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Änderung der Bekanntmachung : Datum:

des Bundesministerium für Bildung und Forschung der Richtlinien zur Förderung der "Qualitätsoffensive Lehrerbildung".

Vom 26.03.2015

Die Richtlinien zur Förderung der "Qualitätsoffensive Lehrerbildung" vom 10. Juli 2014 (BAnz AT 24.07.2014 B3) werden wie folgt geändert:

Die Nummer "7.2 Förderverfahren" wird wie folgt neu gefasst:

Für die hier vorgesehene erste Förderphase werden zwei Bewilligungsrunden durchgeführt. Die Förderung für Vorhaben der ersten Bewilligungsrunde der ersten Förderphase endet am 31. Dezember 2018. Die Förderung für Vorhaben der zweiten Bewilligungsrunde der ersten Förderphase endet am 30. Juni 2019. An der zweiten Bewilligungsrunde können sich auch die Hochschulen erneut beteiligen, deren Förderanträge nach Entscheidung in der ersten Bewilligungsrunde nicht gefördert wurden. Für Bewilligungen in der ersten Bewilligungsrunde stehen bis zu 70 % der Mittel, für Bewilligungen in der zweiten Bewilligungsrunde mindestens 30 % der Mittel zur Verfügung. Insgesamt stehen in dieser ersten Förderphase bis zu 275 Millionen Euro zur Verfügung.

In der zweiten Förderphase von 2019 bis 2023 stehen, vorbehaltlich der Mittelbereitstellung durch die gesetzgebenden Körperschaften, zur Finanzierung des Programms weitere bis zu 225 Millionen Euro zur Verfügung.

Das Förderverfahren ist zweistufig angelegt.

Die Nummer "7.2.1 Vorlage und Auswahl von Vorhabenbeschreibungen" wird wie folgt neu gefasst:

In der ersten Verfahrensstufe für die erste Bewilligungsrunde sind dem Projektträger zunächst Vorhabenbeschreibungen bis spätestens 14. November 2014 (12.00 Uhr) in deutscher Sprache auf dem Postweg sowie in elektronischer Form vorzulegen. Bei Verbundprojekten sind die Vorhabenbeschreibungen in Abstimmung mit dem vorgesehenen Verbundkoordinator vorzulegen.

Für die zweite Bewilligungsrunde sind dem Projektträger die Vorhabenbeschreibungen bis spätestens 12. Juni 2015 (12.00 Uhr) in deutscher Sprache auf dem Postweg sowie in elektronischer Form vorzulegen.

Die Vorhabenbeschreibung ist über das webbasierte System PT-Outline einzureichen: https://www.pt-it.de/ptoutline/application/Lehrerbildung . Nach abschließender Online-Eingabe und Speicherung im PDF-Format können die geforderten Ausdrucke gefertigt und unterschrieben werden.

Aus der Vorlage einer Vorhabenbeschreibung kann kein Rechtsanspruch auf Förderung abgeleitet werden.

Die Vorlagefrist gilt als Ausschlussfrist. Verspätet eingehende Vorhabenbeschreibungen können daher nicht mehr ­berücksichtigt werden.

Bestandteil des Verfahrens ist eine fachliche Prüfung unter Einbezug externer Gutachterinnen/Gutachter. Die Vor­habenbeschreibungen (Gliederungspunkt A + B, s. u.) müssen daher alle fachlichen Angaben enthalten, die eine ­abschließende gutachterliche Stellungnahme erlauben. Über die Vorhabenbeschreibung hinausgehende Dokumente werden nicht in die Begutachtung einbezogen. Die Vorhabenbeschreibungen dürfen beim Gliederungspunkt B (s. u.) einen Umfang von 15 Seiten für ein Einzelvorhaben und 20 Seiten bei Verbünden (ohne Anlagen) nicht überschreiten. Die Vorhabenbeschreibungen sind in 15 Exemplaren (DIN A4, doppelseitig, Arial 11 pt, Zeilenabstand 1,5 Zeilen und ein Exemplar einseitig und ungebunden als Kopiervorlage) vorzulegen. Das Original der Vorhabenbeschreibung muss die Unterschrift der/des Hauptantragstellers für das geplante Vorhaben tragen und ist innerhalb der oben genannten Einreichungsfristen mit einer Stellungnahme der zuständigen Wissenschaftsbehörde des Sitzlandes oder der zuständigen Wissenschaftsbehörden der Sitzländer an den Projektträger zu richten (§ 5 Absatz 5 und 6 der Bund-Länder-Vereinbarung).

Die vorgelegten Vorhabenbeschreibungen werden unter Einbezug von im Gegenstandsbereich der Fördermaßnahme ausgewiesenen, unabhängigen externen Gutachterinnen/Gutachtern nach folgenden Merkmalen bewertet:

  • Relevanz der Problemstellung, Einbettung in ein Konzept zur Qualitätsverbesserung der Lehramtsausbildung an der Hochschule bzw. den beteiligten Institutionen, Interdisziplinarität,
  • Anknüpfen an durch das Programm vorgegebene Ziele und Handlungsfelder,
  • Angemessenheit des Projektdesigns, Realisierbarkeit des Arbeitsprogramms, Finanzierungs- und Zeitplan,
  • Nachweis einschlägiger Vorarbeiten der Antragsteller/Antragstellerinnen (siehe auch Nummer 4 dieser Richtlinien),
  • Relevanz der erwarteten Ergebnisse für die Weiterentwicklung und Qualitätsverbesserung der Lehrerbildung und Anwendungsbezug der Ergebnisse.

Auf der Grundlage der Bewertung werden die für eine Förderung geeigneten Antragstellerinnen und Antragsteller ausgewählt.

Bund und Länder haben im Rahmen ihrer Bund-Länder-Vereinbarung über ein gemeinsames Programm "Qualitäts- offensive Lehrerbildung" die Einsetzung eines Auswahlgremiums beschlossen (siehe § 5 der Bund-Länder-Verein­barung). Zwölf im Bereich der Hochschullehre ausgewiesene Expertinnen und Experten aus Wissenschaft, Studierendenschaft und der schulpraktischen Professionalisierung sowie zwei Vertreterinnen und Vertreter des Bundes und vier der Länder, von denen zwei der Hochschulseite und zwei der Schulseite angehören, bilden zusammen das Auswahlgremium. Über die Förderung der als förderwürdig bewerteten Vorhabenbeschreibungen und über die Förderhöhe entscheidet das Auswahlgremium im Rahmen der verfügbaren Programmmittel.

Das Auswahlergebnis wird den Antragstellerinnen/Antragstellern schriftlich mitgeteilt.

Die Vorhabenbeschreibungen sind entsprechend der nachfolgenden Gliederung anzulegen und müssen Aussagen zu allen Punkten enthalten:

A. Allgemeine Angaben zum Vorhaben (maximal 2 Seiten)

  • Titel/Thema des Projekts,
  • Art des Vorhabens: Einzelvorhaben oder Verbundvorhaben mehrerer wissenschaftlicher Einrichtungen,
  • Charakter der Vorhabenarbeiten,
  • Hauptansprechpartnerin/Hauptansprechpartner (nur eine Person), vollständige Dienstadresse,
  • gegebenenfalls (z. B. bei Verbünden) weitere Projektleiterinnen/Projektleiter, vollständige Dienstadressen,
  • ausdrückliche Nennung der beteiligten Projektpartner,
  • beantragte Laufzeit, geplanter Beginn des Vorhabens,
  • detaillierter Gesamtfinanzierungsplan, gegebenenfalls (bei Verbünden) gegliedert nach den beteiligten Einrichtungen (jeweils Personalmittel, Sachmittel, gegebenenfalls weitere Positionen; Angaben pro Jahr und Gesamtsumme) sowie
  • Unterschrift der/des Hauptverantwortlichen für das Vorhaben und gegebenenfalls der beteiligten Projektleiterinnen/Projektleiter.

B. Beschreibung der Projektinhalte und weitere Erläuterungen zum Vorhaben (maximal 15 bzw. 20 Seiten)

  1. Kurze Zusammenfassung (maximal 1 Seite),
  2. Darstellung des nationalen und internationalen Problemaufrisses,
  3. Fragestellung, Ziel(e),
  4. Struktureller Ansatz/theoretischer Zugang/analyseleitende Theorie(n).
  5. Kooperationen:
  • Aufzählung der am Projekt direkt beteiligten Kooperationspartner unter Nennung der konkreten Projektanteile und verantwortlichen Beteiligten.
  • Aufzählung weiterer vorgesehener Kooperationen.
  1. Arbeitsprogramm: Vorgehensdesign mit Begründung der Methoden; Durchführung des Projekts (Arbeits- und Zeitplan, Personalressourcen, Meilensteinplanung etc.); Erläuterung der beantragten Finanzpositionen/des ­Finanzierungsplans (Zur Erstellung des Finanzierungsplans wird über PT-Outline eine Vorlage bereitgestellt.).
  2. Verwertungsplan: Aussagen zur Nutzbarkeit der Projektergebnisse (Zielgruppen/potentielle Nutzer, Relevanz für Bildungspraxis und -politik, gegebenenfalls Disseminationsvorhaben, gegebenenfalls weitere Verwertungsstrategie).

Angaben, die nur bei gegebenem Antragsinhalt notwendig sind (innerhalb der oben angegebenen Gesamtseitenzahl):

  • Kooperation zwischen den Projektpartnerinnen/Projektpartnern (gegebenenfalls zwischen den Verbundpartnerinnen/Verbundpartnern wechselseitiger Mehrwert und kurze Beschreibung der Arbeitsteilung zwischen den Partnern).
  • Bei evtl. geplanter zweiter Phase: Neben der genauen Beschreibung der ersten Förderphase von bis zu fünf Jahren ist ein Ausblick auf die zweite Förderphase – inklusive Finanzabschätzung zur zweiten Phase – erforderlich.
  • Angaben zu Promotionsvorhaben im Rahmen des Projekts
  • Angaben zu geplanten eigenen Workshops/Symposien.

C. Anlagen

  1. CV der Projektleiterin/des Projektleiters und gegebenenfalls weiterer Projektbeteiligter,
  2. Eigene Vorarbeiten der Projektleiterin/des Projektleiters und gegebenenfalls weiterer Projektbetreuer

Liste einschlägiger Forschungen und/oder Arbeiten und maximal zehn einschlägige Publikationen bzw. Projektberichte erfolgreich umgesetzter Konzepte zur Lehrerbildung der letzten fünf Jahre, laufende Drittmittelvorhaben mit Bezug zum geplanten Vorhaben (Titel, Förderer und Umfang).

  1. Literaturverzeichnis

Vorhabenbeschreibungen, die diesen Anforderungen und dem oben genannten Gliederungsschema nicht genügen, können nicht berücksichtigt werden.
Der Antragsteller hat keinen Rechtsanspruch auf Rückgabe einer eingereichten Vorhabenbeschreibung.“

Die Nummer "8 Inkrafttreten" wird wie folgt neu gefasst:

"Diese Änderungen treten mit dem Tag der Veröffentlichung im Bundesanzeiger in Kraft."

Berlin, den 26. März 2015

Bundesministerium für Bildung und Forschung

Im Auftrag
A. Scharsich