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Bekanntmachung : Datum:

des Bundesministeriums für Bildung und Forschung von Richtlinien zur Förderung von Nachwuchsgruppen im Rahmen des Konzepts "Bioökonomie als gesellschaftlicher Wandel".

Vom 25.03.2015

1 Zuwendungszweck, Rechtsgrundlage

1.1 Zuwendungszweck

Die "Nationale Forschungsstrategie BioÖkonomie 2030" (siehe http://www.bmbf.de/pub/Nationale_Forschungsstrategie_Biooekonomie_2030.pdf) beschreibt die Vision einer nachhaltigen bio-basierten Wirtschaft. Diese beruht nicht allein auf der Verbindung biotechnologischer Innovationen mit ökonomischen Strategien, sondern sie beschreibt einen umfassenden gesellschaftlichen Wandel, der sich aus der systemischen Verknüpfung von Ökologie, Wirtschaft und Gesellschaft ergibt und politische Weichenstellungen erfordert. Das gilt im nationalen Kontext, aber auch und gerade darüber hinaus. Die Entwicklung hin zu einer nachhaltigen bio-basierten Wirtschaftsweise stellt somit eine gesellschaftliche und politische Herausforderung dar, zu deren Bewältigung insbesondere auch Beiträge der Sozial-, Politik- und Wirtschaftswissenschaften erforderlich sind, um Zielkonflikte aufzuzeigen und nach Lösungen zu suchen, komplexe Wirkungsgeflechte zu betrachten, Innovationen so auszugestalten, dass sie zu den gesellschaftlich erwünschten Zielen führen, und Strategien für den Transformationsprozess zu entwickeln.

Um den Transformationsprozess hin zu einer bio-basierten Wirtschaftsweise zu unterstützen, hat das Bundesministerium für Bildung und Forschung (BMBF) im Juni 2014 unter dem Titel "Bioökonomie als gesellschaftlicher Wandel" ein Konzept zur Förderung sozial- und wirtschaftswissenschaftlicher Forschung im Rahmen der "Nationalen Forschungsstrategie BioÖkonomie 2030" veröffentlicht (siehe http://ec.europa.eu/small-business/faq/index_de.htm ). Es umfasst vier Module, von denen eines auf die Förderung des wissenschaftlichen Nachwuchses gerichtet ist.

Ziel des Konzepts ist es, eine spezifisch auf den bioökonomischen Transformationsprozess ausgerichtete, sozialwissenschaftliche Forschung im weiteren Sinne zu etablieren, sie mit der natur- und technikwissenschaftlichen Forschung zu verzahnen und ihre Ergebnisse als wichtige Beiträge zur Umsetzung der "Nationalen Forschungsstrategie BioÖkonomie 2030" und zur Realisierung einer nachhaltigen bio-basierten Wirtschaftsweise zu nutzen. Der erste Schritt dazu soll mit der Förderung von Nachwuchsgruppen gemacht werden, die sich aus dem Spektrum der Sozial-, Politik- und Wirtschaftswissenschaften, aber auch der Kultur- und Geisteswissenschaften rekrutieren und die eine solche Forschung zur Bioökonomie an Hochschulen, Forschungs- und Wissenschaftseinrichtungen verankern.

"Bioökonomie als gesellschaftlicher Wandel" adressiert die mit einer bioökonomischen Transformation verbundenen gesellschaftlichen Herausforderungen nicht nur inhaltlich, sondern auch konzeptionell durch die Ausgestaltung des ersten Fördermoduls als Nachwuchsförderung. Denn für das Gelingen einer wissensbasierten Transformation hin zu einer nachhaltigen bio-basierten Wirtschaftsweise ist es entscheidend, dass sich vor allem in der jüngeren Generation von Forscherinnen und Forschern eine selbstverständliche interdisziplinäre und konstruktive Zusammenarbeit sowohl innerhalb der oben genannten Disziplinen als auch mit den Natur- und Technikwissenschaften etabliert. Mit der initialen Förderung von Nachwuchsgruppen entspricht "Bioökonomie als gesellschaftlicher Wandel" somit der großen Bedeutung, die Nachwuchsforscherinnen und Nachwuchsforschern für eine Bewältigung der zuvor beschriebenen gesamtgesellschaftlichen Herausforderung zukommt.

1.2 Rechtsgrundlage

Der Bund gewährt die Zuwendungen nach Maßgabe dieser Richtlinien, der §§ 23 und 44 der Bundeshaushaltsordnung (BHO) und den dazu erlassenen Verwaltungsvorschriften (VV) sowie der "Richtlinien für Zuwendungsanträge auf Ausgabenbasis (AZA)" bzw. der "Richtlinien für Zuwendungsanträge auf Kostenbasis (AZK)" des BMBF. Ein Rechtsanspruch auf Gewährung einer Zuwendung besteht nicht. Die Bewilligungsbehörde entscheidet nach pflichtgemäßem Ermessen im Rahmen der verfügbaren Haushaltsmittel.

Diese Förderrichtlinien gelten in Verbindung mit der "Nationalen Forschungsstrategie BioÖkonomie 2030" (http://www.bmbf.de/de/biooekonomie.php) und den dort verknüpften Dokumenten.

2 Gegenstand der Förderung

Um das Forschungsfeld "Bioökonomie als gesellschaftlicher Wandel" in der Wissenschaft zu etablieren, soll jungen innovativen Forscherinnen und Forschern bereits frühzeitig die Möglichkeit eröffnet werden, sich auf diesem Feld zu profilieren. Hierzu sollen Nachwuchsgruppen aus den Sozial-, Politik- und Wirtschaftswissenschaften, aber auch der Kultur- und Geisteswissenschaften an Hochschulen oder außerhochschulischen Forschungs- und Wissenschafts­einrichtungen gefördert werden. Es ist beabsichtigt, den Forschungszweig weiter zu stärken und gegebenenfalls in zwei Jahren eine weitere Auswahlrunde vorzunehmen.

Jungen Forscherinnen und Forschern soll es ermöglicht werden, jenseits disziplinärer Grenzen an innovativen Beiträgen zur Gestaltung einer nachhaltigen bio-basierten Wirtschaftsweise zu arbeiten und ihre Forschung nach eigenem Bedarf mit natur- und technikwissenschaftlichen Disziplinen zu vernetzen. Zugleich sollen mit der Einrichtung solcher Nachwuchsgruppen Impulse für die Verankerung von Bioökonomie als Forschungsfeld in den genannten Disziplinen und für die Etablierung einer auf gesellschaftliche Herausforderungen fokussierten Perspektive auf die Bioökonomie gegeben werden. Die Nachwuchsgruppen können auch innerhalb natur- oder technikwissenschaftlich orientierter Institute angesiedelt werden, wenn die Leiterin oder der Leiter dem aufgeführten Fächerspektrum zuzuordnen ist und die Ausrichtung der Gruppe insgesamt sozial-, politik- oder wirtschaftswissenschaftlich ist.

Eine mögliche interdisziplinäre Zusammensetzung der Nachwuchsgruppen sollte sich dabei aus der jeweiligen Themenstellung ergeben. Je nach thematischen Erfordernissen ist zudem denkbar, zeitweilig oder für die gesamte Dauer der Projektlaufzeit Natur- oder Technikwissenschaftler/innen in die Gruppe zu integrieren.

Gefördert werden Forschungs-, Entwicklungs- und Innovationsvorhaben (FuEuI-Vorhaben) von Forschungsgruppen an wissenschaftlichen Einrichtungen in Deutschland, die aus einem Bewerbungsverfahren hervorgehen. Das FuEuI-Vorhaben einer Forschungsgruppe kann insgesamt bis zu fünf Jahre gefördert werden. Besondere Berücksichtigung erfahren Forschungsvorhaben, die sich mit Fragestellungen rund um die sozialen, politischen und ökonomischen Implikationen eines Transformationsprozesses hin zu einer bio-basierten und nachhaltigen Wirtschaftsweise befassen. Dabei kann es um die Bedingungen gehen, unter denen der bioökonomische Wandel erfolgreich zu gestalten und zu legitimieren ist, aber auch um Ziel- oder Verteilungskonflikte, die im Zuge dieser Transformation auftreten können. Da die zunehmende Bedeutung der Bioökonomie kein national oder regional begrenztes Phänomen ist, kann ein weiterer Fokus der zu fördernden Forschungsarbeiten auf der Entwicklung transnationaler Perspektiven liegen. Ein solcher Blick über den nationalen bzw. regionalen Bezugsrahmen hinaus sollte mittelfristig zum selbstverständlichen Gegenstand bioökonomisch ausgerichteter Forschung werden. In diesem Sinn werden auch internationale Kooperationen auf der Ebene des wissenschaftlichen Nachwuchses begrüßt.

Intention der Förderung ist es, sozial-, politik- und wirtschaftswissenschaftliche Forschung zur Bioökonomie anzuregen, darüber hinaus soll das Thema aber auch als Forschungsfeld in diesen Disziplinen etabliert und sichtbar gemacht werden. Aktivitäten, die dem Aufbau einer – möglichst interdisziplinär – vernetzten „Community“ und der Verbreitung einschlägiger Forschungsergebnisse dienen, sind daher ebenfalls förderfähig. Der Projektskizze (zum Verfahren siehe Nummer 7) können daher zusätzlich Vorschläge beigefügt werden, mit welchen konkreten Aktivitäten (z. B. Seminare, Kolloquien, Vortragsreihen, Publikationen, Internetplattform) diese Ziele erreicht werden können. Die unterbreiteten Vorschläge werden unabhängig von den skizzierten Forschungsvorhaben bewertet.

3 Zuwendungsempfänger

Antragsberechtigt sind Hochschulen und außerhochschulische Forschungs- und Wissenschaftseinrichtungen, die ihren Sitz in Deutschland haben.

Forschungseinrichtungen, die von Bund und/oder Ländern grundfinanziert werden, kann neben ihrer institutionellen Förderung nur unter bestimmten Voraussetzungen eine Projektförderung für ihre zusätzlichen projektbedingten Ausgaben beziehungsweise Kosten bewilligt werden.

Förmliche Förderanträge sind von der Leiterin bzw. dem Leiter einer Nachwuchsgruppe vorzubereiten und durch die jeweilige Hochschule oder Forschungseinrichtung, an der die Nachwuchsgruppe etabliert werden soll, zu stellen. Junge Wissenschaftlerinnen und Wissenschaftler, die sich um eine Nachwuchsgruppe bewerben, müssen daher im Vorfeld Einvernehmen mit einer aufnehmenden Hochschule oder Forschungseinrichtung erzielen (siehe Nummer 4). Bewerber können deutsche oder ausländische Wissenschaftlerinnen/Wissenschaftler sein, die in der Regel bereits promoviert worden sind, aber noch keine Professur oder eine sonstige leitende Funktion innehaben.

4 Zuwendungsvoraussetzungen

Die Gewährung von Zuwendungen erfolgt unter der Voraussetzung, dass sie auf Grundlage der Regelungen zu nicht-wirtschaftlichen Tätigkeiten der Nummern 2.1.1 bis 2.1.2 des Unionsrahmens für staatliche Beihilfen zur Förderung von Forschung, Entwicklung und Innovation (2014/C198/01) nicht als Beihilfe im Sinne von Artikel 107 Absatz 1 des AEUV (ehemals Artikel 87 Absatz 1 EG-Vertrag) zu qualifizieren ist.

Voraussetzung für eine Zuwendung ist, dass die jeweilige aufnehmende Einrichtung die zur Durchführung des Projekts erforderlichen Arbeitsmöglichkeiten zur Verfügung stellt, die Leiterin bzw. den Leiter der Nachwuchsgruppe in allen Belangen unterstützt und sicherstellt, dass die wissenschaftliche Tätigkeit der Gruppe eigenständig stattfinden kann. Eine entsprechende Verpflichtungserklärung der aufnehmenden Einrichtung ist Teil des förmlichen Antrags. Bereits in der Projektskizze (zum Verfahren vgl. Nummer 7.2) sollte die aufnehmende Einrichtung zumindest benannt werden. Es wird empfohlen, frühzeitig Kontakt zu den zuständigen Stellen aufzunehmen und schon der Projektskizze eine (formlose) Absichtserklärung der aufnehmenden Einrichtung beizufügen.

Von den Leiterinnen und Leitern der geförderten Nachwuchsgruppen wird erwartet, dass sie an gemeinsamen Statustreffen teilnehmen, die einmal pro Jahr vorgesehen sind. Die Reisekosten hierfür sind im Finanzierungsplan aufzuführen.

5 Art, Umfang und Höhe der Zuwendung

Die Zuwendungen können im Wege der Projektförderung als nicht rückzahlbare Zuschüsse gewährt werden.

Bemessungsgrundlage für Hochschulen, Forschungs- und Wissenschaftseinrichtungen sind die zuwendungsfähigen projektbezogenen Ausgaben (bei Helmholtz-Zentren und der Fraunhofer-Gesellschaft die zuwendungsfähigen projektbezogenen Kosten), die individuell bis zu 100 % gefördert werden können.

Zuwendungsfähig ist der vorhabenbedingte Mehraufwand wie Personal-, Reise- und Sachmittel, einschließlich Publikationskosten, sowie projektbezogene Investitionen, die nicht der Grundausstattung des Antragstellers zuzurechnen sind. Abhängig vom thematischen Zuschnitt können neben der Stelle der Leiterin bzw. des Leiters bis zu fünf weitere Stellen gefördert werden.

Bei Forschungsvorhaben an Hochschulen wird zusätzlich zu den zuwendungsfähigen Ausgaben eine Projektpauschale gewährt.

Falls im Rahmen eines FuEuI-Vorhabens mit Partnern kooperiert wird, die ihren Sitz außerhalb Deutschlands haben, müssen diese ihren Projektanteil aus eigenen Mitteln bestreiten bzw. dafür in ihrem Heimatland Fördermittel einwerben.

6 Sonstige Zuwendungsbestimmungen

Bestandteil eines Zuwendungsbescheids auf Kostenbasis werden grundsätzlich die Allgemeinen Nebenbestimmungen für Zuwendungen auf Kostenbasis des BMBF an Unternehmen der gewerblichen Wirtschaft für FuE-Vorhaben (NKBF98).

Bestandteil eines Zuwendungsbescheids auf Ausgabenbasis werden die Allgemeinen Nebenbestimmungen für Zuwendungen zur Projektförderung (ANBest-P), die Besonderen Nebenbestimmungen für Zuwendungen des BMBF zur Projektförderung auf Ausgabenbasis (BNBest-BMBF98) und die Besonderen Nebenbestimmungen für den Abruf von Zuwendungen im mittelbaren Abrufverfahren im Geschäftsbereich des BMBF (BNBest-mittelbarer Abruf-BMBF), sofern die Zuwendungsmittel im sogenannten Abrufverfahren bereitgestellt werden.

7 Verfahren

7.1 Einschaltung eines Projektträgers und Anforderung von Unterlagen

Mit der Abwicklung der Fördermaßnahme hat das BMBF derzeit folgenden Projektträger (PT) beauftragt:

Projektträger Jülich
Geschäftsbereich Bioökonomie
Forschungszentrum Jülich GmbH
52425 Jülich
Internet: http://www.ptj.de

Ansprechpartner sind:

Dr. Dieter Konold
Telefon: 0 24 61/61-88 52
Telefax: 0 24 61/61-98 51
E-Mail: d.konold@fz-juelich.de

Dr. Thomas Schwietring
Telefon: 0 24 61/61-16 68
Telefax: 0 24 61/61-98 51
E-Mail: t.schwietring@fz-juelich.de
Soweit sich hierzu Änderungen ergeben, wird dies im Bundesanzeiger oder in anderer, geeigneter Weise bekannt gegeben.

Beim Projektträger sind weitere Informationen erhältlich.

Vordrucke für Förderanträge, Richtlinien, Merkblätter, Hinweise und Nebenbestimmungen können im Formularschrank des BMBF unter https://foerderportal.bund.de/easy/easy_index.php?auswahl=easy_formulare&formularschrank=bmbf im Internet abgerufen oder unmittelbar beim Projektträger angefordert werden. Zur Erstellung von Projektskizzen und förmlichen Förderanträgen ist das elektronische Antragssystem "easy-Online" ( https://foerderportal.bund.de/easyonline ) zu nutzen.

Eingereichte Skizzen und Anträge sollten so abgefasst sein, dass eine Beurteilung anhand der unten genannten Kriterien möglich ist. Förderinteressierten wird empfohlen, frühzeitig Kontakt mit dem zuständigen Projektträger aufzunehmen.

7.2 Antragsverfahren

Das Antragsverfahren ist zweistufig angelegt.

7.2.1 Vorlage und Auswahl von Projektskizzen

In der ersten Verfahrensstufe sind dem Projektträger Jülich zunächst Projektskizzen in schriftlicher und elektronischer Form (MS-Word oder PDF-Datei) auf mindestens zehn und höchstens zwanzig Seiten – ungeachtet der Formblätter des "easy-Online"-Systems (siehe Nummer 7.1) – möglichst in deutscher, in Ausnahmefällen auch in englischer Sprache zuzuleiten.

Einreichungsfrist ist der 10. Juli 2015. Anträge, die nach dem oben angegebenen Zeitpunkt eingehen, können möglicherweise nicht mehr berücksichtigt werden.

Die Projektskizzen werden von den potenziellen Nachwuchsgruppenleiterinnen bzw. Nachwuchsgruppenleitern eingereicht. Sie sollen die folgenden Punkte enthalten:

  • Zusammenfassung (allgemeine Ziele, Arbeitsplan und erwartete Ergebnisse),
  • Darstellung des Forschungsansatzes,
  • wissenschaftliche Einordnung der Fragestellung und ihrer Relevanz,
  • Arbeitsziele und Arbeitsplan, einschließlich der geplanten Zusammensetzung der Nachwuchsgruppe und Überlegungen zur Gewährleistung der Weiterqualifizierung der Gruppenmitglieder,
  • nachvollziehbarer Finanzierungsplan bzw. Vorkalkulation (bei Hochschulen einschließlich der Projektpauschale),
  • Darstellung der praktischen Relevanz der erwarteten Ergebnisse („Verwertungsplan“).

Darüber hinaus ist den Projektskizzen ein Lebenslauf beizulegen, die aufnehmende Einrichtung zu benennen sowie – sofern bereits vorliegend – deren Absichtserklärung zur Aufnahme (vgl. auch Nummer 4) hinzuzufügen.

Der Lebenslauf sollte die fachliche Qualifikation ausweisen und Aufschluss über die Fähigkeit geben, eine Nachwuchsgruppe zu leiten. Die bisherigen Forschungsschwerpunkte sollten Anknüpfungspunkte an das in Nummer 2 genannte Themenspektrum bieten, einschlägige Vorarbeiten auf dem Gebiet der Bioökonomie sind aber keine grundlegende Fördervoraussetzung, da es explizites Ziel dieser Förderrichtlinien ist, eine entsprechende Forschungsagenda erst zu etablieren.

Die Projektskizzen sind mit Font "Arial", Schriftgrad 10 pt und anderthalbfachem Zeilenabstand anzufertigen und über das elektronische Formular-System "easy-Online" ( https://foerderportal.bund.de/easyonline ) einzureichen.

Vorschläge für die in Nummer 2 beschriebenen Vernetzungsaktivitäten sind auf maximal fünf DIN-A4-Seiten, Font "Arial", Schriftgrad 10 pt und anderthalbfacher Zeilenabstand, einzureichen. Die hierfür vorgesehenen Ausgaben bzw. Kosten sind gesondert auszuweisen.

Die Projektskizzen werden – gegebenenfalls unter Hinzuziehung externer Fachleute – bewertet. Kriterien für die Bewertung der skizzierten Forschungsvorhaben sind insbesondere:

  • die Relevanz des Beitrags zur Erreichung der Ziele der Fördermaßnahme sowie der übergeordneten "Nationalen Forschungsstrategie BioÖkonomie 2030",
  • die Relevanz des Beitrags für das Verständnis übergreifender gesellschaftlicher und politischer Herausforderungen und Prozesse sozialen Wandels,
  • die wissenschaftliche Qualität und Originalität des skizzierten Projekts und der zu erwartenden Forschungserträge,
  • die Struktur und Realisierbarkeit des umrissenen Arbeitsvorhabens.

Etwaig eingereichte Vorschläge für oben benannte Vernetzungsaktivitäten werden hinsichtlich ihrer Kreativität, Schlüssigkeit, praktischen Umsetzbarkeit und potenziellen Wirksamkeit bewertet.

Beabsichtigt ist, die Antragsteller/innen, deren Projektskizzen positiv bewertet wurden, einzuladen, ihre Forschungsprojekte persönlich vor einem Begutachtungsgremium zu präsentieren und zu Rückfragen Stellung zu nehmen. Die Projektskizze und die Präsentation bilden die Grundlage für eine mögliche Förderempfehlung seitens der Gutachterinnen und Gutachter. Das Auswahlergebnis wird den Interessenten schriftlich mitgeteilt.

Es besteht kein Rechtsanspruch auf Rückgabe einer eingereichten Projektskizze und evtl. weiterer vorgelegter Unterlagen, die im Rahmen dieser Verfahrensstufe eingereicht wurden.

7.2.2 Förmliche Förderanträge

Diejenigen Interessentinnen und Interessenten, deren Projektskizzen als prioritär bewertet worden sind, werden aufgefordert, in Abstimmung mit der aufnehmenden Einrichtung einen förmlichen Förderantrag vorzubereiten und ihn durch die Hochschule oder Forschungseinrichtung, an der die Nachwuchsgruppe etabliert werden soll, einzureichen. Über den Antrag wird nach abschließender Prüfung entschieden. Die Erstellung der förmlichen Förderanträge erfolgt über das elektronische Formular-System für Anträge und Angebote "easy-Online" ( https://foerderportal.bund.de/easyonline ). Dem förmlichen Antrag ist u. a. eine ausführliche Vorhabenbeschreibung entsprechend den Richtlinien des BMBF beizufügen, für die auch auf die Projektskizze zurückgegriffen werden kann.

7.3 Zu beachtende Vorschriften

Für die Bewilligung, Auszahlung und Abrechnung der Zuwendung sowie für den Nachweis und die Prüfung der Verwendung und die gegebenenfalls erforderliche Aufhebung des Zuwendungsbescheids und die Rückforderung der gewährten Zuwendung gelten die Verwaltungsvorschriften zu § 44 BHO sowie die §§ 48 bis 49a des Verwaltungsverfahrensgesetzes, soweit nicht in diesen Förderrichtlinien Abweichungen zugelassen sind.

8 Inkrafttreten

Diese Förderrichtlinien treten am Tag nach der Veröffentlichung im Bundesanzeiger in Kraft.

Berlin, den 25. März 2015

Bundesministerium für Bildung und Forschung

Im Auftrag
Dr. Henk van Liempt