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Bekanntmachung : Datum:

des Bundesministeriums für Bildung und Forschung von Richtlinien zur Fördermaßnahme "Photonik Plus – Neue optische Basistechnologien" im Rahmen des Programms "Photonik Forschung Deutschland."

Vom 20.05.2015

Die Photonik gehört zu den wichtigsten Schlüsseltechnologien des 21. Jahrhunderts. Sie besitzt eine große Inno­vationsdynamik und bildet eine wichtige Grundlage für wirtschaftliches Wachstum und Wohlstand. Sie liefert wichtige Bausteine für die Hightech-Strategie, von der digitalen Wirtschaft und Gesellschaft über nachhaltiges Wirtschaften und Energie bis hin zum gesunden Leben.

Innovationen der Photonik gehen vielfach direkt auf akademische Forschung zurück. Deshalb sind Brücken von der Wissenschaft in die Wirtschaft wichtig. Solche Projekte dienen dazu, die Anwendungsmöglichkeiten einer neuen ­wissenschaftlichen Erkenntnis vergleichsweise früh zu prüfen und zu entwickeln. Dieser Förderaufruf soll dazu einen Beitrag leisten.

1 Zuwendungszweck, Rechtsgrundlage

1.1 Zuwendungszweck

In Deutschland findet eine umfangreiche und international renommierte Grundlagenforschung zu den optischen Technologien statt. Oft haben neuartige Effekte und Funktionsprinzipien, die in der Grundlagenforschung entdeckt wurden, hohe Erwartungen an eine technische und wirtschaftliche Anwendungen geweckt, die sich aber letztlich nicht oder allenfalls in Teilen als zutreffend erwiesen. Auf der anderen Seite gab es überraschend starke unternehmerische Entwicklungen zu Forschungsergebnissen, die ursprünglich nicht zu erwarten waren. Man muss also Fragen der späteren Anwendung frühzeitig bedenken und als einen eigenen Forschungsschwerpunkt berücksichtigen.

Die vorliegende Bekanntmachung verfolgt das Ziel, die Untersuchung neuer Entdeckungen und Entwicklungen der Photonik speziell im Hinblick auf deren Umsetzbarkeit für künftige Produkte zu fördern. Es sollen also die Verfahren zu einer wirtschaftlichen technischen Umsetzung eines neuartigen Effekts oder Wirkprinzips im Mittelpunkt der FuE1-Arbeiten stehen.

Das Bundesministerium für Bildung und Forschung (BMBF) will mit der Fördermaßnahme vorwettbewerbliche Verbundprojekte auf dem Gebiet der Optik und Photonik unterstützen, die zu völlig neuen oder wesentlich verbesserten technischen Lösungen beispielsweise in den Bereichen Maschinen- und Anlagenbau, Medizintechnik, Fahrzeugbau und Entertainment führen und perspektivisch ein großes Marktpotenzial haben. Kennzeichen der Projekte sind ein hohes Risiko und eine besondere Komplexität der Forschungsaufgabe. Für eine Lösung sind in der Regel inter- und multidisziplinäres Vorgehen und eine enge Zusammenarbeit von Unternehmen, Hochschulen und außeruniversitären Forschungseinrichtungen erforderlich. Vorhaben sollen entlang der Wertschöpfungskette strukturiert sein. Die Verbund­struktur soll insbesondere die notwendige Zusammenarbeit zwischen Technologieentwicklern und Anwendern widerspiegeln.

Die Fördermaßnahme ist Bestandteil des Förderprogramms "Photonik Forschung Deutschland" ( http://www.photonikforschung.de ) und damit Teil der Hightech-Strategie der Bundesregierung. Sie zielt auf Innovation und Wachstum. Der Verwertung der Projektergebnisse kommt daher besondere Bedeutung zu.

Da Innovations- und Beschäftigungsimpulse gerade auch von Unternehmensgründungen ausgehen, sind solche Gründungen im Anschluss an die Projekt-Förderung des BMBF erwünscht. Der High-Tech-Gründerfonds der Bundesregierung bietet hierzu Unterstützung an. Weitere Informationen finden sich unter http://www.high-tech-gruenderfonds.de .

1.2 Rechtsgrundlage

Vorhaben können nach Maßgabe dieser Richtlinien, der BMBF-Standardrichtlinien für Zuwendungen auf Ausgaben- bzw. Kostenbasis und der Verwaltungsvorschriften zu den §§ 23, 44 der Bundeshaushaltsordnung (BHO) durch ­Zuwendungen gefördert werden. Ein Rechtsanspruch auf Gewährung einer Zuwendung besteht nicht. Der Zuwendungsgeber entscheidet auf Grund seines pflichtgemäßen Ermessens im Rahmen der verfügbaren Haushaltsmittel. Eingereichte Projektvorschläge stehen untereinander im Wettbewerb.

2 Gegenstand der Förderung

Im Zentrum dieser Fördermaßnahme stehen neue optische Effekte, Wirkprinzipien und Bauelemente, für die konkrete, technische Anwendungsmöglichkeiten mit großem Marktpotenzial erkennbar sind. Die FuE-Arbeiten der Vorhaben sollen darauf abzielen, verfahrenstechnische Hemmnisse zu beseitigen und sowohl die entsprechende optische Vorrichtung, als auch die Verfahren zu deren Herstellung zu demonstrieren.

Beispielhafte Forschungsthemen können sein:

  • Funktionale Subwellenlängenstrukturen, auch schaltbar oder unter Einbeziehung von elektrooptischen, beispielsweise plasmonischen Effekten
  • Effiziente Verfahren zur Herstellung von optisch wirksamen Nanostrukturen, auch unter Einbeziehung neuer, die Funktionalität erhöhender Materialsysteme
  • Neue Prinzipien der optischen Abbildung, besonders Kombinationen aus diffraktiven und refraktiven Elementen oder Mikro-Arrays; auch flüssige oder elastische Linsen
  • Neue Konzepte für effiziente optoelektronische Elemente, beispielsweise extrem breitbandig abstimmbare Licht­quellen, neue Prinzipien zur direkten Modulation von Lasern, siliziumintegrierbare Lichtquellen, phasensensitive ­Sensorarrays
  • Kohärente Überlagerung von Lasern nach dem Phased-Array-Prinzip, speziell auch zur Steuerung der Intensitätsverteilung und Abstrahlrichtung
  • Neue Materialien und Materialsysteme für die Lichterzeugung, Lichtführung und -verstärkung, beispielsweise für den Betrieb innerhalb besonders weiter Parameterbereiche
  • Systeme für die dynamische Holographie, dynamische Lichtfeldgeneratoren, Phasenmodulator-Arrays
  • Grundlegend neue messtechnische Funktionsprinzipien, beispielsweise solche mit vereinfachter Integrierbarkeit in hochautomatisierte Fertigungsprozesse; auch Verfahren zur quantitativen Lichtfeldanalyse bzw. phasensensitiven Messung
  • Neue, ultraschnelle Messverfahren zur Erfassung und Auswertung optischer Subwellenlängenstrukturen
  • Neue optische Verfahren für die Biotechnologie und die synthetische Biologie, wie beispielsweise Optogenetik oder optisches Bioprinting

Diese Aufzählung ist nicht vollständig und nur beispielhaft zu verstehen. Dies bedeutet, dass auch Vorschläge aus anderen als den explizit genannten Gebieten der Photonik eingereicht werden können. Charakteristisch für alle Vorhaben soll jedoch sein, dass es sich um neue, bisher nicht oder nur ansatzweise praktisch genutzte Funktionsprinzipien handelt und ein Schwerpunkt der Arbeiten auf Fragen der Umsetzung für künftige, marktfähige Produkte liegt. Die Funktionsfähigkeit praktikabler Konzepte ist durch Demonstratoren nachzuweisen.

3 Zuwendungsempfänger

FuE-Verbundprojekte sollen alle Partner einbeziehen, die für eine Verwertung der Projektergebnisse erforderlich sind. Insbesondere ist die Beteiligung eines Unternehmens der gewerblichen Wirtschaft erforderlich, das für die Umsetzung der Ergebnisse in ein marktfähiges Produkt nach Projektende verantwortlich zeichnet. Antragsberechtigt sind Unternehmen der gewerblichen Wirtschaft, die zum Zeitpunkt der Zuwendungsbewilligung einen Sitz in Deutschland haben, Hochschulen und außeruniversitäre Forschungseinrichtungen. Forschungseinrichtungen, die gemeinsam von Bund und Ländern grundfinanziert werden, kann nur unter bestimmten Voraussetzungen eine Projektförderung bewilligt werden.

Die Beteiligung kleiner und mittlerer Unternehmen (KMU) ist ausdrücklich erwünscht und führt bei der Projektbegutachtung zur Aufwertung.

4 Zuwendungsvoraussetzungen

Voraussetzung für die Förderung ist das Zusammenwirken mehrerer unabhängiger Partner zur Lösung gemeinsamer FuE-Aufgaben (Verbundprojekte). Eine Förderung von Einzelvorhaben ist nicht beabsichtigt.

Die Vorhaben sollten entlang der Wertschöpfungskette strukturiert sein.

Die Partner eines Verbundprojekts haben ihre Zusammenarbeit in einer Kooperationsvereinbarung zu regeln. Einzelheiten können einem BMBF-Merkblatt – Vordruck 0110/10.08 – ( https://foerderportal.bund.de/easy/module/easy_formulare/download.php?datei=219 ) entnommen werden. In der Kooperationsvereinbarung ist eine Klausel vorzusehen, nach der Unternehmen für die Nutzung der FuE-Ergebnisse von Forschungseinrichtungen ein marktübliches Entgelt zahlen. Für jedes Verbundprojekt ist ein Koordinator zu benennen.

Antragsteller sollen sich, auch im eigenen Interesse, mit dem EU-Rahmenprogramm für Forschung und Innovation vertraut machen und prüfen, ob das beabsichtigte Vorhaben spezifische europäische Komponenten aufweist und damit eine ausschließliche oder ergänzende EU-Förderung möglich ist. Das Ergebnis dieser Prüfung soll im Antrag auf ­nationale Fördermittel kurz dargestellt werden.

5 Art und Umfang, Höhe der Zuwendung

Zuwendungen können im Wege der Projektförderung als nicht rückzahlbare Zuschüsse gewährt werden.

Bemessungsgrundlage für Zuwendungen an Unternehmen der gewerblichen Wirtschaft sind die zuwendungsfähigen projektbezogenen Kosten, die in der Regel – je nach Anwendungsnähe des Vorhabens – bis zu 50 % anteilfinanziert werden können. Nach BMBF-Grundsätzen wird eine angemessene Eigenbeteiligung – grundsätzlich mindestens 50 % der entstehenden zuwendungsfähigen Kosten – vorausgesetzt.

Die Bemessung der jeweiligen Förderquote muss den Unionsrahmen der EU-Kommission für staatliche Beihilfen für Forschung und Entwicklung und Innovationen berücksichtigen. Diese lassen für KMU entsprechend der KMU-Definition der Europäischen Kommission vom 6. Mai 2003 differenzierte Aufschläge zu, die gegebenenfalls zu einer höheren Förderquote führen.

Bemessungsgrundlage für Hochschulen, Forschungs- und Wissenschaftseinrichtungen und vergleichbare Institutionen sind die zuwendungsfähigen projektbezogenen Ausgaben (bei Helmholtz-Zentren und der Fraunhofer-Gesellschaft die zuwendungsfähigen projektbezogenen Kosten), die unter bestimmten Voraussetzungen bis zu 100 % gefördert werden können; zuzüglich gegebenenfalls anwendbarer Projektpauschale.

Es wird erwartet, dass sich Unternehmen der gewerblichen Wirtschaft im Hinblick auf die Umsetzungsnähe entsprechend ihrer Leistungsfähigkeit an den Aufwendungen der Hochschulen und öffentlich finanzierten Forschungseinrichtungen angemessen beteiligen, sofern letztere als Verbundpartner mitwirken.

6 Sonstige Zuwendungsbestimmungen

Bestandteil eines Zuwendungsbescheids auf Kostenbasis werden grundsätzlich die Nebenbestimmungen für Zuwendungen auf Kostenbasis des BMBF an Unternehmen der gewerblichen Wirtschaft für FuE-Vorhaben (NKBF98). Zur Vereinfachung des Förderverfahrens besteht für Unternehmen der gewerblichen Wirtschaft die Möglichkeit, nach Nummer 5.6 NKBF 98 die pauschalierte Abrechnung mit einem pauschalen Zuschlag von 120 % auf die Personaleinzelkosten zu beantragen.

Bestandteil eines Zuwendungsbescheids auf Ausgabenbasis werden die Allgemeinen Nebenbestimmungen für Zuwendungen zur Projektförderung (ANBest-P) und die Besonderen Nebenbestimmungen für Zuwendungen des BMBF zur Projektförderung auf Ausgabenbasis (BNBest-BMBF98) sowie die Besonderen Nebenbestimmungen für den Abruf von Zuwendungen im mittelbaren Abrufverfahren im Geschäftsbereich des BMBF (BNBest-mittelbarer Abruf-BMBF), sofern die Zuwendungsmittel im sogenannten Abrufverfahren bereitgestellt werden.

7 Verfahren

7.1 Einschaltung eines Projektträgers und Anforderung von Unterlagen

Die Projektskizzen sind einzureichen beim vom BMBF beauftragten Projektträger:

VDI Technologiezentrum GmbH
Projektträger Photonik, Optische Technologien
VDI-Platz 1
40468 Düsseldorf

Kontakt:

Dr. Martin Böltau
Telefon: 02 11/62 14-4 65
Telefax: 02 11/62 14-1 59
E-Mail: boeltau@vdi.de

Das VDI Technologiezentrum ist außerdem Ansprechpartner für alle Fragen zur Abwicklung der Bekanntmachung. Es wird empfohlen, zur Antragsberatung mit dem Projektträger Kontakt aufzunehmen. Weitere Informationen und Erläuterungen sind dort erhältlich.

7.2 Förderverfahren

7.2.1 Vorlage und Auswahl von Projektskizzen

In der ersten Verfahrensstufe sind dem beauftragten Projektträger beurteilungsfähige Projektskizzen zunächst elektronisch über das Internetportal https://www.projekt-portal-vditz.de/ vorzulegen.

Die Vorlagefrist endet am 11. September 2015.

Die Vorhabenbeschreibung sollte maximal 20 DIN-A4-Seiten umfassen. Damit die Online-Version der Projektskizze Bestandskraft erlangt, muss diese zusätzlich in der Folgewoche nach der oben genannten Vorlagefrist in schriftlicher Form und unterschrieben beim beauftragten Projektträger eingereicht werden. Es gilt das Datum des Poststempels.

Die Vorlagefrist gilt nicht als Ausschlussfrist. Verspätet eingehende Projektskizzen können aber möglicherweise nicht mehr berücksichtigt werden.

Die Projektskizzen sind nach der Vorlage mit folgender Gliederung zu verfassen:

  1. Thema und Zielsetzung des Vorhabens
  2. Stand der Wissenschaft und Technik, Neuheit des Lösungsansatzes, eigene Vorarbeiten zur Fragestellung des Vorhabens, Patentlage mit Bewertung im Hinblick auf die Verwertung der Ergebnisse
  3. Anwendungsrelevanz und Marktpotenzial
  4. Kurzdarstellung der beantragenden Unternehmen (Kerngeschäft, Mitarbeiterzahl, Jahresumsatz), konkrete Darlegung des Marktzugangs und der Marktperspektiven mit Zeithorizont, Darstellung der Kompetenzen der Projek­t­partner
  5. Verbundstruktur und Arbeitsplan mit Arbeitspaketen aller beteiligten Partner, Definition von Meilensteinen mit messbaren bzw. nachprüfbaren Kriterien, Definition von Übergabepunkten
  6. Finanzierungsplan
  7. Verwertungsplan (wirtschaftliche und wissenschaftlich-technische Erfolgsaussichten, Nutzungsmöglichkeiten und Anschlussfähigkeit), Vermarktungsstrategie, Aussagen zur standortbezogenen Verwertung
  8. Notwendigkeit der Zuwendung: Wissenschaftlich-technisches und wirtschaftliches Risiko mit Begründung der Notwendigkeit staatlicher Förderung

Es wird empfohlen, vor der Einreichung der Projektskizzen direkt mit dem Projektträger Kontakt aufzunehmen.

Aus der Vorlage einer Projektskizze kann kein Rechtsanspruch auf eine Förderung abgeleitet werden.

Die eingegangenen Projektskizzen werden nach folgenden Kriterien bewertet:

  • Bezug zur Förderbekanntmachung,
  • Innovationshöhe und Qualität des wissenschaftlich-technischen Konzepts
  • Technische und wirtschaftliche Bedeutung, Hebelwirkung bzw. Schlüsselcharakter der Innovation
  • Beherrschbarkeit der Technologie und der zur Umsetzung erforderlichen Verfahren
  • Qualität des Projektkonsortiums, Einbeziehung der für eine erfolgreiche Umsetzung erforderlichen Partner, Beteiligung von Unternehmen
  • Qualität und Belastbarkeit des Verwertungskonzepts, Marktpotenzial
  • Einbeziehung von KMU

Das BMBF und der Projektträger behalten sich vor, sich bei der Bewertung der vorgelegten Projektskizzen durch eine unabhängige Expertenrunde beraten zu lassen. Auf der Grundlage der Bewertung werden die für eine Förderung vorgesehenen Verbundprojekte ausgewählt. Das Ergebnis der Auswahlrunde bezüglich der jeweiligen Skizze wird dem Verbundkoordinator schriftlich mitgeteilt. Die Partner, die an einer Skizze beteiligt sind, sind vom Koordinator zu informieren.

7.2.2 Vorlage förmlicher Förderanträge und Entscheidungsverfahren

In der zweiten Verfahrensstufe werden die Interessenten bei positiv bewerteter Projektskizzen aufgefordert, in Abstimmung mit dem vorgesehenen Verbundkoordinator einen förmlichen Förderantrag vorzulegen, über den nach abschließender Prüfung entschieden wird.

Zur Erstellung von förmlichen Förderanträgen wird die Nutzung des elektronischen Antragssystems "easy-online" dringend empfohlen: https://foerderportal.bund.de/easyonline

Für die Bewilligung, Auszahlung und Abrechnung der Zuwendung sowie für den Nachweis und die Prüfung der Verwendung und die gegebenenfalls erforderliche Aufhebung des Zuwendungsbescheids und die Rückforderung der gewährten Zuwendung gelten die Verwaltungsvorschriften zu § 44 BHO sowie die §§ 48 bis 49a des Verwaltungsverfahrensgesetzes, soweit nicht in diesen Förderrichtlinien Abweichungen zugelassen sind.

8 Inkrafttreten

Diese Förderrichtlinien treten mit dem Datum ihrer Veröffentlichung im Bundesanzeiger in Kraft.

Bonn, den 20. Mai 2015

Bundesministerium für Bildung und Forschung

Im Auftrag
Dr. Schlie-Roosen

1 - FuE = Forschung und Entwicklung