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Bekanntmachung : Datum:

Richtlinie zur Förderung von Forschungsvorhaben der Agrarforschung unter dem Namen "Agrarsysteme der Zukunft" im Rahmen der "Nationalen Forschungsstrategie BioÖkonomie 2030". Bundesanzeiger vom 10.08.2016

Vom 28.07.2016

1 Zuwendungszweck, Rechtsgrundlage

1.1 Zuwendungszweck

Die Auswirkungen des Klimawandels, die zunehmende Verknappung lebenswichtiger Ressourcen, eine wachsende Weltbevölkerung – verbunden mit einer zunehmenden Urbanisierung – und der dadurch steigende Bedarf an Lebensmitteln und Biomasse stellen die Agrarsysteme in Zukunft vor eine Vielzahl großer Herausforderungen. Um Lösungsansätze zu entwickeln, hat das Bundesministerium für Bildung und Forschung (BMBF) 2015 den Strategieprozess "Agrarsysteme der Zukunft" gestartet. Damit werden die von der Bundesregierung unter dem Dach der "Nationalen Forschungsstrategie BioÖkonomie 2030"1 und der "Politikstrategie Bioökonomie"2 definierten Ziele und Weichen­stellungen für eine nachhaltige Agrarproduktion und einen gesamtgesellschaftlichen Wandlungsprozess hin zu einer nachhaltigen, biobasierten und ressourceneffizienten Wirtschaft3 umgesetzt.

Die heutige Agrarproduktion (Tier und Pflanze) steht sowohl aufgrund ihrer beträchtlichen Treibhausgas-Emissionen und ihres hohen Ressourcen- und Flächenverbrauchs, als auch wegen ihrer unmittelbaren Betroffenheit vom Klimawandel vor großen Herausforderungen.

Gleichzeitig bietet sie ein großes Potenzial, sich als innovative Zukunftsbranche zu etablieren. Dazu muss es ihr gelingen, durch neue, innovative Produktionsmethoden und -formen nachhaltige und effiziente Lösungsmöglichkeiten für die oben genannten komplexen und vielfältigen Herausforderungen zu entwickeln und ihren Beitrag zur Versorgungssicherheit mit Lebensmitteln und biobasierten Rohstoffen zu leisten. Im Sinne einer ganzheitlichen nachhaltigen Bioökonomie muss der Entwicklung von "Agrarsystemen der Zukunft" eine übergreifende und systemische Betrachtungs- und Herangehensweise zugrunde liegen.

Basierend auf den in der ersten Phase des Strategieprozesses4 mit Hilfe neuartiger Dialogformen und Workshops erzielten Ergebnissen, soll mit der vorliegenden Fördermaßnahme "Agrarsysteme der Zukunft" eine neue Qualität der Zusammenarbeit zwischen Forschung, Produzenten, Verbrauchern und Politik etabliert werden. Diese soll es ermög­lichen, die Gestaltungschancen und das Innovationspotenzial zukünftiger Agrarsysteme für eine nachhaltige Produktion biobasierter Ressourcen bestmöglich aufzuzeigen.

Um gesellschaftlich akzeptable Lösungen zu entwickeln und Zielkonflikte bei der Produktion und Nutzung nachwachsender Ressourcen zu entschärfen, ist eine gleichberechtigte Integration von Wissenschaft und Technik, Ökonomie und Ökologie sowie sozialwissenschaftlicher Forschung erforderlich. Wissen und Forschungsbedarf für "Agrarsysteme der Zukunft" müssen dazu von den verschiedenen Akteuren über wissenschaftliche Disziplin- und Systemgrenzen hinweg schrittweise erhoben, zusammengeführt, integriert und zu Innovationen umgesetzt werden.

"Agrarsysteme der Zukunft" müssen dabei auch zwischen verschiedenen konkurrierenden Interessen vermitteln. Ein wichtiges Anliegen ist es dabei, die ökonomischen, ökologischen und gesellschaftlichen Perspektiven möglichst gut aufeinander abzustimmen. Hierzu gehört, neben einem vertieften Verständnis der vielfältigen und dynamischen Interaktionen biologischer Systeme, insbesondere auch die Einbeziehung neuartiger technologischer Möglichkeiten und die Berücksichtigung ihrer ökologischen und gesellschaftlichen Auswirkungen sowie ihrer ökonomischen Umsetzbarkeit. Dies erfordert ein neu zu entwickelndes Verständnis für systemische Zusammenhänge und Lösungsansätze, die sich dynamisch-flexibel an wissenschaftlich-technische, ökonomische, gesellschaftliche und strukturelle Veränderungen, sowie regional- und standortspezifische Bedingungen anpassen. Darauf aufbauend gilt es für den Aufbau einer ­zukunftsfähigen nachhaltigen Agrarproduktion, die Agrarwissenschaften untereinander und mit anderen Disziplinen zu verzahnen, beispielsweise mit der Systembiologie, der Bioinformatik oder den Ingenieurwissenschaften, aber auch der Architektur, der Stadtplanung und den Sozialwissenschaften. So können Synergien genutzt und Brücken an den Schnittstellen der verschiedenen Wissenschaftsdisziplinen geschlagen werden. Innovative Zukunftstechnologien und die digitale Transformation sind dabei wichtige Treiber für "Agrarsysteme der Zukunft", die dann wiederum selbst zum Motor weiterer Veränderungen werden können.

Das BMBF fördert auf der Grundlage dieser Bekanntmachung im Rahmen des Strategieprozesses "Agrarsysteme der Zukunft" exzellente, systemisch ausgerichtete und unkonventionelle FuE5-Ansätze, die auf einen mittel- bis lang­fristigen Zukunftshorizont ausgerichtet sind und ein hohes Forschungsrisiko sowie einen hohen Neuigkeits- und Komplexitätsgrad aufweisen. Die innovativen, heute noch nicht realisierbaren Agrarsysteme sollen das Potenzial haben, die Produktion von Nahrungs- und Futtermitteln sowie biobasierten Rohstoffen in einer sich ändernden Umwelt nachhaltig und ressourceneffizient zu sichern.

1.2 Rechtsgrundlage

Der Bund gewährt die Zuwendungen nach Maßgabe dieser Richtlinie, der §§ 23 und 44 der Bundeshaushaltsordnung (BHO) und den dazu erlassenen Verwaltungsvorschriften sowie der "Richtlinien für Zuwendungsanträge auf Ausgabenbasis (AZA)" und/oder der "Richtlinien für Zuwendungsanträge auf Kostenbasis (AZK)" des BMBF. Ein Rechtsanspruch auf Gewährung einer Zuwendung besteht nicht. Die Bewilligungsbehörde entscheidet nach pflichtgemäßem Ermessen im Rahmen der verfügbaren Haushaltsmittel.

Die Förderung nach dieser Richtlinie erfüllt die Voraussetzungen der Verordnung (EU) Nr. 651/2014 der EU-Kommission vom 17. Juni 2014 zur Feststellung der Vereinbarkeit bestimmter Gruppen von Beihilfen mit dem Binnenmarkt in Anwendung der Artikel 107 und 108 des Vertrags über die Arbeitsweise der Europäischen Union („Allgemeine Gruppenfreistellungsverordnung“ – AGVO) (ABl. L 187 vom 26.6.2014, S. 1) und ist demnach im Sinne von Artikel 107 Absatz 3 des Vertrags über die Arbeitsweise der Europäischen Union mit dem Binnenmarkt vereinbar und von der Anmeldepflicht nach Artikel 108 Absatz 3 des Vertrags über die Arbeitsweise der Europäischen Union freigestellt.

Gemäß Artikel 1 Nummer 4 Buchstabe a und b AGVO werden Unternehmen, die einer Rückforderungsanordnung aufgrund einer früheren Kommissionsentscheidung zur Feststellung der Rechtswidrigkeit und Unvereinbarkeit einer Beihilfe mit dem Binnenmarkt keine Folge geleistet haben, von der Förderung ausgeschlossen.

Diese Förderrichtlinie gilt in Verbindung mit der "Nationalen Forschungsstrategie BioÖkonomie 2030" ( http://www. bmbf.de/de/biooekonomie.php ) und den dort verknüpften Dokumenten.

2 Gegenstand der Förderung

Eine systemorientierte Landwirtschaft der Zukunft braucht Forschungsansätze, die Agrarsysteme umfassend betrachten und nachhaltige Lösungen zur Bewältigung der genannten globalen Herausforderungen entwickeln. Diese müssen über konventionelle Ansätze und Systemgrenzen hinausgehen. Es müssen relevante Schnittstellen definiert und eine übergreifende inter- und transdisziplinäre Zusammenarbeit von progressiven Wissensgemeinschaften und Akteuren unterstützt werden.

Neuartige FuE-Ansätze, die möglicherweise auch unkonventionelle Handlungsalternativen kreieren, stehen dabei im Spannungsfeld zwischen wissenschaftlich-technischer Machbarkeit, ökonomischer und ökologischer Tragbarkeit und gesellschaftlicher Akzeptanz. "Agrarsysteme der Zukunft" können dabei nicht durch ein einziges klar umrissenes Bild definiert werden, sondern sind in ihrer Ausrichtung und Struktur vielfältig und komplex. Die Förderung konkurrierender bzw. alternativer technischer Ansätze ist möglich und beabsichtigt. "Agrarsysteme der Zukunft" müssen sich flexibel und resilient an die jeweils aktuellen sozialen, ökologischen und ökonomischen Rahmenbedingungen anpassen können und eine nachhaltige Produktion von Lebensmitteln und nachwachsenden Ressourcen sichern.

2.1 Themenfelder und Leitlinien

Als Grundlage für die Entwicklung von Visionen und Umsetzungsstrategien für "Agrarsysteme der Zukunft" wurden im Rahmen des Strategieprozesses Themenfelder und Leitlinien für "Agrarsysteme der Zukunft" erarbeitet.

Themenfelder

Ein fundamentaler Baustein zukünftiger Agrarsysteme ist die Entwicklung innovativer Schlüsseltechnologien im Bereich von Smart- und Hightech und deren Integration in ganzheitliche Systemkonzepte.

Gegenstand der Förderung in dieser Maßnahme sind somit exzellente ganzheitliche FuE-Arbeiten zu "Agrarsystemen der Zukunft", die auf dem Innovationspotenzial moderner Zukunftstechnologien aufbauen.

Es werden Konzepte für neuartige, ressourceneffiziente Agrarsysteme erwartet. Diese sollen möglichst flexibel an regional- und standortspezifische Bedingungen angepasst sein, Resilienz gegenüber wechselnden Klima- und Umweltbedingungen aufweisen und eine ausreichende und ausgewogene Versorgung mit Lebensmitteln und biobasierten Rohstoffen sicherstellen. Hierzu zählt auch die Entwicklung von alternativen, besonders flächeneffizienten Produktionssystemen mit neuartigen Technologien, zum Beispiel auch als Sonderformen der urbanen Landwirtschaft. Dies kann nur durch eine Bündelung von Ressourcen, die Vernetzung aller notwendigen Akteure und damit die Schaffung von Synergien im Sinne der systemischen Zielsetzung erreicht werden.

"Agrarsysteme der Zukunft" berücksichtigen sämtliche für die Produktion und Verarbeitung von Agrarprodukten relevanten Forschungs- und Wirtschaftsbereiche entlang der verschiedenen Stationen der Wertschöpfungsketten. Notwendige Maßnahmen dazu sind, neben der intelligenten Verknüpfung von Prozessen, die Orientierung an natürlichen Stoffkreisläufen, die Berücksichtigung von Nachhaltigkeitszielen, Umwelt- und Standortfragen sowie die Bündelung und Stärkung von Forschungs- und Wissensressourcen durch eine neuartige Qualität des Dialogs und der Zusammenarbeit in inter- bzw. transdisziplinären Kooperationen und Netzwerken (siehe Nummer 7.2). Kosten-, Prozess- und Verwertungseffizienz sowie die Klima- und Ökobilanzierung entlang der gesamten Wertschöpfungskette spielen dabei ebenfalls eine wichtige Rolle. Ziel der Maßnahme ist es, Erkenntnisse zu gewinnen sowie Systeme, Verfahren und Modelle zu entwickeln, die das Potenzial haben, die agrarwirtschaftliche Produktion von Biomasse für eine Bioökonomie weiterzuentwickeln.

Leitlinien für "Agrarsysteme der Zukunft"

  • "Agrarsysteme der Zukunft" müssen allen drei Dimensionen der Nachhaltigkeit, das heißt ökologischen, ökonomischen und gesellschaftlichen Aspekten, möglichst ausgewogen Rechnung tragen. Im Bereich der Ökonomie ist besonders auf Effizienzkriterien und im Bereich gesellschaftlicher Aspekte auf ethische Perspektiven zu achten. "Agrarsysteme der Zukunft" sollten eine dynamische Anpassungsfähigkeit sowie Offenheit für die Nutzung innovativer Zukunftstechnologien ("Smart- und Hightech") sowie neuer oder optimierter Methoden und Prozesse aufweisen.
  • "Agrarsysteme der Zukunft" umfassen standortgerechte, nachhaltige Produktionssysteme für die effiziente Erzeugung und Bereitstellung von biobasierten Ressourcen (pflanzlichen und tierischen Ursprungs) zur multifunktionalen Verwendung.
  • "Agrarsysteme der Zukunft" können sich nach Größe und Komplexität sowie hinsichtlich der verwendeten Methoden und Technologien unterscheiden und sowohl flächengebundene als auch alternative oder unkonventionelle Produktionsformen umfassen.
  • "Agrarsysteme der Zukunft" integrieren zum Schutz der natürlichen Ressourcen angepasste Strategien für ein ressourceneffizientes Stoffstrommanagement.
  • "Agrarsysteme der Zukunft" berücksichtigen auch vor- und nachgelagerte Wirtschaftsbereiche und die gesellschaftlichen Erwartungen an die Agrarproduktion. Damit werden die Anforderungen der jeweils relevanten vollständigen Wertschöpfungsketten und -netze vom Erzeuger bis zum Konsumenten abgebildet.

2.2 Interdisziplinäre Forschungsverbünde für „Agrarsysteme der Zukunft“

Im Rahmen der Förderrichtlinie "Agrarsysteme der Zukunft" können Verbundkonzepte von inter- und transdisziplinären Konsortien gefördert werden, die sich an den in Nummer 2.1 beschriebenen Zielsetzungen, Anforderungen und Themenfeldern ausrichten. In der Zielsetzung der Vorhaben ist die Innovation für das jeweilige "Agrarsystem der Zukunft" klar zu formulieren.

Für die einzelnen Verbundvorhaben werden mit zunehmender Anwendungsnähe der Innovation angemessene finanzielle Beteiligungen der Wirtschaftspartner erwartet. Die Einbindung von kleinen und mittleren Unternehmen (KMU) ist hierbei besonders zu berücksichtigen. Im Fall der Einbindung von Großunternehmen ist eine substanzielle finanzielle Beteiligung erforderlich. Die vorgeschlagenen Projekte müssen so konzipiert sein, dass eine Erreichung der Projektziele innerhalb von fünf Jahren möglich ist.

Vernetzung der Forschungsverbünde

Zur Unterstützung einer neuartigen Systemik und Qualität der Zusammenarbeit ist neben der Vernetzung der Verbundpartner untereinander auch eine Vernetzung der unterschiedlichen Verbünde gefordert. Dazu benennen die Partner eines Verbundprojekts einen Verbundkoordinator. Diese Person koordiniert die Organisation des Verbunds und die FuE-Arbeiten innerhalb des Konsortiums. Außerdem ist sie für die Vernetzung und den Austausch mit den Koordinatoren anderer Verbünde verantwortlich. Die Vernetzung der Koordinatoren der verschiedenen Verbünde erfolgt im ­Rahmen eines Koordinierungsgremiums, das sich aus den Koordinatoren der Verbünde zusammensetzt und in regelmäßigen Abständen dem Expertenbeirat und dem BMBF/PtJ zur Zwischenevaluierung berichtet.

Zur Unterstützung dieses Koordinierungsgremiums sowie zur Umsetzung der Vernetzungsmaßnahmen innerhalb der Fördermaßnahme und der weiteren Förderaktivitäten der Agrarforschung soll eine koordinierende Stelle eingerichtet werden (siehe Nummer 7.2).

3 Zuwendungsempfänger

Antragsberechtigt sind Hochschulen und außerhochschulische Forschungs- und Wissenschaftseinrichtungen sowie in der Regel KMU der gewerblichen Wirtschaft in der Europäischen Union. Sofern die Zuwendung als Beihilfe zu quali­fizieren ist, kann verlangt werden, dass der Zuwendungsempfänger zum Zeitpunkt der Auszahlung der Zuwendung eine Betriebsstätte oder Niederlassung in Deutschland hat.

Die Definition der Europäischen Union für KMU ist unter http://ec.europa.eu/growth/smes/business-friendly-environment/sme-definition_en einzusehen.

Forschungseinrichtungen, die von Bund und/oder Ländern grundfinanziert werden, kann neben ihrer institutionellen Förderung nur unter bestimmten Voraussetzungen eine Projektförderung für ihre zusätzlichen projektbedingten Ausgaben beziehungsweise Kosten bewilligt werden.

Die Koordination des Verbunds muss durch eine Hochschule, außerhochschulische Forschungs- oder Wissenschaftseinrichtung übernommen werden. Finanzielle Mittel, die zur Koordinierung benötigt werden (Personalaufwand), können unterstützend beantragt werden (siehe Nummer 7.2).

4 Zuwendungsvoraussetzungen

Die Partner eines Verbundprojekts regeln ihre Zusammenarbeit in einer schriftlichen Kooperationsvereinbarung. Vor der Förderentscheidung über ein Verbundprojekt muss eine grundsätzliche Übereinkunft über bestimmte vom BMBF vorgegebene Kriterien nachgewiesen werden.

Einzelheiten sind dem "Merkblatt für Antragsteller/Zuwendungsempfänger zur Zusammenarbeit der Partner von Verbundprojekten", das von Antragstellern und Zuwendungsempfängern zu beachten ist, zu entnehmen. BMBF-Vordruck Nr. 0110, Fundstelle: https://foerderportal.bund.de/easy/easy_index.php?auswahl=easy_formulare ; Bereich BMBF; Allgemeine Vordrucke und Vorlagen für Berichte).

5 Art und Umfang, Höhe der Zuwendung

Zuwendungen können im Wege der Projektförderung als nicht rückzahlbare Zuschüsse gewährt werden. Die Höhe der Zuwendung pro Vorhaben richtet sich im Rahmen der verfügbaren Haushaltsmittel nach den Erfordernissen des ­beantragten Vorhabens.

Bemessungsgrundlage für Hochschulen, Forschungs- und Wissenschaftseinrichtungen und vergleichbare Institutionen sind die zuwendungsfähigen projektbezogenen Ausgaben (bei Helmholtz-Zentren und der Fraunhofer-Gesellschaft die zuwendungsfähigen projektbezogenen Kosten), die individuell bis zu 100 % gefördert werden können. Bei Forschungsvorhaben an Hochschulen wird zusätzlich zu den zuwendungsfähigen Ausgaben eine Projektpauschale in Höhe von 20 % gewährt.

Die Bemessung der jeweiligen Förderquote muss die AGVO berücksichtigen. Die AGVO lässt für KMU differenzierte Aufschläge zu, die gegebenenfalls zu einer höheren Förderquote führen können.

6 Sonstige Zuwendungsbestimmungen

Bestandteil eines Zuwendungsbescheids auf Kostenbasis werden grundsätzlich die Nebenbestimmungen für Zuwendungen auf Kostenbasis des BMBF an Unternehmen der gewerblichen Wirtschaft für FuE-Vorhaben (NKBF98).

Bestandteil eines Zuwendungsbescheids auf Ausgabenbasis werden die Allgemeinen Nebenbestimmungen für ­Zuwendungen zur Projektförderung (ANBest-P), die Besonderen Nebenbestimmungen für Zuwendungen des BMBF zur Projektförderung auf Ausgabenbasis (BNBest-BMBF98) und die besonderen Nebenbestimmungen für den Abruf von Zuwendungen im mittelbaren Abrufverfahren im Geschäftsbereich des BMBF (BNBest-mittelbarer Abruf-BMBF), sofern die Zuwendungsmittel im sogenannten Abrufverfahren bereitgestellt werden.

7 Verfahren

7.1 Einschaltung eines Projektträgers und Anforderung von Unterlagen

Mit der Abwicklung der Fördermaßnahme hat das BMBF seinen

Projektträger Jülich (PtJ)
Geschäftsbereich Bioökonomie (BIO)
Forschungszentrum Jülich GmbH
http://www.ptj.de

beauftragt.

Ansprechpartner sind

Frau Dr. Dagmar Weier
Fachbereich Agrarforschung (BIO 5)
Telefon: 0 24 61/61-19 76
Telefax: 0 24 61/61-86 66
E-Mail: d.weier@fz-juelich.de

Frau Dr. Eva Wendt
Fachbereich Validierung (BIO 3)
Telefon: 0 30/2 01 99-33 26
Telefax: 0 30/2 01 99-4 70
E-Mail: e.wendt@fz-juelich.de

Förderinteressenten wird empfohlen, zur Beratung frühzeitig Kontakt mit dem zuständigen Projektträger aufzunehmen. Dort sind weitere Informationen und Erläuterungen erhältlich. Vordrucke für Förderanträge, Richtlinien, Merkblätter, Hinweise und Nebenbestimmungen können unter der Internetadresse https://foerderportal.bund.de/easyonline abgerufen oder beim Projektträger angefordert werden.

Ein Merkblatt für Antragsteller, mit Angaben über den Koordinierungsausschuss, Vorgaben für die Koordinierung sowie andere Einzelheiten von "Agrarsysteme der Zukunft" wird den Antragstellern zu Beginn der Konzeptphase zur Verfügung gestellt.

Zur Erstellung von Projektskizzen und förmlichen Förderanträgen ist das elektronische Antragssystem "easy-Online" zu nutzen ( https://foerderportal.bund.de/easyonline ). Eingereichte Skizzen und formgebundene Förderanträge sollen so abgefasst sein, dass eine Beurteilung anhand der unten genannten Kriterien möglich ist.

Soweit sich hierzu Änderungen ergeben, wird dies im Bundesanzeiger oder in anderer geeigneter Weise bekannt gegeben.

7.2 Auswahl- und Entscheidungsverfahren

Für diese Fördermaßnahme ist folgendes Antrags- und Auswahlverfahren vorgesehen:

  • Einreichung und Auswahl von Ideenskizzen
  • Vorlage und Auswahl ausführlicher Forschungskonzepte und Förderanträge für Verbundvorhaben (Konzeptphase: sechs Monate)
  • Förderentscheidung zu ausgewählten Verbundvorhaben (Umsetzungsphase, Förderzeitraum: bis zu fünf Jahre; ­optionale Verlängerung bei besonders empfehlenswerten Vorhaben um bis zu fünf Jahre)

Zunächst sollen auf der Grundlage von vorläufigen Ideenskizzen Gesamtkonzepte erstellt werden. Es muss sich dabei um neue Forschungskonzepte handeln. Die Gesamtkonzepte dienen als Bewertungsgrundlage für die Zulassung zur zweiten Umsetzungsstufe der Förderung.

Die kurze Ideenskizze wird vom Expertenbeirat "Agrarsysteme der Zukunft" und gegebenenfalls weiteren externen Experten bewertet (siehe Nummer 7.4). Die Einreicher der als sehr erfolgversprechend eingeschätzten Ideen werden vom Zuwendungsgeber aufgefordert, ein Gesamtkonzept mit detailliertem Forschungs- und Innovationskonzept zu erarbeiten. Während dieser Konzeptphase soll die Idee für ein "Agrarsystem der Zukunft" durch den Antragsteller bzw. das antragstellende Konsortium vertieft ausgearbeitet werden.

Im Ergebnis dieser Konzeptphase sind ausgearbeitete Forschungskonzepte einzureichen. Die Forschungskonzepte können an verschiedenen Punkten und Stadien des vorwettbewerblichen wissenschaftlich-technischen FuE-Prozesses ansetzen und dabei Fragestellungen von der Grundlagenforschung ("Proof of Concept") bis hin zur Prototypentwicklung ("Proof of Prototype") abbilden. Die notwendigen Aufwendungen für die Entwicklung eines detaillierten Gesamtkonzepts und die Identifizierung und Vernetzung geeigneter Projektpartner können vom Antragsteller bzw. Koordinator des Konsortiums beantragt werden. Als Ergebnis der bis zu einer Dauer von sechs Monaten angelegten Förderung sollen neben dem Gesamtkonzept für das interdisziplinäre, systemisch angelegte Kooperationsprojekt auch die jeweils vollständig ausgearbeiteten Förderanträge der verschiedenen Projektpartner vorgelegt werden. Diese Dokumente dienen als Bewertungsgrundlage der zweiten Begutachtungsrunde.

Das ausführliche Gesamtkonzept für das Forschungsvorhaben wird durch den Expertenbeirat "Agrarsysteme der ­Zukunft" und gegebenenfalls weitere externe Experten bewertet. Auf Grundlage dieser Begutachtung sowie einer Präsentation des Konzepts wird gegebenenfalls eine Förderempfehlung für das FuE-Verbundvorhaben ausgesprochen. Eine endgültige Förderentscheidung erfolgt nach abschließender Prüfung der förmlichen Förderanträge durch den Zuwendungsgeber.

Vorlage und Auswahl von Ideenskizzen

In der ersten Auswahlrunde sind Ideenskizzen über das elektronische Formular-System für Anträge und Angebote "easy-Online" vorzulegen. Bei Verbünden ist es die Aufgabe des Verbundkoordinators, die mit allen Projektpartnern abgestimmte Ideenskizze für den gesamten Verbund einzureichen.

Zusätzlich zu den Angaben, die über die Eingabemaske von „easy-Online“ abgefragt werden, ist die Ideenskizze als Anlage elektronisch hinzuzufügen (PDF-Datei). Die Skizze ist in deutscher und englischer Sprache mit folgender bindender Gliederung und einem Inhaltsverzeichnis anzufertigen:

  • Ziel und Gegenstand des Forschungsvorhabens, inhaltliche Beschreibung des Forschungsthemas und Relevanz in Bezug auf die Bekanntmachung
  • Beitrag zur Erfüllung der Nachhaltigkeitsziele und zur Umsetzung der Leitlinien für "Agrarsysteme der Zukunft"
  • Angaben zum Antragsteller bzw. zum Ansprechpartner bezüglich der Ideenskizze, sowie Darstellung der Partner und deren Interesse an der Mitwirkung, soweit schon bekannt
  • Grobe Skizzierung der geplanten Umsetzung, Beschreibung des Arbeitsprogramms zur Ausarbeitung eines Gesamtkonzepts in einem Zeitraum von maximal sechs Monaten
  • Voraussichtlicher Finanzbedarf für die Ausarbeitung (mit Begründung).

Die Ideenskizze muss selbsterklärend sein und eine Beurteilung ohne weitere Informationen sowie Recherchen zulassen. Sie darf nicht länger sein als fünf Seiten (DIN A4, Schriftgrad 11, Arial, 1,15 zeilig).

Frist zur Vorlage von Ideenskizzen ist der 9. Dezember 2016. Die Vorlagefrist gilt nicht als Ausschlussfrist. Verspätet eingehende Ideenskizzen können aber möglicherweise nicht mehr berücksichtigt werden. Bei verspäteter Einreichung ist eine Kontaktaufnahme mit dem zuständigen Projektträger erforderlich.

Damit die Online-Version der Ideenskizze Bestandskraft erlangt, muss das in "easy-Online" generierte Deckblatt zusätzlich unterschrieben werden.

Das Deckblatt und die hochgeladene Ideenskizze müssen in Papierform beim beauftragten Projektträger eingereicht werden.

Der Versand des Deckblatts und der hochgeladenen Ideenskizze soll spätestens zwei Arbeitstage nach dem Stichtag für die elektronische Einreichung erfolgen. Maßgeblich ist das Datum des Poststempels. Eine Vorlage per E-Mail oder Telefax ist nicht möglich.

Aus der Vorlage einer Ideenskizze kann kein Rechtsanspruch auf eine Förderung abgeleitet werden. Es besteht kein Rechtsanspruch auf Rückgabe einer eingereichten Ideenskizze und eventuell weiterer vorgelegter Unterlagen, die im Rahmen dieser Verfahrensstufe eingereicht wurden.

Die eingegangenen Ideenskizzen werden unter Beteiligung des Expertenbeirats "Agrarsysteme der Zukunft" und ­gegebenenfalls weiterer externer Gutachter auf Grundlage der in Nummer 7.4 genannten Auswahlkriterien bewertet. Das Ergebnis der Bewertung wird den Antragstellern schriftlich mitgeteilt.

Vorlage und Prüfung förmlicher Förderanträge für die Konzeptphase

Die Initiatoren bzw. Koordinatoren der in der ersten Phase des Auswahlverfahrens vom Expertenbeirat und BMBF als „sehr erfolgversprechend“ bewerteten Ideenskizzen werden – unter Berücksichtigung der Empfehlungen der Gutachter – aufgefordert, ein ausführliches FuE-Konzept zu erarbeiten. Die für die Ausarbeitung eines detaillierten Gesamtkonzepts notwendigen Aufwendungen für Personal, Reisen, Workshops, externe Beratungsdienste oder die Identifizierung und Einbindung geeigneter Projektpartner können beim Fördergeber beantragt werden.

Die Vorlagefrist zur Einreichung eines förmlichen Förderantrags für die Konzeptphase – über maximal 75 000 Euro Zuwendung (inklusive einer möglichen Projektpauschale) und eine Laufzeit von sechs Monaten – wird den Koordinatoren der ausgewählten Ideenskizzen schriftlich mitgeteilt.

Die Einreichung erfolgt über das elektronische Formular-System für Anträge und Angebote "easy-Online".

Damit die Online-Version der Anträge Bestandskraft erlangt, müssen die elektronisch generierten Formulare zusätzlich unterschrieben und per Post beim beauftragten Projektträger eingereicht werden. Der Versand der Unterlagen soll spätestens zwei Arbeitstage nach dem Stichtag für die elektronische Einreichung erfolgen. Maßgeblich ist das Datum des Poststempels. Eine Vorlage per E-Mail oder Telefax ist nicht möglich.

Die Informationen der Ideenskizze sind dazu in der Form einer kurzen Vorhabenbeschreibung zusammenzuführen und mit den folgenden Angaben zu ergänzen; Anmerkungen und Empfehlungen der Gutachter sind dabei zu berücksichtigen:

  • Arbeits- und Ressourcenplanung für die Konzeptphase: Beschreibung der geplanten Arbeitspakete und der Personal- und Sachressourcen
  • detaillierter Finanzplan.

Nach abschließender Prüfung der förmlichen Förderanträge erfolgt eine Förderentscheidung durch den Fördergeber.

Vorlage und Auswahl detaillierter Verbundkonzepte und förmlicher Förderanträge für die Umsetzungsphase

Als Ergebnis der sechsmonatigen Konzeptphase soll die Umsetzungsphase des Gesamtvorhabens für ein "Agrarsystem der Zukunft" ausführlich dargestellt werden.

Das Konzept sollte in deutscher und englischer Sprache eingereicht werden, sich an folgender Gliederung orientieren und ein Inhaltsverzeichnis enthalten:

  1. Titelblatt: Name und Akronym des Vorhabens, Forschungsziel, Liste der Antragsteller und beteiligten Partner (Namen der Projektleiterinnen/Projektleiter, Anschrift der antragstellenden Institution, Telefon, Telefax und E-Mail-Adressen).
  2. Zusammenfassung: Klare Darstellung der Aufgabenstellung und der allgemeinen Projektziele, der wirtschaftlichen und wissenschaftlichen Bedeutung der Innovation, des Arbeitsplans und der erwarteten Ergebnisse in Kurzform.
  3. Struktur des Gesamtverbunds: tabellarische oder grafische Übersicht.
  4. Projektbeschreibung:
  • Gesamtziel des Vorhabens und Ergebnisverwertung: Inhaltliche Beschreibung des Forschungsthemas und Aufgabenstellung des Kooperationsprojekts und Angabe der Verwertungsperspektiven
  • Bezug des Vorhabens zu den förderpolitischen Zielen (Umsetzung der Leitlinien und Leitfragen, Beitrag der ­angestrebten Innovation zu Nachhaltigkeitszielen)
  • wissenschaftlicher Hintergrund: Stand von Wissenschaft und Technik, gegebenenfalls Darstellung der Patentlage, Neuheit des Lösungsansatzes; bisherige (Vor-)Arbeiten der Antragsteller, gegebenenfalls Kurzbeschreibung relevanter aktueller Projekte der Verbundpartner zum Themengebiet
  • wissenschaftliche und/oder technische Arbeitsziele, Arbeitsplan mit Meilensteinen und Abbruchkriterien
  • wirtschaftliche Bedeutung der angestrebten Innovation
  • Projektkoordination und -management
    • Beschreibung der im Kooperationsprojekt eingebundenen Partner aus Hochschulen, außeruniversitären Forschungseinrichtungen und Unternehmen: Koordinator und Partner (Profil, Kompetenzen, Motivation), Art und Umfang der Zusammenarbeit (Rolle und Aufgaben der Partner im Zeitverlauf, Darstellung von Synergie-Effekten und Interessenkonvergenz der beteiligten Partner), Managementstrukturen
    • Liste der geplanten FuE-Projekte (federführende Partner, gegebenenfalls weitere beteiligte Partner, wissenschaftlich-technische Arbeitsziele, Bezug zu anderen FuE-Projekten und begleitenden Aktivitäten, voraussichtlicher Startzeitpunkt und Dauer des jeweiligen Projekts, geschätzte Projektkosten und Fördersumme)
  • umsetzungsfördernde Maßnahmen und andere begleitende Aktivitäten (z. B. Nachhaltigkeitsuntersuchungen, ­Ermittlung von Anpassungserfordernissen bei vor-/nachgelagerten Prozessschritten, Beteiligung an europäischen oder anderweitig geförderten Forschungsprojekten)
  1. Arbeitsplan: Beschreibung von Art, Intensität und Umfang der Zusammenarbeit der beteiligten Partner (gegebenenfalls mit Verweis auf die skizzierten Projekte).
  • Beschreibung der Arbeitsplanung einschließlich der wissenschaftlichen und technischen Problemstellungen, ­Lösungsansätze und angestrebten Ergebnisse
  • Erläuterung der Bezüge der einzelnen geplanten FuE-Projekte zueinander
  • Zeit- und Meilensteinplanung inklusive Qualitäts- und Projektmanagement
  • Planungshilfen wie Balken-, Struktur-, Netzplan, etc.
  1. Perspektiven zur nachhaltigen Weiterführung der Projektidee nach Ende der Förderung.
  2. Finanzplan des Vorhabens: Übersichtstabelle (geplante Ausgaben/Kosten und beantragtes Fördervolumen, gewünschter Startzeitpunkt und Dauer der geplanten FuE-Projekte, für jeden Projektpartner).
  3. Darstellung der Projektpartner: Beteiligte Partner aus Wissenschaft und Wirtschaft mit deren Kompetenzen, z. B. durch tabellarischen Kurzlebenslauf des verantwortlichen Projektleiters eines jeden Mitantragstellers, mit bis zu fünf vorhabenrelevanten Publikationen.

Die Gesamtkonzepte für die geplanten Verbundvorhaben dürfen inkl. Zusammenfassung nicht mehr als 30 Seiten DIN-A4-Format, 1,15-zeilig, Schriftgrad 11, umfassen. Für die einzelnen Teilprojekte können jeweils bis zu drei Seiten für eine detaillierte inhaltliche Beschreibung des evidenzbasierten Forschungsthemas und der Ziele, die wissenschaftlich-praktische Umsetzung des Innovationskonzepts in dem jeweiligen Teilprojekt sowie die systemische Vernetzung mit den anderen Fachprojekten der Initiative zusätzlich eingefügt werden. Die Projektskizzen sollen alle notwendigen ­Informationen enthalten, um dem Gutachterkreis eine abschließende fachliche Stellungnahme zu erlauben. Es steht den Antragstellern frei, weitere Angaben anzufügen, die ihrer Auffassung nach für eine Beurteilung der Verbünde von Bedeutung sind. Die Unterlagen müssen selbsterklärend sein und eine Beurteilung ohne weitere Informationen sowie Recherchen zulassen. Der vorgegebene Gesamtumfang von 30 Seiten plus Teilprojekte darf jedoch nicht überschritten werden.

Bei der Erarbeitung der Umsetzungskonzepte kann sich der Antragsteller durch den Projektträger verfahrens- und haushaltsrechtlich beraten lassen.

Nach der schriftlichen Vorlage des Forschungskonzepts für die Umsetzungsphase präsentieren die Initiativen ihr Forschungsvorhaben für ein "Agrarsystem der Zukunft" in einer abschließenden Bewertungsrunde vor dem Expertenbeirat "Agrarsysteme der Zukunft", sowie gegebenenfalls weiteren externen Experten und dem Zuwendungsgeber. Die Terminsetzung für die Präsentationen wird rechtzeitig bekannt gegeben.

Grundlage der Bewertung sind die in Nummer 7.4 angegebenen Auswahlkriterien.

Mit dem Umsetzungskonzept sind gleichzeitig die förmlichen Förderanträge für die einzelnen FuE-Projekte durch den jeweiligen Antragsteller des FuE-Projekts in Abstimmung mit dem Koordinator des Konsortiums einzureichen. Die Informationen des Vorhabenkonzepts sind dazu mit den folgenden Angaben und Erläuterungen zu ergänzen:

  • detaillierter Arbeits- und Ressourcenplan: Beschreibung der geplanten Arbeitspakete und der Personal- und Sachressourcen
  • Meilensteinplanung: Liste der angestrebten (Zwischen-) Ergebnisse und gegebenenfalls Angabe von Abbruchkriterien
  • Finanzplan des Vorhabens: detaillierte Finanz- und Ressourcenplanung mit Darstellung der Eigenbeiträge der Partner
  • Verwertungsplan: Darstellung der wirtschaftlichen und wissenschaftlichen Erfolgsaussichten sowie der wissenschaftlichen und wirtschaftlichen Anschlussfähigkeit, jeweils mit Angabe des Zeithorizonts (kurz-, mittel- oder langfristig) für die jeweilige Verwertungsperspektive. Darstellung des Schutzrechtkonzepts und gegebenenfalls Auswirkungen auf strategische FuE- und Investitionsentscheidungen der Partner
  • Notwendigkeit der Zuwendung
  • Ablaufplan für die Erstellung einer Kooperationsvereinbarung der Verbundpartner.

Auf der Grundlage der Bewertung des schriftlichen Umsetzungskonzepts und der Präsentation des Gesamtkonzepts durch einen Gutachterkreis aus dem Expertenbeirat „Agrarsysteme der Zukunft“ und gegebenenfalls weiteren externen Gutachtern, werden die für eine Förderung geeigneten Projektvorschläge vom BMBF ausgewählt. Nach abschließender Prüfung der förmlichen Förderanträge erfolgt eine Förderentscheidung durch den Fördergeber. Das Auswahlergebnis wird den Interessenten schriftlich mitgeteilt. Die Förderung der Projekte steht unter dem Vorbehalt, dass dem BMBF die dazu erforderlichen Haushaltsmittel zur Verfügung stehen.

Die Einreichung der Umsetzungskonzepte und die Erstellung der förmlichen Förderanträge erfolgt über das elektronische Formular-System für Anträge und Angebote "easy-Online" ( https://foerderportal.bund.de/easyonline ). Die ­Vorlagefristen gelten nicht als Ausschlussfristen. Verspätet eingehende oder unvollständige Bewerbungsunterlagen können aber möglicherweise nicht mehr berücksichtigt werden.

Von einer Expertenkommission positiv bewertete Forschungskonzepte werden in einer anschließenden Umsetzungsphase − entsprechend einer Priorisierung durch den Fördergeber und den zur Verfügung stehenden Haushaltsmitteln − in einem Förderzeitraum von bis zu fünf Jahren gefördert.

Zum Abschluss der Verbundvorhaben erfolgt eine Begutachtung. Für besonders erfolgversprechende Vorhaben wird die Förderung von Folgeprojekten für weitere bis zu fünf Jahre in Aussicht gestellt.

Einrichtung einer koordinierenden Stelle für die Agrarsysteme der Zukunft

Im Rahmen des Strategieprozesses "Agrarsysteme der Zukunft" soll eine koordinierende Stelle zur Unterstützung der Vernetzung der Verbünde im Bereich der Agrarforschung des BMBF eingerichtet werden. Diese unterstützt in erster Linie den Koordinierungsausschuss "Agrarsysteme der Zukunft" und organisiert u. a. dessen regelmäßige Treffen, Statusseminare der Verbundpartner, Partnering Days.

7.3 Zu beachtende Vorschriften

Für die Bewilligung, Auszahlung und Abrechnung der Zuwendung sowie für den Nachweis und die Prüfung der Verwendung und die gegebenenfalls erforderliche Aufhebung des Zuwendungsbescheids und die Rückforderung der gewährten Zuwendung gelten die Verwaltungsvorschriften zu § 44 BHO sowie die §§ 48 bis 49a des Verwaltungs­verfahrensgesetzes, soweit nicht in dieser Förderrichtlinie Abweichungen zugelassen wurden.

7.4 Auswahlkriterien

Auswahl Ideenskizzen

Die eingegangenen Ideenskizzen werden unter Beteiligung eines externen Gutachterkreises nach folgenden Kriterien bewertet:

  • Bezug zur Fördermaßnahme
  • Originalität und Plausibilität der skizzierten Idee
  • Relevanz der zu untersuchenden Forschungsthemen sowie Erfolgsaussichten.

Auswahl Konzepte und Anträge

Für die Bewertung und Priorisierung der eingereichten Forschungskonzepte mit den entsprechenden Projektanträgen werden folgende Kriterien zugrunde gelegt:

  • Bezug zur Fördermaßnahme
  • Beitrag zu den Förderzielen des BMBF
  • Berücksichtigung der Leitlinien und Nachhaltigkeitskriterien für "Agrarsysteme der Zukunft"
  • Plausibilität der skizzierten Forschungsidee
  • Relevanz der zu untersuchenden Forschungsthemen sowie Erfolgsaussichten
  • Qualität und Durchführbarkeit des gewählten Forschungsansatzes bezüglich der geplanten Zielsetzung
  • wissenschaftliche Qualität (Aktualität, Originalität)
  • Qualität und Stringenz der Zeit- und Arbeitsplanung, Angemessenheit der Ressourcen und Finanzplanung
  • Innovationsgrad, Höhe des FuE-Risikos
  • Qualität der Zusammenarbeit, Systemik und Vernetzung
  • Angemessenheit von Größe und Struktur des Vorhabens, Angemessenheit der verbundinternen Strukturen für Koordination, Umfang, Qualität und Steuerung der geplanten Zusammenarbeit
  • Qualität der Integration, Interdisziplinarität und arbeitsteiligen Vernetzung der Partner
  • Berücksichtigung aller wesentlichen Akteure als Partner
  • Qualität des Verwertungsplans, Innovationspotenzial
  • Durchführbarkeit des Projekts: Plausibilität der Finanz- und Ressourcenplanung, angemessenes Budget, Nachweis aller notwendigen Expertisen und Ressourcen
  • Exzellenz und Expertise des Antragstellers und der beteiligten Partner; einschlägige Vorarbeiten aller Partner, individuelle Motivation der Partner und Interessenkonvergenz im Konsortium.

7.5 Informationsveranstaltungen und Internetplattform

Ein wichtiges Kriterium für "Agrarsysteme der Zukunft" liegt in einer neuen Qualität der Zusammenarbeit in multidiszi­plinären Konsortien. Mit Blick auf die Komplexität der Herausforderungen an "Agrarsysteme der Zukunft" ist es wichtig, gute Ausgangsbedingungen für die Formierung geeigneter Forschungsverbünde zu geben. Mit diesem Angebot soll den Interessenten die Möglichkeit gegeben werden, die für ihr Vorhaben notwendigen Forschungsaktivitäten effektiv in einem integrierten, systemischen Ansatz zusammenzuführen und frühzeitig Synergien zu anderen Ansätzen und möglichen Kooperationspartnern zu identifizieren.

Neben einer individuellen Beratung durch die oben genannten Ansprechpartner wird das BMBF am 20. Oktober 2016 einen Informationstag als unterstützende Maßnahme anbieten. Der Veranstaltungsort wird in Berlin sein. Eine vorherige Anmeldung ist notwendig. Ein Online-Anmeldeformular und weitere Informationen zur Veranstaltung werden zeitnah im Internet veröffentlicht ( www.agrarsysteme-der-zukunft.de ). Die Informationen können auch beim Projektträger Jülich erfragt werden. Für die Suche nach geeigneten Kooperationspartnern wird begleitend auch eine Internetplattform auf www.agrarsysteme-der-zukunft.de eingerichtet.

8 Inkrafttreten

Diese Förderrichtlinien treten am Tag nach der Veröffentlichung im Bundesanzeiger in Kraft.

Berlin, den 28. Juli 2016

Bundesministerium für Bildung und Forschung

Im Auftrag
A. Noske

1 - Nationale Forschungsstrategie BioÖkonomie 2030, Bundesregierung, 2010
2 - Nationale Politikstrategie Bioökonomie, Bundesregierung, 2014
3 - Wegweiser Bioökonomie – Forschung für biobasiertes und nachhaltiges Wirtschaftswachstum, BMBF, 2014
4 - Dokumentation der Ergebnisse des Strategieprozesses und Hintergrundinformationen auf www.agrarsysteme-der-zukunft.de
5 - FuE = Forschung und Entwicklung