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Bekanntmachung : Datum:

des Bundesministeriums für Bildung und Forschung von Richtlinien zur Förderung des wissenschaftlichen Nachwuchses in der Materialforschung: "BMBF-Nachwuchswettbewerb NanoMatFutur".

Vom 14.04.2015

Deutschlands Rohstoff für Innovationen ist das Know-how zur Umsetzung von Ideen und Forschungsergebnissen in die wirtschaftliche Nutzung. Bildung und Qualifikation des wissenschaftlichen Nachwuchses sind dabei die Bausteine für unsere Zukunft. Die Kreativität und der Ideenreichtum qualifizierter Mitarbeiter sind auch für die Industrie wichtige Erfolgsfaktoren. Insbesondere in den Hochtechnologiebranchen im MINT-Bereich werden damit Inventionen und Innovationen auf den Weg gebracht. Dies gilt besonders für die Materialforschung, die als Querschnittstechnologie für viele deutsche Schlüsselbranchen, wie z. B. die Chemiebranche, die Automobilindustrie oder die Medizintechnik, eine große Bedeutung hat. Junge Akademiker geben der Industrie mit neuen Denkansätzen wichtige Impulse für die Entwicklung und Umsetzung von Innovationen in Form neuer Produkte, Verfahren und Dienstleistungen. Damit sorgen sie für eine stetige Weiterentwicklung des Technologiestandortes Deutschland.

1 Zuwendungszweck, Rechtsgrundlage

1.1 Zuwendungszweck

Das Bundesministerium für Bildung und Forschung (BMBF) beabsichtigt, auf der Grundlage des Rahmenprogramms „Vom Material zur Innovation“ Forschungs- und Entwicklungsprojekte zum Thema "Materialwissenschaft und Werkstofftechnik" zu fördern. Diese Fördermaßnahme ist Bestandteil der neuen High-Tech-Strategie der Bundesregierung. Damit werden die Ziele zur Verbesserung der Rahmenbedingungen, insbesondere für den Bereich der qualifizierten Fachkräfte, konkret umgesetzt.

Der Wettbewerb "NanoMatFutur" ist eine Fördermaßnahme zum Aufbau nachhaltiger Forschungsstrukturen durch Unterstützung exzellenter Nachwuchsköpfe, die mit ihren Ideen ein Forschungsprojekt vorantreiben und so neue Anwendungen in der Industrie stimulieren.

Gleichzeitig werden jungen Akademikern beste Start- und Rahmenbedingungen für ein erfolgreiches, wissenschaftliches Arbeiten geboten. Damit wird Abwanderungstendenzen entgegengewirkt, Rückkehrwillige werden motiviert sowie ausländische Forscherinnen und Forscher für den Forschungs- und Industriestandort Deutschland gewonnen.

Mit der Förderung im Rahmen von "NanoMatFutur" erhalten exzellente Nachwuchswissenschaftler die Möglichkeit, an einer Forschungseinrichtung in Deutschland eine eigene, unabhängige Nachwuchsgruppe aufzubauen und neue interdisziplinäre Forschungsansätze in der Materialwissenschaft und der Werkstofftechnik einschließlich der Nanotechnologie aufzugreifen. Dabei sollen sie sich mit ihren Forschungsarbeiten, der Führung der Nachwuchsgruppe und der Anleitung wissenschaftlichen Personals oder durch eine Unternehmensgründung für Leitungsaufgaben in Wirtschaft oder Forschung qualifizieren.

Frühzeitige Kooperationen mit anderen Forschungseinrichtungen und erfahrenen Wissenschaftlern sind explizit erwünscht. Damit werden sowohl der Aufbau weiterer eigener Kompetenzen, die intensive Vernetzung mit der Wissenschaftsgemeinschaft sowie Synergieeffekte durch die gemeinsame Nutzung vorhandener Geräte und Anlagen geschaffen.

Viele neue Materialien und Materialinnovationen haben hohe Potenziale zur Lösung von gesellschaftlichen und industriellen Herausforderungen. Nachwuchstalente leisten hier mit kreativen Ideen maßgebliche Beiträge zur Lösung grundsätzlicher Fragestellungen. Typischerweise sind die Forschungsarbeiten im Bereich der anwendungsorientierten Grundlagenforschung angesiedelt und haben einen konkreten Bezug zur industriellen Umsetzung. Die Nachwuchsgruppen bearbeiten dabei Grundlagen-, Querschnitts- und Umsetzungsfragen. Ihre Impulse für innovative industrielle Anwendungen bestehen im Ausloten von Anwendungs- und Technologiepotenzialen.

Dies bietet die Chance einer effektiven Nutzung fächer- und branchenübergreifender Synergieeffekte und eröffnet so neue Potenziale für den Material- und Werkstoffbereich. Die anspruchsvollen Forschungsarbeiten überwinden die Grenzen klassischer Disziplinen wie Chemie, Physik, Biologie, Nanotechnologie und Verfahrenstechnik und setzen neue Impulse für den Forschungs- und Industriestandort Deutschland.

1.2 Rechtsgrundlage

Vorhaben können nach Maßgabe dieser Richtlinien, der BMBF-Standardrichtlinien für Zuwendungen auf Ausgaben- bzw. Kostenbasis und der Verwaltungsvorschriften zu den §§ 23, 44 der Bundeshaushaltsordnung (BHO) durch Zuwendungen gefördert werden. Ein Rechtsanspruch auf Gewährung einer Zuwendung besteht nicht. Der Zuwendungsgeber entscheidet nach pflichtgemäßem Ermessen im Rahmen der verfügbaren Haushaltsmittel.

2 Gegenstand der Förderung

Gegenstand der Förderung sind Einzelvorhaben an Hochschulen (Universitäten/Fachhochschulen) und außeruniversitären Forschungseinrichtungen, die relevante Fragestellungen der Materialwissenschaft und Werkstofftechnik adressieren und zur weiteren Qualifizierung sowie Förderung der wissenschaftlichen Selbständigkeit der Nachwuchsforscher geeignet sind. Vorrangig werden solche Forschungsthemen bearbeitet, die eine Zusammenarbeit über die Grenzen der klassischen naturwissenschaftlichen Disziplinen hinweg zwingend erforderlich machen. Die Ingenieurwissenschaften sind dabei explizit einbezogen.

Die Forschungsthemen adressieren insbesondere die Anwendungsfelder des BMBF-Rahmenprogramms "Vom Material zur Innovation":

  1. Werkstoffe für die Energietechnik
  2. Nachhaltiger Umgang mit Rohstoffen und Materialien
  3. Werkstoffe für Mobilität und Transport
  4. Materialien für Gesundheit und Lebensqualität
  5. Werkstoffe für zukünftige Bausysteme

Erwartet wird eine nachhaltige Nutzung der wissenschaftlichen, technologischen und wirtschaftlich anwendbaren Ergebnisse. Neben Publikation und Patentierung von Projektergebnissen umfasst dies auch geeignete Maßnahmen zum Technologietransfer. Zur Sicherstellung einer späteren wirtschaftlichen Nutzung der FuE1-Ergebnisse sind frühzeitige Allianzen mit Unternehmen der gewerblichen Wirtschaft mit Sitz in Deutschland explizit gewünscht. Das Industrieinteresse am Forschungsvorhaben muss durch eine Patenschaft oder einen (projektbezogenen) industriellen Beirat durch das/die Unternehmen zum Ausdruck gebracht werden. Diese Einbeziehung von Unternehmen in beratender Funktion dient der Stärkung des Anwendungsbezugs. Eine intensivere Beteiligung der Firmen an den Fördervorhaben durch finanzielle Leistungen, Sachbeiträge, Bereitstellen von Analysemöglichkeiten etc. wird bei der Auswahl geeigneter Vorschläge positiv bewertet.

Nicht gefördert werden Forschungs- und Entwicklungsarbeiten, die keine innovativen und interdisziplinären Ansätze erkennen lassen, reine Machbarkeits- oder literaturbasierte Studien sowie Ansätze, die nicht über den Stand der Technik hinausgehen. Ausgeschlossen sind weiterhin Vorschläge, die sich der reinen Grundlagenforschung widmen. Eine Förderung von Unternehmen ist nicht vorgesehen.

Die Wiedereinreichung einmal abgelehnter Forschungsvorschläge zu einem nachfolgenden Stichtag ist ohne Aussicht auf Erfolg.

3 Zuwendungsempfänger

Antragsberechtigt sind Hochschulen (Universitäten/Fachhochschulen) und außeruniversitäre Forschungseinrichtungen mit Sitz in Deutschland. Die Förderung ist personengebunden an den Leiter der Nachwuchsgruppe gekoppelt.

Die Zielgruppe sind exzellente Nachwuchsforscher, die nach ihrer Promotion bereits erste eigene Forschungserfahrungen gesammelt haben. Sie zeichnen sich unter anderem durch (i) qualifizierte Abschlüsse, (ii) erste Erfahrung mit selbständiger Forschung, (iii) Auslandserfahrung, (iv) erste Leitungserfahrung und Teamfähigkeit, (v) Flexibilität und Wechselbereitschaft oder (vi) Erfahrung mit interdisziplinären Kooperationen aus.

Das BMBF ist bestrebt, den Anteil der Rückkehrer aus dem Ausland in der Forschungsförderung zu erhöhen. Nachwuchswissenschaftler, die längere Zeit im Ausland forschen, sind deshalb besonders aufgefordert, sich an der Förderaktivität "NanoMatFutur" zu beteiligen.

Forschungseinrichtungen, die gemeinsam von Bund und Ländern grundfinanziert werden, kann nur unter bestimmten Voraussetzungen ergänzend zu Ihrer Grundfinanzierung eine Projektförderung für ihren zusätzlichen Aufwand bewilligt werden.

4 Zuwendungsvoraussetzungen

Zur Einreichung einer Projektskizze sind Wissenschaftlerinnen und Wissenschaftler (Förderinteressenten) im Einvernehmen mit der aufnehmenden Hochschule oder Forschungseinrichtung berechtigt. Die Wissenschaftler müssen ihre Fähigkeit zur eigenständigen wissenschaftlichen Arbeit durch Promotion nachgewiesen haben und die Eignung zur Leitung einer Arbeitsgruppe besitzen.

Das Datum der Promotionsprüfung sollte bei Einreichen der Skizze mindestens zwei Jahre, jedoch nicht länger als fünf Jahre, zurückliegen. Idealerweise ist nach der Promotion ein Post-Doc Aufenthalt im Ausland erfolgt und erste eigenständige Forschungserfahrung vorhanden. Ein Wechsel der Forschungsinstitution im Lauf der wissenschaftlichen Karriere wird ausdrücklich begrüßt.

Die Wissenschaftler müssen mit einem Motivationsschreiben die persönlichen Beweggründe für die Teilnahme an der Fördermaßnahme unter Berücksichtigung der bisherigen wissenschaftlichen Erfahrungen gemäß Lebenslauf und die angestrebten (Karriere-)Ziele während und nach Durchführung des Vorhabens aufzeigen. Im Falle einer angestrebten akademischen Laufbahn ist die aktive bzw. geplante Einbindung in Lehrveranstaltungen zu erläutern. Etwaige laufende Berufungsverhandlungen sind darzustellen. Bewerber, die keine akademische Laufbahn anstreben, können Zusatz­qualifikationen anführen, die die Ziele der eigenen Selbstständigkeit oder einer industriellen Karriere bekräftigen.

Voraussetzung für eine Förderung ist, dass die aufnehmende Hochschule oder Forschungseinrichtung der Nachwuchsgruppe die zur Durchführung des Projektes erforderlichen Arbeitsmöglichkeiten (Grundausstattung an Laborfläche und -einrichtung sowie sonstige Infrastruktur) zur Verfügung stellt und die Leitung der Nachwuchsgruppe in allen projektbezogenen Belangen unterstützt. Nachwuchswissenschaftler, die sich zum Zeitpunkt der Skizzeneinreichung noch im Ausland befinden, können im Ausnahmefall die aufnehmende Hochschule/Forschungseinrichtung auch zu einem späteren Zeitpunkt benennen. Die geforderte Erklärung der aufnehmenden Einrichtung kann in diesem Fall nachgereicht werden. Die Bewerbung soll jedoch eine Vorschlagsliste geeigneter Forschungseinrichtungen in Deutschland enthalten, mit denen Kontakt aufgenommen wurde.

Die Nachwuchsgruppe soll in die vorhandenen Hochschul- bzw. Institutsstrukturen einbezogen werden, jedoch wissenschaftlich unabhängig sein. Räumlich muss sie eine Einheit bilden, um den Gruppencharakter zu stärken.

Das Industrieinteresse am Forschungsvorhaben ist durch eine Absichtserklärung des/der beteiligten Unternehmen/s zum Ausdruck zu bringen.

Im Rahmen der Programmsteuerung und -evaluierung ist die Durchführung von regelmäßigen Netzwerktreffen vorgesehen, die auch dem Erfahrungsaustausch sowie der Weiterbildung der Nachwuchswissenschaftler dienen, auf eine stärkere Vernetzung abzielen und zusätzliche Synergien erzeugen sollen. Projektteilnehmer sind verpflichtet, sich an begleitenden und evaluierenden Maßnahmen zu beteiligen und Informationen für die Bewertung des Erfolgs der Fördermaßnahme bereitzustellen.

Antragstellende sollen sich – auch im eigenen Interesse – im Umfeld des national beabsichtigten Vorhabens mit dem EU-Rahmenprogramm für Forschung und Innovation vertraut machen. Sie sollen prüfen, ob das beabsichtigte Vor­haben spezifische europäische Komponenten aufweist und damit eine ausschließliche EU-Förderung möglich ist. ­Weiterhin ist zu prüfen, inwieweit im Umfeld des national beabsichtigten Vorhabens ergänzend ein Förderantrag bei der EU gestellt werden kann. Das Ergebnis der Prüfungen soll im nationalen Förderantrag kurz dargestellt werden.

5 Art und Umfang, Höhe der Zuwendung

Die Zuwendungen können im Wege der Projektförderung als nicht rückzahlbare Zuschüsse gewährt werden. Die Förderung wird je nach projektspezifischem Bedarf für einen Zeitraum von bis zu fünf Jahren gewährt. Eine Meilensteinprüfung mit Abbruchkriterien nach drei Jahren ist vorgesehen. Im Anschluss wird über die Fortführung des Vorhabens entschieden.

Es ist beabsichtigt, im Rahmen der verfügbaren Haushaltsmittel jährlich bis zu sieben Nachwuchsgruppen zu fördern.

Bemessungsgrundlage für Hochschulen, Forschungs- und Wissenschaftseinrichtungen und vergleichbare Institutionen sind die zuwendungsfähigen projektbezogenen Ausgaben (bei Helmholtz-Zentren und der Fraunhofer-Gesellschaft die zuwendungsfähigen projektbezogenen Kosten), die individuell bis zu 100 % gefördert werden können.

  • Personalkosten bzw. -ausgaben sind nur für die Personen zuwendungsfähig, die nicht bereits fest im Stellenplan der Institution ausgewiesen sind. Die Gruppengröße ist auf maximal fünf Vollzeitstellen beschränkt. Dabei kann eine Stelle (ausgenommen die Gruppenleitung) auf mehrere Personen aufgeteilt werden. Um die Interdisziplinarität der Gruppe zu gewährleisten, müssen Wissenschaftler aus unterschiedlichen naturwissenschaftlichen Disziplinen sowie möglichst ein Wissenschaftler aus dem ingenieurwissenschaftlichen Bereich Mitglied der Nachwuchsgruppe sein. Je nach projektspezifischem Bedarf und technischem Aufwand können berücksichtigt werden:
    • 1 Stelle Entgeltgruppe 14/15 TVöD/TV-L (Nachwuchsgruppenleiter),
    • 1 Stelle Entgeltgruppe 13/14 TVöD/TV-L (PostDoc),
    • 1 bis 2 Stelle(n) Entgeltgruppe 13 TVöD/TV-L (Doktorand/en),
    • 1 Stelle Technischer Angestellter
  • Wissenschaftliche Hilfskräfte können in begrenztem Umfang für Routineaufgaben unter wissenschaftlicher Leitung berücksichtigt werden.
  • Geräte und die nötige Ausstattung sollen grundsätzlich von der aufnehmenden Institution gestellt werden (Bestätigungsschreiben). Spezifische Investitionen können nur im begründeten Einzelfall beantragt werden.
  • Übrige projektbezogene Ausgaben bzw. Kosten wie Verbrauchsmaterialien können je nach technischem Aufwand beantragt werden.
  • Reisekosten können bedarfsgerecht und je nach Größe der Arbeitsgruppe bis maximal 30 000 Euro (entspricht 1 500 Euro pro Jahr und Wissenschaftler-Stelle) beantragt werden.
  • Unteraufträge für eng umrissene Dienstleistungen oder FuE-Arbeiten werden nur in begründeten Ausnahmefällen gefördert.

Bei Forschungsvorhaben an Hochschulen oder Hochschulkliniken wird zusätzlich zu den zuwendungsfähigen Ausgaben eine Projektpauschale in Höhe von 20 % gewährt.

6 Sonstige Zuwendungsbestimmungen

Bestandteil eines Zuwendungsbescheides auf Kostenbasis werden grundsätzlich die Nebenbestimmungen für Zuwendungen auf Kostenbasis des BMBF an Unternehmen der gewerblichen Wirtschaft für FuE-Vorhaben (NKBF98).

Bestandteil eines Zuwendungsbescheides auf Ausgabenbasis werden die Allgemeinen Nebenbestimmungen für Zuwendungen zur Projektförderung (ANBest-P) und die Besonderen Nebenbestimmungen für Zuwendungen des BMBF zur Projektförderung auf Ausgabenbasis (BNBest-BMBF98) sowie die Besonderen Nebenbestimmungen für den Abruf von Zuwendungen im mittelbaren Abrufverfahren im Geschäftsbereich des BMBF (BNBest-mittelbarer Abruf-BMBF), sofern die Zuwendungsmittel im sogenannten Abrufverfahren bereitgestellt werden.

7 Verfahren

7.1 Einschaltung eines Projektträgers und Anforderung von Unterlagen

Mit der Abwicklung der Fördermaßnahme hat das BMBF seine Projektträger beauftragt.

Für die Anwendungsfelder (siehe Nummer 2) Buchstabe a Werkstoffe für die Energietechnik, Buchstabe b Nachhaltiger Umgang mit Rohstoffen und Materialien sowie Buchstabe c Werkstoffe für Mobilität und Transport:

Projektträger Jülich (PtJ)
Geschäftsbereich Neue Materialien und Chemie (NMT)
Forschungszentrum Jülich GmbH
52425 Jülich

Ansprechpartner sind:

Dr. Arndt Karschin
Telefon: 0 24 61/6 19 64 56
E-Mail: a.karschin@fz-juelich.de

Dr. Hans-Jörg Clar
Telefon: 0 24 61/61 26 21
E-Mail: h.j.clar@fz-juelich.de

Für die Anwendungsfelder Buchstabe d Materialien für Gesundheit und Lebensqualität und Buchstabe e Werkstoffe für zukünftige Bausysteme:

VDI Technologiezentrum GmbH (PT VDI)
VDI-Platz 1
40468 Düsseldorf

Ansprechpartner sind:

Dr. Marc Awenius
Telefon: 02 11/62 14-4 73
E-Mail: awenius@vdi.de

Dr. Alexandra Brennscheidt
Telefon: 02 11/62 14-5 61
E-Mail: brennscheidt@vdi.de

Zur Erstellung der Projektskizzen und förmlichen Förderanträge ist die internetbasierte Plattform easy-Online zu nutzen. Die Plattform ist unter folgendem Link zu erreichen: https://foerderportal.bund.de/easyonline .

Alle Unterlagen sind in deutscher Sprache zu erstellen.

Alle für die Förderung geltenden Richtlinien, Merkblätter, Hinweise und Nebenbestimmungen können unter der Internetadresse hier in der Rubrik Formularschrank abgerufen werden.

7.2 Zweistufiges Förderverfahren

Das Förderverfahren ist zweistufig angelegt.

7.2.1 Vorlage und Auswahl von Projektskizzen

Die Vorlage der Projektskizzen ist in drei Ausschreibungsrunden vorgesehen; der dritte Ausschreibungstermin wird noch bekanntgegeben.

In der ersten Verfahrensstufe sind dem beauftragten Projektträger beurteilungsfähige Projektskizzen in deutscher Sprache bis zu folgenden Stichtagen vorzulegen:

30. September 2015 und 30. September 2016

Es gilt das Datum des Poststempels.

Die Projektskizze (bestehend aus der easy-Online-Skizze und der Vorhabenbeschreibung) ist durch den Nachwuchsgruppenleiter über das Internetportal easy-Online zu erstellen und einzureichen. Das Internetportal easy-Online ist über die Internetseite https://foerderportal.bund.de/easyonline erreichbar.

Wählen Sie zur Erstellung im Formularassistent den zur Fördermaßnahme bereitgestellten Formularsatz aus. Folgen Sie der Menüauswahl:

  • Ministerium: Bundesministerium für Bildung und Forschung
  • Fördermaßnahme: NanoMatFutur – Nachwuchswettbewerb in der Materialforschung
  • Förderbereich: Es ist darauf zu achten, dass für die Einreichung je nach Anwendungsfeld der Skizze eine unterschiedliche Auswahl zu treffen ist.

Für Projektskizzen passend zu den Anwendungsfeldern Buchstabe a bis c – siehe Nummer 2. Gegenstand der Förderung – ist die Auswahl NanoMatFutur (Energie, Ressourcen/Rohstoffe, Mobilität) zu treffen.
Für Projektskizzen passend zu den Anwendungsfeldern Buchstabe d und e – siehe Nummer 2. Gegenstand der Förderung – ist die Auswahl NanoMatFutur (Gesundheit/Lebensqualität, Baussysteme) zu treffen.

Damit die Online-Version der Projektskizze rechtsverbindlich wird, muss diese zusätzlich fristgerecht zu oben genannter Vorlagefrist in schriftlicher Form und unterschrieben beim beauftragten Projektträger eingereicht werden.

Die Vorlagefrist gilt nicht als Ausschlussfrist. Verspätet eingehende Projektskizzen können aber möglicherweise nicht mehr berücksichtigt werden.

Die zur Projektskizze gehörige Vorhabenbeschreibung ist gemäß folgender Gliederung (1 bis 7) zu erstellen und sollte maximal 20 DIN-A4-Seiten (Schriftgröße Arial 12) umfassen. Anlagen gemäß 8 sind nicht Bestandteil der Vorhabenbeschreibung und separat beizufügen.

  1. Titel des Vorhabens und Kennwort
  2. Name und Anschrift des Antragstellers inklusive Telefonnummer und E-Mail-Adresse
  3. Ziele
  1. Motivation und Gesamtziel des Vorhabens, Zusammenfassung des Projektvorschlags
  2. Bezug des Vorhabens zu dieser Förderrichtlinie und dem entsprechenden Anwendungsbereich aus Nummer 2
  3. Industrielle und gesellschaftliche Relevanz des Themas
  4. Wissenschaftliche und technische Arbeitsziele des Vorhabens, angestrebte Innovationen
  1. Stand der Wissenschaft und Technik sowie eigene Vorarbeiten
  1. Problembeschreibung und Ausgangssituation (Vergleich mit dem internationalen Stand der Technik, bestehende Schutzrechte [eigene und Dritter])
  2. Neuheit und Attraktivität des Lösungsansatzes, Vorteile gegenüber konkurrierenden Lösungsansätzen
  3. bisherige Arbeiten des Förderinteressenten mit Bezug zu den Zielen dieses Vorhabens
  1. Arbeitsplan
  1. Ausführliche Beschreibung der Arbeiten einschließlich aller projektrelevanten wissenschaftlichen und technischen Problemstellungen sowie der Lösungsansätze, Definition erfolgskritischer Meilensteine; gegebenenfalls Zusammenarbeit mit Dritten (z. B. auch geplante Einbindung der begleitenden Industrie)
  2. Netzplan: Arbeitspakete und Meilensteine, aufgetragen über der Zeit
  1. Verwertungsplan
  1. wissenschaftlich-technische und wirtschaftliche Erfolgsaussichten, Markt- und Arbeitsplatzpotenzial (im EWR2, insbesondere in Deutschland)
  2. wissenschaftlich-technische und wirtschaftliche Anschlussfähigkeit (Ergebnisverwertung durch die beteiligten Partner mit Zeithorizont im EWR, insbesondere in Deutschland)
  1. Finanzierungsplan
  1. grobes finanzielles Mengengerüst mit tabellarischer Finanzierungsübersicht (Angabe von Kostenarten und Eigenmitteln/Drittmitteln)
  1. Anlagen
  1. Absichtserklärung zur Übernahme einer Patenschaft zum Forschungsvorhaben des/der begleitenden Unter­nehmen(s) der gewerblichen Wirtschaft
  2. Erklärung der aufnehmenden Forschungseinrichtung (Ausnahme siehe unter Nummer 4)
  3. Kurzer persönlicher Lebenslauf und wissenschaftlicher Werdegang (ab Schulabschluss), Angaben zum derzeitigen Arbeitsverhältnis, Nachweis der Promotion
  4. persönliches Motivationsschreiben – siehe dazu auch Hinweise unter Nummer 4
  5. Liste wichtigster Publikationen, Patente etc.

Es steht den Interessenten frei, weitere Punkte anzufügen, die nach ihrer Auffassung für eine Beurteilung ihres Vorschlags von Bedeutung sind.

Es wird empfohlen, vor Einreichung der Unterlagen mit dem jeweils zuständigen Projektträger Kontakt aufzunehmen.

Aus der Vorlage einer Projektskizze kann kein Rechtsanspruch auf eine Förderung abgeleitet werden.

Die eingegangenen Projektskizzen werden insbesondere nach folgenden Kriterien bewertet:

  • fachlicher Bezug zur Bekanntmachung
  • wissenschaftliche Originalität und Exzellenz des Projektvorschlags
  • wissenschaftlich-technische Qualität des Lösungsansatzes
  • Innovationshöhe des wissenschaftlich-technischen Konzepts
  • interdisziplinärer Charakter der Forschungsarbeiten
  • Impulse für Anwendungen in den oben genannten Bedarfsfeldern
  • Qualifikation des Förderinteressenten und Eignung als Gruppenleiter
  • Einbindungskonzept von Industriepaten

Das BMBF behält sich vor, sich bei der Bewertung der Projektskizzen durch unabhängige Gutachter beraten zu lassen. Dies beinhaltet gegebenenfalls auch eine persönliche Präsentation durch den Interessenten.

Die eingereichten Vorschläge stehen untereinander im Wettbewerb. Auf der Grundlage der Bewertung werden dann die für eine Förderung geeigneten Projektideen ausgewählt. Das Auswahlergebnis wird den Interessenten schriftlich mitgeteilt.

Der Antragsteller hat keinen Rechtsanspruch auf Rückgabe einer eingereichten Projektskizze.

7.2.2 Vorlage förmlicher Förderanträge und Entscheidungsverfahren

In der zweiten Verfahrensstufe werden die Interessenten bei positiv bewerteten Projektskizzen aufgefordert, einen förmlichen Förderantrag vorzulegen, über den nach abschließender Prüfung entschieden wird.

Für die Bewilligung, Auszahlung und Abrechnung der Zuwendung sowie für den Nachweis und die Prüfung der Verwendung und die gegebenenfalls erforderliche Aufhebung des Zuwendungsbescheides und die Rückforderung der gewährten Zuwendung gelten die Verwaltungsvorschriften zu § 44 BHO sowie die §§ 48 bis 49a des Verwaltungsverfahrensgesetzes, soweit nicht in diesen Förderrichtlinien Abweichungen zugelassen sind.

8 Inkrafttreten

Diese Förderrichtlinien treten am Tag nach der Veröffentlichung im Bundesanzeiger in Kraft.

Bonn, den 14. April 2015

Bundesministerium für Bildung und Forschung

Im Auftrag
Liane Horst

- Forschung und Entwicklung
2 - Europäischer Wirtschaftsraum