Änderung der Bekanntmachung : Datum:
Änderung der Richtlinie zur Förderung der Intensivierung der Zusammenarbeit mit Griechenland: Deutsch-Griechisches Forschungs- und Innovationsprogramm. Bundesanzeiger vom 08.02.2017
Vom 01.02.2017
Die Bekanntmachung im Rahmen der Strategie der Bundesregierung zur Internationalisierung von Wissenschaft und Forschung − Richtlinie zur Förderung der Intensivierung der Zusammenarbeit mit Griechenland: Deutsch-Griechisches Forschungs- und Innovationsprogramm vom 2. November 2016 (BAnz AT 08.12.2016 B4) wird geändert.
Die in Nummer 7.2.1 genannte Vorlagefrist wird wie folgt geändert:
In der ersten Verfahrensstufe ist dem DLR Projektträger zunächst vom vorgesehenen Verbundkoordinator eine gemeinsame Projektskizze in englischer Sprache über das elektronische Skizzentool PT-Outline https://secure.pt-dlr.de/ ptoutline/app/deugrinzus2 bis spätestens 3. März 2017
einzureichen1. Bitte beachten Sie, dass in diesem Fall eine deutsche Zusammenfassung unerlässlich ist. Nur per E-Mail eingegangene Vorschläge werden nicht akzeptiert.
Eine schriftliche Version der Projektskizze ist dem DLR Projektträger bis spätestens 3. März 2017 (es gilt das Datum des Poststempels) zuzusenden.
Die sonstigen Regelungen gelten unverändert weiter.
Die Änderung der Bekanntmachung tritt am Tag nach ihrer Veröffentlichung im Bundesanzeiger in Kraft.
Bonn, den 1. Februar 2017
Bundesministerium für Bildung und Forschung
Im Auftrag
Gisela Cramer von Clausbruch
1 - Auf griechischer Seite ist die gemeinsame Projektskizze einzureichen beim General Secretariat for Research und Technology (GSRT).