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Bekanntmachung : Datum:

Richtlinie zur Förderung von Forschungs- und Entwicklungsvorhaben zum Thema "r+Impuls – Impulse für industrielle Ressourceneffizienz". Bundesanzeiger vom 15.05.2017

Vom 26.04.2017

Die nachfolgende Richtlinie ergänzt die Bekanntmachung von Richtlinien "r+Impuls – Innovative Technologien für Ressourceneffizienz – Impulse für industrielle Ressourceneffizienz" vom 18. August 2014 (BAnz AT 01.09.2014 B4) thematisch und beinhaltet zwei weitere Stichtage, zu denen Projektskizzen eingereicht werden können.

Angesichts des weltweit steigenden Rohstoffbedarfs und der großen wirtschafts- und finanzpolitischen Herausforderungen, vor denen Deutschland weiterhin steht, müssen die für die deutsche Wirtschaft bestehenden Ressourcen­effizienzpotenziale gehoben und neue Perspektiven eröffnet werden. Effizienztechnologien sind dabei wesentliche Treiber für Innovationen und die Grundlage für neue Produkte und Verfahren. Hierdurch kann sich die deutsche Wirtschaft Wettbewerbsvorteile verschaffen und das Wirtschaftswachstum vom Rohstoffverbrauch und von Umweltauswirkungen entkoppeln.

Signifikante Beiträge zu den Zielen der nationalen Nachhaltigkeitsstrategie werden erwartet, insbesondere zur Steigerung der Gesamtrohstoff- und Endenergieproduktivität sowie zur Senkung der Treibhausgasemissionen und des Primärenergieverbrauchs. Darüber hinaus wird das Ziel des Deutschen Ressourceneffizienzprogramms (ProgRess II) unterstützt, die Gesamtrohstoffproduktivität Deutschlands bis zum Jahr 2030 im Vergleich zum Jahr 2010 um 30 % zu steigern. Die Forschung und Entwicklung (FuE) ist eingebettet in die Hightech-Strategie der Bundesregierung „Innovationen für Deutschland“ und adressiert insbesondere die darin genannten Schwerpunkte "Green Economy" und "Sicherung der Rohstoffversorgung" innerhalb der prioritären Zukunftsaufgabe "Nachhaltiges Wirtschaften und Energie".

Mit der Fördermaßnahme "r+Impuls – Impulse für industrielle Ressourceneffizienz" im Rahmenprogramm "Forschung für nachhaltige Entwicklung" (FONA3) verfolgt das Bundesministerium für Bildung und Forschung (BMBF) das Ziel, durch gezielte FuE-Impulse bestehende Hemmnisse bei der Entwicklung und Verbreitung von industriellen Effizienztechnologien zu überwinden. Gleichzeitig soll ein Beitrag zur Umgestaltung der Wirtschaft zu einer "Green Economy" geleistet werden.

1 Zuwendungszweck, Rechtsgrundlage

1.1 Zuwendungszweck

Die deutsche Wirtschaft verarbeitet jährlich etwa 1,2 Milliarden Tonnen Rohstoffe, insbesondere Minerale und Metalle, sowie Energierohstoffe. Die Rohstoffentnahmen im In- und Ausland verursachen bei Gewinnung und Verarbeitung steigende Kosten und zum Teil gravierende Umweltbelastungen. Gleichzeitig ist eine sichere Rohstoffversorgung Grundlage für die produzierende Industrie am Standort Deutschland und letztlich für unseren Wohlstand. Durch die Entwicklung und Umsetzung innovativer Effizienztechnologien kann die deutsche Wirtschaft ihre Rohstoffproduktivität verbessern, d. h. eine höhere Wertschöpfung bezogen auf die eingesetzte Rohstoffmenge erzielen. Die daraus resultierenden Kosten- und Wettbewerbsvorteile stärken die deutschen Unternehmen im internationalen Vergleich und sind Grundlage eines nachhaltigen Wirtschaftswachstums, das vom Rohstoffbedarf und den damit verbundenen Umweltauswirkungen entkoppelt wird.

Im Rahmen der im Jahr 2013 abgeschlossenen BMBF-Fördermaßnahme "r²-Innovative Technologien für Ressourceneffizienz – Rohstoffintensive Produktionsprozesse" wurden vielversprechende Potenziale für industrielle Effizienzsteigerungen im Rohstoff- und Recyclingsektor aufgezeigt. Bei deutschlandweiter Umsetzung der „r²“-Ergebnisse wäre es möglich, pro Jahr rund 80 Millionen Tonnen Rohstoffe einzusparen, die Rohstoffproduktivität um fünf bis sechs Prozent zu steigern, gleichzeitig die Treibhausgasemissionen um etwa 60 Millionen Tonnen CO2-Äquivalente zu reduzieren und für die gesamte Produktionskette den primären Energieverbrauch entsprechend dem Kohlebedarf von ungefähr sechs großen Kraftwerken zu senken. Die Produktionskosten könnten damit in Deutschland um ca. 3,4 Milliarden Euro jährlich verringert werden bei gleichzeitig positiven Effekten auf die Beschäftigung. Erste Einschätzungen der noch laufenden BMBF-Fördermaßnahme "Technologien für Nachhaltigkeit und Klimaschutz – Chemische Prozesse und stoffliche Nutzung von CO2" lassen weiteres erhebliches Einsparpotenzial in der chemischen Industrie erwarten. Bei Realisierung dieser Potenziale wären neben Verbesserungen im Nachhaltigkeitsindikator „Rohstoffproduktivität“ auch signifikante Verbesserungen in den weiteren Nachhaltigkeitsindikatoren "Energieproduktivität", "Primärenergieverbrauch" und "Treibhausgasemissionen" möglich.

Um diese Potenziale zu realisieren, muss die Übertragung vielversprechender FuE-Ergebnisse in die industrielle Praxis verbessert werden, sodass sie rasch in Innovationen umgesetzt werden können. Die enge Verzahnung von FuE mit der späteren Anwendung, die Erprobung in Prototyp-, Pilot- und Demonstrationsanlagen sowie die Markteinführung neuer Technologien gewinnen dafür an Bedeutung. Eine Übertragung von Ergebnissen aus dem Labor- in den Industriemaßstab ist ohne begleitende FuE zur Maßstabsvergrößerung meistens nicht möglich und darüber hinaus – obwohl mit Umweltvorteilen und gleichzeitigen Gewinnerwartungen verbunden – mit hohen finanziellen und technischen Risiken verbunden, die einzelne Unternehmen nicht allein tragen können.

Die oben genannten Ergebnisse aus BMBF-Fördermaßnahmen sind nur beispielhaft zu nennen. Die Förderrichtlinie "r+Impuls" adressiert generell die Übertragung vielversprechender FuE-Ergebnisse, die hohe Rohstoff- und Energie­effizienzpotenziale aufweisen, in die industrielle Praxis und ist nicht an eine vorausgehende BMBF-Förderung gebunden.

1.2 Rechtsgrundlage

Vorhaben können nach Maßgabe dieser Richtlinien, der BMBF-Standardrichtlinien für Zuwendungen auf Ausgaben- bzw. Kostenbasis und der Verwaltungsvorschriften zu den §§ 23, 44 der Bundeshaushaltsordnung (BHO) durch Zuwendungen gefördert werden. Ein Rechtsanspruch auf Gewährung einer Zuwendung besteht nicht. Der Zuwendungsgeber entscheidet aufgrund seines pflichtgemäßen Ermessens im Rahmen der verfügbaren Haushaltsmittel.

Die Förderung nach dieser Richtlinie erfüllt die Voraussetzungen der Verordnung (EU) Nr. 651/2014 der EU-Kommission vom 17. Juni 2014 zur Feststellung der Vereinbarkeit bestimmter Gruppen von Beihilfen mit dem Binnenmarkt in Anwendung der Artikel 107 und 108 des Vertrags über die Arbeitsweise der Europäischen Union ("Allgemeine Gruppenfreistellungsverordnung" – AGVO) (ABl. L 187 vom 26.6.2014, S. 1) und ist demnach im Sinne von Artikel 107 Absatz 3 des Vertrags über die Arbeitsweise der Europäischen Union mit dem Binnenmarkt vereinbar und von der Anmeldepflicht nach Artikel 108 Absatz 3 des Vertrags über die Arbeitsweise der Europäischen Union freigestellt. Diese Förderbekanntmachung ist Teil des BMBF-Rahmenprogramms "Forschung für Nachhaltige Entwicklung" (FONA³), welches in der Beihilfenummer SA.40981 (2015/X) bei der Kommission angezeigt wurde.

Gemäß Artikel 1 Nummer 4 Buchstabe a und b AGVO werden Unternehmen, die einer Rückforderungsanordnung aufgrund einer früheren Kommissionsentscheidung zur Feststellung der Rechtswidrigkeit und Unvereinbarkeit einer Beihilfe mit dem Binnenmarkt keine Folge geleistet haben, von der Förderung ausgeschlossen.

2 Gegenstand der Förderung

Das BMBF unterstützt mit "r+Impuls" die Weiterentwicklung und Umsetzung von FuE-Ergebnissen über Pilotanlagen bis hin zu industrietauglichen Referenzanlagen oder produktreifen Prototypen, um aus dem Labor oder Technikum einen entscheidenden Schritt weiter in Richtung Marktanwendung zu kommen und damit mehr und schneller erfolgversprechende FuE-Ergebnisse in nachhaltige Innovationen zu überführen. Mit der Fördermaßnahme "r+Impuls" sollen anwendungsorientierte und nachfragegetriebene Verbundvorhaben mit hoher Relevanz zur deutlichen Steigerung der Ressourceneffizienz unter industrieller Federführung in enger Partnerschaft mit Hochschulen und/oder außeruniver­sitären Forschungseinrichtungen initiiert werden. Besonders berücksichtigt werden solche Vorschläge, die unter­nehmensübergreifende Ansätze aufzeigen und die Wege zur raschen Übertragung und Verwertung praxistauglicher Lösungen in die breite industrielle Anwendung herausarbeiten und nach Möglichkeit die Übertragbarkeit auch auf andere Branchen anstreben.

Es wird von den Antragstellern erwartet, dass im Zuge der Verwertung der Projektergebnisse praxisreife Lösungen avisiert bzw. Wege für eine Umsetzung ihrer Forschungsergebnisse in Produkte und Dienstleistungen aufgezeigt werden. Die Herangehensweise soll integrativ und fachübergreifend sein, d. h. Stoff- und Energieeinsätze der gesamten Wertschöpfungskette berücksichtigen und auch mögliche Problemverschiebungen und Leistungs- bzw. Qualitätseinbußen darstellen.

Voraussetzung ist eine erfolgreich beendete Vorlaufforschung, d. h. mindestens technologischer Reifegrad fünf (Technology Readiness Level, kurz TRL 5). Die Vorhaben müssen auf industrielle Forschung und experimentelle Entwicklung innerhalb der TRL 6 bis 8 ausgerichtet sein. Somit sollen FuE-Ergebnisse weiterentwickelt und möglichst nah an die Markteinführung gebracht werden. Nähere Informationen zur Definition des technologischen Reifegrads in Anlehnung an die Definition aus dem EU-Rahmenprogramm HORIZONT 2020 sind auf der Internetseite www.ptj.de/r+impuls veröffentlicht.

Die Arbeiten sollen auf konkrete Anwendungen ausgerichtet sein und in einer Demonstrations-/Referenzanlage münden. Im Vorfeld der Antragstellung werden der Nachweis der prinzipiellen Machbarkeit und eine Potenzialabschätzung zu den erwarteten Ressourceneffizienzeffekten erwartet. Die Entwicklung einer Anlagenkonzeption soll so weit vorangetrieben werden, dass eine möglichst rasche und breite Markteinführung möglich wird.

2.1 Industrielle Entwicklungs- und Innovationsprojekte

Förderfähig sind FuE-Aktivitäten im Rahmen industrieller Entwicklungs- und Innovationsprojekte, um risikobehaftete technologische und nichttechnologische Fragestellungen im Zusammenhang mit der Maßstabsvergrößerung, Optimierung und Auslegung von Komponenten und Anlagen, erforderlichen Prüf- und Zulassungsverfahren, Entwicklung von neuen Geschäftsmodellen und branchenübergreifenden Anwendungsmöglichkeiten zu untersuchen.

Prioritäre Themen sind z. B.

  • ressourceneffiziente Kreislaufwirtschaft, Kreislaufführung von Altprodukten und deren Komponenten sowie Rückführung hochwertiger Wertstofffraktionen aus Abfallströmen
  • Steigerung der Material- und Energieeffizienz vor allem in rohstoffintensiven Produktionssystemen (z. B. Metallerzeugung und -verarbeitung, Chemische Industrie, Baustoff- und Keramikindustrie)
  • Recycling und Substitution insbesondere wirtschaftsstrategischer Rohstoffe http://www.fona.de/de/14738
  • stoffliche Nutzung von CO2 für chemische Produkte sowie zur Energiespeicherung.

Die Auflistung ist beispielhaft und nicht als abschließend anzusehen. Es können auch Projekte in anderen Anwendungs- und Technologiebereichen gefördert werden, solange die Lösungsansätze auf die Realisierung von deutlichen Ressourceneffizienzpotenzialen in der Wirtschaft abzielen.

Im Rahmen dieser Fördermaßnahmen werden gefördert:

Phase 1: Prototypvorhaben: Diese Phase beinhaltet die begleitende Forschung an Prototypanlagen inklusive Forschung und Entwicklung zur Maßstabsvergrößerung sowie technischer Vorarbeiten (Pre-Engineering). Phase 1 sollte im Regelfall eine Laufzeit von einem Jahr nicht überschreiten und mit einem Meilenstein mit Abbruchkriterium abschließen, der die technische und wirtschaftliche Machbarkeit im Projektverlauf belastbar nachweist. Nach Abschluss von Phase 1 muss die Technologie soweit entwickelt sein, dass der Übergang von TRL 5 zu TRL 6 erfolgt ist.

Phase 2: Demonstrationsvorhaben: Diese Phase beinhaltet die begleitende Forschung bei Errichtung und Betrieb von industrietauglichen Demonstrationsanlagen bzw. Referenzanlagen. Der erzielte technologische Reifegrad entspricht TRL 6 bis 8. Voraussetzung für Phase 2 ist ein Nachweis der technischen und wirtschaftlichen Machbarkeit.

Antragsteller können sich sowohl auf Phase 2 als auch auf die Phasen 1 und 2 bewerben. Eine alleinige Beantragung von Phase 1 ist nicht förderfähig.

Für kleine und mittlere Unternehmen (KMU) kann eine Begleitung durch einen selbst beauftragten Innovationscoach im Rahmen des Vorhabens erfolgen. Der Coach soll im Sinn einer Patenschaft die Innovationsschritte zur industriellen Umsetzung begleiten und mit Fachwissen und Erfahrung das Unternehmen u. a. bei der Erstellung der Potenzialanalyse, bei der Einwerbung ergänzender Unternehmensfinanzierungen, beim gewerblichen Rechtsschutz und der Verwertungsplanung unterstützen.

Im Rahmen dieser Fördermaßnahme werden nicht gefördert:

  • Grundlagenforschung und angewandte Forschung im Labormaßstab (d. h. Vorhaben, die auf eine Entwicklung innerhalb der TRL 1 – 4 ausgerichtet sind)
  • Markteinführung und Marketingaktivitäten sowie Unternehmensberatung (ausgenommen hiervon sind die Inno­vationscoachs für KMU)
  • Vorhaben im Themenfeld biogene Rohstoffe (es wird auf die BMBF-Fördermaßnahmen im Rahmen der "Nationalen Forschungsstrategie BioÖkonomie 2030" verwiesen).

Hinweise auf komplementäre Fördermöglichkeiten:

  • Umweltinnovationsprogramm (UIP): Innerhalb dieses Förderprogramms des Bundesministeriums für Umwelt, Naturschutz, Bau und Reaktorsicherheit werden Vorhaben gefördert, bei denen FuE bereits abgeschlossen sind und die sich auf die erstmalige großtechnische Demonstration konzentrieren ( www.umweltinnovationsprogramm.de ).
  • Innovationsprogramme: Die KfW Mittelstandsbank bietet derzeitig Finanzierungsmöglichkeiten (z. B. ERP-Inno­vationsprogramm) für die Markteinführung von neuen Produkten, Verfahren und Dienstleistungen an ( www.kfw.de ).
  • High-Tech-Gründerfonds der Bundesregierung: Da Innovations- und Beschäftigungsimpulse gerade auch von Unternehmensgründungen ausgehen, sind solche Gründungen parallel bzw. im Anschluss an die Projekt-Förderung des BMBF erwünscht. Der High-Tech-Gründerfonds der Bundesregierung bietet hierzu Unterstützung an ( http://www.high-tech-gruenderfonds.de ).

2.2 Internationale Zusammenarbeit

Eine Förderung deutscher Partner in EUREKA-Verbundprojekten und KIC EIT Raw Materials Aktivitäten ist zu den thematischen Schwerpunkten der Förderrichtlinie möglich.

Die Zusammenarbeit mit internationalen Partnern wird begrüßt, wenn hierdurch ein Mehrwert für die Durchführung des Vorhabens und Verwertung der Ergebnisse in Deutschland entsteht. Die Kofinanzierung des entsprechenden Vor­habenteils muss über das Partnerland erfolgen.

3 Zuwendungsempfänger

Antragsberechtigt sind Unternehmen der gewerblichen Wirtschaft, Hochschulen und außeruniversitäre Forschungseinrichtungen, Einrichtungen der Kommunen und Länder sowie relevante Verbände in der Europäischen Union. Sofern die Zuwendung nicht als Beihilfe zu qualifizieren ist, muss der Zuwendungsempfänger seinen Sitz in Deutschland haben. Sofern die Zuwendung als Beihilfe zu qualifizieren ist, wird verlangt, dass der Zuwendungsempfänger zum Zeitpunkt der Auszahlung der Zuwendung eine Betriebsstätte oder Niederlassung in Deutschland hat. Die Antragstellung durch KMU wird ausdrücklich begrüßt. Die Definition der Europäischen Union für KMU ist im Internet einzusehen unter http://www.foerderinfo.bund.de/de/KMU-Definition-der-Europaeischen-Kommission-972.php .

Forschungseinrichtungen, die gemeinsam von Bund und/oder Ländern grundfinanziert werden, kann neben ihrer institutionellen Förderung nur unter bestimmten Voraussetzungen eine Projektförderung für ihre zusätzlichen projekt­bedingten Ausgaben beziehungsweise Kosten bewilligt werden. Insbesondere wird von diesen grundfinanzierten außeruniversitären Forschungseinrichtungen erwartet, dass sie die inhaltliche Verknüpfung der institutionell geförderten Forschungsaktivitäten der Einrichtung mit dem Skizzenthema darstellen und beide miteinander verzahnen.

4 Zuwendungsvoraussetzungen

Gefördert werden Einzelvorhaben von Unternehmen sowie Verbundvorhaben zwischen Wirtschaft und Wissenschaft und gegebenenfalls weiterer Partner. Voraussetzung ist bei Verbundvorhaben die Koordination durch ein Wirtschaftsunternehmen.

Voraussetzung für eine Förderung ist eine erfolgreich beendete Vorlaufforschung bzw. ein nachweisbarer Pilotbetrieb, der z. B. im Rahmen einer ersten Förderphase erreicht wurde (mindestens TRL 5). Förderfähig sind risikoreiche industrielle Forschungs- und vorwettbewerbliche Entwicklungsvorhaben zur deutlichen Steigerung der Ressourceneffizienz. Die Vorhaben müssen auf experimentelle Entwicklung innerhalb der TRL 6 bis 8 ausgerichtet sein, eine ausreichende Innovationshöhe erreichen und aufgrund erheblicher Entwicklungsrisiken ohne öffentliche Förderung nicht durchführbar sein.

Mit der Projektskizze sind eine Abschätzung der erreichbaren Effizienzpotenziale und eine systematische Betrachtung der weiteren erwarteten Nachhaltigkeitseffekte einzureichen, welche im Laufe des Projekts zu konkretisieren sind. Darüber hinaus wird die Vorlage eines Konzeptes für die technische und wirtschaftliche Umsetzung inklusive Angaben zur Zeitschiene, Finanzierung sowie zum Markteintritt erwartet.

Die Vorhaben sollen eine Laufzeit von drei Jahren möglichst nicht überschreiten. Das Verwertungsinteresse der verschiedenen Partner muss klar erkennbar sein und die Transferdimension dargestellt werden. Die Vorhaben sollen auf eine rasche Markteinführung und breite Anwendung der FuE-Ergebnisse zielen.

Antragsteller sollen sich – auch im eigenen Interesse – im Umfeld des national beabsichtigten Vorhabens mit dem EU-Rahmenprogramm für Forschung und Innovation "Horizont 2020" vertraut machen. Sie sollen prüfen, ob das beabsichtigte Vorhaben spezifische europäische Komponenten aufweist und damit eine ausschließliche EU-Förderung möglich ist. Weiterhin ist zu prüfen, inwieweit im Umfeld des national beabsichtigten Vorhabens ergänzend ein Förderantrag bei der EU gestellt werden kann. Das Ergebnis der Prüfungen soll im nationalen Förderantrag kurz dargestellt werden.

Die Projektteilnehmer sind verpflichtet, übergreifende Technologietransfer- bzw. Integrationsmaßnahmen des Förderschwerpunkts zu unterstützen, welche vom BMBF oder einer vom BMBF dazu bestimmten Einrichtung durchgeführt werden. So sollen die übergreifende Öffentlichkeitsarbeit, der Ergebnistransfer und die Wirkungsanalyse für die Fördermaßnahme ermöglicht werden.

Die Partner eines Verbundprojekts haben ihre Zusammenarbeit in einer Kooperationsvereinbarung zu regeln. Vor der Förderentscheidung muss eine grundsätzliche Übereinkunft über bestimmte vom BMBF vorgegebene Kriterien nachgewiesen werden. Einzelheiten können einem BMBF-Merkblatt Vordruck 0110 im Formularschrank entnommen werden ( hier ).

5 Art und Umfang, Höhe der Zuwendung

Zuwendungen werden im Rahmen der Projektförderung als nicht rückzahlbare Zuschüsse gewährt. Zuwendungen können für Personal- und Sachaufwand sowie für Geräteinvestitionen, für innovative Anlagenteile und FuE-Geräte verwendet werden. Ausgeschlossen von der Förderung sind Bauinvestitionen und sonstige Investitionen für Demo- bzw. Referenzanlagen, die nicht in unmittelbarem Zusammenhang mit dem FuE-Gegenstand stehen. Förderfähig sind lediglich die Investitionskosten für forschungsintensive Anlagenbestandteile, die noch weiterentwickelt und für den erstmaligen großindustriellen Einsatz erprobt werden müssen.

Die Bemessung der jeweiligen Förderquote muss die AGVO berücksichtigen. Bemessungsgrundlage für Wirtschaftsunternehmen sind die zuwendungsfähigen projektbezogenen Kosten, die in der Regel mit 25 % anteilfinanziert werden können. Abhängig vom Forschungsrisiko und der kommerziellen Verwertungsnähe des Vorhabens ist gegebenenfalls eine Anhebung der Förderquote möglich. Die AGVO lässt für KMU differenzierte Aufschläge zu, die gegebenenfalls zu einer höheren Förderquote führen können.

Bemessungsgrundlage für Hochschulen, Forschungs- und Wissenschaftseinrichtungen und vergleichbare Institutionen sind in der Regel die zuwendungsfähigen projektbezogenen Ausgaben, bei Helmholtz-Zentren und der Fraunhofer-Gesellschaft – FhG – die zuwendungsfähigen projektbezogenen Kosten, die individuell bis zu 75 % unter Berücksichtigung eines hohen Anwendungsbezugs mit angemessener Beteiligung aus Eigen- oder Drittmitteln gefördert werden können.

Bei Forschungsvorhaben an Hochschulen wird zusätzlich zu den zuwendungsfähigen Ausgaben eine Projektpauschale in Höhe von 20 % gewährt. Diese Projektpauschale ist in den Angaben zum Projektbudget auszuweisen.

Die Sicherung der Gesamtfinanzierung des Vorhabens muss über die beantragte BMBF-Förderung hinaus belastbar nachgewiesen werden, z. B. durch Eigenmittel, industrielle Drittmittel oder andere Finanzierungsquellen.

6 Sonstige Zuwendungsbestimmungen

Bestandteil eines Zuwendungsbescheids auf Kostenbasis werden grundsätzlich die Allgemeinen Nebenbestimmungen für Zuwendungen auf Kostenbasis des BMBF an Unternehmen der gewerblichen Wirtschaft für FuE-Vorhaben (NKBF 98).

Bestandteil eines Zuwendungsbescheids auf Ausgabenbasis werden die Allgemeinen Nebenbestimmungen für Zuwendungen zur Projektförderung (ANBest-P) und die Besonderen Nebenbestimmungen für Zuwendungen des BMBF zur Projektförderung auf Ausgabenbasis (BNBest-BMBF 98) sowie die "Besonderen Nebenbestimmungen für den Abruf von Zuwendungen im mittelbaren Abrufverfahren im Geschäftsbereich des BMBF" (BNBest-mittelbarer Abruf-BMBF), sofern die Zuwendungsmittel im sogenannten Abrufverfahren bereitgestellt werden.

Bei Zuwendungen an Gebietskörperschaften werden die Allgemeinen Nebenbestimmungen für Zuwendungen zur Projektförderung an Gebietskörperschaften und Zusammenschlüsse von Gebietskörperschaften (ANBest-GK) Bestandteil der Zuwendungsbescheide.

Wenn der Zuwendungsempfänger seine aus dem Forschungsvorhaben resultierenden Ergebnisse als Beitrag in einer wissenschaftlichen Zeitschrift veröffentlicht, so soll dies so erfolgen, dass der Öffentlichkeit der unentgeltliche elektronische Zugriff (Open Access) auf den Beitrag möglich ist. Dies kann dadurch erfolgen, dass der Beitrag in einer der Öffentlichkeit unentgeltlich zugänglichen elektronischen Zeitschrift veröffentlicht wird. Erscheint der Beitrag zunächst nicht in einer der Öffentlichkeit unentgeltlich elektronisch zugänglichen Zeitschrift, so soll der Beitrag – gegebenenfalls nach Ablauf einer angemessenen Frist (Embargofrist) – der Öffentlichkeit unentgeltlich elektronisch zugänglich gemacht werden (Zweitveröffentlichung). Im Falle der Zweitveröffentlichung soll die Embargofrist zwölf Monate nicht überschreiten. Das BMBF begrüßt ausdrücklich die Open Access-Zweitveröffentlichung von aus dem Vorhaben resultierenden wissenschaftlichen Monographien.

7 Verfahren

7.1 Einschaltung eines Projektträgers und Anforderung von Unterlagen

Mit der Abwicklung der Fördermaßnahme hat das BMBF seinen Projektträger

Projektträgerschaft Ressourcen und Nachhaltigkeit
Forschungszentrum Jülich GmbH
Projektträger Jülich – PtJ
Geschäftsbereich Nachhaltigkeit
Zimmerstraße 26/27
10969 Berlin

beauftragt.

Ansprechpartner sind

Frau Anja Degenhardt
Telefon: 0 30/2 01 99-4 06
Telefax: 0 30/2 01 99-33 30
E-Mail: a.degenhardt@fz-juelich.de

Herr Dr. Andreas Jacobi
Telefon: 0 30/2 01 99-4 85
Telefax: 0 30/2 01 99-33 30
E-Mail: a.jacobi@fz-juelich.de

Nähere Informationen zur Fördermaßnahme erhalten Sie über die Internetseite: www.ptj.de/r+impuls .

7.2 Zweistufiges Verfahren

Das Antragsverfahren ist zweistufig angelegt.

7.2.1 Vorlage und Auswahl von Projektskizzen

In der ersten Verfahrensstufe sind dem Projektträger PtJ bis zu den Stichtagen

17. Juli 2017
17. Juli 2018

zunächst aussagekräftige Projektskizzen in deutscher Sprache über das Online-Skizzentool einzureichen.

Der Zugang zum Online-Skizzentool wird über die oben genannte Internetseite des Projektträgers veröffentlicht.

Bei Verbundprojekten sind die Projektskizzen in Abstimmung mit dem vorgesehenen Verbundkoordinator vorzulegen.

Die Vorlagefrist gilt nicht als Ausschlussfrist. Verspätet eingehende Projektskizzen können aber möglicherweise nicht mehr berücksichtigt werden.

Damit die Online-Version der Projektskizze Bestandskraft erlangt, muss diese zusätzlich unterschrieben und bis zum oben genannten Datum beim Projektträger eingereicht werden. Der Skizze ist ein Anschreiben/Vorblatt zur Einreichung beizulegen, auf dem Vertreter aller Projektpartner (in der Regel die Projektleiter) mittels rechtsverbindlicher Unterschrift die Kenntnisnahme sowie die Richtigkeit der in der Skizze gemachten Angaben bestätigen.

Den Formblättern ist eine Projektbeschreibung in deutscher Sprache beizufügen, die selbsterklärend ist, eine Beurteilung ohne weitere Recherchen zulässt und folgende Struktur aufweist (Umfang maximal 12 Seiten, Schrifttyp Arial, Schriftgrad 11, 1,5-zeilig, Seitenränder 2 cm):

  • Deckblatt: Thema des beabsichtigten (Verbund)Projekts, Projektdauer, Anzahl und Art der Partner, Postanschrift, Telefonnummer, E-Mail-Adresse des Skizzeneinreichers
  • Ziele: Motivation und Ziele, Bezug zu den förderpolitischen Zielen der Fördermaßnahme, Bedarf bei den Unternehmen/volkswirtschaftliche Relevanz
  • Quantifizierung der Ressourceneffizienzpotenziale anhand des vorgegebenen Formblatts (wird über die Internetseite des Projektträgers veröffentlicht)
  • Stand der Wissenschaft und Technik sowie bisherige Arbeiten, bisher erreichter Entwicklungsstand bzw. Reifegrad der Technologie (TRL 5 ist Voraussetzung)
  • Lösungsansatz: Beschreibung der notwendigen Arbeiten, Arbeits- und Zeitplanung (grob)
  • Verwertungsplan: wirtschaftliche Erfolgsaussichten, wissenschaftliche und/oder technische Erfolgsaussichten und wissenschaftliche und wirtschaftliche Anschlussfähigkeit
  • Kooperationspartner: kurze Partnerdarstellung, gegebenenfalls eigene Vorarbeiten, geplante Arbeitsteilung, europäische oder internationale Zusammenarbeit (falls geplant)
  • Finanzierungsplan: anhand der vorgegebenen Formblätter (wird über die Internetseite des Projektträgers veröffentlicht).

Aus der Vorlage einer Projektbeschreibung kann kein Rechtsanspruch abgeleitet werden.

Die eingegangenen Projektskizzen werden unter Beteiligung externer Gutachterinnen/Gutachter nach folgenden Kriterien bewertet:

  • Beitrag zu den Zielen der Fördermaßnahme (Beitrag zur nachhaltigen Nutzung knapper Ressourcen, Beitrag zur Verbesserung der Versorgungssicherheit mit wirtschaftsstrategischen Rohstoffen, Beitrag zur Steigerung der Rohstoffproduktivität, Beitrag zur Erhöhung der Energieeffizienz, Beitrag zur Reduzierung von Treibhausgasemissionen, weitere Nachhaltigkeitsbeiträge)
  • Innovationshöhe (erstmalige Umsetzung einer innovativen Technik, technologischer Reifegrad, Hochwertigkeit der Technologie oder Dienstleistung, Neuartigkeit der Fragestellungen und Lösungsansätze, Forschungsrisiko, Erreichbarkeit/Erhalt einer Weltspitzenposition)
  • wissenschaftlich-technische Qualität des Lösungsansatzes/Umsetzungskonzept (Qualität und Effizienz der Methodologie und des Arbeitsplans, Interdisziplinarität, Erkenntnisgewinn, Übernahme neuer Ergebnisse anderer Wissensgebiete, Betrachtung der gesamten Wertschöpfungskette)
  • Qualität des Konsortiums (Qualifikation der Partner, bisherige und geplante Zusammenarbeit zwischen den Verbundpartnern, Wirtschaftsbeteiligung, KMU-Beteiligung, Projektmanagement, gegebenenfalls Mehrwert durch euro­päische/internationale Zusammenarbeit)
  • Ergebnisverwertung (überzeugendes Konzept zur wirtschaftlichen und wissenschaftlich-technischen Verwertung der Ergebnisse, Einsatzmöglichkeit für Unternehmen aus verschiedenen Wirtschaftszweigen, branchenübergreifende Ansätze, Anwendbarkeit und Ergebnistransfer).

Entsprechend der oben angegebenen Kriterien und Bewertung werden die für eine Förderung geeigneten Projektideen ausgewählt. Das Auswahlergebnis wird den Interessenten schriftlich mitgeteilt.

Es besteht kein Rechtsanspruch auf Rückgabe einer eingereichten Projektskizze und evtl. weiterer vorgelegter Unterlagen, die im Rahmen der Verfahrensstufe eingereicht wurden.

7.2.2 Vorlage förmlicher Förderanträge und Entscheidungsverfahren

In der zweiten Verfahrensstufe werden die Verfasser der positiv bewerteten Projektskizzen aufgefordert, einen förm­lichen Förderantrag in deutscher Sprache vorzulegen, über den nach abschließender Prüfung gegebenenfalls unter Beteiligung externer Gutachterinnen/Gutachter entschieden wird. Dieser Antrag umfasst eine ausführliche Vorhabenbeschreibung, die neben einer eingehenden Darstellung des Stands der Technik und Referenzvorhaben auch eine detaillierte Arbeits- und Ressourcenplanung inklusive Meilensteinplanung sowie Verwertungspläne für jeden Partner enthalten muss (Umfang maximal 30 Seiten).

Bei Verbundprojekten sind die Förderanträge in Abstimmung mit dem vorgesehenen Verbundkoordinator vorzulegen. Inhaltliche oder förderrechtliche Auflagen aus der Begutachtung der Projektskizze sind in den förmlichen Förderanträgen zu beachten und umzusetzen.

Zur Erstellung der förmlichen Förderanträge ist das elektronische Antragssystem "easy Online" zu nutzen ( https://foerderportal.bund.de/easyonline )

Vordrucke für förmliche Anträge, Richtlinien, Merkblätter, Hinweise und Nebenbestimmungen können unter der Internetadresse hier abgerufen werden.

Die Bewertung der eingegangenen Anträge richtet sich nach den in Nummer 7.2.1 genannten Kriterien unter besonderer Berücksichtigung der detaillierten Arbeits- und Meilensteinplanung, dem Konzept für die technische und wirtschaftliche Umsetzung sowie der partnerspezifischen Verwertungspläne.

7.3 Zu beachtende Vorschriften

Für die Bewilligung, Auszahlung und Abrechnung der Zuwendung sowie für den Nachweis und die Prüfung der Verwendung und die gegebenenfalls erforderliche Aufhebung des Zuwendungsbescheids und die Rückforderung der gewährten Zuwendung gelten die Verwaltungsvorschriften zu § 44 BHO sowie die §§ 48 bis 49a des Verwaltungsverfahrensgesetzes, soweit nicht in diesen Förderrichtlinien Abweichungen zugelassen sind.

8 Geltungsdauer

Diese Förderrichtlinie tritt am Tag nach der Veröffentlichung im Bundesanzeiger in Kraft und ist bis zum 31. Dezember 2022 gültig.

Bonn, den 26. April 2017

Bundesministerium für Bildung und Forschung

Im Auftrag
Dr. Ulrich Katenkamp