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Bekanntmachung : Datum:

Förderrichtlinien zum Aufbau eines systemischen Monitorings der Bioökonomie (Modul IV im Rahmen des Konzepts "Bioökonomie als gesellschaftlicher Wandel"). Bundesanzeiger vom 16.03.2016

Vom 29.02.2016

1 Zuwendungszweck, Rechtsgrundlage

1.1 Zuwendungszweck

Die vorliegende Fördermaßnahme richtet sich auf eine systemische Betrachtung und Modellierung aller relevanten Faktoren und Wirkungen einer Bioökonomie. Die systemische Betrachtung und Modellierung baut auf den von den weiteren beteiligten Ressorts BMEL und BMWi initiierten Monitoring-Bestandteilen auf, die ihren Fokus auf Daten und Analysen zu agrarischen und allgemein biogenen Ressourcen und deren Nachhaltigkeitsbewertung sowie auf wirtschaftliche Kennzahlen legen. Aufgrund dieser Zusammenhänge und Abhängigkeiten wird nachfolgend ausführlich auf das Gesamtkonzept "Monitoring der Bioökonomie" eingegangen.

Übergeordneter Zweck der Förderung ist der Aufbau eines umfassenden Monitorings der Bioökonomie, das den Transformationsprozess hin zu einer nachhaltigen, biobasierten, an natürlichen Kreisläufen orientierten Wirtschaftsweise beobachtet, misst und bewertbar macht.

Komplementär zu den verschiedenen Maßnahmen und Aktivitäten der "Nationalen Forschungsstrategie BioÖkonomie 2030" sowie der "Nationalen Politikstrategie Bioökonomie", die sich aus verschiedenen Perspektiven mit den unterschiedlichen Ebenen und Teilgebieten der Bioökonomie beschäftigen, sollen in einer dreijährigen Pilotphase (2016 bis 2019) vorliegende Daten identifiziert und analysiert, auf Basis wissenschaftlicher Forschung Kriterien und Indikatoren entwickelt und Verfahren zur Erhebung von Daten etabliert werden, um möglichst alle Dimensionen der Bioökonomie messbar zu machen und Wirkmechanismen und Zusammenhänge durch eine systemische Modellierung abzubilden. So sollen Fortschritte, aber auch mögliche Hemmnisse oder Zielkonflikte im Transformationsprozess hin zu einer Bioökonomie sichtbar gemacht werden.

Der Aufbau des Monitorings setzt ein Ziel der "Nationalen Politikstrategie Bioökonomie" um. Zugleich ist das Monitoring als Modul IV Teil des Konzepts "Bioökonomie als gesellschaftlicher Wandel" (http://www.bmbf.de/pub/ ­Bio­oekonomie-Gesellschaft.pdf), welches darauf zielt, die Entfaltung der Bioökonomie als breiten gesellschaftlichen Transformationsprozess zu begreifen, der Technologie, Ökonomie und Ökologie verknüpft und entsprechend umfassend zu beobachten ist. Das praktische Ziel des Monitorings ist, fundiertes und handlungsrelevantes Wissen über die Bioökonomie bereitzustellen.

Das Monitoring der Bioökonomie wird vom Bundesministerium für Bildung und Forschung (BMBF) gemeinsam mit dem Bundesministerium für Ernährung und Landwirtschaft (BMEL) und dem Bundesministerium für Wirtschaft und Energie (BMWi) aufgesetzt. Die Interministerielle Arbeitsgruppe Bioökonomie, in der die genannten und weitere Ressorts vertreten sind, steuert den Prozess.

Hintergrund

Die "Nationale Politikstrategie Bioökonomie" der Bundesregierung (https://www.bmbf.de/foerderungen/) und die eng mit ihr verzahnte "Nationale Forschungsstrategie BioÖkonomie 2030" (NFSB, siehe http://www.bmbf.de/pub/Nationale_Forschungsstrategie_Biooekonomie_2030.pdf) beschreiben die Vision einer nachhaltigen, biobasierten und an natürlichen Stoffkreisläufen orientierten Wirtschaft.

Nach einer Definition des von der Bundesregierung berufenen Bioökonomierats, die auch von der "Nationalen Politikstrategie Bioökonomie" aufgegriffen wird, ist Bioökonomie, "die wissensbasierte Erzeugung und Nutzung biologischer Ressourcen, um Produkte, Verfahren und Dienstleistungen in allen wirtschaftlichen Sektoren im Rahmen eines zukunftsfähigen Wirtschaftssystems bereitzustellen". Ihre Bedeutung wird sehr groß eingeschätzt: "Mit ihren vielfältigen Möglichkeiten kann die Bioökonomie einen wichtigen Beitrag zur Lösung globaler Probleme leisten. Darunter fallen die Gesundheit und Ernährung einer wachsenden Weltbevölkerung, deren nachhaltige Versorgung mit Energie, Wasser und Rohstoffen sowie der Boden-, Klima- und Umweltschutz".

Mit dem Begriff Bioökonomie verbindet sich die Chance, die Ära fossiler Rohstoffe und Technologien zu überwinden, einen Beitrag zur langfristigen und nachhaltigen Sicherung der Energie- und Rohstoffversorgung zu leisten und dabei zentrale gesellschaftliche Herausforderungen zu bewältigen:

  • wirtschaftlichen Wohlstand und Arbeitsplätze sichern bzw. schaffen,
  • Rohstoffalternativen angesichts der Endlichkeit fossiler Ressourcen finden,
  • globale Verantwortung übernehmen und dem Klimawandel entgegenwirken,
  • die natürlichen Lebensgrundlagen schützen und erneuerbare Ressourcen nachhaltig nutzen,
  • die Versorgung und das Recht auf Entwicklung aller Teile einer wachsenden Weltbevölkerung sicherstellen.

Ein wachsendes Verständnis für biologische Mechanismen, Stoff- und Energieflüsse, für die Verknüpfung von Technologie, Ökonomie und Ökologie sowie für systemische Zusammenhänge in globalem Maßstab bietet ein großes Potenzial, Lösungswege für die genannten Herausforderungen zu finden. Diese Herausforderungen machen es nötig, ein Bündel an Zielen gleichzeitig zu verfolgen. Nicht zuletzt hierdurch erwachsen neben Chancen auch Zielkonflikte und damit das Erfordernis, zuverlässiges Wissen über Tendenzen, Effekte und Wirkzusammenhänge des gesamten Transformationsprozesses zu erlangen.

Angesichts der Verknappung fossiler Rohstoffe und im Hinblick auf die Suche nach einer nachhaltigeren und klimaschonenderen Wirtschaftsweise ist schon heute in Deutschland wie global eine deutliche Ausweitung und Intensivierung der Nutzung biogener Ressourcen zu beobachten, nicht zuletzt gestützt auf neue technologische Möglichkeiten. Neben beachtlichen Fortschritten zeichnen sich dabei auch widersprüchliche oder problematische Folgen und Wechselwirkungen ab, und neben angestrebten treten auch nicht-intendierte und unerwünschte Effekte auf. Teilweise werden die vielversprechenden Lösungen für die beschriebenen Herausforderungen in der Bilanz dadurch konterkariert.

Eine intensivierte Nutzung biogener Ressourcen und natürlicher Kreisläufe hat sowohl konkret vor Ort als auch global Einfluss auf den langfristigen Erhalt der Lebensgrundlagen, etwa mit Blick auf fruchtbares Land, Klimaeffekte, Bio­diversität und den Wasserhaushalt, aber auch auf die ökonomische Tragfähigkeit, Einkommenschancen und die grundlegende Frage der Ernährungssicherung.

Ebenso wie für die Volkswirtschaften insgesamt ist auch für die biobasierten Wertschöpfungsketten eine zunehmende Globalisierung festzustellen. Nationale Strategien zur Nutzung biogener Ressourcen können große Auswirkungen auf die Landnutzung, die Umwelt und die Erwerbsmöglichkeiten in anderen Ländern haben. Die steigende Inanspruchnahme biologischer Ressourcen macht es erforderlich, das Wissen über globale Stoffströme auszubauen. Hierzu ist sowohl eine breite Datenbasis erforderlich als auch ein Verständnis der Wechselwirkungen und systemischen Zusammenhänge nötig.

Zuverlässige Informationen bilden ein unverzichtbares Fundament für politische Entscheidungen. Hierzu gehören folgende Informationsgrundlagen:

  • die Bereitstellung einer soliden Datenbasis, die Auskunft gibt über faktische Entwicklungen,
  • die Entwicklung handhabbarer, zusammenfassender Bilanzen und bilanzierender Indikatoren, die eine Vielzahl von Daten zu aussagekräftigen Kennzahlen bündeln,
  • die Berücksichtigung der dynamischen technologischen Entwicklungen mit neuen, heute noch nicht absehbaren Möglichkeiten sowie
  • die kontinuierliche Erweiterung des Verständnisses systemischer Zusammenhänge und Wechselwirkungen durch die Weiterentwicklung und Verfeinerung einer anspruchsvollen Modellierung.

Ziele der Förderung

Übergeordnetes Ziel der Fördermaßnahme ist es, die wissenschaftlichen Grundlagen für ein umfassendes Monitoring der Bioökonomie zu entwickeln. Dabei liegt der Schwerpunkt dieser Fördermaßnahme in der systemischen Betrachtung und Modellierung innerhalb des Monitorings. Durch ein kontinuierliches Monitoring soll eine Wissensbasis für politisches Handeln und eine öffentliche Auseinandersetzung darüber geschaffen werden. Es sollen zugleich Potenziale sichtbar gemacht und Fehlentwicklungen aufgezeigt werden. Die Ergebnisse des Monitorings sollen in regelmäßigen Berichten der Allgemeinheit präsentiert werden. Dadurch soll zugleich die öffentliche Wahrnehmung für Themen der Bioökonomie erhöht werden.

Zum Erreichen der Ziele soll in einer Pilotphase eine fachlich einschlägige wissenschaftliche Einrichtung oder ein Konsortium gefördert werden. Angesichts der Komplexität des Themas und der notwendigen Expertise in den abzudeckenden Bereichen sowohl für Fragen der Datenerhebung als auch in Methoden der Auswertung und Modellierung sollte gegebenenfalls ein Konsortium gebildet werden (vgl. die Abschnitte 2 und 3). Die Art der Ziele macht es erforderlich, dass alle Beteiligten konzeptionell eng zusammenarbeiten und bereit sind, mit weiteren Forschungseinrichtungen zu kooperieren (siehe auch Abschnitt 2 "Gegenstand der Förderung").

Inhaltliche und methodische Anforderungen

Die zu fördernde Einrichtung oder das zu fördernde Konsortium soll in der Lage sein, thematisch und methodisch die hohen Erwartungen an ein umfassendes Monitoring der Bioökonomie durch ambitionierte konzeptionelle Arbeit und anspruchsvolle Forschung zu erfüllen. Über die in dieser Förderbekanntmachung genannten Erwartungen hinaus soll es eigenständig und am internationalen Stand der Forschung ausgerichtet die Entwicklung von Indikatoren und Messverfahren sowie deren Integration in quantifizierende Modelle vorantreiben.

Hierfür ist es nötig, auch bei der Datenerhebung und -aufbereitung innovative Wege zu beschreiten, um insbesondere in jenen Bereichen Aussagen treffen zu können, die von bislang vorliegenden Datensätzen der Agrar- und Industriestatistik nicht abgedeckt werden (siehe unten). Darüber hinaus sind konzeptionelle Vorschläge zu entwickeln, wie künftig welche Daten auf regelmäßiger, gegebenenfalls gesetzlicher Grundlage (etwa als Teil der amtlichen Statistik bzw. im Rahmen von Zertifizierungssystemen) oder im Rahmen freiwilligen Engagements und Eigeninteresses der agrarischen und industriellen Akteure erhoben und genutzt werden können.

Die folgenden Eckpunkte markieren die allgemeinen Anforderungen an das Monitoring der Bioökonomie:

  • Ebenso wie die Bioökonomie nicht statisch ist und dynamisch von Forschung und Entwicklung vorangetrieben wird, soll auch das Monitoring als ein forschungsbasiertes, lernendes Monitoring angelegt sein.
  • Für einige Teilbereiche liegen bereits Datenbestände vor, die abgeglichen und, insofern möglich und sinnvoll, zusammengeführt werden sollten. Parallel sollten auch neue Erhebungsmethoden entwickelt und erprobt werden (etwa Nutzung von Fernerkundungsdaten, Crowdsourcing von Daten auf freiwilliger Basis oder Zertifizierungssysteme, die zugleich zur Datengenerierung dienen können).
  • Das Monitoring muss Daten und Analysen auf unterschiedlichen Skalierungsebenen anbieten. Bisherige Betrachtungen beziehen sich auf unterschiedliche räumliche Auflösungen: Agrardaten liegen teilweise disaggregiert auf Betriebsebene oder für kleinteilige Flächenraster vor, andere Daten nur aggregiert auf Ebene von größeren Regionen oder Nationalstaaten, was nur bedingte Aussagen über Ursachen und Wirkungen vor Ort zulässt. Gleichwohl sind verschiedene Skalierungsebenen von Bedeutung, weil sie spezifische Aussagen ermöglichen, die im Monitoring zu berücksichtigen sind. Einerseits müssen globale Effekte, etwa durch den Import von Rohstoffen wie Pflanzenöl, oder indirekte Effekte durch Verschiebungen in der Landnutzung einbezogen werden. Praktisch kann dies unter anderem umgesetzt werden, indem das Monitoring darauf hinwirkt, internationale Kooperationen aufzubauen und zur Entwicklung globaler Modelle beizutragen. Andererseits sind disaggregierte Daten, etwa auf regionaler Ebene, von Bedeutung. Denn aufgrund von regional unterschiedlichen Potenzialen und Herausforderungen kann eine Bioökonomie entsprechend unterschiedliche Ausprägungen annehmen. Ebenso können sich globale Faktoren, allen voran der Klimawandel, regional sehr unterschiedlich auswirken. Um zu handlungsrelevanten Schlussfolgerungen zu gelangen, ist daher neben globalen Bilanzierungen eine regionale Auflösung der Daten und ein Herunterbrechen auf regionale Bedingungen und Spezifika erforderlich. Dies stellt methodisch eine besondere Herausforderung dar, weil Daten auf verschiedenen Skalierungsebenen vorliegen. Doch nur so lassen sich spezifische Erfolgsbedingungen identifizieren und regional angepasste Strategien entwerfen.
  • Ein Monitoring der Bioökonomie weist Überschneidungen mit wichtigen Dimensionen eines allgemeinen Nachhaltigkeits-Monitorings auf. Sowohl mit Blick auf Ressourcen-, Umwelt- und Klimaeffekte als auch hinsichtlich ökonomischer Nachhaltigkeitsaspekte besteht konzeptioneller Forschungsbedarf in Bezug auf geeignete zusammenfassende Kriterien und Indikatoren. So fokussieren bisherige Fußabdruck- oder Rucksack-Indikatoren auf einzelne Ressourcennutzungen oder Umwelteffekte (Wasserverbrauch, Flächennutzung, Klimaeffekte), und Zertifizierungssysteme beziehen sich häufig auf spezifische Ausgangsstoffe oder Produktmerkmale. Nötig sind demgegenüber Gesamtbilanzen, die zugleich umfassend und aussagekräftig hinsichtlich der Ressourcen- und Umwelteffekte sowie handhabbar in der Darstellung und Vergleichbarkeit sind. Darüber hinaus muss über die durch Zertifizierungen gewonnenen Daten über Rohstoffe oder Produktmerkmale hinaus auch das Verständnis für indirekte Effekte der verstärkten Nutzung nachwachsender Rohstoffe und biologischer Ressourcen verbessert werden. So liegen beispielsweise für die energetische Nutzung nachwachsender Rohstoffe durch das gesetzlich geforderte Zertifizierungsverfahren (gemäß der europäischen Erneuerbare-Energien-Richtlinie bzw. ihrer Umsetzungen in der Biokraftstoff-Nachhaltigkeitsverordnung bzw. Biomassestrom-Nachhaltigkeitsverordnung) zwar Daten über die unmittelbare Herkunft und die Merkmale der verwendeten nachwachsenden Rohstoffe vor. Rückschlüsse über Verdrängungseffekte, etwa in Form indirekter Landumnutzungseffekte, oder Gesamtbilanzen, die hinsichtlich zentraler Nachhaltigkeitsdimensionen bio­basierte mit konventionellen Verfahren und Produkten vergleichen, lassen sich auf dieser Datenbasis noch nicht gewinnen. Informationen über derartige Mechanismen müssen jedoch ein zentraler Bestandteil eines aussagekräftigen Monitorings einer Bioökonomie sein.
  • Eine Erhebung des bioökonomischen Anteils innerhalb von Wirtschaftssektoren oder zumindest dessen methodisch fundierte Abschätzung ist eine unverzichtbare Grundlage, um anteilige Wertschöpfung, Beschäftigungseffekte und weitere ökonomische Kennzahlen errechnen zu können. Die Schwierigkeit liegt hier insbesondere in der Abgrenzung bioökonomischer Anteile an Wertschöpfungsketten, da zum einen im Rahmen der an der Systematik der Wirtschaftssektoren (NACE) orientierten Wirtschaftsstatistik keine hinreichend aufgegliederten Daten vorliegen und zum anderen bei der Verarbeitung biobasierter Roh- oder Reststoffe zu Grundstoffen die Herkunft der letztlich verarbeiteten Stoffe aus biologischen oder fossilen Quellen teilweise nicht mehr feststellbar ist. Die zu fördernde Einrichtung oder das zu fördernde Konsortium soll in Abstimmung mit dem Statistischen Bundesamt sowie gegebenenfalls weiteren Einrichtungen zur Methodenentwicklung beitragen und darauf hinwirken, dass aussagekräftige und relevante Kennzahlen zur Verfügung stehen und in der systemischen Betrachtung berücksichtigt werden.
  • Eine über die Bereitstellung von Daten zu einzelnen Bereichen hinausgehende Aufgabe ist die Bilanzierung von ökonomischen und ökologischen Nettoeffekten durch die Verdrängungen fossiler oder allgemein konventioneller Rohstoffe, Verfahren und Produkte durch biobasierte. Eine solche vergleichende und bilanzierende Betrachtung ist unverzichtbar, um den ökonomischen Erfolg und zugleich die ökologischen Effekte einer bioökonomischen Transformation beurteilen zu können. Vergleichende Analysen sollten sich auch auf unterschiedliche bioökonomische Nutzungspfade beziehen.
  • Durch geeignete Erfassung sind die Veränderungen im Zeitverlauf abzubilden, so dass beispielsweise nicht nur das relative Gewicht eines Sektors, sondern auch dessen relative Veränderungen in der Zeit erfasst werden können. Dies ist bei der Konzeption der Indikatoren und Erhebungsverfahren zu berücksichtigen. Zugleich sollte der Aufwand für die Erhebung in einem angemessenen Verhältnis zur Aussagekraft der Daten stehen.
  • Parallel zu regelmäßigen Monitoring-Berichten sollten die vorliegenden Daten und Ergebnisse in regelmäßig aktualisierter Form der Öffentlichkeit zugänglich gemacht werden, möglichst in Form einer nutzerfreundlichen Web-Anwendung.

Unter Berücksichtigung dieser allgemeinen Anforderungen soll das Monitoring insbesondere die folgenden drei Dimensionen abdecken: (1) Ressourcenbasis und Nachhaltigkeit/Erzeugung der Biomasse, (2) wirtschaftliche Kennzahlen sowie (3) eine systemische Betrachtung und Modellierung. Es ist vorgesehen, dass das Monitoring zu Dimension 1 "Ressourcenbasis und Nachhaltigkeit/Erzeugung der Biomasse" von einem Ressortforschungsinstitut aus dem Bereich des BMEL durchgeführt werden soll und dass Dimension 2 "Wirtschaftliche Kennzahlen" durch eine im Auftrag des BMWi arbeitende Forschungseinrichtung entwickelt werden soll (inkl. Daten-/Indikatorentwicklung). Es wird erwartet, dass die zu fördernde Einrichtung bzw. das zu fördernde Konsortium eng mit den anderen Beteiligten kooperiert.

Nachfolgend werden alle drei Dimensionen des Monitorings erläutert.

Dimension 1: Umfassende Daten zu biogenen Rohstoffen und Reststoffen sowie deren Verbleib bereitstellen

Das Monitoring soll ein umfassendes Bild verfügbarer biogener Ressourcen und ihres Verbleibs zeichnen. Dies schließt sowohl Agrarerzeugnisse (Hauptfrüchte und deren Nebenerzeugnisse) ein als auch Rest- und Abfallstoffe aus unterschiedlichen Nutzungsketten. Dabei ist unter anderem zu berücksichtigen, dass die theoretisch verfügbare Menge an Ressourcen, insbesondere Biomasse, von der für verschiedene Zwecke nachhaltig nutzbaren zu unterscheiden ist. Daten zur Ressourcenverfügbarkeit müssen somit eine Nachhaltigkeitsbewertung einschließen, um Aussagen über die Potenziale der Bioökonomie zuzulassen. Während für die agrarischen Erzeugnisse auf vorhandene Daten der Agrarstatistik zurückgegriffen werden kann, sind für Nebenerzeugnisse teilweise Modellierungen oder eigene Erhebungen erforderlich, die zunächst beispielsweise in Stichprobenform zu entwickeln, perspektivisch aber durch geeignete Erhebungsmethoden allgemein zu etablieren sind.

Besondere Herausforderungen bestehen bei der Erhebung oder modellgestützten Abschätzung von Daten zu anfallenden Reststoffen. Dabei sind insbesondere auch klassische und von der Menge her besonders gewichtige Nutzungspfade einzubeziehen, etwa im Bereich der Futtermittel und Tierhaltung sowie der Nahrungs- und Genussmittel, wo Reststoffe sowohl im Produktionsprozess als auch in Form nicht zur Ernährung genutzter Lebensmittel anfallen. Letztlich muss es um Methoden gehen, welche die Menge der verfügbaren biologischen Ressourcen entlang neuer Kategorien und jenseits der bisherigen Unterscheidung von agrarischen Primärerzeugnissen und Reststoffen in stofflich und energetisch bilanzierenden Modellen erfassen.

Systematisch aufzubereiten sind (teils bereits vorliegende) Daten/Indikatoren aus den Bereichen:

  • amtliche Agrarstatistik, Flächenerhebung, Betriebsstättenzählung und weitere amtliche Statistiken,
  • vorhandene modellbasierte Berechnungen von agrarischen und forstlichen Nebenerzeugnissen.

Neu zu erfassende oder zu berechnende Daten umfassen insbesondere:

  • valide Daten zu agrarischen und forstlichen Nebenerzeugnissen und deren Verbleib,
  • Daten zu biogenen Reststoffen aus unterschiedlichen Produktionsprozessen und Nutzungsarten.

Forschungsbedarf besteht insbesondere hinsichtlich:

  • einer Berechnung der Stoffflüsse mit Blick auf (neu) anfallende Reststoffe in verschiedenen Nutzungskaskaden über Industriezweige hinweg und unter Einschluss der stofflichen wie der energetischen Nutzung,
  • Methoden zur nutzungsübergreifenden Erfassung oder modellgestützten Berechnung von Reststoffen und Nebenerzeugnissen,
  • einer Weiterentwicklung bzw. Anpassung der amtlichen Agrarstatistik.

Für das Thema Ressourcen sind wesentliche Beiträge durch ein Ressortforschungsinstitut aus dem Bereich des BMEL zu erwarten, mit dem die geförderte Einrichtung oder das geförderte Konsortium eng kooperieren sollte.

Dimension 2: Aussagekräftige wirtschaftliche Kennzahlen bereitstellen bzw. bioökonomiespezifische Kennzahlen ­entwickeln

Das Monitoring muss zuverlässige und differenzierte Daten zu wirtschaftlichen Sektoren, Produktionsprozessen und Produkten, welche der Bioökonomie zugerechnet werden können, zusammenstellen und, wo nötig, neu erheben. Dies gilt für alle wirtschaftlichen Tätigkeiten, die aufgrund der verwendeten biologischen Stoffe oder aufgrund biobasierter Verfahren der Bioökonomie zugerechnet werden müssen. Zu berücksichtigen sind dabei sowohl die ökonomisch und mengenmäßig relevanten Industriebereiche wie die Holzwirtschaft und der Sektor der Lebens- und Genussmittel als auch neue Anwendungsbereiche, die zwar nicht aufgrund der verarbeiteten oder erzeugten Mengen, wohl aber aufgrund ihrer Innovationsstärke und relativen Wertschöpfung von Bedeutung sind. Eine besondere Herausforderung stellt dabei die Abgrenzung bioökonomierelevanter Teilbereiche unterhalb der durch die Klassifikation der Wirtschaftssektoren (NACE) ausgewiesenen vorhandenen Kennzahlen dar. Neben Produktmengen, Handelsbilanzen und Wertschöpfung sind auch arbeitsmarktrelevante Daten (Beschäftigtenzahlen und Qualifikationsmerkmale sowie Studien- und Ausbildungsgänge mit bioökonomischem Bezug) abzubilden. Darüber hinaus soll das Monitoring bioökonomiespezifische aussagekräftige Kennzahlen entwickeln, etwa zur Wertschöpfung pro Biomasseeinheit in verschiedenen Wirtschaftssektoren sowohl in der Urproduktion als auch in der Verarbeitung. Dies schließt bilanzierende Aussagen zur Wertschöpfung unterschiedlicher Nutzungsketten ein. So wird erkennbar, in welchen Sektoren und auf welche Weise biologische Ressourcen besonders wirtschaftlich genutzt werden können.

Während über die Erzeugung agrarischer Rohstoffe neben der Mengenstatistik (vgl. Dimension 1) auch relativ detaillierte Marktdaten (Agrarpreise) vorliegen, gilt dies für Nebenerzeugnisse und deren Verbleib eingeschränkt. Zudem sind Agrardaten bislang nicht hinreichend mit Daten über weitere Nutzungsschritte gekoppelt. Insbesondere zu den ökonomischen Effekten der mit großen Erwartungen betrachteten Kaskadennutzung müssen Messwerkzeuge entwickelt und Daten erhoben bzw. modelliert werden. Die Messung der Wertschöpfung sollte zudem im Sinne der Ziele der Bioökonomiestrategie mit einer Nachhaltigkeitsbewertung verknüpft werden.

Wenn möglich sind auch Nettoeffekte durch den Übergang von fossilen zu biobasierten Produktionsprozessen und Beschäftigungsbereichen zu erfassen, um zu volkswirtschaftlich relevanten Bewertungen zu gelangen.

Systematisch aufzubereiten sind (teils bereits vorliegende) Daten/Indikatoren hinsichtlich:

  • wirtschaftlicher Kennzahlen entlang der etablierten Systematik der Wirtschaftszweige (NACE), soweit diese für ein Monitoring der Bioökonomie aussagekräftig sind, darunter
  • Umsatz (gegebenenfalls unter Ausweis biobasierter Anteile),
  • Handelsbilanzen,
  • Beitrag zum Bruttoinlandsprodukt und Wertschöpfung,
  • Arbeitsplätze und Qualifikationsprofile,
  • Investitionen und Innovationen sowie
  • Studiengänge und Ausbildungsprogramme.

Neu zu erfassende oder zu berechnende Daten umfassen insbesondere:

  • eine Differenzierung der im vorangehenden Abschnitt genannten Kennzahlen nach bioökonomischen Anteilen unterhalb der Systematik der Wirtschaftszweige (NACE),
  • eine Bewertung der Ressourcenproduktivität (Wertschöpfung pro Biomasseeinheit bzw. nach Ressourcenverbrauch),
  • eine Berücksichtigung forschungsintensiver und innovationsstarker bioökonomischer Wertschöpfung (Dienstleistungen, patentrechtlich geschützte Verfahren usw.).

Forschungsbedarf besteht insbesondere hinsichtlich:

  • Vorschlägen zu einer Weiterentwicklung oder Anpassung der Systematik der Wirtschaftszweige (NACE),
  • Methoden zur Berechnung des biobasierten Anteils in Wertschöpfungsketten,
  • Methoden zur Kombination von ökonomischen Kennzahlen und ökologischen Bilanzierungen (etwa zur Wertschöpfung pro Ressourcenverbrauch oder Klimaeffekten).

Für den Bereich der wirtschaftlichen Kennzahlen sind wesentliche Beiträge durch eine im Auftrag des BMWi arbeitende Forschungseinrichtung zu erwarten, mit dem die geförderte Einrichtung oder das geförderte Konsortium eng kooperieren sollte.

Dimension 3: Systemische Betrachtung und Modellierung

Die Daten der beiden genannten Dimensionen sind in einer systemischen Betrachtung und Modellierung zusammenzuführen, um der faktischen Verflechtung ökonomischer, technologischer, ökologischer und gesellschaftlicher Aspekte auf nationaler, europäischer wie globaler Ebene gerecht zu werden und um Effekte, Abhängigkeiten und Wechselwirkungen erkennen zu können. Diese Aufgabe bildet den Schwerpunkt der zu fördernden Einrichtung bzw. des zu fördernden Konsortiums, wobei die oben formulierten allgemeinen Anforderungen an das Monitoring zu berücksichtigen sind. Hierbei ist eine enge Kooperation mit den übrigen am Monitoring beteiligten Einrichtungen erforderlich.

In enger Verbindung mit den Daten zur nachhaltigen Verfügbarkeit von Ressourcen (siehe Dimension 1) sind dabei auch anspruchsvolle Nachhaltigkeitsbilanzen zu erstellen, um Antworten auf gesellschaftliche Herausforderungen zu geben und die Ziele der Bioökonomie zu erreichen. Insbesondere im Kontext der Substitution fossiler durch biobasierte Rohstoffe sollte das Monitoring zum Verständnis der Bioökonomie als "industriellem Stoffwechselprozess" unter Einbezug von Energie- und Stoffbilanzen und einem darauf beruhenden umfassenden Verständnis von Nachhaltigkeit beitragen. Hierfür sind unter anderem modellgestützte Bilanzierungsmethoden (Klimabilanzen, Fußabdrücke, Rucksäcke) erforderlich, die sowohl die direkten und indirekten Effekte der Erzeugung und Nutzung von Biomasse als auch eine vergleichende Bewertung gegenüber konventionellen Verfahren und Produkten einschließen.

Systematisch aufzubereiten sind (teils bereits vorliegende) Daten/Indikatoren zu:

  • Landnutzung, Stoffströmen, Ökobilanzen, Klimabilanzen, Fußabdrücken, Rucksäcken.

Neu zu erfassende oder zu berechnende Daten umfassen insbesondere:

  • Daten zur Bewertung der verschiedenen Aspekte von Nachhaltigkeit in bioökonomischen Nutzungskaskaden bzw. Wertschöpfungsketten und entsprechenden Produkten, die durch geeignete Methoden erfasst oder durch Modellierung abgeleitet werden müssen (Lebenszyklusanalysen, Kreislaufmodelle).

Forschungsbedarf besteht insbesondere hinsichtlich:

  • der Verknüpfung verschiedener Indikatoren (Klimabilanz, Wasserrucksack, Fußabdruck für Landnutzung) inklusive ihrer Wechselwirkungen oder Abhängigkeiten, wobei sie zugleich in Bezug zur Bioökonomie zu setzen sind,
  • der Weiterentwicklung von Bilanzierungsmethoden, die Verdrängungseffekte, indirekte Effekte und Nettobilanzen einschließen und in diesem Punkt ein zentrales Defizit bisheriger Zertifizierungssysteme für biologische Rohstoffe überwinden,
  • der Weiterentwicklung von Bilanzierungsmethoden für die Nachhaltigkeit von Kaskadennutzungen,
  • der Entwicklung der konzeptionellen Grundlagen für künftige Zertifizierungssysteme für stoffliche Nutzungen von Biomasse, die (a) handhabbar sind und (b) als Datenquelle dienen und möglichst umfassende Aussagen zur Nachhaltigkeit zulassen.

Die systemische Betrachtung und Modellierung baut auf den von den weiteren beteiligten Ressorts BMEL und BMWi initiierten Monitoring-Bestandteilen auf. Daher muss zwischen allen Projekt- bzw. Auftragnehmern ein regelmäßiger Austausch und eine enge Kooperation und Abstimmung zu den einzelnen Monitoring-Bereichen erfolgen. So ist es unverzichtbar, dass die Kennzahlen, Indikatoren und Kategorisierungen von Wertschöpfungsketten bzw. Sektoren, die dem Monitoring der "Ressourcenbasis und Nachhaltigkeit/Erzeugung der Biomasse" (Dimension 1) und der "wirtschaftlichen Kennzahlen" (Dimension 2) zugrunde liegen, in enger Abstimmung entwickelt werden. Nur so können kompatible Datensätze gewährleistet werden. Die weitergehenden methodischen Grundlagen für ein umfassendes systemisches Verständnis der Bioökonomie sollten in engen Abstimmungen mit der "Systemischen Betrachtung und Modellierung" (Dimension 3) entwickelt werden. Darüber hinaus sollten, wo möglich, die Erfahrungen und Daten des im Aufbau begriffenen Bioeconomy Information System Observatory der EU ( https://biobs.jrc.ec.europa.eu/ ) genutzt werden.

1.2 Rechtsgrundlage

Der Bund gewährt die Zuwendungen nach Maßgabe dieser Richtlinien, der §§ 23 und 44 der Bundeshaushaltsordnung (BHO) und den dazu erlassenen Verwaltungsvorschriften sowie der "Richtlinien für Zuwendungsanträge auf Ausgabenbasis (AZA)" bzw. der "Richtlinien für Zuwendungsanträge auf Kostenbasis (AZK)" des BMBF. Ein Rechtsanspruch auf Gewährung einer Zuwendung besteht nicht. Die Bewilligungsbehörde entscheidet nach pflichtgemäßem Ermessen im Rahmen der verfügbaren Haushaltsmittel.

Diese Förderrichtlinien gelten in Verbindung mit der "Nationalen Forschungsstrategie BioÖkonomie 2030" (http://www.bmbf.de/de/biooekonomie.php) und den dort verknüpften Dokumenten.

Die Förderung nach diesen Richtlinien erfüllt die Voraussetzungen der Verordnung (EU) Nr. 651/2014 der EU-Kommission vom 17. Juni 2014 zur Feststellung der Vereinbarkeit bestimmter Gruppen von Beihilfen mit dem Binnenmarkt in Anwendung der Artikel 107 und 108 des Vertrags über die Arbeitsweise der Europäischen Union ("Allgemeine Gruppenfreistellungsverordnung" – AGVO) (ABl. L 187 vom 26.6.2014, S. 1) und ist demnach im Sinne von Artikel 107 Absatz 3 des Vertrags über die Arbeitsweise der Europäischen Union mit dem Binnenmarkt vereinbar und von der Anmeldepflicht nach Artikel 108 Absatz 3 des Vertrags über die Arbeitsweise der Europäischen Union freigestellt.

Gemäß Artikel 1 Nummer 4 Buchstabe a und b AGVO werden Unternehmen, die einer Rückforderungsanordnung aufgrund einer früheren Kommissionsentscheidung zur Feststellung der Rechtswidrigkeit und Unvereinbarkeit einer Beihilfe mit dem Binnenmarkt keine Folge geleistet haben, von der Förderung ausgeschlossen.

2 Gegenstand der Förderung

Gefördert wird eine Forschungseinrichtung oder ein Konsortium aus Forschungseinrichtungen, die oder das die methodischen Grundlagen für ein umfassendes Monitoring der Bioökonomie entwickelt und erste Monitoring-Berichte vorlegt. Gegenstand der Förderung ist wissenschaftliche Forschung im Umfang einer dreijährigen Pilotphase.

Dabei soll die geförderte Einrichtung oder das geförderte Konsortium beim Aufbau des Monitorings mit Einrichtungen der Ressortforschung des BMEL, dem Statistischen Bundesamt sowie gegebenenfalls weiteren beteiligten Einrichtungen zusammenarbeiten. Diese werden sich insbesondere auf die Daten zu Ressourcenbasis und Nachhaltigkeit sowie auf wirtschaftliche Kennzahlen konzentrieren, dabei aber mit der geförderten Einrichtung oder dem geförderten Konsortium eng bei der Erstellung eines umfassenden methodischen Rahmens zusammenarbeiten.

Vom Zuwendungsempfänger oder den Zuwendungsempfängern wird erwartet, dass sie regelmäßig, mindestens zweimal pro Jahr, Statustreffen für alle am Bioökonomie-Monitoring Beteiligten, darunter Vertreter der genannten, für andere Ressorts tätigen Ressortforschungseinrichtungen bzw. Einrichtungen, Vertreter des Zuwendungsgebers sowie weitere Vertreter der Interministeriellen Arbeitsgruppe Bioökonomie durchführen. Der Aufwand ist im Antrag zu kalkulieren.

Für besondere Aufgaben, etwa für die Erhebung, Zulieferung und Aufbereitung von erforderlichen Daten, können im Antrag Unteraufträge vorgesehen werden, durch die spezialisierte Einrichtungen oder Anbieter punktuell für spezifische Aufträge herangezogen werden.

Gefördert wird auch der Aufwand für die Publikation von regelmäßigen Monitoring-Berichten.

Das zu fördernde Vorhaben soll auch relevante weitere Forschungsarbeiten und Initiativen auf nationaler und euro­päischer Ebene berücksichtigen, darunter das auf europäischer Ebene angesiedelte und federführend vom Joint ­Research Centre (JRC) der Europäischen Kommission umgesetzte "Bioeconomy Information System Observatory" (BISO, siehe https://biobs.jrc.ec.europa.eu/ ) und die dort hinterlegten Daten und Modelle, ferner die Ergebnisse des im Rahmen des siebten Forschungsrahmenprogramms der EU geförderten Verbunds "Systems Analysis Tools ­Framework for the EU Bio-Based Economy Strategy" (SAT-BBE, siehe http://www3.lei.wur.nl/satbbe/default.aspx ) sowie die im Arbeitsprogramm des aktuellen EU-Rahmenprogramms für Forschung und Innovation "Horizont 2020" ab dem Jahr 2016 zu fördernden Vorhaben zur Nachhaltigkeitsbewertung und zur statistischen Definition, Erfassung und Zertifizierung von biobasierten Produkten, Produktanteilen und Verfahren (siehe das Arbeitsprogramm zur gesellschaftlichen Herausforderung 9, insbesondere die Themen BB-01-2016 und BB-02-2017, http://ttp://ec.europa.eu/research/ participants/data/ref/h2020/wp/2016_2017/main/h2020-wp1617-food_en.pdf ).

3 Zuwendungsempfänger

Antragsberechtigt sind Hochschulen und außerhochschulische Forschungs- und Wissenschaftseinrichtungen sowie Unternehmen der gewerblichen Wirtschaft (insbesondere kleine und mittlere Unternehmen – KMU). Sofern die Zuwendung nicht als Beihilfe zu qualifizieren ist, muss der Zuwendungsempfänger seinen Sitz in Deutschland haben. Sofern die Zuwendung als Beihilfe zu qualifizieren ist, wird verlangt, dass der Zuwendungsempfänger zum Zeitpunkt der Auszahlung der Zuwendung eine Betriebsstätte oder Niederlassung in Deutschland hat.

Die Definition der Europäischen Union für KMU ist unter http://ec.europa.eu/growth/smes/business-friendly-environment/sme-definition/index_en.htm einzusehen.

Forschungseinrichtungen, die von Bund und/oder Ländern grundfinanziert werden, kann neben ihrer institutionellen Förderung nur unter bestimmten Voraussetzungen eine Projektförderung für ihre zusätzlichen projektbedingten Ausgaben beziehungsweise Kosten bewilligt werden.

4 Zuwendungsvoraussetzungen

Die Partner eines Verbundprojekts (des zu fördernden Konsortiums) regeln ihre Zusammenarbeit in einer schriftlichen Kooperationsvereinbarung. Vor der Förderentscheidung über ein Verbundprojekt muss eine grundsätzliche Übereinkunft über bestimmte vom BMBF vorgegebene Kriterien nachgewiesen werden. Einzelheiten sind dem "Merkblatt für Antragsteller/Zuwendungsempfänger zur Zusammenarbeit der Partner von Verbundprojekten", das von Antrag­stellern und Zuwendungsempfängern zu beachten ist, zu entnehmen (BMBF-Vordruck Nr. 0110, Fundstelle: https://foerderportal.bund.de/easy/easy_index.php?auswahl=easy_formulare&formularschrank=bmbf#t6 ).

5 Art, Umfang und Höhe der Zuwendung

Die Zuwendungen können im Wege der Projektförderung als nicht rückzahlbare Zuschüsse gewährt werden.

Zuwendungsfähig ist der vorhabenbedingte Mehraufwand wie Personal-, Reise- und Sachmittel, einschließlich Publikationskosten, sowie projektbezogene Investitionen, die nicht der Grundausstattung des Antragstellers zuzurechnen sind.

Die Bemessung der jeweiligen Förderquote muss die "AGVO" berücksichtigen. Die AGVO lässt für KMU differenzierte Aufschläge zu, die gegebenenfalls zu einer höheren Förderquote führen können.

Bemessungsgrundlage für Hochschulen, Forschungs- und Wissenschaftseinrichtungen und vergleichbare Institutionen sind die zuwendungsfähigen projektbezogenen Ausgaben (bei Helmholtz-Zentren und der Fraunhofer-Gesellschaft die zuwendungsfähigen projektbezogenen Kosten), die individuell bis zu 100 % gefördert werden können.

Bei Forschungsvorhaben an Hochschulen wird zusätzlich zu den zuwendungsfähigen Ausgaben eine Projektpauschale in Höhe von 20 % gewährt.

6 Sonstige Zuwendungsbestimmungen

Bestandteil eines Zuwendungsbescheids auf Kostenbasis werden grundsätzlich die Allgemeinen Nebenbestimmungen für Zuwendungen auf Kostenbasis des BMBF an Unternehmen der gewerblichen Wirtschaft für FuE¹-Vorhaben (NKBF98).

Bestandteil eines Zuwendungsbescheids auf Ausgabenbasis werden die Allgemeinen Nebenbestimmungen für Zuwendungen zur Projektförderung (ANBest-P), die Besonderen Nebenbestimmungen für Zuwendungen des BMBF zur Projektförderung auf Ausgabenbasis (BNBest-BMBF98) und die Besonderen Nebenbestimmungen für den Abruf von Zuwendungen im mittelbaren Abrufverfahren im Geschäftsbereich des BMBF (BNBest-mittelbarer Abruf-BMBF), sofern die Zuwendungsmittel im sogenannten Abrufverfahren bereitgestellt werden.

7 Verfahren

7.1 Einschaltung eines Projektträgers und Anforderung von Unterlagen

Mit der Abwicklung der Fördermaßnahme hat das BMBF derzeit folgenden Projektträger (PT) beauftragt:

Projektträger Jülich
Geschäftsbereich Bioökonomie
Forschungszentrum Jülich GmbH
52425 Jülich

Ansprechpartner sind

Dr. Thomas Schwietring
Telefon: 0 24 61/61-16 68
Telefax: 0 24 61/61-98 51
E-Mail: t.schwietring@fz-juelich.de

Dr. Dieter Konold
Telefon: 0 24 61/61-88 52
Telefax: 0 24 61/61-98 51
E-Mail: d.konold@fz-juelich.de
Internet: http://www.ptj.de

Soweit sich hierzu Änderungen ergeben, wird dies im Bundesanzeiger oder in anderer, geeigneter Weise bekannt gegeben.

Beim Projektträger sind weitere Informationen erhältlich.

Vordrucke für Förderanträge, Richtlinien, Merkblätter, Hinweise und Nebenbestimmungen können im Formularschrank des BMBF unter https://foerderportal.bund.de/easy/easy_index.php?auswahl=easy_formulare&formularschrank=bmbf im Internet abgerufen oder unmittelbar beim Projektträger angefordert werden. Zur Erstellung von Projektskizzen und förmlichen Förderanträgen ist das elektronische Antragssystems "easy-Online" ( https://foerderportal.bund.de/easyonline ) zu nutzen.

7.2 Informationsveranstaltung

In der Vorphase zur Antragseinreichung wird das BMBF am 8. April 2016 einen Informationstag im BMBF (Berlin) durchführen, der auch der Partnerfindung für ein Konsortium dient. Als Bestandteile der Veranstaltung sind ein einleitender Fachvortrag, Hinweise zur Bekanntmachung, die Möglichkeit zur Darstellung der eigenen Kompetenz (Kurzpräsentationen und Poster) sowie eine Kooperationsbörse vorgesehen.

Eine vorherige Anmeldung ist bis zum 31. März 2016 beim Projektträger Jülich unter den in Nummer 7.1 genannten Kontaktadressen erforderlich. Nach der Anmeldung werden die Agenda und weitere Informationen zur Veranstaltung zur Verfügung gestellt.

7.3 Antragsverfahren

Die förmlichen Förderanträge sind mit Hilfe des elektronischen Antragssystems "easy-Online" ( https://foerderportal.bund.de/easyonline ) zu erstellen. Dort sind Vordrucke für Förderanträge, Richtlinien, Merkblätter, Hinweise und Nebenbestimmungen im Formularschrank unter https://foerderportal.bund.de/easy/easy_index.php?auswahl=easy_formulare&formularschrank=bmbf verfügbar. Eine schriftliche und rechtsverbindlich unterschriebene Fassung ist dem Projektträger Jülich vorzulegen. Bei Verbundprojekten sind die Förderanträge in Abstimmung mit dem vorgesehenen Verbundkoordinator einzureichen. Einreichungsfrist ist der 30. Juni 2016. Anträge, die nach dem oben angegebenen Zeitpunkt eingehen, können möglicherweise nicht mehr berücksichtigt werden.

Die Vorhabenbeschreibung soll höchstens 60 Seiten umfassen und ist in englischer Sprache mit Font "Arial", Schriftgrad 10 pt und anderthalbfachem Zeilenabstand anzufertigen. Folgende Punkte sollen enthalten sein:

  • Darstellung des konzeptionellen und methodischen Vorgehens mit Bezug auf die in Nummer "1.1 Zuwendungszweck" beschriebenen Ziele dieser Förderrichtlinien sowie auf den relevanten Stand der Forschung bzw. eigene Vorarbeiten,
  • Darstellung der fachlichen und methodischen Expertise der Antragsteller bzw. Verbundpartner,
  • Darstellung, falls zutreffend, der Zusammenarbeit und inhaltlichen Koordination der Verbundpartner untereinander sowie mit den genannten weiteren Ressortforschungseinrichtungen,
  • detaillierter Arbeits- und Ressourcenplan (inklusive einer genauen Beschreibung der geplanten Arbeitspakete und der damit verknüpften Personal- und Sachressourcen),
  • detaillierter Finanzierungsplan bzw. Vorkalkulation,
  • Meilensteinplanung (Liste der angestrebten Ergebnisse und Zwischenergebnisse sowie gegebenenfalls Angabe von Abbruchkriterien),
  • Verwertungsplan (Bewertung der wissenschaftlichen Relevanz und Anschlussfähigkeit sowie des praktischen Nutzens).

Die Anträge werden – gegebenenfalls unter Hinzuziehung externer Expertise – bewertet. Kriterien für die Bewertung der Forschungsvorhaben sind insbesondere:

  • die Umfänglichkeit und Qualität der Abdeckung der in Nummer "1.1 Zuwendungszweck" beschriebenen Ziele und Anforderungen,
  • die wissenschaftliche Qualität des geplanten Vorhabens,
  • die Struktur und Realisierbarkeit des Vorhabens
  • die fachliche Exzellenz des Antragstellers bzw. der beteiligten Partner.

Auf der Grundlage der Ergebnisse der fachlichen Begutachtung werden die für eine Förderung geeigneten Vorschläge ausgewählt. Das Auswahlergebnis wird den Interessentinnen bzw. Interessenten schriftlich mitgeteilt.

Entsprechend der oben angegebenen Kriterien und Bewertung wird nach abschließender Antragsprüfung über eine Förderung entschieden.

Für die Bewilligung, Auszahlung und Abrechnung der Zuwendung sowie für den Nachweis und die Prüfung der Verwendung und die gegebenenfalls erforderliche Aufhebung des Zuwendungsbescheids und die Rückforderung der gewährten Zuwendung gelten die Verwaltungsvorschriften zu § 44 BHO sowie die §§ 48 bis 49a des Verwaltungsverfahrensgesetzes, soweit nicht in diesen Förderrichtlinien Abweichungen zugelassen wurden.

8 Inkrafttreten

Diese Förderrichtlinien treten am Tag nach der Veröffentlichung im Bundesanzeiger in Kraft.

Berlin, den 29. Februar 2016

Bundesministerium für Bildung und Forschung

Im Auftrag
A. Noske

- FuE = Forschung und Entwicklung