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Bekanntmachung : Datum:

des Bundesministeriums für Bildung und Forschung der Richtlinie zur Förderung von Maßnahmen für "Smart Service Stadt: Dienstleistungsinnovationen für die Stadt von morgen" im Rahmen des Forschungsprogramms "Innovationen für die Produktion, Dienstleistung und Arbeit von morgen."

Vom 06.05.2015

Mit dieser Förderrichtlinie zur dienstleistungsbasierten Gestaltung unserer Städte strebt das Bundesministerium für Bildung und Forschung (BMBF) die Förderung von FuE1 für die nachhaltige Sicherung der Lebens-, Arbeits- und Aufenthaltsqualität von Städten an. Diese Bekanntmachung steht im Kontext der Forschungs- und Innovationsagenda der Nationalen Plattform Zukunftsstadt ( http://www.nationale-plattform-zukunftsstadt.de/ ).

Städte bieten durch eine räumliche Bündelung viele Vorteile und sind deshalb weltweit wichtigste Motoren für wirtschaftliche und soziale Aktivitäten. Die weltweite Urbanisierung gilt als eine der zentralen Herausforderungen des 21. Jahrhunderts. Bereits heute lebt über die Hälfte der Menschen in urbanen Ballungsräumen, und ein weiterer Anstieg der Stadtbevölkerung wird erwartet. Gerade in Städten werden aktuelle Entwicklungen und Trends hinsichtlich Sicherheit, urbaner Produktion, Ressourcenverbrauch, Mobilität, Demografie, Klimawandel oder Bürgerbeteiligung in "Echtzeit" sichtbar.

Städte sind Orte des Lebens und des Arbeitens zugleich. Beide Bereiche stehen mehr denn je in einem direkten Wechselverhältnis mit unmittelbarer Verbindung zu Dienstleistung. Mobile Arbeit, Telearbeit oder Arbeit mit mobilen Endgeräten werten Orte der Arbeit außerhalb von Unternehmen, Organisationen und Verwaltungen auf, während durch neue Wertschöpfungskonzepte wie Industrie 4.0 Produktion und Beschäftigung in urbane Umgebung zurückgeholt werden und so quartiers- und kundenorientierte Produktionsstätten entstehen können.

Auch die Neujustierung des Verhältnisses von Arbeit und Freizeit durch flexible, räumlich und zeitlich entgrenzte Beschäftigungsverhältnisse stellt veränderte Anforderungen z. B. an Mobilität, Kinderbetreuung, Wohnen und gesellschaftliches und soziales Zusammenleben. Die Veränderungen in der Wirtschaft sowie veränderte Anforderungen der Beschäftigten an Arbeit lassen damit das Erfordernis neuer urbaner Dienstleistungsarrangements und -verknüpfungen in den Vordergrund treten, um den aktuellen und künftigen Bedarfen der Menschen entsprechen zu können.

Unter Berücksichtigung des demografischen Wandels bietet das Konzept der intelligenten Städte ("Smart Cities") Lösungsansätze zur Bewältigung der vielfältigen Herausforderungen. Auf der Basis integrierender IuK2-Technologien, neuer Wertschöpfungszusammenhänge und des zivilgesellschaftlichen Engagements der Bürgerinnen und Bürger trägt es dazu bei, in Städten erbrachte Dienstleistungen sowie die damit verbundenen Prozesse nutzer- und kundengerecht, jederzeit sicher, vertrauenswürdig und in hoher Qualität verfügbar zu machen. Es zielt auch darauf, mittels Dienstleistung eine stärker in Kreislaufprozessen organisierte urbane Wertschöpfung zu ermöglichen und gleichzeitig damit die Lebensqualität der Bürgerinnen und Bürger sowie die Wettbewerbsfähigkeit der urbanen Wirtschaft nachhaltig zu erhöhen.

1 Zuwendungszweck und Rechtsgrundlage

1 Zuwendungszweck

Das Bundesministerium für Bildung und Forschung beabsichtigt, die Forschung zur Dienstleistungsinnovation für Städte gezielt auszubauen. Es sollen Vorhaben gefördert werden, die die Möglichkeiten der Forschung für Dienstleistung nutzen, um die Entwicklung, Erbringung und Erprobung von Dienstleistung im Kontext der Bedarfe der Städte nachhaltig zu verändern und zu verbessern. Im Rahmen der hier vorgestellten Fördermaßnahme sollen urbane gesellschaftliche und wirtschaftliche Stakeholder dabei unterstützt werden, Dienstleistung methodisch zu entwickeln, Test und Simulation zu ermöglichen, effizient zu erstellen und ihren Nutzen für Wirtschaft und Menschen zu optimieren. Der räumliche Gegenstandsbereich braucht nicht unbedingt der urbane Raum oder eine Stadt in Gänze zu sein, es kann auch ein Quartier als "Aktionsraum" gewählt werden. Hier muss dann in besonderer Weise die Übertragbarkeit auf weitere Quartiere berücksichtigt werden.

Die Bekanntmachung erfolgt auf der Grundlage des Forschungsprogramms "Innovationen für die Produktion, Dienstleistung und Arbeit von morgen", mit dem die Bundesregierung das übergeordnete Ziel verfolgt, die Wertschöpfung durch Produktion und Dienstleistung zu stärken. Hierin liegen Innovationspotenziale für Wachstum und zusätzliche qualifizierte Beschäftigung. Damit stärkt die Bekanntmachung die Anstrengungen der Bundesregierung für die Arbeit von morgen als ein zentrales Ziel im Rahmen der neuen Hightech-Strategie. Die Bekanntmachung ist auch ein Beitrag zur Umsetzung der Forschungs- und Innovationsagenda der Nationalen Plattform Zukunftsstadt für die nachhaltige Stadtentwicklung. Sie erfolgt im Rahmen des Wissenschaftsjahres 2015 "Zukunftsstadt".

Bei der Transformation der heutigen Städte zu "Smart Cities" wird die Forschung für Dienstleistung eine wesentliche Rolle spielen. Durch Dienstleistung kann die Transformation der Städte ermöglicht und unterstützt werden. Als stark vernetzte Agglomerationsräume bieten sie erhebliche Potenziale für neue und veränderte Formen der gemeinschaft­lichen Ko-Produktion von Dienstleistung und ihrer Nutzung, für Sharing- und Value-in-Use-Konzepte und darauf bezogene Geschäftsmodelle. Umfassende Bereitstellung und neue Formen urbaner Dienstleistungen, Partizipation durch Ko-Produktion und Ko-Kreation der Bürgerinnen und Bürger sowie die Einbeziehung und Nutzung gesellschaftlichen Engagements zeichnen zukunftsfähige, lebenswerte und attraktive Städte für Beschäftigte sowie Einwohnerinnen und Einwohner aus. Die oftmals knappe Finanzlage der Kommunen sowie die unterschiedlichen räumlichen und demo­grafischen Rahmenbedingungen stehen häufig innovativen Lösungen im Wege. Doch die hervorgehobene Rolle der Dienstleistung im urbanen Raum kann dabei als eine Quelle zur Generierung neuer sozialer Innovationen genutzt werden. Dienstleistungsinnovation im Sinne dieser Bekanntmachung bezieht sich auch auf die Transformation und Anpassung bestehender Konzepte an neue Bedarfslagen und Gestaltungskonstellationen in Städten. Es treffen verschiedene Generationen, klassische wie moderne Beschäftigungsverhältnisse genauso aufeinander wie verschiedene Milieus oder Kulturen. Die urbane Vielfalt ermöglicht einen Innovationsschub, von dem alle in den Städten lebenden und arbeitenden Bürgerinnen und Bürger profitieren können.

1.2 Rechtsgrundlagen

Vorhaben können nach Maßgabe dieser Richtlinie, der BMBF-Standardrichtlinien für Zuwendungen auf Ausgabenbasis bzw. Kostenbasis und der Verwaltungsvorschriften zu den §§ 23, 44 der Bundeshaushaltsordnung (BHO) durch Zuwendungen gefördert werden. Ein Rechtsanspruch auf Gewährung einer Zuwendung besteht nicht. Der Zuwendungsgeber entscheidet nach pflichtgemäßem Ermessen im Rahmen der verfügbaren Haushaltsmittel.

Die Förderung nach dieser Richtlinie erfüllt die Voraussetzungen der Verordnung (EU) Nr. 651/2014 der EU-Kommission vom 17. Juni 2014 zur Feststellung der Vereinbarkeit bestimmter Gruppen von Beihilfen mit dem Binnenmarkt in Anwendung der Artikel 107 und 108 des Vertrags über die Arbeitsweise der Europäischen Union („Allgemeine Gruppenfreistellungsverordnung“ – AGVO) (ABl. EU L 187 vom 26.6.2014, S. 1) und ist demnach im Sinne von Artikel 107 Absatz 3 des Vertrags über die Arbeitsweise der Europäischen Union mit dem Binnenmarkt vereinbar und von der Anmeldepflicht nach Artikel 108 Absatz 3 des Vertrags über die Arbeitsweise der Europäischen Union freigestellt.

Gemäß Artikel 1 Nummer 4 Buchstabe a und b AGVO werden Unternehmen, die einer Rückforderungsanordnung aufgrund einer früheren Kommissionsentscheidung zur Feststellung der Rechtswidrigkeit und Unvereinbarkeit einer Beihilfe mit dem Binnenmarkt keine Folge geleistet haben, von der Förderung ausgeschlossen.

2 Gegenstand der Förderung

Für die Förderung sind drei thematische Forschungs- und Entwicklungsbereiche (siehe Nummer 2.1, 2.2 und 2.3) vorgesehen. Vorhaben, die in diesen Bereichen gefördert werden, müssen mit Bezug auf den jeweiligen Anwendungsfall Herausforderungen, Chancen und Folgewirkungen analysieren und in die weitere Ausarbeitung einbeziehen.

Unabdingbare Voraussetzung für funktionierende Lösungen und nutzerorientierte Gestaltungen ist der richtige Umgang mit Daten. Es muss auf allen Ebenen im Umgang mit Daten Rechtssicherheit sichergestellt und das Datenschutzrecht beachtet werden. Ob personenbezogene oder sicherheitsrelevante Daten, Beschäftigten- und Betriebsdaten, Daten von mobilen Endgeräten oder Standortdaten von Fahrzeugen, Persönlichkeitsrechte, informationelle Selbstbestimmung oder Schutz der Privatsphäre – sichere und vertrauenswürdige Informationsinfrastrukturen wie die Berücksichtigung ethischer Aspekte der Datenproduktion, -auswertung und -nutzung sind eine wichtige Voraussetzung für Vertrauen in die entwickelte Lösung (Security und Safety by Design). Ebenso wichtig ist es, dafür Sorge zu tragen, dass die Verfügbarkeit und Erreichbarkeit der digitalen Infrastruktur gewährleistet ist.

Skizzeneinreicher werden gebeten, sich auf ein Handlungsfeld zu konzentrieren, die Berücksichtigung von Aspekten anderer Handlungsfelder ist möglich.

2.1 Urbane Dienstleistungssysteme integrieren

Städte müssen sich zunehmend zu Dienstleistungssystemen entwickeln. Dienstleistungssysteme bündeln Anbieter sowie gesellschaftliche und wirtschaftliche Stakeholder und zeichnen sich unter anderem dadurch aus, dass Kunden und Nutzer meist über IuK-Technologien als Ko-Produzenten in Prozesse und neue Wertschöpfungskonfigurationen einbezogen werden. In diesem Kontext liegen große Potenziale für die Erbringung gesellschaftlich notwendiger, hochwertiger, skalierbarer und wirtschaftsnaher urbaner Systemdienstleistungen, die für eine "gelingende Gesellschaft" genutzt werden können.

Bisher werden in Städten zwar hoheitliche Dienstleistungen, Sicherheits-, Versorgungs-, Gesundheits- oder Mobilitätsdienstleistungen durch öffentliche, semi-öffentliche oder private Akteure angeboten, jedoch stehen sie als Dienstleistung weitgehend unverbunden nebeneinander. Damit sind sie kaum kompatibel mit den veränderten Anforderungen der gesellschaftlichen und wirtschaftlichen Stakeholder an urbane Räume.

Entsprechend ergibt sich Forschungsbedarf hinsichtlich Lösungen, die einen Beitrag dafür leisten, Dienstleistungen so zu entwickeln und anzubieten, dass eine Zusammenführung zu integrierten Dienstleistungssystemen möglich wird. Modularisierung und Standardisierung sind konzeptionelle und methodische Bezugspunkte, die den Aufbau von Dienstleistungssystemen unterstützen. Dieser Bedarf entsteht darüber hinaus durch die Möglichkeiten moderner IuK-Technologien, die es auch erlauben, Dienstleistung orts- und zeitunabhängig zu erstellen, anzubieten und zu nutzen.

Eine wichtige Basis für die Architektur von Dienstleistungssystemen ist, neben rechtlichen Aspekten (wie z. B. Vergabeordnungen für öffentliche Auftraggeber), den veränderten Lebens-, Konsum- und Arbeitsstilen, die unmittelbare Verfügbarkeit von Daten. Ob Smartphones, Fahrzeuge, Verkehrsanlagen, Straßen, Gebäude, Haushaltsgeräte und Smart Grids – die in verschiedenen Systemen generierten Daten und Datenströme zeigen die Potenziale der Integration der Dienstleistungen auf. So können heute schon Echtzeitdaten aus Verkehrsströmen mit dem Einsatz einer Unfallambulanz und der Notfallplanung in örtlichen Krankenhäusern kombiniert werden. Ein anderes Anwendungsbeispiel ist die urbane Logistik. Die Verknüpfung der verschiedenen Einheiten (kommunale Einrichtungen, private Haushalte, Handel, Produzenten, Logistikunternehmen) durch Dienstleistung zu einem Wertschöpfungssystem „aus einem Guss“ trägt dazu bei, dass wirtschaftliche, soziale, ökologische und demografiebedingte Erfordernisse integrativ beachtet werden können.

Folgende Aspekte sind vordringlich:

  • Wie können aus den verschiedenen Bedarfen von Bürgerinnen und Bürgern in ihren Lebens- und Arbeitszusammenhängen neue, urbane und nutzerorientierte Dienstleistungssysteme erzeugt werden?
  • Welche Geschäftsmodelle und Modelle der Kundenintegration kommen hierfür in Frage?
  • Welchen Nutzen stiften Systemdienstleistungen für Kommunen, Unternehmen und Bürger? Wie lässt sich der Nutzenbeitrag der jeweiligen Lösungen darstellen und steigern?
  • Wie können klassische Stärken der deutschen Wirtschaft (Mitbestimmung, fachkräfteorientierte Beschäftigung, KMU-Struktur, kooperative Führungskultur) für die Erstellung von Systemdienstleistungen genutzt werden?
  • Wie sind urbane Systemdienstleistungen aufzubauen, sodass es gelingen kann, sie auch international erfolgreich zu vermarkten?
  • Welchen Beitrag können Standards und Normen sowie Modularisierung leisten?

2.2 Urbane Ko-Produktion und Ko-Kreation von Dienstleistung

Bürgerinnen und Bürger bewerten die Lebens- und Aufenthaltsqualität der Städte nach der Qualität der in Anspruch genommenen Dienstleistung und den Möglichkeiten gesellschaftlicher und sozialer Teilhabe bei der Gestaltung ihres unmittelbaren Lebens- und Arbeitsraums. Dienstleistung ist ein wichtiges Feld, die urbane, zivilgesellschaftlich orientierte Ko-Produktion und Ko-Kreation der Bürgerinnen und Bürger zu unterstützen bzw. zu ermöglichen. Ko-Produktion steht als Chiffre für Teilhabe und Partizipation an Entscheidungen und Prozessen im urbanen Umfeld und an dessen Gestaltung. Beschleunigt und unterstützt wird diese Funktion durch die vielfältigen Möglichkeiten der IuK-Technologien.

Bürgerinnen und Bürger urbaner Räume sind daran interessiert, gestaltenden Einfluss auf ihr direktes Umfeld zu nehmen. Mehr denn je fordern sie Beteiligung ein; sie schaffen selbst Voraussetzungen für netzbasierte Partizipation via Foren, Blogs, Netzwerken oder neuen Beteiligungsstrukturen und -instrumenten. Neue, auf den Zusammenhalt etwa der städtischen Quartiere ausgerichtete urbane Dienstleistungen werden ihre Qualität durch das richtige Zusammenspiel von ehrenamtlichem und zivilgesellschaftlichem Engagement einerseits und wirtschaftlich oder öffentlich erbrachten Leistungen andererseits enthalten.

Dabei lassen sich neue Sharing- und Value-in-Use-Konzepte, Design-Thinking-Ansätze, Open-Innovation-Plattformen oder auch neue Beteiligungsformen im Sinne von Crowd-Sourcing- bzw. Funding-Modelle dafür nutzen, dass Bürgerinnen und Bürger als aktive Prosumer und Ko-Produzenten einen maßgebenden Einfluss auf die Gestaltung ihres unmittelbaren Lebensraumes nehmen. Teil dieser Gestaltung ist die Suche nach einer neuen, sachgerechten Balance von wirtschaftlich, zivilgesellschaftlich und öffentlich erbrachten Dienstleistungen. Dabei gewinnt auch die Verfügbarkeit von Plattformen für die Konfiguration und Modellierung von Dienstleistungen an Bedeutung, auf denen wirtschaftliche und gesellschaftliche Stakeholder des Stadtsystems auf Daten zugreifen, Prozesse definieren und gestalten sowie sich untereinander vernetzen können. Zu realisieren sind neuartige Dienstleistungen etwa in Form von Geschäfts- oder Bereitstellungsmodellen mit dem Ziel, die zivilgesellschaftliche Teilhabe an urbanen Prozessen und Entscheidungen zu unterstützen und zu ermöglichen.

Folgende Fragen sind dabei u. a. relevant:

  • Wie ist Dienstleistung aufzubauen, sodass bürgerschaftlich ausgerichtete Ko-Produktion und Ko-Kreation gefördert und ermöglicht werden kann?
  • Welche Geschäftsmodelle leisten einen Beitrag dazu, in einer integrierten Dienstleistungsentwicklung eine Balance zwischen gesellschaftlichen und wirtschaftlichen Stakeholdern herbeizuführen?
  • Wie ist mittels IuK-Technologien und entsprechender Professionalisierung bürgerschaftliches bzw. zivilgesellschaftliches Engagement zu unterstützen mit dem Ziel, Service-Innovation und Service-Exzellenz zu garantieren und sicherzustellen?
  • Wie kann bei Ko-Produktion und Ko-Kreation einerseits der Datenzugang und -austausch und andererseits Datensicherheit und Schutz der Privatsphäre sichergestellt werden?
  • Welche Anforderungen stellen räumlich skalierbare Einheiten (wie Quartier, Stadt) an die Architektur von Dienst­leistung und Dienstleistungssystemen?

2.3 Datenbasierte Dienstleistung und Engineering von Dienstleistung für die Stadt der Zukunft

Der vermehrte Einsatz von IuK-Technologien sowie von Sensorik spielt bei der Transformation von Städten zu "Smart Cities" eine system- und erfolgskritische Rolle. Bereits heute fallen im urbanen Raum große Mengen an unterschiedlichen Daten an. Durch verschiedene Entwicklungen in städtischen Lebens- und Arbeitsbereichen steigt zukünftig der Datenbestand enorm. Die Auswertung und Aufbereitung der urbanen Datenströme schafft dabei neue Möglichkeiten, urbane Prozesse und Aktivitäten zu simulieren und dann zu gestalten. Darüber hinaus können mit den Datenquellen und Datenströmen von "Smart Cities" durch öffentliche und private Akteure neue Dienstleistungen entwickelt werden. Urbane Lösungen werden zudem immer mehr zu Systemdienstleistungen, welche von einem Netzwerk bestehend aus unterschiedlichen Stadtakteuren (z. B. Kommunen, Unternehmen und Bürger) gemeinsam erbracht werden. Mit steigender Anzahl und wachsender Heterogenität der an der Leistungserstellung Beteiligten, steigt auch die Komplexität der Dienstleistungssysteme und somit auch die Fehleranfälligkeit und das Risiko eines wirtschaftlichen Verlustes oder eines kritischen Versorgungsausfalls. Um dieses Risiko zu minimieren, müssen auch bestehende Unterstützungswerkzeuge und -methoden für die Dienstleistungsentwicklung angepasst und gegebenenfalls um neue Instrumente erweitert werden. Zu den zentralen Ansätzen, die zu einer besseren Beherrschbarkeit der Komplexität führen sollen, zählen beispielsweise die Modellierung, Simulation und Testverfahren einerseits sowie systematische Prototyping­ansätze und Pilotierungen andererseits.

Durch den Einsatz all dieser Verfahren können die Wirtschaftlichkeit, Nutzerfreundlichkeit, Skalierbarkeit oder Prozessstabilität bereits vor der Markteinführung systematisch entwickelt, gestaltet und evaluiert werden, sowie neue Dienstleistungsangebote (sogenannte "Smart Urban Services") evidenz-basiert entwickelt werden. Zudem bieten neue ­Entwicklungsmethoden für "Smart Urban Services" auch erweiterte Möglichkeiten der Visualisierung von Prozessen, was die Effizienz und Effektivität der Entwicklung neuer Dienstleistungen für die Städte der Zukunft verbessert. Die Verfahren können auch dazu verwandt werden, die Internationalisierung und Exportfähigkeit von Dienstleistung zu unterstützen.

Dabei stellen sich u. a. folgende Fragen:

  • Wie ist ein Service-Engineering-System für Smart-Urban-Services zu entwickeln mit dem Ziel, z. B. eine Lebenszyklusbetrachtung von Dienstleistungssystemen zu ermöglichen?
  • Mit welchen Methoden und Werkzeugen können die Entwicklung und Leistungserbringung von Dienstleistungen bei den unterschiedlichen kooperierenden Akteuren in einer Stadt systematisch unterstützt werden?
  • Wie kann Service eigentlich den Nutzen (Dienstleistungen "greifbar machen") komplexer smarter urbaner Dienstleistungen verbessern?
  • Welche Standards bei Datenformaten und Schnittstellen sind notwendig für eine Echtzeit-Steuerung urbaner Dienstleistungssysteme?
  • Wie muss Service Engineering gestaltet und die Werkzeuge beschaffen sein, damit die IT-Sicherheit bei den entwickelten Dienstleistungssystemen gewährleistet werden kann?
  • Mit welchen Entwicklungsmethoden (etwa Urban-Service-Engineering) ist ein Service-Lifecycle-Management für ­urbane Dienstleistungssysteme zu entwickeln und simulationsfähig zu gestalten?
  • Wie ist ein möglichst hohes Maß an Skalierbarkeit von Dienstleistung durch Methoden und Werkzeuge sicherzustellen, sodass diese in Städten verschiedener Größen und unter unterschiedlichen Rahmenbedingungen eingesetzt werden können?

3 Zuwendungsempfänger

Antragsberechtigt im Rahmen von Verbundprojekten sind Unternehmen der gewerblichen Wirtschaft, die zum Zeitpunkt der Zuwendungsbewilligung einen Sitz in Deutschland haben, Gemeinde- und Stadtverwaltungen, Stiftungen, Kammern, Verbände sowie staatliche und nichtstaatliche Hochschulen (Universitäten und Fachhochschulen) und außeruniversitäre Forschungseinrichtungen. Eine Ergebnisverwertung durch die Unternehmen ist sicherzustellen.

Forschungseinrichtungen, die gemeinsam von Bund und Ländern grundfinanziert werden, kann nur unter bestimmten Voraussetzungen ergänzend zu ihrer Grundfinanzierung eine Projektförderung für ihren zusätzlichen Aufwand bewilligt werden.

Die Beteiligung kleiner und mittlerer Unternehmen (KMU) an dieser Fördermaßnahme ist ausdrücklich erwünscht. Es kommt die KMU-Definition gemäß Empfehlung der EU-Kommission in der aktuellen Version zur Anwendung: http://europa.eu/legislation_summaries/enterprise/business_environment/n26026_de.htm

Das BMBF ist bestrebt, den Anteil der Fachhochschulen in der Forschungsförderung zu erhöhen. Fachhochschulen sind deshalb besonders aufgefordert, sich an den Verbundprojekten zu beteiligen.

4 Zuwendungsvoraussetzungen

Präferiert werden Verbundprojekte. Voraussetzung für die Förderung ist grundsätzlich das Zusammenwirken von mehreren unabhängigen Partnern zur Lösung der zuvor genannten Forschungs- und Entwicklungsaufgaben. Im Zusammenwirken von Beteiligten aus der Wirtschaft miteinander und mit der Wissenschaft soll ein Beitrag zur Lösung von gemeinsamen Forschungs- und Entwicklungsaufgaben geleistet werden. Die Forschungs- und Entwicklungsarbeiten sollen mit Erfolgskriterien bei der Antragstellung definiert werden. Gefördert werden Kooperationen von Unternehmen mit Forschungseinrichtungen. In den Projekten sollen Lösungen erarbeitet und in den beteiligten Unternehmen in der Vorhabenlaufzeit modellhaft umgesetzt werden. Die Projekte sollen sich durch Leitbildfunktion und Referenzcharakter insbesondere zur Stärkung von KMU auszeichnen. Besonders berücksichtigt werden Vorschläge, die unternehmensfunktions- und disziplinübergreifende Ansätze aufweisen und Wege zur raschen Übertragung und Verwertung praxistauglicher Lösungen in die breite Anwendung aufzeigen.

Von den Antragstellern wird die Bereitschaft zur projektübergreifenden Zusammenarbeit mit anderen geförderten Verbünden und Initiativen in diesem Bereich erwartet.

Antragsteller sollen sich – auch im eigenen Interesse – im Umfeld des national beabsichtigten Vorhabens mit dem EU-Rahmenprogramm für Forschung und Innovation vertraut machen. Sie sollen prüfen, ob das beabsichtigte Vor­haben spezifische europäische Komponenten aufweist und damit eine ausschließliche EU-Förderung möglich ist. Weiterhin ist zu prüfen, inwieweit im Umfeld des national beabsichtigten Vorhabens ergänzend ein Förderantrag bei der EU gestellt werden kann. Dies soll im nationalen Förderantrag kurz dargestellt werden.

Die Partner eines Verbundprojekts haben ihre Zusammenarbeit in einer Kooperationsvereinbarung zu regeln. Vor der Förderentscheidung muss eine grundsätzliche Übereinkunft über bestimmte vom BMBF vorgegebene Kriterien nachgewiesen werden. Einzelheiten können einem BMBF-Merkblatt – Vordruck 0110 – entnommen werden: hier .

Vorhaben von Großunternehmen können unter dieser Förderrichtlinie nur dann gefördert werden, wenn die Vorhaben ohne die öffentliche Förderung nicht oder nicht in diesem Umfang durchgeführt würden oder wenn die öffentliche Förderung zu einer signifikanten Beschleunigung der Entwicklung führt, wenn also ein Anreizeffekt im Sinne von Artikel 6 AGVO vorliegt.

5 Art und Umfang der Zuwendung

Die Zuwendungen können im Wege der Projektförderung als nicht rückzahlbare Zuschüsse gewährt werden.

Die Bemessung der jeweiligen Förderquote muss die AGVO berücksichtigen.

Die AGVO lässt für KMU differenzierte Aufschläge zu, die gegebenenfalls zu einer höheren Förderquote führen können.

Bemessungsgrundlage für Zuwendungen an Unternehmen der gewerblichen Wirtschaft sind die zuwendungsfähigen projektbezogenen Kosten, die in der Regel – je nach Anwendungsnähe des Vorhabens – bis zu 50 % anteilfinanziert werden können. Nach BMBF-Grundsätzen wird eine angemessene Eigenbeteiligung – grundsätzlich mindestens 50 % der entstehenden zuwendungsfähigen Kosten – vorausgesetzt.

Bemessungsgrundlage für Hochschulen, Forschungs- und Wissenschaftseinrichtungen und vergleichbare Institutionen sind die zuwendungsfähigen projektbezogenen Ausgaben (bei Helmholtz-Zentren und der Fraunhofer-Gesellschaft die zuwendungsfähigen projektbezogenen Kosten), die individuell bis zu 100 % gefördert werden können.

Bei Forschungsvorhaben an Hochschulen wird zusätzlich zu den zuwendungsfähigen Ausgaben eine Projektpauschale in Höhe von 20 % gewährt. Weitere Hinweise dazu können Sie den folgenden Internetseiten entnehmen: https://foerderportal.bund.de/easy/easy_index.php?auswahl=easy_formulare&formularschrank=bmbf&menue=block oder https://foerderportal.bund.de/easy/easy_index.php

Die maximal zulässige Förderungshöhe richtet sich dabei projektspezifisch nach den Bestimmungen des EU-Beihilferechts und insbesondere der AGVO. Gefördert werden in diesem Zusammenhang ausschließlich Beihilfetypen gemäß den Artikeln 25 und 31 AGVO. Die jeweiligen in der AGVO vorgegebenen Förderquoten und Schwellenwerte dürfen dabei nicht überschritten werden.

Eine institutionelle Förderung ist ausgeschlossen.

Eine Weiterleitung der Zuwendung an Dritte gemäß Nummer 12 der Verwaltungsvorschriften zu § 44 BHO ist nicht möglich.

Die Förderdauer beträgt in der Regel drei Jahre.

6 Sonstige Zuwendungsbestimmungen

Bestandteil eines Zuwendungsbescheides auf Kostenbasis werden grundsätzlich die Allgemeinen Nebenbestimmungen für Zuwendungen auf Kostenbasis des BMBF an Unternehmen der gewerblichen Wirtschaft für FuE-Vorhaben (NKBF98).

Bestandteil eines Zuwendungsbescheides auf Ausgabenbasis werden die Allgemeinen Nebenbestimmungen für Zuwendungen zur Projektförderung (ANBest-P) und die Besonderen Nebenbestimmungen für Zuwendungen des BMBF zur Projektförderung auf Ausgabenbasis (BNBest-BMBF98) sowie die "Besonderen Nebenbestimmungen für den Abruf von Zuwendungen im mittelbaren Abrufverfahren im Geschäftsbereich des BMBF" (BNBest-mittelbarer Abruf-BMBF), sofern die Zuwendungsmittel im sogenannten Abrufverfahren bereitgestellt werden.

Bei Gebietskörperschaften werden auch die Allgemeinen Nebenbestimmungen für Zuwendungen zur Projektförderung an Gebietskörperschaften und Zusammenschlüsse von Gebietskörperschaften (ANBest-GK) Bestandteil eines Zuwendungsbescheides.

7 Verfahren

7.1 Einschaltung eines Projektträgers und Anforderung von Unterlagen

Mit der Koordinierung dieser Fördermaßnahme hat das BMBF den Projektträger im DLR e.V. (PT-DLR) beauftragt. Ansprechpartner ist:

Projektträger im Deutschen Zentrum für Luft- und Raumfahrt e.V. (PT-DLR)
Arbeitsgestaltung und Dienstleistungen
Klaus Zühlke-Robinet
Heinrich-Konen-Straße 1
53227 Bonn

Telefon: +49 2 28/38 21-20 00
Telefax: +49 2 28/38 21-12 48
E-Mail: dl-zukunftsstadt@dlr.de
Internet: http://www.pt-dlr.de

Vordrucke für Förderanträge, Richtlinien, Merkblätter, Hinweise und Nebenbestimmungen können auf dem Förderportal des Bundes abgerufen oder unmittelbar beim Projektträger angefordert werden ( hier ).

Die Einreichung der Projektskizzen erfolgt ausschließlich elektronisch über ein Internetportal.

7.2 Förderverfahren

7.2.1 Vorlage von Projektskizzen

Dem Projektträger DLR sind bis spätestens zum 30. Oktober 2015 Projektskizzen in deutscher Sprache vorzulegen. Bei Verbundprojekten sind die Projektskizzen in Abstimmung mit dem vorgesehenen Verbundkoordinator vorzulegen.

Die Vorlagefrist gilt nicht als Ausschlussfrist. Verspätet eingehende Projektskizzen können aber möglicherweise nicht mehr berücksichtigt werden.

Die Einreichung der Projektskizzen erfolgt ausschließlich elektronisch über das Internetportal https://foerderportal.bund.de/easyonline (Fördermaßnahme "DL_Zukunftsstadt" wählen). Die Einreichung ohne Unterschriften ist ausreichend, es ist kein postalischer Versand von Unterlagen notwendig.

Der direkte Link lautet: https://foerderportal.bund.de/easyonline/reflink.jsf?reflink=neuesFormular&massnahme=DL_ZUKUNFTSSTADT&bereich=DL-ZUKUNFTSSTADT&typ=SKI

Postalisch eingehende Skizzen werden nicht berücksichtigt.

Aus der Vorlage einer Projektskizze kann kein Rechtsanspruch auf Gewährung einer Zuwendung abgeleitet werden.

Es wird empfohlen, vor der Einreichung der Projektskizzen direkt mit dem Projektträger PT-DLR Kontakt aufzunehmen.

7.2.2 Art und Umfang der Projektskizzen

  • Projektskizzen dürfen einen Umfang von 10 DIN-A4-Seiten inkl. Deckblatt, Literaturangaben, Finanz- und Arbeitsplanung (ohne Anlagen; Anlagen z. B. LOI) nicht überschreiten (Arial, mindestens 11 Pkt. Schriftgröße, 1,5-zeilig). Sie müssen ein fachlich beurteilbares Konzept und eine grobe Finanzplanung beinhalten.
  • Für die geplanten Forschungs- und Entwicklungsarbeiten müssen eine überzeugende wissenschaftliche Begründung sowie ein Verwertungskonzept vorgelegt werden.

Die Projektskizzen sollen folgende Angaben enthalten (Gliederungsvorschlag):

  • Deckblatt mit Thema des beabsichtigten (Verbund-)Projekts, mit der Zuordnung der Skizze zu einem Themenfeld (Nummer 2.1, 2.2 oder 2.3), mit grob abgeschätzten Gesamtkosten/Gesamtausgaben und Projektlaufzeit, mit Anzahl und Art der Partner sowie mit Postanschrift, Telefonnummer, E-Mail usw. des Skizzeneinreichers.
  • Ausgangssituation (einschließlich Stand der Forschung) und spezifischer Bedarf bei den Unternehmen.
  • Zielsetzung, ausgehend vom Stand der Forschung (Neuheit und Erkenntniszugewinn der Projektidee) und den städtischen Bedarfen unter besonderer Berücksichtigung bereits vorliegender Ergebnisse und Erkenntnisse aus nationalen oder europäischen Forschungsprogrammen und Entwicklungsaktivitäten.
  • Kosten- bzw. Ausgabenabschätzung, Arbeits- und Zeitgrobplanung sowie Personalaufwand (in Personenmonaten; um kritische Situationen beim Wechsel von Personal während der Projektlaufzeit zu vermeiden, soll der jährliche Personalaufwand pro Projektpartner möglichst nicht unter 12 Personenmonaten liegen).
  • Beschreibung der geplanten Forschungsarbeiten und der eigenen Vorarbeiten, auf denen aufgebaut wird.
  • Kooperationspartner und Arbeitsteilung (für alle Wirtschaftspartner, Organisationen oder Verbände bitte kurze Firmen-/Organisationsdarstellung, gegebenenfalls Konzernzugehörigkeit sowie Anzahl der Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter aufführen).
  • Möglichkeiten zur breiten Nutzung – insbesondere für kommunale Akteure und/oder KMU – sowie Verwertung der Ergebnisse in Wirtschaft, Wissenschaft, in der Fach-/Hochschulausbildung sowie durch Fachverbände und Intermediäre. Die volkswirtschaftliche Bedeutung und der vorwettbewerbliche Charakter des Vorhabens müssen klar daraus zu erkennen sein, z. B. dadurch, dass es von potenziellen Anwenderinnen und Anwendern aktiv unterstützt wird.

7.3 Auswahl- und Entscheidungsverfahren

Die eingegangenen Projektskizzen werden unter Beteiligung externer Gutachterinnen und Gutachter nach folgenden Kriterien bewertet:

  • Innovationspotenzial und Anwendungsbezug und Beiträge zur Problemlösung (z. B. Neuheit, Originalität, risikoreiche Vorhaben, Innovationshöhe, volkswirtschaftliche Relevanz, Bedeutung für die Entwicklungsfähigkeit von Städten).
  • Wissenschaftlich-technische und sozioökonomische Qualität der Projektskizze.
  • Qualität der projektbegleitenden Evaluierung aus der Nutzerperspektive.
  • Interdisziplinärer Ansatz zur Schaffung einer umfassenden Analyse und Problemlösung.
  • Vollständigkeit der Umsetzungskette, Berücksichtigung aller relevanten Akteure.
  • Zusammensetzung des Verbundes, Einbindung von Anwendern und KMU und Qualifikation der Partner (Projektstruktur und Projektmanagement).
  • Angemessenheit der geplanten finanziellen Aufwendungen.
  • Breitenwirksamkeit: überzeugendes Konzept zur Verwertung der Ergebnisse nach Projektende (Qualität des Verwertungskonzeptes etwa im städtischen Raum).

Die Projektskizzen werden nach Ablauf der Vorlagefrist nach den hier genannten Kriterien durch den Projektträger vorgeprüft und danach von unabhängigen Gutachterinnen und Gutachtern aus Wirtschaft und Wissenschaft bewertet. Das BMBF wird auf der Grundlage der Bewertungen die für eine Förderung geeigneten Projektideen auswählen. Das Auswahlergebnis wird den Interessenten schriftlich mitgeteilt.

7.4 Vorlage förmlicher Förderanträge und Entscheidungsverfahren

Bei positiver Bewertung werden die Interessenten in einer zweiten Verfahrensstufe unter Angabe detaillierter Informationen aufgefordert, in Abstimmung mit dem vorgesehenen Verbundkoordinator einen förmlichen Förderantrag vorzulegen. Zur Erstellung von förmlichen Förderanträgen ist die Nutzung des elektronischen Antragssystems "easy-Online" erforderlich ( https://foerderportal.bund.de/easyonline ).

Über die vorgelegten Förderanträge wird nach abschließender Prüfung durch das BMBF entschieden. Für die Bewilligung, Auszahlung und Abrechnung der Zuwendung sowie für den Nachweis und die Prüfung der Verwendung sowie eine gegebenenfalls später erforderliche Aufhebung des Zuwendungsbescheides und die Rückforderung der gewährten Zuwendung gelten die Verwaltungsvorschriften zu § 44 BHO sowie die §§ 48 bis 49a des Verwaltungsverfahrensgesetzes, soweit nicht in diesen Förderrichtlinien Abweichungen zugelassen sind.

8 Inkrafttreten

Diese Förderrichtlinie tritt mit dem Tag der Veröffentlichung im Bundesanzeiger in Kraft.

Bonn, den 6. Mai 2015

Bundesministerium für Bildung und Forschung

Im Auftrag
Rudolf Leisen

1 - FuE = Forschung und Entwicklung
2 - IuK = Information und Kommunikation