14.07.2016

Bekanntmachung

Richtlinie zur Förderung von "Innovationsforen Mittelstand". Bundesanzeiger vom 14.07.2016

Vom 4. Juli 2016

Das Bundesministerium für Bildung und Forschung (BMBF) stärkt mit dieser Fördermaßnahme insbesondere das Innovationspotenzial kleiner und mittlerer Unternehmen (KMU) und verbessert ihre Voraussetzungen auf dem Weg in die wirtschaftliche Verwertung neuer Ideen und Forschungsergebnisse. Bei den geförderten "Innovationsforen Mittelstand" knüpfen unterschiedlichste Partner aus Wirtschaft, Wissenschaft, Politik, öffentlicher Verwaltung und Gesellschaft technologie- und branchenübergreifend Kontakte, bestimmen ihre Position im Wettbewerb und leiten den Wissenstransfer ein; die Beantragung der Förderung erfolgt jeweils stellvertretend durch einen Partner der Initiativen. Zentrales Element der neunmonatigen Förderphase ist eine zweitägige Veranstaltung ähnlich einem Fachkongress.

1 Zuwendungszweck, Rechtsgrundlage

1.1 Zuwendungszweck

Der Innovationsprozess ist in den letzten Jahren sowohl auf nationaler als auch auf internationaler Ebene immer schneller und komplexer geworden; Innovations- und Wertschöpfungsketten sind äußerst vielfältig und überschreiten oftmals die Grenzen von Disziplinen und Branchen. Auch Kooperationsformen wandeln sich immer schneller. Wettbewerb und Kooperation schließen sich nicht mehr aus: Zulieferer, Kunden, Partner und Wettbewerber arbeiten in flexiblen Bündnissen zusammen und bilden gemeinsam einen Innovationsraum. Hieraus ergeben sich Potenziale für disruptive Innovationen und neue Geschäftsmodelle.

Um gute neue Ideen und Forschungsergebnisse zu echten Innovationen in Form marktfähiger Produkte, Verfahren und Dienstleistungen entwickeln zu können, kommt angesichts der deutschen Wirtschaftsstruktur und ihrer zahlreichen "Hidden Champions" insbesondere dem innovativen Mittelstand eine besondere Bedeutung zu.

Allerdings ist es gerade für KMU eine große Herausforderung, Chancen und Risiken von Innovationen zu überblicken und innovative unternehmerische Konzepte über die bewährten Marktzugänge hinaus zu entwickeln. Es fällt ihnen schwerer als breit aufgestellten größeren Unternehmen, neue Innovationsfelder zu erschließen und die hierfür geeigneten neuen Partner jenseits etablierter Kooperationsstrukturen zu finden.

Das BMBF unterstützt daher mit dieser themenoffenen Fördermaßnahme den Auf- und Ausbau interdisziplinärer regionaler und überregionaler Netzwerke zwischen Unternehmen, Bildungs- und Forschungseinrichtungen sowie geeigneten weiteren Partnern auf unterschiedlichsten Innovationsfeldern (z. B. Hochtechnologie, Kultur- und Kreativwirtschaft, soziale Dienstleistungen) und entwickelt damit ein in Ostdeutschland mit Erfolg praktiziertes Förderkonzept weiter.

Zu den wesentlichen Zielen der Förderung gehört der Aufbau einer nachhaltigen Zusammenarbeit zwischen Partnern aus Forschung, Entwicklung, Produktion und Nutzern auf einem neuen oder sich im Umbruch befindlichen inter­disziplinären Themenfeld. Die beteiligten Partner sollen bei der Nutzung und Weiterentwicklung ihrer Potenziale, ­Kompetenzen und Kooperationsfähigkeit unterstützt werden. Dadurch sollen die Voraussetzungen von KMU für Innovationen und die Entwicklung neuer Geschäftsmodelle verbessert werden.

Bei der Durchführung von Innovationsforen sollen innovative Leistungen präsentiert und verglichen und Ideen für gemeinsame Innovationspotenziale und zukünftige Kooperationen entwickelt werden. Die Partner sollen gemeinsam ihre Position im Wettbewerb bestimmen und eine Umsetzungsstrategie für zukünftige Kooperationen und gemeinsame Innovationsziele erarbeiten.

Die Förderung von "Innovationsforen Mittelstand" erfolgt im Rahmen der "neuen Hightech-Strategie – Innovationen für Deutschland". Die Maßnahme ist Teil des Zehn-Punkte-Programms "Vorfahrt für den Mittelstand" des BMBF für mehr Innovation in KMU. Ziel des BMBF ist es, einen Beitrag für mehr Innovation und Wachstum in Deutschland zu leisten.

1.2 Rechtsgrundlage

Der Bund gewährt Zuwendungen für "Innovationsforen Mittelstand" nach Maßgabe dieser Förderrichtlinie, der §§ 23 und 44 der Bundeshaushaltsordnung (BHO) und den dazu erlassenen Verwaltungsvorschriften sowie der "Richtlinien für Zuwendungsanträge auf Ausgabenbasis (AZA)" des BMBF. Ein Rechtsanspruch auf Gewährung einer Zuwendung besteht nicht. Vielmehr entscheidet die Bewilligungsbehörde nach pflichtgemäßem Ermessen im Rahmen der verfügbaren Haushaltsmittel.

Die Gewährung der Zuwendung als sogenannte "De-minimis"-Beihilfe ist beihilferechtlich zulässig, soweit die Regelungen der Verordnung (EU) Nr. 1407/2013 der Kommission vom 18. Dezember 2013 über die Anwendung der Artikel 107 und 108 des Vertrags über die Arbeitsweise der EU auf "De-minimis"-Beihilfen (ABl. L 352 vom 24.12.2013, S. 1) in der jeweils geltenden Fassung erfüllt sind.

„De-minimis“-Beihilfen dürfen innerhalb eines fließenden Zeitraums von drei Steuerjahren den Betrag von 200 000 Euro (bzw. 100 000 Euro im gewerblichen Straßengüterverkehr) nicht überschreiten. Kumulierung mit anderen staatlichen Beihilfen für dieselben beihilfefähigen Kosten ist nur in dem Umfang zulässig, solange die höchste einschlägige ­Beihilfeintensität oder der höchste einschlägige Beihilfebetrag, die bzw. der im Einzelfall in einer Gruppenfreistellungsverordnung oder einem Beschluss der Kommission festgelegt ist, nicht überschritten wird.

Die dem Bescheid als Anlage beigefügte "De-minimis"-Bescheinigung ist

  • zehn Jahre aufzubewahren,
  • auf Anforderung der Europäischen Kommission, einer Bundes- oder Landesbehörde oder der bewilligenden Stelle innerhalb von einer Woche oder einer in der Anforderung festgesetzten längeren Frist vorzulegen. Wird die Bescheinigung nicht innerhalb der Frist vorgelegt, kann der Zuwendungsbescheid widerrufen und die Zuwendung zurückgefordert werden,
  • bei einem künftigen Antrag auf Gewährung einer "De-minimis"-Beihilfe als Nachweis für bereits gewährte „De-minimis“-Beihilfen vorzulegen.

Sofern die Zuwendung nicht als „De-minimis“-Beihilfe gewährt werden kann, sie aber eine Beihilfe im Sinne des Artikels 107 Absatz 1 des Vertrags über die Arbeitsweise der EU darstellt, ist sie beihilferechtlich zulässig, wenn die Regelungen aus Verordnung (EU) Nr. 651/2014 der EU-Kommission vom 17. Juni 2014 zur Feststellung der Vereinbarkeit bestimmter Gruppen von Beihilfen mit dem Binnenmarkt in Anwendung der Artikel 107 und 108 des Vertrags über die Arbeitsweise der Europäischen Union ("Allgemeine Gruppenfreistellungsverordnung" – AGVO) (ABl. L 187 vom 26.6.2014, S. 1) erfüllt sind. Danach ist die Beihilfe im Sinne von Artikel 107 Absatz 3 AGVO mit dem Binnenmarkt vereinbar und von der Anmeldepflicht nach Artikel 108 Absatz 3 AGVO freigestellt.

Gemäß Artikel 1 Nummer 4 Buchstabe a und b AGVO werden Unternehmen, die einer Rückforderungsanordnung aufgrund einer früheren Kommissionsentscheidung zur Feststellung der Rechtswidrigkeit und Unvereinbarkeit einer Beihilfe mit dem Binnenmarkt keine Folge geleistet haben, von der Förderung ausgeschlossen.

2 Gegenstand der Förderung

Gegenstand der Förderung sind Einzelvorhaben zur Durchführung von Innovationsforen zu interdisziplinären Themen, durch die die Voraussetzungen für eine zukünftige wirtschaftliche Verwertung einer neuen Idee oder eines Forschungsergebnisses durch die Teilnehmer des Innovationsforums verbessert werden.

Dabei sollen moderne Kommunikations- und Wissensmanagementstrategien angewendet und gegebenenfalls Ansätze aufgezeigt werden, die auf regionaler und Bundesebene die KMU-Förderung stärken und auch Beiträge zur Politikformulierung des Bundes liefern.

Gefördert werden insbesondere neue Netzwerke, die am Anfang ihrer Entwicklung stehen. Bestehende Cluster werden nur dann gefördert, wenn durch die interdisziplinäre Themensetzung des Innovationsforums eine erhebliche Erweiterung der Partnerstruktur (neue Akteurskonstellationen) oder eine dauerhafte enge Kooperationen mit anderen Netzwerken (cross-clustering) zu erwarten ist.

Innovationsforen, die einen Beitrag zur regionalen Profilbildung leisten, werden bevorzugt gefördert (Nummer 7.2); die Bewerbung geeigneter die Grenzen der Länder überschreitender Netzwerke ist besonders erwünscht.

Im Speziellen sind die Förderung (i) von Arbeiten und Dienstleistungen zur weiterführenden Konzeption, Organisation und Auswertung des geförderten Vorhabens, (ii) von Dienstreisen, (iii) von Ausgaben für Geschäftsbedarf und Kommunikation, (iv) der Durchführung von Veranstaltungen, insbesondere eines zweitägigen "Innovationsforums" während der Laufzeit des Vorhabens, (v) einer begleitenden Öffentlichkeitsarbeit sowie (vi) der Erstellung von Informations­material unter Beachtung der vom Zuwendungsgeber entwickelten Vorgaben vorgesehen (siehe auch Nummer 5). Sofern dies von übergeordneter Bedeutung für das gesamte Innovationsforum ist, können im Einzelfall auch der Erwerb oder die Erarbeitung von unternehmensübergreifenden Markt- und Potenzialstudien gefördert werden. Diese Auflistung ist nicht abschließend; Antragstellern wird empfohlen, sich – vor einer Planung weiterer Positionen in erheblichem Umfang – vom zuständigen Projektträger (Nummer 7) beraten zu lassen.

Die Beantragung der Förderung erfolgt stellvertretend durch einen Partner des das Innovationsforum initiierenden Netzwerks.

3 Zuwendungsempfänger

Antragsberechtigt für eine Förderung im Rahmen dieser Richtlinie sind KMU entsprechend der Definition gemäß Anhang I der Verordnung (EU) Nr. 651/2014, mittelständische Unternehmen, die einschließlich verbundener oder Partnerunternehmen nicht mehr als 500 Beschäftigte haben, staatliche und nicht staatliche Hochschulen, außeruniversitäre ­Forschungs- und Bildungseinrichtungen, Verbände, Vereine und sonstige Organisationen, die sich Forschung und Entwicklung widmen, mit Sitz in Deutschland.

Unternehmen können sich zur Klärung ihres KMU-Status bei der Förderberatung "Forschung und Innovation" des Bundes (siehe Nummer 7) persönlich beraten lassen.

Großunternehmen sind als Zuwendungsempfänger ausgeschlossen, ihre Einbeziehung in die Arbeit der Innovationsforen ist jedoch erwünscht.

Forschungseinrichtungen, die von Bund und/oder Ländern grundfinanziert werden, kann neben ihrer institutionellen Förderung nur unter bestimmten Voraussetzungen eine Projektförderung für ihre zusätzlichen projektbedingten Ausgaben bewilligt werden.

4 Zuwendungsvoraussetzungen

Mit der Förderung von Innovationsforen soll das Potenzial der beteiligten Partner für eine zukünftige wirtschaftliche Verwertung von Ideen oder Forschungsergebnissen verbessert werden. Vorhaben, mit denen dem Antragsteller oder einem der beteiligten Partner eine unmittelbare wirtschaftliche Verwertung ermöglicht würde, können nicht gefördert werden.

Die geförderten Vorhaben müssen von besonderer Relevanz für kleine, mittlere und mittelständische Unternehmen (siehe Nummer 3) sein; solche Unternehmen sind in geeigneter Anzahl in das geplante Innovationsforum einzubinden.

Zur Förderung als "Innovationsforum Mittelstand" ausgewählt werden nur solche Vorhaben, bei denen aus der Pro­jektskizze zu erkennen ist, dass das zum Zeitpunkt der Antragstellung bereits bestehende Netzwerk offen für eine diskriminierungsfreie Mitwirkung und Teilhabe weiterer interessierter Akteure aus Wirtschaft, Wissenschaft, Politik, öffentlicher Verwaltung und Gesellschaft ist.

Es werden nur Vorhaben gefördert, deren Ergebnisse in der Bundesrepublik Deutschland primär verwertet werden und so den Bildungs-, Wissenschafts-, Forschungs- und Wirtschaftsstandort Deutschland stärken und weiter ausbauen. Eine zusätzliche Nutzung der Projektergebnisse im Europäischen Wirtschaftsraum oder der Schweiz ist nicht eingeschränkt.

Antragsteller sollen sich – auch im eigenen Interesse – im Umfeld des national beabsichtigten Vorhabens mit dem EU-Rahmenprogramm für Forschung und Innovation vertraut machen. Sie sollen prüfen, ob das beabsichtigte Vorhaben spezifische europäische Komponenten aufweist und damit eine ausschließliche EU-Förderung möglich ist. Weiterhin ist zu prüfen, inwieweit im Umfeld des national beabsichtigten Vorhabens ergänzend ein Förderantrag bei der EU gestellt werden kann. Das Ergebnis der Prüfungen soll im nationalen Förderantrag kurz dargestellt werden.

5 Art und Umfang, Höhe der Zuwendung

Zuwendungen können im Wege der Projektförderung als nicht rückzahlbare Zuschüsse gewährt werden.

Bemessungsgrundlage für alle Antragsteller sind die zuwendungsfähigen projektbezogenen Ausgaben, die individuell bis zu 100 % mit maximal 100 000 Euro (Höchstbetrag) gefördert werden können. In Nummer 2 dieser Richtlinie sind in einer nicht abschließenden Liste wesentliche Ausgabenarten aufgeführt. Ausgeschlossen sind Ausgaben für Bau­maßnahmen und Investitionen. Allgemeine Hinweise zu zuwendungsfähigen Ausgaben können den Richtlinien für ­Zuwendungsanträge auf Ausgabenbasis (AZA) entnommen werden (BMBF-Vordruck Nr. 0027, abrufbar unter https://foerderportal.bund.de/easy/easy_index.php?auswahl=easy_formulare&formularschrank=bmbf#t1).

Die Bemessung der jeweiligen Förderquote muss die Verordnung (EU) Nr. 651/2014 der Europäischen Kommission vom 17. Juni 2014 zur Feststellung der Vereinbarkeit bestimmter Gruppen von Beihilfen mit dem Binnenmarkt in Anwendung der Artikel 107 und 108 AGVO berücksichtigen. Auch für KMU nach Definition der Europäischen Kommission (siehe Nummer 3) ist eine Förderquote von 100 % möglich, wenn die beantragten Ausgaben vollständig als Innovationsberatungsdienstleistungen oder innovationsunterstützende Dienstleistungen nach Maßgabe der AGVO zu qualifizieren sind.

Die mögliche Förderdauer beträgt bis zu neun Monate.

Das BMBF unterstützt im Rahmen seiner Öffentlichkeitsarbeit jedes Innovationsforum zusätzlich mit der Entwicklung und dem Druck von 500 Informationsflyern zu Thema und Zielsetzung des spezifischen Vorhabens und stellt jedem Innovationsforum Tagungsmappen mit Informationsmaterialien zu seinen Förderangeboten für KMU und gegebenenfalls Fachförderprogrammen zur Verfügung.

6 Sonstige Zuwendungsbestimmungen

Bestandteile eines Zuwendungsbescheids auf Ausgabenbasis werden die Allgemeinen Nebenbestimmungen für ­Zuwendungen zur Projektförderung (ANBest-P Stand Januar 2014) und die Besonderen Nebenbestimmungen für Zuwendungen des BMBF zur Projektförderung auf Ausgabenbasis (BNBest-BMBF98).

Bestandteile eines Zuwendungsbescheids an die Fraunhofer-Gesellschaft oder Helmholtz-Gemeinschaft sowie an ­gewerbliche Unternehmen werden grundsätzlich die Nebenbestimmungen für Zuwendungen auf Kostenbasis des BMBF an Unternehmen der gewerblichen Wirtschaft für Forschungs- und Entwicklungsvorhaben (NKBF98).

7 Verfahren

7.1 Beratung, Einschaltung eines Projektträgers, Antragsunterlagen, sonstige Unterlagen und Nutzung des elektronischen Antragssystems

Interessierten Initiativen, insbesondere Erstantragstellern wird empfohlen, sich für eine ausführliche Erstberatung in allgemeinen Fragen mit der Förderberatung "Forschung und Innovation" des Bundes, in projektspezifischen Fragen mit dem zuständigen Projektträger in Verbindung zu setzen.

Als Lotsendienst berät die Förderberatung bei der Zuordnung von Projektideen, vermittelt zu den fachlichen Ansprechpartnerinnen und Ansprechpartnern bei den beteiligten Projektträgern und unterstützt insbesondere auch bei der ­Klärung der Antragsberechtigung gemäß KMU-Definition der Europäischen Kommission (siehe Nummer 3).

Lotsendienst für Unternehmen bei der Förderberatung "Forschung und Innovation" des Bundes:

Förderberatung "Forschung und Innovation" des Bundes
Forschungszentrum Jülich GmbH
Projektträger Jülich (PtJ)
Zimmerstraße 26 – 27
10969 Berlin
Beratungstelefon: 08 00/26 23-0 09 (kostenfrei)
E-Mail: E-Mail: Nachricht schreiben
Telefax: 0 30/2 01 99-4 70

Mit der Abwicklung der Fördermaßnahme hat das BMBF derzeit folgenden Projektträger beauftragt:

Deutsches Zentrum für Luft- und Raumfahrt e.V.
DLR Projektträger
Rosa-Luxemburg-Straße 2
10178 Berlin
Telefon: 0 30/6 70 55-4 81
E-Mail: E-Mail: Nachricht schreiben

Dort sind weitere Informationen erhältlich.

Soweit sich hierzu Änderungen ergeben, wird dies im Bundesanzeiger oder in anderer geeigneter Weise bekannt gegeben.

Richtlinien, Merkblätter, Hinweise und Nebenbestimmungen können unter der Internetadresse https://foerderportal.bund.de/easy/easy_index.php?auswahl=easy_formulare abgerufen werden.

Für die Erstellung von Skizzen kann und von förmlichen Förderanträgen muss das elektronische Antragssystem "easy-online" ( https://foerderportal.bund.de/easyonline) genutzt werden.

7.2 Mehrstufiges Verfahren

Das Auswahlverfahren ist mehrstufig ausgelegt. Die Auswahl erfolgt im Wettbewerb.

In einer ersten Stufe werden grundsätzlich für eine Förderung geeignete Projektskizzen ausgewählt und diese Initiativen zur Präsentation und Verteidigung ihres Vorhabens vor einem Gremium des BMBF eingeladen. Erst in einer zweiten Stufe werden förmliche Förderanträge gestellt.

7.2.1 Vorlage und Auswahl von Projektskizzen

In der ersten Verfahrensstufe können dem vom BMBF beauftragten Projektträger erstmalig bis zum 15. August 2016 und danach kontinuierlich Projektskizzen in deutscher Sprache im Umfang von maximal acht DIN-A4-Seiten (plus Anhang), 1,5-zeilig, Schriftgrad 12, in elektronischer Form vorgelegt werden. Damit die Projektskizze Bestandskraft erlangt, muss diese zusätzlich unterschrieben in Papierform eingereicht werden.

Projektskizzen, die nach dem oben angegebenen Zeitpunkt eingehen, können in der ersten Auswahlrunde möglicherweise nicht mehr berücksichtigt werden. Weitere Auswahlrunden finden zu noch festzulegenden Terminen mehrmals jährlich statt.

Die Skizze soll neben Angaben zum Interessenten und der geplanten Laufzeit des Vorhabens folgender Gliederung folgen:

  1. Thema und Zielsetzung des Innovationsforums unter Bezugnahme auf die Kriterien dieser Bekanntmachung
  2. Neuheit des Lösungsansatzes, Stand der Wissenschaft und Technik, Patentlage
  3. Notwendigkeit der staatlichen Förderung und Nachweis der innovationsförderlichen Wirkung für den Mittelstand, z. B. durch Beteiligung von KMU
  4. Marktpotenzial, Marktumfeld, Konkurrenzsituation
  5. Kurzdarstellung der aktuellen Struktur des Netzwerks unter Nennung aller namentlich bekannten Partner; Kennzeichnung der Unternehmen mit KMU-Status (kleines oder mittleres Unternehmen nach Definition der EU, mittelständisches Unternehmen nach Abgrenzung in Nummer 3)
  6. Angaben zu bisherigen EU-, Bundes- oder Landesförderungen mit dem Ziel der Vernetzung/Clusterbildung im Themenspektrum des Innovationsforums
  7. geplante Arbeiten
  8. überschlägige Finanzplanung
  9. Grundzüge eines Verwertungsplans (Erfolgsaussichten, Nutzungsmöglichkeiten und Anschlussfähigkeit)

Es steht den Interessenten frei, weitere Punkte anzufügen, die nach ihrer Auffassung für eine Beurteilung ihres Vorschlags von Bedeutung sind.

Die eingegangenen Skizzen werden insbesondere nach folgenden Kriterien bewertet:

  • fachlicher Bezug zur Förderrichtlinie
  • Relevanz des Themas (technische, wirtschaftliche und/oder gesellschaftliche Bedeutung, Interdisziplinarität, Potenzial für KMU, hohe Innovationsdynamik im Themenfeld)
  • Neuartigkeit, Qualität und Kreativität des Lösungsansatzes
  • Eignung der vorgeschlagenen Partnerstruktur (Neuheitsgrad der Akteurskonstellation, Exzellenz, Ausgewogenheit der Beteiligung von Partnern aus Wissenschaft, Wirtschaft, Politik, öffentlicher Verwaltung und Gesellschaft, Abdeckung der Wertschöpfungskette, Ausmaß der Einbindung von KMU, Offenheit des Netzwerks)
  • Beitrag des Vorhabens zur Bildung eines regionalen, gegebenenfalls Grenzen der Länder überschreitenden Kompetenzprofils
  • Perspektive des Lösungsansatzes für eine zukünftige wirtschaftliche Verwertung, insbesondere die langfristige Entwicklung neuer Geschäftsmodelle

Entsprechend der oben angegebenen Kriterien werden die für eine Förderung geeigneten Projektideen ausgewählt. Das BMBF behält sich vor, sich bei der Entscheidung durch unabhängige Experten beraten zu lassen. Das Auswahlergebnis wird den Interessenten in der Regel spätestens zwei Monate nach Eingang der Projektskizze beim Projektträger schriftlich mitgeteilt.

Aus der Vorlage einer Projektskizze kann kein Rechtsanspruch auf eine Förderung abgeleitet werden. Ferner besteht kein Rechtsanspruch auf Rückgabe einer eingereichten Projektskizze und evtl. weiterer vorgelegter Unterlagen, die im Rahmen dieser Verfahrensstufe eingereicht wurden.

Interessenten, deren Projektskizze positiv bewertet wurde, werden zu einer mündlichen Präsentation und Verteidigung ihres Projektvorschlags vor einem Gremium des BMBF eingeladen. Anschließend entscheidet das BMBF auf Basis der oben genannten Kriterien darüber, welche Interessenten zur Ausarbeitung ihres Projektvorschlags und zur Stellung förmlicher Förderanträge aufgefordert werden. Das Ergebnis wird den Interessenten spätestens eine Woche nach dem Auswahlgespräch schriftlich mitgeteilt.

7.2.2 Vorlage förmlicher Förderanträge und Entscheidungsverfahren

In der zweiten Verfahrensstufe werden die Verfasser der aus den Auswahlgesprächen erfolgreich hervorgegangenen Initiativen aufgefordert, dem vom BMBF beauftragten Projektträger innerhalb von acht Wochen unter Nutzung des elektronischen Antragssystems "easy-online" (Nummer 7.1) einen förmlichen Förderantrag entsprechend der Richt­linien für Zuwendungsanträge auf Ausgabenbasis – AZA in schriftlicher und elektronischer Form vorzulegen. Anträge, die nach dieser Frist eingehen, können möglicherweise nicht mehr berücksichtigt werden.

Zur Vereinfachung der Antragstellung genügt bezüglich der inhaltlichen Darstellung des beantragten Vorhabens die eingereichte Projektskizze als Vorhabenbeschreibung. Der Projektträger behält sich vor, weitere zur Entscheidung über den Antrag notwendige Unterlagen anzufordern.

Die Bewilligung erfolgt in der Regel spätestens drei Monate nach Vorlage eines vollständigen, rechtskräftig unterschriebenen formgebundenen Antrags.

Zusammen mit dem Förderantrag sind dem Projektträger Bestätigungen der Kenntnisnahme der Antragstellung sowie – soweit möglich – der Richtigkeit der dabei gemachten Angaben von Vertretern von mindestens fünf vorgesehenen Teilnehmern des beantragten Innovationsforums, mehrheitlich KMU nach Definition der EU sowie mittelständische Unternehmen nach Nummer 3, vorzulegen.

Nach abschließender Prüfung der förmlichen Förderanträge entscheidet das BMBF auf Basis der verfügbaren Haushaltsmittel und nach den in den Nummern 1.1 (Zuwendungszweck), 2 (Gegenstand der Förderung) und 7.2.1 (Vorlage und Auswahl von Projektskizzen) genannten Kriterien durch Bescheid über die Bewilligung der vorgelegten Anträge.

Aus der Vorlage eines förmlichen Förderantrags kann kein Rechtsanspruch auf eine Förderung abgeleitet werden. Es besteht kein Rechtsanspruch auf Rückgabe eines eingereichten Förderantrags.

7.3 Zu beachtende Vorschriften

Für die Bewilligung, Auszahlung und Abrechnung der Zuwendung sowie für den Nachweis und die Prüfung der ­Verwendung und die gegebenenfalls erforderliche Aufhebung des Zuwendungsbescheids und die Rückforderung der gewährten Zuwendung gelten die Verwaltungsvorschriften zu § 44 BHO sowie die §§ 48 bis 49a des Verwaltungs­verfahrensgesetzes, soweit nicht in dieser Förderrichtlinie Abweichungen zugelassen wurden.

8 Inkrafttreten

Diese Richtlinie tritt am Tag ihrer Veröffentlichung im Bundesanzeiger in Kraft.

Berlin, den 4. Juli 2016

Bundesministerium für Bildung und Forschung

Im Auftrag
Hiepe