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Änderung der Bekanntmachung : Datum:

Änderung der Richtlinien zur Förderung der "Multilateralen Zusammenarbeit in Computational Neuroscience: Deutschland – USA – Israel – Frankreich". Bundesanzeiger vom 04.11.2016

Vom 04.10.2016

Die Richtlinien zur Förderung der "Multilateralen Zusammenarbeit in Computational Neuroscience: Deutschland – USA – Israel – Frankreich" vom 22. Juli 2016 (BAnz AT 22.08.2016 B4) werden geändert:

Die in Nummer 7.2.1 genannte Vorlagefrist wird wie folgt geändert:

"In der ersten Verfahrensstufe sind dem Projektträger bis spätestens

19. Dezember 2016

von den kooperierenden deutsch-amerikanischen, gegebenenfalls auch israelischen und/oder französischen Arbeitsgruppen zunächst Projektskizzen mit identischen Projektbeschreibungen in schriftlicher und/oder elektronischer Form vorzulegen."

Die sonstigen Regelungen gelten unverändert weiter.

Berlin, den 4. Oktober 2016

Bundesministerium für Bildung und Forschung

Im Auftrag
Dr. Christiane Buchholz