1 Zuwendungszweck, Rechtsgrundlage
1.1 Zuwendungszweck
Mit der fortschreitenden Digitalisierung nimmt im Bildungsbereich die Bedeutung digitaler Lehr- und Lernmaterialien zu. Das digitale Format bietet den Vorteil, dass Materialien einfacher bearbeitet und neu zusammengefügt werden können. Über das Internet können sie zudem mit anderen Lehrenden oder Lernenden geteilt und gemeinsam erstellt oder bearbeitet werden. Diese Möglichkeiten befördern die Entwicklung neuer didaktischer Konzepte und pädagogischer Herangehensweisen.
Einschränkend auf diese Möglichkeiten des Bearbeitens und des Teilens können unklare oder eingrenzende Regelungen des Urheberrechts wirken. Offene Bildungsmaterialien, sogenannte "Open Educational Resources" (OER), können hier Abhilfe schaffen. Auch OER sind an das Urheberrecht gebunden – ihre Art der Lizensierung erlaubt es aber, dass die Lehr- und Lernmaterialien ohne Sorge vor möglichen Urheberrechtsverletzungen mit anderen geteilt und weiterentwickelt werden können.
OER können grundsätzlich in allen Formaten vorliegen, also auch als Druckwerke. Ihre Vorteile kommen aber aus den eingangs genannten Gründen hauptsächlich in digitaler Form zum Tragen. In diesem Falle wird die Offenheit durch die Nutzung bestimmter technischer Formate, die eine einfache Bearbeitbarkeit der Materialien erlauben, unterstützt. Damit werden OER zum Treiber für neue Bildungspraktiken, die die Potenziale digitaler Medien für das Lehren und Lernen erschließen.
Eine gemeinsame Bund-Länder-Arbeitsgruppe hat eine erste Positionsbestimmung zu OER vorgenommen und verschiedene Maßnahmen empfohlen, die eine weitere Verbreitung dieser in Deutschland unterstützen. Mit dieser Förderbekanntmachung leistet das Bundesministerium für Bildung und Forschung (BMBF) einen Beitrag zur Umsetzung dieser Empfehlungen.
Die vorliegende Fördermaßnahme zielt auf die breite Sichtbarmachung der mit OER verbundenen Potenziale und auf den Aufbau von Kompetenzen zur Nutzung, Erstellung und Verbreitung von offenen Bildungsmaterialien. Sie unterstützt damit eine breite Verankerung von OER in Deutschland, auf die sich bisher fehlende Kompetenzen seitens der Nutzenden und ungenügende Kenntnisse des Konzepts OER bei den jeweiligen Zielgruppen hemmend auswirken.
Darüber hinaus leistet die Förderrichtlinie einen Beitrag zur Umsetzung des Förderprogramms "Digitale Medien in der beruflichen Bildung" und zur Digitalen Agenda der Bundesregierung.
1.2 Rechtsgrundlagen
Der Bund gewährt die Zuwendungen nach Maßgabe dieser Richtlinie, der §§ 23 und 44 der Bundeshaushaltsordnung (BHO) und den dazu erlassenen Verwaltungsvorschriften sowie der "Richtlinien für Zuwendungsanträge auf Ausgabenbasis (AZA)" und/oder der "Richtlinien für Zuwendungsanträge auf Kostenbasis (AZK)" des BMBF. Ein Rechtsanspruch auf Gewährung einer Zuwendung besteht nicht. Die Bewilligungsbehörde entscheidet nach pflichtgemäßem Ermessen im Rahmen der verfügbaren Haushaltsmittel.
Die Förderung nach dieser Richtlinie erfüllt die Voraussetzungen der Verordnung (EU) Nr. 651/2014 der EU-Kommission vom 17. Juni 2014 zur Feststellung der Vereinbarkeit bestimmter Gruppen von Beihilfen mit dem Binnenmarkt in Anwendung der Artikel 107 und 108 des Vertrags über die Arbeitsweise der Europäischen Union ("Allgemeine Gruppenfreistellungsverordnung" – AGVO) (ABl. L 187 vom 26.6.2014, S. 1) und ist demnach im Sinne von Artikel 107 Absatz 3 AGVO mit dem Binnenmarkt vereinbar und von der Anmeldepflicht nach Artikel 108 Absatz 3 AGVO freigestellt.
Gemäß Artikel 1 Nummer 4 Buchstabe a und b AGVO werden Unternehmen, die einer Rückforderungsanordnung aufgrund einer früheren Kommissionsentscheidung zur Feststellung der Rechtswidrigkeit und Unvereinbarkeit einer Beihilfe mit dem Binnenmarkt keine Folge geleistet haben, von der Förderung ausgeschlossen.
2 Gegenstand der Förderung
Der Gegenstand der Förderung teilt sich in zwei Teile auf, die in unterschiedlicher Art und Weise zu den in Nummer 1.1 genannten Zielen relevante Beiträge leisten sollen:
- Informationsstelle (Nummer 2.1) (es wird ein Einzelvorhaben gefördert)
- Maßnahmen zur Sensibilisierung und Qualifizierung (Nummer 2.2) (es werden sowohl Einzel- als auch Verbundvorhaben gefördert)
Gefördert werden Maßnahmen der praktischen Umsetzung ohne Forschungsanteil. Die zu fördernden Maßnahmen sollen an die Ergebnisse vorangehender und aktueller Förderaktivitäten des BMBF zum Thema OER anknüpfen.
Die differenzierten Anforderungen der einzelnen Bildungsbereiche sind bei der Ausgestaltung der geplanten Maßnahmen zu berücksichtigen.
2.1 Informationsstelle
Mit dem Ziel einen Beitrag zur nachhaltigen und breiten Verankerung von OER in allen Bildungsbereichen in Deutschland zu leisten, soll eine Informationsstelle für das Thema OER geschaffen werden. Die Stelle soll bildungsbereichsübergreifend Informationen zu OER bündeln und bereitstellen. Sie soll damit
- als Informationsquelle zu OER für alle und insbesondere auch für neue potenzielle Zielgruppen dienen und damit zur breiten Sichtbarmachung des Themas in Deutschland beitragen;
- den Austausch zwischen Stakeholdern, Interessengruppen und OER-Initiativen unterstützen.
In diesem Sinne soll die Informationsstelle OER:
- den aktuellen Kenntnisstand zu OER – unter Einbezug unterschiedlicher impulsgebender Stakeholder und Expert/innen – darstellen;
- die Vielfalt der verschiedenen Initiativen und Ansätze darstellen und damit einen Austausch der Initiativen untereinander unterstützen;
- den einfachen Zugriff auf aktuelle Informationen rund um das Thema OER ermöglichen;
- Informationen zu und Ergebnisse von Best Practice Beispielen bündeln (auch der Ergebnisse der in Nummer 2.2 ausgeschriebenen Maßnahmen zur Sensibilisierung und Qualifizierung).
2.2 Maßnahmen zur Sensibilisierung und Qualifizierung von Multiplikatoren
Zielsetzung
Ziel der Maßnahmen zur Sensibilisierung und Qualifizierung ist der Kompetenzaufbau zum Thema OER innerhalb von Organisationen bzw. Institutionen oder Einrichtungen, die mit der Fort- und Weiterbildung von Bildungspersonal befasst sind. Gefördert werden Maßnahmen, mit denen diese Organisationen bzw. Institutionen oder Einrichtungen:
- aktiv für das Thema OER und seine Potenziale sensibilisiert werden und
- dabei unterstützt werden – insbesondere bei ihrem Bildungs- bzw. Beratungspersonal –, die notwendigen Kompetenzen aufzubauen, um relevante Kenntnisse und Kompetenzen zur Nutzung von OER an deren jeweilige Zielgruppen weiterzuvermitteln.
Adressaten
Mögliche Adressaten der durchzuführenden Sensibilisierungs- und Qualifizierungsmaßnahmen sind:
- Multiplikatoren in Organisationen bzw. Institutionen oder Einrichtungen, die mit der formalisierten Fort- und Weiterbildung von Bildungspersonal befasst sind;
- Multiplikatoren in Organisationen bzw. Institutionen oder Einrichtungen, die non-formale Bildungsprozesse bei Bildungspersonal anregen oder organisieren (z. B. im Kontext von Netzwerken zur Beförderung des Peer-to-peer-Lernens). Eingeschlossen sind auch Einrichtungen, die innerhalb von Institutionen bildungsbezogene Dienstleistungen anbieten (z. B. eLearning- oder Medienzentren an Hochschulen).
Mit diesen beruflichen Qualifizierungsmaßnahmen sollen Multiplikatoren weitergebildet werden, die insbesondere in den Bereichen Schule und Hochschule tätig sind. In diesen Bereichen werden zunächst die meisten Potenziale für eine breite Verankerung von OER gesehen.
Anforderungen an die Ausgestaltung der Maßnahmen
Die Maßnahmen der Sensibilisierung und Qualifizierung sollen zum Ziel haben, die Potenziale von OER sichtbar zu machen und beim Bildungs- bzw. Beratungspersonal Kompetenzen zu mindestens den folgenden vier Themenfeldern aufzubauen:
- OER finden
- OER nutzen ([medien-]didaktische Einsatzmöglichkeiten)
- OER erstellen
- OER teilen und bereitstellen.
Um eine möglichst große Zielgruppe zu erreichen, hat es sich als sinnvoll erwiesen, mit dem Thema OER zusammenhängende Fragestellungen in andere, thematisch anschließende Fort- und Weiterbildungsmaßnahmen zu integrieren. Dies ist bei der Entwicklung der Qualifizierungsmaßnahmen zu berücksichtigen.
Die Maßnahmen können – wenn sinnvoll – online bzw. digitale Anteile integrieren. Maßnahmen, die als reine Online-Angebote konzipiert sind oder einzig die Vermarktung eigener OER-Materialien zum Ziel haben, werden nicht gefördert.
Zur Sicherung der Nachhaltigkeit der Maßnahmen sollen:
- Materialien (auch digitale Formate) bereitgestellt werden, die:
- grundlegendes Interesse für das Thema wecken;
- Multiplikatorinnen und Multiplikatoren konkrete Hilfestellungen geben, um das Thema in die Breite zu tragen;
- gewonnene Erkenntnisse anschaulich und zielgruppenorientiert darstellen.
Hierfür ist auf bereits existierendes Informations- und Schulungsmaterial zu OER zurückzugreifen. Nur wenn dieses nicht ausreicht, um die oben genannten Ziele zu erreichen, können ergänzende Materialien entwickelt werden.
- Maßnahmen vorgesehen werden, um die in die durchzuführenden Sensibilisierungs- und Qualifizierungsmaßnahmen eingebundenen Personen bzw. Organisationen/Institutionen/Einrichtungen untereinander zu vernetzen, um den Austausch untereinander und das gegenseitige voneinander Lernen zu fördern. Diese Maßnahmen sind gegebenenfalls auch in Kooperation mit der in Nummer 2.1 ausgeschriebenen Informationsstelle durchzuführen.
Kooperation mit der Informationsstelle
Unter anderem um die Breitenwirksamkeit der geförderten Maßnahmen zu unterstützen, wird die Bereitschaft zur kontinuierlichen Kooperation mit der ausgeschriebenen Informationsstelle vorausgesetzt (z. B. über die Weitergabe relevanter Informationen und Erfahrungen zu den durchgeführten Maßnahmen, die Ankündigung von öffentlichkeitsrelevanten Terminen, die Beteiligung an Maßnahmen zur Erhöhung der Reichweite der Informationsstelle etc.).
3 Zuwendungsempfänger
Antragsberechtigt sind juristische Personen des öffentlichen oder privaten Rechts mit Sitz in Deutschland. Anträge von Einzelpersonen sind nicht förderfähig.
Forschungseinrichtungen, die von Bund und/oder Ländern grundfinanziert werden, kann neben ihrer institutionellen Förderung nur unter bestimmten Voraussetzungen eine Projektförderung für ihre zusätzlichen projektbedingten Ausgaben beziehungsweise Kosten bewilligt werden.
4 Zuwendungsvoraussetzungen
Voraussetzungen für die Förderung sind sowohl für Antragsteller in den Nummern 2.1 und 2.2 ein begründetes Eigeninteresse an den Ergebnissen des Vorhabens, ein überzeugendes Konzept, belegte Expertise im Themenbereich OER sowie die Bereitschaft, die im Rahmen der Förderung entstehenden Materialien als OER zu veröffentlichen.
Für Antragsteller in Nummer 2.1 (Informationsstelle) ist zudem eine nachgewiesene ausgezeichnete Vernetzung innerhalb der unterschiedlichen Stakeholdergruppen Voraussetzung.
Für Antragsteller in Nummer 2.2 (Maßnahmen zur Sensibilisierung und Qualifizierung) sind über die im ersten Absatz genannten Voraussetzungen hinaus fundierte Erfahrungen in der Arbeit mit Bildungs- oder Beratungspersonal und Kenntnisse des adressierten Bildungsbereichs sowie die Bereitschaft zur Kooperation mit der in Nummer 2.1 ausgeschriebenen Informationsstelle Voraussetzung.
In Nummer 2.2 werden im Rahmen dieser Fördermaßnahme sowohl Einzel- als auch Verbundprojekte gefördert. Die Partner eines Verbundprojekts regeln ihre Zusammenarbeit in einer schriftlichen Kooperationsvereinbarung. Vor der Förderentscheidung über ein Verbundprojekt muss eine grundsätzliche Übereinkunft über bestimmte vom BMBF vorgegebene Kriterien nachgewiesen werden.
Einzelheiten sind dem "Merkblatt für Antragsteller/Zuwendungsempfänger zur Zusammenarbeit der Partner von Verbundprojekten", das von Antragstellern und Zuwendungsempfängern zu beachten ist, zu entnehmen (BMBF-Vordruck Nr. 0110, Fundstelle; https://foerderportal.bund.de/easy/easy_index.php?auswahl=easy_formulare; Bereich BMBF – Allgemeine Vordrucke und Vorlagen für Berichte).
5 Art und Umfang, Höhe der Zuwendung
Laufzeit
Die Laufzeit der Förderung für die in Nummer 2.1 beschriebene Informationsstelle soll zunächst maximal zwei Jahre betragen. In Abhängigkeit von der Bedarfslage besteht im Anschluss an die Förderung von zwei Jahren die Möglichkeit einer Verlängerung bei degressiver Förderung um weitere zwei Jahre.
Sofern seitens des BMBF der Bedarf für eine Weiterförderung der Informationsstelle gesehen wird, ist vor Ablauf der ersten zwei Jahre ein Antrag auf Aufstockung zur Begutachtung vorzulegen. In diesem sind die Fortschritte im Sinne der in den Nummern 1, 2 und 2.1 beschriebenen Ziele darzulegen, eine Planung für die nachhaltige Fortschreibung des Vorhabens nach Auslaufen der BMBF-Förderung sowie gegebenenfalls weitere Punkte, die für eine Bewertung der Notwendigkeit der Fortführung der Arbeiten relevant sein können. Hieraus kann kein Rechtsanspruch auf Weiterförderung abgeleitet werden.
Die Laufzeit der Vorhaben ist für die in Nummer 2.2 beschriebenen Maßnahmen im Regelfall auf höchstens 18 Monate ausgerichtet.
Zuwendungsfähige Finanzpositionen
Die Zuwendungen können im Wege der Projektförderung als nicht rückzahlbare Zuschüsse gewährt werden.
Zuwendungsfähig für Antragsteller ist der vorhabenbedingte Mehraufwand, wie Personal-, Sach- und Reisemittel sowie projektbezogene Investitionen, die nicht der Grundausstattung des Antragstellers zuzurechnen sind.
Für Antragsteller in Nummer 2.1 (Informationsstelle) sind grundsätzlich zuwendungsfähig Ausgaben bzw. Kosten für Mieten und Rechner, den Geschäftsbedarf und das Personal für den Betrieb der Informationsstelle selbst, für Dienstreisen im Inland, für Maßnahmen der Öffentlichkeitsarbeit, sowie für Auftragsvergaben, sofern diese zur Erreichung der Vorhabenziele notwendig sind.
Für Antragsteller in Nummer 2.2 (Sensibilisierung und Qualifizierung) sind grundsätzlich zuwendungsfähig Ausgaben bzw. Kosten für Personal, für Dienstreisen im Inland, für die Entwicklung und Erstellung von Produkten zur Sensibilisierung und Information, für die Durchführung von Workshops sowie in begründeten Ausnahmefällen weitere Finanzpositionen.
Für Antragsteller außerhalb der gewerblichen Wirtschaft sind nur Ausgaben des vorhabenbedingten Mehraufwands zuwendungsfähig.
Förderquote
Die maximale Zuschusshöhe für Förderungen nach dieser Richtlinie beträgt 100 %.
Bemessungsgrundlage für Zuwendungen an Unternehmen der gewerblichen Wirtschaft sind die zuwendungsfähigen projektbezogenen Kosten, die in der Regel – je nach Anwendungsnähe des Vorhabens – bis zu 50 % anteilsfinanziert werden können. Nach BMBF-Grundsätzen wird eine angemessene Eigenbeteiligung – grundsätzlich mindestens 50 % der entstehenden zuwendungsfähigen Kosten – vorausgesetzt.
Bemessungsgrundlage für Hochschulen, Forschungs- und Wissenschaftseinrichtungen und vergleichbare Institutionen sind die zuwendungsfähigen projektbezogenen Ausgaben (bei Helmholtz-Zentren und der Fraunhofer-Gesellschaft die zuwendungsfähigen projektbezogenen Kosten), die individuell bis zu 100 % gefördert werden können. Im Rahmen der Förderung kann keine Projektpauschale gewährt werden.
Weitere Hinweise dazu können Sie den folgenden Webseiten entnehmen: https://foerderportal.bund.de/easy/easy_ index.php?auswahl=easy_formulare&formularschrank=bmbf&menue=block oder https://foerderportal.bund.de/easyonline. Die Bemessung der jeweiligen Förderquote muss die AGVO berücksichtigen. Die AGVO lässt für kleine und mittlere Unternehmen differenzierte Aufschläge zu, die gegebenenfalls zu einer höheren Förderquote führen können.
Eine institutionelle Förderung ist ausgeschlossen.
Eine Weiterleitung der Zuwendung an Dritte gemäß Nummer 12 der Verwaltungsvorschriften zu § 44 BHO ist nicht möglich.
6 Sonstige Zuwendungsbestimmungen
Bestandteil eines Zuwendungsbescheids auf Kostenbasis werden grundsätzlich die „Allgemeinen Nebenbestimmungen für Zuwendungen auf Kostenbasis des BMBF“ an Unternehmen der gewerblichen Wirtschaft für FuE¹-Vorhaben (NKBF 98).
Bestandteil eines Zuwendungsbescheids auf Ausgabenbasis werden die "Allgemeinen Nebenbestimmungen für Zuwendungen zur Projektförderung" (ANBest-P) und die "Besonderen Nebenbestimmungen für Zuwendungen des BMBF zur Projektförderung" auf Ausgabenbasis (BNBest-BMBF 98) sowie die „Besonderen Nebenbestimmungen für den Abruf von Zuwendungen im mittelbaren Abrufverfahren im Geschäftsbereich des BMBF" (BNBest-mittelbarer Abruf-BMBF), sofern die Zuwendungsmittel im sogenannten Abrufverfahren bereitgestellt werden.
Bei Gebietskörperschaften werden sowohl die BNBest-BMBF 98 als auch die Allgemeinen Nebenbestimmungen für Zuwendungen zur Projektförderung an Gebietskörperschaften und Zusammenschlüsse von Gebietskörperschaften (ANBest-GK) Bestandteil eines Zuwendungsbescheids.
Sofern externe, projektbezogene Evaluationsmaßnahmen oder Maßnahmen zur Erfolgsmessung seitens des Zuwendungsgebers vorgesehen sind, sind diese vom Zuwendungsempfänger aktiv zu unterstützen. Zur Erfolgsmessung beteiligt sich der Zuwendungsempfänger an entsprechenden Auswertungsmaßnahmen, indem er einschlägige Indikatoren benennt und sich an der Sammlung, Bereitstellung und an der Auswertung projektbezogener Daten beteiligt.
7 Verfahren
7.1 Einschaltung eines Projektträgers, Antragsunterlagen, sonstige Unterlagen und Nutzung des elektronischen Antragssystems
Mit der Abwicklung der Fördermaßnahme hat das BMBF derzeit folgenden Projektträger beauftragt:
Deutsches Zentrum für Luft- und Raumfahrt e.V. (DLR)
Projektträger
Digitale Medien in der beruflichen Bildung
Kennwort: OER
Heinrich-Konen-Straße 1
53227 Bonn
Ansprechpartnerin:
Dr. Caroline Surmann
Telefon: 02 28/38 21-17 64
E-Mail:
E-Mail:
Nachricht schreiben
Soweit sich hierzu Änderungen ergeben, wird dies im Bundesanzeiger oder in anderer, geeigneter Weise bekannt gegeben.
Vordrucke für Förderanträge, Richtlinien, Merkblätter, Hinweise und Nebenbestimmungen können unter der Internetadresse https://foerderportal.bund.de/easy/easy_index.php?auswahl=easy_formulare&formularschrank=bmbf abgerufen werden.
Zur Erstellung von förmlichen Förderanträgen ist das elektronische Antragssystem "easy-online" zu nutzen. ( https://foerderportal.bund.de/easyonline).
7.2 Zweistufiges Verfahren
Das Antragsverfahren ist zweistufig angelegt.
7.2.1 Vorlage und Auswahl von Projektskizzen
Vorlagefrist und Verfahren zur Einreichung von Skizzen
In der ersten Verfahrensstufe sind dem Projektträger bis spätestens 13. März 2016 zunächst Projektskizzen in elektronischer Form vorzulegen.
Die Vorlagefrist gilt nicht als Ausschlussfrist. Verspätet eingehende Skizzen können aber möglicherweise nicht mehr berücksichtigt werden.
Bei Verbundprojekten ist durch den Verbundkoordinator eine gemeinsame Projektskizze für den Verbund vorzulegen.
Skizzen müssen elektronisch über das Internetportal pt-outline ( https://secure.pt-dlr.de/ptoutline/app/OERINFO) eingereicht werden. Damit die Online-Version der Projektskizze Bestandskraft erlangt, muss das in pt-outline generierte und unterschriebene Deckblatt per Post zusätzlich unterschrieben beim beauftragten Projektträger eingereicht werden. Der Versand des Deckblatts soll spätestens zwei Arbeitstage nach dem Stichtag für die elektronische Einreichung erfolgen. Maßgeblich ist das Datum des Poststempels.
Es besteht kein Rechtsanspruch auf Rückgabe einer eingereichten Projektskizze und evtl. weiterer vorgelegter Unterlagen, die im Rahmen dieser Verfahrensstufe eingereicht wurden.
Inhalt und Umfang der einzureichenden Skizzen
Der maximale Seitenumfang der Projektskizzen (Schriftgrad 12, Times New Roman, einfacher Zeilenabstand, 2,5 cm Rand), in denen die Projektidee ausreichend darzustellen ist, beträgt sechs DIN-A4-Seiten. Ausgenommen von den sechs Seiten sind das einzureichende Deckblatt und die beizufügende Abschätzung der Ausgaben bzw. Kosten sowie gegebenenfalls Interessensbekundungen von adressierten Organisationen/Institutionen/Einrichtungen.
In den einzureichenden Skizzen sind mindestens die im Folgenden genannten Punkte darzulegen. Es steht den Bewerbern frei, im Rahmen des für die Beschreibung des Konzepts vorgesehenen Seitenumfangs (sechs Seiten) weitere Punkte anzufügen, die nach ihrer Auffassung für eine Beurteilung der Projektskizze von Bedeutung sind.
Zur Informationsstelle
- Deckblatt (eine Seite)
- Zuordnung zur Informationsstelle
- Name und Kurztitel (Akronym) des Vorhabens
- Ansprechpartnerin/Ansprechpartner und Kontaktdaten
- geschätzte Ausgaben bzw. Kosten und voraussichtlicher Zuwendungsbedarf
- Darstellung des Vorhabens (maximal sechs Seiten)
- Konzept zur Umsetzung der Informationsstelle und der von ihr zu leistenden Aufgaben im Hinblick auf die in den Nummern 1.1, 2 und 2.1 beschriebenen Voraussetzungen und Ziele;
- Darlegung der für den Aufgabenbereich relevanten Vorleistungen und Vorerfahrungen; es ist dabei zu erläutern, wie gegebenenfalls bereits geleistete Aktivitäten im Sinne der Zielstellung gebündelt und unter Einbezug anderer Akteure weiterentwickelt und ausgeweitet werden sollen. Es sei an dieser Stelle ausdrücklich darauf hingewiesen, dass bereits Geleistetes nicht Bestandteil einer Förderung durch den Bund sein kann;
- Darlegung wie – gegebenenfalls auch im Zusammenspiel mit den in Nummer 2.2 zu fördernden Aktivitäten – eine entsprechende Reichweite unter Abdeckung der unterschiedlichen relevanten Stakeholdergruppen erreicht werden soll;
- Darlegung des Eigeninteresses des/der Skizzeneinreichenden an den Ergebnissen des Vorhabens.
- geschätzte Ausgaben bzw. Kosten und voraussichtlicher Zuwendungsbedarf (maximal eine Seite).
Maßnahmen zur Sensibilisierung und Qualifizierung
- Deckblatt (eine Seite)
- Zuordnung zu Maßnahmen zur Sensibilisierung und Qualifizierung
- Name und Kurztitel (Akronym) des Vorhabens
- bei Verbundvorhaben: beteiligte Kooperationspartner
- Ansprechpartnerin/Ansprechpartner und Kontaktdaten
- geschätzte Ausgaben bzw. Kosten und voraussichtlicher Zuwendungsbedarf
- beantragte Laufzeit in Monaten
- Darstellung des Vorhabens (maximal sechs Seiten)
- Konzept zur Sensibilisierung und Qualifizierung der Organisationen/Institutionen/Einrichtungen und deren Bildungs- oder Beratungspersonal unter Berücksichtigung der in den Nummern 1.1, 2 und 2.2 beschriebenen Voraussetzungen (Grundidee, avisierte Organisationen/Institutionen/Einrichtungen und anzusprechendes Bildungs- bzw. Beratungspersonal [Zielgruppen], Konzept der Maßnahmen im Hinblick auf die Zielgruppe[n] und deren Bedürfnisse [zielgruppen- und bedarfsgerechte Ansprache]);
- Anbindung an die avisierten Organisationen/Institutionen/Einrichtungen und deren Bildungs- bzw. Beratungspersonal und – je nach Konzept – Nachweis über deren Kooperationsbereitschaft; Konzept zur Mobilisierung der avisierten Organisationen/Institutionen/Einrichtungen;
- Beschreibung der für den Aufgabenbereich relevanten Vorleistungen und Vorerfahrungen; es ist dabei auch zu erläutern, wie gegebenenfalls bereits geleistete Aktivitäten im Sinne der Zielstellung gebündelt und – evtl. unter Einbezug anderer Akteure – weiterentwickelt und ausgeweitet werden sollen. Es sei an dieser Stelle ausdrücklich darauf hingewiesen, dass bereits geleistete Arbeiten nicht Bestandteil einer Förderung durch den Bund sein können;
- Eigeninteresse des/der Skizzeneinreichenden an den Ergebnissen des Vorhabens.
- geschätzte Ausgaben bzw. Kosten und voraussichtlicher Zuwendungsbedarf.
Bewertungskriterien
Die eingegangenen Skizzen werden nach Ablauf der Vorlagefrist nach folgenden Kriterien bewertet:
Informationsstelle
- Überzeugungskraft des Konzepts im Hinblick auf die in den Nummern 1.1, 2 und 2.1 beschriebenen Voraussetzungen und Ziele (überzeugende, praktikable Idee und nachvollziehbare Umsetzung, zielgruppengerechte Ansprache, Mehrwert gegenüber bisherigen OER-Aktivitäten);
- Anknüpfung an bereits geleistete Aktivitäten im Sinne der Zielstellung (Nutzung von Synergien);
- nachgewiesene ausgezeichnete Vernetzung innerhalb der verschiedenen Stakeholdergruppen (Bildungseinrichtungen und Bildungspersonal, Distributoren und Entwickler von Lehr- und Lernmaterialien (Verlage, Plattformen etc.), Verwaltung, Stiftungen, Interessensverbände, etc.);
- belegte einschlägige Vorerfahrung für die zu leistenden Arbeiten;
- belegte Expertise im Themenbereich OER und Anknüpfung an den aktuellen Diskussionsstand.
Maßnahmen zur Sensibilisierung und Qualifizierung
- Überzeugungskraft des Konzepts im Hinblick auf die in den Nummern 1.1, 2 und 2.2 beschriebenen Voraussetzungen und Ziele (überzeugende, praktikable Idee und nachvollziehbare Umsetzung, zielgruppengerechte Ansprache, Mehrwert gegenüber bisherigen OER-Aktivitäten);
- Anbindung an die anzusprechenden Organisationen, Einrichtungen oder Netzwerke; Überzeugungskraft des Konzepts zur Mobilisierung der avisierten Organisationen/Institutionen/Einrichtungen;
- Abdeckung einer großen Multiplikatorenschaft und/oder Abdeckung einer systemisch besonders relevanten Multiplikatorenschaft;
- Anknüpfung an bereits geleistete Aktivitäten im Sinne der Zielstellung (Nutzung von Synergien);
- belegte Expertise im Themenbereich OER und Anknüpfung an den aktuellen Diskussionsstand;
- fundierte Erfahrungen in der Arbeit mit Bildungs- oder Beratungspersonal und Kenntnisse des adressierten Bildungsbereichs.
Auswahlverfahren
Entsprechend der genannten Kriterien werden die für eine Förderung geeigneten Projektskizzen ausgewählt. Die an der Bewertung beteiligten Personen sind zur Neutralität und Geheimhaltung verpflichtet. Das Auswahlergebnis wird den Interessenten schriftlich mitgeteilt.
Informationsstelle
Die Einreichenden der in die nähere Auswahl gekommenen Projektskizzen werden aufgefordert, ihr Konzept persönlich vorzustellen. Die durch die Anreise gegebenenfalls entstehenden Kosten müssen von den Förderinteressierten selbst getragen werden. Die Bewerber werden dann auf Grundlage der Präsentationen gemäß den oben angegebenen Bewertungskriterien ausgewählt.
Maßnahmen zur Sensibilisierung und Qualifizierung
Die Auswahl erfolgt ausschließlich auf Grundlage der eingereichten Unterlagen.
7.2.2 Vorlage förmlicher Förderanträge und Entscheidungsverfahren
In der zweiten Verfahrensstufe werden die Verfasser der positiv bewerteten Projektskizzen aufgefordert, einen förmlichen Förderantrag vorzulegen. Bei Verbundprojekten sind die Förderanträge in Abstimmung mit dem vorgesehenen Verbundkoordinator vorzulegen.
Zur Erstellung von förmlichen Förderanträgen ist die Nutzung des elektronischen Antragssystems "easy-Online" erforderlich. Richtlinien, Merkblätter, Hinweise und Nebenbestimmungen zur Förderung können unter hier abgerufen werden.
Bei Bildung von Verbünden, Konsortien oder Netzwerken sind Organisationsform und Verantwortlichkeiten zu spezifizieren. Die Partner eines Verbundprojekts haben ihre Zusammenarbeit in einer Kooperationsvereinbarung zu regeln. In der Regel innerhalb eines Zeitraums von sechs Wochen nach Erhalt des Bewilligungsbescheids muss eine grundsätzliche Übereinkunft über bestimmte vom BMBF vorgegebene Kriterien nachgewiesen werden. Einzelheiten können dem BMBF-Merkblatt 0110 entnommen werden.
Entsprechend der Bewertung mittels der in Nummer 7.2.1 angegebenen Aspekte wird nach abschließender Antragsprüfung (inklusive eventueller Auflagen) über eine Förderung entschieden.
Die eingegangenen Anträge werden nach folgenden Kriterien bewertet und geprüft:
- Angemessenheit und Nachvollziehbarkeit des Finanzierungs- und Arbeitsplans;
- Abweichungen vom Konzept der Skizze inklusive Nachbesserungen im Hinblick auf gegebenenfalls in der ersten Verfahrensstufe formulierte Auflagen und Bewertung im Hinblick auf die in der ersten Verfahrensstufe angewandten Kriterien.
Entsprechend der oben angegebenen Kriterien und Bewertung wird nach abschließender Antragsprüfung über eine Förderung entschieden.
7.3 Zu beachtende Vorschriften
Für die Bewilligung, Auszahlung und Abrechnung der Zuwendung sowie für den Nachweis und die Prüfung der Verwendung und die gegebenenfalls erforderliche Aufhebung des Zuwendungsbescheids und die Rückforderung der gewährten Zuwendung gelten die Verwaltungsvorschriften zu § 44 BHO sowie die §§ 48 bis 49a des Verwaltungsverfahrensgesetzes, soweit nicht in dieser Förderrichtlinie Abweichungen zugelassen wurden.
8 Inkrafttreten
Diese Richtlinie tritt am Tag ihrer Veröffentlichung im Bundesanzeiger in Kraft.
Berlin, den 5. Januar 2016
Bundesministerium für Bildung und Forschung
Im Auftrag
Dr. G. Hausdorf