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Bekanntgabe : Datum:

Forschungsinfrastrukturen (FIS) schaffen die Voraussetzung für international konkurrenzfähige Spitzenforschung. Sie sind von herausragender Bedeutung für den Wissenschaftsstandort Deutschland. Angesichts langjähriger Planungs- und Aufbauphasen sowie erheblicher Investitions- und Betriebskosten ist es notwendig, Ideen für Forschungsinfrastrukturen in einem transparenten Verfahren zu bewerten und eine forschungspolitische Priorisierung vorzunehmen.

Vom 31.08.2015

Forschungsinfrastrukturen (FIS) schaffen die Voraussetzung für international konkurrenzfähige Spitzenforschung. Sie sind von herausragender Bedeutung für den Wissenschaftsstandort Deutschland. Angesichts langjähriger Planungs- und Aufbauphasen sowie erheblicher Investitions- und Betriebskosten ist es notwendig, Ideen für Forschungsinfrastrukturen in einem transparenten Verfahren zu bewerten und eine forschungspolitische Priorisierung vorzunehmen.

1 Ziel des Roadmap Prozesses

Der Roadmap-Prozess für Forschungsinfrastrukturen des BMBF, der auch anderen Ressorts offensteht, ist ein Verfahren zur strategischen forschungspolitischen Priorisierung großer Infrastruktur-Projekte für die Forschung. Der Roadmap-Prozess ist dementsprechend kein Förderprogramm, sondern hat die Aufgabe, notwendige forschungspolitische Entscheidungen über langfristig angelegte Forschungsinfrastrukturen vorzubereiten. Hierzu wurde ein transparentes Verfahren zur Begutachtung von FIS-Konzepten mit den Kernelementen einer wissenschaftsgeleiteten und einer wirtschaftlichen Bewertung entwickelt.

Mit der durch die Aufnahme von FIS-Projektvorschlägen auf die Roadmap erfolgten Priorisierung ist zugleich der Weg bereitet für weitere Abstimmungen mit beteiligten Trägern und möglichen Förderern auf nationaler Ebene sowie mit internationalen Partnern. Nur priorisierte FIS haben die Chance auf eine mögliche Unterstützung/Förderung. Die konkrete Umsetzung eines FIS-Projektvorschlags kann nur im Anschluss an den Roadmap-Prozess im Rahmen eines formalen Antragsverfahrens erfolgen und steht unter dem Vorbehalt der Verfügbarkeit der benötigten Haushaltsmittel.

2 Anforderung an die Forschungsinfrastruktur

Forschungsinfrastrukturen im Sinne des Roadmap-Prozesses des BMBF sind umfangreiche und langlebige Ressourcen wie Labore, Geräte, Instrumente, Stoff- und Datenbanken oder Serviceeinrichtungen für die Forschung in allen Wissenschaftsgebieten. Eine Forschungsinfrastruktur, die auf die Roadmap aufgenommen werden soll, muss u.a. einen offenen Zugang für die Wissenschaftscommunity sowie eine Nutzungsdauer von mindestens 10 Jahren vorsehen. Die geplanten Investitionskosten (deutscher Anteil) sollten grundsätzlich mindestens 50 Millionen Euro betragen. Liegt der Schwerpunkt der Forschungsinfrastruktur im Wesentlichen auf der Gewinnung, systematischen Erschließung, Bereitstellung, Pflege und Archivierung von Daten, Proben, Artefakten etc., gilt ebenfalls ein Schwellenwert von 50 Millionen Euro (deutscher Anteil), die für den sukzessiven Aufbau der Forschungsinfrastruktur benötigt werden. In die Berechnung des Schwellenwertes dieser "Aufbauphase" von max. 10 Jahren gehen diejenigen Kosten ein, die für den fortschreitenden Aufbau der Forschungsinfrastruktur notwendig sind. Betriebskosten, die während der Nutzungsphase der Forschungsinfrastruktur anfallen und nicht entscheidend zur Weiterentwicklung von Daten- oder Informationssammlungen beitragen, können nicht angesetzt werden. Für Forschungsinfrastrukturen in den Bereichen Geistes- und Sozialwissenschaften oder Bildungsforschung gilt ein Schwellenwert von 20 Millionen Euro (deutscher Anteil), die o.g. Berechnungsbedingungen im Fall von Sammlungen, Archivierungen etc. gelten hier entsprechend.

Die geltenden Rahmenbedingungen, eine Anleitung zur Erarbeitung eines Konzeptes sowie Art und Umfang der einzureichenden Unterlagen sind im "Leitfaden zur Konzepterstellung für die Nationale Roadmap für Forschungsinfrastrukturen des Bundesministeriums für Bildung und Forschung" detailliert beschrieben (http://www.bmbf.de/pub/leitfaden_zur_konzepterstellung_forschungsinfrastruktur.pdf) .

3 Konzepteinreicher

Konzepte für Forschungsinfrastrukturen können durch Forschungsorganisationen, Hochschulen und außeruniversitäre Forschungseinrichtungen, die die Errichtung einer Forschungsinfrastruktur planen, eingereicht werden. Bei einem Konsortium muss das Konzept von der federführenden und koordinierenden Einrichtung vorgelegt werden.

Auch Konzepte von Forschungsinfrastrukturen, die in der Pilotphase des Roadmap-Prozesses von 2011 – 2013 nicht auf die Roadmap aufgenommen wurden, können erneut eingereicht werden.

4 Verfahren

Mit der Durchführung des Roadmap-Prozesses für Forschungsinfrastrukturen hat das BMBF folgenden Projektträger beauftragt:

DLR Projektträger
Heinrich-Konen Str. 1
53227 Bonn

Ansprechpartner:

Dr. Peter Sliwka
Telefon: +49 228/3821-1573
Telefax: +49 228/3821-1540
E-Mail: peter.sliwka@dlr.de

Das Auswahlverfahren ist einstufig angelegt. Die vollständigen und begutachtungsfähigen Unterlagen sind dem DLR PT bis zum

15. Januar 2016, 18.00 Uhr

vorzulegen. Die Unterlagen sind in schriftlicher Form auf dem Postweg und in elektronischer Form abzugeben. Die Vorlagefrist gilt als Ausschlussfrist.

Aus der Vorlage eines Konzeptes kann kein Rechtsanspruch auf eine Förderung abgeleitet werden.

Die Unterlagen müssen vollständig und nach der vorgegebenen Gliederung bzw. Struktur eingereicht werden. Eine belastbare Erklärung der Konzeptverfasser zur Übernahme der Kosten für den Betrieb muss Bestandteil des Konzeptes sein. Bezüglich der Vorgaben zur Einreichung eines FIS -Konzeptes sowie der Darstellung des Bewertungsprozesses wird auf den Leitfaden zur Konzepterstellung für die Nationale Roadmap für Forschungsinfrastrukturen (http://www.bmbf.de/pub/leitfaden_zur_konzepterstellung_forschungsinfrastruktur.pdf ) verwiesen.

Nach der Prüfung der Begutachtungsreife, der generellen wissenschaftlichen Sinnhaftigkeit und - soweit zutreffend - der grundsätzlichen Finanzierbarkeit der Konzepte im Rahmen einer Eingangsprüfung erfolgt eine wissenschaftsgeleitete Bewertung der eingereichten Konzepte. Diese wird vom Wissenschaftsrat koordiniert und durchgeführt. Ferner erfolgt eine wirtschaftliche Bewertung der eingereichten Konzepte in Form von Schätzklausuren, die vom DLR PT koordiniert und durchgeführt werden. Beide Bewertungsprozesse werden von unterschiedlichen und unabhängigen Expertengremien aus Wissenschaft und Wirtschaft durchgeführt. Auf der Grundlage der beiden Bewertungen und der gesellschaftspolitischen Bedeutung der FIS-Konzepte erfolgt schließlich eine Priorisierung durch das BMBF (bzw. durch ein anderes zuständiges Ressort) sowie ggf. die Aufnahme der priorisierten Vorschläge auf die Nationale Roadmap Forschungsinfrastrukturen. Das Bewertungsergebnis wird den Konzepterstellern schriftlich mitgeteilt.

Bonn, den 28. August 2015

Bundesministerium für Bildung und Forschung

Im Auftrag
Dr. Monika Trautewig