02.05.2017 - 19.07.2017

Bekanntmachung

Richtlinie zur Förderung der "Quantitativen Wissenschaftsforschung". Bundesanzeiger vom 02.05.2017

Vom 18. April 2017

1 Förderziel und Zuwendungszweck

Mit der zunehmenden Bedeutung der Wissenschaft als Kern des nationalen Innovationssystems steigen sowohl der Bedarf als auch das Interesse, Einsichten aller Art über die Wissenschaft und das Wissenschaftssystem zu generieren und Funktions- und Gelingensbedingungen sowie Zusammenhänge bis hin zu „Gesetzmäßigkeiten“ der Produktion und Verbreitung wissenschaftlichen Wissens aufzudecken. Als belastbare Basis für eine rationale und verantwortliche Gestaltung wissenschaftsadäquater Rahmenbedingungen – dies umfasst nicht zuletzt so zentrale Aspekte wie die Steuerung und die Bewertung von Wissenschaft – sind solche über Forschung generierten Erkenntnisse unverzichtbar. Befunde aus der Wissenschaftsforschung sind damit nicht nur für die Wissenschaft selbst von Interesse, sondern auch für ganz unterschiedliche weitere Akteure im Wissenschaftssystem – diese reichen vom Wissenschaftsmanagement bis zu den Herausgeberinnen/Herausgebern wissenschaftlicher Zeitschriften. Gleichermaßen sind sie für Politik, Wirtschaft und Zivilgesellschaft von Belang.

Der Förderschwerpunkt „Wissenschafts- und Hochschulforschung“ (WiHo) des Bundesministeriums für Bildung und Forschung (BMBF), dem diese Fördermaßnahme zugeordnet ist, fördert vor diesem Hintergrund seit einigen Jahren verstärkt und systematisch anwendungsorientierte Forschung über Hochschulen und das Wissenschaftssystem. Das übergeordnete Ziel ist es, mehr Wissen über die das Wissenschaftssystem prägenden Prozesse und Charakteristika zu generieren, damit das System besser verstanden wird und gegebenenfalls auch Handlungsbedarfe im Sinne der Qualitätssicherung oder -steigerung aufgezeigt werden. Dies impliziert mit Blick auf diese Fördermaßnahme, dass der praktischen Verwertbarkeit der zu erwartenden Forschungsergebnisse im Auswahlverfahren hohe Bedeutung zugemessen wird.

Rechtsgrundlagen:

Der Bund gewährt die Zuwendung nach Maßgabe dieser Richtlinie und der Allgemeinen Verwaltungsvorschriften zu §§ 23 und 44 der Bundeshaushaltsordnung (BHO) sowie der „Richtlinien für Zuwendungsanträge auf Ausgabenbasis (AZA)“ und/oder der „Richtlinien für Zuwendungsanträge auf Kostenbasis (AZK)“ des BMBF. Ein Anspruch auf Gewährung der Zuwendung besteht nicht. Vielmehr entscheidet die Bewilligungsbehörde aufgrund ihres pflichtgemäßen ­Ermessens im Rahmen der verfügbaren Haushaltsmittel.

Die Förderung nach dieser Richtlinie erfüllt die Voraussetzungen der Verordnung (EU) Nr. 651/2014 der EU-Kommission vom 17. Juni 2014 zur Feststellung der Vereinbarkeit bestimmter Gruppen von Beihilfen mit dem Binnenmarkt in Anwendung der Artikel 107 und 108 des Vertrags über die Arbeitsweise der Europäischen Union („Allgemeine Gruppenfreistellungsverordnung“ – AGVO) (ABl. L 187 vom 26.6.2014, S. 1) und ist demnach im Sinne von Artikel 107 Absatz 3 des Vertrags über die Arbeitsweise der Europäischen Union mit dem Binnenmarkt vereinbar und von der Anmeldepflicht nach Artikel 108 Absatz 3 des Vertrags über die Arbeitsweise der Europäischen Union freigestellt. Gemäß Artikel 1 Nummer 4 Buchstabe a und b AGVO werden Unternehmen, die einer Rückforderungsanordnung aufgrund einer früheren Kommissionsentscheidung zur Feststellung der Rechtswidrigkeit und Unvereinbarkeit einer Beihilfe mit dem Binnenmarkt keine Folge geleistet haben, von der Förderung ausgeschlossen.

2 Fördergegenstand

Die Bibliometrie ist mittlerweile zu einem wichtigen, wenn auch keinesfalls ausschließlichen Bestandteil der quantitativen Wissenschaftsforschung geworden. Ihr zentraler Untersuchungsgegenstand sind quantitative Aspekte dokumentierter wissenschaftlicher Kommunikation, die die Forschungsaktivitäten des Wissenschaftssystems – vor allem in den Naturwissenschaften und der Medizin – wie kaum ein anderes Merkmal abbilden. Sie sind das zentrale Medium, über das neue Ergebnisse und Erkenntnisse festgehalten, mitgeteilt, bewertet und miteinander verbunden werden. Zitationen signalisieren, dass Forschung auf vorherigen Publikationen aufbaut, und würdigen die Beiträge anderer Autorinnen und Autoren. Als bibliometrische Indikatoren geben die Anzahl der Publikationen und Zitationen auf regionaler, nationaler oder auch internationaler Ebene Auskunft über das (inner-)wissenschaftliche Wirken und den Einfluss einzelner Forscherinnen und Forscher oder von Forschungsinstitutionen und -standorten.

Ergänzt um weitere zentrale Output- und Input-Indikatoren und Datenquellen steht inzwischen eine gewaltige, allerdings auch heterogene Datenmenge über die Wissenschaft zur Verfügung, die ein erhebliches Potenzial zur Erforschung wissenschaftlicher Kommunikation und des Wissenschaftssystems birgt, das durch die Verknüpfung mit weiteren ­Datenquellen noch erweitert werden kann.

Von einer auf diesen Daten aufbauenden – also quantitativen – Wissenschaftsforschung sind vielversprechende Erkenntnisse über eine Vielzahl von die Wissenschaft prägenden Merkmalen und Dynamiken zu erwarten. Dabei nehmen Fragen zu evaluativen Aspekten im Sinne der „Produktivität“ (d. h. vornehmlich der Publikationsaktivität) und der Wirkung von Forschungsresultaten primär auf die Forschungscommunities, aber in zunehmendem Maße auch in die Gesellschaft hinein, eine besondere Rolle ein. Die unterschiedlichen Facetten der Leistungsmessung reichen dabei vom konkreten Wissenschaftscontrolling im Kontext der leistungsorientierten Mittelzuweisung bis zur Wettbewerbsfähigkeit nationaler Wissenschaftssysteme oder einzelner Subsysteme.

Darüber hinaus kann quantitative Wissenschaftsforschung auch auf zukunftsorientierte Trends wie die Identifizierung, Dynamik und das Netzwerk entstehender Forschungsgebiete und deren Communities gerichtet sein.

Aber auch mit Blick auf eine Vielzahl weiterer Merkmale von Wissenschaft – nicht zuletzt solche mit Bezug zu aktuellen wissenschaftspolitischen Debatten wie z. B. Internationalisierung, Interdisziplinarität, Kooperationen mit der Wirtschaft oder Genderfragen – kann die quantitative Wissenschaftsforschung Gestaltungswissen schaffen und gegebenenfalls auch Handlungsbedarfe für Wissenschaftsmanagement und Wissenschaftspolitik aufdecken.

Insgesamt ist davon auszugehen, dass durch weitere Verbesserungen im Hinblick auf ihre methodische und theoretische Fundierung Aussagekraft, Akzeptanz und damit auch das Gestaltungspotenzial von quantitativer Wissenschafts­forschung noch erhöht werden kann.

Dazu kommt, dass im Rahmen der zunehmenden Digitalisierung von Forschung und Lehre neue Datenarten und alternative Metriken („Altmetrics“), aber auch Datenangebote und informationswissenschaftliche Fragestellungen entstanden sind, deren systematische Erforschung noch aussteht.

Mit der vorliegenden Förderbekanntmachung soll auch dazu beigetragen werden, dass sich die Forschung diesen Desiderata verstärkt annimmt.

Die in diesem Kontext geförderten FuE*-Projekte müssen schwerpunktmäßig auf quantitativen Methoden basieren – gezielte Ergänzungen um qualitative Ansätze sind jedoch zulässig bzw. erwünscht – und sich thematisch einem der im Folgenden näher beschriebenen drei Schwerpunkte zuordnen lassen, die jeweils verschiedene Perspektiven einer für die BMBF-Forschungsförderung typischen Anwendungsorientierung aufzeigen. Es wird davon ausgegangen, dass das Gros der darunter subsumierbaren Forschungsfragen nicht allein mit bibliometrischen Daten bearbeitet werden kann, sondern es der Ergänzung um andere Datenquellen bedarf.

Projekte, die die Verschiedenheit einzelner Disziplinen hinsichtlich ihres Publikationsverhaltens und ihrer Publikationsformate und/oder internationale Vergleiche berücksichtigen, sind besonders erwünscht. Die Frage nach dem Potenzial und den Grenzen des praktischen Einsatzes quantitativer Indikatoren, einschließlich der Untersuchung von negativen Auswirkungen quantitativer Wissenschaftsevaluation, steht ebenfalls im Fokus des Interesses.

Nicht förderfähig sind Anwendungsstudien („case studies“), die sich ausschließlich auf etablierte Indikatoren berufen und keine allgemeingültigen neuen Erkenntnisse erwarten lassen. Gleichermaßen sind Maßnahmen zur Integration der verschiedenen Datenquellen und Komponenten bzw. zum Aufbau nationaler Forschungsinformationssysteme nicht Gegenstand dieses Förderangebots.

Von einem nationalen Konsortium wurde in den letzten Jahren eine qualitätsgesicherte Dateninfrastruktur für die ­bibliometrische Forschung aufgebaut. Dieses wird vom BMBF gefördert und basiert auf den kommerziellen Daten­banken Scopus und Web of Science. Nutzungsberechtigt sind bislang ausschließlich die am entsprechenden Projekt „Kompetenzzentrum Bibliometrie“ beteiligten Einrichtungen (siehe http://www.bibliometrie.info). Der Förderer wird sich darum bemühen, dass darüber hinaus allen im Rahmen dieser Förderbekanntmachung zur Förderung ausgewählten FuE-Projekten, die auf bibliometrische Daten zu rekurrieren beabsichtigen, ein Zugriff auf diese Forschungsinfrastruktur möglich wird. Näheres kann direkt beim Projektträger (siehe Nummer 7.1) bzw. in der geplanten Beratungsveranstaltung (siehe Nummer 7.2.1) erfragt werden.

A) Strukturen und Dynamiken

Wissenschaftssysteme und Wissenschaftsorganisationen befinden sich in stetigem Wandel. Strukturelle Veränderungen können von außen induziert sein, z. B. durch veränderte politisch-strategische Zielsetzungen. Sie können gleichermaßen intern ausgelöst werden, z. B. aufgrund von neuen Organisations-/Managementansätzen oder im Kontext neuer Themenfelder.

Im Rahmen dieses Schwerpunkts sind vor allem auf quantitativen Methoden basierende Untersuchungen zu strukturellen Merkmalen und Veränderungen und insbesondere zu kausalen Zusammenhängen im Wissenschaftssystem förderfähig. Hierzu zählen – siehe oben – insbesondere auch Vorhaben, die primär methodisch und/oder auf internationale und interdisziplinäre Vergleiche ausgerichtet sind. Die Projektideen können z. B. folgende Themen adressieren:

  1. Untersuchungen zu strukturellen Unterschieden über die Zeit und/oder zwischen den Disziplinen. Hierunter fallen auch FuE-Vorhaben zu Gender-Aspekten, der Bedeutung von Open Source-Veröffentlichungen sowie dem Publikations- und Zitationsverhalten von Autorinnen/Autoren und/oder Institutionen und Fragestellungen zu einem etwaigen Zusammenhang zwischen Lehrengagement und Publikationsleistung bzw. zwischen Umfang und Qualität der Publikationsleistung;
  2. Dynamiken im deutschen Wissenschaftssystem z. B. hinsichtlich der disziplinären Ausrichtung, der Effekte von Politikmaßnahmen wie beispielsweise der Exzellenzinitiative, der Forschungscampus-Initiative oder des Pakts für Forschung und Innovation;
  3. wissenschaftliche Veröffentlichungen unter Beteiligung von Unternehmen (inklusive Untersuchungen der entsprechenden Motive/Ziele von Unternehmen);
  4. Entwicklung, Bedeutung und strukturelle Evolution von nationalen und internationalen Forschungs- und Wissenschaftskooperationen;
  5. Ausprägungen und Dynamiken des digitalen Wandels in der Wissenschaft – Monitoring- und Erklärungsansätze; dies schließt auch Untersuchungen ein zur Evolution der Nutzung digitaler Infrastrukturen im Wissenschaftssystem, insbesondere im Kontext des Kuratierens von Forschungsdaten und ihrer (interdisziplinären) Nachnutzung;
  6. Interdisziplinarität von Wissenschaftsfeldern und Wissenschaftseinrichtungen im Zeitverlauf und im internationalen Vergleich;
  7. Identifikation entstehender Gebiete und Themen, deren Dynamik, Impakt und Vernetzung sowie die Rolle der ­Forschung an deutschen Einrichtungen in diesem Kontext.

B) Leistungsmessung und Effizienz

Ein wissenschaftsadäquater Ansatz der Leistungsbewertung ist eine große Herausforderung für eine gelingende Wissenschaftspolitik sowie für alle Bemühungen, ein möglichst hohes Maß an Leistungstransparenz in der Wissenschaft herzustellen (z. B. Rankings/Ratings). Ein solcher Ansatz ist gleichermaßen ein Thema von herausgehobener Bedeutung in der quantitativen Wissenschaftsforschung – z. B. auch im Bereich der Bibliometrie. Diese hat inzwischen eine Vielzahl von Indikatoren entwickelt, mit denen die Produktivität von Einheiten in der Wissenschaft auf den verschiedensten Aggregationsebenen (Personen, Forschungsgruppen, Institutionen, Länder usw.) sowie die innerwissenschaftliche Wirkung („Impakt“) der Publikationen mit Hilfe von Zitaten gemessen werden können. Obwohl Zitationsindikatoren keine primären Qualitätsmaße sind, zielt diese Form der Wirkungsmessung in der Regel darauf ab, indirekt Aussagen über die Qualität der in den Publikationen berichteten Forschung treffen zu können. Inwieweit diese implizite Annahme eines Zusammenhangs zwischen Zitationen und Qualität der Forschung berechtigt ist, ist eine wichtige, zu unter­suchende Frage.

Besonders wichtig sind dabei Indikatoren, die die Wirkung von Publikationen normieren, also weitestgehend unabhängig von fach- und zeitspezifischen Einflüssen messen. Gleichermaßen wichtig sind Indikatoren, die auf die nicht nur im Bereich der Geistes- und Sozialwissenschaften bedeutsame Wirkung von Forschung außerhalb der Wissenschaft ­rekurrieren. Die Produktivität, d. h. das Publikationsaufkommen von Einheiten in der Wissenschaft und der Impakt ihrer Publikationen in und außerhalb der Wissenschaft, kann als Output bezeichnet werden. Der Begriff Publikation schließt hier insbesondere eindeutig identifizierbare, kuratierte Datensätze mit ein. Wissenschaftlich belastbares Wissen über den Zusammenhang dieses Outputs mit dem Input – also vornehmlich dem zur Verfügung stehenden Personal oder Budget – ist bislang kaum vorhanden, weshalb bislang auch kaum Aussagen über die Effizienz von Forschungseinheiten möglich sind.

Im Rahmen dieses Schwerpunkts werden Projekte gefördert, die sich mit der Produktivitäts-, Wirkungs- und Effizienzmessung von Einheiten in der Wissenschaft beschäftigen. Dabei soll es zum einen um die Daten gehen, die für die Messung herangezogen werden können (welche Qualitätsmindeststandards müssen die Daten erfüllen, welche Daten sind geeignet, wie lassen sie sich zuverlässig verarbeiten, zusammenstellen und harmonisieren). Zum anderen sollen sich die Projekte mit den Methoden der Wirkungs- und Effizienzmessung beschäftigen. Von besonderem Interesse sind Projekte, die sich mit den Vor- und Nachteilen einer Leistungsmessung beschäftigen, die neben dem Output auch den Input betrachtet. In diesem Kontext sind auch speziell auf das Thema „Rankings/Ratings“ ausgerichtete Forschungsvorhaben förderfähig.

Zusätzlich förderfähig sind auch Untersuchungen zur derzeitigen Evaluations- und Ranking-/Ratingpraxis (welche Indikatoren werden verwendet, wie können Daten aus verschiedenen Quellen in komplexere Informationssysteme integriert werden, wer definiert etwaige Standards, in welchem Verhältnis steht die derzeitige Praxis zum Stand der Forschung etc.). Diese Untersuchungen sollen darüber Aufschluss geben, wie professionell die Indikatorik in der Praxis angewendet wird. Werden vor allem einfache Indikatoren verwendet, die sehr stark kritisiert werden (wie z. B. der Journal Impact Factor), oder werden elaborierte Indikatoren (wie z. B. normierte Zitationsindikatoren) verwendet?

C) Reflexive Bibliometrie

Der Bibliometrie werden einerseits besonders vielversprechende Anwendungsmöglichkeiten attestiert, andererseits wird ihr – mehr als anderen Ansätzen – mit großer Skepsis begegnet. Zweifel resultieren dabei zum einen aus un­geklärten Fragen zur Validität und Zuverlässigkeit bibliometrischer Indikatoren. Neben etablierten szientometrischen Indikatoren gilt dies gleichermaßen auch für die im Zuge der Digitalisierung der Wissenschaftskommunikation entstehenden alternativen Metriken (welche Indikatoren sind hier sinnvoll? Messen die Indikatoren das, was sie zu messen vorgeben? Welche messen dasselbe? Wie robust sind Indikatoren gegenüber marginalen Einflüssen und Schwankungen? Gibt es Standardsets von Indikatoren?).

Unklar ist zum anderen, wie etablierte und neuartige Formen der quantitativen Erfassung sich wechselseitig ergänzen, in das Wissenschaftssystem zurückwirken und Bewertungsmaßstäbe, Praktiken und Entscheidungen modifizieren. Dies gilt in besonderem Maße im Kontext der Nutzung bibliometrischer Indikatoren zur Leistungsmessung. Ziel einer reflexiven Bibliometrie ist es, Formen und Mechanismen dieser Rückwirkungen („Effekte“/„Anpassungsstrategien“) zu erkennen und diese auf Nutzungskontexte, Wertordnungen und damit verbundene Praktiken zurückzuführen. Um der Performativität der Bibliometrie Rechnung zu tragen, sollen im Rahmen der in diesem Schwerpunkt geförderten Vorhaben theoretische Grundlagen der Bibliometrie empirisch geprüft, das Theoriespektrum erweitert und gegebenenfalls bisherige Annahmen revidiert werden. Ausgangspunkt sollen dabei spezifische Phänomene sein, die entweder theoretisch unterdeterminiert sind oder zu denen nur begrenzte Kenntnisse über die zugrunde liegenden Mechanismen und Praktiken vorliegen. Dazu zählen z. B. Auswirkungen neuer Förderinstrumente, institutionalisierte und informelle Netzwerke (invisible colleges), Selbstvermessung von Wissenschaftlerinnen/Wissenschaftlern und Zielverschiebungen, verzögerte Rezeption usw.

Ein weiterer wichtiger Punkt für die reflexive Bibliometrie ergibt sich schließlich aus der bisherigen Anwendungspraxis: Was sind die Rückwirkungen der evaluativen Anwendung der Bibliometrie durch Wissenschaftspolitik und Forschungsmanagement auf die Forschungscommunities und die Wissenschaftlerinnen und Wissenschaftler selbst? Welche Rolle spielen „semi-professionelle“ Evaluationsverfahren, uniformierter Gebrauch und Missbrauch der Bibliometrie dabei? Inwieweit haben sich Kommunikationsmuster, Publikations- und Zitationsverhalten sowie die Forschungs- und Publikationsstrategien der Forscherinnen/Forscher bereits verändert? Was sind die Erwartungen für die Zukunft im Laufe einer weiteren Ausbreitung bibliometrischer Methoden und deren Anwendungen („Altmetrics“, „Scientometrics 2.0“)?

3 Zuwendungsempfänger

Antragsberechtigt sind Hochschulen und außeruniversitäre Forschungseinrichtungen in Deutschland sowie Unter­nehmen der gewerblichen Wirtschaft, die zum Zeitpunkt der Auszahlung einer gewährten Zuwendung eine Betriebsstätte oder Niederlassung in Deutschland haben, im Rahmen eines Verbundprojekts mit einer Hochschule oder außeruniversitären Forschungseinrichtung. Im Rahmen dieser Förderlinie können sowohl Einzel- als auch Verbundprojekte gefördert werden. Verbundprojekte sind durch eine der jeweils mitwirkenden Hochschulen oder Forschungseinrichtungen zu koordinieren. Forschungseinrichtungen, die von Bund und/oder Ländern grundfinanziert werden, kann nur unter bestimmten Voraussetzungen eine Projektförderung für ihre zusätzlichen projektbedingten Ausgaben beziehungsweise Kosten bewilligt werden.

4 Besondere Zuwendungsvoraussetzungen

4.1 Allgemein

Die Partner eines Verbundprojekts regeln ihre Zusammenarbeit in einer schriftlichen Kooperationsvereinbarung. Vor der Förderentscheidung über ein Verbundprojekt muss eine grundsätzliche Übereinkunft über bestimmte, vom BMBF vorgegebene Kriterien nachgewiesen werden. Einzelheiten sind dem „Merkblatt für Antragsteller/Zuwendungsempfänger zur Zusammenarbeit der Partner von Verbundprojekten“ zu entnehmen, das von Antragstellern und Zuwendungsempfängern zu beachten ist. (BMBF-Vordruck Nr. 0110, Fundstelle; https://foerderportal.bund.de/easy/easy_index.php?auswahl=easy_formulare; Bereich BMBF – Allgemeine Vordrucke und Vorlagen für Berichte).

Antragstellerinnen/Antragsteller sollen sich – auch im eigenen Interesse – im Umfeld des national beabsichtigten Vorhabens mit dem EU-Rahmenprogramm für Forschung und Innovation vertraut machen. Sie sollen prüfen, ob das beabsichtigte Vorhaben spezifische europäische Komponenten aufweist und damit eine ausschließliche EU-Förderung möglich ist. Weiterhin ist zu prüfen, inwieweit im Umfeld des national beabsichtigten Vorhabens ergänzend ein Förderantrag bei der EU gestellt werden kann. Das Ergebnis der Prüfungen ist im nationalen Förderantrag kurz darzustellen.

Die Antragstellerinnen/Antragsteller verpflichten sich, im Rahmen des Projekts gewonnene Daten mit etwaiger Relevanz zur Nutzung durch Dritte nach Abschluss des Projekts in weitergabefähiger Form auf der Basis gängiger Standards einer geeigneten Einrichtung/einem Forschungsdatenzentrum zur Verfügung zu stellen. Ziel ist, die langfristige Datensicherung, Sekundärauswertungen oder eine Nachnutzung zu ermöglichen. Um die Weitergabefähigkeit der eigenen Daten an eine geeignete Einrichtung zu gewährleisten, müssen die Antragstellerinnen/Antragsteller ein eigenes Forschungsdatenmanagement betreiben. Die wesentlichen Punkte, die dabei zu beachten sind, können einem Merkblatt ent­nommen werden: http://wiki.bildungsserver.de/bilder/upload/checkliste_datenmanagement.pdf oder http://auffinden-zitieren-dokumentieren.de/wp-content/uploads/2015/03/Forschungsdaten_DINA4_ONLINE_VER_02_06.pdf.

4.2 Wissenschaftliche Nachwuchsgruppen

Als besondere Form eines Forschungsvorhabens kann besonders befähigten Wissenschaftlerinnen und Wissenschaftlern, die schon in der Forschung und Lehre Erfahrungen gesammelt haben, im Rahmen von eigenständigen Nachwuchsgruppen die Möglichkeit eröffnet werden, sich wissenschaftlich weiterzuqualifizieren. Die Laufzeit einer solchen Nachwuchsgruppe soll sich nicht von der durchschnittlichen Laufzeit eines FuE-Projekts unterscheiden.

Dazu kann eine wissenschaftliche Nachwuchsgruppe an einer Hochschule oder außeruniversitären Forschungseinrichtung eingerichtet werden. Diese Einrichtungen übernehmen die Arbeitgeberfunktion und stellen die notwendige Infrastruktur zur Verfügung. Die fachliche Leitung übernimmt eigenverantwortlich die bzw. der Projektverantwortliche („Nachwuchsgruppenleiterin/Nachwuchsgruppenleiter“).

Die eigenverantwortliche fachliche Leitung durch die Nachwuchsgruppenleiterin/den Nachwuchsgruppenleiter umfasst die Ausarbeitung des inhaltlichen Forschungsplans, die Aufstellung des Finanzierungsplans, die Durchführung des Forschungsvorhabens und die Ergebnisverwertung.

Die Anbindung der Nachwuchswissenschaftlerinnen/Nachwuchswissenschaftler an eine Hochschule sowie die dortige Anschlussfähigkeit und ein aktives Interesse an dem zu bearbeitenden Thema im Sinne dieser Förderrichtlinie wird vorausgesetzt. Im Rahmen der Einreichung ist eine/ein an der Hochschule tätige Mentorin/Mentor zu benennen, die/der sich verpflichtet, die Projektleitung bei der Konzeption und der Durchführung des Forschungsvorhabens und der ­Auswahl von Doktorandinnen/Doktoranden zu unterstützen. Die Förderung soll erreichen, dass sich alle am Projekt beteiligten wissenschaftlichen Mitarbeiterinnen/Mitarbeiter innerhalb der Förderdauer akademisch weiterqualifizieren, also z. B. promovieren, und sich mit relevanten Forschungsarbeiten für den weiteren Berufsweg in Wissenschaft und Praxis qualifizieren. Auch in Nachwuchsgruppen sollen die Vertragslaufzeiten für beschäftigte Nachwuchswissenschaftlerinnen/Nachwuchswissenschaftler der Laufzeit des Projekts insgesamt entsprechen.

5 Art und Umfang, Höhe der Zuwendungen

5.1 Zuwendungsart

Die Zuwendungen können im Wege einer Projektförderung gewährt werden.

5.2 Finanzierungsart

Bemessungsgrundlage für Hochschulen, Forschungs- und Wissenschaftseinrichtungen und vergleichbare Institutionen sind die zuwendungsfähigen projektbezogenen Ausgaben (bei Helmholtz-Zentren und der Fraunhofer-Gesellschaft die zuwendungsfähigen projektbezogenen Kosten), die bis zu 100 % gefördert werden können.

Bei Forschungsvorhaben an Hochschulen wird zusätzlich zu den zuwendungsfähigen Ausgaben eine Projektpauschale in Höhe von derzeit 20 % gewährt.

Bemessungsgrundlage für Zuwendungen an Unternehmen der gewerblichen Wirtschaft sind die zuwendungsfähigen projektbezogenen Kosten, die in der Regel – je nach Anwendungsnähe des Vorhabens – bis zu 50 % anteilfinanziert werden können. Nach BMBF-Grundsätzen wird eine angemessene Eigenbeteiligung – grundsätzlich mindestens 50 % der entstehenden zuwendungsfähigen Kosten – vorausgesetzt.

5.3 Finanzierungsform

Die Zuwendungen werden als nicht rückzahlbare Zuschüsse gewährt.

5.4 Zuwendungsfähige Ausgaben oder Kosten

Für Nachwuchsgruppen kann maximal folgende personelle Ausstattung beantragt werden:

  • Ein TV-L 14/15 für die/den Nachwuchsgruppenleiterin/Nachwuchsgruppenleiter; die Stelle setzt den erfolgreichen Abschluss einer Dissertation zum Zeitpunkt des Eingangs der Projektskizze sowie die Übernahme von Personalverantwortung im Projektverlauf voraus;
  • bis zu zwei 2/3 TV-L 13 (Doktorandin/Doktorand);
  • ein TV-L 13/14 (Postdoc).

Für alle Forschungsvorhaben gilt: Neben Personalmitteln können die zur Durchführung des Vorhabens notwendigen Mittel für Hilfskräfte, Sach- und Reisemittel bewilligt werden.

6 Sonstige Zuwendungsbestimmungen

Bestandteil eines Zuwendungsbescheids auf Kostenbasis werden grundsätzlich die Allgemeinen Nebenbestimmungen für Zuwendungen auf Kostenbasis des BMBF an Unternehmen der gewerblichen Wirtschaft für FuE-Vorhaben (NKBF 98).

Bestandteil eines Zuwendungsbescheids auf Ausgabenbasis werden die Allgemeinen Nebenbestimmungen für Zuwendungen zur Projektförderung (ANBest-P), die Besonderen Nebenbestimmungen für Zuwendungen des BMBF zur Projektförderung auf Ausgabenbasis (BNBest-BMBF 98) sowie gegebenenfalls die Besonderen Nebenbestimmungen für den Abruf von Zuwendungen im mittelbaren Abrufverfahren im Geschäftsbereich des BMBF (BNBest-mittelbarer Abruf-BMBF).

Wenn der Zuwendungsempfänger seine aus dem Forschungsvorhaben resultierenden Ergebnisse als Beitrag in einer wissenschaftlichen Zeitschrift veröffentlicht, so soll dies so erfolgen, dass der Öffentlichkeit der unentgeltliche elektronische Zugriff (Open Access) auf den Beitrag möglich ist.

Dies kann dadurch erfolgen, dass der Beitrag in einer der Öffentlichkeit unentgeltlich zugänglichen elektronischen Zeitschrift veröffentlicht wird.

Erscheint der Beitrag zunächst nicht in einer der Öffentlichkeit unentgeltlich elektronisch zugänglichen Zeitschrift, so soll der Beitrag – gegebenenfalls nach Ablauf einer angemessenen Frist (Embargofrist) – der Öffentlichkeit unentgeltlich elektronisch zugänglich gemacht werden (Zweitveröffentlichung). Im Falle der Zweitveröffentlichung soll die Embargofrist zwölf Monate nicht überschreiten.

Das BMBF begrüßt ausdrücklich die Open Access-Zweitveröffentlichung von aus dem Vorhaben resultierenden wissenschaftlichen Monographien.

7 Verfahren

7.1 Einschaltung des Projektträgers

Mit der Abwicklung der Fördermaßnahme hat das BMBF derzeit folgenden Projektträger (PT) beauftragt:

DLR Projektträger – Bereich Bildung, Gender
Stichwort „Hochschulforschung/Quantitative Wissenschaftsforschung“
Heinrich-Konen-Straße 1
53227 Bonn

Ansprechpartnerin beim Projektträger ist Frau Anna Wellner (Telefon: 02 28/38 21-17 15; E-Mail: E-Mail: Nachricht schreiben ).

Soweit sich hierzu Änderungen ergeben, wird dies im Bundesanzeiger oder in anderer geeigneter Weise bekannt gegeben.

Vordrucke für Richtlinien, Merkblätter, Hinweise und Nebenbestimmungen können unter der Internetadresse https://foerderportal.bund.de/easyonline; Bereich BMBF) abgerufen oder unmittelbar beim Projektträger angefordert werden.

7.2 Zweistufiges Verfahren

Das Antragsverfahren ist zweistufig angelegt. In der ersten Stufe des Verfahrens erfolgt die Einreichung von Projektskizzen. Zur Erstellung von Projektskizzen (siehe Nummer 7.2.1) wird die Nutzung des für die Bekanntmachung eingerichteten elektronischen Skizzentools „easy-online“ dringend empfohlen. Der Zugang erfolgt über https://foerderportal.bund.de/easyonline/reflink.jsf?m=WIHO&b=QUA_FO&t=SKI.

In einem zweiten Verfahrensschritt (siehe Nummer 7.2.2) werden Förderinteressenten, deren Skizzen für eine mögliche Förderung vorgeschlagen werden, aufgefordert, förmliche Förderanträge mit Hilfe des elektronischen Antragssystems „easy-online“ zu erstellen ( https://foerderportal.bund.de/easyonline).

Für weitere Informationen zur Forschungsförderung des Bundes kontaktieren Sie bitte E-Mail: Nachricht schreiben .

7.2.1 Vorlage und Auswahl von Projektskizzen

In der ersten Verfahrensstufe sind dem DLR Projektträger bis spätestens 19. Juli 2017 zunächst Projektskizzen – möglichst über das oben genannte elektronische Skizzentool – und in schriftlicher Form vorzulegen. Bei Verbundprojekten ist die Projektskizze in Abstimmung aller Beteiligten durch die vorgesehene Verbundkoordination vorzulegen. Der Skizze ist ein Anschreiben/Vorblatt beizulegen, auf dem alle Projektpartner (in der Regel die Projektleiterinnen/Projektleiter) mittels rechtsverbindlicher Unterschrift die Kenntnisnahme sowie die Richtigkeit der in der Skizze gemachten Angaben bestätigen.

Projektskizzen, die nach dem oben angegebenen Zeitpunkt eingehen, können möglicherweise nicht mehr berücksichtigt werden.

Im Monat Juni 2017 findet, bezogen auf diese Förderaktivität, eine Beratungsveranstaltung statt; nähere Informationen siehe unter www.wihoforschung.de.

Die Projektskizzen sind wie folgt zu gliedern:

  1. Allgemeine Angaben zum Vorhaben:
    • Akronym, Titel und Art des Vorhabens (Einzel- oder Verbundvorhaben oder eine Nachwuchsgruppe)
    • Name und Anschriften (einschließlich Telefon, Telefax und E-Mail) aller Einzelprojektleitungen, Benennung der Verbundleitung (bei einer Nachwuchsgruppe: Benennung der Mentorin/des Mentors), Unterschrift durch die Projektleitung
    • Vorgesehene Laufzeit in Monaten mit Angaben zum etwaigen Beginn
    • Angabe, ob auf die in Nummer 2 genannte vorhandene Bibliometrie-Datenbank zugegriffen werden soll;
  2. Beschreibung der Forschungsinhalte und weitere Erläuterungen:
    • Kurzbeschreibung des Vorhabens unter Zuordnung zu den in Nummer 2 genannten Themenfeldern und Benennung der zentralen Fragestellung bzw. des Projektziels (maximal drei Seiten)
    • Einordnung des Vorhabens in den internationalen Forschungsstand (maximal eine Seite)
    • Skizzierung des Arbeitsprogramms, Ausführungen zum methodischen Vorgehen, zur theoretischen Rahmung des Vorhabens sowie zum Feldzugang (maximal drei Seiten)
    • Hinweise zur Umsetzung des Forschungsdatenmanagements (maximal eine Seite)
    • Angaben zu Verwertungsmöglichkeiten und -planungen, hierzu zählen Nutzungsmöglichkeiten der intendierten Ergebnisse und insbesondere Angaben zu Möglichkeiten des Ergebnistransfers in die wissenschaftliche und nicht-wissenschaftliche Öffentlichkeit (maximal zwei Seiten)
    • Bei Verbundvorhaben: Konzept zur geplanten Kooperation mit den Projektpartnerinnen/Projektpartnern, wie z. B. Angaben zum wechselseitigen Mehrwert, kurze Beschreibung der Arbeitsteilung (maximal eine Seite)
    • Bei Nachwuchsgruppen: Konzept zur geplanten Aufgabenverteilung und wissenschaftlichen Begleitung (maximal eine Seite)
    • Anhang: Kurzdarstellung der beteiligten Projektleiterinnen/Projektleiter (beruflicher Werdegang), Publikationsliste mit maximal fünf themenbezogenen Publikationen der letzten fünf Jahre je Einzelprojektleitung, Angaben zu einschlägigen Forschungsprojekten bzw. laufenden Drittmittelvorhaben mit Titel, Förderer und Umfang, gegebenenfalls Letter of Intent, kurze Literaturliste (maximal fünf Seiten)

      Insgesamt sollte die Projektskizze (ohne Anhang) eine Seitenzahl von elf Seiten (Nachwuchsgruppen: zwölf Seiten) nicht überschreiten (ohne Finanzierungsplan und Anhang).
      Bitte verfassen Sie diese Ausführungen in Schriftgrad 12, Times New Roman, Zeilenabstand von mindestens 1,15 x.
  3. Finanzierungsplan
    • Übersicht zum geplanten Mengengerüst für Personal sowie Sachmitteln (Unteraufträge/Anschaffungen/Reisen)
    • Angaben pro Jahr und Gesamtsumme je Einzelprojekt
      Die Dotierung erfolgt in wissenschaftsüblicher Höhe.

Die eingegangenen Projektskizzen werden nach der Prüfung auf Vollständigkeit und Erfüllung der formalen Zuwendungsvoraussetzungen unter Beteiligung externer Gutachterinnen/Gutachter nach folgenden Kriterien bewertet:

  • Expertise der Förderinteressierten auf dem Gebiet der Wissenschafts- und Hochschulforschung
  • Potenzial des Vorschlags für einen nachhaltigen Beitrag zum Förderziel, gemäß der in Nummer 2 benannten Schwerpunkte
  • Originalität und Relevanz des Projektthemas
  • Theoretische Fundierung und Anschlussfähigkeit an den internationalen Forschungsstand
  • Angemessenheit und Anspruch des methodischen Vorgehens
  • Schlüssigkeit des Verwertungsplans
  • Schlüssigkeit des Transferkonzepts: Wirksamkeit/Relevanz der Ergebnisse für das Forschungs- und Praxisfeld der Wissenschafts- und Hochschulforschung
  • Schlüssigkeit des Konzepts zum Forschungsdatenmanagement
  • Angemessenheit des geplanten Arbeits-, Finanz- und Zeitplans, auch in Bezug auf den erwartbaren Erkenntnisgewinn
  • Bei Nachwuchsförderung: Schlüssigkeit des Konzepts. Angesichts der vergleichsweise noch in geringem Umfang vorhandenen FuE-Kapazitäten im Bereich der Wissenschafts- und Hochschulforschung in Deutschland soll wissenschaftlichen Nachwuchskräften im Rahmen der Vorhaben explizit die Möglichkeit der weiteren wissenschaftlichen Qualifizierung eingeräumt werden.

Entsprechend der oben aufgeführten Kriterien und Bewertung werden die für eine Förderung geeigneten Projektideen ausgewählt. Das Auswahlergebnis wird den Interessenten schriftlich mitgeteilt.

Es besteht kein Rechtsanspruch auf Rückgabe einer eingereichten Projektskizze und eventuell weiterer Unterlagen, die im Rahmen dieser Verfahrensstufe eingereicht wurden.

7.2.2 Vorlage förmlicher Förderanträge und Entscheidungsverfahren

In der zweiten Verfahrensstufe werden die Verfasserinnen/Verfasser der positiv bewerteten Projektskizzen aufgefordert, einen förmlichen Förderantrag vorzulegen.

Bei Verbundvorhaben sind Formanträge pro Einzelvorhaben von allen beteiligten Partnerhochschulen bzw. -institutionen zu stellen. Die Anträge müssen folgende zusätzliche Angaben enthalten:

  • Ressourcenbezogener, detaillierter Arbeits- und Meilensteinplan
  • Detaillierter Finanzierungsplan mit Erläuterungen und Kalkulationsbelegen
  • Darstellung des institutionellen Konzepts der Nachwuchsförderung
  • Beschreibung der geplanten Maßnahmen zum Forschungsdatenmanagement
  • Verwertungsplan
  • Auf Einzelvorhaben- bzw. Verbundebene: gegebenenfalls Stellungnahme zu Hinweisen aus der 1. Stufe des Förderverfahrens
  • Auf Verbundebene: Ergänzung der Projektskizze um die Darstellung der Arbeitspakete je nach Verantwortlichkeit der beteiligten Einzelvorhaben. Bei Verbundprojekten sind die Förderanträge in Abstimmung mit der vorgesehenen Verbundkoordination vorzulegen.

Die Formanträge werden nach folgenden Kriterien bewertet und geprüft:

  • Angemessenheit und Wirtschaftlichkeit der Finanzplanung (Personal- und Sachmittel)
  • Plausibilität der Aufwands- und Zeitplanung
  • Qualität der Arbeitspläne auf Ebene der Einzelprojekte
  • Stimmigkeit des Verwertungsplans
  • Stimmigkeit des Forschungsdatenmanagements
  • Berücksichtigung der Auflagen/Hinweise/Empfehlungen aus der 1. Stufe des Förderverfahrens

Bei allen Forschungsvorhaben sollten die Vertragslaufzeiten für beschäftigte Nachwuchswissenschaftlerinnen/Nachwuchswissenschaftler möglichst der Laufzeit des Projekts insgesamt entsprechen.

Entsprechend der oben aufgeführten Kriterien und Bewertung wird nach abschließender Antragsprüfung über eine Förderung entschieden.

7.3 Zu beachtende Vorschriften

Für die Bewilligung, Auszahlung und Abrechnung der Zuwendung sowie für den Nachweis und die Prüfung der ­Verwendung und die gegebenenfalls erforderliche Aufhebung des Zuwendungsbescheids und die Rückforderung der gewährten Zuwendung gelten die §§ 48 bis 49a des Verwaltungsverfahrensgesetzes, die §§ 23, 44 BHO und die hierzu erlassenen Allgemeinen Verwaltungsvorschriften, soweit nicht in diesen Förderrichtlinien Abweichungen von den Allgemeinen Verwaltungsvorschriften zugelassen worden sind. Der Bundesrechnungshof ist gemäß den §§ 91, 100 BHO zur Prüfung berechtigt.

8 Geltungsdauer

Diese Richtlinie tritt am Tag nach ihrer Veröffentlichung im Bundesanzeiger in Kraft und ist bis zum Ablauf des 31. Oktober 2021 gültig.

Berlin, den 18. April 2017

Bundesministerium für Bildung und Forschung

Im Auftrag
Diegelmann

FuE = Forschung und Entwicklung