Änderung der Bekanntmachung : Datum:
Änderung der Richtlinien zur Förderung der "Multilateralen Zusammenarbeit in Computational Neuroscience: Deutschland – USA – Israel – Frankreich". Bundesanzeiger vom 04.11.2016
Vom 04.10.2016
Die Richtlinien zur Förderung der "Multilateralen Zusammenarbeit in Computational Neuroscience: Deutschland – USA – Israel – Frankreich" vom 22. Juli 2016 (BAnz AT 22.08.2016 B4) werden geändert:
Die in Nummer 7.2.1 genannte Vorlagefrist wird wie folgt geändert:
"In der ersten Verfahrensstufe sind dem Projektträger bis spätestens
19. Dezember 2016
von den kooperierenden deutsch-amerikanischen, gegebenenfalls auch israelischen und/oder französischen Arbeitsgruppen zunächst Projektskizzen mit identischen Projektbeschreibungen in schriftlicher und/oder elektronischer Form vorzulegen."
Die sonstigen Regelungen gelten unverändert weiter.
Berlin, den 4. Oktober 2016
Bundesministerium für Bildung und Forschung
Im Auftrag
Dr. Christiane Buchholz