31.05.2017 - 31.08.2017

Bekanntmachung

Richtlinie zur Förderung von Forschungsvorhaben auf dem Gebiet der DDR-Forschung im Rahmenprogramm Geistes-, Kultur- und Sozialwissenschaften. Bundesanzeiger vom 31.05.2017

Vom 26. Mai 2017

1 Förderziele und Zuwendungszweck

1.1 Zuwendungszweck

Die DDR bildet bis heute – oft unbewusst – einen Fixpunkt in den Auseinandersetzungen um das Selbstverständnis der Bundesrepublik Deutschland. Sie scheint auf in Debatten um Macht und Herrschaft, in Diskursen über Gerechtigkeit, Recht und Unrecht, im Misstrauen gegen etablierte Medien und Journalismus, im Streit um die öffentliche Rolle von Religionen, im Umgang mit Migration, dem Familienbild und der Vereinbarkeit von Elternschaft und Beruf sowie nicht zuletzt in Erwartungen an den Staat. Obwohl Wissenschaft und Forschung viele Kenntnisse und Einsichten über das Funktionieren der DDR-Gesellschaft erarbeitet haben, ist das Wissen über die DDR in weiten Teilen der Bevölkerung gering. Zudem bestehen getrennte Erinnerungskulturen in Ost und West auch mehr als 25 Jahre nach der deutschen Wiedervereinigung. Besonders an Universitäten ist die wissenschaftliche Auseinandersetzung mit der DDR und dem SED-Unrecht nur schwach entwickelt. Die Erforschung des Unrechts bleibt eine wichtige Aufgabe – auch als Dienst der Wissenschaft an den Opfern der DDR-Diktatur. Das Bundesministerium für Bildung und Forschung (BMBF) nimmt diese Ausgangslage zum Anlass für eine neue Fördermaßnahme.

Zentrales Ziel ist eine stärkere strukturelle Verankerung der DDR-Forschung in der deutschen Hochschul‐ und Forschungslandschaft. Von großer Bedeutung hierfür ist die stetige und umfassendere Bearbeitung des Themas an den Universitäten, deren Förderung im Fokus dieser Maßnahme steht. Zugleich wird die Möglichkeit geschaffen, die Kompetenzen der außeruniversitären Forschungsinstitute für eine Stärkung der DDR‐Forschung an den Universitäten zu nutzen. Gleiches gilt für die Kompetenzen von Gedenkstätten, Opferverbänden, Museen und weiteren relevanten Einrichtungen (z. B. Stiftungen, Bundesarchiv etc.). Diese dritte Akteursgruppe soll gleichermaßen als Forschungs- wie auch als Transfer‐ und Bildungspartner einbezogen werden können.

Nachhaltig gestärkt werden soll der Transfer von Forschungsergebnissen in die Gesellschaft. Der Forschung sowie der schulischen und der außerschulischen Bildung ist es bisher nicht immer gelungen, die wissenschaftlichen Ergebnisse ausreichend zu verbreiten oder gar zu popularisieren. Deshalb sind eine frühe Einbeziehung und eine enge Verbindung mit Institutionen der (politischen) Bildung wünschenswert.

1.2 Rechtsgrundlagen

Der Bund gewährt die Zuwendungen nach Maßgabe dieser Richtlinie, der §§ 23 und 44 der Bundeshaushaltsordnung (BHO) und den dazu erlassenen Allgemeinen Verwaltungsvorschriften (VV) sowie der "Richtlinien für Zuwendungsanträge auf Ausgabenbasis (AZA)"/der "Richtlinien für Zuwendungsanträge auf Kostenbasis (AZK)" des BMBF. Ein Anspruch auf Gewährung der Zuwendung besteht nicht. Vielmehr entscheidet die Bewilligungsbehörde aufgrund ihres pflichtgemäßen Ermessens im Rahmen der verfügbaren Haushaltsmittel.

Die Förderung nach dieser Richtlinie stellt keine Beihilfe nach Artikel 107 Absatz 1 des Vertrags über die Arbeitsweise der Europäischen Union (AEUV) dar, soweit es sich bei dem zu fördernden Vorhaben um eine nichtwirtschaftliche Tätigkeit handelt (vgl. Unionsrahmen für staatliche Beihilfen zur Förderung von Forschung, Entwicklung und Innovation [2014/C 198/01]).

Die Förderung wirtschaftlicher Tätigkeiten nach dieser Richtlinie ist im Sinne von Artikel 107 Absatz 3 AEUV mit dem Binnenmarkt vereinbar und von der Anmeldepflicht nach Artikel 108 Absatz 3 AEUV freigestellt, wenn die Voraussetzungen der Verordnung (EU) Nr. 651/2014 der EU-Kommission vom 17. Juni 2014 zur Feststellung der Vereinbarkeit bestimmter Gruppen von Beihilfen mit dem Binnenmarkt in Anwendung der Artikel 107 und 108 des Vertrags über die Arbeitsweise der Europäischen Union ("Allgemeine Gruppenfreistellungsverordnung" − AGVO) (ABl. L 187 vom 26.6.2014, S. 1) erfüllt sind.

Gemäß Artikel 1 Nummer 4 Buchstabe a und b AGVO werden Unternehmen, die einer Rückforderungsanordnung aufgrund einer früheren Kommissionsentscheidung zur Feststellung der Rechtswidrigkeit und Unvereinbarkeit einer Beihilfe mit dem Binnenmarkt keine Folge geleistet haben, von der Förderung ausgeschlossen.

2 Gegenstand der Förderung

Das BMBF beabsichtigt, Verbundprojekte zu fördern, die sich strukturbildend in der Hochschullandschaft und darüber hinaus etablieren können. Angestrebt werden themenspezifisch geeignete und langfristig angelegte Kooperationen zwischen Universitäten und weiteren Partnern wie außeruniversitären Forschungseinrichtungen, Gedenkstätten oder Bildungseinrichtungen. Adressiert werden auch Institutionen, Personen und Disziplinen (z. B. Osteuropaforschung, Wirtschaftswissenschaften, Rechtswissenschaft), deren Arbeit bisher nicht oder nur wenig auf die DDR-Forschung konzentriert war.

Das BMBF möchte wissenschaftlich exzellente, thematisch breite, inhaltlich plurale sowie methodisch und disziplinär vielfältige Forschung zur DDR ermöglichen. Dabei sollen inhaltliche, methodische und strukturelle Impulse für die DDR-Forschung miteinander kombiniert werden. Es ist wünschenswert, wenn sich die Forschungsverbünde diesen Fragen aus den Blickwinkeln verschiedener Disziplinen und − sofern für die Forschungsthemen relevant − gemeinsam mit ausländischen Partnern zuwenden.

Exemplarische Themen sind:

SED-Unrecht: Menschenrechts-Verletzungen, Strafanstalten, Häftlinge, Heimlandschaft, Psychiatrie, Enteignungen, Zwangsadoptionen, Doping, Berufs- und Studienverbote, Umgang mit Ausreisewilligen und Flüchtlingen

DDR-Gesellschaft: Biographie-Forschung, Täter‐Opfer‐Beziehungen, Verantwortungsstrukturen, Opposition und Widerstand, Mechanismen der Unterordnung, individueller und kollektiver Umgang mit Angst und Repression, Verweigerung und Anpassung, Nischen und Freiräume, Sozialstruktur und Eigentumsverhältnisse, Wirtschaftspolitik, Außenpolitik, Geschlechterpolitik, Umweltpolitik

Transformation: Aufarbeitung des Unrechts, heutige soziale Lage von Opfern des DDR-Regimes, Demokratieverständnis, Umgang mit Freiheiten, bürgerschaftliches Engagement, gesellschaftliche Konsequenzen der ökonomischen, sozialen, demographischen, politischen und kulturellen Transformationen und des Strukturwandels seit den Jahren 1989/90, Wirtschafts- und Sozialstruktur, Erwerbsverläufe

Innovative Themen, die die Forschung bisher zu wenig beachtet hat, sind ausdrücklich erwünscht. Neue Quellen, neue Perspektiven auf Aktenüberlieferungen und die Erforschung durch Nicht‐Zeitzeugen können der Forschung neue Chancen eröffnen.

Mögliche Perspektiven für die Verbünde sind:

  1. DDR-Forschung im engeren Sinn, d. h. Forschungen über Mechanismen des Unrechtsstaates und seiner (Gewalt-)Praktiken, die das soziale, kulturelle und wirtschaftliche Funktionieren der Diktatur (oder die Resilienz und Widerstände gegen sie) thematisieren.
  2. Forschungsfragen, die vergleichend angelegt sind. Die DDR-Vergangenheit kann im Kontrast zu anderen epochalen oder regionalen historischen Erfahrungen betrachtet werden (innerdeutsch, Ost-West-Blöcke, DDR/Nachbarstaaten im Osten oder ehemalige Diktaturen im Süden Europas).
  3. Forschungsfragen, die transnationalen und transregionalen Verflechtungen zwischen Staaten oder Gesellschaften nachgehen. Mögliche Themen sind Flucht/Migration, Militär, Wirtschaft, Radio/Fernsehen. Forschungen sollten methodische und theoretische Beiträge zur transregionalen Forschung erwarten lassen.
  4. Forschungsfragen, die das Erbe der DDR und ihr "Nachleben" untersuchen. Wie wirken etwa Gegebenheiten und Rahmenbedingungen der DDR bis heute nach, beeinflussen politische Meinungsbildungsprozesse, das Demokratieverständnis und Erwartungen an die Wirtschaftslenkung durch den Staat? Besondere Aufmerksamkeit gilt dabei Jugendlichen und jungen Erwachsenen, die die DDR nicht selbst erlebt haben.

Ein Ziel der Förderbekanntmachung ist die Förderung und Qualifizierung des wissenschaftlichen Nachwuchses (Doktoranden, Postdocs). Sie ist ein wesentliches Element, um die Erforschung der DDR langfristig in der deutschen Hochschul‐ und Forschungslandschaft zu verankern.

Das BMBF möchte mit den Verbundprojekten zur besseren Verbreitung von Forschungsergebnissen beitragen. Daher ist in der Vorhabenbeschreibung ein Transfer- und Verwertungskonzept zu erarbeiten. Das Konzept muss plausibel und verbindlich (gegebenenfalls durch LOI) dargestellt werden. Zentral ist die Vermittlung der Forschungsergebnisse in die praktische Arbeit etwa von Gedenkstätten, Aufarbeitungsinitiativen, Einrichtungen der politischen Bildung sowie allgemein über das Wissenschaftssystem hinaus. Wünschenswert ist eine nachhaltige Nutzung der wissenschaftlichen und methodischen Ergebnisse, die der Wissenschaftscommunity und der breiten Öffentlichkeit zugänglich gemacht werden sollten. Neben Publikationen kann dies u. a. durch Angebote an Multiplikatoren, Veranstaltungen, digitale Angebote, über soziale Medien, Ausstellungen, Konzepte für verschiedene Bildungsphasen (Schule, Studium, Erwachsenenbildung) etc. geschehen.

3 Zuwendungsempfänger

Antragsberechtigt sind Hochschulen und außeruniversitäre Forschungseinrichtungen sowie Gedenkstätten, außerschulische Bildungseinrichtungen, Behörden, Archive, Sammlungen, Museen bzw. deren Träger, Unternehmen der gewerblichen Wirtschaft. Erwartet wird, dass die Verbundkoordination bei einer Universität liegt.

Die Zusammenarbeit mit ausländischen Partnern ist möglich. Sie können zwar keine eigene Zuwendung vom BMBF erhalten, in einen Verbund aber als Kooperationspartner oder Auftragnehmer integriert werden.

Forschungseinrichtungen, die von Bund und/oder Ländern grundfinanziert werden, kann neben ihrer institutionellen Förderung nur unter bestimmten Voraussetzungen eine Projektförderung für ihre zusätzlichen projektbedingten Ausgaben beziehungsweise Kosten bewilligt werden.

4 Besondere Zuwendungsvoraussetzungen

Die Antragstellenden müssen durch einschlägige wissenschaftliche Vorarbeiten ausgewiesen sein.

Die an Förderung Interessierten sollen sich, auch im eigenen Interesse, im Umfeld des national beabsichtigten Vorhabens mit dem EU-Rahmenprogramm für Forschung und Innovation vertraut machen (beispielsweise unter http://www.nks-gesellschaft.de). Sie sollen prüfen, ob das beabsichtigte Vorhaben spezifische europäische Komponenten aufweist und damit eine ausschließliche EU-Förderung möglich ist. Weiterhin ist zu prüfen, inwieweit im Umfeld des national beabsichtigten Vorhabens ergänzend ein Förderantrag bei der EU gestellt werden kann. Das Ergebnis der Prüfungen soll im nationalen Förderantrag kurz dargestellt werden.

Die Förderung setzt die Bereitschaft zur Mitwirkung bei integrativen und evaluierenden Maßnahmen durch den Projektträger und externe Sachverständige voraus.

Die Partner eines Verbunds regeln ihre Zusammenarbeit in einer schriftlichen Kooperationsvereinbarung. Vor der Förderentscheidung über ein Verbundprojekt muss eine grundsätzliche Übereinkunft über bestimmte vom BMBF vorgegebene Kriterien nachgewiesen werden.

Einzelheiten sind dem "Merkblatt für Antragsteller/Zuwendungsempfänger zur Zusammenarbeit der Partner von Verbundprojekten", das von Antragstellern und Zuwendungsempfängern zu beachten ist, zu entnehmen (BMBF-Vordruck Nr. 0110, Fundstelle: https://foerderportal.bund.de/easy/easy_index.php?auswahl=easy_formulare; Bereich BMBF − Allgemeine Vordrucke und Vorlagen für Berichte).

5 Art und Umfang, Höhe der Zuwendung

5.1 Zuwendungsart

Die Zuwendungen können im Wege der Projektförderung gewährt werden.

5.2 Finanzierungsart

Bemessungsgrundlage für Hochschulen, Forschungs- und Wissenschaftseinrichtungen und vergleichbare Institutionen sind die zuwendungsfähigen projektbezogenen Ausgaben (bei Helmholtz-Zentren – HZ − und der Fraunhofer-Gesellschaft − FhG − die zuwendungsfähigen projektbezogenen Kosten), die individuell bis zu 100 % gefördert werden können.

Bei Forschungsvorhaben an Hochschulen wird zusätzlich zu den zuwendungsfähigen Ausgaben eine Projektpauschale in Höhe von 20 % gewährt.

Bemessungsgrundlage für Zuwendungen an Unternehmen der gewerblichen Wirtschaft sind die zuwendungsfähigen projektbezogenen Kosten, die in der Regel – je nach Anwendungsnähe des Vorhabens – bis zu 50 % anteilfinanziert werden können. Nach BMBF-Grundsätzen wird eine angemessene Eigenbeteiligung – grundsätzlich mindestens 50 % der entstehenden zuwendungsfähigen Kosten – vorausgesetzt.

Bei Förderung wirtschaftlicher Tätigkeiten muss bei der Bemessung der jeweiligen Förderquote die AGVO eingehalten werden.

5.3 Finanzierungsform

Die Zuwendungen können für einen Zeitraum von bis zu vier Jahren als nicht rückzahlbare Zuschüsse gewährt werden. Nach ca. 3,5 Jahren ist eine Evaluation geplant. Bei erfolgreicher Begutachtung kann eine Weiterförderung um bis zu zwei Jahre erfolgen.

5.4 Zuwendungsfähige Ausgaben/Kosten

Zuwendungsfähig sind ausschließlich die durch das Forschungsvorhaben verursachten und zur Erreichung des Zuwendungszwecks notwendigen und angemessenen Ausgaben/Kosten.

Grundsätzlich sind folgende Positionen zuwendungsfähig:

  • wissenschaftliches Personal bis E13/14 TVöD (oder vergleichbar), auch für Verbundkoordination; Vertretungsstellen,
  • studentische oder/und wissenschaftliche Hilfskräfte,
  • Vergabe von Aufträgen,
  • Sachausgaben, z. B. Geschäftsbedarf,
  • Veranstaltungen, Workshops,
  • Wissenschaftskommunikation und Ergebnisverbreitung,
  • Reisemittel,
  • Fellows, ausländische GastwissenschaftlerInnen,
  • im begründeten Einzelfall weitere Ausgaben.

6 Sonstige Zuwendungsbestimmungen

Bestandteil eines Zuwendungsbescheids auf Ausgabenbasis werden die Allgemeinen Nebenbestimmungen für Zuwendungen zur Projektförderung (ANBest-P) und die Besonderen Nebenbestimmungen für Zuwendungen des BMBF zur Projektförderung auf Ausgabenbasis (BNBest-BMBF 98) sowie die "Besonderen Nebenbestimmungen für den Abruf von Zuwendungen im mittelbaren Abrufverfahren im Geschäftsbereich des BMBF" (BNBest-mittelbarer Abruf-BMBF), sofern die Zuwendungsmittel im sogenannten Abrufverfahren bereitgestellt werden.

Bestandteil eines Zuwendungsbescheids auf Kostenbasis werden grundsätzlich die Nebenbestimmungen für Zuwendungen auf Kostenbasis des BMBF an Unternehmen der gewerblichen Wirtschaft für Forschungs- und Entwicklungsvorhaben (NKBF 98).

Wenn der Zuwendungsempfänger seine aus dem Forschungsvorhaben resultierenden Ergebnisse als Beitrag in einer wissenschaftlichen Zeitschrift veröffentlicht, so soll dies so erfolgen, dass der Öffentlichkeit der unentgeltliche elektronische Zugriff (Open Access) auf den Beitrag möglich ist.

Dies kann dadurch erfolgen, dass der Beitrag in einer der Öffentlichkeit unentgeltlich zugänglichen elektronischen Zeitschrift veröffentlicht wird.

Erscheint der Beitrag zunächst nicht in einer der Öffentlichkeit unentgeltlich elektronisch zugänglichen Zeitschrift, so soll der Beitrag – gegebenenfalls nach Ablauf einer angemessenen Frist (Embargofrist) – der Öffentlichkeit unentgeltlich elektronisch zugänglich gemacht werden (Zweitveröffentlichung). Im Falle der Zweitveröffentlichung soll die Embargofrist zwölf Monate nicht überschreiten.

Das BMBF begrüßt ausdrücklich die Open Access-Zweitveröffentlichung von aus dem Vorhaben resultierenden wissenschaftlichen Monographien.

7 Verfahren

7.1 Einschaltung eines Projektträgers, Antragsunterlagen, sonstige Unterlagen und Nutzung des elektronischen Antragssystems

Mit der Abwicklung der Fördermaßnahme hat das BMBF derzeit folgenden Projektträger (PT) beauftragt:

DLR Projektträger
Gesellschaft, Innovation, Technologie
Geistes- und Sozialwissenschaften
Heinrich-Konen-Straße 1
53227 Bonn

Ansprechpartnerin/Ansprechpartner sind:

Dr. Rolf Geserick
Telefon: 02 28/38 21-15 99
E-Mail: E-Mail: Nachricht schreiben

Annette Rautenberg
Telefon: 02 28/38 21-11 53
E-Mail: E-Mail: Nachricht schreiben

Soweit sich hierzu Änderungen ergeben, wird dies im Bundesanzeiger oder in anderer geeigneter Weise bekannt gegeben.

Zur Erstellung der förmlichen Förderanträge ist das elektronische Antragssystem "easy-Online" zu nutzen ( https://foerderportal.bund.de/easyonline).

Alle Unterlagen sind in deutscher Sprache zu erstellen.

Alle für die Förderung geltenden Richtlinien, Merkblätter, Hinweise und Nebenbestimmungen können unter der Internetadresse hier in der Rubrik Formularschrank abgerufen werden.

7.2 Antragsverfahren

Das Antragsverfahren ist offen und kompetitiv.

Aus der Vorlage eines Antrags kann kein Rechtsanspruch auf Gewährung einer Zuwendung abgeleitet werden.

Über die Förderung wird nach externer Begutachtung und abschließender Prüfung durch den Zuwendungsgeber entschieden.

Die förmlichen Förderanträge der koordinierenden Universität und der jeweiligen Verbundpartner sind beim DLR Projektträger bis 31. August 2017

über das Internetportal https://foerderportal.bund.de/easyonline/reflink.jsf?m=GSW&b=DDR-FORSCHUNG einzureichen, auszudrucken und dem Projektträger rechtsverbindlich unterschrieben auf dem Postweg vorzulegen.

Für das Verbundprojekt ist von der Projektkoordination eine gemeinsame Vorhabenbeschreibung vorzulegen und über das Internetportal im PDF-Format hochzuladen.

Die Vorhabenbeschreibung soll maximal 20 Seiten (zuzüglich Anlagen) umfassen (DIN A4, 1,5-zeilig, Schriftgröße 11) und folgender Gliederung folgen:

  1. Ziele:
    Darstellung der Gesamtziele des Verbundprojekts; Bezug der Vorhabenbeschreibung zu dieser Förderrichtlinie; wissenschaftliche, methodische und strukturelle Arbeitsziele.
  2. Forschungsstand:
    Berücksichtigung der Wissensbasis, auf die Bezug genommen wird (Problembeschreibung und Ausgangssituation); Vorarbeiten der Antragstellenden (bisherige Arbeiten mit Bezug zu den Zielen des Verbunds); Neuheit und Attraktivität der Forschungen.
  3. Ausführliche Beschreibung des Vorhabens und des Arbeitsplans:
    Methodik des Forschungsvorhabens, Definition von Meilensteinen; vorhabenbezogene Ressourcenplanung, Entwurf der Kooperationsvereinbarung.
  4. Zusammenarbeit mit externen Forschungs- und Praxispartnern.
  5. Ergebnistransfer und Verwertungsplan bzw. Maßnahmen zur fachöffentlichen und öffentlichen Sichtbarkeit des Vorhabens, gesellschaftliche Relevanz; nationale und internationale wissenschaftliche Anschlussfähigkeit.
  6. Detaillierte Zeit- und Finanzierungsplanung (inklusive Balkenplan; Angabe von Ausgaben-/Kostenarten und Eigenmitteln/Drittmitteln).

Es steht den Antragstellern frei, der Vorhabenbeschreibung weitere Punkte anzufügen, die nach ihrer Auffassung für eine Beurteilung ihres Vorschlags bedeutsam sind.

Die Vorhabenbeschreibung wird nach folgenden Kriterien bewertet:

  • Bezug zu den Zielen der Bekanntmachung,
  • wissenschaftliche Qualität und Originalität,
  • Plausibilität der Verbundstruktur für Forschungsthemen, -methoden und Strukturbildung,
  • Beitrag zur strukturellen Stärkung der DDR-Forschung,
  • Qualifikation des Förderinteressenten,
  • Realisierbarkeit im Förderzeitraum mit den beantragten Ausgaben/Kosten,
  • überzeugendes Transfer- und Verwertungskonzept.

7.3 Zu beachtende Vorschriften

Für die Bewilligung, Auszahlung und Abrechnung der Zuwendung sowie für den Nachweis und die Prüfung der Verwendung und die gegebenenfalls erforderliche Aufhebung des Zuwendungsbescheids und die Rückforderung der gewährten Zuwendung gelten die §§ 48 bis 49a des Verwaltungsverfahrensgesetzes, die §§ 23, 44 BHO und die hierzu erlassenen Allgemeinen Verwaltungsvorschriften soweit nicht in dieser Förderrichtlinie Abweichungen von den VV zugelassen worden sind. Der BRH ist gemäß den §§ 91, 100 BHO zur Prüfung berechtigt.

8 Geltungsdauer

Diese Förderrichtlinie tritt am Tag nach der Veröffentlichung im Bundesanzeiger in Kraft und ist bis zum Ablauf des 31. Dezember 2025 gültig.

Bonn, den 26. Mai 2017

Bundesministerium für Bildung und Forschung

Im Auftrag
Sabine Eilers