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Bekanntmachung : Datum:

Richtlinie zur Förderung von Projekten im Wissenschaftsjahr 2016*17. Bundesanzeiger vom 08.03.2016

Vom 23.02.2016

1 Zuwendungszweck, Rechtsgrundlage

1.1 Zuwendungszweck

Es sollen mit dieser Richtlinie solche Vorhaben gefördert werden, die sich den Themenfeldern des Wissenschaftsjahres 2016*17 – Meere und Ozeane widmen. Gefördert werden sollen insbesondere partizipatorische, dialog- und beteiligungsfördernde Formate. Eine mediale Wirkung ist gewünscht. Es werden vor allem solche Formate und Vermittlungsvorhaben adressiert, die aus methodischer Sicht innovative Wege in der Wissenschaftskommunikation gehen und einen Pilotcharakter haben.

Die Bundesregierung hat sich im Koalitionsvertrag der laufenden 18. Legislaturperiode verpflichtet, Bürgerinnen und Bürger durch geeignete Kommunikations- und Partizipationsangebote noch stärker in die Ausgestaltung regierungspolitischer Prozesse einzubinden. Die Wissenschaftskommunikation soll dazu einen entscheidenden Beitrag leisten. Im Koalitionsvertrag heißt es dazu: "Wir wollen Bürgerinnen und Bürger und die Akteure der Zivilgesellschaft konsequent in die Diskussion um Zukunftsprojekte und die Ausgestaltung von Forschungsagenden einbinden. Wir wollen neue Formen der Bürgerbeteiligung und der Wissenschaftskommunikation entwickeln und in einem Gesamtkonzept zusammenführen."

Die Wissenschaftskommunikation in Deutschland hat sich seit der Selbsterklärung der Wissenschaftsorganisationen und -förderer im gemeinsamen Memorandum – Public Understanding of Science and Humanities (PUSH) aus dem Jahr 1999 kontinuierlich weiterentwickelt, professionalisiert und diversifiziert. Wissenschaftskommunikation wird aktuell von einer Vielzahl von wissenschaftlichen und außerwissenschaftlichen Akteuren betrieben und ausgestaltet. Mit der zunehmenden Digitalisierung haben sich in den vergangenen Jahren neue Kanäle der Wissenschaftskommunikation ­herausgebildet, die einen direkten Dialog von Wissenschaft und Forschung mit Bürgern ermöglichen. Mit neuen Formaten wie Open Science und den beteiligungsgetriebenen Citizen Science-Projekten werden interessierte Bürgerinnen und Bürger unmittelbar an Forschungsprojekten beteiligt. Im Fokus der Weiterentwicklung der Wissenschaftskommunikation steht die noch aktivere Einbeziehung von Bürgerinnen und Bürgern in Innovationsprozesse in Wissenschaft und Forschung.

Die zentrale Initiative des Bundesministeriums für Bildung und Forschung (BMBF) im Bereich der Wissenschafts­kommunikation sind die Wissenschaftsjahre. Diese richtet das Ministerium seit dem Jahr 2000 gemeinsam mit Wissenschaft im Dialog (WiD) aus. Im jährlichen Wechsel widmen sich die Wissenschaftsjahre relevanten Zukunftsthemen aus Wissenschaft und Forschung. In den Wissenschaftsjahren engagieren sich viele Wissenschafts-, Bildungs- und Kultureinrichtungen sowie Akteure aus Politik, Zivilgesellschaft, Wirtschaft und Medien. Die verschiedenen Aktivitäten der Akteure in den Wissenschaftsjahren werden durch bundesweite Maßnahmen der Öffentlichkeitsarbeit begleitet und innerhalb von übergreifenden Mobilisierungskampagnen einheitlich nach Außen kommuniziert.

Übergeordnete Ziele der Wissenschaftsjahre sind die dialogorientierte Vermittlung der Relevanz und der Rolle, die Wissenschaft und Forschung in der Zukunftsgestaltung gesamtgesellschaftlicher Prozesse einnehmen, die Förderung der Wissenschaftsmündigkeit von Bürgerinnen und Bürgern (scientific literacy), die aktive Einbindung der Gesellschaft in wissenschaftspolitische Entwicklungsprozesse sowie die qualitative Weiterentwicklung geeigneter Methoden und Formate der Wissenschaftskommunikation. Zielgruppen der Wissenschaftsjahre sind die breite und interessierte Öffentlichkeit, Kinder und Jugendliche, Studierende und Nachwuchswissenschaftlerinnen/Nachwuchswissenschaftler sowie Multiplikatoren in Wissenschaft, Bildung, Kultur, Medien und Politik.

Die Themen des Wissenschaftsjahres 2016*17 – Meere und Ozeane reichen vom Lebensraum Meer über Nahrungsquellen und Wirtschaftsraum, die Bedeutung der Ozeane für Wetter und Klima bis hin zur gesellschaftlichen Bedeutung der Meere und Küstenregionen als Kulturräume, Sehnsuchtsorte und Reiseziele. Das Wissenschaftsjahr startet im Juni 2016 und endet im Herbst 2017.

Wissenschaftsjahr 2016*17 – Meere und Ozeane

Ozeane faszinieren. Forschungsschiffe, Technik, Expeditionen und die unermesslichen Weiten der Meere begeistern. Die Menschheit erzählt von Generation zu Generation unzählige Geschichten über die Meere. Das Wissenschaftsjahr 2016*17 – Meere und Ozeane beschäftigt sich mit all diesen Facetten. Es spannt den Bogen von mystischen Träumen bis zum Handeln auf der Basis gefestigten Wissens. Im Dialog von Öffentlichkeit und Forschung sollen die Bedeutung der Meere und Ozeane und deren Erforschung anhand von drei Themenfeldern vermittelt werden: Entdecken, nutzen und schützen:

  1. Die Menschen entdecken die immense Weite der Meere und Ozeane: als Pioniere, Missionare, Entdecker und ­Eroberer, als Kaufleute und Auswanderer. Glück und Leid, Unheil und Ruhm sind in der Kulturgeschichte der Ozeane eng miteinander verknüpft. Meeresforscher liefern durch ihre Forschung gesicherte Daten, die uns das Meer neu entdecken, erkennen und verstehen lassen. Deutschland verfügt nicht nur über exzellente Wissenschaftlerinnen und Wissenschaftler sondern auch über gut ausgebildete Fachkräfte in diesem Bereich. Das Wissenschaftsjahr 2016*17 – Meere und Ozeane erzählt von ihren Erfahrungen und Erlebnissen: vom Beginn allen Lebens bis hin zur Sicherung des Überlebens.
  2. Wir nutzen die Ozeane auf vielfältige Weise. Fisch und andere Meeresorganismen liefern lebenswichtige Proteine für jeden dritten Menschen auf der Erde. Sie werden u. a. in den großen nährstoffreichen Auftriebsgebieten vor den Westküsten Afrikas und Südamerikas gefangen, die pro Flächeneinheit genauso produktiv sein können wie ein Regenwald oder intensiv genutzte Ackerbauflächen. Meeresalgen produzieren die Hälfte unseres Luftsauerstoffs und stellen die Basis der Nahrungskette für viele Meeresorgansimen dar. Am Meeresboden liegen Rohstoffvorkommen: Erze, Energieträger, aber auch biologische Rohstoffe für die zukünftige Versorgung der Menschen. Seit vielen Jahrtausenden konzentriert sich unser Leben in küstennahen Regionen. Heute lebt gut die Hälfte aller Menschen dort; die meisten Waren erreichen uns über das Meer, und auch die globalen Datennetze verlaufen durch die Ozeane.
  3. Wir müssen die Meere und Ozeane schützen sowohl gegen ungezügelte Ausbeutung als auch gegen rücksichtslose Verschmutzung. Ozeane sind zudem ein wesentlicher Teil der Klimamaschine unserer Erde. In den vergangenen 150 Jahren haben Ozeane und Meere fast die Hälfte des vom Menschen produzierten Kohlendioxids aufgenommen und damit den Treibhauseffekt erheblich gedämpft, mit allerdings weitreichenden Folgen: Die Meere werden wärmer und versauern. Ganze Ökosysteme sind bedroht und extreme Wetterereignisse nehmen zu. Der Klimawandel führt zu Überschwemmungen, Dürren und Stürmen. Nicht nur an der Küste, auch im Binnenland ist das spürbar.

1.2 Rechtsgrundlage

Der Bund gewährt die Zuwendungen nach Maßgabe dieser Richtlinie, der §§ 23 und 44 der Bundeshaushaltsordnung (BHO) und den dazu erlassenen Verwaltungsvorschriften (VV) sowie der "Richtlinien für Zuwendungsanträge auf Ausgabenbasis (AZA)" oder der "Richtlinien für Zuwendungsanträge auf Kostenbasis (AZK)" des BMBF. Ein Rechts­anspruch auf Gewährung einer Zuwendung besteht nicht. Die Bewilligungsbehörde entscheidet nach pflichtgemäßem Ermessen im Rahmen der verfügbaren Haushaltsmittel.

Soweit diese Zuwendung eine Beihilfe im Sinne des Artikels 107 Absatz 1 des Vertrags über die Arbeitsweise der EU darstellt, handelt es sich um eine "De-minimis"-Beihilfe. Diese wird entsprechend den Regelungen der Verordnung (EU) Nr. 1407/2013 der Kommission vom 18. Dezember 2013 über die Anwendung der Artikel 107 und 108 des Vertrags über die Arbeitsweise der EU auf "De-minimis"-Beihilfen (ABl. L 352/1 ff. vom 24.12.2013) in der jeweils geltenden Fassung gewährt.

"De-minimis"-Beihilfen dürfen innerhalb eines fließenden Zeitraums von drei Steuerjahren den Betrag von 200 000 Euro (bzw. 100 000 Euro im gewerblichen Straßengüterverkehr) nicht überschreiten. Kumulierung mit anderen staatlichen Beihilfen für dieselben beihilfefähigen Kosten ist nur in dem Umfang zulässig, solange die höchste einschlägige Beihilfe­intensität oder der höchste einschlägige Beihilfebetrag, die bzw. der im Einzelfall in einer Gruppenfreistellungsverordnung oder einem Beschluss der Kommission festgelegt ist, nicht überschritten wird.

Die dem Bescheid als Anlage beigefügte "De-minimis"-Bescheinigung ist

  • zehn Jahre aufzubewahren,
  • auf Anforderung der Europäischen Kommission, einer Bundes- oder Landesbehörde oder der bewilligenden Stelle innerhalb von einer Woche oder einer in der Anforderung festgesetzten längeren Frist vorzulegen. Wird die Bescheinigung nicht innerhalb der Frist vorgelegt, kann der Zuwendungsbescheid widerrufen und die Zuwendung zurückgefordert werden,
  • bei einem künftigen Antrag auf Gewährung einer "De-minimis"-Beihilfe als Nachweis für bereits gewährte "De-minimis"-Beihilfen vorzulegen.

2 Gegenstand der Förderung

Es können Vorhaben gefördert werden, die sich den drei oben beschriebenen Themenfeldern des Wissenschaftsjahres 2016*17 widmen und sich an eine der oben ausgeführten Zielgruppen der Wissenschaftskommunikation des BMBF richten. Dazu zählen vor allem partizipatorische, dialog- und beteiligungsfördernde Formate (Dialogveranstaltungen, Workshops, Science Shops, Citizen Science-Projekte, Labs, Reallabore etc.), edukative Wissensvermittlungsformate (Ausstellungen, Mitmachaktionen, Lernmaterialien, Serious Games etc.), interdisziplinäre, gegebenenfalls im Verbund umzusetzende Vermittlungsformate sowie niedrigschwellige, popularisierende Formate, die auch wissenschaftsferne Zielgruppen adressieren (Wettbewerbe, Festivals, Public Screenings etc.).

Gefördert werden können insbesondere auch solche Formate und Vermittlungsvorhaben, die aus methodischer Sicht innovative neue Wege in der Wissenschaftskommunikation beschreiten und Pilotcharakter haben. Förderfähig sind nur solche Vorhaben, die eine überregionale bzw. bundesweite Ausstrahlung haben bzw. übertragbar und/oder nachhaltig sind. Besonderes Augenmerk soll auf Projekten liegen, denen es gelingt, die Themenfelder des Wissenschaftsjahres auch überregional zu transportieren, um eine bundesweite Abdeckung des Themas zu ermöglichen.

Es werden Vorhaben mit Fragestellungen aus allen wissenschaftlichen Disziplinen sowie mit inter- und transdisziplinären Schwerpunkten berücksichtigt. Die zu fördernden Vorhaben dürfen zum Zeitpunkt der Antragstellung noch nicht begonnen haben und müssen ausdrücklich für das Wissenschaftsjahr 2016*17 entwickelt worden sein. Ziel der Vorhaben muss es sein, die Themen des Wissenschaftsjahres auf eine für die ausgewiesenen Zielgruppen verständliche Art und Weise darzustellen und das Interesse der Menschen für aktuelle Forschungsinhalte zu wecken.

Grundsätzlich nicht gefördert werden können:

  • Veröffentlichungen,
  • nicht öffentliche Fachtagungen, die sich an ein Fachpublikum richten,
  • Vorhaben, die vorrangig der Außendarstellung institutioneller Antragsteller dienen,
  • Werbe- und Marketingkampagnen,
  • kostenpflichtige Schulungen, Workshops oder sonstige kommerzielle Veranstaltungen,
  • die Weiterführung bereits umgesetzter Projekte.

3 Zuwendungsempfänger

Antragsberechtigt sind staatliche und nicht staatliche Hochschulen, außeruniversitäre Forschungs- und Wissenschaftseinrichtungen, Kultur- und Bildungseinrichtungen, Museen und vergleichbare Einrichtungen der Wissensvermittlung, Akademien, nicht staatliche Organisationen (z. B. Initiativen, Vereine, Verbände, Stiftungen) mit satzungsgemäßen Schwerpunkten in der Wissensvermittlung, Kommunen (Städte, Landkreise, Gemeinden) sowie Unternehmen der gewerblichen Wirtschaft mit einem nachgewiesenen Schwerpunkt auf Forschung, Wissenschaftskommunikation oder Bildung für nachhaltige Entwicklung. Eine interdisziplinäre Zusammenarbeit unterschiedlicher Akteure in Form von Verbundprojekten ist möglich und erwünscht. Die Förderinteressierten sollten einen Sitz oder eine Niederlassung in Deutschland haben und die nachfolgenden Bedingungen erfüllen:

  1. Erfüllung der fachlichen Voraussetzungen für das geplante Vorhaben und nachweisbare Kenntnisse über die Themen des Wissenschaftsjahres 2016*17;
  2. Sicherung einer ordnungsgemäßen Geschäftsführung, insbesondere Beachtung der Grundsätze ordnungsgemäßer Buchführung im Rahmen des Rechnungswesens;
  3. Gewähr für eine zweckentsprechende, wirtschaftliche und sparsame Verwendung der Fördermittel sowie bestimmungsgemäßer Nachweis derselben;
  4. kein Ausschluss der Vorschrift des § 181 des Bürgerlichen Gesetzbuchs im Gesellschaftsvertrag und in etwaigen Geschäftsführerverträgen.

Einrichtungen, die vom Bund und/oder den Ländern grundfinanziert werden, kann neben ihrer institutionellen Förderung nur unter bestimmten Voraussetzungen eine Projektförderung für ihre zusätzlichen projektbedingten Ausgaben beziehungsweise Kosten bewilligt werden.

4 Zuwendungsvoraussetzung

Förderungswürdig sind Vorhaben, die sich an den Zielen des Wissenschaftsjahres 2016*17 orientieren und als Zielgruppen die breite und interessierte Öffentlichkeit, Kinder und Jugendliche, Studierende und Nachwuchswissenschaftlerinnen/Nachwuchswissenschaftler sowie Multiplikatoren in Wissenschaft, Bildung, Kultur, Medien und Politik haben. Gefördert werden können ausschließlich Projekte, die sich an den zentralen Fragen mindestens eines der drei Themenfelder – entdecken, nutzen, schützen – des Wissenschaftsjahres 2016*17 – Meere und Ozeane ausrichten. Die Partner eines Verbundprojekts regeln ihre Zusammenarbeit in einer schriftlichen Kooperationsvereinbarung. Vor der Förderentscheidung über ein Verbundprojekt muss eine grundsätzliche Übereinkunft über bestimmte vom BMBF vorgegebene Kriterien nachgewiesen werden. Einzelheiten sind dem "Merkblatt für Antragsteller/Zuwendungsempfänger zur Zusammenarbeit der Partner von Verbundprojekten" zu entnehmen, das von Antragstellern und Zuwendungsempfängern zu beachten ist (BMBF-Vordruck Nr. 0110, Fundstelle; https://foerderportal.bund.de/easy/easy_index.php?auswahl=easy_formulare ; Bereich BMBF – Allgemeine Vordrucke und Vorlagen für Berichte).

5 Art und Umfang, Höhe der Zuwendung

Zuwendungen können im Wege der Projektförderung in Form nicht rückzahlbarer Zuschüsse auf Ausgabenbasis bzw. auf Kostenbasis als Anteilfinanzierung bzw. als Fehlbedarfsfinanzierung (bei Zuwendungen auf Ausgabenbasis) ­gewährt werden. In begründeten Ausnahmenfällen ist eine Vollfinanzierung möglich.

Bemessungsgrundlage für die in Nummer 3 genannten möglichen Zuwendungsempfänger bis auf Unternehmen der gewerblichen Wirtschaft sind die zuwendungsfähigen projektbezogenen Ausgaben, die individuell bis zu 100 % gefördert werden können.

Bemessungsgrundlage für Zuwendungen an Unternehmen der gewerblichen Wirtschaft sind die zuwendungsfähigen projektbezogenen Kosten, die in der Regel – je nach Anwendungsnähe des Vorhabens – bis zu 50 % anteilfinanziert werden können. Nach BMBF-Grundsätzen wird eine angemessene Eigenbeteiligung – grundsätzlich mindestens 50 % der entstehenden zuwendungsfähigen Kosten – vorausgesetzt.

Die Förderanträge sind auf Grundlage der Richtlinien für Zuwendungen auf Ausgabenbasis (AZA) bzw. auf Kostenbasis (AZK) zu erstellen: https://foerderportal.bund.de/easy/easy_index.php?auswahl=easy_formulare&formularschrank=bmbf&menue=block .

Zuwendungsfähig sind Personalausgaben bzw. -kosten, soweit sie nicht bereits durch Dritte aus öffentlichen Haushalten finanziert sind.

Personalausgaben bzw. -kosten sind nur dann zuwendungsfähig,

  • wenn das Personal zusätzlich für das Vorhaben eingestellt wird,
  • wenn für bestehendes Personal, das im Vorhaben tätig werden soll, für den bisherigen Aufgabenbereich eine Ersatzkraft eingestellt wird,
  • wenn die Stelle für bestehendes Personal für das beantragte Vorhaben aufgestockt wird (zuwendungsfähig ist nur der Aufstockungsanteil). Zuwendungsfähig sind außerdem Mittel für die Vergabe von Aufträgen, wenn Teile des Vorhabens von Dritten erbracht werden müssen (beispielsweise Gestaltung von Informationsmaterial, Programmierung von Websites, Druck von Informationsmaterial etc.), Sachmittel, die für das Vorhaben unmittelbar notwendig sind sowie Reisekosten gemäß Bundesreisekostengesetz.

Höhe der Zuwendung

Die Vorhaben können mit einer Zuwendung von 15 000 Euro bis 150 000 Euro gefördert werden. Je nach Qualität und Umfang der Vorhaben können in Ausnahmefällen auch höhere Zuwendungen gewährt werden.

6 Sonstige Zuwendungsbestimmungen

Bei Förderung auf Ausgabenbasis gelten die Allgemeinen Nebenbestimmungen für Zuwendungen zur Projektförderung (ANBest-P) bzw. die Allgemeinen Nebenbestimmungen an Gebietskörperschaften und Zusammenschlüsse von ­Gebietskörperschaften (ANBest-Gk) sowie die Besonderen Nebenbestimmungen für Zuwendungen des BMBF zur ­Projektförderung auf Ausgabenbasis (BNBest-BMBF98) Bestandteil des Zuwendungsbescheids auf Ausgabenbasis.

Bei Förderung auf Kostenbasis werden die Nebenbestimmungen für Zuwendungen auf Kostenbasis des BMBF (NKBF98) Bestandteil des Zuwendungsbescheids auf Kostenbasis.

Die folgenden weiteren Nebenbestimmungen werden ebenfalls Bestandteil des Zuwendungsbescheids (bei Förderung auf Ausgabenbasis als auch bei Förderung auf Kostenbasis):

Das im Rahmen des Vorhabens zu erarbeitende Kommunikationskonzept und alle mit dem Projekt verbundenen öffentlichkeitswirksamen Kommunikationsmaßnahmen (z. B. Veranstaltungen, Kongresse, Broschüren, Poster, Flyer, digitale Kommunikationsformen u. Ä.) sind in Hinblick auf Auflagenhöhe und Gestaltung mit dem Büro Wissenschaftskommunikation abzustimmen. Grundlage für die Erstellung aller Publikationen ist das Corporate Design des Wissenschaftsjahres 2016*17 – Meere und Ozeane. Alle Publikationen sind unter Verwendung der Bildwortmarke des BMBF mit dem Zusatz "Gefördert vom" zu erstellen.

Die Zuwendungsempfänger sind angehalten, die Kommunikationskampagne des Wissenschaftsjahres 2016*17 zu ­unterstützen, sich an Evaluationsmaßnahmen zu beteiligen und zur Vernetzung und Zusammenarbeit mit anderen Vorhaben und einer übergreifenden Öffentlichkeitsarbeit beizutragen.

7 Zuwendungsverfahren

7.1 Einschaltung eines Projektträgers

Für die Abwicklung des Auswahl- und Bewilligungsverfahrens hat das BMBF folgenden Projektträger beauftragt:

DLR Projektträger
Büro Wissenschaftskommunikation
Rosa-Luxemburg-Straße 2
10178 Berlin

Ansprechpartner:

Florian Druckenthaner
Telefon: +49 30/6 70 55-7 85
Telefax: +49 30/6 70 55-7 89
E-Mail: florian.druckenthaner@dlr.de

Susette Polke
Telefon: +49 30/6 70 55-7 82
Telefax: +49 30/6 70 55-7 89
E-Mail: susette.polke@dlr.de

Der DLR Projektträger steht für Fragen und Auskünfte zur Verfügung.

7.2 Vorlage und Auswahl von Projektskizzen

Das Förderverfahren ist zweistufig angelegt. In der ersten Phase ist dem DLR Projektträger, Büro Wissenschaftskommunikation,

bis spätestens 29. April 2016, 17.00 Uhr,

eine Projektskizze vorzulegen. Die Projektskizzen sind formlos und in schriftlicher Form auf dem Postweg sowie in elektronischer Form vorzulegen. Es ist geplant, eine zweite Auswahlrunde ab August 2016 durchzuführen, für Projekte die im Winter 2016/2017 beginnen.

Die Vorlagefrist gilt als Ausschlussfrist. Anträge, die nach dem oben angegebenen Zeitpunkt eingehen, können möglicherweise nicht mehr berücksichtigt werden. Aus der Vorlage einer Projektskizze kann kein Rechtsanspruch auf eine Förderung abgeleitet werden. Die Projektskizzen müssen ein fachlich beurteilbares Grobkonzept und eine Finanzierungsplanung mit dem voraussichtlichen Umfang der Ausgaben bzw. Kosten beinhalten.

Die Gliederung der Projektskizze soll wie folgt aussehen:

  • Titel des Vorhabens,
  • Ansprechpartner und weitere Partner im Prozess,
  • Selbstdarstellung und Organisationsstruktur,
  • Ziele des Vorhabens und Kurzzusammenfassung des Vorhabens,
  • ausführliche Vorhabenbeschreibung (Idee, Ziele, Zielgruppen, Einbindung der Bürger und weiterer Akteure, Kommunikationsstrategie),
  • Darstellung des Eigeninteresses/Eigenanteils,
  • Nachhaltigkeit, Übertragbarkeit,
  • Budgetschätzung.

Es steht den Förderinteressenten frei, weitere Punkte anzufügen, die ihrer Auffassung nach für eine Beurteilung ihres Vorhabens von Bedeutung sind.

Die Förderinteressenten reichen eine begutachtungsfähige Projektskizze im Umfang von maximal zehn DIN-A4-Seiten ein.

Die eingegangenen Projektskizzen werden nach folgenden Kriterien bewertet:

  • Zielabdeckung: Das Vorhaben ist auf die Vermittlungsziele des Wissenschaftsjahres 2016*17 zugeschnitten (Berücksichtigung der Themenfelder, Zielgruppen, Forschungsinhalte).
  • Fachliche Kompetenz: Der Antragsteller ist qualifiziert, das Vorhaben durchzuführen und verfügt über nachgewiesene Expertise über das Themenfeld und/oder die Vermittlung des Themenfelds.
  • Schlüssigkeit und Konsistenz des Konzepts: Idee, Ziele, Budgetschätzung.
  • Kommunikative Ausrichtung und Wirksamkeit: Das Vorhaben wird von geeigneten Kommunikationsmaßnahmen begleitet, es ist öffentlichkeitswirksam und generiert voraussichtlich eine mediale Berichterstattung. Das Vorhaben wird kommunikativ in das Wissenschaftsjahr 2016*17 eingebunden und als Teil dessen wahrgenommen.
  • Innovation: Das Vorhaben ist innovativ und leistet einen Beitrag zur Weiterentwicklung der Wissenschaftskommunikation in Deutschland.
  • Überregionalität/Nachhaltigkeit: Das Vorhaben strahlt überregional aus und/oder kann übertragen bzw. nachgenutzt werden.

Entsprechend der oben angegebenen Kriterien und Bewertung werden die für eine Förderung geeigneten Projekte ausgewählt. Das Auswahlergebnis wird den Förderinteressenten schriftlich mitgeteilt.

Die Förderinteressierten haben keinen Rechtsanspruch auf Rückgabe einer eingereichten Projektskizze und evtl. weiterer vorgelegter Unterlagen, die im Rahmen dieser Verfahrensstufe eingereicht wurden.

7.2.1 Vorlage förmlicher Förderanträge und Entscheidungsverfahren

In der zweiten Verfahrensstufe werden die potenziellen Antragsteller, deren Projektskizzen positiv bewertet wurden, durch den Projektträger aufgefordert, einen förmlichen Förderantrag vorzulegen, über den nach abschließender ­Prüfung entschieden wird. Die Erstellung von förmlichen Anträgen erfolgt über das Antragssystem "easy-Online" ( https://foerderportal.bund.de/easyonline ). Die Zugangsdaten werden durch den Projektträger zur Verfügung gestellt. Bei Verbundprojekten sind die Förderanträge in Abstimmung mit dem vorgesehenen Verbundkoordinator vorzulegen.

Mit den förmlichen Förderanträgen sind u. a. folgende die Projektskizze ergänzende Informationen vorzulegen:

  • detaillierter Finanzierungsplan des Vorhabens,
  • Darstellung der Notwendigkeit der Zuwendung,
  • detaillierter Arbeitsplan inklusive vorhabenbezogener Ressourcenplanung und Meilensteinplanung,
  • Methoden zur Messung der Zielerreichung.

Eventuelle Auflagen aus der ersten Stufe sind dabei zu berücksichtigen. Genaue Anforderungen an die förmlichen Förderanträge werden bei Aufforderung zur Vorlage eines förmlichen Förderantrags mitgeteilt.

Die eingegangenen Anträge werden nach folgenden Kriterien bewertet und geprüft:

  • Auflagen: Die Auflagen aus der ersten Stufe werden erfüllt und der zur Förderung empfohlene Finanzrahmen wird eingehalten,
  • Stringenz: Die Vorhabenplanung ist schlüssig, das Konzept ist konsistent und fachlich validiert (Idee, Ziele, Arbeits- und Zeitplan, Finanzierungsplan),
  • Mitteleffizienz: Die beantragten Mittel sind zuwendungsfähig, notwendig und angemessen. Die Erläuterungen zum Finanzierungsplan sind nachvollziehbar.
  • Wirksamkeitserfassung: Das Vorhaben sieht eine sinnvolle Erfassung und Evaluation der Zielerreichung vor.

Entsprechend der oben angegebenen Kriterien und Bewertung wird nach abschließender Antragsprüfung über eine Förderung entschieden.

7.2.2 Zu beachtende Vorschriften

Für die Bewilligung, Auszahlung und Abrechnung der Zuwendungen sowie für den Nachweis und die Prüfung der Verwendung und die gegebenenfalls erforderliche Aufhebung des Zuwendungsbescheids und die Rückforderung der gewährten Zuwendung gelten die VV zu § 44 BHO sowie die §§ 48 bis 49a des Verwaltungsverfahrensgesetzes, soweit nicht in dieser Förderrichtlinie Abweichungen zugelassen worden sind.

8 Beginn und Ende der Förderung

Die Vorhaben müssen innerhalb der Laufzeit des Wissenschaftsjahres 2016*17 umgesetzt werden, d. h. sie können frühestens am 1. August 2016 beginnen und sollten spätestens am 31. Oktober 2017 enden.

9 Inkrafttreten

Diese Förderrichtlinie tritt am Tag nach der Veröffentlichung im Bundesanzeiger in Kraft.

Berlin, den 23. Februar 2016

Bundesministerium für Bildung und Forschung

Im Auftrag
Christian Herbst