt werden kann. Das Ergebnis der Prüfungen soll im nationalen Förderantrag kurz dargestellt werden.
Die Partner eines Verbundprojekts regeln ihre Zusammenarbeit in einer schriftlichen Kooperationsvereinbarung. Vor der Förderentscheidung über ein Verbundprojekt muss eine grundsätzliche Übereinkunft über bestimmte vom BMBF vorgegebene Kriterien nachgewiesen werden. Einzelheiten können dem BMBF-Merkblatt – Vordruck 01101 entnommen werden.
Die Förderung setzt die grundsätzliche Bereitschaft der Projektteilnehmer zur Öffentlichkeitsarbeit und zum Transfer voraus. Im Rahmen der Programmsteuerung ist die Durchführung von Statusseminaren vorgesehen. Die Projektteilnehmer sind verpflichtet, sich an entsprechenden Querschnittsmaßnahmen zu beteiligen.
5 Art und Umfang, Höhe der Zuwendung
Die Zuwendungen können im Wege der Projektförderung als nicht rückzahlbare Zuschüsse gewährt werden.
Die Bemessungsgrundlage für Hochschulen, Forschungs- und Wissenschaftseinrichtungen und vergleichbare Institutionen sind die zuwendungsfähigen projektbezogenen Ausgaben bzw. die zuwendungsfähigen projektbezogenen Kosten, die individuell bis zu 100 % gefördert werden können.
Bei Forschungsvorhaben an Hochschulen wird zusätzlich zu den zuwendungsfähigen Ausgaben eine Projektpauschale in Höhe von 20 % gewährt.
6 Sonstige Zuwendungsbestimmungen
Bestandteil eines Zuwendungsbescheids auf Ausgabenbasis werden die Allgemeinen Nebenbestimmungen für Zuwendungen zur Projektförderung (ANBest-P) und die Besonderen Nebenbestimmungen für Zuwendungen des BMBF zur Projektförderung auf Ausgabenbasis (BNBest-BMBF 98) sein.
Bestandteil eines Zuwendungsbescheids auf Kostenbasis werden die Allgemeinen Nebenbestimmungen für Zuwendungen auf Kostenbasis des BMBF an Unternehmen der gewerblichen Wirtschaft für Forschung und Entwicklungsvorhaben (NKBF 98) sein.
Zusätzlich sind die "Besonderen Nebenbestimmungen für den Abruf von Zuwendungen im mittelbaren Abrufverfahren im Geschäftsbereich des BMBF" (BNBest-mittelbarer Abruf-BMBF) Bestandteil eines Zuwendungsbescheids, sofern die Zuwendungsmittel im sogenannten Abrufverfahren bereitgestellt werden.
Wenn der Zuwendungsempfänger seine aus dem Forschungsvorhaben resultierenden Ergebnisse als Beitrag in einer wissenschaftlichen Zeitschrift veröffentlicht, so soll dies so erfolgen, dass der Öffentlichkeit der unentgeltliche elektronische Zugriff (Open Access) auf den Beitrag möglich ist.
Dies kann dadurch erfolgen, dass der Beitrag in einer der Öffentlichkeit unentgeltlich zugänglichen elektronischen Zeitschrift veröffentlicht wird.
Erscheint der Beitrag zunächst nicht in einer der Öffentlichkeit unentgeltlich elektronisch zugänglichen Zeitschrift, so soll der Beitrag – gegebenenfalls nach Ablauf einer angemessenen Frist (Embargofrist) – der Öffentlichkeit unentgeltlich elektronisch zugänglich gemacht werden (Zweitveröffentlichung). Im Falle der Zweitveröffentlichung soll die Embargofrist zwölf Monate nicht überschreiten.
Das BMBF begrüßt ausdrücklich die Open Access-Zweitveröffentlichung von aus dem Vorhaben resultierenden wissenschaftlichen Monographien.
7 Verfahren
7.1 Einschaltung eines Projektträgers, Antragsunterlagen, sonstige Unterlagen und Nutzung des elektronischen Antragssystems
Mit der Abwicklung der Fördermaßnahme hat das BMBF seinen Projektträger (PT) beauftragt:
Deutsches Zentrum für Luft- und Raumfahrt e. V.
DLR Projektträger Gesellschaft, Innovation, Technologie
Softwaresysteme und Wissenstechnologien (PT-SW)
Rosa-Luxemburg-Straße 2
10178 Berlin
Ansprechpartner:
Dr. Ulrike Völlinger
Telefon: 0 30/6 70 55-6 86
Telefax: 0 30/6 70 55-7 42
E-Mail: ulrike.voellinger@dlr.de
Internet:
http://www.softwaresysteme.pt-dlr.de/de/maschinelles-lernen.php
Dort sind weitere Informationen erhältlich.
Soweit sich hierzu Änderungen ergeben, wird dies im Bundesanzeiger oder in anderer geeigneter Weise bekannt gegeben. Vordrucke für Förderanträge, Richtlinien, Merkblätter, Hinweise und Nebenbestimmungen können unter der oben genannten Internetadresse abgerufen oder unmittelbar beim oben angegebenen Projektträger angefordert werden.
7.2 Zweistufiges Verfahren
Das Antragsverfahren ist zweistufig angelegt.
7.2.1 Vorlage und Auswahl von Projektskizzen
In der ersten Verfahrensstufe ist dem beauftragten Projektträger bis spätestens 1. Oktober 2017 zunächst eine Projektskizze vorzulegen. Die Vorlagefrist gilt nicht als Ausschlussfrist. Verspätet eingehende Projektskizzen können aber möglicherweise nicht mehr berücksichtigt werden.
Projektskizzen müssen den konkreten Bezug zu den Kriterien dieser Bekanntmachung darlegen und alle wesentlichen Aussagen zur Beurteilung und Bewertung enthalten. Sie sollen nicht mehr als 20 Seiten umfassen und sollen über das Internet-Portal pt-outline2 online erstellt werden. Die für eine Beteiligung an der Bekanntmachung benötigten Informationen und Werkzeuge sind dort verfügbar. Damit die Online-Version der Projektskizze Bestandskraft erlangt, muss diese zusätzlich bis zum Abgabetermin der ersten Verfahrensstufe rechtsverbindlich unterschrieben auf dem Postweg beim beauftragten Projektträger eingereicht werden.
Die Projektskizzen sollen in Kurzform folgende Punkte darstellen:
- Deckblatt mit Projektbezeichnung, Postanschrift, Telefon und E-Mail des Einsenders sowie den Angaben zu Gesamtkosten, Zuwendungsbedarf und Laufzeit;
- eigene Vorarbeiten, Berücksichtigung laufender Forschungsarbeiten national und international sowie bestehender Maßnahmen zur Aus- und Weiterbildung;
- Darstellung der Ausgangslage des Kompetenzzentrums/Future Innovation Labs (beteiligte Akteure, Struktur, nationale und internationale Kooperationsbeziehungen bzw. Vernetzung der Akteure);
- Maßnahmen zur Nachwuchsförderung und Qualifizierung;
- Kurzdarstellung des Kompetenzprofils und Darstellung der eigenen Exzellenz.
Zusätzlich für ein Kompetenzzentrum:
- Darstellung und Begründung der thematischen Schwerpunktbildung und des eindeutigen Profils des Kompetenzzentrums und Beschreibung der konkret geplanten Forschungsvorhaben und der Anwendungsgebiete;
- Beschreibung der mittel- und langfristigen Ziele, die das Kompetenzzentrum verfolgt, sowie der Strategien, mit denen diese realisiert werden sollen. Erwartet werden Angaben darüber, welche Schwerpunkte die strategische Weiterentwicklung bestimmen, welche Rolle die beteiligten Partner in diesen Planungen spielen und welche Mittel (Eigen- und Drittmittel) zur Realisierung erforderlich sind;
- Arbeitsplan mit Arbeitspaketen aller beteiligten Partner, orientiert an zwei Förderphasen;
- Organisationsstruktur und Management des Kompetenzzentrums.
Zusätzlich für ein Future Innovation Lab:
- Beschreibung der mittel- und langfristigen Ziele, die das Future Innovation Lab verfolgt, sowie der Strategien, mit denen diese realisiert werden sollen. Erwartet werden Angaben zur strategischen Entwicklung zu einem wissenschaftlichen Inkubator, welche Rolle die eventuell beteiligte Partner in diesen Planungen spielen und welche Mittel (Eigen- und Drittmittel) zur Realisierung erforderlich sind;
- Organisationsstruktur des Future Innovation Labs.
Die eingegangenen Projektskizzen werden nach folgenden Kriterien bewertet:
- strategischer Beitrag zur Lösung der Herausforderungen im Bereich des ML;
- eigene Vorleistungen; Exzellenz der Akteure.
Und insbesondere für die Kompetenzzentren:
- Relevanz der vorgeschlagenen Lösung für industrielle Anwendungen;
- Beitrag zum Kompetenzaufbau bzw. Kompetenzausbau auf Seiten der potenziellen industriellen Anwender sowie zur Profilbildung insbesondere auf Seiten der Forschungspartner.
Auf der Grundlage der Bewertung werden die für eine Förderung geeigneten Projektideen nach dem Exzellenzgedanken ausgewählt. Die eingereichten Projektvorschläge stehen innerhalb der jeweiligen Kategorien Kompetenzzentrum bzw. Future Innovation Lab untereinander im Wettbewerb. Das BMBF behält sich vor, sich bei der Förderentscheidung durch unabhängige Experten beraten zu lassen. Das Auswahlergebnis wird den Interessenten schriftlich mitgeteilt. Es besteht kein Rechtsanspruch auf Rückgabe einer eingereichten Projektskizze und eventuell weiterer vorgelegter Unterlagen, die im Rahmen dieser Verfahrensstufe eingereicht wurden.
7.2.2 Vorlage förmlicher Förderanträge und Entscheidungsverfahren
In der zweiten Verfahrensstufe werden die Einreicher bei positiv bewerteten Projektskizzen aufgefordert, förmliche Förderanträge sowie eine ausführliche Vorhabenbeschreibung vorzulegen, über die nach abschließender Prüfung entschieden wird.
In dem förmlichen Förderantrag muss der Finanzierungsplan detaillierter aufgeschlüsselt und mit fachlichen Ausführungen in der Vorhabenbeschreibung untersetzt werden. Darüber hinaus müssen in der Vorhabenbeschreibung die bereits in der Projektskizze kurz dargestellten Punkte detaillierter ausgeführt werden. Dabei müssen insbesondere die Ziele sowie der Arbeits- und Verwertungsplan ausführlicher und konkreter dargestellt werden. In der Vorhabenbeschreibung und gegebenenfalls im Antrag ist auf zusätzliche Hinweise und Auflagen der Gutachter aus der Skizzenphase einzugehen.
Zusätzlich gelten ergänzend zu den oben genannten Kriterien u. a. folgende Bewertungskriterien:
- Organisation der Zusammenarbeit im Verbund, Projektmanagement;
- Erfüllung der Auflagen aus der Skizzenphase;
- detaillierter Verwertungsplan (bei Verbünden für jeden Verbundpartner),
- für die Kompetenzzentren: Festlegung von Meilensteinzielen mit quantitativen bzw. nachprüfbaren Kriterien, Definition weiterer Übergabepunkte.
Die Erstellung von förmlichen Förderanträgen muss über die Nutzung des Internetportals "easy-Online"3 erfolgen. Hier können auch Vordrucke für Förderanträge, Richtlinien, Merkblätter, Hinweise und Nebenbestimmungen abgerufen werden. Alternativ können diese auch unmittelbar beim Projektträger angefordert werden.
Für die zeitnahe Bearbeitung und Förderentscheidung sind die formgebundenen Anträge dem Projektträger spätestens zwei Monate nach der Aufforderung vorzulegen.
7.3 Zu beachtende Vorschriften
Für die Bewilligung, Auszahlung und Abrechnung der Zuwendung sowie für den Nachweis und die Prüfung der Verwendung und die gegebenenfalls erforderliche Aufhebung des Zuwendungsbescheids und die Rückforderung der gewährten Zuwendung gelten die Verwaltungsvorschriften zu § 44 BHO sowie die §§ 48 bis 49a des Verwaltungsverfahrensgesetzes, soweit nicht in dieser Förderrichtlinie Abweichungen zugelassen wurden.
8 Geltungsdauer
Diese Richtlinie tritt am Tag nach ihrer Veröffentlichung im Bundesanzeiger in Kraft und ist bis zum 30. Juni 2026 gültig.
Berlin, den 17. Mai 2017
Bundesministerium für Bildung und Forschung
Im Auftrag
Ute Bernhardt
Änderung der Bekanntmachung zur Förderung von Kompetenzzentren zur automatisierten Analyse von Daten mittels Maschinellen Lernens im Rahmen des Förderprogramms "IKT 2020 – Forschung für Innovationen". Bundesanzeiger vom 01.06.2017 |
1 -
https://foerderportal.bund.de/easy/module/easy_formulare/download.php?datei=219
2 -
https://secure.pt-dlr.de/ptoutline/app/ml2
-
https://foerderportal.bund.de/easyonline