Bekanntmachung : Datum:
Richtlinie zur Förderung von Forschung über "Studienerfolg und Studienabbruch". Bundesanzeiger vom 24.02.2016
Vom 09.02.2016
1 Zuwendungszweck, Rechtsgrundlage
1.1 Zuwendungszweck
Eine möglichst hohe Studienerfolgsquote bei gleichbleibend hohem akademischem Standard ist ein zentrales strategisches Ziel aller Hochschulen. Diese entsprechen damit ihrer gesellschaftlichen Verantwortung und kommen ihrer Fürsorgepflicht gegenüber den Studierenden nach. Vielfach wird Studienabbruch auch als finanzielle Fehlinvestition interpretiert, die es grundsätzlich zu vermeiden gilt. Neue und zusätzliche Relevanz erlangt das Thema "Studienerfolg und Studienabbruch" vor dem Hintergrund des – nicht nur demografisch bedingten – steigenden Bedarfs an akademisch ausgebildeten Fachkräften. Die überdurchschnittlich hohe Abbruchquoten aufweisenden Studienfächer aus dem Bereich der Natur- und Ingenieurwissenschaften (sogenannte MINT-Fächer) spielen in diesem Kontext eine besondere Rolle.
Die im Zuge der Bologna-Reform eingeführte Akkreditierung, die Berücksichtigung der Studienerfolgsquote in Ansätzen der Leistungsorientierten Mittelvergabe sowie die Etablierung von unterschiedlichen weiteren Maßnahmen der Qualitätssicherung im Bereich der Hochschullehre führten dazu, dass Hochschulen inzwischen eine Fülle von Aktivitäten entfaltet haben, die der Sicherung des Studienerfolgs dienen sollen. Darüber hinaus sind in zunehmendem Maße Bemühungen einzelner Fachbereiche – insbesondere im oben genannten MINT-Bereich – zu konstatieren, die einem etwaigen Studiengangwechsel vorbeugen sollen, der – üblicherweise als "Schwund" bezeichnet – aus der Perspektive des "verlassenen" Studiengangs auch als eine besondere Form des Studienabbruchs interpretiert werden kann.
Solche Maßnahmen reichen von verbesserten Informationsangeboten für Studieninteressierte, der Einführung erweiterter Zulassungsbedingungen und zusätzlicher Studienberatungsleistungen über neue Angebote spezieller Vorbereitungskurse, die Einführung von Mentoringprogrammen bis zum Aufbau von Career-Centern und dem Angebot gänzlich neuer, zeitlich flexibler Studienangebote.
Unterschiedlich hohe Schwund- oder Abbruchquoten an den Hochschulen deuten unter anderem darauf hin, dass die Zahl der Studierenden, die die Hochschule ohne einen Abschluss verlassen, beeinflussbar sein kann und die Wirksamkeit der etablierten Präventions- und Interventionsmaßnahmen unterschiedlich hoch ist.
Bundesweite Abbruchquoten werden regelmäßig alle zwei Jahre ermittelt. Vorliegende Daten, bezogen auf die Absolventenjahrgänge 2006 bis 2012, zeigen für die Bachelorstudiengänge – bei jeweils auf unterschiedlicher Höhe oszillierenden Werten an Universitäten einerseits und Fachhochschulen andererseits – insgesamt einen nahezu konstanten Wert von knapp 30 % (vgl. DZHW-Forum Hochschule 4/2014).
Innerhalb der Hochschulforschung haben die Phänomene "Studienerfolg" und "Studienabbruch" trotz ihres Bedeutungszuwachses in der Praxis noch keinen sehr prominenten Stellenwert erlangt. Im Mittelpunkt steht hier die – aufgrund der diesbezüglich schwierigen Datenlage durchaus sehr anspruchsvolle – Ermittlung des Umfangs, also der Studienerfolgs- bzw. -abbruchquoten, die insbesondere regelmäßig vom Deutschen Zentrum für Hochschul- und Wissenschaftsforschung (DZHW) vorgenommen wird. Auch wegen des hohen damit verbundenen Aufwands fanden darüber hinausgehende bundesweite Untersuchungen zu den Ursachen des Studienabbruchs im Rahmen dieser DZHW-Aktivitäten in den letzten 15 Jahren nur zweimal statt. Seit 2014 läuft eine dritte Untersuchung (siehe: http://www.dzhw.eu/projekte/pr_show?pr_id=240 ).
Hinzu kommt, dass der theoretische Zugang in Einzeluntersuchungen – jenseits der entsprechenden DZHW-Forschungsaktivitäten – oftmals einen speziellen disziplinären Zuschnitt aufweist. Entsprechend werden entweder eher personale Faktoren in den Mittelpunkt gestellt (Psychologie), eher auf rationale Wahlentscheidungen rekurriert (Bildungsökonomie) oder auf soziale Integration/institutionelle Bedingungen abgestellt (Soziologie). Diese Aspekte integrierende Ansätze fehlen noch weitestgehend.
Schließlich steht eine systematische Erforschung der Wirksamkeit und der Wirkungen der an den Hochschulen im Verlauf der letzten Jahre entfalteten Präventions- und Interventionsmaßnahmen zur Sicherung des Studienerfolgs, die über bloße Evaluationen hinausgehend verallgemeinerbare Erkenntnisse erlauben, noch aus.
Im Ergebnis führt dies dazu, dass insgesamt noch zu wenig bekannt ist über die relative Bedeutung der verschiedenen Faktoren, die über den Studienerfolg entscheiden, ihre Wechselwirkungen und damit letztlich auch über Konstellationen, die die Studienverbleibs- bzw. Abbruchwahrscheinlichkeit bestimmen. Dies gilt insbesondere mit Blick auf die die DZHW-Forschungen ergänzenden Arbeiten zu Hochschulwechslern (siehe unten) sowie zu fachspezifischen oder Studienabbruchtyp-bezogenen Studien und Untersuchungen.
Aus entsprechenden Ergebnissen könnten – dringend benötigte – zusätzliche Evidenzen für Politik und Praxis zu diesem gesamtgesellschaftlich bedeutenden Problembereich abgeleitet werden. Das übergeordnete Ziel dieser im Rahmen des BMBF¹-Förderschwerpunkts "Wissenschafts- und Hochschulforschung" realisierten Förderaktivität besteht genau darin, solche zusätzlichen Befunde aus theoretisch fundierter und empirisch orientierter Forschung zu den Phänomenen „Studienerfolg“ und "Studienabbruch" zu generieren.
1.2 Rechtsgrundlage
Der Bund gewährt die Zuwendungen nach Maßgabe dieser Richtlinie, der §§ 23 und 44 der Bundeshaushaltsordnung (BHO) und den dazu erlassenen Verwaltungsvorschriften sowie der "Richtlinien für Zuwendungsanträge auf Ausgabenbasis (AZA)" und/oder – der "Richtlinien für Zuwendungsanträge auf Kostenbasis (AZK)" des BMBF. Ein Rechtsanspruch auf Gewährung einer Zuwendung besteht nicht. Die Bewilligungsbehörde entscheidet nach pflichtgemäßem Ermessen im Rahmen der verfügbaren Haushaltsmittel.
2 Gegenstand der Förderung
Studienabbruch ist als ein komplexes Phänomen anzusehen. Er ist als ein multikausal und multidimensional zu erklärender Prozess zu betrachten. Entsprechend sind in den Forschungsvorhaben hinreichend differenzierte Ansätze unter anderem hinsichtlich des Verursachungsbereichs (institutionelle und personale Einflussgrößen), des Studienabbruchstyps (entsprechend der eher lebensumstandsbezogenen, leistungsbezogenen bzw. motivationalen Gründe), der verschiedenen Subgruppen Studierender (mit Migrationshintergrund, ohne akademisch geprägten familiären Bildungshintergrund, mit beruflicher Qualifikation und ohne schulische Berechtigung zum Hochschulzugang etc.), aber auch hinsichtlich der allgemeinen Arbeitsmarktlage zugrunde zu legen. Da ferner davon ausgegangen werden kann, dass Studienbereiche bzw. Fächer wesentliche Determinanten des Abbruchgeschehens sind, kommt fächerbezogenen Forschungsvorhaben besondere Bedeutung zu.
Ein Wechsel der Hochschule/des Studienfachs (also der "Schwund") kann einerseits der Studienoptimierung dienen, kann andererseits aber auch einen verzögerten Studienabbruch darstellen. Auch Forschungsvorhaben zu diesem Phänomen sind grundsätzlich förderfähig.
Mit Blick auf die Methodik wird auf die neuen Möglichkeiten, die sich aus der Änderung der Rechtslage (Novellierung des Hochschulstatistikgesetzes) ergeben, explizit hingewiesen.
An Vorhaben, die sich auf ausländische Studierende, Studierende mit Migrationshintergrund und insbesondere auf die Gruppe der Geflüchteten beziehen, besteht ein besonderes förderpolitisches Interesse. Dies gilt grundsätzlich für alle in den Buchstaben A bis D genannten Fragestellungen. Auf die besondere Ausgangslage (Datenlage, Mangel an Referenzprojekten …) ist in den inhaltlichen und methodischen Ausführungen ausführlich einzugehen. Wegen der besonders prekären Datenlage zur Gruppe der Geflüchteten sind hier auch Vorhaben zur Datengewinnung und -erschließung förderfähig. Eine Reflektion der bei Einrichtungen wie dem Bundesamt für Migration und Flüchtlinge, Uni-Assist, IAB oder Betreibern von Datenzentren bestehende Datenbestände ist dabei unverzichtbar. In Erweiterung der in den Buchstaben A bis D genannten Fragestellungen können hier auch Projektvorschläge berücksichtigt werden, die gesamte Bildungsverläufe bzw. insbesondere den Bildungsübergang Schule/Ausbildung bzw. Hochschule in den Mittelpunkt der Betrachtung stellen.
Projektvorschläge, die internationale Vergleiche vorsehen, sollten den damit einhergehenden Mehrwert sorgfältig und nachvollziehbar begründen.
Nicht förderfähig sind Forschungsvorhaben über Maßnahmen der Qualitätssicherung, die nur indirekt oder mittelbar der Sicherung des Studienerfolgs dienen.
Nicht förderfähig sind Forschungsvorhaben mit evaluativer Ausrichtung, insbesondere wenn diese auf Maßnahmen einer einzelnen Hochschule gerichtet sind und kaum verallgemeinerbare Erkenntnisse erlauben.
Nicht förderfähig sind neue, auf Dauer angelegte Datenerhebungen.
Vor diesem Hintergrund sind insbesondere förderfähig:
- Forschungsvorhaben über die Wirksamkeit bestehender Ansätze und Verfahren zur Sicherung des Studienerfolgs
Hochschulen haben in den vergangenen Jahren in erheblichem Maße zusätzliche Anstrengungen unternommen, die auf eine Erhöhung der Studienerfolgsquote abzielen.
Diese umfassen zum einen Maßnahmen im Umfeld der Aufnahme von Studienanfängerinnen und Studienanfängern (diverse Informationsangebote, Erweiterung der Zulassungsbedingungen …). Zum anderen wurden Präventions- sowie Interventionsmaßnahmen für Studierende lanciert, die sowohl deren Zufriedenheit als auch etwaige Leistungsprobleme adressieren. Dies schließt insbesondere auch neue didaktische Formate zu einer stärker individualisierten Betreuung ein. Darüber hinaus wurden – vereinzelt – Ansätze realisiert, in denen die Lehrenden selbst die Zielgruppe darstellen.
Förderfähig sind grundsätzlich alle Forschungsvorhaben, die die Wirksamkeit solcher Maßnahmen in den Blick nehmen, sofern verallgemeinerbare Erkenntnisse zu erwarten sind. Angesichts ihrer hohen Verbreitung sind Untersuchungen zu einer gelingenden Gestaltung von Brückenkursen, Tutorien, zum Einsatz von Mentorinnen/Mentoren sowie zur Individualisierung von Curricula besonders förderfähig.
In Bezug auf die Gruppe der Geflüchteten können hier insbesondere auch alle speziell für diese konzipierte studienvorbereitenden Maßnahmen (einschließlich der Sprachausbildung), wie sie z. B. durch den Deutschen Akademischen Austauschdienst realisiert werden, in den Blick genommen werden.
Die Förderung der Entwicklung und Erprobung neuer Ansätze zur Sicherung des Studienerfolgs ist in diesem Rahmen nur in einem sehr engen Kontext einer Untersuchung zur Wirksamkeit bestehender Ansätze möglich.
- Forschungsvorhaben zu den Kosten des Studienabbruchs
In der gesellschaftlichen Debatte um das Thema Studienabbruch stehen üblicherweise "Kostenargumente" im Mittelpunkt, ohne dass hier bislang in größerem Umfang auf entsprechendes, wissenschaftlich abgesichertes Wissen rekurriert werden kann.
Bei den Kosten des Studienabbruchs ist zwischen einzelwirtschaftlichen/individuellen Kosten und gesamtwirtschaftlichen/gesellschaftlichen Kosten zu unterscheiden.
Für die individuellen Kosten des Studienabbruchs ist auch von Bedeutung, in welchem Umfang die bis zum Studienabbruch erworbenen Kenntnisse im Anschluss entweder auf dem Arbeitsmarkt honoriert oder bei Aufnahme eines alternativen Studiums oder einer Berufsausbildung angerechnet werden. Entsprechend lassen sich auch für Studienabbrecher Bildungsrenditen identifizieren. Für die individuellen Kosten des Studienabbruchs ist ferner von Bedeutung, welche Opportunitätskosten mit dem Studium verbunden sind, also beispielsweise die Möglichkeit, alternativ einer Erwerbsarbeit nachzugehen. Für die individuellen Kosten des Studiums und des Studienabbruchs sind daher sowohl das Arbeitsmarktumfeld des Studienabbrechers als auch die Fachspezifika der verschiedenen Studiengänge zu berücksichtigen.
Aus gesellschaftlicher Perspektive ist zu untersuchen, in welchem Umfang öffentliche Mittel für schließlich nicht erfolgreiche Hochschulausbildungen aufgewendet werden, und welche Mittel aufgewendet werden, um Studienabbruch zu vermeiden. Hier ist auch zu berücksichtigen, in welchem Umfang die den Hochschulen zur Verfügung stehenden Mittel von der Zahl der Studienabbrecher abhängig sind. Schließlich ist zu untersuchen, ob und wenn ja, welche Kosten der Studienabbruch im Anschluss an das Studium auslöst, beispielsweise in Form von Steuerausfällen, geringeren Beiträgen/höheren Transfers in den Sozialsystemen und negativen Auswirkungen auf die gesamtwirtschaftliche Produktivität und das Wachstum.
Zu untersuchen ist ferner, welche Mechanismen sich anbieten, um die Kosten des Studienabbruchs zu reduzieren bzw. welche Anreizsysteme sich anbieten, um die Wahrscheinlichkeit eines Studienabbruchs zu verringern. Wie sind die Anreizmechanismen bzw. Angebote für die Studienorientierung und -auswahl zu verbessern und wie können im Studium die Anreize verbessert werden, den Studienabbruch zu vermeiden oder, wenn nötig, nicht hinauszuzögern? Aus Perspektive der Hochschulen ist zudem zu untersuchen, welche Studierendenauswahl- und Zulassungsmechanismen zu einer geringeren Wahrscheinlichkeit des Studienabbruchs führen.
- Forschungsvorhaben zu Ursachen, Umfang und Folgen des Studienabbruchs
Hier gilt zunächst, dass sich alle Projektvorschläge hinreichend von der aktuellen DZHW-Untersuchung "Studienabbruch – Umfang und Motive" (nähere Informationen unter: http://www.dzhw.eu/projekte/pr_show?pr_id=240 ) abgrenzen müssen. Dies ist insbesondere dann der Fall, wenn die auf generelle Tendenzen abstellende DZHW-Untersuchung um vertiefende Studien – etwa fächerspezifische, hochschultypspezifische etc. – ergänzt wird oder wenn sie auf Hochschulwechsler fokussiert sind.
Hinsichtlich der Ursachen sind hier neben den subjektbezogenen Risikofaktoren (gegebenenfalls familiärer und sozioökonomischer Hintergrund, Belastungserleben, Lernstrategien, [Neben-] Erwerbstätigkeit …) insbesondere die von den Hochschulen beeinflussbaren Faktoren ("institutionelle Arrangements") und ihre Wechselwirkungen mit den personalen Faktoren in den Blick zu nehmen. Generell sollten die Forschungsvorhaben darauf ausgerichtet sein, den Studienerfolg gefährdende Problemkonstellationen bzw. Indikatoren zur Früherkennung von vorzeitiger Exmatrikulation oder Studienschwund zu identifizieren.
Hinsichtlich des Umfangs sind Forschungsvorhaben zur Größenordnung des Studienabbruchs oder -schwunds förderfähig, die auf erkennbare Ergänzungen bzw. Erweiterungen der vorhandenen (Schätz-) Verfahren fokussieren und insbesondere die neuen Möglichkeiten, die sich mit der bevorstehenden Einführung der Studienverlaufsstatistik für Auswertungen zum Phänomen "Schwund" und Studienabbruch ergeben, berücksichtigen.
Hinsichtlich der Folgen des Studienabbruchs sind insbesondere Forschungsvorhaben förderfähig, die sich mit dem weiteren beruflichen Weg (berufliche Erstausbildung, Fortbildung, Arbeitslosigkeit …) der Personen befassen, die ohne einen Studienabschluss die Hochschulen verlassen. Hierbei ist nicht nur die Arbeitsmarktlage zu berücksichtigen, sondern es sind insbesondere Bezüge zu den Ursachen herzustellen.
Forschungsvorhaben, die das Phänomen Studienabbruch im Kontext neuerer hochschul- bzw. bildungspolitischer Entwicklungen wie G8-Schulreform, Einführung der Akkreditierung, Bologna-Reform etc. thematisieren, sind gleichermaßen förderfähig.
- Forschungssynthesen/Ergebnisbilanzen/Systematic reviews zum Themenfeld „Studienerfolg und Studienabbruch“
Grundsätzlich förderfähig ist schließlich die Erarbeitung systematischer – gegebenenfalls auch unter Nutzung statistischer Verfahren zu erstellender – qualitativ hochwertiger Forschungsüberblicke/Ergebnisintegrationen, die auf die in den Buchstaben A bis C beschriebenen Fragestellungen/Problemfelder bezogen sind.
Von besonderem Interesse sind solche Arbeiten zum Themenfeld "Studienerfolg". Angesichts dessen vielfältiger und unterschiedlicher Abgrenzung ist hier eine klare Definition des zu untersuchenden Phänomens besonders bedeutsam.
Hier ist zwingend der internationale Forschungsstand einzubeziehen. Arbeiten zum Phänomen „Studienabbruch“ müssen hinreichend abgegrenzt sein von der 2013 vom Danish Clearinghouse for Educational Research erarbeiteten systematic review "Dropout Phenomena at Universities: What is Dropout? Why does Dropout Occur? What Can be Done by the Universites to Prevent or Reduce it?"
3 Zuwendungsempfänger
Im Rahmen dieser Förderlinie können sowohl Einzel- als auch Verbundvorhaben gefördert werden. Antragsberechtigt sind Hochschulen und außeruniversitäre Forschungseinrichtungen mit FuE²-Kapazitäten in Deutschland. Es werden grundsätzlich nur Maßnahmen gefördert, die dem nicht-wirtschaftlichen Bereich zuzuordnen sind. Forschungseinrichtungen, die von Bund und/oder Ländern grundfinanziert werden, kann neben ihrer institutionellen Förderung nur unter bestimmten Voraussetzungen eine Projektförderung für ihre zusätzlichen projektbedingten Ausgaben beziehungsweise Kosten bewilligt werden.
4 Zuwendungsvoraussetzungen
4.1 Allgemein
Förderinteressierte, die Projektvorschläge entsprechend der in Nummer 2 beschriebenen inhaltlichen Anforderungen sowie des in Nummer 7 dargestellten Verfahrens einreichen, sollten auf dem Gebiet der Wissenschafts-/Hochschulforschung ausgewiesen sein. Angesichts der vergleichsweise noch in geringem Umfang vorhandenen FuE-Kapazitäten im Bereich der Wissenschafts-/Hochschulforschung in Deutschland soll wissenschaftlichen Nachwuchskräften im Rahmen der Vorhaben explizit die Möglichkeit der weiteren wissenschaftlichen Qualifizierung eingeräumt werden. Bei allen Forschungsvorhaben sollten die Vertragslaufzeiten für beschäftigte Nachwuchswissenschaftlerinnen/Nachwuchswissenschaftler möglichst der Laufzeit des Projekts insgesamt entsprechen.
Wissenschaftlerinnen/Wissenschaftler mit fachspezifischem Bezug ohne einschlägige Expertise im Bereich der Wissenschafts-/Hochschulforschung können im Rahmen von Kooperationen als Mit-Antragstellerin/Mit-Antragsteller aktiv werden.
Die Partner eines Verbundprojekts regeln ihre Zusammenarbeit in einer schriftlichen Kooperationsvereinbarung. Vor der Förderentscheidung über ein Verbundprojekt muss eine grundsätzliche Übereinkunft über bestimmte vom BMBF vorgegebene Kriterien nachgewiesen werden. Einzelheiten sind dem "Merkblatt für Antragsteller/Zuwendungsempfänger zur Zusammenarbeit der Partner von Verbundprojekten", das von Antragstellern und Zuwendungsempfängern zu beachten ist, zu entnehmen (BMBF-Vordruck Nr. 0110, Fundstelle; https://foerderportal.bund.de/easy/easy_index.php?auswahl=easy_formulare ; Bereich BMBF → Allgemeine Vordrucke und Vorlagen für Berichte).
Antragstellerinnen/Antragsteller sollen sich – auch im eigenen Interesse – im Umfeld des national beabsichtigten Vorhabens mit dem EU-Rahmenprogramm für Forschung und Innovation vertraut machen. Sie sollen prüfen, ob das beabsichtigte Vorhaben spezifische europäische Komponenten aufweist und damit eine ausschließliche EU-Förderung möglich ist. Weiterhin ist zu prüfen, inwieweit im Umfeld des national beabsichtigten Vorhabens ergänzend ein Förderantrag bei der EU gestellt werden kann. Das Ergebnis der Prüfungen soll im nationalen Förderantrag kurz dargestellt werden.
Die Antragstellerinnen/Antragsteller verpflichten sich, im Rahmen des Projekts gewonnene Daten mit etwaiger Relevanz zur Nutzung durch Dritte nach Abschluss des Projekts in weitergabefähiger Form auf der Basis gängiger Standards einer geeigneten Einrichtung/einem Forschungsdatenzentrum zur Verfügung zu stellen mit dem Ziel, langfristige Datensicherung, Sekundärauswertungen oder eine Nachnutzung zu ermöglichen. Um die Weitergabefähigkeit der eigenen Daten an eine geeignete Einrichtung zu gewährleisten, müssen die Antragstellerinnen/Antragsteller ein eigenes Forschungsdatenmanagement betreiben. Die wesentlichen Punkte, die dabei zu beachten sind, können einem Merkblatt entnommen werden: http://wiki.bildungsserver.de/bilder/upload/checkliste_datenmanagement.pdf oder http://auffinden-zitieren-dokumentieren.de/wp-content/uploads/2015/03/Forschungsdaten_DINA4_ONLINE_VER_02_06.pdf .
Die Umsetzung des Forschungsdatenmanagements ist in der Vorhabenbeschreibung darzulegen.
4.2 Wissenschaftliche Nachwuchsgruppen
Als besondere Form eines Forschungsvorhabens kann besonders befähigten Wissenschaftlerinnen/Wissenschaftlern, die schon in der Forschung und Lehre Erfahrungen gesammelt haben, im Rahmen von eigenständigen Nachwuchsgruppen die Möglichkeit eröffnet werden, sich wissenschaftlich weiter zu qualifizieren.
Dazu kann eine wissenschaftliche Nachwuchsgruppe an einer Hochschule oder außeruniversitären Forschungseinrichtung eingerichtet werden. Diese Einrichtungen übernehmen die Arbeitgeberfunktion und stellen die notwendige Infrastruktur zur Verfügung. Die fachliche Leitung übernimmt eigenverantwortlich die bzw. der Projektverantwortliche ("Nachwuchsgruppenleiterin/Nachwuchsgruppenleiter").
Die eigenverantwortliche fachliche Leitung durch die Nachwuchsgruppenleiterin/den Nachwuchsgruppenleiter umfasst die Ausarbeitung des inhaltlichen Forschungsplans, die Aufstellung des Finanzierungsplans, die Durchführung des Forschungsvorhabens und die Ergebnisverwertung.
Die Anbindung der Nachwuchswissenschaftlerinnen/Nachwuchswissenschaftler an eine Hochschule sowie die dortige Anschlussfähigkeit und ein aktives Interesse an dem zu bearbeitenden Thema im Sinne dieser Förderrichtlinie wird vorausgesetzt. Im Rahmen der Einreichung soll eine/ein an der Hochschule tätige Mentorin/tätiger Mentor benannt werden, die/der sich verpflichtet, die Projektleitung bei der Konzeption und der Durchführung des Forschungsvorhabens und der Auswahl von Doktorandinnen/Doktoranden zu unterstützen. Die Förderung soll erreichen, dass sich alle am Projekt beteiligten wissenschaftlichen Mitarbeiterinnen/Mitarbeiter innerhalb der Förderdauer akademisch weiterqualifizieren, also z. B. promovieren, und sich mit relevanten Forschungsarbeiten für den weiteren Berufsweg in Wissenschaft und Praxis qualifizieren. Auch in Nachwuchsgruppen sollen die Vertragslaufzeiten für beschäftigte Nachwuchswissenschaftlerinnen/Nachwuchswissenschaftler der Laufzeit des Projekts insgesamt entsprechen.
5 Art und Umfang, Höhe der Zuwendung
Die Zuwendungen können im Wege der Projektförderung als nicht rückzahlbare Zuschüsse gewährt werden.
Bemessungsgrundlage für Hochschulen und außeruniversitäre Forschungseinrichtungen sind die zuwendungsfähigen projektbezogenen Ausgaben (bei Helmholtz-Zentren und der Fraunhofer-Gesellschaft die zuwendungsfähigen projektbezogenen Kosten), die bis zu 100 % gefördert werden können.
Bei Forschungsvorhaben an Hochschulen wird zusätzlich zu den zuwendungsfähigen Ausgaben eine Projektpauschale in Höhe von 20 % gewährt.
Soweit die Antrag stellende Einrichtung sowohl wirtschaftliche als auch nicht-wirtschaftliche Tätigkeiten ausübt, können nur die nicht-wirtschaftlichen Tätigkeiten der Einrichtung finanziert werden. Die Gewährleistung einer eindeutigen finanziellen und inhaltlichen Abgrenzung zu den wirtschaftlichen Tätigkeiten der Antragstellerin bzw. des Antragstellers ist daher Voraussetzung für eine Förderung.
Für Nachwuchsgruppen kann maximal folgende personelle Ausstattung beantragt werden:
ein x TV-L 14/15 (Nachwuchsgruppenleiterin/Nachwuchsgruppenleiter)
Bis zu zwei x 2/3 TV-L 13 (Doktorandin/Doktorand)
ein x TV-L 13 (Postdoc)
Für alle Forschungsvorhaben gilt: Neben Personalmitteln können die zur Durchführung des Vorhabens notwendigen Mittel für Hilfskräfte, Sach- und Reisemittel bewilligt werden.
6 Sonstige Zuwendungsbestimmungen
Bestandteil eines Zuwendungsbescheides auf Kostenbasis werden grundsätzlich die Allgemeinen Nebenbestimmungen für Zuwendungen auf Kostenbasis des BMBF an Unternehmen der gewerblichen Wirtschaft für FuE-Vorhaben (NKBF98).
Bestandteil eines Zuwendungsbescheids auf Ausgabenbasis werden die Allgemeinen Nebenbestimmungen für Zuwendungen zur Projektförderung (ANBest-P), die Besonderen Nebenbestimmungen für Zuwendungen des BMBF zur Projektförderung auf Ausgabenbasis (BNBest-BMBF98) sowie gegebenenfalls die Besonderen Nebenbestimmungen für den Abruf von Zuwendungen im mittelbaren Abrufverfahren im Geschäftsbereich des BMBF (BNBest-mittelbarer Abruf-BMBF).
7 Verfahren
7.1 Einschaltung eines Projektträgers, Antragsunterlagen, sonstige Unterlagen und Nutzung des elektronischen Antragssystems
Mit der Abwicklung der Fördermaßnahme hat das BMBF derzeit folgenden Projektträger (PT) beauftragt:
DLR Projektträger – AE 53
Stichwort 2Hochschulforschung/Studienerfolg und Studienabbruch"
Heinrich-Konen-Straße 1
53227 Bonn
Ansprechpartnerin beim Projektträger ist Frau Britta Contzen (Telefon: 02 28/38 21-19 26 oder -17 51; E-Mail: hochschulforschung@dlr.de )
Soweit sich hierzu Änderungen ergeben, wird dies im Bundesanzeiger oder in anderer geeigneter Weise bekannt gegeben.
Vordrucke für Richtlinien, Merkblätter, Hinweise und Nebenbestimmungen können unter der Internetadresse https://foerderportal.bund.de/easy/easy_index.php?auswahl=easy_formular ; Bereich BMBF) abgerufen oder unmittelbar beim Projektträger angefordert werden.
Zur Erstellung von Projektskizzen und förmlichen Förderanträgen ist das elektronische Antragssystem "easy-online" zu nutzen. ( easy ).
7.2 Zweistufiges Förderverfahren
Das Antragsverfahren ist zweistufig angelegt. Zur Erstellung von Projektskizzen in der ersten Stufe des Verfahrens (siehe Nummer 7.2.1) wird die Nutzung des für die Bekanntmachung eingerichteten elektronischen Skizzentools dringend empfohlen. Der Zugang erfolgt über https://foerderportal.bund.de/easyonline/reflink.jsf?reflink=neuesFormular&massnahme=WIHO&bereich=STUDE_STUDAB&typ=SKI
In der zweiten Stufe (siehe Nummer 7.2.2) sind förmliche Förderanträge mit Hilfe des elektronischen Antragssystems "easy-online" zu erstellen. ( https://foerderportal.bund.de/easyonline ).
Für weitere Informationen zur Forschungsförderung des Bundes kontaktieren Sie bitte foerderinfo@bmbf.bund.de
7.2.1 Vorlage und Auswahl von Projektskizzen
In der ersten Verfahrensstufe sind dem DLR-Projektträger
bis spätestens 22. April 2016
zunächst Projektskizzen – möglichst über das oben genannte elektronische Skizzentool – und in schriftlicher Form vorzulegen. Bei Verbundprojekten ist die Projektskizze in Abstimmung aller Beteiligten durch die vorgesehene Verbundkoordination vorzulegen. Der Skizze ist ein Anschreiben/Vorblatt beizulegen, auf dem Vertreter aller Projektpartner (in der Regel die Projektleiterinnen/Projektleiter) mittels rechtsverbindlicher Unterschrift die Kenntnisnahme sowie die Richtigkeit der in der Skizze gemachten Angaben bestätigen.
Die Vorlagefrist gilt nicht als Ausschlussfrist. Projektskizzen, die nach dem oben angegebenen Zeitpunkt eingehen, können möglicherweise nicht mehr berücksichtigt werden.
Im April 2016 findet, bezogen auf diese Förderaktivität, eine Beratungsveranstaltung statt; nähere Informationen siehe unter http://www.hochschulforschung-bmbf.de .
Die Projektskizzen sind wie folgt zu gliedern:
- Allgemeine Angaben zum Vorhaben:
- Akronym, Titel und Art des Vorhabens (je gesondert für ein Forschungsvorhaben oder eine Nachwuchsgruppe)
- Name und Anschriften (einschließlich Telefon, Telefax und E-Mail) aller Einzelprojektleitungen, Benennung der Verbundleitung (bei einer Nachwuchsgruppe: Benennung der Mentorin/des Mentors
- Vorgesehene Laufzeit mit Angaben zum etwaigen Beginn
- Beschreibung der Forschungsinhalte und weitere Erläuterungen:
- Kurzbeschreibung des Vorhabens – maximal zehn Seiten unter Zuordnung zu den in Nummer 2 genannten Themenfeldern. Neben der eigentlichen Projektidee sind hier explizite Ausführungen zum internationalen Forschungsstand sowie zum methodischen Vorgehen und zur theoretischen Fundierung erforderlich; bei der Koordinierungsstelle: maximal drei Seiten zu den oben genannten Arbeitsschwerpunkten und dem geplanten Vernetzungs- und Transferkonzept.
- Skizzierung des Arbeitsprogramms
- Verwertungsmöglichkeiten und -planungen (maximal zwei Seiten auf Verbundebene)
- Publikationsübersichten (maximal fünf themenbezogene Veröffentlichungen aus den letzten fünf Jahren je Einzelprojektleitung);
- Finanzierungsplan
- Übersicht zum geplanten Mengengerüst für Personal sowie gegebenenfalls Unteraufträge/Anschaffungen – je Einzelprojekt
Die Dotierung erfolgt in wissenschaftsüblicher Höhe.
Bitte verfassen Sie diese Ausführungen in Schriftgröße 11 und mit einem Zeilenabstand von mindestens 1,15 x.
Projektvorschläge mit Bezug zur Gruppe der Geflüchteten sind mit der Kennung Rfugs zu versehen.
Die eingegangenen Projektskizzen werden nach der Prüfung auf Vollständigkeit und Erfüllung der formalen Zuwendungsvoraussetzungen unter Beteiligung externer Gutachterinnen/Gutachter nach folgenden Kriterien bewertet:
- Direkter Bezug zu mindestens einem der in Nummer 2 genannten Themenfelder
- Originalität und Relevanz des Projektvorschlags
- Theoretische Fundierung und Anschlussfähigkeit an den internationalen Forschungsstand
- Angemessenheit des methodischen Vorgehens
- Schlüssigkeit des Verwertungsplans
- Angemessenheit des geplanten Mengengerüsts, auch in Bezug auf den erwartbaren Erkenntnisgewinn
Entsprechend der oben aufgeführten Kriterien und Bewertung werden die für eine Förderung geeigneten Projektideen ausgewählt. Das Auswahlergebnis wird den Interessenten schriftlich mitgeteilt.
Es besteht kein Rechtsanspruch auf Rückgabe einer eingereichten Projektskizze und evtl. weiterer Unterlagen, die im Rahmen dieser Verfahrensstufe eingereicht wurden.
7.2.2 Vorlage förmlicher Förderanträge und Entscheidungsverfahren
In der zweiten Verfahrensstufe werden die Verfasserinnen/Verfasser der positiv bewerteten Projektskizzen aufgefordert, einen förmlichen Förderantrag vorzulegen.
Die Formanträge müssen pro Einzelantrag folgende zusätzliche Angaben enthalten:
- Ressourcenbezogener detaillierter Arbeits- und Meilensteinplan
- Detaillierter Finanzierungsplan mit Erläuterungen und Kalkulationsbelegen
- Verwertungsplan
- Beschreibung der geplanten Maßnahmen zum Forschungsdatenmanagement
- Auf Verbundebene: gegebenenfalls Stellungnahme zu Hinweisen aus der 1. Stufe des Förderverfahrens
- Auf Verbundebene: Ergänzung der Projektskizze um die Darstellung der Arbeitspakete je nach Verantwortlichkeit der beteiligten Einzelvorhaben
Bei Verbundprojekten sind die Förderanträge in Abstimmung mit der vorgesehenen Verbundkoordination vorzulegen.
Die Formanträge werden nach folgenden Kriterien bewertet und geprüft:
- Angemessenheit und Wirtschaftlichkeit der Finanzplanung
- Angemessenheit und Wirtschaftlichkeit der Personalplanung
- Plausibilität der Aufwands- und Zeitplanung
- Qualität der Arbeitspläne auf Ebene der Einzelprojekte
- Stimmigkeit des Verwertungsplans
- Stimmigkeit des Forschungsdatenmanagements
- Berücksichtigung der Auflagen/Hinweise/Empfehlungen aus der 1. Stufe des Förderverfahrens
Entsprechend der oben aufgeführten Kriterien und Bewertung wird nach abschließender Antragsprüfung über eine Förderung entschieden.
7.3 Zu beachtende Vorschriften
Für die Bewilligung, Auszahlung und Abrechnung der Zuwendung sowie für den Nachweis und die Prüfung der Verwendung und die gegebenenfalls erforderliche Aufhebung des Zuwendungsbescheides und die Rückforderung der gewährten Zuwendung gelten die Verwaltungsvorschriften zu § 44 BHO sowie die §§ 48 bis 49a des Verwaltungsverfahrensgesetzes, soweit nicht in dieser Förderrichtlinie Abweichungen zugelassen wurden.
8 Inkrafttreten
Diese Richtlinie tritt am Tag ihrer Veröffentlichung im Bundesanzeiger in Kraft.
Berlin, den 9. Februar 2016
Bundesministerium für Bildung und Forschung
Im Auftrag
M. Diegelmann
- Bundesministerium für Bildung und Forschung
- Forschung und Entwicklung