Bekanntmachung : Datum:
Richtlinie zur Fördermaßnahme "Anwender – Innovativ: Forschung für die zivile Sicherheit" im Rahmen des Programms "Forschung für die zivile Sicherheit 2012 bis 2017" der Bundesregierung. Bundesanzeiger vom 11.05.2016
Vom 15.04.2016
Die zivile Sicherheit ist eine der prioritären Zukunftsaufgaben für Lebensqualität und Wertschöpfung in Deutschland. Daher gehört sie zu den sechs Handlungsfeldern der "Neuen Hightech-Strategie – Innovationen für Deutschland".
Um Forschungsergebnisse praxisnah erarbeiten zu können, ist der Einbezug von Anwendern in Forschungsprojekte notwendig. Mit der Fördermaßnahme "Anwender – Innovativ: Forschung für die zivile Sicherheit" will das Bundesministerium für Bildung und Forschung (BMBF) das Umsetzungspotential von Forschungsergebnissen direkt bei den Anwendern stärken.
1 Zuwendungszweck, Rechtsgrundlage
1.1 Zuwendungszweck
Das Rahmenprogramm der Bundesregierung "Forschung für die zivile Sicherheit 2012 bis 2017" ( http://www.sifo.de ) verfolgt das Ziel, den Schutz der Gesellschaft vor Bedrohungen zu verbessern, die zum Beispiel durch Naturkatastrophen, Terrorismus, organisierte Kriminalität und Großschadenslagen ausgelöst werden. Dabei soll die Forschungsförderung für Anwender intensiviert werden, unter anderem durch Themenoffenheit, kürzere Laufzeiten, vereinfachte Antragstellung und die Möglichkeit, Vorschläge terminunabhängig einzureichen.
Es werden Verbundprojekte mit zwei bis drei Projektpartnern gefördert,
- die durch innovative, anwendungsorientierte Lösungen dazu beitragen, die Sicherheit der Bürgerinnen und Bürger zu erhöhen,
- die am tatsächlichen Bedarf ausgerichtet sind und bei denen die jeweiligen Anwender im Zentrum der Projektidee stehen,
- denen ein eindeutig ziviles Sicherheitsszenario zugrunde liegt.
Anwender im Sinne dieser Bekanntmachung sind zum Beispiel:
- Behörden und deren Forschungseinrichtungen,
- Einrichtungen der Behörden und Organisationen mit Sicherheitsaufgaben (BOS),
- Kommunen, Gebietskörperschaften,
- Betreiber kritischer Infrastrukturen (Verkehr, Versorgung usw.),
- Sicherheitsdienstleister und vergleichbare Unternehmen der privaten Sicherheitswirtschaft.
Das BMBF unterstützt mit dieser Fördermaßnahme die Innovationsfähigkeit der Anwender in Deutschland und die Umsetzung von Forschungsergebnissen bei den Anwendern. Anwender sollen zu einer verstärkten Beteiligung an Forschungs- und Entwicklungsvorhaben sowie zur Kooperation mit Unternehmen und wissenschaftlichen Partnern angeregt werden.
1.2 Rechtsgrundlage
Vorhaben können nach Maßgabe dieser Richtlinie, der "Richtlinien für Zuwendungsanträge auf Ausgabenbasis (AZA)" und/oder der "Richtlinien für Zuwendungsanträge auf Kostenbasis (AZK)" des BMBF und den Verwaltungsvorschriften zu den §§ 23, 44 der Bundeshaushaltsordnung (BHO) durch Zuwendungen gefördert werden. Ein Rechtsanspruch auf Gewährung einer Zuwendung besteht nicht. Der Zuwendungsgeber entscheidet nach pflichtgemäßem Ermessen im Rahmen der verfügbaren Haushaltsmittel.
Diese Förderrichtlinie gilt in Verbindung mit dem Rahmenprogramm "Forschung für die zivile Sicherheit 2012 bis 2017" ( http://www.sifo.de ).
Die Förderung nach dieser Richtlinie erfüllt die Voraussetzungen der Verordnung (EU) Nr. 651/2014 der EU-Kommission vom 17. Juni 2014 zur Feststellung der Vereinbarkeit bestimmter Gruppen von Beihilfen mit dem Binnenmarkt in Anwendung der Artikel 107 und 108 des Vertrags über die Arbeitsweise der Europäischen Union ("Allgemeine Gruppenfreistellungsverordnung" – AGVO) (ABl. L 187 vom 26.6.2014, S. 1), und ist demnach im Sinne von Artikel 107 Absatz 3 des Vertrags über die Arbeitsweise der Europäischen Union mit dem Binnenmarkt vereinbar und von der Anmeldepflicht nach Artikel 108 Absatz 3 des Vertrags über die Arbeitsweise der Europäischen Union freigestellt. Gemäß Artikel 1 Nummer 4a und 4b AGVO werden Unternehmen, die einer Rückforderungsanordnung aufgrund einer früheren Kommissionsentscheidung zur Feststellung der Rechtswidrigkeit und Unvereinbarkeit einer Beihilfe mit dem Binnenmarkt nicht Folge geleistet haben, von der Förderung ausgeschlossen.
2 Gegenstand der Förderung
Gegenstand der Förderung sind durch Anwender initiierte und koordinierte Forschungs- und vorwettbewerbliche Entwicklungsvorhaben, die technologieübergreifend und anwendungsbezogen sind. Wesentliches Ziel der BMBF-Förderung ist die Stärkung der Anwender-Position in Forschungsprojekten. Ergebnisse sollen den direkten, aktuellen Bedarfen der Anwender entsprechen und zielgerichtet deren Handlungsfähigkeiten verbessern.
Um dies zu erreichen, ist im Rahmen dieser Förderrichtlinie ein weites Spektrum von Aktivitäten förderfähig – von der anwendungsbezogenen Erforschung neuer Technologien und Konzepte bis hin zur Weiterentwicklung und Qualifizierung vorhandener Lösungen für spezifische, bisher nicht abgedeckte Anwendungsbereiche.
Die praxisnahe Verifizierung, Validierung und Demonstration der Forschungsergebnisse, etwa durch wissenschaftlich begleitete Feldversuche oder vorkommerzielle Praxistests, sind dabei wichtige Aspekte. Ziel ist es, die Funktionsfähigkeit sowie das Unterstützungspotential der Projektergebnisse unter realistischen Einsatzbedingungen zu erproben, ohne dass es zu einer Verzerrung des Marktes kommt. Eine sich an die Erprobung anschließende Produktentwicklung ist daher ausdrücklich nicht Gegenstand der Förderung.
Es können zum Beispiel folgende Themen aufgegriffen werden:
- Schutz und Rettung von Menschen, nicht-polizeiliche Gefahrenabwehr, Katastrophenschutz,
- Kriminalitätsprävention, polizeiliche Gefahrenabwehr,
- Schutz kritischer Infrastrukturen, Versorgungssicherheit,
- Schutz vor Terrorismus,
- Detektion von Gefahrstoffen,
- Übergreifende Themen, wie etwa innovative Sicherheitsdienstleistungen, Organisationskonzepte, Modelle zur Aus-, Fort- und Weiterbildung und Migration.
Die angestrebten Ergebnisse müssen über den aktuellen Stand von Wissenschaft und Technik hinausgehen. Sie müssen klare Leistungsvorteile gegenüber verfügbaren Lösungen und ein hohes Anwendungspotential aufweisen, das durch überzeugende Verbreitungs- und Verwertungspläne erkennbar ist.
Bei entsprechender Eignung des Vorhabens werden auch projektbezogene Standardisierungs- und Normungsaktivitäten (beispielsweise DIN-spec) gefördert.
3 Zuwendungsempfänger
Antragsberechtigt sind Anwender (siehe Nummer 1.1) sowie Unternehmen der gewerblichen Wirtschaft, Hochschulen, Forschungs- und Wissenschaftseinrichtungen, Behörden und deren Forschungseinrichtungen sowie vergleichbare Institutionen. Forschungseinrichtungen, die gemeinsam von Bund und Ländern grundfinanziert werden, kann nur unter bestimmten Voraussetzungen eine Projektförderung für ihren zusätzlichen Aufwand bewilligt werden.
Kleine und mittlere Unternehmen (KMU) können sich zur Klärung ihres Status im Sinne der Definition der Europäischen Kommission beim Lotsendienst für Unternehmen der Förderberatung "Forschung und Innovation" des Bundes persönlich beraten lassen.
4 Zuwendungsvoraussetzungen
Förderungswürdig sind Verbundprojekte, die von einem Anwender gemeinsam mit einer Forschungseinrichtung oder einem Unternehmen durchgeführt werden. "Anwender – Innovativ" stellt den Anwender ins Zentrum eines Projektvorschlags. Das heißt, die entsprechende Idee stammt vom Anwender und wird gemeinsam mit einem oder maximal zwei Projektpartnern aus der Forschung und/oder Industrie erforscht. Der Nutzen des Vorhabens muss in erster Linie den Anwendern zugutekommen. Weitere Partner können gegebenenfalls über das Instrument der assoziierten Partnerschaft in den Verbund eingebunden werden.
Die Laufzeit der Vorhaben ist in der Regel auf einen Zeitraum von ein bis zwei Jahren angelegt, um zeitnah auf aktuelle Bedarfe der Anwender reagieren zu können. Sofern erforderlich, kann ausnahmsweise auch eine längere Laufzeit (bis zu drei Jahren) in Betracht kommen. Die Ergebnisse aus bereits geförderten Projekten sind zu berücksichtigen (siehe http://www.sifo.de/de/forschungsprojekte-im-ueberblick-1695.html ).
Antragsteller sollen sich – auch im eigenen Interesse – im Umfeld des national beabsichtigten Vorhabens mit dem EU-Rahmenprogramm für Forschung und Innovation vertraut machen. Sie sollen prüfen, ob das beabsichtigte Vorhaben spezifische europäische Komponenten aufweist und damit eine ausschließliche EU-Förderung möglich ist. Weiterhin ist zu prüfen, inwieweit im Umfeld des national beabsichtigten Vorhabens ergänzend ein Förderantrag bei der EU gestellt werden kann. Das Ergebnis der Prüfungen soll im nationalen Förderantrag kurz dargestellt werden.
Die Partner des Verbundprojekts haben ihre Zusammenarbeit in einer Kooperationsvereinbarung zu regeln. Vor der Förderentscheidung muss eine grundsätzliche Übereinkunft über bestimmte vom BMBF vorgegebene Kriterien nachgewiesen werden. Einzelheiten können einem Merkblatt des BMBF unter "Allgemeine Vordrucke und Vorlagen für Berichte", Vordruck-Nr. 0110 entnommen werden Merkblatt Vordruck 0110 ).
5 Art und Umfang, Höhe der Zuwendung
Die Zuwendungen können im Wege der Projektförderung als nicht rückzahlbare Zuschüsse gewährt werden.
Bemessungsgrundlage für Behörden auf Bundes- und Landesebene sowie vergleichbare Institutionen sind die zuwendungsfähigen projektbezogenen Ausgaben, die individuell bis zu 100 % gefördert werden können.
Bemessungsgrundlage für Hochschulen, Forschungs- und Wissenschaftseinrichtungen und vergleichbare Institutionen sind die zuwendungsfähigen projektbezogenen Ausgaben (bei Helmholtz-Zentren und der Fraunhofer-Gesellschaft die zuwendungsfähigen projektbezogenen Kosten), die individuell bis zu 100 % gefördert werden können.
Bemessungsgrundlage für Zuwendungen an Unternehmen der gewerblichen Wirtschaft sind die zuwendungsfähigen projektbezogenen Kosten, die in der Regel – je nach Anwendungsnähe des Vorhabens – bis zu 50 % anteilfinanziert werden können. Nach BMBF-Grundsätzen wird eine angemessene Eigenbeteiligung – grundsätzlich mindestens 50 % der entstehenden zuwendungsfähigen Kosten – vorausgesetzt.
Auf eine ausgeglichene Finanzverteilung innerhalb des Verbunds ist zu achten.
Die Bemessung der jeweiligen Förderquote muss die AGVO berücksichtigen. Die AGVO lässt für Verbundprojekte von KMU eine differenzierte Aufschlagregelung zu, die gegebenenfalls zu einer höheren Förderquote führen kann. Details sind beim zuständigen Projektträger zu erfragen. Es findet die KMU-Definition der EU Anwendung ( https://foerderportal.bund.de/easy/module/easy_formulare/download.php?datei=220 ).
Bei Forschungsvorhaben an Hochschulen wird zusätzlich zu den zuwendungsfähigen Ausgaben eine Projektpauschale in Höhe von 20 % gewährt.
Zur Vereinfachung der Antragstellung sind im Rahmen dieser Förderrichtlinie folgende Pauschalierungen möglich:
- sächliche Verwaltungsausgaben/Materialkosten bei Zuwendungen auf Ausgabenbasis:
Aufwendungen für Verbrauchsmaterial, Literatur, Druckarbeiten etc. können mit bis zu 5 % der Gesamtsumme der Personalausgaben/-kosten pauschal veranschlagt werden. Abrechnungsfähig sind nur die tatsächlich entstandenen und nachzuweisenden Aufwendungen.
6 Sonstige Zuwendungsbestimmungen
Bestandteil eines Zuwendungsbescheids auf Kostenbasis werden die "Nebenbestimmungen für Zuwendungen auf Kostenbasis des BMBF an Unternehmen der gewerblichen Wirtschaft für Forschungs- und Entwicklungsvorhaben" (NKBF98).
Bestandteil eines Zuwendungsbescheids auf Ausgabenbasis werden die "Allgemeinen Nebenbestimmungen für Zuwendungen zur Projektförderung" (ANBest-P) und die "Besonderen Nebenbestimmungen für Zuwendungen des BMBF zur Projektförderung auf Ausgabenbasis" (BNBest-BMBF98) bzw. die "Allgemeinen Nebenbestimmungen für Zuwendungen zur Projektförderung an Gebietskörperschaften und Zusammenschlüsse von Gebietskörperschaften" (ANBest-Gk).
Weitere Hinweise, Richtlinien, Merkblätter und Nebenbestimmungen können unter https://foerderportal.bund.de/easyonline abgerufen werden.
7 Verfahren
7.1 Einschaltung eines Projektträgers und Anforderung von Unterlagen
Mit der Abwicklung der Fördermaßnahme "Anwender – Innovativ: Forschung für die zivile Sicherheit" hat das BMBF folgenden Projektträger beauftragt:
VDI-Technologiezentrum GmbH
Projektträger Sicherheitsforschung
VDI-Platz 1
40468 Düsseldorf
Ansprechpartner: Herr Dr.-Ing. Frank Sicking
Telefon: +49 2 11/62 14-5 87
Telefax: +49 2 11/62 14-4 84
E-Mail: sicking@vdi.de
7.2 Zweistufiges Förderverfahren
Das Auswahlverfahren ist zweistufig angelegt. In der ersten Stufe wird eine Projektskizze ausgewählt. Es wird empfohlen, bereits bei der Erstellung der Projektskizze Kontakt mit dem oben genannten Ansprechpartner beim Projektträger aufzunehmen (siehe Nummer 7.1). In der zweiten Stufe werden förmliche Förderanträge von jedem einzelnen Verbundpartner gestellt.
7.2.1 Erste Stufe
Vorlage und Auswahl von Projektskizzen
Die Verbundpartner reichen, vertreten durch die Koordinatorin/den Koordinator, eine begutachtungsfähige, gut verständliche und ohne weitere Hilfsmittel nachvollziehbare Projektskizze im Umfang von maximal 15 DIN-A4-Seiten (inklusive Anlagen, Schriftgrad 12) ein.
Die Projektskizzen können jederzeit eingereicht werden. Bewertungsstichtage sind:
30. Juli 2016
30. Januar 2017
30. Juli 2017
Projektskizzen, die nach dem oben angegebenen Zeitpunkt eingehen, können möglicherweise nicht mehr berücksichtigt werden.
Die Einreichung erfolgt über das Online-Tool zur Einreichung von Projektskizzen: https://www.projekt-portal-vditz.de/bekanntmachung/Anwender-Innovativ . Die für eine Beteiligung an der Förderrichtlinie benötigten Informationen sind dort verfügbar. Zusätzlich muss eine durch die Koordinatorin/den Koordinator unterschriebene Druckfassung fristgerecht beim Projektträger eingehen.
Den Projektskizzen ist eine Darstellung mit folgender Gliederung beizufügen:
- Thema und Zielsetzung des Vorhabens, Beschreibung des Sicherheitsszenarios,
- Stand der Wissenschaft und Technik, angestrebte Innovationen, eigene Vorarbeiten, Patentlage,
- Notwendigkeit der Zuwendung: wissenschaftlich-technisches und wirtschaftliches Risiko mit Begründung der Notwendigkeit staatlicher Förderung,
- Marktpotential, Marktumfeld, wirtschaftliche und wissenschaftliche Konkurrenzsituation,
- Kurzdarstellung der beantragenden Verbundpartner (Darlegung der Aufgabenbereiche der Anwender im Sinne dieser Richtlinie, der Geschäftsmodelle, des Marktzugangs und der Perspektiven), gegebenenfalls Darstellung des aufzubringenden Eigenanteils, Darstellung der Kompetenzen der Projektpartner,
- Arbeitsplan, Verbundstruktur aller beteiligten Partner, Definition eines Meilensteinziels zur Mitte des Projekts mit messbaren bzw. nachprüfbaren Kriterien, Definition von weiteren Übergabepunkten, Balkenplan,
- Finanzierungsplan (einzeln nach Verbundpartnern),
- Verwertungsplan (wirtschaftliche und wissenschaftlich-technische Erfolgsaussichten, Nutzungsmöglichkeiten und Anschlussfähigkeit), Verwertungsstrategie nach Projektende, gegebenenfalls mit kurzem Geschäftsplan, Aussagen zur standortbezogenen Verwertung.
Aus der Vorlage einer Projektskizze kann kein Rechtsanspruch abgeleitet werden. Die eingegangenen Projektskizzen werden nach folgenden Kriterien bewertet:
- Bedeutung des Forschungsziels: fachlicher Bezug zum Rahmenprogramm, Bedarf und Relevanz,
- wissenschaftliche und technische Qualität des Lösungsansatzes,
- Komplementarität des Konsortiums, insbesondere Rolle der Anwender und Einbeziehung von KMU, Kompetenz der Projektpartner,
- Qualität, Effektivität und Effizienz des Projektaufbaus,
- Qualität und Umsetzbarkeit des Verwertungsplans, Beitrag der Projektergebnisse zur Erhöhung der Arbeitsfähigkeit des Anwenders, Marktpotential,
- realistische Darstellung der Gesamtfinanzierung.
Auf der Grundlage der Bewertung werden die für eine Förderung geeigneten Projektskizzen ausgewählt. Das BMBF und der Projektträger behalten sich vor, sich bei der Bewertung der vorgelegten Projektskizzen durch unabhängige Expertinnen und Experten beraten zu lassen.
Das Ergebnis wird der Verbundkoordinatorin/dem Verbundkoordinator spätestens zwei Monate nach dem Bewertungsstichtag schriftlich mitgeteilt.
7.2.2 Vorlage förmlicher Förderanträge und Entscheidungsverfahren
In der zweiten Verfahrensstufe werden die Verbundpartner der positiv bewerteten Projektskizzen aufgefordert, einen förmlichen Förderantrag vorzulegen, über den nach abschließender Prüfung durch das BMBF entschieden wird. Vorzulegen sind insbesondere ein detaillierter Arbeitsplan (einschließlich vorhabenbezogener Ressourcen- und Meilensteinplanung), ein detaillierter Finanzplan sowie eine ausführliche Darstellung der besonderen Anwender-Relevanz.
Hierbei gelten zusätzlich zu den oben genannten Kriterien die folgenden Bewertungskriterien:
- Bezug zu den förderpolitischen Zielen,
- Neuheit und Attraktivität des Lösungsansatzes,
- besondere Anwender-Relevanz.
Zur Erstellung von förmlichen Förderanträgen ist das elektronische Antragssystem "easy-Online" ( https://foerderportal.bund.de/easyonline ) zu nutzen. Die Förderentscheidung erfolgt in der Regel zwei Monate nach Vorlage der vollständigen formgebundenen Anträge.
Für die Bewilligung, Auszahlung und Abrechnung der Zuwendung, den Nachweis und die Prüfung der Verwendung, die gegebenenfalls erforderliche Aufhebung des Zuwendungsbescheids und die Rückforderung der gewährten Zuwendung gelten die Verwaltungsvorschriften zu § 44 BHO sowie die §§ 48 bis 49a des Verwaltungsverfahrensgesetzes.
8 Inkrafttreten
Diese Förderrichtlinie tritt am Tag nach der Veröffentlichung im Bundesanzeiger in Kraft und gilt bis zum 31. Dezember 2017.
Bonn, den 15. April 2016
Bundesministerium für Bildung und Forschung
Im Auftrag
Dr. Wolf Junker