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Bekanntmachung : Datum:

des Bundesministeriums für Bildung und Forschung der Richtlinie zur Förderung des Themenfelds "Digitale Optik" im Rahmen des Förderprogramms "Photonik Forschung Deutschland".

Vom 08.07.2015

1 Zuwendungszweck, Rechtsgrundlage

1.1 Zuwendungszweck

Die Bekanntmachung "Digitale Optik" verfolgt das Ziel, die Erforschung von Technologien zu unterstützen, die auf einer engen Verzahnung zwischen optischen und elektronischen Funktionsebenen beruhen und auf diese Weise optische Funktionalitäten nutzen, die durch bloße modulare Kombination von optischen Standardkomponenten nicht erreichbar wären.

Nach der optischen Datenübertragung erschließt sich die Digitalisierung somit auch nahezu alle anderen Anwendungsbereiche der Optik. Damit sind beispielsweise technische Systeme mit einer echtzeitfähigen, optischen Sensorik möglich, die eine weit komplexere Interaktion mit der Umgebung erlaubt als bisher. Dies ist eine wesentliche Grundlage autonomer Industrieroboter oder Fahrzeuge.

Auf Seiten des Benutzers wird es möglich, die Wahrnehmung mit zusätzlichen Informationen anzureichern, die sich intuitiv in die gewohnte, visuelle Sinnesempfindung einfügen.

Bei der Verwendung optischer Werkzeuge, wie etwa des Lasers, erlaubt es eine echtzeitfähige Sensorik, zu jedem Zeitpunkt eine genaue Analyse des Bearbeitungsprozesses und der wichtigsten physikalischen Prozessparameter vorzuhalten. Abweichungen werden erkannt und korrigiert, noch bevor sie kritische Werte erreichen. Auf diese Weise kann die Effizienz und Präzision der Interaktion zwischen Licht und Materie in einem Maße verbessert werden, das völlig neue Anwendungen von der Produktion bis zur Medizintechnik erlaubt.

Die entscheidende Innovation und der Mehrwert der digitalen Optik gegenüber klassischen, modular aufgebauten Systemen wird dann realisiert, wenn integrierte Systeme auf Grundlage eines ganzheitlichen Designs entwickelt werden, das alle funktionsrelevanten Aspekte nicht nur des technischen Systems selbst, sondern auch des Objekts umfasst, zu dem es in Wechselwirkung steht.

Das Design solcher komplexen, holistischen Systeme erfordert es, auch neue Instrumente zu deren Entwicklung zu erforschen. So müssen etwa die Wechselwirkungen zwischen den verschiedenen Bestandteilen des Systems berücksichtigt und die entsprechenden, teilweise nur empirisch zu ermittelnden Parameter gemessen und vorgehalten werden.

Das Bundesministerium für Bildung und Forschrung (BMBF) will mit der Fördermaßnahme kooperative, vorwettbewerbliche Verbundprojekte unterstützen, die zu völlig neuen oder wesentlich verbesserten technischen Lösungen für Anwendungen insbesondere in den Bereichen Maschinen- und Anlagenbau, Medizintechnik, Fahrzeugbau, Medien und modernen Dienstleistungen führen und ein großes Marktpotenzial haben. Kennzeichen der Projekte sind ein hohes Risiko und eine besondere Komplexität der Forschungsaufgabe. Für eine Lösung sind in der Regel inter- und multidisziplinäres Vorgehen und eine enge Zusammenarbeit von Unternehmen, Hochschulen und außeruniversitären Forschungseinrichtungen erforderlich. Vorhaben sollen entlang der Wertschöpfungskette strukturiert sein. Die Verbund­struktur soll insbesondere die notwendige Zusammenarbeit zwischen Technologieentwicklern und Anwendern widerspiegeln.

Die Fördermaßnahme ist Bestandteil des Förderprogramms "Photonik Forschung Deutschland" ( http://www.photonikforschung.de ) und damit Teil der High-Tech-Strategie der Bundesregierung. Sie zielt auf Innovation und Wachstum in Deutschland. Die inländische Verwertung der Projektergebnisse hat daher besondere Bedeutung. Da Innovations- und Beschäftigungsimpulse gerade auch von Unternehmensgründungen ausgehen, sind solche Gründungen im Anschluss an die Projektförderung des BMBF erwünscht. Der High-Tech-Gründerfonds der Bundesregierung bietet hierzu Unterstützung an. Weitere Informationen finden sich unter http://www.high-tech-gruenderfonds.de .

1.2 Rechtsgrundlagen

Der Bund gewährt die Zuwendungen nach Maßgabe dieser Richtlinie, der §§ 23 und 44 der Bundeshaushaltsordnung (BHO) und den dazu erlassenen Verwaltungsvorschriften (VV) sowie der "Richtlinien für Zuwendungsanträge auf Ausgabenbasis (AZA)" und/oder – der "Richtlinien für Zuwendungsanträge auf Kostenbasis (AZK)" des BMBF. Ein Rechtsanspruch auf Gewährung einer Zuwendung besteht nicht. Die Bewilligungsbehörde entscheidet nach pflichtgemäßem Ermessen im Rahmen der verfügbaren Haushaltsmittel.

2 Gegenstand der Förderung

Im Zentrum dieser Fördermaßnahme stehen holistisch ausgelegte, optische Systeme, die für ihre Funktion einer engen Verbindung zwischen optischer Informationserfassung bzw. -darstellung und elektronischer Informationsverarbeitung bedürfen. Dies trifft insbesondere auf dynamische, echtzeitfähige Systeme zu. Es schließt jedoch auch sehr einfache Systeme ein, bei denen ein komplexes Problem mittels einer durchdachten Architektur und eleganter Algorithmen auf einen minimalen Hardware-Aufwand reduziert werden kann, wo vorher vergleichsweise leistungsstarke Komponenten erforderlich waren.

Forschungsinhalte aus dem Bereich der optischen Bild- und Umfelderfassung sind beispielsweise:

  • gleichzeitige Erfassung verschiedener optischer Informationen, multispektrale Bilderfassung, Datenfusion und -korrelation schon auf Sensorebene, auch mit nichtoptischen Parametern
  • gleichzeitiges Erfassen von Geometrie, Dynamik und der funktionsrelevanten Materialeigenschaften eines Systems
  • effiziente Systeme für die Mustererkennung und die Orientierung im Raum, 3D-Scanverfahren
  • Verfahren zur Echtzeit-Umgebungserfassung für Industrieroboter in kollaborativer Anwendungsumgebung
  • effiziente optische Systeme für die industrielle Anlagen- und Prozessüberwachung wie auch die Hausgerätesteuerung; generell für die Nutzung mit autonomen technischen Systemen, auch Fahrzeugen
  • intelligente Sicherheitssysteme für autonome Anlagen und Geräte
  • automatisierte Erfassung, Verarbeitung und Interpretation komplexer Systemzustände in der Medizintechnik und der Umweltsensorik.

Für das Licht als Werkzeug besteht Forschungsbedarf in folgenden Bereichen:

  • vollständige Prozesserfassung, -simulation und Fehlerantizipation durch Echtzeit-Rückkopplung und -Verarbeitung aller relevanten Parameter
  • ganzheitliches Systemdesign unter umfassender Berücksichtigung auch dynamischer Systemzustände und aller relevanten Interaktionsparameter, auch unter Rückgriff auf empirische Datenbanken
  • selbstlernende Systeme durch permanente, prozessbegleitende Datenerfassung und Prozessanpassung.

Im Bereich der Bilddarstellung finden sich folgende prioritären Problemstellungen:

  • Darstellung virtueller und erweiterter Realität beispielsweise für Systeme der Unterhaltungselektronik, in Fahrzeugen oder für die Interaktion mit technischen Systemen in der Produktion (beispielsweise autostereoskopische Verfahren, Near to Eye Displays, Holographie)
  • interaktive, adaptive Bilddarstellung mit automatischer Anpassung an Umgebungsbedingungen und Nutzerverhalten und in Kombination mit der sensorischen Erfassung aller relevanten Umgebungsparameter (auch Projection Mapping, Realtime Autofocus Adjustment)
  • neue Technologien der dreidimensionalen Bilderzeugung; Lichtfeldgeneratoren für die adaptive, dynamische Holographie
  • echtzeitfähige, adaptive Projektionssysteme, auch für komplexe Beleuchtungsaufgaben, beispielsweise zur Verwendung mit Prozesssteuerungen oder im Straßenverkehr.

Zukünftige ergonomische Bedienkonzepte erzeugen Forschungsbedarf z. B. für

  • echtzeitfähige, robuste optische Verfahren zur Gestenerfassung unter Nutzung hardwarenaher digitaler Signalverarbeitung
  • neuartige virtuelle HMI-Konzepte (Human Machine Interface) für den Einsatz in Systemen für virtuelle und erweiterte Realitätsdarstellung
  • photonische Verfahren zur Detektion von Schall, beispielsweise zur Verbesserung von Spracherkennung.

Diese Aufzählung ist nicht vollständig und nur beispielhaft zu verstehen. Charakteristisch für alle Vorhaben soll sein, dass auf einem holistischen Systemdesign aufgesetzt wird und der Schwerpunkt der Arbeiten auf dem optischen bzw. integrierten elektro-optischen Subsystem liegt. Konventionelle Systeme, beispielsweise modular aufgebaut aus gewöhnlichen, kommerziell verfügbaren optischen Sensoren und einer leistungsfähigen zentralen Recheneinheit, sind ebenso wenig für eine Förderung vorgesehen, wie Projekte, die in erster Linie die elektronische Bildverarbeitung adressieren.

3 Zuwendungsempfänger

Antragsberechtigt sind Unternehmen der gewerblichen Wirtschaft, die zum Zeitpunkt der Zuwendungsbewilligung ­einen Sitz in Deutschland haben, Hochschulen und außeruniversitäre Forschungseinrichtungen. Forschungseinrichtungen, die von Bund und/oder Ländern grundfinanziert werden, kann neben ihrer institutionellen Förderung nur unter bestimmten Voraussetzungen eine Projektförderung für ihre zusätzlichen projektbedingten Ausgaben beziehungsweise Kosten bewilligt werden.

Die Beteiligung kleiner und mittlerer Unternehmen (KMU) ist ausdrücklich erwünscht und führt bei der Projektbegutachtung zur Aufwertung.

4 Zuwendungsvoraussetzungen

Voraussetzung für die Förderung ist das Zusammenwirken mehrerer unabhängiger Partner zur Lösung gemeinsamer FuE1-Aufgaben (Verbundprojekte). Eine Förderung von Einzelvorhaben ist nicht beabsichtigt.

Die Vorhaben sollten entlang der Wertschöpfungskette strukturiert sein, dementsprechend sollen alle Partner einbezogen werden, die für eine Verwertung der Projektergebnisse erforderlich sind.

Die Partner eines Verbundprojekts regeln ihre Zusammenarbeit in einer schriftlichen Kooperationsvereinbarung. Vor der Förderentscheidung über ein Verbundprojekt muss eine grundsätzliche Übereinkunft über bestimmte vom BMBF vorgegebene Kriterien nachgewiesen werden.

Einzelheiten sind dem "Merkblatt für Antragsteller/Zuwendungsempfänger zur Zusammenarbeit der Partner von Verbundprojekten", das von Antragstellern und Zuwendungsempfängern zu beachten ist, zu entnehmen (BMBF-Vordruck Nr. 0110, Fundstelle; https://foerderportal.bund.de/easy/easy_index.php?auswahl=easy_formulare ; Bereich BMBF – Allgemeine Vordrucke und Vorlagen für Berichte).

Antragsteller sollen sich, auch im eigenen Interesse, mit dem EU-Rahmenprogramm für Forschung und Innovation vertraut machen und prüfen, ob das beabsichtigte Vorhaben spezifische europäische Komponenten aufweist und damit eine ausschließliche oder ergänzende EU-Förderung möglich ist. Das Ergebnis dieser Prüfung soll im Antrag auf nationale Fördermittel kurz dargestellt werden.

5 Art und Umfang, Höhe der Zuwendung

Zuwendungen können im Wege der Projektförderung als nicht rückzahlbare Zuschüsse gewährt werden. Bemessungsgrundlage für Zuwendungen an Unternehmen der gewerblichen Wirtschaft sind die zuwendungsfähigen projektbezogenen Kosten, die in der Regel – je nach Anwendungsnähe des Vorhabens – bis zu 50 % anteilfinanziert werden können. Nach BMBF-Grundsätzen wird eine angemessene Eigenbeteiligung – grundsätzlich mindestens 50 % der entstehenden zuwendungsfähigen Kosten – vorausgesetzt.

Die Bemessung der jeweiligen Förderquote muss den Unionsrahmen der EU-Kommission für staatliche Beihilfen für Forschung, Entwicklung und Innovation (FuEuI-Beihilfen) berücksichtigen. Dieser Unionsrahmen lässt für KMU differenzierte Aufschläge zu, die gegebenenfalls zu einer höheren Förderquote führen können. Es kommt die KMU-Definition der Europäischen Kommission vom 6. Mai 2003 zur Anwendung. (BMBF-Vordruck Nr. 0119, Fundstelle; https://foerderportal.bund.de/easy/easy_index.php?auswahl=easy_formulare ; Bereich BMBF – Allgemeine Vordrucke und Vorlagen für Berichte).

Bemessungsgrundlage für Hochschulen, Forschungs- und Wissenschaftseinrichtungen und vergleichbare Institutionen sind die zuwendungsfähigen projektbezogenen Ausgaben (bei Helmholtz-Zentren – HZ – und der Fraunhofer-Gesellschaft – FhG – die zuwendungsfähigen projektbezogenen Kosten), die individuell bis zu 100 % gefördert werden können. Bei Forschungsvorhaben an Hochschulen wird zusätzlich zu den zuwendungsfähigen Ausgaben eine Projektpauschale in Höhe von 20 % gewährt.

Es wird erwartet, dass sich Unternehmen der gewerblichen Wirtschaft im Hinblick auf die Umsetzungsnähe entsprechend ihrer Leistungsfähigkeit an den Aufwendungen der Hochschulen und öffentlich finanzierten Forschungseinrichtungen angemessen beteiligen, sofern Letztere als Verbundpartner mitwirken. Als angemessen gilt in der Regel, wenn in Summe über den Verbund eine Eigenbeteiligung der Verbundpartner in Höhe von mindestens 50 % an den Gesamtkosten/-ausgaben des Verbundprojekts erreicht wird. Bei der Berechnung dieser Verbundförderquote von maximal 50 % sind Boni für KMU sowie in den Aufwendungen von Hochschulen enthaltene Projektpauschalen nicht zu berücksichtigen; diese werden zusätzlich gewährt. Falls im Einzelfall die Arbeiten nur mit einer geringeren Industriebeteiligung durchgeführt werden können, ist die daraus resultierende höhere Verbundförderquote gesondert zu begründen.

6 Sonstige Zuwendungsbestimmungen

Bestandteil eines Zuwendungsbescheids auf Kostenbasis werden grundsätzlich die Nebenbestimmungen für Zuwendungen auf Kostenbasis des BMBF an Unternehmen der gewerblichen Wirtschaft für FuE-Vorhaben (NKBF98). Zur Vereinfachung des Förderverfahrens besteht für Unternehmen der gewerblichen Wirtschaft die Möglichkeit, nach Nummer 5.6 NKBF98 die pauschalierte Abrechnung mit einem pauschalen Zuschlag von 120 % auf die Personaleinzelkosten zu beantragen.

Bestandteil eines Zuwendungsbescheids auf Ausgabenbasis werden die Allgemeinen Nebenbestimmungen für Zuwendungen zur Projektförderung (ANBest-P) und die Besonderen Nebenbestimmungen für Zuwendungen des BMBF zur Projektförderung auf Ausgabenbasis (BNBest-BMBF98) sowie die Besonderen Nebenbestimmungen für den Abruf von Zuwendungen im mittelbaren Abrufverfahren im Geschäftsbereich des BMBF (BNBest-mittelbarer Abruf-BMBF), sofern die Zuwendungsmittel im sogenannten Abrufverfahren bereitgestellt werden.

7 Verfahren

7.1 Einschaltung eines Projektträgers, erforderliche Unterlagen und Nutzung des elektronischen Antragssystems

Mit der Abwicklung der Fördermaßnahme hat das BMBF folgenden Projektträger (PT) beauftragt:

VDI Technologiezentrum GmbH
– Projektträger Photonik, Optische Technologien –
VDI-Platz 1
40468 Düsseldorf

Kontakt:

Dr. Martin Böltau
Telefon: 02 11 / 6 21 44 65
Telefax: 02 11 / 6 21 41 59
E-Mail: boeltau@vdi.de

Das VDI Technologiezentrum ist außerdem Ansprechpartner für alle Fragen zur Abwicklung der Bekanntmachung. Es wird empfohlen, zur Antragsberatung mit dem Projektträger Kontakt aufzunehmen. Weitere Informationen und Erläuterungen sind dort erhältlich.

7.2 Förderverfahren

Das Antragsverfahren ist zweistufig angelegt.

7.2.1 Vorlage und Auswahl von Projektskizzen

In der ersten Verfahrensstufe sind dem beauftragten Projektträger beurteilungsfähige Projektskizzen zunächst elektronisch über das Internetportal https://www.projekt-portal-vditz.de/ vorzulegen.

Die Vorlagefrist endet am 31. Oktober 2015.

Die Vorhabenbeschreibung soll maximal 20 DIN-A4-Seiten umfassen. Damit die Online-Version der Projektskizze Bestandskraft erlangt, muss diese zusätzlich in der Folgewoche nach der oben genannten Vorlagefrist in schriftlicher Form und unterschrieben beim beauftragten Projektträger eingereicht werden. Es gilt das Datum des Poststempels.

Die Vorlagefrist gilt nicht als Ausschlussfrist. Verspätet eingehende Projektskizzen können aber möglicherweise nicht mehr berücksichtigt werden.

Die Projektskizzen sind nach der Vorlage mit folgender Gliederung zu verfassen:

  1. Thema und Zielsetzung des Vorhabens
  2. Stand der Wissenschaft und Technik, Neuheit des Lösungsansatzes, eigene Vorarbeiten zur Fragestellung des Vorhabens, Patentlage mit Bewertung im Hinblick auf die Verwertung der Ergebnisse
  3. Anwendungsrelevanz und Marktpotenzial
  4. Kurzdarstellung der beantragenden Unternehmen (Kerngeschäft, Mitarbeiterzahl, Jahresumsatz), konkrete Darlegung des Marktzugangs und der Marktperspektiven mit Zeithorizont, Darstellung der Kompetenzen der Projektpartner
  5. Verbundstruktur und Arbeitsplan mit Arbeitspaketen aller beteiligten Partner, Definition von Meilensteinen mit messbaren bzw. nachprüfbaren Kriterien, Definition von Übergabepunkten
  6. Finanzierungsplan
  7. Verwertungsplan (wirtschaftliche und wissenschaftlich-technische Erfolgsaussichten, Nutzungsmöglichkeiten und Anschlussfähigkeit), Vermarktungsstrategie, Aussagen zur standortbezogenen Verwertung
  8. Notwendigkeit der Zuwendung: Wissenschaftlich-technisches und wirtschaftliches Risiko mit Begründung der Notwendigkeit staatlicher Förderung

Es wird empfohlen, vor der Einreichung der Projektskizzen direkt mit dem Projektträger Kontakt aufzunehmen.

Aus der Vorlage einer Projektskizze kann kein Rechtsanspruch auf eine Förderung abgeleitet werden.

Die eingegangenen Projektskizzen werden nach folgenden Kriterien bewertet:

  • Bezug zur Förderbekanntmachung
  • Innovationshöhe und Qualität des wissenschaftlich-technischen Konzepts
  • technische und wirtschaftliche Bedeutung, Hebelwirkung bzw. Schlüsselcharakter der Innovation
  • Beherrschbarkeit der Technologie und der zur Umsetzung erforderlichen Verfahren
  • Qualität des Projektkonsortiums, Einbeziehung der für eine erfolgreiche Umsetzung erforderlichen Partner, Beteiligung von Unternehmen
  • Qualität und Belastbarkeit des Verwertungskonzepts, Marktpotenzial
  • Einbeziehung von KMU.

Das BMBF und der Projektträger behalten sich vor, sich bei der Bewertung der vorgelegten Projektskizzen durch eine unabhängige Expertenrunde beraten zu lassen. Entsprechend der oben angeführten Kriterien werden die für eine Förderung geeigneten Projektideen bewertet und ausgewählt. Das Auswahlergebnis wird dem Verbundkoordinator schriftlich mitgeteilt. Die Partner, die an einer Skizze beteiligt sind, sind vom Koordinator zu informieren.

Es besteht kein Rechtsanspruch auf Rückgabe einer eingereichten Projektskizze und gegebenenfalls weiterer, im Rahmen dieser Verfahrensstufe vorgelegter Unterlagen.

7.2.2 Vorlage förmlicher Förderanträge und Entscheidungsverfahren

In der zweiten Verfahrensstufe werden die Verfasser der positiv bewerteten Projektskizzen aufgefordert, förmliche Förderanträge vorzulegen, über die nach abschließender Prüfung durch das BMBF entschieden wird. Hierzu sind von jedem Projektpartner entsprechende AZK- bzw. AZA-Formulare und eine vollständige Teilvorhabenbeschreibung vorzulegen.

Hierbei gelten zusätzlich zur ersten Auswahlstufe folgende Bewertungskriterien:

  • Organisation der Zusammenarbeit im Verbund, Projektmanagement,
  • Innovationshöhe des Teilvorhabens, Angemessenheit der Beihilfeintensitäten,
  • Angemessenheit des Finanzierungsplans bzw. der Vorkalkulation jedes Teilvorhabens,
  • Festlegung quantitativer Projektziele für jedes Teilvorhaben,
  • Verwertungspläne aller Verbundpartner.

Für die Bewilligung, Auszahlung und Abrechnung der Zuwendung, den Nachweis und die Prüfung der Verwendung und die gegebenenfalls erforderliche Aufhebung des Zuwendungsbescheids und die Rückforderung der gewährten Zuwendung gelten die VV zu § 44 BHO sowie die §§ 48 bis 49a des Verwaltungsverfahrensgesetzes (VwVfG).

Die Förderanträge sind in Abstimmung mit dem vorgesehenen Verbundkoordinator vorzulegen. Zur Erstellung von förmlichen Förderanträgen wird die Nutzung des elektronischen Antragssystems „easy-online“ empfohlen: https://foerderportal.bund.de/easyonline

7.3 Zu beachtende Vorschriften

Für die Bewilligung, Auszahlung und Abrechnung der Zuwendung sowie für den Nachweis und die Prüfung der Verwendung und die gegebenenfalls erforderliche Aufhebung des Zuwendungsbescheids und die Rückforderung der gewährten Zuwendung gelten die VV zu § 44 BHO sowie die §§ 48 bis 49a VwVfG, soweit nicht in dieser Förderrichtlinie Abweichungen zugelassen wurden.

8 Inkrafttreten

Diese Richtlinie tritt am Tag ihrer Veröffentlichung im Bundesanzeiger in Kraft.

Bonn, den 8. Juli 2015

Bundesministerium für Bildung und Forschung

Im Auftrag
Dr. Schlie-Roosen

1 - FuE = Forschung und Entwicklung