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Bekanntmachung : Datum:

des Bundesministeriums für Bildung und Forschung von Richtlinien zur Förderung von "Kompakter und robuster Leistungselektronik der nächsten Generation (KomroL)".

Vom 13.07.2015

Das Bundesministerium für Bildung und Forschung (BMBF) fördert im Rahmen dieser Förderrichtlinie Innovationen in der Leistungselektronik auf Basis von Halbleitermaterialien mit großer Bandlücke, den sogenannten Wide-Bandgap-(WBG-)Halbleitern Siliziumcarbid (SiC) und Galliumnitrid (GaN), sowie in der höchstintegrierten siliziumbasierten Leistungselektronik.

Leistungselektronik ist eine Stärke der deutschen Industrie und ein Treiber für Innovationen in wichtigen Anwenderbranchen wie der Elektromobilität, dem Maschinen- und Anlagenbau, der Energietechnik und der Informations- und Kommunikationstechnik. In all diesen Anwendungsfeldern kann Leistungselektronik die Verluste, die bei der Umformung und der Verteilung elektrischer Energie entstehen, reduzieren und so zu einer höheren Energieeffizienz beitragen. Innovationen in der Leistungselektronik stärken damit nicht nur den Technologiestandort Deutschland, sondern tragen auch zu einer nachhaltigen Energieerzeugung und -nutzung bei. Effiziente Leistungselektroniksysteme zur Anwendung in Elektrofahrzeugen unterstützen gleichzeitig die Entwicklung hin zu einer nachhaltigen ­Mobilität.

Leistungselektronik umfasst weite Bereiche der Wertschöpfung: beginnend mit komplexen Basismaterialien werden mit geeigneter Aufbau- und Verbindungstechnik zunächst Komponenten, dann Baugruppen und abschließend ganze Systeme aufgebaut, wobei die Prozessführung entscheidend ist. Stand der Technik sind heute leistungselektronische Systeme auf Basis von Siliziumhalbleitern, deren Integrationsdichte gerade für Anwendungen wie die Elektromobilität in Zukunft immer weiter steigen wird. In den letzten Jahren zeichnet sich gleichzeitig ein Wandel hin zu WBG-Halbleitermaterialien wie Siliziumcarbid (SiC) oder Galliumnitrid (GaN) ab. Diese erlauben im Vergleich zu Silizium höhere Schaltgeschwindigkeiten, höhere Betriebstemperaturen sowie ein verbessertes Schaltverhalten. WBG-basierte Systeme bieten ein hohes Anwendungspotenzial, das mit Forschungs- und Entwicklungsaufwand erschlossen werden muss. Dabei reicht es oft nicht, etablierte siliziumbasierte durch WBG-basierte Einzelkomponenten zu ersetzen. Vielmehr können die Vorteile von WBG-Komponenten nur mit einer innovativen Auslegung des Gesamtsystems ausgeschöpft werden, die schließlich eine deutlich gesteigerte Effizienz und eine deutliche Reduzierung der Größe durch die Integration in Baugruppen ermöglicht.

Ziel dieser Förderrichtlinie ist die Förderung von Forschungsvorhaben, die über Innovationen bei WBG-basierter Leistungselektronik, aber auch bei höchstintegrierten siliziumbasierten Leistungselektroniksystemen den Weg bereitet für eine kompakte und robuste Leistungselektronik der nächsten Generation.

1 Zuwendungszweck, Rechtsgrundlage

1.1 Zuwendungszweck

Das BMBF beabsichtigt, auf der Grundlage dieser Förderrichtlinie FuE1-Vorhaben zum Thema "Kompakte und robuste Leistungselektronik der nächsten Generation (KomroL)" zu fördern. Diese Fördermaßnahme trägt zur Umsetzung der neuen Hightech-Strategie der Bundesregierung bei, indem sie die Innovationsdynamik der deutschen Industrie stärkt und zu einer nachhaltigen Energieversorgung und einer nachhaltigen Mobilität beiträgt. Neben der Arbeit an den Forschungsthemen ist die Kooperation der Firmen und Forschungsinstitute untereinander ein relevanter Innovationsfaktor. Daher kommt bei der Förderung der engen Zusammenarbeit von Unternehmen und Forschungseinrichtungen im universitären und außeruniversitären Bereich, der Einbindung kleiner und mittlerer Unternehmen (KMU) sowie der nachhaltigen Stärkung der Wertschöpfungsketten im Leistungselektronikbereich eine besondere Bedeutung zu.

1.2 Rechtsgrundlage

Der Bund gewährt die Zuwendungen nach Maßgabe dieser Richtlinie, der §§ 23 und 44 der Bundeshaushaltsordnung (BHO) und den dazu erlassenen Verwaltungsvorschriften sowie der "Richtlinien für Zuwendungsanträge auf Ausgabenbasis (AZA)" und/oder der "Richtlinien für Zuwendungsanträge auf Kostenbasis (AZK)" des BMBF. Ein Rechtsanspruch auf Gewährung einer Zuwendung besteht nicht. Die Bewilligungsbehörde entscheidet nach pflichtgemäßem Ermessen im Rahmen der verfügbaren Haushaltsmittel. Grundlage für die Förderung von FuE-Vorhaben im Rahmen dieser Förderrichtlinie durch das BMBF bildet das Rahmenprogramm "IKT2020 – Forschung für Innovationen".

Bei der Prüfung einer FuEuI2-Beihilfe für einen Beihilfeempfänger, der einer Rückforderungsanforderung aufgrund eines früheren Beschlusses der Europäischen Kommission zur Feststellung der Rechtswidrigkeit einer Beihilfe und ihrer Unvereinbarkeit mit dem Binnenmarkt nachzukommen hat, wird die Kommission den noch zurückzufordernden Betrag der Beihilfe berücksichtigen.

2 Gegenstand der Förderung

Gegenstand der Förderung sind Forschungs- und Entwicklungsaufwendungen im Rahmen industriegetriebener, vorwettbewerblicher Verbundvorhaben zum Thema „Kompakte und robuste Leistungselektronik der nächsten Genera­tion“. Hierzu zählen insbesondere Baugruppen und Systeme auf Basis von Halbleitermaterialien mit großer Bandlücke, den sogenannten Wide-Bandgap (WBG)-Halbleitern Siliziumcarbid (SiC) und Galliumnitrid (GaN), aber auch höchstintegrierte siliziumbasierte Leistungselektroniksysteme.

Eine besondere Bedeutung kommt hierbei dem Anwendungsfeld Elektromobilität zu, das höchste Ansprüche an Leistungsdichte und Robustheit stellt und von Innovationen sowohl im Bereich der höchstintegrierten siliziumbasierten Leistungselektronik als auch der WBG-Halbleiter profitieren kann. Daneben können Vorhaben jedoch auch andere Anwendungsfelder adressieren, wie z. B. Spannungsversorgungen niedriger Leistungsklasse oder Systeme hoher Leistung für die Energieversorgung oder den Betrieb von Hochspannungsnetzen.

Leistungselektronikbaugruppen und -systeme auf Basis der WBG-Halbleiter SiC und GaN ermöglichen in vielen Anwendungsfeldern eine deutliche Steigerung der Leistungsdichte, allerdings sind hierfür noch umfassende Forschung und Entwicklung erforderlich. Geförderte Vorhaben sollen insbesondere die folgenden Inhalte adressieren:

  • neuartige schaltungstechnische Lösungen, die auf die Eigenschaften von WBG-Komponenten hin optimiert sind;
  • Integrationstechnologien, die eine heterogene Integration von unterschiedlichen Funktionen und/oder Bauteilen ermöglichen;
  • neue Ansätze für die Aufbau- und Verbindungstechnik sowie das Thermomanagement, die für einen zuverlässigen Betrieb bei deutlich höheren Schaltfrequenzen und höheren Temperaturen bei geringeren Baugrößen von WBG-Elektroniksystemen notwendig werden;
  • Modularisierung und Skalierbarkeit für unterschiedliche Spannungs- und Leistungsebenen.

Siliziumbasierte Leistungselektronik kommt heute bereits in großer Breite zum Einsatz. In diesem Bereich sollen daher ausschließlich Vorhaben zu höchstintegrierten siliziumbasierten Leistungselektroniksystemen gefördert werden, die die Leistungsdichte, Energieeffizienz, Systemintelligenz, Lebensdauer und Robustheit im Vergleich zum Stand der Technik in erheblichem Maße erhöhen. Hierzu sollen unter anderem folgende Inhalte bearbeitet werden:

  • Steigerung der Vernetzung und Systemintelligenz durch die Integration von Leistungselektronik mit Mikroprozessoren, Sensorik und Software;
  • Zustandsüberwachung bzw. On-Board-Diagnose, um frühzeitig drohenden Verschleiß und Alterung detektieren zu können.

Im Einzelfall können auch Arbeiten im Bereich der Leistungselektronikkomponenten gefördert werden, insofern diese in erheblichem Maße zur Entwicklung kompakter und robuster Leistungselektroniksysteme beitragen. Dies betrifft ins­besondere neue Konzepte für leistungsfähigere passive Bauelemente, die zukünftigen Anforderungen in Bezug auf hohe Schaltfrequenzen, starke thermische Beanspruchung und hohe Integrationsfähigkeit gerecht werden müssen.

Ebenso sind Arbeiten zu Querschnittsthemen förderfähig, die die Entwicklung und Anwendbarkeit von robusten und kompakten Leistungselektroniksystemen stärken. Hierzu zählen insbesondere:

  • rechnergestützte Entwurfsverfahren und -werkzeuge für höchstintegrierte und WBG-basierte Leistungselektronik;
  • Arbeiten zum Verständnis der Langzeit-Ausfallmechanismen von WBG-Komponenten sowie zur Entwicklung neuer Lebensdauermodelle und beschleunigter Alterungstests.

Kompakte Leistungselektroniksysteme mit hoher Schaltfrequenz und/oder Integrationsdichte müssen besondere Anforderungen an die Störsicherheit erfüllen. In jedem Vorhaben soll aus diesem Grund auch ein nachhaltiges Konzept und Design für die elektromagnetische Verträglichkeit (EMV) erarbeitet werden.

Die in den Verbundvorhaben erzielten Ergebnisse sollten bereits während der Laufzeit anhand geeigneter anwendungsnaher Demonstratoren validiert werden.

Gefördert werden Verbundvorhaben, die sich an konkreten industriellen Anwendungen orientieren und sich durch ein erhebliches wissenschaftlich-technisches und wirtschaftliches Risiko auszeichnen. Erwartet werden Lösungsvorschläge, die den Stand der Technik deutlich übertreffen und im Rahmen einer vorwettbewerblichen Zusammenarbeit zwischen Industrieunternehmen, Hochschulen und Forschungseinrichtungen bearbeitet werden. Grundsätzlich sollte ­mindestens ein Unternehmen der gewerblichen Wirtschaft in den Verbund einbezogen sein und eine möglichst hohe Beteiligung von KMU angestrebt werden. Die Verbünde sollten in der Lage sein, die Verwertung im Sinne der NKBF98 (Allgemeine Nebenbestimmungen für Zuwendungen auf Kostenbasis des BMBF an Unternehmen der gewerblichen Wirtschaft für FuE-Vorhaben) zu erfüllen und über einen relevanten Marktzugang verfügen.

Vorhaben der reinen Grundlagenforschung sowie Einzelvorhaben sind von der Förderung ausgenommen. Nicht gefördert werden Vorhaben, in deren Zentrum die Entwicklung von WBG-Materialien steht. Vielmehr geht es um den Einsatz von WBG-Komponenten in der Leistungselektronik. Ebenfalls nicht förderfähig sind Vorhaben, die überwiegend die Realisierung einer Hochvolumenproduktion im Rahmen einer Pilotlinie zum Ziel haben. Seitens des Antragstellers sollte in diesen Fällen geprüft werden, ob eine Förderung der Projekte im Rahmen eines EUREKA-Clusters oder der Joint Technology Initiative ECSEL möglich ist (siehe http://www.bmbf.de/de/6247.php).

3 Zuwendungsempfänger

Antragsberechtigt sind Unternehmen der gewerblichen Wirtschaft mit FuE-Kapazität in Deutschland sowie Hochschulen oder außeruniversitäre Forschungseinrichtungen.

Bei Verbundprojekten ist von den Partnern der Koordinator zu benennen.

Die Beteiligung von KMU an dieser Fördermaßnahme ist ausdrücklich erwünscht.

Das BMBF ist bestrebt, den Anteil der Hochschulen für angewandte Wissenschaften in der Forschungsförderung zu erhöhen. Hochschulen, Fachhochschulen und technische Hochschulen sind deshalb besonders aufgefordert, sich in den Verbundvorhaben zu beteiligen.

Forschungseinrichtungen, die von Bund und/oder Ländern grundfinanziert werden, können neben ihrer institutionellen Förderung nur unter bestimmten Voraussetzungen eine Projektförderung für ihre zusätzlichen projektbedingten Ausgaben beziehungsweise Kosten bewilligt bekommen.

4 Zuwendungsvoraussetzungen

Voraussetzung für die Förderung ist die Zusammenarbeit mehrerer unabhängiger Partner aus Wissenschaft und Wirtschaft zur Lösung von gemeinsam vereinbarten industriegetriebenen Forschungsaufgaben (Verbundvorhaben). Gefördert werden Vorhaben, die gekennzeichnet sind durch ein erhebliches wissenschaftlich-technisches und wirtschaft­liches Risiko. Die Vorhaben müssen die in Nummer 2 (Gegenstand der Förderung) genannten Kriterien erfüllen. Die Antragsteller müssen durch Vorarbeiten im betreffenden Fachgebiet und Themenfeld ausgewiesen sein. Die Vorhaben sollen die Grundlage für weiterführende Innovationsprozesse legen. Es werden ausschließlich Verbundvorhaben gefördert, deren Ergebnisse für die Dauer der Aktualität in der Bundesrepublik Deutschland verwertet werden und die so den Bildungs-, Wissenschafts-, Forschungs- und Wirtschaftsstandort Deutschland stärken und weiter ausbauen. Eine zusätzliche Nutzung der Projektergebnisse im EWR oder der Schweiz ist nicht eingeschränkt. Die Förderung ist in der Regel auf einen Zeitraum von drei Jahren angelegt.

Antragsteller sollen sich – auch im eigenen Interesse – im Umfeld des national beabsichtigten Vorhabens mit dem EU-Rahmenprogramm für Forschung und Innovation ( Gesundheit ) vertraut machen. Sie sollen prüfen, ob das beabsichtigte Vorhaben spezifische europäische Komponenten aufweist und damit eine ausschließliche EU-Förderung möglich ist. Weiterhin ist zu prüfen, inwieweit im Umfeld des national beabsichtigten Vorhabens ergänzend ein Förderantrag bei der EU gestellt werden kann. Das Ergebnis der Prüfungen soll im nationalen Förderantrag kurz dargestellt werden.

Die Partner eines Verbundvorhabens haben ihre Zusammenarbeit in einer schriftlichen Kooperationsvereinbarung zu regeln. Vor der Förderentscheidung muss eine grundsätzliche Übereinkunft über vom BMBF vorgegebene Kriterien nachgewiesen werden. Einzelheiten können dem BMBF-Merkblatt – Vordruck 0110 – entnommen werden (siehe Formular­schrank des BMBF im Förderportal des Bundes: https://foerderportal.bund.de/easy/easy_index.php?auswahl=easy_formulare&formularschrank=bmbf

5 Art und Umfang, Höhe der Zuwendung

Die Zuwendungen können im Zuge der Projektförderung als nicht rückzahlbare Zuschüsse gewährt werden.

Bemessungsgrundlage für Zuwendungen an Unternehmen der gewerblichen Wirtschaft sind die zuwendungsfähigen projektbezogenen Kosten, die in der Regel – je nach Anwendungsnähe des Vorhabens – bis zu 50 % anteilfinanziert werden können. Nach BMBF-Grundsätzen wird eine angemessene Eigenbeteiligung – grundsätzlich mindestens 50 % der entstehenden zuwendungsfähigen Kosten – vorausgesetzt.

Bemessungsgrundlage für Hochschulen, Forschungs- und Wissenschaftseinrichtungen und vergleichbare Institutionen sind die zuwendungsfähigen projektbezogenen Ausgaben (bei Helmholtz-Zentren und der Fraunhofer-Gesellschaft – FhG – die zuwendungsfähigen projektbezogenen Kosten), die individuell bis zu 100 % gefördert werden können.

Die Bemessung der jeweiligen Förderquote muss den Unionsrahmen der EU-Kommission für staatliche Beihilfen für Forschung, Entwicklung und Innovation (FuEuI-Beihilfen) berücksichtigen. Dieser Unionsrahmen lässt für KMU eine differenzierte Bonusregelung zu, die gegebenenfalls zu einer höheren Förderquote führen kann.

Die Projektförderung des Bundes umfasst keine Ausgaben/Kosten zur Deckung der Grundausstattung.

Allgemeine Hinweise zu zuwendungsfähigen Ausgaben bzw. Kosten können den Richtlinien für Zuwendungsanträge auf Ausgabenbasis (AZA), den Richtlinien für Zuwendungsanträge auf Kostenbasis (AZK) sowie dem Merkblatt Vorkalkulation für Zuwendungen auf Kostenbasis (AZK 4) entnommen werden. Sämtliche Unterlagen sind zu finden unter: https://foerderportal.bund.de/easy/easy_index.php?auswahl=easy_formulare&formularschrank=bmbf#t2

6 Sonstige Zuwendungsbestimmungen

Bestandteil eines Zuwendungsbescheids auf Kostenbasis sind grundsätzlich die Allgemeinen Nebenbestimmungen für Zuwendungen auf Kostenbasis des BMBF an Unternehmen der gewerblichen Wirtschaft für FuE-Vorhaben (NKBF98).

Bestandteil eines Zuwendungsbescheids auf Ausgabenbasis sind die Allgemeinen Nebenbestimmungen für Zuwendungen zur Projektförderung (ANBest-P) und die Besonderen Nebenbestimmungen für Zuwendungen des BMBF zur Projektförderung auf Ausgabenbasis (BNBest-BMBF98) sowie die "Besonderen Nebenbestimmungen für den Abruf von Zuwendungen im mittelbaren Abrufverfahren im Geschäftsbereich des BMBF" (BNBest-mittelbarer Abruf-BMBF), sofern die Zuwendungsmittel im sogenannten Abrufverfahren bereitgestellt werden.

7 Verfahren

7.1 Einschaltung eines Projektträgers und Anforderung von Unterlagen

Mit der Abwicklung der Fördermaßnahme hat das BMBF derzeit folgenden Projektträger beauftragt:

VDI/VDE Innovation + Technik GmbH
Projektträger "Elektroniksysteme; Elektromobilität" des BMBF
Steinplatz 1
10623 Berlin

Soweit sich hierzu Änderungen ergeben, wird dies im Bundesanzeiger oder in anderer geeigneter Weise bekannt gegeben. Zentraler Ansprechpartner ist:

Dr. Eike-Christian Spitzner
VDI/VDE Innovation + Technik GmbH
Telefon-Hotline: 03 51/4 86 79 74 44
Telefax: 03 51/48 67 97 49
E-Mail: eike-christian.spitzner@vdivde-it.de

Richtlinien, Merkblätter, Hinweise und Nebenbestimmungen können beim Projektträger angefordert sowie unter folgender Adresse abgerufen werden: www.vdivde-it.de/projektfoerderung/dokumente-fuer-die-projektfoerderung

7.2 Zweistufiges Verfahren

Das Antragsverfahren ist zweistufig angelegt.

7.2.1 Vorlage und Auswahl von Projektskizzen

In der ersten Stufe sind zunächst beim Projektträger VDI/VDE Innovation + Technik GmbH

bis spätestens zum 15. November 2015

Projektskizzen in deutscher Sprache möglichst in elektronischer Form vorzulegen unter: https://www.vdivde-it.de/submission/bekanntmachungen/komrol

Die Projektskizze ist durch den Verbundkoordinator einzureichen. Die Vorlagefrist gilt nicht als Ausschlussfrist. Verspätet eingehende Projektskizzen können aber möglicherweise nicht mehr berücksichtigt werden.

Projektskizzen dürfen einen Umfang von 20 DIN-A4-Seiten inklusive Anlagen nicht überschreiten (mindestens 12 Pkt. Schriftgröße, Zeilenabstand 1,5). Sie müssen ein fachlich beurteilbares Grobkonzept und eine grobe Finanzplanung beinhalten. Im Grobkonzept sollen die Ziele des Verbundprojekts, die Organisationsstruktur und das Arbeitsprogramm vor dem Hintergrund des aktuellen Standes von Forschung und Technologie erläutert werden. Für die geplanten ­Forschungs- und Entwicklungsarbeiten müssen eine überzeugende wissenschaftliche Begründung sowie ein Verwertungskonzept vorgelegt werden. In diesem müssen Marktpotenziale und Verwertungsmöglichkeiten unter Berücksichtigung der Wettbewerbssituation und der späteren Wertschöpfung in Deutschland dargestellt werden.

Die Projektskizze muss eine Darstellung mit folgender Gliederung enthalten:

  1. Deckblatt mit Kontaktdaten (Name, Adresse, Telefon, E-Mail-Adresse) des Verbundkoordinators, Tabelle "Adressen und Ansprechpartner der Verbundpartner", Tabelle "Überschlägige Abschätzung von Gesamtkosten und Förder­bedarf", einzeln nach Verbundpartnern
  2. Zusammenfassung des Projektvorschlags (maximal eine Seite: Titel, Kennwort, Ziele, Lösungsweg, Verwertung der Ergebnisse)
  3. Thema und Zielsetzung des Vorhabens
  4. Stand von Wissenschaft und Technik, Neuheit des Lösungsansatzes, Patentlage
  5. Notwendigkeit der Zuwendung: Wissenschaftlich-technisches und wirtschaftliches Risiko mit Begründung der Notwendigkeit staatlicher Förderung
  6. Marktpotenzial, Marktumfeld, wirtschaftliche und wissenschaftliche Konkurrenzsituation, Mehrwert für den Standort Deutschland
  7. Kurzdarstellung der beantragenden Einrichtungen und Unternehmen, Darstellung des aufzubringenden Eigenanteils
  8. Arbeitsplan, gegebenenfalls Verbundstruktur mit Arbeitspaketen aller beteiligten Partner
  9. Finanzierungsplan: Grobes finanzielles Mengengerüst mit tabellarischer Finanzierungsübersicht (Angabe von Kostenarten, Eigenmitteln/Drittmitteln und Personenmonaten)
  10. Verwertungsplan (wissenschaftliche, technische und wirtschaftliche Ergebnisverwertung am Standort Deutschland durch die beteiligten Partner) mit Darlegung der Marktperspektiven mit Zeithorizont und Planzahlen.

Es steht den Interessenten frei, weitere Punkte anzufügen, die nach ihrer Auffassung für eine Beurteilung ihres Vorschlages von Bedeutung sind.

Es wird empfohlen, vor der Einreichung der Projektskizzen mit dem Projektträger VDI/VDE-IT Kontakt aufzunehmen.

Eine förmliche Kooperationsvereinbarung ist für die erste Stufe (Projektskizze) noch nicht erforderlich, jedoch sollten die Partner die Voraussetzungen dafür schaffen, bei Aufforderung zur förmlichen Antragstellung (2. Stufe, siehe unten) eine förmliche Kooperationsvereinbarung zeitnah zum Projektbeginn (siehe Nummer 4) abschließen zu können.

Die eingegangenen Projektskizzen stehen im Wettbewerb untereinander und werden insbesondere nach folgenden Kriterien bewertet:

  • fachlicher Bezug zur Förderrichtlinie
  • wissenschaftlich-technische Qualität des Lösungsansatzes
  • Neuheit, Innovationshöhe, Risiken und Breitenwirksamkeit des Konzeptes, mögliche Ergebnisdemonstration
  • technische, wirtschaftliche und gesellschaftliche Bedeutung
  • Verwertungskonzept und Verwertungspotenzial in Deutschland; Beitrag zur Stärkung der Innovationskraft der Unternehmen am Standort Deutschland
  • Hebelwirkung der jeweiligen Entwicklung für die industrielle Anwendung
  • Exzellenz des Projektkonsortiums, Abdeckung der Wertschöpfungskette
  • Einbindung von KMU, Berücksichtigung von Aus- und Weiterbildungsaspekten
  • Berücksichtigung von Aspekten einer nachhaltigen Entwicklung bei der Herstellung, dem Einsatz und der weiteren Verwendung der anvisierten Produkte und Verfahren.

Das BMBF wird sich bei der Bewertung der vorgelegten Projektskizzen und bei seiner Förderentscheidung durch unabhängige Experten beraten lassen. Das Votum des Gutachtergremiums hat empfehlenden Charakter. Die Entscheidung des BMBF – das Auswahlergebnis – wird dem Verbundkoordinator durch den Projektträger schriftlich mitgeteilt. Die Partner eines Verbundprojekts werden über den Koordinator über das Ergebnis der Bewertung ihrer Projektskizze informiert.

Aus der Vorlage einer Projektskizze kann ein Rechtsanspruch auf Förderung nicht abgeleitet werden. Der Antragsteller hat keinen Rechtsanspruch auf Rückgabe einer eingereichten Projektskizze.

7.2.2 Vorlage förmlicher Förderanträge und Entscheidungsverfahren

In der zweiten Verfahrensstufe werden die Verfasser der positiv bewerteten Projektskizzen unter Angabe detaillierter Informationen, der formalen Kriterien und eines Termins schriftlich aufgefordert, vollständige förmliche Förderanträge mit detaillierter (Teil-)Vorhabensbeschreibung, Arbeits-, Finanz- und Verwertungsplanung vorzulegen. Inhaltliche oder förderrechtliche Auflagen sind in den förmlichen Förderanträgen zu beachten und umzusetzen. Bei Verbundprojekten sind die Förderanträge der einzelnen Partner in Abstimmung mit dem vorgesehenen Verbundkoordinator vorzulegen. Aus der Aufforderung zur Antragstellung kann kein Förderanspruch abgeleitet werden.

Zur Erstellung der förmlichen Förderanträge ist das elektronische Antragssystem "easy-Online" zu nutzen ( https://foerderportal.bund.de/easyonline ).

Nach abschließender Prüfung der förmlichen Förderanträge entscheidet das BMBF auf der Basis der verfügbaren Haushaltsmittel und nach den in Nummer 2 (Gegenstand der Förderung) sowie in Nummer 7.2.1 genannten Kriterien durch Bescheid über die Bewilligung der vorgelegten Anträge. Aus der Vorlage eines förmlichen Förderantrags kann kein Rechtsanspruch auf eine Förderung abgeleitet werden. Es besteht kein Rechtsanspruch auf Rückgabe eines eingereichten Förderantrags.

7.2.3 Zu beachtende Vorschriften

Für die Bewilligung, Auszahlung und Abrechnung der Zuwendung, für den Nachweis und die Prüfung der Verwendung und die gegebenenfalls erforderliche Aufhebung des Zuwendungsbescheids sowie für die Rückforderung der gewährten Zuwendung gelten die Verwaltungsvorschriften zu § 44 BHO sowie die §§ 48 und 49a des Verwaltungsverfahrensgesetzes, soweit nicht in diesen Förderrichtlinien Abweichungen zugelassen sind.

8 Angebot einer Informationsveranstaltung

Skizzeneinreichern wird die Möglichkeit geboten, am 15. September 2015 an einer Informationsveranstaltung teil­zunehmen. In dieser werden der Inhalt der Förderrichtlinie sowie Prozess und Verfahren der Antragstellung er­läutert. Informationen zu dieser Veranstaltung erhalten Interessenten online beim Projektträger unter http://www.vdivde-it.de/veranstaltungen .

9 Inkrafttreten

Diese Förderrichtlinie tritt am Tag Ihrer Veröffentlichung im Bundesanzeiger in Kraft.

Bonn, den 13. Juli 2015

Bundesministerium für Bildung und Forschung

Im Auftrag
Dr. S. Mengel

1 - FuE = Forschung und Entwicklung
2 - FuEuI = Forschung, Entwicklung und Innovation