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Bekanntmachung : Datum:

Förderrichtlinie "Stadt-Land-Plus" zur Förderung von Forschungs- und Entwicklungsvorhaben im Themenbereich "Ressource Land". Bundesanzeiger vom 16.01.2017

Vom 04.01.2017

Diese Förderrichtlinie ist Teil der Leitinitiative Zukunftsstadt innerhalb des BMBF-Rahmenprogramms "Forschung für Nachhaltige Entwicklung – FONA3". Die Leitinitiative fokussiert auf einen integrativen Ansatz zur Entwicklung nachhaltiger Städte. "Stadt-Land-Plus" ergänzt die Richtlinien zur Förderung von Vorhaben für die Umsetzung der Leit­initiative Zukunftsstadt vom 18. März 2016 (BAnz AT 01.04.2016 B2).

1 Zuwendungszweck, Rechtsgrundlage

1.1 Zuwendungszweck

Eine nachhaltige Stadtentwicklung kann nicht ausschließlich innerhalb der Stadtgrenzen erfolgen. Hierfür müssen Stadt, städtisches Umland und ländlicher Raum gemeinsam betrachtet werden. Diese Bekanntmachung ergänzt daher die Leitinitiative Zukunftsstadt um die Perspektive der Stadt-Land-Beziehungen.

Die Entwicklung von Städten, städtischem Umland und ländlichen Räumen sind funktional eng verflochten. In wachsenden Regionen intensivieren sich häufig Nutzungsinteressen hinsichtlich der Ressource Land. Da Land nur begrenzt zur Verfügung steht, führt dies zu einem verstärkten Nutzungsdruck und zu Konflikten. Dies macht sich u. a. in steigenden Boden- und Immobilienpreisen und in intensivierter Landnutzung bemerkbar. Das städtische Umland und der ländliche Raum sind nicht nur Ver- und Entsorger der Städte, sie beeinflussen ebenfalls die Entwicklungsoptionen der Städte. Um eine langfristig tragfähige regionale Entwicklung zu erreichen, sind verstärkt sektorübergreifende und interkommunale Anstrengungen für ein ressourcenschonendes Landmanagement notwendig. Es bestehen erhebliche ­Defizite im Wissen über die Wechselwirkungen von Stadt-Land-Beziehungen auf die Nachhaltigkeit von Regionen. Benötigt werden Erkenntnisse über messbare Indikatoren, die die regionale Entwicklung plausibel und transparent abbilden und Optionen zur gemeinsamen Gestaltung von Städten, städtischem Umland und ländlichen Räumen aufzeigen können.

Fragen administrativer Grenzen sowie Governance-Aspekte, z. B. das Zusammenspiel von Institutionen, Zuständigkeiten, Verantwortungsbereichen und Organisationsformen, sind innerhalb der Stadt-Land-Beziehungen von grund­legender Bedeutung. Funktionale Beziehungen zwischen städtischen und ländlichen Räumen reichen jedoch häufig weiter als die jeweiligen administrativen Zuständigkeiten. Eine verbesserte Zusammenarbeit zwischen Stadt, städtischem Umland und ländlichen Räumen in Regionen bietet große Chancen für eine nachhaltige Entwicklung.

In diesem Themenfeld erfolgreiche Forschung muss anschlussfähig zur Praxis sein. Mit dieser Bekanntmachung sind daher transdisziplinäre Forschungsansätze gefordert. Nur so sind anstelle von Einzelaspekten Systeminnovationen für übergreifende Lösungen möglich.

1.2 Rechtsgrundlage

Der Bund gewährt die Zuwendungen nach Maßgabe dieser Richtlinie, der §§ 23 und 44 der Bundeshaushaltsordnung (BHO) und den dazu erlassenen Verwaltungsvorschriften sowie der "Richtlinien für Zuwendungsanträge auf Ausgabenbasis (AZA)" oder der "Richtlinien für Zuwendungsanträge auf Kostenbasis (AZK)" des Bundesministeriums für Bildung und Forschung (BMBF). Ein Rechtsanspruch auf Gewährung einer Zuwendung besteht nicht. Die Bewilligungsbehörde entscheidet nach pflichtgemäßem Ermessen im Rahmen der verfügbaren Haushaltsmittel.

Die Förderung nach dieser Richtlinie erfüllt die Voraussetzungen der Verordnung (EU) Nr. 651/2014 der EU-Kommission vom 17. Juni 2014 zur Feststellung der Vereinbarkeit bestimmter Gruppen von Beihilfen mit dem Binnenmarkt in ­Anwendung der Artikel 107 und 108 des Vertrags über die Arbeitsweise der Europäischen Union (Verordnung (EU) Nr. 651/2014) (ABl. L 187 vom 26.6.2014, S. 1) und ist demnach im Sinne von Artikel 107 Absatz 3 des Vertrags über die Arbeitsweise der Europäischen Union mit dem Binnenmarkt vereinbar und von der Anmeldepflicht nach Artikel 108 Absatz 3 des Vertrags über die Arbeitsweise der Europäischen Union freigestellt. Diese Förderbekanntmachung ist Teil des BMBF-Rahmenprogramms "Forschung für Nachhaltige Entwicklung" (FONA3), welches unter der Beihilfenummer SA.40981 (2015/X) bei der Kommission angezeigt wurde.

Gemäß Artikel 1 Nummer 4 Buchstabe a und b der Verordnung (EU) Nr. 651/2014 werden Unternehmen, die einer Rückforderungsanordnung aufgrund einer früheren Kommissionsentscheidung zur Feststellung der Rechtswidrigkeit und Unvereinbarkeit einer Beihilfe mit dem Binnenmarkt keine Folge geleistet haben, von der Förderung ausgeschlossen.

2 Gegenstand der Förderung

Gegenstand der Bekanntmachung ist die Förderung von Forschungs- und Entwicklungsprojekten mit dem Ziel, durch Stärkung der Stadt-Land-Beziehungen eine integrierte nachhaltige Entwicklung von Regionen zu erreichen. Unter ­Berücksichtigung der Interessen von Städten, städtischem Umland und ländlichen Räumen soll ein effizientes, ressourcenschonendes Landmanagement auf regionaler Ebene verwirklicht werden. Hierfür gibt es keine etablierten oder institutionalisierten Prozesse und Strukturen. Die Ansätze sollen wirtschaftlich tragfähig sein.

Eine integrierte und nachhaltige Entwicklung von Regionen setzt voraus, dass die erforderlichen Akteure gemeinsam mit der Wissenschaft in der Verbundforschung zusammenarbeiten. Ziel der integrierten Forschung ist es, Handlungsoptionen für Kommunen und andere Akteure zu entwickeln. Ergebnisse müssen beispielhaft in das Handeln auf kommunaler und regionaler Ebene einfließen.

Um den angestrebten Beitrag zur nachhaltigen Entwicklung von Regionen darstellen zu können, ist in den Projektanträgen zu beschreiben, wie die Forschungsergebnisse in die Entscheidungen und das Handeln auf regionaler bzw. kommunaler Ebene einfließen werden und welche Verbesserungen gegenüber dem Status quo hierdurch ermöglicht werden. Es muss sichergestellt werden, dass die erzielten Fortschritte mit Hilfe von messbaren Indikatoren nachvollziehbar sind. Die Indikatoren müssen selbst gewählt oder entwickelt werden. Es werden Fortschritte bei mindestens einem der folgenden Wirkungsziele erwartet:

  • gemeinsame nachhaltige Entwicklung von Stadt, städtischem Umland und ländlichem Raum zum wechselseitigen Vorteil,
  • Entwicklung einer nachhaltigen regionalen Kreislaufwirtschaft,
  • Verbesserung der gemeinsamen informations- und wissensbasierten Entscheidungsgrundlagen städtischer und ländlicher Akteure für ein regional nachhaltiges Landmanagement.

Um einen systemischen Ansatz verfolgen zu können, müssen Projekte einen überzeugenden regionalen Bezug hinsichtlich der Stadt-Land-Beziehungen aufweisen. Unter Region im Sinne dieser Bekanntmachung werden räumliche Einheiten verstanden, die hinsichtlich ihrer funktionalen Beziehungen in besonders enger Verbindung bzw. wechselseitiger Abhängigkeit stehen. Projektregionen müssen mindestens eine Groß- oder große Mittelstadt (> 50 000 Einwohner) mit Beteiligung am Vorhaben enthalten. Projektregionen müssen wachsende Städte oder Gemeinden beinhalten, da sich hier häufig Nutzungsinteressen hinsichtlich der Ressource Land intensivieren. Die Antragsteller müssen mit ihrem Projektantrag darlegen, dass innerhalb der gewählte(n) Region(en) besonders enge funktionale Beziehungen und ein gemeinsames Entwicklungsziel bestehen. Der Zuschnitt der Projektregion soll sich aus den regionalen Besonderheiten in Verbindung mit dem gewählten Untersuchungsgegenstand ergeben, z. B. für einen unter Nachhaltigkeitsgesichtspunkten sinnvollen regionalen Stoffkreislauf.

Eine überzeugende Verwertung ist ein zentrales Anliegen dieser anwendungsorientierten Maßnahme. Lösungsansätze und Handlungsoptionen aus den Forschungsprojekten müssen beispielhaften Charakter haben. Für die Übertragbarkeit der Ergebnisse sind innerhalb der Laufzeit geeignete Produkte zu erstellen. Wo inhaltlich angemessen, sollen Bezüge zu den "Sustainable Development Goals" (SDGs) verdeutlicht werden.

Diese Fördermaßnahme ist integrativer Teil der BMBF-Leitinitiative "Zukunftsstadt". Bezüge zu Aktivitäten der Bekanntmachung "Umsetzung der Leitinitiative Zukunftsstadt", zum "Wettbewerb Zukunftsstadt" und zu weiteren laufenden sowie abgeschlossenen Fördervorhaben sind darzustellen. Hierzu zählen beispielsweise die Ergebnisse und Erfahrungen aus Förderinitiativen des BMBF wie "Reduzierung der Flächeninanspruchnahme (REFINA)", "Innovative System­lösungen für ein Nachhaltiges Landmanagement", "Innovationsgruppen für ein nachhaltiges Landmanagement" und "Kommunen innovativ". Forschungsansätze, die insbesondere auf Klimaresilienz, urbane Mobilität, Demografie oder die Reduzierung der Flächeninanspruchnahme fokussieren, wurden bereits in anderen Förderaktivitäten angesprochen. Eventuelle Bezüge zu Programmen anderer Ressorts sind ebenfalls aufzuzeigen.

2.1 Forschungsthemen

Es sind folgende Themenbereiche angesprochen, die auch übergreifend betrachtet werden können:

Regionale Kreislaufwirtschaft und Qualität des Landmanagements

Innerhalb dieses Themenbereichs werden Abhängigkeiten und Verflechtungen zwischen Stadt, städtischem Umland und ländlichem Raum hinsichtlich Land- und Stoffstrommanagement sowie Stoffkreisläufen angesprochen. Ziel ist die Entwicklung von Optionen zu einer ressourceneffizienten, wirtschaftlich tragfähigen regionalen Kreislaufwirtschaft. Hierdurch soll die Ressource Land entlastet und gleichzeitig eine höhere regionale Wertschöpfung erreicht werden. Art und Qualität des Landmanagements beeinflussen die regionale Kreislaufwirtschaft, z. B. bei der Ver- und Entsorgung der Städte mit Lebensmitteln, mit biogenen Roh- und Sekundärrohstoffen oder von Abfällen. Hierzu sind bessere Kenntnisse zu Stoffströmen und ihrem Verbleib unverzichtbar. Kaskadennutzung kann die regionale Kreislaufwirtschaft unterstützen, Wertschöpfung erhöhen und die Flächennutzung entlasten.

Verbesserter Interessenausgleich zwischen Stadt, städtischem Umland und ländlichem Raum

Die wachsende Stadtbevölkerung sowie städtische Prozesse beeinflussen verstärkt die Entwicklung in Regionen. ­Einflussfaktoren auf Stadt, städtisches Umland und ländlichen Raum sind z. B. veränderte Verhaltensweisen und Ansprüche hinsichtlich Ernährung, mehrere Wohn- und Arbeitsorte, Energiewende, Erholung und Naturschutz. Gleichzeitig ergeben sich Chancen für die ländlichen Räume, z. B. durch die Nutzung von Digitalisierung. Es sollen mittel- bis langfristige Szenarien für regionale Flächennutzungsstrukturen erarbeitet werden, die regional zentrale Trends berücksichtigen. Dabei ist zu erwarten, dass neue oder intensivierte Zielkonflikte sowie eine gesteigerte Wertschätzung hinsichtlich der Nutzung der Ressource Land identifiziert werden. Praxistaugliche Lösungen für diese Zielkonflikte, z. B. durch multifunktionale Nutzungsoptionen, Instrumente für die Reduzierung von Landnutzungskonkurrenzen sowie einem verbesserten Interessenausgleich innerhalb der Region sollen entwickelt werden.

2.2 Struktur und Ausrichtung der Vorhaben

Die genannten Themen sollen durch inter- und transdisziplinäre Forschungs- und Entwicklungsverbünde bearbeitet werden. Neben der Wissenschaft müssen auch Kommunen bzw. kommunale Einrichtungen eine tragende Rolle einnehmen. Darüber hinaus wird in der Regel projektspezifisch eine Beteiligung von Anwendern, Gesellschaft und Verbrauchern, sowie von kleinen und mittleren Unternehmen (KMU) erwartet, um tragfähige Lösungen zu etablieren. Dazu gehören, je nach Ausrichtung der Vorhaben, Landnutzer (Land- und Forstwirtschaft, Wohnungsbau, Tourismus, Naturschutz, Abfallwirtschaft), Regionalplaner und -entwickler, Lebensmittel-, Futter-, Pharma- oder Baustoffindustrie, ­Logistikanbieter oder Transportunternehmen, Informationsdienstleister, Handel u. a. Es ist sicherzustellen, dass die für die jeweilige wissenschaftliche Fragestellung relevanten Disziplinen und Forschungsfelder vertreten sind. Im Antrag ist ein überzeugendes Konzept der inter- und transdisziplinären Zusammenarbeit vorzulegen.

In jedem Verbundvorhaben müssen städtische Akteure und Akteure aus dem Umland bzw. dem ländlichen Raum vertreten sein. Die Verbundzusammensetzung und das Projektdesign sollen dabei so angelegt sein, dass:

  • die Generierung wissenschaftlich fundierten Wissens,
  • Bedarfsorientierung und Praxistauglichkeit,
  • eine hohe Umsetzungschance und längerfristige Implementierung sowie
  • ein hoher Erkenntnisgewinn in Bezug auf die Erfolgsbedingungen und Hemmnisse von Maßnahmen

gewährleistet sind.

Es können Vorhaben mit einer Laufzeit von bis zu fünf Jahren beantragt werden. Der Förderzeitraum setzt sich aus einer Forschungs- und Entwicklungsphase – von in der Regel bis zu drei Jahren – und einer Umsetzungs- und Verstetigungsphase von maximal zwei Jahren zusammen. Für die Durchführung der Umsetzungs- und Verstetigungsphase ist es erforderlich, einen ambitionierten Abbruchmeilenstein am Ende der Forschungs- und Entwicklungsphase zu erreichen.

Forschungs- und Entwicklungsphase: In dieser Phase werden Forschungs- und Entwicklungsvorhaben gefördert, die umsetzungsorientierte Arbeiten mit den Akteuren beinhalten müssen. Ferner können die Vorhaben konkrete Analysen, Fallstudien und Best-Practice-Beispiele, Erprobungen oder wissenschaftlich begleitete Umsetzungsprojekte zum Gegenstand haben.

Umsetzungs- und Verstetigungsphase: Unter Beteiligung der relevanten Akteure, insbesondere der Entscheidungsträger, sowie der regionalen Öffentlichkeit sollen konkrete Schritte zur wissenschaftlich begleiteten Implementierung und Verstetigung von Vorhabenergebnissen unternommen werden. Wünschenswert sind dabei auch Kooperationen mit anderen Städten und Regionen (gegebenenfalls auch in grenzüberschreitender Zusammenarbeit) zur Übertragung und Erprobung der Umsetzung und Verbreitung unter unterschiedlichen Rahmenbedingungen.

2.3 Wissenschaftliches Querschnittsprojekt

Ergänzend zu dem Synthese- und Transferprojekt der "Umsetzung der Leitinitiative Zukunftsstadt" soll die Fördermaßnahme durch ein eigenständiges wissenschaftliches Querschnittsprojekt begleitet werden, das wissenschaftliche und organisatorische Aufgaben wahrnimmt. Wesentliche Ziele der wissenschaftlichen Arbeiten sind Vernetzung, Analyse und Synthese der Forschungsergebnisse auf Verbundebene sowie weiterer Erkenntnisse. Hierdurch soll u. a. ein übergeordneter, wissenschaftlich fundierter Beitrag der Fördermaßnahme zum Erreichen der SDGs geleistet werden. Die Durchführung erfolgt in enger Abstimmung mit dem BMBF und umfasst im Einzelnen folgende Aufgaben:

  • die Zusammenarbeit mit dem Synthese- und Transferprojekt der „Umsetzung der Leitinitiative Zukunftsstadt“ und den Fördermaßnahmen der "Leitinitiative Zukunftsstadt",
  • Analyse und Synthese der Ergebnisse und Erkenntnisse der Verbünde auf übergeordneter Ebene, insbesondere Auswertungen zu den SDGs,
  • die Vorbereitung, Durchführung, Dokumentation und Aufarbeitung von Arbeitstreffen, Diskussionsforen und Statusseminaren,
  • die Erarbeitung und Bereitstellung von Informationsmaterialien zur Fördermaßnahme, inklusive Aufbau und Pflege einer Internetseite, Transfer der Projektergebnisse für unterschiedliche Zielgruppen,
  • Vernetzung mit relevanten nationalen und europäischen Forschungsaktivitäten, gegebenenfalls auch im internationalen Raum,
  • Erarbeitung eines frei verfügbaren Schulungsmoduls für kommunale Entscheidungsträger und Landnutzer basierend auf den Ergebnissen aus den Projekten (als zertifizierungsfähiges Weiterbildungsmodul für Fachkräfte und als Lehreinheit für die berufliche und akademische Ausbildung).

3 Zuwendungsempfänger

Antragsberechtigt sind Unternehmen der gewerblichen Wirtschaft, Hochschulen und außeruniversitäre Forschungs­einrichtungen, Gebietskörperschaften (mit Ausnahme des Bundes) und ihre Einrichtungen und gesellschaftliche Organisationen (wie z. B. Stiftungen, Vereine und Verbände) in der Europäischen Union.

Sofern die Zuwendung nicht als Beihilfe zu qualifizieren ist, muss der Zuwendungsempfänger seinen Sitz in Deutschland haben. Sofern die Zuwendung als Beihilfe zu qualifizieren ist, wird verlangt, dass der Zuwendungsempfänger zum Zeitpunkt der Auszahlung der Zuwendung eine Betriebsstätte oder Niederlassung in Deutschland hat. Die Antrag­stellung durch KMU wird ausdrücklich begrüßt. Zur KMU-Definition der Europäischen Kommission siehe: http://www.foerderinfo.bund.de/de/KMU-Definition-der-Europaeischen-Kommission-972.php .

Forschungseinrichtungen, die von Bund und/oder Ländern grundfinanziert werden, kann nur unter bestimmten Voraussetzungen ergänzend zu ihrer Grundfinanzierung eine Projektförderung für ihre zusätzlichen projektbedingten Ausgaben bzw. Kosten bewilligt werden. Insbesondere wird von diesen grundfinanzierten außeruniversitären Forschungseinrichtungen erwartet, dass sie die inhaltliche Verknüpfung der institutionell geförderten Forschungsaktivitäten der Einrichtung mit den Projektförderthemen darstellen und beide miteinander verzahnen.

4 Zuwendungsvoraussetzungen

In der Forschungs- und Entwicklungsphase werden Verbundprojekte gefördert, in denen wissenschaftliche Einrichtungen (Hochschulen, außeruniversitäre Forschungseinrichtungen) mit weiteren Institutionen und Organisationen wie ­Gebietskörperschaften, kommunalen oder regionalen Einrichtungen, Verwaltung, Gesellschaft und/oder Wirtschaft zusammenarbeiten. Innerhalb des Verbunds müssen Kommunen oder kommunale Einrichtungen eine tragende Rolle als Verbundpartner mit eigener Zuwendung einnehmen. Die Antragsteller müssen bereit sein, übergreifende Problem­lösungen im Rahmen des Verbundprojekts arbeitsteilig und partnerschaftlich zu erarbeiten. Eine Ausnahme bildet das wissenschaftliche Querschnittsprojekt, das als Einzelvorhaben gefördert werden kann.

Die an einem Verbundprojekt Beteiligten regeln ihre Zusammenarbeit in einer schriftlichen Kooperationsvereinbarung. Vor der Förderentscheidung über ein Verbundprojekt muss eine grundsätzliche Übereinkunft über bestimmte vom BMBF vorgegebene Kriterien nachgewiesen werden. Einzelheiten sind dem "Merkblatt für Antragsteller/Zuwendungsempfänger zur Zusammenarbeit der Partner von Verbundprojekten", das von Antragstellern und Zuwendungsempfängern zu beachten ist, zu entnehmen (BMBF-Vordruck Nr. 0110, Fundstelle: https://foerderportal.bund.de/easy/easy_ index.php?auswahl=easy_formulare ; Bereich BMBF − Allgemeine Vordrucke und Vorlagen für Berichte).

Die geförderten Projekte sind zur Mitwirkung bei begleitenden, integrativen und evaluierenden Maßnahmen verpflichtet. Dazu gehört die Präsentation von (Zwischen-)Ergebnissen auf Statusseminaren und Beiträge zu Publikationen, die im Rahmen der Fördermaßnahme erstellt werden. Weiterhin ist die Mitwirkung zur Zusammenarbeit mit dem wissenschaftlichen Querschnittsprojekt sowie bei der Evaluation der Fördermaßnahme, die nach Abschluss der Fördermaßnahme geplant ist, verpflichtend. Außerdem ist bei gemeinsamen Interessen und potenziellen Synergien ein Austausch mit Projekten der Fördermaßnahme "Umsetzung der Leitinitiative Zukunftsstadt" ( http://www.fona.de/de/20617 ) und weiteren Vorhaben im Förderbereich "Ressource Land" ( http://www.fona.de/de/foerdermassnahmen/tag/998 ) vorgesehen.

Antragsteller sollen sich – auch im eigenen Interesse – im Umfeld des national beabsichtigten Projekts mit dem EU-Rahmenprogramm für Forschung und Innovation ( Gesundheit ) vertraut machen. Sie sollen prüfen, ob das beabsichtigte Projekt spezifische europäische Komponenten aufweist und damit eine ausschließliche EU-Förderung möglich ist. Weiterhin ist zu prüfen, inwieweit im Umfeld des national beabsichtigten Projekts ergänzend ein Förderantrag bei der EU gestellt werden kann. Das Ergebnis der Prüfungen ist im nationalen Förderantrag kurz darzustellen.

Wenn der Zuwendungsempfänger seine aus dem Forschungsvorhaben resultierenden Ergebnisse als Beitrag in einer wissenschaftlichen Zeitschrift veröffentlicht, so soll dies so erfolgen, dass der Öffentlichkeit der unentgeltliche elektronische Zugriff (Open Access) auf den Beitrag möglich ist. Dies kann dadurch erfolgen, dass der Beitrag in einer der Öffentlichkeit unentgeltlich zugänglichen elektronischen Zeitschrift veröffentlicht wird. Erscheint der Beitrag zunächst nicht in einer der Öffentlichkeit unentgeltlich elektronisch zugänglichen Zeitschrift, so soll der Beitrag − gegebenenfalls nach Ablauf einer angemessenen Frist (Embargofrist) − der Öffentlichkeit unentgeltlich elektronisch zugänglich gemacht werden (Zweitveröffentlichung). Im Fall der Zweitveröffentlichung soll die Embargofrist zwölf Monate nicht überschreiten. Das BMBF begrüßt ausdrücklich die Open-Access-Zweitveröffentlichung von aus dem Vorhaben resultierenden wissenschaftlichen Monographien.

5 Art und Umfang, Höhe der Zuwendung

Zuwendungen werden im Rahmen der Projektförderung als nicht rückzahlbare Zuschüsse gewährt.

Bemessungsgrundlage für Hochschulen, Forschungs- und Wissenschaftseinrichtungen und vergleichbare Institutionen sind in der Regel die zuwendungsfähigen projektbezogenen Ausgaben (bei Helmholtz-Zentren und der Fraunhofer-Gesellschaft die zuwendungsfähigen projektbezogenen Kosten), die im Einzelfall bis zu 100 % gefördert werden können.

Bei Forschungsprojekten an Hochschulen wird zusätzlich zu den zuwendungsfähigen Ausgaben eine Projektpauschale in Höhe von 20 % gewährt. Diese Projektpauschale ist in den Angaben zum Projektbudget auszuweisen.

Bemessungsgrundlage für Kommunen sind in der Regel die zuwendungsfähigen projektbezogenen Ausgaben. Eine Eigenbeteiligung der kommunalen Antragsteller durch Eigenmittel ist erwünscht, aber keine Voraussetzung für eine Förderung.

Bemessungsgrundlage für Zuwendungen an Unternehmen der gewerblichen Wirtschaft sind die zuwendungsfähigen projektbezogenen Kosten, die in der Regel – je nach Anwendungsnähe des Vorhabens – bis zu 50 % anteilfinanziert werden können. Nach BMBF-Grundsätzen wird eine angemessene Eigenbeteiligung – grundsätzlich mindestens 50 % der entstehenden zuwendungsfähigen Kosten – vorausgesetzt.

Die Bemessung der jeweiligen Förderquote muss die Verordnung (EU) Nr. 651/2014 berücksichtigen. Die Verordnung (EU) Nr. 651/2014 lässt für KMU differenzierte Aufschläge zu, die gegebenenfalls zu einer höheren Förderquote führen können. Es findet die KMU-Definition der EU Anwendung ( http://www.foerderinfo.bund.de/de/KMU-Definition-der-Europaeischen-Kommission-972.php ).

Abgerechnet werden können in jedem Fall nur die tatsächlich entstandenen zuwendungsfähigen Ausgaben bzw. Kosten.

6 Sonstige Zuwendungsbestimmungen

Bestandteile eines Zuwendungsbescheids auf Kostenbasis werden die "Nebenbestimmungen für Zuwendungen auf Kostenbasis des BMBF an Unternehmen der gewerblichen Wirtschaft für Forschungs- und Entwicklungsvorhaben (NKBF98)".

Bestandteil eines Zuwendungsbescheids auf Ausgabenbasis werden die "Allgemeinen Nebenbestimmungen für Zuwendungen zur Projektförderung (ANBest-P)" und die "Besonderen Nebenbestimmungen für Zuwendungen des BMBF zur Projektförderung auf Ausgabenbasis (BNBest-BMBF98)" sowie die "Besonderen Nebenbestimmungen für den ­Abruf von Zuwendungen im mittelbaren Abrufverfahren im Geschäftsbereich des BMBF" (BNBest-mittelbarer Abruf BMBF), sofern die Zuwendungsmittel im sogenannten Abrufverfahren bereitgestellt werden.

Bestandteil eines Zuwendungsbescheids an Gebietskörperschaften werden die "Allgemeinen Nebenbestimmungen für Zuwendungen zur Projektförderung an Gebietskörperschaften und Zusammenschlüsse von Gebietskörperschaften" (ANBest-GK) sowie die "Besonderen Nebenbestimmungen für den Abruf von Zuwendungen im mittelbaren Abrufverfahren im Geschäftsbereich des BMBF (BNBest-mittelbarer Abruf BMBF)", sofern die Zuwendungsmittel im sogenannten Abrufverfahren bereitgestellt werden.

Außerdem können weitere Nebenbestimmungen und Hinweise des BMBF zu dieser Fördermaßnahme Bestandteile der Zuwendungsbescheide werden.

7 Verfahren

7.1 Einschaltung eines Projektträgers, Antragsunterlagen, sonstige Unterlagen und Nutzung des elektronischen Antragssystems

Ansprechpartnerin für die Fördermaßnahme "Stadt-Land-Plus" ist:

Frau Dr. Kristina Groß
Projektträger Jülich
Forschungszentrum Jülich GmbH
Geschäftsbereich Nachhaltigkeit
Fachbereich Ressourcenmanagement (UMW2)
Postfach 61 02 47
10923 Berlin

Telefon: 0 30/2 01 99-5 39
Telefax: 0 30/2 01 99-33 30
E-Mail: k.gross@fz-juelich.de

Vordrucke für Förderanträge, Richtlinien, Merkblätter, Hinweise und Nebenbestimmungen können unter der Internetadresse https://foerderportal.bund.de/easy/easy_index.php?auswahl=easy_formulare abgerufen oder unmittelbar beim Projektträger angefordert werden.

Es wird empfohlen, vor Einreichung der Unterlagen mit der oben genannten Ansprechpartnerin Kontakt aufzunehmen.

Weitere Informationen zur Fördermaßnahme erhalten Sie über die Internetseite www.fona.de/Stadt-Land-Plus .

Soweit sich zu dieser Bekanntmachung Änderungen ergeben, wird dies im Bundesanzeiger oder in anderer geeigneter Weise bekannt gegeben.

7.2 Antrags- und Auswahlverfahren

7.2.1 Antragsverfahren

Das Antragsverfahren ist zweistufig, bestehend aus Projektskizze und anschließendem förmlichen Förderantrag. ­Details zu den einzelnen Verfahrensschritten entnehmen Sie bitte den Nummern 7.2.1.1 und 7.2.1.2.

Das Verfahren ist offen und wettbewerblich.

Aus der Vorlage von Projektskizzen und Förderanträgen kann kein Rechtsanspruch auf Förderung abgeleitet werden.

7.2.1.1 Vorlage der Projektskizzen

Die Projektvorschläge sind dem Projektträger durch die vorgesehene Gesamtprojektkoordination in der ersten Verfahrensstufe zunächst als begutachtungsfähige Projektskizzen bis zum 31. März 2017

über das elektronische Antragssystem "pt-outline" ( https://secure.pt-dlr.de/ptoutline/app/stadt-land-plus ) in deutscher Sprache einzureichen.

Damit die Online-Version der Projektskizze Bestandskraft erlangt, muss das über pt-outline generierte Projektblatt zusätzlich mit der Projektskizze vom Projektkoordinator fristgerecht zu dem oben genannten Termin rechtsverbindlich unterschrieben beim zuständigen Projektträger eingereicht werden (das Projektblatt in einfacher, die Projektskizze in dreifacher Ausführung, doppelseitig bedruckt, nicht gebunden). Projektskizzen, die nach dem oben angegebenen Stichtag eingehen, können möglicherweise nicht mehr berücksichtigt werden. Es sind weitere Stichtage zur Einreichung geplant, die zu gegebener Zeit bekannt gegeben werden.

Die Projektskizze ist so zu gestalten, dass sie selbsterklärend ist und eine Beurteilung ohne weitere Recherchen ­zulässt. Die Projektskizze ist mit einer Länge von maximal 12 Seiten inklusive Deckblatt (DIN A4, Schrifttyp Arial, Schriftgrad 11, 1,5-zeilig, mindestens 2 cm Rand) entsprechend der folgenden Gliederung zu strukturieren:

  1. Deckblatt: Thema des beabsichtigten Projekts; vorgesehener Verbundkoordinator; Angaben zu den Gesamtmitteln, den beantragten Fördermitteln und zur Laufzeit; tabellarische Übersicht über die vorgesehenen Verbundpartner (Benennung der Einrichtung und Art der Einrichtung),
  2. Zielsetzungen: Darstellung der Problemrelevanz, der Ausgangssituation und der Projektziele ausgehend vom Stand der Wissenschaft und Technik sowie eigener Vorarbeiten; Vorstellung der Projektregion, der beteiligten Groß- bzw. großen Mittelstadt/-städte und der besonders engen funktionalen regionalen Verflechtung; Bezug des Vorhabens zu den förderpolitischen Zielen der Fördermaßnahme,
  3. Lösungsweg: Beschreibung der geplanten Forschungsarbeiten; Arbeits-, Zeit- und Meilensteinplanung,
  4. Ergebnisverwertung/Wirkung: erwartete Ergebnisse, Anwendungspotenziale sowie Umsetzungskonzepte zur Verwertung (Verwertungsplan); Beiträge des Gesamtprojekts zu den in Nummer 2 "Gegenstand der Förderung" genannten Wirkungszielen, einschließlich quantitativer und/oder qualitativer existierender oder zu entwickelnder Indikatoren; Wirkung des Projekts auf die Projektregion sowie Angaben zur Übertragbarkeit auf andere Regionen und/oder Handlungsfelder,
  5. Vorhabenstruktur: Kurzdarstellung der beteiligten Partner; Darstellung der inter- und transdisziplinären Zusammenarbeit der beteiligten Partner; Darstellung der Beteiligung von Akteuren aus Stadt und städtischem Umland bzw. ländlichem Raum.

Die eingegangenen Projektskizzen werden entsprechend der in Nummer 7.2.2 genannten Kriterien und Verfahren bewertet und die für eine Förderung geeigneten Projektskizzen ausgewählt. Das Auswahlergebnis wird den Interessenten schriftlich mitgeteilt. Es besteht kein Rechtsanspruch auf Rückgabe einer Projektskizze und evtl. weiterer Unterlagen, die im Rahmen dieser Verfahrensstufe eingereicht wurden.

7.2.1.2 Vorlage förmlicher Förderanträge

In der zweiten Verfahrensstufe werden die Verfasser der positiv bewerteten Projektskizzen aufgefordert, förmliche Förderanträge über das elektronische Antragssystem easy-Online vorzulegen ( https://foerderportal.bund.de/easyonline ). Förmliche Förderanträge müssen von allen vorgesehenen Verbundpartnern eingereicht werden. Vom Verbundkoordinator ist außerdem eine ausführliche Vorhabenbeschreibung (maximal 50 Seiten) einzureichen, die auf der Projektskizze aufbaut und diese konkretisiert. Insbesondere sind die Ziele und Forschungsfragen klar zu operationalisieren und das Arbeitsprogramm, das Verbunddesign, die Ressourcen-, Zeit-, Meilenstein- und Verwertungsplanung entsprechend zu spezifizieren. Der Finanzierungsplan muss detaillierter aufgeschlüsselt und mit fachlichen Ausführungen in der Vorhabenbeschreibung erläutert werden. Ergänzend zur Vorhabenbeschreibung müssen als Anhang Partnerbeschreibungen mit maximal einer Seite pro Partner beigefügt werden. Es wird erwartet, dass mögliche Auflagen und Hinweise aus der Begutachtung und Prüfung der Skizzen umgesetzt werden. Weitere Details und Hinweise zur Gestaltung der Antragsunterlagen werden den Antragstellern durch den eingeschalteten Projektträger mit der Aufforderung zur Einreichung mitgeteilt.

Die Förderanträge der Verbundpartner sind in Abstimmung mit dem vorgesehenen Verbundkoordinator vorzulegen.

Grundsätzlich sind bei Einreichung eines Verbundvorhabens die Bestimmungen des BMBF im Rahmen der Projektförderung zu beachten. Formulare für förmliche Anträge sowie Richtlinien, Merkblätter und die Nebenbestimmungen können abgerufen werden unter https://foerderportal.bund.de/easy/easy_index.php?auswahl=easy_formulare&formularschrank=bmbf .

Die eingegangenen Anträge werden entsprechend der in Nummer 7.2.2 genannten Kriterien und Verfahren bewertet und geprüft. Nach abschließender Antragsprüfung wird über eine Förderung entschieden. Es besteht kein Rechts­anspruch auf Rückgabe von Anträgen und evtl. weiterer Unterlagen, die im Rahmen dieser Verfahrensstufe eingereicht wurden.

7.2.2 Auswahlkriterien und -verfahren

Bei der Bewertung und Auswahl der Skizzen und Anträge lässt sich das BMBF von externen Experten beraten.

Die Skizzen der Forschungsverbünde werden nach folgenden Kriterien bewertet und geprüft:

  1. Passfähigkeit zum Themenbereich der Bekanntmachung, Problemrelevanz, Ambitionen der Projektziele, Relevanz und Eignung des Projektfokus und der Projektregion,
  2. wissenschaftliche Qualität und Originalität des Forschungsansatzes,
  3. Schlüssigkeit und Konsistenz des Verwertungsplans (erwartete Ergebnisse, Anwendungspotenziale, Umsetzungskonzept); Beiträge zu den in Nummer 2 genannten Wirkungszielen (Verstetigung, Umsetzung und Übertragbarkeit auf andere Regionen in Deutschland),
  4. Qualifikation des Konsortiums (Profil und Leistungsfähigkeit der eingebundenen Partner), inter- und transdisziplinäre Zusammenarbeit (Ausgewogenheit des Konsortiums, Grad der Einbeziehung von Praxisakteuren, Einbeziehung von Akteuren aus Stadt, städtischem Umland bzw. ländlichem Raum, Angemessenheit der Beteiligung von Unternehmen und Kommunen),
  5. Qualität und Angemessenheit der Arbeits-, Zeit- und Ressourcenplanung.

Anträge der Forschungsverbünde werden auf Basis der detaillierteren Darstellungen ebenfalls nach den oben stehenden Kriterien 1 bis 5 für die Skizzen geprüft. Zusätzlich gelten ergänzend dazu die Kriterien:

  1. Erfüllung etwaiger gutachterlicher Hinweise und Auflagen aus der Bewertung der Skizze,
  2. Qualität der Verwertungspläne der einzelnen Verbundpartner,
  3. Projektmanagement (Effektivität und Effizienz der geplanten Organisation der Projektarbeiten), Projektstruktur ­(Zuständigkeiten, Schnittstellen) sowie Risikomanagement.

Skizzen für das wissenschaftliche Querschnittsprojekt (vgl. Nummer 2.3) werden nach folgenden Kriterien bewertet und geprüft:

  1. Qualität des Konzepts für die Analyse, Synthese und Vernetzung und die Unterstützung des Ergebnistransfers der Fördermaßnahme,
  2. Profil, wissenschaftliche Exzellenz und Vorerfahrung der Antragsteller (inkl. Profil und Leistungsfähigkeit gegebenenfalls eingebundener Partner),
  3. Effektivität und Effizienz der vorgeschlagenen Organisation und des Managements des Querschnittsprojekts,
  4. Angemessenheit der Arbeits-, Zeit- und Ressourcenplanung.

Anträge für das wissenschaftliche Querschnittsprojekt (vgl. Nummer 2.3) werden auf Basis der detaillierteren Darstellungen ebenfalls nach den oben stehenden Kriterien 1 bis 4 für die Skizzen geprüft. Zusätzlich gelten ergänzend dazu die Kriterien:

  1. Erfüllung etwaiger gutachterlicher Hinweise und Auflagen aus der Bewertung der Skizze,
  2. Qualität des Verwertungsplans.

7.3 Zu beachtende Vorschriften

Für die Bewilligung, Auszahlung und Abrechnung der Zuwendung sowie für den Nachweis und die Prüfung der ­Verwendung und die gegebenenfalls erforderliche Aufhebung des Zuwendungsbescheids und die Rückforderung der gewährten Zuwendung gelten die Verwaltungsvorschriften zu § 44 BHO sowie die §§ 48 bis 49a des Verwaltungs­verfahrensgesetzes, soweit nicht in dieser Förderrichtlinie Abweichungen zugelassen wurden.

8 Geltungsdauer

Diese Förderrichtlinie tritt am Tag nach der Veröffentlichung im Bundesanzeiger in Kraft und ist bis zum 30. Juni 2024 gültig.

Bonn, den 4. Januar 2017

Bundesministerium für Bildung und Forschung

Im Auftrag
Dr. Ulrich Katenkamp