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Bekanntmachung : Datum:

des Bundesministeriums für Bildung und Forschung über die zweite Förderphase im Rahmen des 6. Energieforschungsprogramms der Bundesregierung "Forschung für eine umweltschonende, zuverlässige und bezahlbare Energieversorgung".

Vom 16.04.2015

Mit dem 6. Energieforschungsprogramm „Forschung für eine umweltschonende, zuverlässige und bezahlbare Energieversorgung“ vom 1. September 2011 hat die Bundesregierung die Schwerpunkte ihrer Förderpolitik im Bereich Energie­technologien für die kommenden Jahre festgelegt. Wesentliches Ziel der Energieforschungspolitik ist es, einen Beitrag zur Realisierung der energiewirtschaftlichen und klimapolitischen Vorgaben der Bundesregierung zu leisten. Damit sollen die Voraussetzungen für einen erfolgreichen Umbau der Energieversorgung in Deutschland zu einem umweltschonenden, sicheren und wirtschaftlichen Energiesystem geschaffen werden. Daneben soll die international führende Position deutscher Unternehmen auf dem Gebiet moderner Energietechnologien ausgebaut sowie technologische ­Optionen gesichert und erweitert werden.

In einer ersten Förderphase des 6. Energieforschungsprogramms hat das Bundesministerium für Bildung und Forschung (BMBF) im Rahmen der Projektförderung mehr als 400 Forschungsvorhaben bewilligt. Die Projektförderung des BMBF im Rahmen des 6. Energieforschungsprogramms wird mit einer zweiten Förderphase fortgeführt. Die ­wesentlichen Akzente der ersten Förderphase bleiben dabei erhalten: Fokussierung auf die Technologien und Systeme sowie die gesellschaftlichen Voraussetzungen, die für den Übergang zu einer nachhaltigen Energieversorgung zentral sind. Strategisch wichtige Forschungsfelder werden konzertiert in ressortübergreifender Zusammenarbeit im Wege gemeinsamer Förderbekanntmachungen bestellt.

In der zweiten Förderphase des BMBF stehen Vorhaben im Fokus, die für den beschleunigten Umbau der Energieversorgung Deutschlands wichtig sind und die dem Brückenschlag von der Grundlagenforschung hin zu Innovationen für die Umsetzung der Energiewende dienen. Das BMBF richtet seine Forschungsförderung an drei Handlungsfeldern aus:

  • Integration erneuerbarer Energien in das bestehende Energiesystem: erneuerbare Energien, Energieeffizienz, Energie­speichertechnologien, Netztechnik und das Zusammenwirken dieser Technologien im Gesamtsystem;
  • Umsetzung von Grundlagenwissen in technologische Lösungen: Transfer von Ergebnissen aus der Grundlagen­forschung in marktfähige Produkte oder Dienstleistungen;
  • Bereitstellung von Systemanalysekapazitäten: Bewertung von Lösungsoptionen unter Berücksichtigung aller ­relevanten technologischen und wirtschaftlichen sowie sozialen, kulturellen und politischen Systemaspekte.

Daneben werden grundlegende Fragestellungen im Bereich der nuklearen Sicherheitsforschung behandelt, die der Förderung des wissenschaftlichen Nachwuchses dienen.

Die bewährte Abstimmung und Koordination der Zusammenarbeit von Wirtschaft, Wissenschaft, Zivilgesellschaft und Politik unter Einbeziehung der Förderaktivitäten auf Bundes- und Länderebene sowie mit den europäischen Förderinstitutionen wird fortgeführt.

Ein weiterer wesentlicher Faktor liegt in der Stärkung der globalen Perspektive der Energieforschung durch Ausbau der Vernetzung innerhalb der Europäischen Union und Ausbau internationaler Kooperationen.

Die zweite Förderphase des 6. Energieforschungsprogramms beginnt am 1. April 2015 und löst damit die erste ­Förderphase ab. Im Rahmen dieser zweiten Förderphase werden ebenfalls Finanzmittel des zum 1. Januar 2011 eingerichteten Sondervermögens „Energie- und Klimafonds“ verwendet.

Die Projektförderung erfolgt anhand von Zuwendungen, Zuweisungen oder Aufträgen auf Ausgaben- bzw. Kosten­basis. Ein Rechtsanspruch auf Gewährung einer Zuwendung, Zuweisung oder Beauftragung besteht nicht. Der Zuwendungsgeber entscheidet nach pflichtgemäßem Ermessen im Rahmen der verfügbaren Haushaltsmittel. Forschungseinrichtungen, die gemeinsam von Bund und Ländern grundfinanziert werden, kann nur unter bestimmten Voraussetzungen ergänzend zu ihrer Grundfinanzierung eine Projektförderung für ihren zusätzlichen Aufwand bewilligt werden. Insbesondere wird von diesen grundfinanzierten außeruniversitären Forschungseinrichtungen erwartet, dass sie die inhaltliche Verknüpfung der Projektförderthemen mit den institutionell geförderten Forschungsaktivitäten darstellen und beide miteinander verzahnen.

Rechtsgrundlage für Zuwendungen bilden die Bundeshaushaltsordnung, zusammen mit den Allgemeinen Verwaltungsvorschriften, in denen die Voraussetzungen und Verfahrensabläufe geregelt sind, sowie die Verordnung (EU) Nr. 651/2014 der Europäischen Kommission vom 17. Juni 2014 zur Feststellung der Vereinbarkeit bestimmter Gruppen von Beihilfen mit dem Binnenmarkt in Anwendung der Artikel 107 und 108 des Vertrags über die Arbeitsweise der Europäischen Union („Allgemeine Gruppenfreistellungsverordnung“ – AGVO) (ABl. L 187 vom 26.6.2014, S. 1). Die Bekanntmachung ist im Sinne von Artikel 107 Absatz 3 des Vertrags über die Arbeitsweise der Europäischen Union mit dem Gemeinsamen Markt vereinbar und von der Anmeldepflicht nach Artikel 108 Absatz 3 des Vertrags über die Arbeitsweise der Europäischen Union freigestellt. Die nach dieser Richtlinie förderfähigen Vorhaben fallen unter Beihilfe für Forschung, Entwicklung und Innovation gemäß Artikel 1 Absatz 1 Buchstabe d AGVO. Die Projektförderung des BMBF im Rahmen der Förderbekanntmachungen „Zukunftsfähige Stromnetze“ vom 17. Dezember 2012 und „Materialforschung für die Energiewende“ vom 29. April 2013 unterliegt ab dem 1. April 2015 ebenfalls diesen Regelungen.

Einem Unternehmen, das einer Rückforderungsanordnung aufgrund einer früheren Kommissionsentscheidung zur Feststellung der Rechtswidrigkeit und Unvereinbarkeit einer Beihilfe mit dem Gemeinsamen Markt nicht Folge geleistet hat, dürfen keine Einzelbeihilfen gewährt werden (Artikel 1 Nummer 4 Buchstabe a und b AGVO 2014). Einzelheiten zu den Fördermodalitäten werden darüber hinaus in spezifischen Förderrichtlinien bzw. Förderbekanntmachungen veröffentlicht.

Bonn, den 16. April 2015

Bundesministerium für Bildung und Forschung

Im Auftrag
Dr. C. Rövekamp