Bekanntmachung : Datum:
Richtlinie zur Förderung von ausgewählten Schwerpunkten der naturwissenschaftlichen Grundlagenforschung auf dem Gebiet "Mathematik für Innovationen in Industrie und Dienstleistungen". Bundesanzeiger vom 24.02.2016
Vom 17.02.2016
1 Zuwendungszweck, Rechtsgrundlage
1.1 Zuwendungszweck
Das Bundesministerium für Bildung und Forschung (BMBF) beabsichtigt, Vorhaben zur Forschung auf dem Gebiet "Mathematik für Innovationen in Industrie und Dienstleistungen" zu fördern.
Die Mathematik ist eine Querschnittswissenschaft, die nicht auf die Rolle der Grundlagenforschung beschränkt ist. Mathematische Lösungskonzepte haben eine hohe Bedeutung für fast alle Technologiebereiche. Dieses Potenzial mathematischer Neuerungen als Keimzelle für Innovationen soll genutzt werden. Die angewandte Mathematik, insbesondere die Mathematische Modellierung, Simulation und Optimierung (MMSO) ist dabei ein wichtiger Schlüssel.
Im Fokus dieser Bekanntmachung stehen Vorhaben mit Hebelwirkung für die Lösung der prioritären Zukunftsaufgaben der Neuen Hightech-Strategie der Bundesregierung, indem sie:
- einen effizienten Transfer von Grundlagenergebnissen der angewandten Mathematik in die industrielle Anwendung realisieren,
- ein übergreifendes Zusammenwirken zwischen Grundlagenforschung und Wirtschaft erfordern und zur Entwicklung neuer, industriell verwertbarer Produkte, Verfahren und Dienstleistungen führen sollen.
Im Mittelpunkt stehen anwendungsbezogene Forschungsarbeiten, die möglichst breit einsetzbar sind.
Der intensiven Verwertung und Dissemination von Grundlagenergebnissen und der Sicherung der Attraktivität des Forschungsstandorts Deutschland sowie der Verwertung der Projektergebnisse in Deutschland zur Stärkung der internationalen Wettbewerbsposition kommt eine besondere Bedeutung zu. Durch die Förderung werden neue Impulse zur Umsetzung der "Neuen Hightech-Strategie – Innovationen für Deutschland" gesetzt und die Position Deutschlands im globalen Wettbewerb weiter ausgebaut.
1.2 Rechtsgrundlagen
Der Bund gewährt die Zuwendungen nach Maßgabe dieser Richtlinie, der §§ 23 und 44 der Bundeshaushaltsordnung (BHO) und den dazu erlassenen Verwaltungsvorschriften sowie der "Richtlinien für Zuwendungsanträge auf Ausgabenbasis (AZA)" und/oder der "Richtlinien für Zuwendungsanträge auf Kostenbasis (AZK)" des BMBF. Ein Rechtsanspruch auf Gewährung einer Zuwendung besteht nicht. Die Bewilligungsbehörde entscheidet nach pflichtgemäßem Ermessen im Rahmen der verfügbaren Haushaltsmittel.
2 Gegenstand der Förderung
Gefördert werden Forschungsarbeiten aus dem Bereich MMSO, welche die Grundlage zur Lösung der prioritären Zukunftsaufgabe „Gesundes Leben“ der Neuen Hightech-Strategie der Bundesregierung bilden.
Erwartet werden Forschungsbeiträge aus den folgenden mathematischen Methodenfeldern:
- Modellierung, Simulation und Optimierung unter Unsicherheiten,
- Gekoppelte Multiphysik-Systeme,
- Modellierung und Numerik von Multiskalen- und hybriden Systemen,
- Modellreduktion und -adaptation,
- Echtzeitsimulation und -optimierung,
- Mathematische Bildverarbeitung und hochdimensionale Datenanalyse.
Die angestrebten Ergebnisse müssen für die Behandlung ausgewählter Praxisprobleme besonders geeignet sein. Dabei muss die Kopplung von methodischen Ansätzen für unterschiedliche Problemaspekte (z. B. deterministische und stochastische, lineare und nichtlineare oder kontinuierliche zusammen mit diskreten Methoden) adressiert sein. Bevorzugt werden Verbünde von Forschungsgruppen verschiedener Disziplinen unter Einbeziehung von Partnern aus Wirtschaft und/oder dem Dienstleistungssektor. Die Übertragbarkeit der zu entwickelnden mathematischen Technologien auf unterschiedliche Anwendungsbereiche und der Transfer mathematischen
Wissens in die Praxis sind klar herauszuarbeiten. Die Einbindung von talentierten Nachwuchswissenschaftlerinnen und Nachwuchswissenschaftlern in koordinierende Aufgaben wird ausdrücklich begrüßt.
3 Zuwendungsempfänger
Antragsberechtigt sind insbesondere deutsche Hochschulen aber auch deutsche außeruniversitäre Forschungseinrichtungen.
Forschungseinrichtungen, die von Bund und/oder Ländern grundfinanziert werden, kann neben ihrer institutionellen Förderung nur unter bestimmten Voraussetzungen eine Projektförderung für ihre zusätzlichen projektbedingten Ausgaben beziehungsweise Kosten bewilligt werden.
4 Zuwendungsvoraussetzungen
Die mathematisch-naturwissenschaftliche Modellierung und die auszuarbeitenden Lösungsmethoden müssen in Verbundprojekten entwickelt und anhand konkreter Aufgabenstellungen von Partnern aus der Wirtschaft beispielhaft demonstriert werden. Die Fördervorhaben sollen in der Regel auf eine Laufzeit von drei Jahren ausgerichtet sein und müssen so konzipiert sein, dass innerhalb des Förderzeitraums für den Partner aus der Wirtschaft deutliche Fortschritte und nutzungsrelevante Ergebnisse erreichbar sind. Eine enge arbeitsteilige Zusammenarbeit mit Partnern aus Wirtschaft/Dienstleistungssektor als Anwendungspartner ist zwingend erforderlich, eine Förderung der Unternehmen ist jedoch nicht vorgesehen. Von den beteiligten Anwendungspartnern ist ein substanzieller Beitrag (z. B. finanziell, personell, infrastrukturell, Datensätze) sowie eine eindeutige Verwertungsstrategie der Projektergebnisse erforderlich. Die Zusammenarbeit ist in Berichten darzustellen.
Die Fördermaßnahme soll durch eine Begleitmaßnahme unterstützt werden, die organisatorische und inhaltliche Aufgaben wahrnimmt. Ein wesentliches Ziel soll die Aufbereitung der Ergebnisse sowie die themenübergreifende Koordination und Vernetzung der Verbundprojekte in Absprache mit dem Projektträger sein. Die Projektteilnehmer sind verpflichtet, die übergreifende Begleitmaßnahme zur "Mathematik für Innovationen in Industrie und Dienstleistungen" zu unterstützen, um so zu einer effektiven Zusammenarbeit der Verbundprojekte beizutragen.
Zur Programmsteuerung ist die Durchführung von Statusseminaren vorgesehen. Projektteilnehmer sind verpflichtet, sich an begleitenden und evaluierenden Maßnahmen zu beteiligen und Informationen für die Bewertung des Erfolgs der Fördermaßnahme bereitzustellen.
Die Partner eines Verbundprojekts regeln ihre Zusammenarbeit in einer schriftlichen Kooperationsvereinbarung. Vor der Förderentscheidung über ein Verbundprojekt muss eine grundsätzliche Übereinkunft über bestimmte vom BMBF vorgegebene Kriterien nachgewiesen werden.
Einzelheiten sind dem "Merkblatt für Antragsteller/Zuwendungsempfänger zur Zusammenarbeit der Partner von Verbundprojekten", das von Antragstellern und Zuwendungsempfängern zu beachten ist, zu entnehmen (BMBF-Vordruck Nr. 0110, Fundstelle: https://foerderportal.bund.de/easy/easy_index.php?auswahl=easy_formulare ; Bereich BMBF → Allgemeine Vordrucke und Vorlagen für Berichte).
5 Art und Umfang, Höhe der Zuwendung
Die Zuwendungen können im Wege der Projektförderung als nicht rückzahlbare Zuschüsse gewährt werden.
Bemessungsgrundlage für Hochschulen, Forschungs- und Wissenschaftseinrichtungen und vergleichbare Institutionen sind die zuwendungsfähigen projektbezogenen Ausgaben (bei Helmholtz-Zentren und der Fraunhofer-Gesellschaft die zuwendungsfähigen projektbezogenen Kosten), die individuell bis zu 100 % gefördert werden können.
Bei Forschungsvorhaben an Hochschulen wird zusätzlich zu den zuwendungsfähigen Ausgaben eine Projektpauschale in Höhe von 20 % gewährt.
6 Sonstige Zuwendungsbestimmungen
Bestandteil eines Zuwendungsbescheides auf Ausgabenbasis werden die Allgemeinen Nebenbestimmungen für Zuwendungen zur Projektförderung (ANBest-P) und die Besonderen Nebenbestimmungen für Zuwendungen des BMBF zur Projektförderung auf Ausgabenbasis (BNBest-BMBF98) sowie gegebenenfalls BNBest-mittelbarer Abruf-BMBF, sofern die Zuwendungsmittel im sogenannten Abrufverfahren bereitgestellt werden.
Bestandteil eines Zuwendungsbescheides auf Kostenbasis werden grundsätzlich die Allgemeinen Nebenbestimmungen für Zuwendungen auf Kostenbasis des BMBF an Unternehmen der gewerblichen Wirtschaft für FuE*-Vorhaben (NKBF98) und gegebenenfalls die Besonderen Nebenbestimmungen "BNBest-mittelbarer Abruf-BMBF", sofern die Zuwendungsmittel im sogenannten Abrufverfahren bereitgestellt werden.
7 Verfahren
7.1 Einschaltung eines Projektträgers, Antragsunterlagen, sonstige Unterlagen und Nutzung des elektronischen Antragssystems
Mit der Abwicklung der Fördermaßnahme hat das BMBF derzeit folgenden Projektträger (PT) beauftragt:
Projektträger DESY
22603 Hamburg
Telefon: 0 40/89 98-37 02
Telefax: 0 40/89 94-37 02
E-Mail: pt@desy.de
Internet:
http://pt.desy.de/
Ansprechpartnerin/Ansprechpartner sind:
Nadja Häbe
Telefon: 0 40/89 98-56 51
E-Mail: nadja.haebe@desy.de
Dr. Jacek Swiebodzinski
Telefon: 0 40/89 98-50 31
E-Mail: jacek.swiebodzinski@desy.de
Dr. Marc Hempel
Telefon: 0 40/89 98-39 91
E-Mail: marc.hempel@desy.de
Vordrucke für Förderanträge, Richtlinien, Merkblätter, Hinweise und Nebenbestimmungen können unter der Internetadresse http://foerderportal.bund.de/ (dort unter "Formularschrank/BMBF") abgerufen werden.
Zur Erstellung von Skizzen und förmlichen Förderanträgen ist das elektronische Antragssystem "easy-online" zu nutzen ( https://foerderportal.bund.de/easyonline ).
Hinweise zur Antragstellung finden sich auf den Webseiten des Projektträgers: http://pt.desy.de/bekanntmachungen/
7.2 Zweistufiges Verfahren
7.2.1 Vorlage und Auswahl von Projektskizzen
In der ersten Verfahrensstufe sind dem Projektträger bis spätestens
20. April 2016
zunächst aussagekräftige, deutschsprachige Projektskizzen in einem Umfang zwischen 10 und 20 Seiten je nach Anzahl der Verbundpartner für das jeweilige Verbundprojekt in schriftlicher und elektronischer Form durch den vorgesehenen Verbundkoordinator vorzulegen.
Die Vorlagefrist gilt nicht als Ausschlussfrist. Projektskizzen, die nach dem oben angegebenen Zeitpunkt eingehen, können möglicherweise nicht mehr berücksichtigt werden.
Die Projektskizze muss enthalten:
- Titel des Verbundprojekts und Kennwort,
- Namen, Anschriften, Kontaktdaten der Verbundpartner, Angabe Verbundkoordinator,
- Ziele
- Motivation und Gesamtziel des Projekts, Zusammenfassung der Projektidee,
- Bezug des Verbundprojekts zu der Förderrichtlinie,
- Gesellschaftliche Relevanz und industrielle Motivation,
- Rolle der Projektpartner,
- Stand der Forschung und Technik, eigene Vorarbeiten
- Problembeschreibung und Ausgangssituation, Vergleich mit dem internationalen Stand der Forschung,
- Neuheit des Lösungsansatzes, Vorteile gegenüber existierenden Lösungen,
- Expertise und Qualifikation der Verbundpartner,
- Strukturierter Arbeitsplan
- Beschreibung der Arbeiten,
- Partnerspezifische Arbeits- und Zeitplanung (Balkendiagramm),
- Konkrete Meilensteine und Abbruchkriterien,
- Arbeitsteilung der Projektpartner, Darstellung der Teilprojekte: Funktion der Partner im Verbund, Schnittstellen zwischen den Teilprojekten, Zusammenarbeit mit den Anwendungspartnern,
- Verwertungsplan
- Wissenschaftliche und/oder technische Erfolgsaussichten der Verwertung,
- Wirtschaftliche Erfolgsaussichten (Ergebnisverwertung durch die Anwendungspartner mit Zeithorizont),
- Öffentlichkeitsarbeit, Nachwuchsförderung, Dissemination,
- Finanzierungsplan
- Tabellarische Finanzierungsübersicht (Angaben von Kostenarten),
- Notwendigkeit der Zuwendung, andere Finanzierungsmöglichkeiten (u.a. EU),
- Absichtserklärung (Letter of Intent) der Anwendungspartner.
Es wird empfohlen, vor Einreichung der Projektskizzen direkt mit dem Projektträger DESY Kontakt aufzunehmen.
Aus der Vorlage einer Projektskizze kann kein Rechtsanspruch auf Förderung abgeleitet werden.
Die Projektskizzen werden unter Berücksichtigung folgender Kriterien bewertet:
- Wissenschaftliche Exzellenz und Expertise der Forschungsverbundpartner,
- Gesellschaftliche/Forschungspolitische Relevanz,
- Anwendungsperspektive,
- Neuartigkeit der mathematischen Ansätze und Methoden,
- Substanzielle Beteiligung der Anwendungspartner (z. B. finanziell, personell, infrastrukturell, Datensätze, etc.),
- Breite der Ergebnisnutzung (Anwendbarkeit),
- Einschlägige Expertise der Verbundpartner für die Erarbeitung der erforderlichen mathematischen Methoden und Verfahren,
- Disseminationsstrategie, Erfolgsaussichten des Vorhabens sowie Ergebnisverwertung,
- Notwendigkeit des Einsatzes von Bundesmitteln, um das angestrebte Vorhabenziel zu erreichen.
Das BMBF behält sich vor, sich bei der Bewertung der Projektskizzen durch unabhängige Gutachter beraten zu lassen.
Entsprechend der oben angegebenen Kriterien werden die für eine Förderung geeigneten Projektideen ausgewählt. Die eingereichten Projektvorschläge stehen untereinander im Wettbewerb. Das Auswahlergebnis wird den Verbundkoordinatoren schriftlich mitgeteilt.
Es besteht kein Rechtsanspruch auf Rückgabe einer eingereichten Projektskizze und evtl. weiterer vorgelegter Unterlagen, die im Rahmen dieser Verfahrensstufe eingereicht wurden.
7.2.2 Vorlage förmlicher Förderanträge und Entscheidungsverfahren
Bei positiver Bewertung werden die Interessenten in einer zweiten Verfahrensstufe unter Angabe detaillierter Informationen schriftlich aufgefordert, in Abstimmung mit dem Verbundkoordinator einen förmlichen, deutschsprachigen Förderantrag vorzulegen. Dafür stellt jeder Teilnehmer eines Verbundkonsortiums über das elektronische Antragssystem "easy-Online" (siehe Nummer 7.1) einen Antrag inklusive einer ausführlichen Aufgabenbeschreibung des jeweiligen Teilvorhabens und der Beschreibung der Arbeitspakete im jeweiligen Teilvorhaben. Zusätzlich ist durch den Verbundkoordinator eine Gesamtverbundbeschreibung einzureichen. Inhaltliche und förderrechtliche Auflagen sind in den förmlichen Förderanträgen zu beachten und umzusetzen. Diese Beschreibungen dienen der Spezifizierung der Projektskizze und müssen zudem für jeden Partner eine ausführliche Auflistung und Erläuterung der benötigten Ressourcen, der Finanzierungsplanung sowie der Verwertungsperspektiven des Verbunds und der Teilvorhaben enthalten.
Aus der Aufforderung zur Antragstellung kann kein Förderanspruch abgeleitet werden. Über die vorgelegten Förderanträge wird nach abschließender Prüfung durch das BMBF entschieden.
Beabsichtigter Förderbeginn ist das 4. Quartal 2016.
7.3 Zu beachtende Vorschriften
Für die Bewilligung, Auszahlung und Abrechnung der Zuwendung sowie für den Nachweis und die Prüfung der Verwendung und die gegebenenfalls erforderliche Aufhebung des Zuwendungsbescheides und die Rückforderung der gewährten Zuwendung gelten die Verwaltungsvorschriften zu § 44 BHO sowie die §§ 48 bis 49a des Verwaltungsverfahrensgesetzes, soweit nicht in dieser Förderrichtlinie Abweichungen zugelassen wurden.
8 Inkrafttreten
Diese Richtlinie tritt am Tag ihrer Veröffentlichung im Bundesanzeiger in Kraft.
Bonn, den 17. Februar 2016
Bundesministerium für Bildung und Forschung
Im Auftrag
Dr. Heike Prasse