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Bekanntmachung : Datum:

Richtlinie zur Förderung von Forschungsverbünden im Rahmen der ersten Phase der Bund-Länder-Initiative "Förderung leistungsstarker und potentiell besonders leistungsfähiger Schülerinnen und Schüler". Bundesanzeiger vom 07.04.2017

Vom 05.04.2017

1 Förderziel und Zuwendungszweck

Für den Einzelnen und für die Gesellschaft ist es von großer Bedeutung, alle Schülerinnen und Schüler unabhängig von Herkunft, Geschlecht und sozialem Status so zu fördern, dass ein bestmöglicher Lern- und Bildungserfolg gesichert ist. Das ist Leitlinie einer auf Chancen- und Bildungsgerechtigkeit zielenden Bildungspolitik. Der Schlüssel hierzu liegt in der individuellen Förderung; dies gilt gleichermaßen für leistungsstarke wie potentiell besonders leistungsfähige Kinder und Jugendliche.

Die Möglichkeiten der individuellen Förderung dieser Kinder und Jugendlichen sind in den letzten Jahren auch innerhalb der Schulen ausgeweitet worden. Dennoch belegen die Ergebnisse der internationalen Bildungsvergleichsuntersuchungen, dass Deutschland in den obersten Kompetenzstufen nach wie vor hinter vergleichbaren Ländern zurückbleibt. Die durch das Verwaltungsabkommen zwischen Bund und Ländern nach Artikel 91b Absatz 2 des Grundgesetzes eingerichtete Steuerungsgruppe „Feststellung der Leistungsfähigkeit des Bildungswesens im internationalen Vergleich“ zog daraus den Schluss, dass hier weiterhin Handlungsbedarf besteht. Um das Bildungswesen in diesem Handlungsfeld erfolgreich weiterzuentwickeln, ist eine fundierte Bildungsforschung notwendig. Durch Forschung können Ansätze aus der Praxis evaluiert und Gelingensbedingungen identifiziert werden.

Vor diesem Hintergrund haben das Bundesministerium für Bildung und Forschung (BMBF) und die Ständige Konferenz der Kultusminister der Länder in der Bundesrepublik Deutschland die gemeinsame Initiative „Förderung leistungsstarker und potentiell besonders leistungsfähiger Schülerinnen und Schüler“ vereinbart, die am 28. November 2016 der Öffentlichkeit vorgestellt wurde. Mit der bundesweiten Initiative sollen die Entwicklungsmöglichkeiten dieser Schülerinnen und Schüler weiter optimiert und auf eine breitere Basis gestellt werden. Dabei soll besonderes Augenmerk auf die Potentiale von Kindern und Jugendlichen aus weniger bildungsnahen Elternhäusern, insbesondere mit Migrationshintergrund, sowie die Ausgewogenheit der Geschlechter, insbesondere der Mädchen im MINT-Bereich, gerichtet werden. Hierzu wird eine praxisnahe Forschung zu spezifischen Fragestellungen mit einem breit angelegten Schul- und Unterrichtsentwicklungsprozess verbunden. So soll ein entscheidender Beitrag zu einer wissenschaftlich fundierten Gestaltung der Schulpraxis geleistet werden. Ein weiteres Ziel ist in diesem Kontext die Vernetzung verschiedener Forschungsdisziplinen.

Die Initiative richtet sich schulformübergreifend an Schülerinnen und Schüler der Klassenstufen 1 bis 10 (Primarbereich und Sekundarstufe I) sowie ergänzend gegebenenfalls auch an Schülerinnen und Schüler der Sekundarstufe II. Inhaltlich wird auf die Bereiche Mathematik, Naturwissenschaften, Deutsch (produktive Sprachkompetenz des Schreibens und Argumentierens) und Fremdsprachen (Englisch) fokussiert. Sozial-emotionale, künstlerisch-kreative und psychomotorische Potentiale können ergänzend in den Blick genommen werden.

Die zehnjährige Initiative, die im Schuljahr 2017/2018 beginnt, besteht aus zwei Phasen. Ziel der ersten Phase ist es, schulische Strategien, Konzepte und Maßnahmen zur Förderung leistungsstarker und potentiell besonders leistungsfähiger Schülerinnen und Schüler zu entwickeln bzw. weiterzuentwickeln. Für die erste Phase der Initiative werden durch die Länder bundesweit bis zu 300 Schulen, nach Möglichkeit je zur Hälfte aus dem Primar- und Sekundarbereich, ausgewählt. Die hier ausgeschriebene Forschungsförderung bezieht sich auf die wissenschaftliche Beratung und Unterstützung und die formative Evaluation der Arbeit der Schulen in folgenden Kernmodulen:

Kernmodul 1: „Entwicklung eines schulischen Leitbildes mit Ausrichtung auf eine leistungsfördernde Schulentwicklung und Aufbau einer kooperativen Netzwerkstruktur“

Ziel ist die Erarbeitung eines schulischen Leitbildes, in dem u. a. das pädagogische Selbstverständnis und die Ziele der schulischen Arbeit Ausdruck finden. Des Weiteren werden Strategien zur sukzessiven (Weiter-)Entwicklung einer Schulkultur erarbeitet. Die Schulkultur soll durch Anerkennung und Wertschätzung von Unterschiedlichkeit, durch die Bereitstellung von Lernangeboten für alle Schülerinnen und Schüler unter Berücksichtigung des individuellen Lernstands, durch eine ausgeprägte Kooperation zwischen den Lehrkräften, durch die Förderung der Zusammenarbeit zwischen Schülerinnen und Schülern sowie durch die konstruktive Einbeziehung von Eltern geprägt sein.

Darüber hinaus werden Konzepte zur Zusammenarbeit von Schulen, außerschulischen Bildungspartnern wie beispielsweise Stiftungen, Vereinen und Hochschulen entwickelt und erprobt, um eine stärkere Verknüpfung von Förderangeboten mit den verpflichtenden Aufgaben von Schulen zu erreichen.

Kernmodul 2: „Fordern und Fördern im Regelunterricht“

Ziel ist die Erarbeitung von fachdidaktischen Konzepten zur individuellen Förderung leistungsstarker und potentiell besonders leistungsfähiger Schülerinnen und Schüler im Unterricht. Dabei sollen besondere kognitive und meta­kognitive (Selbst-)Kompetenzen gefördert werden und Wege bzw. Lernmethoden erprobt werden, in denen persönliche Arbeitshaltungen und soziale Kompetenzen systematisch bei der Erarbeitung inhaltsspezifischen Wissens vermittelt werden.

Die Arbeit an den beiden Kernmodulen ist für alle beteiligten Schulen verpflichtend. Da der Erfahrungsaustausch und die Erfahrungssicherung für die Förderinitiative konstitutiv sind, werden regionale, überregionale und gegebenenfalls länderübergreifende Netzwerke von Schulen gebildet. Ferner werden auch gegebenenfalls schulformübergreifende Netzwerke gebildet. Die inhaltliche Arbeit an den Modulen kann von den Schulnetzwerken fachspezifisch, fachübergreifend oder fächerverbindend und in unterschiedlichen medialen Kontexten vorgenommen werden. Die ausgeschriebene Forschungsförderung soll die wissenschaftliche Fundierung dieser Schulpraxis sicherstellen.

Im Mittelpunkt des weiteren Verlaufs der Initiative sollen die summative Evaluation ausgewählter in den beiden Kernmodulen entwickelter Strategien, Konzepte und Maßnahmen hinsichtlich ihrer Wirksamkeit sowie der Transfer der Ergebnisse in die Schulpraxis weiterer Schulen stehen. Eine Bekanntmachung von Richtlinien zur Forschungsförderung bzw. eine Ausschreibung in diesen beiden Bereichen erfolgt zu einem späteren Zeitpunkt. Die summative Evaluation soll von einer unabhängigen Wissenschaftlergruppe durchgeführt werden.

Die Auswahl der Schulen, die primäre Unterstützung der teilnehmenden Schulen, die zusätzlichen Betreuungs- und Beratungsaufgaben für Schulaufsicht und Landesinstitute sowie der Transfer liegen im Verantwortungsbereich der Länder.

Weitere Informationen zur Initiative sind unter https://www.bmbf.de/files/Initiative_Leistungsstarke_Beschluss.pdf abrufbar.

Der Bund gewährt die Zuwendungen nach Maßgabe dieser Richtlinie, der §§ 23 und 44 der Bundeshaushaltsordnung (BHO) und den dazu erlassenen Verwaltungsvorschriften sowie der „Richtlinien für Zuwendungsanträge auf Ausgabenbasis (AZA)“ und/oder der „Richtlinien für Zuwendungsanträge auf Kostenbasis (AZK)“ des BMBF. Ein Anspruch auf Gewährung einer Zuwendung besteht nicht. Vielmehr entscheidet die Bewilligungsbehörde aufgrund ihres pflicht­gemäßen Ermessens im Rahmen der verfügbaren Haushaltsmittel.

2 Gegenstand der Förderung

Das BMBF beabsichtigt, zwei interdisziplinäre Forschungsverbünde zu fördern. Ein Verbund bezieht sich auf den Primar-, der andere Verbund auf den Sekundarbereich. Beide Verbünde arbeiten bezüglich der Fragen an den Übergängen zwischen den Bildungsetappen zusammen. Es wäre auch die Förderung eines Gesamtverbunds für die beiden Bildungsetappen möglich. Die rechtliche Grundlage hierfür ergibt sich aus der Gemeinschaftsaufgabe des Artikels 91b Absatz 2 des Grundgesetzes in Verbindung mit der Bundeskompetenz für die Forschungsförderung.

Inhaltlicher Gegenstand der Forschungsförderung sind die beiden in Nummer 1 ausgeführten Kernmodule, an denen alle Schulen in Netzwerken verpflichtend arbeiten. Die Arbeiten der Forschungsverbünde sollen folgende Ziele ver­folgen:

  • Wissenschaftliche Fundierung:
    Die wissenschaftliche Fundierung umfasst die Erarbeitung und Bereitstellung forschungsbasierter Inputs zur Entwicklung bzw. Optimierung von Strategien, Konzepten und Maßnahmen in den beiden Kernmodulen. Dazu zählen u. a. auch die Bündelung und Strukturierung der bereits an den beteiligten Schulen bzw. Schulnetzwerken be­stehenden Strategien, Konzepte und Maßnahmen sowie die Systematisierung, Aufbereitung und Erweiterung des wissenschaftlichen Kenntnisstands im Bereich der individuellen Förderung leistungsstarker und potentiell besonders leistungsfähiger Schülerinnen und Schüler.
  • Wissenschaftliche Prozessbegleitung:
    Die wissenschaftliche Prozessbegleitung umfasst die wissenschaftliche Beratung und Unterstützung der Schulnetzwerke bei der Konzeption, (Weiter-)Entwicklung, Implementierung, Erprobung, Optimierung und Dokumentation ihrer Arbeit in den beiden Kernmodulen. Die Schulnetzwerke sollen dabei u. a. hinsichtlich einer leistungsfördernden Schulentwicklung (d. h. Unterrichts-, Personal- und Organisationsentwicklung), ihrer Zusammenarbeit mit außerschulischen Bildungspartnern, der Identifizierung leistungsstarker und potentiell besonders leistungsfähiger Schülerinnen und Schüler auf Basis diagnostischer Verfahren und der Unterrichtsgestaltung (inkl. des Einsatzes geeigneter Lehr-Lern-Methoden und Unterrichtsmaterialien) wissenschaftlich beraten und unterstützt werden.
  • Formative Evaluation:
    Die Durchführung der formativen Evaluation setzt auch die Erarbeitung eines Evaluationskonzepts nach geltenden Standards (z. B. der Deutschen Gesellschaft für Evaluation [DeGEval]) voraus. Die formative Evaluation soll insbesondere den Stand der Entwicklung und die Qualität der Erprobung und Umsetzung der entwickelten Strategien, Konzepte und Maßnahmen überprüfen, im Prozess optimieren und dokumentieren. So sollen Probleme und Fehlentwicklungen, die das Erreichen der Zielsetzung der Kernmodule gefährden könnten, frühzeitig aufgedeckt und in enger Rücksprache mit den Schulen bzw. den Schulnetzwerken möglichst behoben werden.
  • Erarbeitung von Vorschlägen und Empfehlungen:
    In Vorbereitung auf den weiteren Verlauf der Initiative sollen Gelingensbedingungen für das Erreichen der Ziele der Kernmodule identifiziert und dokumentiert werden. Dabei sollen insbesondere auch Vorschläge und Empfehlungen dazu erarbeitet werden, welche Strategien, Konzepte und Maßnahmen im weiteren Verlauf der Initiative hinsichtlich ihrer Wirksamkeit summativ evaluiert und auf andere Schulen übertragen werden können.

Bei der Verfolgung dieser Ziele sollen u. a., soweit inhaltlich angemessen, folgende Aspekte berücksichtigt werden:

  • eine fachspezifische, fachübergreifende und/oder fächerverbindende Didaktik,
  • eine gegebenenfalls schulformübergreifende Konzeption im Sinne der Zielstellung und der Arbeitsschwerpunkte der Kernmodule,
  • die besondere Berücksichtigung der Potentiale von Kindern und Jugendlichen aus weniger bildungsnahen Elternhäusern, insbesondere mit Migrationshintergrund,
  • eine Ausgewogenheit der Geschlechter, insbesondere der Mädchen im MINT-Bereich,
  • eine multiperspektivische Betrachtungsweise (Schülerinnen und Schüler, Lehrkräfte, Schulleitungen, andere pädagogische Fachkräfte, außerschulische Fachkräfte, Eltern, etc.) und
  • der Einbezug digitaler Medien und computerbasierter Lernmethoden.

3 Zuwendungsempfänger

Antragsberechtigt sind deutsche, staatliche und nicht staatliche Hochschulen, außeruniversitäre Forschungseinrichtungen sowie sonstige Einrichtungen mit Sitz in Deutschland, die auf dem Gebiet der Forschung insbesondere zur individuellen Förderung im Unterricht, zu Leistungsstarken und potentiell besonders Leistungsfähigen, zur Schul­entwicklung, zur Didaktik und der formativen Evaluation ausgewiesen sind. Forschungseinrichtungen, die von Bund und/oder Ländern grundfinanziert werden, kann nur unter bestimmten Voraussetzungen eine Projektförderung für ihre zusätzlichen projektbedingten Ausgaben beziehungsweise Kosten bewilligt werden.

4 Besondere Zuwendungsvoraussetzungen

Zuwendungsfähig sind ausschließlich Forschungsverbünde, in denen Wissenschaftlerinnen und Wissenschaftler verschiedener Disziplinen zusammenarbeiten.

Die von den antragstellenden Einrichtungen eingesetzten Projektleitungen müssen durch einschlägige Expertise im Gegenstandsbereich dieser Förderrichtlinie ausgewiesen sein. Dabei sind insbesondere erziehungswissenschaftliche, organisationswissenschaftliche, lernpsychologische, entwicklungspsychologische und (fach-)didaktische Expertise sowie auch Expertise in der formativen Evaluation einzubinden.

Von den Forschungsverbünden wird eine hohe Bereitschaft zur Zusammenarbeit mit den ausgewählten Schulen und dem für die überregionale Koordinierung und Organisation der Initiative verantwortlichen, noch auszuwählendem Projektträger sowie zum fachlichen Austausch mit der für die inhaltliche Begleitung der Initiative eingesetzten Bund-Länder-Arbeitsgruppe erwartet.

Die Forschungsverbünde verpflichten sich zu einer kontinuierlichen, intensiven und persönlichen Rückmeldekultur gegenüber den Schulen.

Um die Forschungs- und Evaluationsergebnisse insbesondere für den späteren Transfer und die Weiterentwicklung von Strategien, Maßnahmen und Konzepten im Bereich der Schulentwicklung und individuellen Förderung von leistungsstarken und potentiell leistungsfähigen Schülerinnen und Schülern nutzen zu können, verpflichten sich die Forschungsverbünde zu einer adressatengerechten Ergebnisdarstellung. Diese soll sowohl von der Fachöffentlichkeit, der Bildungsadministration und -praxis als auch von einem bildungspolitisch interessierten Publikum rezipiert werden können. Die entsprechenden Publikationen sollen u. a. in Fachzeitschriften und in weiteren geeigneten Formaten veröffentlicht werden.

Die Forschungsverbünde verpflichten sich, spätestens ein Jahr nach Vorhabenbeginn ein Konzept für die formative Evaluation vorzulegen. Ebenfalls ist ein Forschungsdatenmanagementplan für das gesamte Vorhaben vorzulegen. Dieser enthält u. a. Ausführungen dazu, welche Daten erhoben werden, welche Vorkehrungen zur Sicherstellung des Datenschutzes getroffen und wie die Daten dokumentiert und aufbereitet werden. Hinweise und Checklisten zum Forschungsdatenmanagement finden sich unter www.forschungsdaten-bildung.de/datenmanagement . Die Forschungsverbünde verpflichten sich, die im Rahmen des Projekts gewonnenen Daten bis zum Ende des Zuwendungszeitraums in weitergabefähiger Form einer geeigneten Einrichtung (z. B. dem Verbund Forschungsdaten Bildung; www.forschungsdaten-bildung.de ) oder einem ebenfalls vom Rat für Sozial- und Wirtschaftsdaten anerkannten Forschungsdatenzentrum zur Verfügung zu stellen, um im Sinne der guten wissenschaftlichen Praxis eine langfristige Datensicherung für Replikationen und gegebenenfalls Sekundärauswertungen zu ermöglichen. Dort werden die Daten archiviert, dokumentiert und gegebenenfalls auf Anfrage der wissenschaftlichen Community zur Verfügung gestellt.

Die Forschungsverbünde verpflichten sich, bis zum Ende der Laufzeit Strategien, Konzepte und Maßnahmen von Schulen zu identifizieren, die sie für eine mögliche summative Evaluation hinsichtlich ihrer Wirksamkeit empfehlen. Die ersten Schulen sollen bis möglichst spätestens drei Jahre nach Vorhabenbeginn des Forschungsverbunds benannt werden. Weitere Benennungen erfolgen sukzessive.

Die Partner eines Verbundprojekts regeln ihre Zusammenarbeit in einer schriftlichen Kooperationsvereinbarung. Vor der Förderentscheidung über ein Verbundprojekt muss eine grundsätzliche Übereinkunft über bestimmte vom BMBF vorgegebene Kriterien nachgewiesen werden. Einzelheiten sind dem „Merkblatt für Antragsteller/Zuwendungsempfänger zur Zusammenarbeit der Partner von Verbundprojekten“, das von Antragstellern und Zuwendungsempfängern zu beachten ist, zu entnehmen (BMBF-Vordruck Nr. 0110, Fundstelle; https://foerderportal.bund.de/easy/easy_index.php?auswahl=easy_formulare ; Bereich BMBF – Allgemeine Vordrucke und Vorlagen für Berichte).

5 Art und Umfang, Höhe der Zuwendung

Die Zuwendung kann im Wege der Projektförderung und bei einem geplanten Vorhabenbeginn bis spätestens zum 1. Januar 2018 für einen Zeitraum von maximal fünf Jahren als nicht rückzahlbarer Zuschuss gewährt werden. Die Höhe der Zuwendung für das Verbundvorhaben richtet sich im Rahmen der verfügbaren Haushaltsmittel nach den Erfordernissen des beantragten Verbundvorhabens.

Bemessungsgrundlage für Hochschulen, Forschungs- und Wissenschaftseinrichtungen und vergleichbare Institutionen sind die zuwendungsfähigen projektbezogenen Ausgaben (bei Helmholtz-Zentren und der Fraunhofer-Gesellschaft die zuwendungsfähigen projektbezogenen Kosten), die individuell bis zu 100 % gefördert werden können.

Soweit die antragstellende Einrichtung sowohl wirtschaftliche als auch nichtwirtschaftliche Tätigkeiten ausübt, können nur die nichtwirtschaftlichen Tätigkeiten der Einrichtung finanziert werden. Die Gewährleistung einer eindeutigen finanziellen und inhaltlichen Abgrenzung zu den wirtschaftlichen Tätigkeiten der antragstellenden Einrichtung ist daher Voraussetzung für eine Förderung.

Beantragt werden können Personal-, Sach-, Investitions- und Reisemittel. In begründeten Fällen können auch Mittel für Aufträge an Dritte, z. B. zur Erstellung wissenschaftlicher Expertisen, beantragt werden. Weiterhin können Mittel für gegebenenfalls anfallende Gebühren für Archivierungsdienstleistungen von Forschungsdatenzentren und gegebenenfalls anfallende Gebühren zur Sekundärnutzung von Daten bzw. Mittel für das Datenmanagement (Aufbereitung, Dokumentation, Anonymisierung etc.) selbst generierter Daten beantragt werden. Für alle beantragten Mittel muss ein von der Grundausstattung der antragstellenden Einrichtung abgrenzbarer vorhabenspezifischer Bedarf vorliegen.

Bei Forschungsvorhaben an Hochschulen wird zusätzlich zu den zuwendungsfähigen Ausgaben eine Projektpauschale in Höhe von 20 % gewährt.

6 Sonstige Zuwendungsbestimmungen

Bestandteil eines Zuwendungsbescheids auf Ausgabenbasis werden die „Allgemeinen Nebenbestimmungen für Zuwendungen zur Projektförderung (ANBest-P)“ und die „Besonderen Nebenbestimmungen für Zuwendungen des BMBF zur Projektförderung auf Ausgabenbasis (BNBest-BMBF 98)“ und zusätzlich die Besonderen Nebenbestimmungen für den Abruf von Zuwendungen im mittelbaren Abrufverfahren im Geschäftsbereich des BMBF (BNBest-mittelbarer Abruf-BMBF), sofern die Zuwendungsmittel im sogenannten Abrufverfahren bereitgestellt werden. Bestandteil eines Zuwendungsbescheids auf Kostenbasis werden grundsätzlich die „Allgemeinen Nebenbestimmungen für Zuwendungen auf Kostenbasis des BMBF an Unternehmen der gewerblichen Wirtschaft für Forschungs- und Entwicklungs­vorhaben (NKBF 98)“.

Wenn der Zuwendungsempfänger seine aus dem Forschungsvorhaben resultierenden Ergebnisse als Beitrag in einer wissenschaftlichen Zeitschrift veröffentlicht, so soll dies so erfolgen, dass der Öffentlichkeit der unentgeltliche elektronische Zugriff (Open Access) auf den Beitrag möglich ist. Dies kann dadurch erfolgen, dass der Beitrag in einer der Öffentlichkeit unentgeltlich zugänglichen elektronischen Zeitschrift veröffentlicht wird. Erscheint der Beitrag zunächst nicht in einer der Öffentlichkeit unentgeltlich elektronisch zugänglichen Zeitschrift, so soll der Beitrag – gegebenenfalls nach Ablauf einer angemessenen Frist (Embargofrist) – der Öffentlichkeit unentgeltlich elektronisch zugänglich gemacht werden (Zweitveröffentlichung). Im Falle der Zweitveröffentlichung soll die Embargofrist zwölf Monate nicht überschreiten. Das BMBF begrüßt ausdrücklich die Open Access-Zweitveröffentlichung von aus dem Vorhaben resultierenden wissenschaftlichen Monographien.

7 Verfahren

7.1 Antragsunterlagen

Die Abwicklung der Fördermaßnahme erfolgt durch das BMBF:

Ansprechpartner für administrativ-technische Fragen ist
Herr Ralf Ranneck
Telefon: 0 30/18 57 51 12
E-Mail: ralf.ranneck@bmbf.bund.de.

Ansprechpartnerin für inhaltliche Fragen ist
Frau Dr. Doerte Treuheit
Telefon: 0 30/18 57 52 19
E-Mail: doerte.treuheit@bmbf.bund.de.

Die Projektskizzen (siehe Nummer 7.2.1) sind an folgende Adresse einzureichen:

Bundesministerium für Bildung und Forschung
z. Hd. Herrn Ralf Ranneck
Referat 323 – Leistungsfähigkeit des Bildungswesens im internationalen Vergleich
11055 Berlin

Zur Erstellung förmlicher Förderanträge (AZA bzw. AZK) (siehe Nummer 7.2.2) ist das elektronische Antragssystem „easy-online“ zu nutzen ( https://foerderportal.bund.de/easyonline ).

Soweit sich hierzu Änderungen ergeben, wird dies im Bundesanzeiger oder in anderer geeigneter Weise bekannt gegeben.

7.2 Zweistufiges Verfahren

Das Verfahren ist zweistufig angelegt.

7.2.1 Vorlage und Auswahl von Projektskizzen

In der ersten Verfahrensstufe sind dem BMBF Projektskizzen für Verbundprojekte bis spätestens 30. Juni 2017 (Datum des Poststempels) in schriftlicher sowie in digitaler Form auf dem Postweg vorzulegen. Die digitale Version der Projektskizze ist dazu per USB-Stick dem Brief beizulegen. Die Projektskizze für den gesamten Forschungsverbund ist durch die Verbundkoordinatorin bzw. den Verbundkoordinator vorzulegen. Aus der Vorlage einer Projektskizze kann kein Rechtsanspruch auf eine Förderung abgeleitet werden. Anträge, die nach dem oben angegebenen Zeitpunkt eingehen, können möglicherweise nicht mehr berücksichtigt werden.

Es besteht kein Rechtsanspruch auf Rückgabe einer eingereichten Projektskizze und evtl. weiterer vorgelegter Unterlagen in diesem Verfahrensschritt.

Bestandteil des Verfahrens ist eine fachliche Prüfung der Projektskizzen unter Einbezug externer Gutachterinnen und Gutachter. Die Projektskizzen müssen daher alle fachlichen Angaben enthalten, die eine abschließende gutachterliche Stellungnahme erlauben. Über die Projektskizzen hinausgehende Dokumente werden nicht in die Begutachtung einbezogen. Die Projektskizze darf für die unten genannten Gliederungspunkte A und B einen Umfang von 50 Seiten nicht überschreiten. Darüber hinaus sind die unten genannten Anlagen (siehe Gliederungspunkt C unten) vorzulegen. Die Projektskizze inkl. Anlagen ist in dreifacher Ausfertigung (DIN A4, Schriftgröße Arial 11 Punkt, Seitenränder von jeweils 2,5 cm an allen Seiten) sowie als pdf-Dokument auf USB-Stick vorzulegen. Das Original der Projektskizze muss die Originalunterschrift der Hauptansprechpartnerin bzw. des Hauptansprechpartners (d. h. der Verbundkoordinatorin bzw. des Verbundkoordinators) und aller weiteren Projektleiterinnen und Projektleiter für das geplante Vorhaben tragen.

Die Projektskizzen sind entsprechend der nachfolgenden Gliederung anzulegen und müssen Aussagen zu allen folgenden Punkten enthalten:

  1. Allgemeine Angaben zum Vorhaben
    • Titel/Thema des Forschungsvorhabens,
    • Verbundkoordinatorin/Verbundkoordinator (Hauptansprechpartnerin bzw. Hauptansprechpartner, nur eine Person), vollständige Dienstadresse (inkl. E-Mail-Adresse und Telefonnummer),
    • weitere beteiligte Einrichtungen inkl. Namen und vollständigen Dienstadressen (inkl. E-Mail-Adressen und Telefonnummern) der jeweilig dort zuständigen Projektleitung,
    • beantragte Laufzeit (maximal fünf Jahre),
    • geplanter Beginn des Vorhabens (spätestens 1. Januar 2018),
    • beantragte Mittel für den Gesamtverbund,
    • Unterschriften (im Original) der Verbundkoordinatorin/des Verbundkoordinators und der weiteren beteiligten Projektleiterinnen und Projektleiter.
  2. Beschreibung der Forschungsinhalte
    • Zusammenfassung (maximal eine Seite),
    • Ziele und Fragestellungen (Hypothesen) des Vorhabens,
    • Darstellung des nationalen und internationalen Forschungsstands,
    • Darstellung der eigene Vorarbeiten und des wissenschaftlichen Eigeninteresses, sich an der gemeinsamen Initiative zu beteiligen;
    • Arbeitsprogramm:
      • Darstellung der Arbeitsinhalte entsprechend dem in Nummer 2 dargestellten Gegenstand der Förderung, inkl. der Erläuterung und Begründung der vorgesehenen Methoden mit denen die oben genannten Ziele erreicht werden sollen,
      • Darstellung der Arbeitsteilung und Kooperation im Forschungsverbund einschließlich der Expertise, Rolle und Funktion der Verbundkoordinatorin bzw. des Verbundkoordinators sowie der weiteren Projektleiterinnen und Projektleiter,
      • Darstellung der Zusammenarbeit des Forschungsverbunds mit allen relevanten Akteurinnen und Akteuren zur optimalen Umsetzung der Arbeitsinhalte und zur bedarfsgerechten Implementierung der entwickelten Strategien, Konzepte und Maßnahmen,
      • Konzept zur zielgruppenorientierten Aufbereitung der Erkenntnisse und Befunde,
      • Konzept zur Nutzung digitaler Medien bei der Umsetzung der Ziele der Initiative;
    • Zeitplan: Darstellung der zeitlichen Arbeitsplanung in Form eines Balkenplans;
    • Gesamtfinanzierungsplan: Es ist ein Finanzierungsplan für jeden einzelnen Verbundpartner (Einrichtung) vorzu­legen. Dieser muss jeweils Angaben pro Kalenderjahr zu den Personalmitteln und Sachmitteln enthalten. Außerdem ist anzugeben, wie viele wissenschaftliche Mitarbeiter beschäftigt werden sollen. Zusammenfassend sind die geplanten Ausgaben für den Gesamtverbund pro Jahr auszuweisen.
  3. Anlagen
    • CVs inkl. Darstellung der eigenen Vorarbeiten durch eine Publikationsliste (maximal fünf themenbezogene Publikationen der letzten fünf Jahre) und eine Übersicht der laufenden relevanten Drittmittelprojekte (Angabe von Titel, Förderer und Umfang) der Verbundkoordinatorin bzw. des Verbundkoordinators und der weiteren Projektbeteiligten,
    • Literaturverzeichnis.

Die eingegangenen Projektskizzen werden nach Ablauf der Vorlagefrist unter Beteiligung externer Gutachterinnen und Gutachter nach folgenden Kriterien bewertet:

  • Übereinstimmung mit den Zielsetzungen der Kernmodule und der Förderbekanntmachung,
  • wissenschaftliche Qualität des vorgelegten Arbeitsprogramms,
  • Angemessenheit der Praxisorientierung und Praktikabilität des vorgelegten Arbeitsprogramms,
  • Ausgewiesenheit der Projektleiterinnen und Projektleiter in den vorhabenrelevanten Bereichen,
  • Angemessenheit der Zusammensetzung des Forschungsverbunds hinsichtlich der Zielsetzungen der Förderbekanntmachung,
  • Angemessenheit des Finanzplans.

Auf der Grundlage dieser fachlichen Begutachtung werden die für eine Förderung geeigneten Vorhaben ausgewählt. Das Auswahlergebnis wird den Interessentinnen bzw. Interessenten schriftlich mitgeteilt.

7.2.2 Vorlage förmlicher Förderanträge und Entscheidungsverfahren

In der zweiten Verfahrensrunde werden die Interessentinnen bzw. Interessenten der positiv bewerteten Projektskizzen nach Beendigung des gutachterlichen Verfahrens aufgefordert, förmliche Förderanträge (AZAs bzw. AZKs) vorzulegen. Diese förmlichen Förderanträge sind mit Hilfe des elektronischen Antragssystems „easy“ zu erstellen ( https://foerderportal.bund.de/easyonline ).

Die fachliche Skizze des Verbunds wird als fachlicher Antrag für die Beschreibung des Verbunds bei der Antragstellung anerkannt. Es ist nur noch jeweils ein fachlicher Antrag für den Bereich der einzelnen Verbundpartner einzureichen.

Bei Verbundprojekten sind die Förderanträge in Abstimmung mit der vorgesehenen Verbundkoordinatorin bzw. dem Verbundkoordinator vorzulegen.

Die inhaltliche Detailprüfung der förmlichen Anträge erfolgt unter Berücksichtigung der Antragsrichtlinien und der BHO. Entsprechend der oben angegebenen Kriterien und Bewertung wird nach abschließender Antragsprüfung über eine Förderung entschieden.

Vordrucke für die einzureichenden Förderanträge, Richtlinien, Merkblätter, Hinweise und Nebenbestimmungen können unter der Internetadresse https://foerderportal.bund.de/easyonline abgerufen oder unmittelbar beim BMBF angefordert werden. Für weitere Informationen zur Forschungsförderung des Bundes kontaktieren Sie bitte foerderinfo@bmbf.bund.de

7.3 Zu beachtende Vorschriften

Für die Bewilligung, Auszahlung und Abrechnung der Zuwendung sowie für den Nachweis und die Prüfung der Verwendung und die gegebenenfalls erforderliche Aufhebung des Zuwendungsbescheids und die Rückforderung der gewährten Zuwendung gelten die Verwaltungsvorschriften zu § 44 BHO sowie die §§ 48 bis 49a des Verwaltungs­verfahrensgesetzes, soweit nicht in diesen Förderrichtlinien Abweichungen zugelassen sind. Der Bundesrechnungshof ist gemäß den §§ 91, 100 BHO zur Prüfung berechtigt.

8 Geltungsdauer

Diese Förderrichtlinie tritt mit dem Tag der Veröffentlichung im Bundesanzeiger in Kraft und gilt bis zum 31. Dezember 2022.

Berlin, den 5. April 2017

Bundesministerium für Bildung und Forschung

Im Auftrag
Dr. Doerte Treuheit