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Bekanntmachung : Datum:

des Bundesministeriums für Bildung und Forschung von Richtlinien zur Förderung von Forschungs- und Entwicklungsvorhaben im Rahmen der Sozial-ökologischen Forschung zum Themenschwerpunkt "Nachhaltige Transformation urbaner Räume".

Vom 05.03.2015

1 Zuwendungszweck, Rechtsgrundlage

1.1 Zuwendungszweck

Innerhalb des Rahmenprogramms „Forschung für Nachhaltige Entwicklungen“ (FONA) beabsichtigt das Bundesministerium für Bildung und Forschung (BMBF) Forschungs- und Entwicklungsvorhaben zur Begleitung und Unterstützung von Transformationsprozessen zur Nachhaltigen Stadtentwicklung zu fördern. Die bisherige Förderung der „Sozial-ökologischen Forschung“ (SÖF) wird um diesen neuen Schwerpunkt ergänzt. Er stellt einen Baustein im aktuellen SÖF-Agendaprozess dar und ordnet sich in den Kontext der Leitinitiative „Zukunftsstadt“ des Rahmenprogramms „Forschung für Nachhaltige Entwicklungen“ (FONA3) ( Forschung für die Nachhaltigkeit ) und der „Strategischen Forschungs- und Innovationsagenda“ der Bundesregierung im Wissenschaftsjahr 2015 „Zukunftsstadt“ ein. Diese Agenda wurde im Rahmen der von BMBF, Bundesministerium für Umwelt, Naturschutz, Bau und Reaktorsicherheit, Bundesministerium für Wirtschaft und Energie und Bundesministerium für Verkehr und digitale Infrastruktur initiierten Nationalen Plattform Zukunfts­stadt (NPZ) in einem etwa 1,5-jährigen Dialogprozess unter Beteiligung von Fachleuten aus Wissenschaft, Wirtschaft, Kommunen und Zivilgesellschaft für die nachhaltige Stadt der Zukunft erarbeitet ( http://www.nationale-plattform-zukunftsstadt.de/ /).

Ziel der Fördermaßnahme ist es, durch gesellschaftsbezogene inter- und transdisziplinäre Forschungsprojekte Vorschläge für Transformationsprozesse in urbanen Räumen zu entwickeln und gemeinsam mit der Praxis zu erproben, die dem Leitbild der Nachhaltigen Entwicklung verpflichtet sind.

Leitende Vision ist eine CO2-neutrale Stadt, in der Ressourcen geschont, städtebauliche Umfelder, Infrastrukturen und Wirtschaft zukunftsstadt-verträglich und krisenfest (resilient) gestaltet, Bürger beteiligt, verschiedene Kulturen und soziale Gruppen integriert sowie neue Formen des Miteinanders, der Kommunikation und der Kooperation von Wirtschaft und Kommune in ihren jeweiligen räumlichen Bezügen erprobt werden. In der SÖF-typischen Analyse der Wechselwirkungen zwischen Gesellschaft, Wirtschaft und Umwelt bezieht diese neue Förderbekanntmachung die räumliche Dimension explizit mit ein. Denn soziale, ökonomische und politische Entwicklungen wirken sich räumlich aus, etwa in Form von spezifischen Nutzungen oder auch von spezifischen Belastungen bestimmter Räume, und haben so eine unmittelbare Wirkung auf die Lebensqualität in der Stadt.

Ziel der Förderung ist, durch Forschung die Grundlagen für Folgendes zu legen:

  • Entwicklung und Erprobung neuer Formen der kommunalen Nachhaltigkeits-Governance, die Möglichkeiten für zivilgesell­schaftliche Eigeninitiative und Partizipation schaffen, soziale Innovationen fördern sowie eine nachhaltige Entwicklung sicherstellen (Transformationsmanagement);
  • Erarbeitung von Vorschlägen für die nachhaltige Gestaltung des wirtschaftlichen Strukturwandels unter Berücksichtigung der demographischen, räumlichen und branchentypischen Kontexte;
  • Entwicklung von Vorschlägen zur sozial-ökologischen Transformation städtischer Infrastruktur unter Berücksichtigung von Potenzialen und Risiken integrierter Versorgungssysteme und deren Wirkung auf die Resilienz;
  • Entwicklung von Lösungsvorschlägen zum konstruktiven Umgang mit sozialen, kulturellen, demographischen und ökologischen Spannungsverhältnissen im Gesamtsystem Stadt, in Stadtteilen oder Quartieren. Dabei gilt es, den Herausforderungen im Hinblick auf die Qualität und Nachhaltigkeit des urbanen Lebens gerecht zu werden.

1.2 Rechtsgrundlage

Vorhaben können nach Maßgabe dieser Richtlinien, der BMBF-Standardrichtlinien für Zuwendungen auf Ausgaben- und Kostenbasis und der Verwaltungsvorschriften zu den §§ 23, 44 der Bundeshaushaltsordnung (BHO) durch Zuwendungen gefördert werden. Ein Rechtsanspruch auf Gewährung einer Zuwendung besteht nicht. Der Zuwendungsgeber entscheidet auf Grund seines pflichtgemäßen Ermessens im Rahmen der verfügbaren Haushaltsmittel.

Die Förderung nach dieser Richtlinie erfüllt die Voraussetzungen der Verordnung (EU) Nr. 651/2014 der EU-Kommission vom 17. Juni 2014 zur Feststellung der Vereinbarkeit bestimmter Gruppen von Beihilfen mit dem Binnenmarkt in Anwendung der Artikel 107 und 108 des Vertrags über die Arbeitsweise der Europäischen Union („Allgemeine Gruppenfreistellungsverordnung“ – AGVO) (ABl. L 187 vom 26.6.2014, S. 1), und ist demnach im Sinne von Artikel 107 Absatz 3 des Vertrags über die Arbeitsweise der Europäischen Union mit dem Gemeinsamen Markt vereinbar und von der Anmeldepflicht nach Artikel 108 Absatz 3 des Vertrags über die Arbeitsweise der Europäischen Union freigestellt.

Gemäß Artikel 1 Nummer 4 Buchstabe a und b AGVO werden Unternehmen, die einer Rückforderungsanordnung aufgrund einer früheren Kommissionsentscheidung zur Feststellung der Rechtswidrigkeit und Unvereinbarkeit einer Beihilfe mit dem gemeinsamen Markt nicht Folge geleistet haben, von der Förderung ausgeschlossen.

2 Gegenstand der Förderung

Weltweit wandeln sich derzeit ländliche und urbane Räume in einem Maße wie kaum jemals zuvor. Stadt und Land stehen unter einem enormen Veränderungsdruck. Nicht nur demographische und ökonomische Prozesse, auch der Klimawandel und andere Umweltveränderungen erzeugen Handlungsdruck. Den Städten steht ein Modernisierungsprozess bevor, der nicht nur ökologische, ökonomische, räumliche und technische Fragen bearbeitet, sondern der auch den sozialen Problemlagen in den Stadtgesellschaften gerecht wird. Daher sind integrative Strategien gefragt, die ökologische und gesellschaftliche Anforderungen verbinden und auf eine resiliente Stadtstruktur zielen. Es gilt, soziale Spaltungen zu mindern, sozio-ökonomische und räumlich-städtebauliche Strukturen zu stabilisieren sowie zugleich umweltverträgliche neue technische Systeme in städtischer Infrastruktur, gewerblichen Unternehmen und privaten Haushalten zu etablieren. Zweifellos sind dazu auch neue Formen der Bürgerbeteiligung und neue kooperative Strukturen aufzubauen; es sind neue Organisationsformen nötig, die sich an Prinzipien der Nachhaltigkeit orientieren und Gemeinwohlziele verfolgen. Die nachhaltige Transformation urbaner Räume zielt insbesondere auch auf eine Verbesserung der Lebensqualität in der Stadt, indem weniger Ressourcen verbraucht, die Luftqualität verbessert und die Lärmbelastung verringert werden, indem Flächen und Infrastrukturen effizienter genutzt werden, indem Verteilungswirkungen und Teilhabemöglichkeiten gerechter gestaltet werden und indem die Bevölkerung intensiver an den Prozessen und Entscheidungen zur Stadtentwicklung beteiligt wird. Bestenfalls wird Nachhaltigkeit zu einem Anliegen der gesamten Stadtgesellschaft, das sich auch in den verschiedensten individuellen oder kollektiven Aktivitäten ausdrückt, vom bürgerschaftlichen Engagement bis zum urban gardening.

2.1 Themenbereiche und Kriterien für die Forschungsarbeiten

Aus der Perspektive einer gesellschaftswissenschaftlichen Nachhaltigkeitsforschung, die die Natur- und Ingenieurswissenschaften (Interdisziplinarität) sowie Erkenntnisse und Problemstellungen der Praxis (Transdisziplinarität) einbezieht und ihnen gegenüber offen und anschlussfähig ist, können Forschungsbeiträge zu folgenden Themenbereichen geliefert werden:

  1. Transformationsmanagement, Governance und Partizipation: Gestaltung des Wandels gemeinsam mit Bürgern und Zivilgesellschaft.
  2. Wandel städtischer Wirtschaftsstrukturen: Optionen und Potenziale einer nachhaltigen Entwicklung.
  3. Sozial-ökologische Transformation städtischer Infrastrukturen und Resilienz: Potenziale und Risiken integrierter Versorgungssysteme.
  4. Städtisches Leben und Urbanität: Den demographischen Wandel gestalten, soziale, ökologische und kulturelle Chancen in Quartieren und Stadtteilen nutzen, alternative räumliche Nutzungskonzepte entwickeln.

Dabei werden Forschungs- und Entwicklungsvorhaben gefördert, die folgenden grundsätzlichen Kriterien genügen:

  • Es werden sozial-ökologisch ausgerichtete Forschungsvorhaben gefördert, die inter- und transdisziplinären Forschungsansätzen folgen und auf diese Weise ökologische, ökonomische, soziale und technische Aspekte in einer problembezogenen Perspektive verknüpfen.
  • Zu gewährleisten ist eine enge Zusammenarbeit zwischen Partnern aus der Praxis (insbesondere Kommunen, Zivilgesellschaft, Unternehmen) und wissenschaftlichen Einrichtungen bereits von der Problemdefinition an. Erfahrungen und Erkenntnisse aus der Praxis sind in die Konzipierung und Durchführung des Forschungsvorhabens zwingend einzubeziehen.
  • Voraussetzung ist, dass mindestens eine kommunale Einrichtung bzw. Organisation eine aktive und tragende Rolle im Projekt wahrnimmt. Praxispartner, insbesondere Kommunen, können als Verbundpartner eine eigene Zuwendung erhalten (eigener Projektantrag). Ansonsten ist der Beitrag der Praxispartner zum Vorhaben in Form eines eigenen Arbeitsplanes zu dokumentieren. Sofern einzelne Praxispartner keinen eigenen Projektantrag einreichen, können gegebenenfalls Mittel für die Aufwandsentschädigung der Praxispartner (etwa NGOs) beantragt werden.
  • Es ist mindestens ein Forschungsinstitut zu beteiligen, das einen umfassenden Forschungsbeitrag leistet. Projekte ohne weitreichenden Forschungsbezug und ohne interdisziplinäre Perspektive und Zusammensetzung sind von der Förderung ausgeschlossen.
  • Die Forschungsprojekte sollen bevorzugt in Form thematisch orientierter Verbünde, in Ausnahmefällen auch als Einzelvorhaben strukturiert sein. Ausdrücklich möglich ist der Zusammenschluss mehrerer kommunaler Körperschaften und/oder Organisationen zu einem Forschungsverbund, der sich auf bestimmte Problembereiche der nachhaltigen Entwicklung fokussiert (z. B. Infrastruktur, Stadtteilkonzepte) und auf der Grundlage wissenschaftlicher Forschung hierfür gemeinsame Nachhaltigkeitsstrategien entwickelt, erprobt und anwendet.
  • Die Forschungsarbeiten sollen Ergebnisse liefern, die für die praktische Umsetzung der nachhaltigen Stadtentwicklung eine hohe Relevanz haben und konkrete Handlungsempfehlungen für beteiligte Akteure beinhalten. Ein möglichst schneller Wissenstransfer aus den Projekten in die Anwendung ist sicherzustellen. Der Arbeitsplan muss daher konkrete Maßnahmen der Öffentlichkeitsarbeit und des Wissenstransfers (auch von Zwischenergebnissen) beinhalten.
  • Vorhaben, bei denen die Erprobung der entwickelten innovativen Konzepte, Verfahren oder Instrumente in der Praxis Teil des Projektes ist, werden prioritär gefördert.
  • Die Weiterentwicklung eingeführter und die Erprobung neuer methodischer Forschungsansätze, die Raum für Experimente bieten (z. B. „Reallabore“), sind ausdrücklich erwünscht.
  • Die Forschung kann bei thematischer Relevanz auch den europäischen Nachbarschaftsraum mit einbeziehen, um Erkenntnisse aus der Wissenschaft und Praxis sowie aus dem staatlichen Handeln zur Unterstützung der nachhaltigen Entwicklung zu gewinnen und diese in die Prozesse auf nationaler Ebene einzuspeisen.
  • Es ist zu prüfen und darzustellen, inwieweit die Berücksichtigung der Genderperspektive im Forschungsdesign wesentliche Erkenntnisse verspricht.
  • Anträge können entweder zu einem der in Nummer 2.1 genannten Themenbereiche oder themenübergreifend gestellt werden.

2.2 Forschungsinhalte und -fragen

  1. Transformationsmanagement, Governance und Partizipation: Gestaltung des Wandels gemeinsam mit Bürgern und Zivilgesellschaft

Eine Transformation zur nachhaltigen Stadt gelingt nur, wenn die institutionellen Rahmenbedingungen gegeben, Strategien der Umsetzung entwickelt und die Bürger beteiligt werden. Ein wichtiges Instrument ist die „kommunale Nachhaltigkeitssteuerung“ und das „kommunale Transformationsmanagement“. Insbesondere sind Beiträge zu den folgenden Forschungsthemen erwünscht:

  • Bewertung vorhandener Instrumente einer Nachhaltigkeitssteuerung auf kommunaler Ebene und ihre Weiterentwicklung: Insbesondere ist zu ergründen, wie wirksam die formellen und informellen Instrumente der räumlichen Planung (Stadtplanung, Stadtentwicklung) Nachhaltigkeit unterstützen und wie die Instrumente verändert und weiterentwickelt werden können, um die Wirksamkeit noch zu verbessern. In diesem Zusammenhang sind auch die Angemessenheit und Erfolgschancen verschiedener Steuerungstypen (Anreize, Regulierungen, indikatorengestützte Strategien, Kooperationen zwischen Kommune und Zivilgesellschaft, Wirtschaft etc.) zu ergründen.
  • Entwicklung integrierter und sektoraler Vulnerabilitäts- und Risikoanalysen: Diese sollten neben verschiedenen Umweltmedien und Raumnutzungen gleichermaßen sozialräumliche Faktoren berücksichtigen und auf integrierten Zukunftsprognosen städtischer Entwicklungen basieren. Dabei sollten sozial-ökologisch sensitive Monitoringverfahren und Modellierungen helfen, die Wirkung von Anpassungs- und Planungsmaßnahmen abzuschätzen. In diesem Zusammenhang ist Resilienz als Organisationsprinzip in der Stadtplanung zu bewerten und zu operationalisieren.
  • Analyse und Bewertung der Handlungsrationalitäten und Eigenlogiken von hemmenden und treibenden Akteuren der Transformation: Neben der Beschreibung und Analyse sind hierbei insbesondere Konzepte zur Initiierung und Stärkung von transformativen Kräften erwünscht (z. B. Nachhaltigkeitsmanager, change agents) und auf Handlungsfelder der Transformation zu beziehen (z. B. nachhaltiges Gewerbegebietsmanagement, urban gardening etc.).
  • Bewertung und Entwicklung von Konzepten zur Bürgerbeteiligung: In Frage steht, wie partizipative Prozesse sinnvoll gestaltet werden können, welche Kommunikationsformen geeignet sind und wie verschiedene Partizipations- und Kommunikationsformen eine nachhaltige Transformation unterstützen können.
  • Entwicklung von Verstetigungsstrategien: Es sollen Vorschläge entwickelt werden, wie Erfolge einer nachhaltigen Transformation auf eine dauerhafte Basis gestellt werden können, auch ohne dass eine öffentliche Förderung notwendig ist.
  1. Wandel städtischer Wirtschaftsstrukturen: Optionen und Potenziale einer nachhaltigen Entwicklung

Eine städtische Wirtschaftsstruktur befindet sich in einem kontinuierlichen Wandel. Dabei spielen externe Faktoren (Konjunktur, Branchen, Globalisierung) eine große Rolle. Das Nachhaltigkeitspotenzial einer städtischen Ökonomie hängt aber sehr stark von unmittelbaren örtlichen Gegebenheiten ab. Insbesondere sind Beiträge zu den folgenden beispielhaft genannten Forschungsthemen gefragt:

  • Konzepte für die nachhaltige Transformation der städtischen Wirtschaftsstruktur: Diese sollten Wege für eine stadt- und umweltverträgliche Wirtschaftsweise aufzeigen. Dabei sind nicht nur Spezifika der Sektoren und Branchen, sondern auch die jeweiligen stadträumlichen Rahmenbedingungen zu berücksichtigen. Mögliche Themen sind: die Integration von neuen nachhaltigen Produktionsformen in eine urban gemischte innerstädtische Wirtschaftsstruktur, die Transformation von Handel und Dienstleistung in City-Lagen (z. B. Bewältigung damit verbundener Verkehrsprobleme) oder Verringerung von Flächen- und Energieverbrauch in den Gewerbegebieten am Stadtrand.
  • Innovative Ansätze für das Arbeiten und Wirtschaften in der Stadt: Insbesondere sollen mögliche Nachhaltigkeitssynergien durch Kooperationen zwischen Unternehmen an räumlich nahen Standorten untersucht werden. Die Ansätze können sich auf gemeinsame Ressourcennutzung, neue Mobilitätsangebote, hybride Büro- oder Wohnfor­men, effiziente Flächennutzung oder alternative Nutzungskonzepte für mindergenutzte Flächen oder Gewerbebrachen beziehen. Dabei sind auch unterschiedliche sozio-ökonomische Entwicklungen (Wachstum – Schrumpfung) zu berücksichtigen.
  1. Sozial-ökologische Transformation städtischer Infrastrukturen und Resilienz: Potenziale und Risiken integrierter Versorgungssysteme

Versorgungssysteme befriedigen den grundlegenden Bedarf an Wasser und Energie, Mobilität, Ernährung und Gesundheit. Die Quervernetzung und Kopplung von Infrastrukturen nimmt zu und bekommt eine zentrale Rolle. Es entstehen zunehmend „hybride Systeme“ jenseits traditioneller Ver- und Entsorgung mit neuen Herausforderungen an den Schnittstellen der einzelnen Komponenten. Diese vernetzten Prozesse sind in ihrem Zusammenwirken sozial-ökologisch zu analysieren. Diese sogenannten Ko-Transformationen haben sowohl materiell-technische als auch gesellschaftlich-kulturelle Dimensionen und verlaufen auf verschiedenen räumlichen, zeitlichen und sozialen Skalen. Die Resilienz unserer Gesellschaft wird wesentlich durch diese in einem Transformationsprozess befind­lichen Systeme bestimmt.

Adressiert werden sollen insbesondere die folgenden Bereiche:

  • Resilienz und Transformation von Infrastrukturen: Es sind Strategien gefragt, die sicherstellen, dass Versorgungssysteme auch in Zukunft ihren Aufgaben umfassend und in guter Qualität gerecht werden können. Schrumpfende, wachsende oder allgemein sich verändernde Stadtstrukturen erfordern Infrastrukturen, die Erweiterungs-, Rückbau- und Umnutzungsoptionen zulassen. Dabei sind auch die unterschiedlichen Lagen und Funktionen (z. B. Innenstadt, Stadtrand; überlokal oder quartiersbezogen) mit je unterschiedlichen Anforderungen zu berücksichtigen. Zudem ist zu untersuchen, wie hemmende Pfadabhängigkeiten überwunden und die Anpassungsfähigkeit und Resilienz von Infrastrukturen dauerhaft sichergestellt werden können.
  • Integration und Vernetzung von Versorgungssystemen: Eine Forschungsaufgabe besteht darin, neue Konzepte und entsprechende Geschäftsmodelle für intelligente, multifunktionale und vernetzte Infrastrukturen zu entwickeln. Zu untersuchen ist, ob durch die Vernetzung sowohl Effizienzgewinne als auch eine erhöhte Resilienz und Umweltverträglichkeit erreicht werden kann. Dabei ist unter anderem zu klären, welche Vor- und Nachteile zentrale bzw. dezentrale Lösungen bieten und wie das Potenzial von IT-Lösungen genutzt werden kann, ohne dass dies zulasten von Sicherheit, Datenschutz und Resilienz geht.
  • Organisation von integrierten Ressourcenkreisläufen in Städten, Stadtteilen oder Quartieren: Gefragt sind die Entwicklung von Instrumenten für das kommunale Energie- und Stoffstrommanagement (Umsetzung, Monitoring und Optimierung) und ihre Verknüpfung mit anderen Instrumenten der Stadtentwicklung, sowie nachhaltige Logistikkonzepte für die Stadt.
  1. Städtisches Leben und Urbanität: Den demographischen Wandel gestalten, ökologische, soziale und kulturelle Chancen in Quartieren und Stadtteilen nutzen, alternative räumliche Nutzungsmöglichkeiten entwickeln

Die Städte befinden sich in stetigem Wandel. Sozialstrukturelle Vielfalt und demographischer Wandel (Altersstruktur, Zu- und Abwanderung etc.) führen zu veränderten Ansprüchen an Lebensqualität und Infrastrukturen. Aus dem breiten Spektrum an möglichen Themen im Kontext „Städtisches Leben und Urbanität“ soll hier auf folgende fokussiert werden:

  • Nachhaltige Wohn-, und Mobilitätskonzepte im Kontext des demographischen Wandels: Zu untersuchen ist, wie das Wohnungsangebot und die Wohnungsnachfrage sowie die Mobilitätsbedürfnisse und -fähigkeiten im Lebenszyklus der Menschen und bei veränderten kulturellen Präferenzen (Abnahme traditioneller Familienmodelle, mehr Patchwork-Familien und Singles) besser aufeinander abgestimmt werden können, etwa durch altersgerechte Infrastruktur und Barrierefreiheit in reinen Wohngebieten und urbanen Quartieren, durch Unterstützung des Generationenwechsels in Einfamilienhausgebieten, etc.
  • Nachhaltigkeitspotenzial gemeinwohlorientierten Engagements in Quartieren: Zu untersuchen ist, welches soziale (z. B. Integrationsleistungen), ökologische und ökonomische Potenzial neue kollaborative Initiativen in Quartieren (z. B. nachhaltige Flächennutzung wie urban gardening) haben.
  • Ansprüche an Lebensqualität in der Stadt: Zu klären ist, welche Anforderungen unterschiedliche soziale Gruppen (z. B. Altersgruppen, Menschen mit Behinderung, Menschen aus unterschiedlichen Kulturkreisen) stellen und wie diese vereinbart werden können. Gefragt sind ferner Konzepte, die die ökologische Qualität gerade in den städtischen Lebensräumen sozial benachteiligter Menschen verbessern (Begrünung, Lärmminderung etc.). Erwartet werden zudem Schlussfolgerungen für die Gestaltung öffentlicher Räume, für die Partizipation bei der Stadtentwicklung und die Potenziale der nachhaltigen Entwicklung in der Stadt.

3 Synthese- und Transferprojekt

Es ist beabsichtigt, ein Synthese- und Transfervorhaben zu fördern, das nicht Gegenstand dieser Bekanntmachung ist und gesondert ausgeschrieben werden wird. Da aber von den im Rahmen dieser Bekanntmachung ausgewählten Fördervorhaben die Bereitschaft erwartet wird, mit einem solchen Synthese- und Transfervorhaben zu kooperieren, werden im Folgenden die Ziele dieses Begleitvorhabens kurz beschrieben:

  • Transfer: Unterstützung des Transfers von Forschungsergebnissen in die Anwendung. Das Vorhaben soll Wege erkunden, wie bereits Zwischenergebnisse für laufende Transformationsprozesse nutzbar gemacht werden können und wie der Ergebnistransfer von Zwischen- und Endergebnissen aktiv zu unterstützen ist.
  • Synthese: Einbindung der Projektfragestellungen in eine Gesamtbetrachtung und -bewertung der nachhaltigen Transformation urbaner Räume. Gesamtschau der Ergebnisse aller Projekte und ihres Beitrags zum Fortschritt in Richtung auf eine nachhaltige Transformation urbaner Räume. Ableitung von Handlungsempfehlungen für Politik und Gesellschaft.
  • Vernetzung: Die einzelnen Projekte sollen, soweit sinnvoll, kooperieren und zum gegenseitigen Nutzen Wissen in Statusseminaren und Konferenzen austauschen. Vernetzung ist auch zur internationalen und besonders europäischen Wissenschaft erwünscht.

4 Zuwendungsempfänger

Antragsberechtigt sind Hochschulen, außeruniversitäre Forschungseinrichtungen, Kommunen, Unternehmen der gewerblichen Wirtschaft sowie andere Institutionen, die Forschungsbeiträge liefern können und die Zuwendungszweck und Zuwendungsvoraussetzungen erfüllen. Forschungseinrichtungen, die gemeinsam von Bund und Ländern grundfinanziert werden, kann nur unter bestimmten Voraussetzungen ergänzend zu ihrer Grundfinanzierung eine Projekt­förderung für ihren zusätzlichen Aufwand bewilligt werden. Insbesondere wird von diesen grundfinanzierten außer­universitären Forschungseinrichtungen erwartet, dass sie die inhaltliche Verknüpfung der Projektförderthemen mit den institutionell geförderten Forschungsaktivitäten darstellen und beide miteinander verzahnen.

Die Einbeziehung europäischer Partner ist grundsätzlich möglich und erwünscht. In der Regel werden europäische Partner im Rahmen der Förderprogramme ihrer jeweiligen Länder gefördert. Sofern die Einbindung internationaler Kooperationspartner für die Bearbeitung der Fragestellung erforderlich ist, weil es zu dem jeweils betreffenden Fachthema keine deutschen Forschungspartner mit der erforderlichen wissenschaftlichen Kompetenz gibt, und andere Finanzierungsmittel nicht gegeben sind, ist im Ausnahmefall auch möglich, Personal-, Sach- und Reisekosten für diese Partner in einem Unterauftrag zu beantragen.

5 Zuwendungsvoraussetzungen

Grundlage für diese Förderaktivität ist das „Rahmenprogramm Forschung für nachhaltige Entwicklungen (FONA)“, insbesondere der Schwerpunkt „Sozial-ökologische Forschung“ (SÖF).

Weitere Informationen zum Rahmenprogramm FONA sind unter www.fona.de zu finden und zur Sozial-ökologischen Forschung unter www.sozial-oekologische-forschung.org.

Die Projektteilnehmer müssen ihre Bereitschaft zur Mitwirkung bei integrativen und evaluierenden Maßnahmen erklären. Dazu gehört die Präsentation von (Zwischen-) Ergebnissen auf Statusseminaren und die Mitwirkung bei dem projektübergreifenden Transfer- und Syntheseprojekt.

Antragsteller sollen sich – auch im eigenen Interesse – im Umfeld des national beabsichtigten Projektes mit dem EU-Rahmenprogramm für Forschung und Innovation vertraut machen. Sie sollen prüfen, ob das beabsichtigte Vorhaben spezifische europäische Komponenten aufweist und damit eine ausschließliche EU-Förderung möglich ist. Weiterhin ist zu prüfen, inwieweit im Umfeld des national beabsichtigten Vorhabens ergänzend ein Förderantrag bei der EU gestellt werden kann. Das Ergebnis der Prüfungen soll im nationalen Förderantrag kurz dargestellt werden.

6 Art und Umfang, Höhe der Zuwendung

Die Zuwendungen können im Wege der Projektförderung für einen Zeitraum von bis zu drei Jahren als nicht rückzahlbare Zuschüsse gewährt werden.

Bemessungsgrundlage für Zuwendungen an Unternehmen der gewerblichen Wirtschaft sind die zuwendungsfähigen projektbezogenen Kosten, die in der Regel – je nach Anwendungsnähe des Vorhabens – bis zu 50 % anteilfinanziert werden können. Nach BMBF-Grundsätzen wird eine angemessene Eigenbeteiligung – grundsätzlich mindestens 50 % der entstehenden zuwendungsfähigen Kosten – vorausgesetzt.

Bemessungsgrundlage für Hochschulen, Forschungs- und Wissenschaftseinrichtungen und vergleichbare Institutionen sind die zuwendungsfähigen projektbezogenen Ausgaben (bei Helmholtz-Zentren und der Fraunhofer-Gesellschaft – FhG – die zuwendungsfähigen projektbezogenen Kosten), die individuell bis zu 100 % gefördert werden können.

Die Bemessung der jeweiligen Förderquote muss die AGVO berücksichtigen. Die AGVO lässt für Verbundprojekte von Antragstellern aus den neuen Bundesländern und für kleine und mittlere Unternehmen (KMU) differenzierte Aufschläge zu, die gegebenenfalls zu einer höheren Förderquote führen können. Es findet die KMU-Definition der EU Anwendung ( Merkblatt Vordruck 0110 ).

7 Sonstige Zuwendungsbestimmungen

Bestandteil eines Zuwendungsbescheids auf Kostenbasis werden grundsätzlich die Allgemeinen Nebenbestimmungen für Zuwendungen auf Kostenbasis des BMBF an Unternehmen der gewerblichen Wirtschaft für Forschungs- und Entwicklungs-Vorhaben (NKBF98).

Bestandteil eines Zuwendungsbescheids auf Ausgabenbasis werden die Allgemeinen Nebenbestimmungen für Zuwendungen zur Projektförderung (ANBest-P) und die Besonderen Nebenbestimmungen für Zuwendungen des BMBF zur Projektförderung auf Ausgabenbasis (BNBestBMBF98) sowie die BNBest-mittelbarer Abruf BMBF, sofern die Zuwendungsmittel im sogenannten Abrufverfahren bereitgestellt werden.

8 Verfahren

8.1 Einschaltung eines Projektträgers und Anforderung von Unterlagen

Mit der Abwicklung der Fördermaßnahme hat das BMBF seinen Projektträger beim Deutschen Zentrum für Luft- und Raumfahrt e.V. (DLR), AE 41 Globaler Wandel/Klima- und Umweltschutz, Sozial-ökologische Forschung, Heinrich-Konen-Straße 1, 53227 Bonn, Telefon: 02 28/38 21-15 11 (Sekretariat; Telefax: 02 28/38 21-15 40), www.pt-dlr.de beauftragt.

Ansprechpartner für die Fördermaßnahme sind:

Dr. Frank Betker

Telefon: 02 28/38 21-19 75
E-Mail: frank.betker@dlr.de
und
Thomas Schulz
Telefon: 02 28/38 21-15 84
E-Mail: thomas.schulz@dlr.de

8.2 Förderverfahren

Das Förderverfahren ist zweistufig unter Beteiligung externer Gutachter.

8.2.1 Vorlage und Auswahl von Vorhabenbeschreibungen

In der ersten Stufe sind dem Projektträger zunächst formlose, begutachtungsfähige Vorhabenbeschreibungen bis zum 15. Juni 2015 in „easy-Online“ (Link: http://tinyurl.com/SOEF-URBAN ) in deutscher Sprache einzureichen. Bei Verbundprojekten ist eine gemeinsame Vorhabenbeschreibung durch den Verbundkoordinator vorzulegen. Die Vorlagefrist gilt nicht als Ausschlussfrist. Verspätet eingehende Projektskizzen können aber möglicherweise nicht mehr berücksichtigt werden.

Die Vorhabenbeschreibung soll maximal 15 Seiten (DIN A4, 1,5-zeilig, Schriftgröße Arial 11) umfassen. Zusätzlich zur Einreichung per easy-Online sollen drei Ausdrucke (doppelseitig bedruckt) per Post an oben angegebene Adresse des PT-DLR gesendet werden.

Die Gliederung der Vorhabenbeschreibung hat wie folgt auszusehen:

  • Beschreibung der Problem- und Zielstellung, des gesellschaftlichen Bedarfs;
  • Stand von Wissenschaft und Technik sowie eigene Vorarbeiten;
  • Bezug zu den Förderzielen;
  • Beschreibung der geplanten Forschungsarbeiten und des Arbeitsprogramms, unter Einschluss der Darstellung von Methoden, die zur Anwendung kommen bzw. entwickelt werden sollen;
  • vorgesehene Kooperationen (Forschungs- und Praxispartner) und Arbeitsteilung;
  • erwartetes Ergebnis, Anwendungspotenzial und angestrebte Ergebnisverwertung;
  • Zeitplanung und Kostenschätzung (Gesamtkosten bzw. -ausgaben, Grobkalkulation von Personal-, Sach- und Reise­mitteln, gegebenenfalls Berücksichtigung von Eigenbeteiligung sowie Drittmitteln).

Als Anhang können Literaturlisten und Curricula beigefügt werden.

Aus der Vorlage einer Vorhabenbeschreibung kann kein Rechtsanspruch auf Förderung abgeleitet werden.

Die Vorhabenbeschreibungen werden unter Hinzuziehung von externen Sachverständigen nach folgenden Kriterien bewertet:

  • Gesellschaftliches Innovationspotenzial, möglicher Beitrag zur Realisierung einer nachhaltigen Transformation urbaner Räume;
  • Passfähigkeit zu den Inhalten der Bekanntmachung;
  • wissenschaftliche Qualität und Originalität des Projekts;
  • Kenntnis des Stands von nationaler wie internationaler Forschung und anderer einschlägiger Wissensquellen im Themenfeld;
  • Stringenz des Forschungsdesigns (angemessene Auswahl der Methoden bzw. Darlegung der zu entwickelnden Metho­den);
  • eine der Problemstellung angemessene inter- und transdisziplinäre Zusammensetzung des Forschungsteams (Beteiligung der für den gewählten Forschungsgegenstand relevanten Fächer und Kompetenzen), insbesondere auch Grad der Einbeziehung von Praxispartnern;
  • wissenschaftliche Qualifikation der Antragsteller, insbesondere in Hinsicht auf gesellschaftswissenschaftliche sowie inter- und transdisziplinäre Kompetenz;
  • Konzepte zum Transfer der Ergebnisse in die Praxis.

Auf der Grundlage der Bewertung werden dann die für eine Förderung geeigneten Vorhabenbeschreibungen ausgewählt. Das Auswahlergebnis wird den Interessenten schriftlich mitgeteilt.

Der Antragsteller hat keinen Rechtsanspruch auf Rückgabe einer eingereichten Projektskizze.

8.2.2 Vorlage förmlicher Förderanträge und Entscheidungsverfahren

In der zweiten Verfahrensstufe werden die Interessenten bei positiv bewerteten Vorhabenbeschreibungen aufgefordert, einen förmlichen Förderantrag vorzulegen, über den nach abschließender Prüfung das BMBF entscheidet.

Vordrucke für Förderanträge, Richtlinien, Merkblätter, Hinweise und Nebenbestimmungen können im Internet unter https://foerderportal.bund.de/easy/easy_index.php?auswahl=easy_formulare&formularschrank=bmbf abgerufen werden.

Die Nutzung des elektronischen Antragssystems „easy“ ist für die Einreichung förmlicher Förderanträge Voraussetzung.

Für die Bewilligung, Auszahlung und Abrechnung der Zuwendung sowie für den Nachweis und die Prüfung der Verwendung und die gegebenenfalls erforderliche Aufhebung des Zuwendungsbescheides und die Rückforderung der gewährten Zuwendung gelten die Verwaltungsvorschriften zu § 44 BHO sowie die §§ 48 bis 49a des Verwaltungsverfahrensgesetzes, soweit nicht in diesen Förderrichtlinien Abweichungen zugelassen sind.

9 Inkrafttreten

Diese Förderrichtlinien treten am Tag nach der Veröffentlichung im Bundesanzeiger in Kraft.

Bonn, den 5. März 2015