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Bekanntmachung : Datum:

Richtlinie zur Förderung der Internationalisierung der Berufsbildung. Bundesanzeiger vom 27.09.2016

Vom 13.09.2016

1 Zuwendungszweck, Rechtsgrundlage

1.1 Zuwendungszweck

In einer globalisierten Wirtschaft haben sich Bildung und Wissen als entscheidende Erfolgsfaktoren für Beschäftigungsfähigkeit, wirtschaftliches Wachstum, Innovation, Wettbewerbsfähigkeit und soziale Stabilität erwiesen. Die Nachfrage und damit das Potential internationaler Bildungsmärkte nach Bildungsdienstleistungen sind hoch, besonders im Bereich der Berufsbildung im Sinne der nicht-akademischen Facharbeiterausbildung.

Weltweit genießt das Duale System der Berufsbildung Deutschlands hohes Ansehen und ist für viele Länder zu einer Orientierung geworden, ihr Berufsbildungssystem in Richtung von mehr Dualität zu reformieren. So sollen die Wettbewerbsfähigkeit von Unternehmen und die Beschäftigungsfähigkeit junger Menschen erhöht werden.

Für Deutschland bietet diese Situation viele Chancen: Ein direkter wirtschaftlicher Nutzen ist durch den Export von Dienstleistungen der deutschen Anbieter von Aus- und Weiterbildung zu erzielen. Zudem ergibt sich häufig ein Hebeleffekt für die deutsche Wirtschaft, da der Export von Gütern z. B. im Maschinenbau oder in der Automobilindustrie oft die Existenz von gut ausgebildeten Fachkräften im Ausland bedingt. Gut ausgebildete Fachkräfte bahnen somit den Weg für weitere Exporte der deutschen Wirtschaft. Darüber hinaus erleichtern gut ausgebildete Fachkräfte im Ausland internationale Geschäftsbeziehungen für deutsche Unternehmen. Qualitativ hochwertige berufliche Aus- und Weiterbildung wird zunehmend ein Schlüsselfaktor für die Wettbewerbsfähigkeit deutscher Unternehmen auf internationalen Märkten.

Die internationale Zusammenarbeit im Bereich der beruflichen Bildung hat neben dieser wirtschaftlichen zusätzlich eine sozio-ökonomische und politische Dimension und kann die Position sowie das gute Image Deutschlands in der Welt nachhaltig stärken.

Auf politischer Ebene kooperiert das Bundesministerium für Bildung und Forschung (BMBF) mit verschiedenen ­Partnerländern zur nachfrageorientierten Unterstützung von Implementierungs- bzw. Reformvorhaben des jeweiligen Berufsbildungssystems. Für die BMBF-Berufsbildungszusammenarbeit gelten fünf prinzipielle Grundlagen, die im ­Strategiepapier der Bundesregierung für eine "Berufsbildungszusammenarbeit aus einer Hand" von Juli 20131 dargelegt wurden:

  • Zusammenarbeit zwischen Sozialpartnern, Wirtschaftsorganisationen und Staat,
  • Lernen im Arbeitsprozess,
  • Akzeptanz von nationalen Standards,
  • qualifiziertes Berufsbildungspersonal und
  • Institutionalisierte Berufsbildungsforschung und Berufsbildungsberatung.

Diese fünf Kernprinzipien haben handlungsleitende Geltung für die Berufsbildungszusammenarbeit aller beteiligter deutscher Akteure. Sie stellen Alleinstellungs- und Qualitätsmerkmale des deutschen Berufsbildungssystems dar und beschreiben zugleich die angestrebten Effekte der Berufsbildungszusammenarbeit mit den Partnerländern.

Darüber hinaus fördert das BMBF drei Strategieprojekte, die sich im Kontext und zur Unterstützung der bilateralen BMBF-Berufsbildungskooperationen aus unterschiedlichen Blickwinkeln mit verschiedenen Elementen der dualen ­Berufsausbildung befassen:

  • VETnet (German Chambers worldwide network for cooperative, work-based Vocational Education & Training) beim Deutschen Industrie- und Handelskammertag (DIHK) mit Einbindung von neun Auslandshandelskammern (AHK) ( http://www.berufsbildungsexport.de/de/421.php ).
  • UNIONS4VET (Stärkung der Kooperation der Gewerkschaften im Bereich der internationalen Berufsbildungs­zusammenarbeit) beim Deutschen Gewerkschaftsbund (DGB) und dem Berufsfortbildungswerk des DGB (bfw) ( http://www.berufsbildungsexport.de/de/423.php ).
  • SCIVET (Skilled Crafts Sector – International Vocational Education and Training) beim Zentralverband des Deutschen Handwerks (ZDH) und der Zentralstelle für die Weiterbildung im Handwerk (ZWH) ( http://www.berufsbildungsexport.de/de/422.php ).

Zur Unterstützung der bestehenden BMBF-Berufsbildungskooperationen und auf Basis der bisherigen Ergebnisse der Projektförderung zum Berufsbildungsexport http://berufsbildungsexport-meta.de/publications ) inkl. der Strategie­projekte fördert das BMBF mit der vorliegenden Förderrichtlinie Projektvorhaben zur Internationalisierung von Systemelementen und -dienstleistungen der Berufsbildung.

1.2 Rechtsgrundlagen

Der Bund gewährt die Zuwendungen nach Maßgabe dieser Richtlinie, der §§ 23 und 44 der Bundeshaushaltsordnung (BHO) und den dazu erlassenen Verwaltungsvorschriften (VV) sowie der "Richtlinien für Zuwendungsanträge auf Ausgabenbasis (AZA)" und/oder der "Richtlinien für Zuwendungsanträge auf Kostenbasis (AZK)" des BMBF. Ein Rechtsanspruch auf Gewährung einer Zuwendung besteht nicht. Die Bewilligungsbehörde entscheidet nach pflichtgemäßem Ermessen im Rahmen der verfügbaren Haushaltsmittel.

Soweit diese Zuwendung eine Beihilfe im Sinne des Artikels 107 Absatz 1 des Vertrags über die Arbeitsweise der EU darstellt, handelt es sich um eine "De-minimis"-Beihilfe. Diese wird entsprechend den Regelungen der Verordnung (EU) Nr. 1407/2013 der Kommission vom 18. Dezember 2013 über die Anwendung der Artikel 107 und 108 des Vertrags über die Arbeitsweise der EU auf "De-minimis"-Beihilfen (ABl. L 352 S. 1 ff., vom 24.12.2013) in der jeweils geltenden Fassung gewährt.

"De-minimis"-Beihilfen dürfen innerhalb eines fließenden Zeitraums von drei Steuerjahren den Betrag von 200 000 Euro (bzw. 100 000 Euro im gewerblichen Straßengüterverkehr) nicht überschreiten. Kumulierung mit anderen staatlichen Beihilfen für dieselben beihilfefähigen Kosten ist nur in dem Umfang zulässig, solange die höchste einschlägige Beihilfe­intensität oder der höchste einschlägige Beihilfebetrag, die bzw. der im Einzelfall in einer Gruppenfreistellungsverordnung oder einem Beschluss der Kommission festgelegt ist, nicht überschritten wird.

Die dem Bescheid als Anlage beigefügte "De-minimis"-Bescheinigung ist

  • zehn Jahre aufzubewahren,
  • auf Anforderung der Europäischen Kommission, einer Bundes- oder Landesbehörde oder der bewilligenden Stelle innerhalb von einer Woche oder einer in der Anforderung festgesetzten längeren Frist vorzulegen. Wird die Bescheinigung nicht innerhalb der Frist vorgelegt, kann der Zuwendungsbescheid widerrufen und die Zuwendung zurückgefordert werden,
  • bei einem künftigen Antrag auf Gewährung einer "De-minimis"-Beihilfe als Nachweis für bereits gewährte "De-minimis"-Beihilfen vorzulegen.

Falls eine Gewährung nach der "De-minimis"-Beihilfe nicht möglich ist, erfolgt die Gewährung einer Zuwendung nach der "Allgemeinen Gruppenfreistellungsverordnung" – AGVO (ABl. L 187 S. 1, vom 26.6.2014).

Gemäß Artikel 1 Nummer 4 Buchstabe a und b AGVO werden Unternehmen, die einer Rückforderungsanordnung aufgrund einer früheren Kommissionsentscheidung zur Feststellung der Rechtswidrigkeit und Unvereinbarkeit einer Beihilfe mit dem Binnenmarkt keine Folge geleistet haben, von der Förderung ausgeschlossen.

2 Gegenstand der Förderung

Im Rahmen dieser Förderbekanntmachung können Projekte gefördert werden, die, bezogen auf die jeweiligen Themen- und Aufgabenbereiche, eine der folgenden Schwerpunktzielsetzungen verfolgen:

  1. "Bilaterale Sondierungsprojekte zu den Voraussetzungen und Themen der Berufsbildungszusammenarbeit",
  2. "Maßnahmen zur Unterstützung und modellhaften Umsetzung der bilateralen Berufsbildungskooperationen", oder
  3. "Nachfrageorientierte Entwicklung und modellhafte Implementierung von Aus- und Weiterbildungsdienstleistungen für internationale Märkte".
  4. Zusätzlich soll ein wissenschaftliches Begleitprojekt als evaluierendes Einzelprojekt gefördert werden.

Unter Schwerpunkt Buchstabe a "Bilaterale Sondierungsprojekte zu den Voraussetzungen und Themen der Berufsbildungszusammenarbeit" können Projekte gemeinsam mit Einrichtungen aus dem Zielland in denjenigen Ländern gefördert werden, mit denen auf Regierungsebene keine Berufsbildungskooperation besteht, die jedoch ein Interesse an einer solchen Zusammenarbeit zum Ausdruck gebracht haben. Ebenso wie die an Berufsbildung interessierten Staaten kann das BMBF Impulsgeber für die Lancierung von möglichen bilateralen Sondierungsprojekten zu bestimmten Ländern, Themen oder Branchen sein.

Es werden bevorzugt Verbünde bestehend aus einem Unternehmen und einem Studienpartner (einer Hochschule bzw. Forschungseinrichtung aus dem Bereich der angewandten Dienstleistungsforschung, der Berufsbildungsforschung, der Sozial- und Wirtschaftswissenschaft oder einem Beratungsunternehmen) aus Deutschland gefördert, die jeweils um adäquate Partner aus dem Zielland ergänzt werden müssen.

Bilaterale Sondierungsprojekte helfen damit, einen systematischer Kenntnisstand über Umfang und Tiefe von Berufsbildungsbedarfen, einzubeziehenden Institutionen, konkreten Themen der Fachkräfteentwicklung sowie Umsetzungsperspektiven vor Ort zu gewinnen. Es handelt sich dabei nicht um Maßnahmen, die ganzheitlich Systemreformen adressieren und beraten (wie bei den Systemberatungen durch GOVET) oder um konkrete Fact Finding Missions im Kontext bestehender bilateraler Arbeitspläne, wie sie GOVET im Auftrag des BMBF mit Kooperationsländern durchführt.

Unter Schwerpunkt Buchstabe b "Maßnahmen zur Unterstützung und modellhaften Umsetzung der bilateralen Berufsbildungskooperationen" können Pilotmaßnahmen zur Flankierung der BMBF-Berufsbildungskooperationen gefördert werden. Mit diesen Pilotmaßnahmen und modellhaften Implementierungen werden die Reformvorhaben des Berufsbildungssystems des jeweiligen Partnerlandes, andockend an den identifizierten Bedarfen, konkret, systemisch und nachfrageorientiert unterstützt.

Das BMBF unterhält mit ausgewählten Ländern Berufsbildungskooperationen (z. Zt. Griechenland, Italien, Lettland, Portugal und Slowakei in Europa sowie Brasilien, China, Costa Rica, Ecuador, Indien, Mexiko, Russland, Südafrika, Südkorea, Thailand, Türkei und den USA)2. Zur Unterstützung und modellhaften Umsetzung der jeweiligen Koopera­tionsziele können Projekte gefördert werden, die möglichst durch einen Verbundpartner wissenschaftlich fundiert ­werden. Die BMBF-Berufsbildungskooperationen werden in der Regel durch 1 bis 2 Mal jährlich tagende bilaterale Arbeitsgruppen (AGs) sowie Technical Meetings gesteuert, auf denen die Festlegung von Themenschwerpunkten der Zusammenarbeit erfolgt.

Projektanträge können auf der Grundlage einer zuvor erfolgreich beantragten und durchgeführten Sondierungsphase gestellt werden. Diese Sondierungsphase dient der Bildung geeigneter Verbünde, der Vernetzung mit relevanten ­Partnern im Zielland und der konzeptionellen Erarbeitung tragfähiger Projektskizzen. Ebenso möglich ist, einen Projektantrag ohne vorangeschaltete Sondierungsphase zu stellen. Die Projekte sollten wissenschaftlich fundiert in den vereinbarten Aktionsfeldern der BMBF-Berufsbildungskooperationen Pilotmaßnahmen umsetzen und zur Entwicklung und modellhaften Einführung von Curricula, Lehrgängen etc. führen.

Unter Schwerpunkt Buchstabe c "Nachfrageorientierte Entwicklung und modellhafte Implementierung von Aus- und Weiterbildungsdienstleistungen für internationale Märkte" können primär Projekte zur Entwicklung und modellhaften Implementierung von Aus- und Weiterbildungsdienstleistungen in denjenigen Ländern gefördert werden, mit denen das BMBF keine Berufsbildungskooperationen unterhält. Hierbei sollen bevorzugt Verbünde gebildet, beantragt und gefördert werden.

Sofern Berufsbildungskooperationen auf Regierungsebene bestehen, werden die Skizzen in den jeweiligen Koopera­tionsländertreffen (Arbeitsgruppe oder Technical Meeting) rückgekoppelt. Die Entscheidung zur Förderung liegt beim BMBF.

Das BMBF behält sich vor, sich bei der Bewertung der Projektskizze durch unabhängige Gutachter beraten zu lassen.

d) Wissenschaftliches Begleitprojekt

Ein wissenschaftliches Begleitprojekt soll die Auswirkungen der Maßnahmen in den Buchstaben a, b und c auf die Berufsbildungsbranche einerseits und auf die Reformaktivitäten in Partnerländern andererseits erforschen. Dabei ist darzustellen, wie die Projektmaßnahmen der drei Schwerpunkte der Buchstaben a, b und c so evaluiert werden, dass Erfahrungen und Ergebnisse auf Projektebene aggregiert werden und Schlussfolgerungen für die drei Schwerpunkte und deren jeweilige Zielerreichung möglich werden.

Die vorliegende Richtlinie definiert für alle Schwerpunkte der Buchstaben a, b, c und d den Rahmen der Förderung. Länderspezifische Anforderungen an Projektskizzen und Termine zur Einreichung werden zu einem späteren Zeitpunkt mitgeteilt. Ab sofort können Interessenbekundungen beim beauftragten Projektträger abgegeben werden (siehe zum Verfahren Nummer 7). Die Interessenbekundung soll die grundsätzliche Eignung der Institution zum Ausdruck bringen.

Für alle Schwerpunkte der Buchstaben a, c und d gilt: die notwendigen Kompetenzen sind je nach Aufgabenstellung (im Verbund) durch entsprechende Vorarbeiten, möglichst im internationalen Umfeld, zu belegen und ein konkreter, zielgerichteter und entsprechend detaillierter Verwertungsplan für den Zeitraum von zwei Jahren nach Beendigung der Projektförderung ist zu formulieren.

3 Zuwendungsempfänger

Antragsberechtigt sind Unternehmen der gewerblichen Wirtschaft mit Sitz in Deutschland – insbesondere kleine und mittlere Unternehmen (KMU)3 – und weitere Organisationen der Privatwirtschaft, die Zuwendungszweck und Zuwendungsvoraussetzungen erfüllen, sowie gegebenenfalls Studienpartner (eine Hochschule bzw. Forschungseinrichtung aus dem Bereich der angewandten Dienstleistungsforschung, der Berufsbildungsforschung, der Sozial- und Wirtschaftswissenschaft oder außeruniversitäre Forschungseinrichtungen, Beratungsunternehmen und andere Institutionen, die Forschungsbeiträge liefern und/oder im Bereich der Berufsbildung tätig sind).

Forschungseinrichtungen, die gemeinsam von Bund und/oder Ländern grundfinanziert werden, kann nur unter bestimmten Voraussetzungen ergänzend zu ihrer Grundfinanzierung eine Projektförderung für ihre zusätzlichen projekt­bedingten Ausgaben bzw. Kosten bewilligt werden.

Ein Verbund sollte in der Regel

  • für den Schwerpunkt der Buchstaben b und c aus mindestens zwei kommerziellen oder nicht kommerziellen An­bietern von Aus- und Weiterbildungsdienstleistungen bestehen. Erwünscht ist zudem die Beteiligung eines Studienpartners (einer Hochschule bzw. Forschungseinrichtung aus dem Bereich der angewandten Dienstleistungs­forschung, der Berufsbildungsforschung, der Sozial- und Wirtschaftswissenschaft oder außeruniversitäre Forschungseinrichtungen, Beratungsunternehmen und andere Institutionen, die Forschungsbeiträge liefern und/oder im Bereich der Berufsbildung tätig sind) und gegebenenfalls eines gewerblichen Partners als geförderter Verbundpartner.
    Die Laufzeit der Projekte sollte drei Jahre nicht überschreiten. Werden dreijährige duale Erstausbildungsgänge gemeinsam mit dem/den ausländischen Partner/n entwickelt und erprobt, kann die Laufzeit bis zu vier Jahre betragen,
  • für den Schwerpunkt Buchstabe a aus möglichst mindestens einem gewerblichen Partner und einem Studienpartner (Definition siehe oben) aus Deutschland bestehen, der um adäquate Partner aus dem Zielland ergänzt werden muss.

Für alle Schwerpunkte gilt: Verbünde mit signifikanter Mitwirkung von KMU werden bevorzugt. Als Ansprechpartner ist jeweils ein Koordinator pro Verbund zu benennen.

Für die Schwerpunkte der Buchstaben b und c gilt: Die Zusammenarbeit mit ausländischen Projektpartnern wird erwartet, gegebenenfalls auch im Rahmen von Unteraufträgen. Für den Schwerpunkt Buchstabe a ist die Akquise ge­eigneter und interessierter Verbundpartner aus dem Partnerland obligatorisch im Prozess der gemeinsamen Skizzenerstellung.

4 Zuwendungsvoraussetzungen

Die notwendigen Entwicklungs- und Implementierungsarbeiten sind unter Berücksichtigung und Darstellung der technischen und wirtschaftlichen Risiken zu planen. Wünschenswerte Voraussetzung für die Förderung ist das Zusammenwirken von mehreren Beteiligten aus der Wirtschaft und gegebenenfalls Wissenschaft (Verbundprojekte). Antragsteller müssen die Bereitschaft zur interdisziplinären Zusammenarbeit mitbringen und durch Vorarbeiten insbesondere im betreffenden Fachgebiet ausgewiesen sein. Der Verbreitung der erreichten Ergebnisse und der Zusammenarbeit mit den Unternehmen der jeweiligen Anwenderbranche zur Verwertung der Ergebnisse wird große Bedeutung beigemessen. An den Verbundprojekten müssen deshalb Partner beteiligt sein, welche die Projektergebnisse nach Projektende zur breiten Anwendung bringen wollen und können. Verbundprojekte zur Unterstützung und modellhaften Umsetzung der bilateralen Berufsbildungskooperationen sind ebenso zur nachhaltigen Verbreitung der erarbeiteten Konzepte und Ergebnisse, im Sinne der politischen Akteure, angehalten.

Die Partner eines Verbundprojekts regeln ihre Zusammenarbeit in einer schriftlichen Kooperationsvereinbarung. Vor der Förderentscheidung über ein Verbundprojekt muss eine grundsätzliche Übereinkunft über bestimmte vom BMBF vorgegebene Kriterien nachgewiesen werden.

Es wird erwartet, dass in den Schwerpunkten der Buchstaben a und b die Finanzierung ausländischer Projektteil­nehmer als Eigenleistung im Rahmen der Sondierungs- wie Verbundprojekte erfolgt. Dies ist in der Projektskizze darzulegen und spätestens im Antrag schriftlich nachzuweisen.

Einzelheiten sind dem "Merkblatt für Antragsteller/Zuwendungsempfänger zur Zusammenarbeit der Partner von Verbundprojekten", das von Antragstellern und Zuwendungsempfängern zu beachten ist, zu entnehmen (BMBF-Vordruck Nr. 0110, Fundstelle: https://foerderportal.bund.de/easy/easy_index.php?auswahl=easy_formulare ; Bereich BMBF – Allgemeine Vordrucke und Vorlagen für Berichte).

5 Art und Umfang, Höhe der Zuwendung

Die Zuwendungen können im Wege der Projektförderung als nicht rückzahlbare Zuschüsse gewährt werden.

Bemessungsgrundlage für Zuwendungen an Unternehmen der gewerblichen Wirtschaft sind die zuwendungsfähigen projektbezogenen Kosten, die in der Regel – je nach Anwendungsnähe des Vorhabens – bis zu 50 % anteilfinanziert werden können. Nach BMBF-Grundsätzen wird eine angemessene Eigenbeteiligung – grundsätzlich mindestens 50 % der entstehenden zuwendungsfähigen Kosten – vorausgesetzt.

Die Bemessung der jeweiligen Förderquote muss die AGVO berücksichtigen. Die AGVO lässt für KMU differenzierte Aufschläge zu, die gegebenenfalls zu einer höheren Förderquote führen können. Die Gewährung der Zuwendung erfolgt nach intensiver Einzelfallprüfung auf Basis objektiver Kriterien, wobei die individuellen Förderquoten die in der AGVO genannten Höchstförderquoten nicht übersteigen.

Bemessungsgrundlage für Hochschulen, Forschungs- und Wissenschaftseinrichtungen und vergleichbare Institutionen sind die zuwendungsfähigen projektbezogenen Ausgaben (bei Helmholtz-Zentren – HZ – und der Fraunhofer-Gesellschaft – FhG – die zuwendungsfähigen projektbezogenen Kosten), die individuell bis zu 100 % gefördert werden können.

Bei Forschungsvorhaben an Hochschulen wird zusätzlich zu den zuwendungsfähigen Ausgaben eine Projektpauschale in Höhe von 20 % gewährt.

6 Sonstige Zuwendungsbestimmungen

Bestandteil eines Zuwendungsbescheids auf Kostenbasis werden grundsätzlich die Allgemeinen Nebenbestimmungen für Zuwendungen auf Kostenbasis des BMBF an Unternehmen der gewerblichen Wirtschaft für Forschungs- und Entwicklungsvorhaben (NKBF98).

Bestandteil eines Zuwendungsbescheids auf Ausgabenbasis werden die Allgemeinen Nebenbestimmungen für Zuwendungen zur Projektförderung (ANBest-P) und die Besonderen Nebenbestimmungen für Zuwendungen des BMBF zur Projektförderung auf Ausgabenbasis (BNBest-BMBF98).

7 Verfahren

7.1 Einschaltung eines Projektträgers, Antragsunterlagen, sonstige Unterlagen und Nutzung des elektronischen Antragssystems

Mit der Abwicklung der Fördermaßnahme hat das BMBF folgenden Projektträger (PT) beauftragt:

Deutsches Zentrum für Luft- und Raumfahrt e.V.
DLR Projektträger für das BMBF
"Berufsbildungsexport“
Heinrich-Konen-Straße 5
53227 Bonn

Ansprechpartner:

Dr. Dietmar Wuppermann
Telefon: 02 28/38 21-18 41
Telefax: 02 28/38 21-14 44
E-Mail: dietmar.wuppermann@dlr.de

Vordrucke für Förderanträge, Richtlinien, Merkblätter, Hinweise und Nebenbestimmungen können unter der Internetadresse: https://foerderportal.bund.de/easy/easy_index.php?auswahl=easy_formulare&formularschrank=bmbf

abgerufen oder unmittelbar beim oben angegebenen Projektträger angefordert werden. Es wird empfohlen, zur Antragsberatung mit dem Projektträger Kontakt aufzunehmen. Weitere Informationen und Erläuterungen sind dort erhältlich.

7.2 Zweistufiges Verfahren

Das Antragsverfahren ist zweistufig angelegt.

Zur Erstellung von Projektskizzen ist das elektronische Skizzentool PT-Outline und bei förmlichen Förderanträgen das elektronische Antragssystem "easy-online" zu nutzen.

Interessenten zu den Schwerpunkten der Buchstaben a und b können sich ab sofort und fortlaufend beim Projektträger registrieren lassen.

7.2.1 Vorlage und Auswahl von Projektskizzen

In der ersten Verfahrensstufe sind dem Projektträger

  • für den Schwerpunkt Buchstabe c spätestens bis zum 16. November 2016 und zum 31. Mai 2018,
  • für den Schwerpunkt Buchstabe d spätestens bis zum 31. Mai 2017,

Projektskizzen in elektronischer Form über das Skizzentool PT-Outline ( https://secure.pt-dlr.de/ptoutline/BEX2016 ) und in schriftlicher Form auf dem Postweg vorzulegen. Bei Verbundprojekten sind die Projektskizzen in Abstimmung mit dem vorgesehenen Verbundkoordinator durch selbigen vorzulegen.

Projektskizzen, die nach dem oben angegebenen Zeitpunkt eingehen, können möglicherweise nicht mehr berücksichtigt werden. Vorlagefristen für Schwerpunkte der Buchstaben a und b werden gesondert mitgeteilt.

  1. "Bilaterale Sondierungsprojekte zu den Voraussetzungen und Themen der Berufsbildungszusammenarbeit"

Unter diesem Schwerpunkt können Projekte gemeinsam mit Einrichtungen aus dem Zielland in denjenigen Ländern gefördert werden, mit denen keine Berufsbildungskooperation auf Regierungsebene besteht, die jedoch ein Interesse an einer solchen Zusammenarbeit zum Ausdruck gebracht haben.

Die Unternehmen und Studienpartner (Definition siehe oben) können beim DLR Projektträger "Berufsbildungsexport" (Anschrift siehe oben) formlos ihr Interesse an einem möglichen Sondierungsprojekt bekunden und sich so registrieren lassen. Wenn das BMBF ein Thema oder eine Branche ausgewählt hat, in dem es Maßnahmen pilotieren oder Entwicklungen im berufsbildenden Bereich begleiten oder vorantreiben möchte, erfolgt eine Anforderung an Gegenstand und Gliederung der Projektskizzen an die registrierten potentiellen Skizzeneinreicher.

Es ist erwünscht, dass bilaterale Verbünde gebildet werden aus je einem wissenschaftlichen oder beratenden Partner und einem Partner der gewerblichen Wirtschaft. Die Förderung der deutschen Verbundpartner erfolgt über das BMBF, die entstehenden Kosten/Ausgaben der Verbundpartner im Partnerland trägt das jeweilige Land. Die für die Sondierungsvorhaben erforderliche spezifische und vertiefte Kenntnis der Gegebenheiten vor Ort, auch für eine weitergehende Erhebung, kann durch die Einbindung geeigneter wissenschaftlicher und unternehmerischer Partner aus dem Zielland sichergestellt werden.

Es wird eine kontinuierliche Berichterstattung zum Projektstand bzw. zur Projektentwicklung an das BMBF und gegebenenfalls die persönliche Vorstellung des Projekts erwartet. Projektnehmer sind verpflichtet, sich an begleitenden und evaluierenden Maßnahmen zu beteiligen und Informationen für die Bewertung des Erfolgs der Fördermaßnahme bereitzustellen. Zudem wird erwartet, dass sich die Projekte aktiv an den vom Projektträger gemeinsam mit iMOVE organisierten Veranstaltungen zum Erfahrungsaustausch und zur Ergebnisverbreitung beteiligen.

Interessenten werden gebeten, sich beim beauftragten Projektträger per E-Mail unter berufsbildunginternational@dlr.de mit vollständigen Kontaktdaten und unter Angabe von "Internationalisierung der Berufsbildung – Schwerpunkt Buchstabe a" im Betreff registrieren zu lassen. Sobald anlässlich von Anfragen und daraufhin getroffener Verabredungen des BMBF mit seinem Partnerministerium des jeweiligen Ziellandes über die gemeinsame Förderung bilateraler ­Sondierungsprojekte entschieden worden ist, wird der Projektträger die deutschen Interessenten über die näheren Anforderungen sowie den Zeitplan für eine Skizzeneinreichung und den Ansprechpartner zur Vermittlung erforderlicher ausländischer Verbundpartner im Zielland informieren. Eine entsprechende Beratung im Prozess der Skizzenerstellung ist in jedem Fall beim beauftragten DLR Projektträger einzuholen bzw. in Anspruch zu nehmen. Die Skizze muss die Arbeitspakete aller Partner des bilateralen Verbunds darstellen.

  1. "Maßnahmen zur Unterstützung und modellhaften Umsetzung der bilateralen Berufsbildungskooperationen des BMBF"

Wenn aus den AGs heraus thematische Förderschwerpunkte definiert worden sind, erfolgt eine Anforderung an Gegenstand und Gliederung der Projektskizzen an die zuvor per formloser Interessenbekundung registrierten potentiellen Skizzeneinreicher.

Zur Vorbereitung einer späteren Verbundprojektskizze sollen in der Regel zuvor Sondierungsprojekte beantragt und erfolgreich durchgeführt werden. Das Instrument des Sondierungsprojekts wird in den Schwerpunkten der Buch­staben a und b eingesetzt. Es unterstützt die Bildung geeigneter Verbünde, die Vernetzung mit relevanten Partnern im Zielland und die Erarbeitung tragfähiger Projektskizzen für oben genannte Verbundprojekte.

Die Finanzierung ausländischer Projektteilnehmer durch die Partnerländer oder deren Einbringung als Eigenleistung im Rahmen der Sondierungs- wie Verbundprojekte wird vorausgesetzt und ist in der Projektskizze darzulegen und spätestens im Antrag schriftlich nachzuweisen.

Es wird erwartet, dass als Voraussetzung der späteren Beantragung eines Verbundprojekts zur Maßnahmenumsetzung in aller Regel eine vorangeschaltete Sondierungsphase beantragt wird. Die Sondierungsphase kann z. B. Folgendes leisten:

  • Ausarbeitung relevanter Projektthemen im Kontext einer Berufsbildungskooperation,
  • Konstituierung eines geeigneten Verbunds deutscher Partner zur Sondierung der Ausgangssituation, der Um­setzungsvoraussetzungen sowie der Nachhaltigkeitsbedingungen im Zielland,
  • Durchführung der Sondierungsaktivitäten im Zielland,
  • Identifizierung von und Vernetzung mit relevanten Institutionen im Zielland zur späteren Umsetzung eines Verbundprojekts.

Die Dauer der Sondierungsphase ist auf eine Laufzeit von vier Monaten begrenzt. Als Ergebnis wird eine ausgearbeitete Verbundprojektskizze erwartet, die anschließend beim beauftragten Projektträger einzureichen ist.

Zur nachhaltigen Zielerreichung sind eine adäquate Verbundzusammensetzung und die verbindliche Kooperation mit relevanten Institutionen im Zielland darzulegen. Es wird zudem erwartet, dass sich Verbundkonsortien zusammen­finden, die in der Lage sind, die strukturellen Reformziele des Berufsbildungssystems im Zielland zu unterstützen und voranzutreiben.

Sofern ein wissenschaftlicher Verbundpartner beteiligt ist, wird die Unterstützung bei der systematischen Entwicklung, Begleitung und Bewertung der Vorgehensweise und der Umsetzung erwartet.

Ebenso muss in der Konzeption die Verknüpfung und Abstimmung mit den erwähnten Strategieprojekten des BMBF, der Zentralstelle für internationale Zusammenarbeit in der Berufsbildung (GOVET https://www.bibb.de/govet), der BMBF-Initiative iMOVE ( http://imove-germany.de ) sowie bisheriger, relevanter Projektförderung des BMBF – soweit vorhanden – plausibel skizziert werden.

Interessenten an Sondierungs- und Verbundprojekten werden gebeten, sich beim beauftragten DLR Projektträger per E-Mail unter berufsbildunginternational@dlr.de mit vollständigen Kontaktdaten und unter Angabe von "Internationalisierung der Berufsbildung – Schwerpunkt Buchstabe b" im Betreff registrieren zu lassen. Aufgrund dieser Registrierung erhalten sie im gegebenen Fall eine Mitteilung über die in den AGs vereinbarten Themenfelder für Projektvorhaben sowie eine Information, die die Aufgabenstellung und ihre Anforderungen präzisiert. Damit können sie die einzureichende Skizze bis zum angegebenen Termin vorbereiten. Es wird nachdrücklich nahegelegt, sich beim beauftragten DLR Projektträger „Berufsbildungsexport“ zu den jeweils spezifizierten Themen für Projektvorhaben beraten zu lassen. Gegebenenfalls gibt es eine Beratungsveranstaltung durch den DLR Projektträger im Vorfeld der Skizzeneinreichung.

Es wird eine kontinuierliche Berichterstattung zur Projektentwicklung an das BMBF und gegebenenfalls die persönliche Vorstellung des Projekts bei einer AG-Sitzung erwartet. Projektnehmende sind verpflichtet, sich an begleitenden und evaluierenden Maßnahmen zu beteiligen und Informationen für die Bewertung des Erfolgs der Fördermaßnahme bereitzustellen. Zudem wird erwartet, dass sich die Projekte aktiv an den vom Projektträger gemeinsam mit iMOVE organisierten Veranstaltungen zum Erfahrungsaustausch und zur Ergebnisverbreitung beteiligen.

  1. "Verbundprojekte zur nachfrageorientierten Entwicklung und modellhaften Implementierung von Aus- und Weiterbildungsdienstleistungen für internationale Märkte"

In Ländern, mit denen keine bilateralen BMBF Berufsbildungskooperationen, jedoch Potentiale für Aus- und Weiterbildungsdienstleistungen deutscher Anbieter bestehen, können basierend auf einer entsprechend nachzuweisenden Nachfrage aus dem jeweiligen Land Verbundprojekte zur Entwicklung und modellhaften Implementierung von Aus- und Weiterbildungsdienstleistungen gefördert werden.

Skizzen für Verbundprojekte in Ländern, mit denen BMBF Berufsbildungskooperationen unterhält, können ebenfalls eingereicht werden. Diese Skizzen werden in den jeweiligen Kooperationsländertreffen (Arbeitsgruppe oder Technical Meeting) rückgekoppelt. Die Entscheidung zur Förderung liegt beim BMBF. Das BMBF behält sich vor, sich bei der Bewertung der Projektskizze durch unabhängige Gutachter beraten zu lassen.

Bevorzugt werden Verbundvorhaben, die sich wissenschaftlich fundiert mit den Erfolgsfaktoren, Hemmnissen und Gestaltungsoptionen der Internationalisierung und regionalen Implementierung der betreffenden Bildungsdienstleistungen (auch unter Berücksichtigung innovativer Nutzung von digitalen Medien) auseinandersetzen.

Erwartet werden die Rezeption vorliegender Erkenntnisse der Dienstleistungsforschung und deren Weiterentwicklung, die Rezeption der bisherigen Ergebnisse der Förderinitiative Berufsbildungsexport ( http://berufsbildungsexport-meta.de/publications ) sowie länderspezifischer Berichte von iMOVE im BIBB ( http://imove-germany.de ), der Zentralstelle der Bundesregierung für internationale Zusammenarbeit in der Berufsbildung (GOVET https://www.bibb.de/govet) beim BIBB und dem Berufsinstitut für Berufsbildung (https://www.bibb.de). Sofern ein wissenschaftlicher Verbundpartner beteiligt ist, wird von diesem die Unterstützung bei der systematischen Entwicklung, Begleitung und Bewertung der Vorgehensweise und der Umsetzung erwartet.

Es wird erwartet, dass sich Projekte auf ein Land oder eine Region fokussieren. Auf inhaltlicher Ebene werden eine Konzentration auf Schwerpunktthemen oder -branchen und die Ausrichtung auf einzelne oder mehrere der oben genannten fünf Kernprinzipien der Berufsbildungszusammenarbeit vorausgesetzt. Zur nachhaltigen Zielerreichung ist eine adäquate Verbundzusammensetzung und die verbindliche Kooperation mit relevanten Institutionen im Zielland erforderlich.

Die Zielebene konkreter Qualifizierungsmaßnahmen sind qualifizierte Fachkräfte unterhalb des akademischen Niveaus auf Facharbeiterebene bzw. auf Ebene von ausgebildeten Fachkräften im Bereich des mittleren Managements. Die Projekte sollten die Wirtschafts-, Praxis- und Handlungsorientierung des Berufsbildungspersonals sowie der Auszubildenden in den Mittelpunkt stellen, um deren Beschäftigungsfähigkeit zu verbessern. Möglich sind zudem Maßnahmen zur Strukturentwicklung der Berufsbildung vor Ort.

Die Vorhaben sollten über die Entwicklung von Aus- und Weiterbildungsmodulen deutlich hinausgehen und deren Implementierung vor Ort enthalten. Die Implementierung muss innerhalb des Vorhabens so weitgehend erfolgen, dass nach Abschluss des Vorhabens eine dauerhafte Fortführung der Aus- und Weiterbildungsaktivitäten durch die Projektpartner in Zusammenarbeit mit den Verantwortlichen in den Zielregionen sichergestellt ist.

Projektnehmer sind verpflichtet, sich an begleitenden und evaluierenden Maßnahmen zu beteiligen und Informationen für die Bewertung des Erfolgs der Fördermaßnahme bereitzustellen. Es wird erwartet, dass sich die Projekte aktiv an den vom Projektträger gemeinsam mit iMOVE organisierten Veranstaltungen zum Erfahrungsaustausch und zur Ergebnisverbreitung beteiligen.

Projektskizzen der Schwerpunkte der Buchstaben a, b und c sollten einen Umfang von 15 DIN A4-Seiten (inkl. Anlagen) nicht überschreiten und folgende Erläuterungen beinhalten bzw. nachstehender Gliederung folgen:

  1. Ziele:
  • Thema des Verbundprojekts,
  • Gesamtziel des Verbundprojekts und Zusammenfassung der Projektbeschreibung,
  • Bezug des Verbundprojekts zu dieser Bekanntmachung.
  1. Struktureller Aufbau des Verbunds:
  • Projektkoordinator (Konsortialführer) und Kontaktdaten (Name des Koordinators mit Anschrift sowie Telefon- und Telefaxnummer, E-Mail-Adresse),
  • beteiligte Verbundpartner: Unternehmen und (Forschungs-)Einrichtungen (Adresse, Ansprechpartner, Anzahl ­Mitarbeiter, Gründungsjahr, letzter Jahresumsatz),
  • bisherige Arbeiten der Verbundpartner, insbesondere mit Bezug zu den Zielen des Verbundprojekts,
  • Funktion der Partner im Verbund: Definition eines je eigenständigen Teilvorhabens mit spezifischer Zielsetzung im Kontext des Verbundprojektziels pro gefördertem Partner.
  1. Vorhabenbeschreibung:
  • Problem- und Bedarfsbeschreibung,
  • Stand der vorhabenrelevanten wissenschaftlichen Erkenntnisse,
  • Stand bisheriger thematisch relevanter Projekte, Aktivitäten, gegebenenfalls im Rahmen der Berufsbildungs­zusammenarbeit des BMBF,
  • Vergleich mit und Anknüpfungspunkte zu dem Stand des Aus- und Weiterbildungssystems im Zielland,
  • Zielstellung der beteiligten Teilvorhaben.
  1. Notwendigkeit der Zuwendung:
  • Begründung,
  • grobes finanzielles Mengengerüst, inkl. beantragter Fördermittel,
  • tabellarische Finanzierungsübersicht, möglichst nach Ausgaben-/Kostenarten für beispielsweise Personal, ­Geschäftsbedarf, Reisen,
  • gegebenenfalls Beiträge anderer Geldgeber.

Aus der Vorlage einer Projektskizze kann kein Rechtsanspruch abgeleitet werden.

Die eingegangenen Projektskizzen werden nach folgenden Kriterien bewertet:

  • Einordnung in den thematischen Schwerpunkt der Bekanntmachung,
  • Qualität der Projektskizze und Anwendungsbezug,
  • Neuheit und Innovationsgehalt des Lösungsansatzes,
  • Beitrag zur bildungsexportbezogenen Dienstleistungsforschung,
  • Beitrag zur nachhaltigen Geschäftsmodellentwicklung für deutsche Anbieter von Aus- und Weiterbildungsdienst­leistungen,
  • Vollständigkeit der Umsetzungskette,
  • Zusammensetzung des Verbunds und Qualifikation der Partner,
  • KMU-Ausrichtung,
  • Angemessenheit der geplanten finanziellen Aufwendungen.
  1. "Wissenschaftliches Begleitprojekt"

Ein übergreifendes wissenschaftliches Begleitprojekt soll gefördert werden, das die laufenden Vorhaben in den Buchstaben a, b und c systematisch in ihrem Vorgehen im Sinne einer begleitenden Evaluation untersucht. Es wird erwartet:

  • Wirkungsevaluierung der geförderten Aktivitäten des BMBF im Rahmen der vorliegenden Förderrichtlinie:
    • verschriftlichte, publikationsfähige Aufbereitung von Ergebnissen,
    • Erarbeitung von projektübergreifenden Schlussfolgerungen insbesondere hinsichtlich der Innovationspotentiale und der möglichen Entscheidungs- und Handlungsbedarfe aus wissenschaftlicher, wirtschaftlicher, politischer und gesellschaftlicher Sicht,
    • Aufbereitung von Erfahrungen und Ergebnissen für den systematischen Austausch für Unternehmen, Wissenschaft und weitere Stakeholder,
    • Ableitung von Handlungsempfehlungen an die Politik basierend auf der Prozess- und Ergebnisanalyse.
  • Forschung:
    • eigene konzeptionell, empirisch und international angelegte Expertisen,
    • Identifizierung offener Forschungsfragen zur optimierten Umsetzung der Ziele der Berufsbildungskooperationen,
    • Formulierung, forschungsstrategischer Impulse für die Weiterentwicklung der internationalen Berufsbildungs­zusammenarbeit des BMBF.
  • Transfer und Vernetzung:
    • Unterstützung bei der Vernetzung der Projekte in Fokusgruppen in Abstimmung mit dem Projektträger und über iMOVE als Plattform,
    • synthetisierende Aufbereitung von Forschungsergebnissen zu den Erfahrungen und Ergebnissen der laufenden Vorhaben,
    • Teilnahme an einschlägigen Fachveranstaltungen und Kontakt zu relevanten Stakeholdern,
    • Organisation von jährlichen Ergebniskonferenzen zu den Förderaktivitäten des BMBF im Bereich der Interna­tionalisierung der Berufsbildung.
  • Laufender Input zu Branchen, Themen und Ländern für strategische Aktivitäten des BMBF und konkreter Projektförderung.

Es ist ein inhaltlich wie methodisch überzeugendes, ausführliches Konzept zur Erreichung der formulierten Ziele mit konkreter Darstellung der erwarteten Ergebnisse ohne vorgegebene Gliederung vorzulegen.

Entsprechend der oben angegebenen Kriterien und Bewertung werden die für eine Förderung geeigneten Projekt­skizzen ausgewählt. Das Auswahlergebnis wird den Interessenten schriftlich mitgeteilt.

Es besteht kein Rechtsanspruch auf Rückgabe einer eingereichten Projektskizze und evtl. weiterer vorgelegter Unterlagen, die im Rahmen dieser Verfahrensstufe eingereicht wurden.

7.2.2 Vorlage förmlicher Förderanträge und Entscheidungsverfahren

In der zweiten Verfahrensstufe werden die Verfasser der positiv bewerteten Projektskizzen aufgefordert, gegebenenfalls in Abstimmung mit dem vorgesehenen Verbundkoordinator einen förmlichen Förderantrag vorzulegen, über den nach abschließender Prüfung entschieden wird. Die förmlichen Förderanträge sind mit Hilfe des elektronischen Antrags­systems "easy-online" zu erstellen.

Richtlinien, Merkblätter, Hinweise und Nebenbestimmungen können unter der Internetadresse https://foerderportal.bund.de/easy/easy_index.php?auswahl=easy_formulare&formularschrank=bmbf abgerufen werden. In diesen Anträgen sind zusätzlich detaillierte Angaben zur Funktion der einzelnen Partner im Verbund und zum finanziellen Mengengerüst zu machen. Außerdem erfolgt dort eine detaillierte Beschreibung des Arbeitsplans und eines Verwertungsplans. Auf Basis der oben beschriebenen Kriterien, sowie der Prüfung der zusätzlichen Angaben wird über eine Förderung entschieden. Das BMBF behält sich vor, sich bei der endgültigen Förderentscheidung gegebenenfalls durch Expertinnen und Experten beraten zu lassen.

Aus der Vorlage eines förmlichen Förderantrags kann kein Rechtsanspruch auf eine Förderung abgeleitet werden. Es besteht kein Rechtsanspruch auf Rückgabe eines eingereichten Förderantrags.

7.3 Zu beachtende Vorschriften

Für die Bewilligung, Auszahlung und Abrechnung der Zuwendung sowie für den Nachweis und die Prüfung der Verwendung und die gegebenenfalls erforderliche Aufhebung des Zuwendungsbescheids und die Rückforderung der ­gewährten Zuwendung gelten die Verwaltungsvorschriften zu § 44 BHO sowie die §§ 48 bis 49a des Verwaltungs­verfahrensgesetzes, soweit nicht in dieser Förderrichtlinie Abweichungen zugelassen wurden.

8 Inkrafttreten

Diese Richtlinie tritt am Tag nach der Veröffentlichung im Bundesanzeiger in Kraft.

Bonn, den 13. September 2016

Bundesministerium für Bildung und Forschung

Im Auftrag
Dr. van Liempt

1 - https://www.bmbf.de/files/strategiepapier_der_Bundesregierung_zur_internationalen_Berufsbildungszusammenarbeit.pdf
2 - Diese Liste wird fortlaufend aktualisiert und ist auf der Website des DLR-PT Berufsbildungsexport unter www.berufsbildungsexport.de abzurufen.
3 - Gemäß der EU-Definition zu KMU: Die Kategorie der Kleinstunternehmen, kleinen Unternehmen und mittleren Unternehmen umfasst jene Unter­nehmen, die weniger als 250 Personen beschäftigen und die entweder einen Jahresumsatz von höchstens 50 Millionen Euro erzielen oder deren Jahresbilanzsumme sich auf höchstens 43 Millionen Euro beläuft. Innerhalb dieser Kategorie gilt Folgendes: Kleine Unternehmen werden definiert als Unternehmen, die weniger als 50 Personen beschäftigen und deren Jahresumsatz bzw. Jahresbilanzsumme höchstens 10 Millionen Euro beträgt. Kleinstunternehmen werden definiert als Unternehmen, die weniger als zehn Personen beschäftigen und deren Jahresumsatz bzw. Jahresbilanzsumme höchstens 2 Millionen Euro beträgt. In der Regel sind die meisten KMU eigenständig, d. h., sie sind entweder völlig unabhängig, oder es bestehen Partnerschaften mit anderen Unternehmen mit einer oder mehreren Minderheitsbeteiligungen (von jeweils unter 25 %) (siehe Abschnitt 2.3.1, S. 16). Wenn der gehaltene Anteil höher ist, aber 50 % nicht überschreitet, handelt es sich um eine Beziehung zwischen Partnerunternehmen (siehe Abschnitt 2.3.2, S. 20). Liegt er über diesem Schwellenwert, sind die Unternehmen miteinander verbunden (siehe Abschnitt 2.3.3, S. 23). ­Quelle: http://ec.europa.eu/small-business/faq/index_de.htm und http://ec.europa.eu/small-business/faq/index_de.htm