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Bekanntmachung : Datum:

des Bundesministeriums für Bildung und Forschung von Richtlinien zur Fördermaßnahme "Stadtklima im Wandel".

Vom 04.03.2015

Bereits heute leben 52 % der Weltbevölkerung in Städten. Dieser Anteil wird bis zum Jahr 2050 auf 70 % steigen. Die urbanisierten Lebensräume sind gleichermaßen Betroffene und Verursacher des Klimawandels. Städte sind für bis zu 70 % des Treibhausgas-Ausstoßes der Menschheit verantwortlich; sie müssen in verstärktem Maße mit den Auswirkungen des Klimawandels umgehen. Wege zu einer CO2-armen, energieeffizienten und klimaangepassten Stadt sind ein wichtiger Beitrag zur Umsetzung der High-Tech Strategie "Innovationen für Deutschland" sowie der Leitinitiative "Zukunftsstadt" des BMBF1-Rahmenprogramms Forschung für Nachhaltigkeit (FONA). Diese Bekanntmachung steht im Kontext der Forschungs- und Innovationsagenda der Nationalen Plattform Zukunftsstadt ( http://www.nationale-plattform-zukunftsstadt.de/ ).

Städtische Räume reagieren hoch sensibel auf Veränderungen des Klimas wie auf ausgedehnte Hitzeperioden, starke Unwetter oder Hochwasser. Die Konsequenz: Städte müssen sich schon jetzt auf den Klimawandel vorbereiten. Dabei sind Städte besonderer Ort von Zielkonflikten wie beispielsweise zwischen dem steigenden Siedlungsdruck einerseits und den nötigen Anpassungen an die Folgen des Klimawandels andererseits. Auch in diesem Dilemma muss eine vorsorgende Stadtplanung angemessen auf die zu erwartenden spezifischen Veränderungen im Stadtklima reagieren können.

Grundlage für zukünftige planerische Entscheidungen in Städten sind leistungsstarke Stadtklimamodelle. Bisher fehlen jedoch solche Modelle, die in der Lage sind, klar definierte Aussagen zu Klimaveränderungen und zu stadtklimatologischen Zusammenhängen zu treffen, um diese in einem weiteren Schritt auf eine nachhaltige Stadtentwicklung anzuwenden.

Ziel der Fördermaßnahme "Stadtklima im Wandel" ist die Entwicklung eines innovativen Stadtklimamodells. Dieses Stadtklimamodell soll in der Lage sein, für Städte der Größe von Stuttgart bis Berlin in einer Auflösung kleiner als 10 m Gitternetzweite mikroklimatische Prozesse zu simulieren. Mit Hilfe eines solchen Modells können fachübergreifende Analysen durchgeführt werden und Maßnahmen beispielsweise zur Sicherung und Verbesserung des Stadt­klimas oder der Luftreinhaltung geplant werden. Dazu gehört u. a. auch die Verzahnung von Daten zu Klimaveränderungen mit demographischen und sozialen bzw. gesellschaftlichen Daten. Die Modell-Ergebnisse sollen dazu beitragen, Entscheidungsprozesse zu unterstützen. Adressaten der Ergebnisse, die als nutzbares Tool zur Verfügung gestellt werden sollen, sind Anwender aus der Stadtplanung oder dem städtischen Klimaschutz.

Die Herausforderungen für die klimawandelgerechte Stadt der Zukunft sind zugleich Chance für den Forschungs- und Innovationsstandort Deutschland. Durch die Fördermaßnahme wird die Zusammenarbeit von Wissenschaft, Wirtschaft und besonders kommunalen und städtischen Ordnungsstrukturen gestärkt.

1 Zuwendungszweck, Rechtsgrundlage

1.1 Zuwendungszweck

Ziel der Fördermaßnahme ist die Entwicklung eines leistungsstarken, innovativen und gut anwendbaren Stadtklimamodells für eine moderne Stadtplanung sowie die Entwicklung eines Planungswerkzeugs, das den Bedürfnissen der Praxis gerecht wird. Berücksichtigt werden soll die Simulation von allen relevanten Klimavariablen für eine Stadt wie thermische Komfortindizes (gefühlte Temperatur), Ausbreitung von Luftschadstoffen aber auch von Parametern, die deutlich machen, welchen Einfluss Häuserbegrünungen oder Straßenbegleitgrün auf das lokale Klima haben.

Im Rahmen der Fördermaßnahme "Stadtklima im Wandel" sollen folgende Themenkomplexe bearbeitet werden:

  • Auswirkungen des Klimawandels auf urbane Bereiche, Identifizierung und Spezifizierung von Trends.
  • Stadtentwicklungsstrategien, die Klimaanpassung und Klimaschutz zur Bewältigung der Auswirkungen des Klimawandels auf Städte berücksichtigen.
  • Klimaszenarienanalyse für Städte und Verbesserung von mikro- und mesoskaligen Klimamodellen mit Hilfe von neuen leistungsfähigen Stadtklimamodellen.
  • Praxis- und Anwendertauglichkeit von Stadtklimamodellen und Stadtentwicklungskonzepten.
  • Innovative Technologien und Dienstleistungen (sozio-technische Systeme) für nachhaltiges Stadtmanagement; hier soll auch Technikfolgenabschätzung eingehen.

Im Ergebnis der Arbeiten werden Beiträge für die zukünftige Entwicklung der Stadtklimaforschung sowie deren Umsetzung in der Stadtplanung erwartet. Dazu sollen die entwickelten Modelle, die auf bereits vorhandenen Wissensbeständen aufbauen, die daraus entstehenden Planungstools in konkreten Städten (Pilotstädte) angewendet und auf ihre Praxistauglichkeit überprüft werden. Die in den Projekten erarbeiteten Lösungen müssen Beispielcharakter haben, d. h. auf andere Räume übertragbar sein.

1.2 Rechtsgrundlage

Vorhaben können nach Maßgabe dieser Richtlinien, der BMBF-Standardrichtlinien für Zuwendungen auf Ausgaben- bzw. Kostenbasis und der Verwaltungsvorschriften zu den §§ 23, 44 der Bundeshaushaltsordnung (BHO) durch Zuwendungen gefördert werden. Ein Rechtsanspruch auf Gewährung einer Zuwendung besteht nicht. Der Zuwendungsgeber entscheidet nach pflichtgemäßem Ermessen im Rahmen der verfügbaren Haushaltsmittel.

Die Förderung nach dieser Richtlinie erfüllt die Voraussetzungen der Verordnung (EU) Nr. 651/2014 der EU-Kommission vom 17. Juni 2014 zur Feststellung der Vereinbarkeit bestimmter Gruppen von Beihilfen mit dem Binnenmarkt in Anwendung der Artikel 107 und 108 des Vertrags über die Arbeitsweise der Europäischen Union ("Allgemeine Gruppenfreistellungsverordnung" – AGVO) (ABl. L 187 vom 26.6.2014, S. 1), und ist demnach im Sinne von Artikel 107 Absatz 3 AGVO mit dem Gemeinsamen Markt vereinbar und von der Anmeldepflicht nach Artikel 108 Absatz 3 AGVO freigestellt. Gemäß Artikel 1 Nummer 4 Buchstabe a und b AGVO werden Unternehmen, die einer Rückforderungsanordnung aufgrund einer früheren Kommissionsentscheidung zur Feststellung der Rechtswidrigkeit und Unvereinbarkeit einer Beihilfe mit dem gemeinsamen Markt nicht Folge geleistet haben, von der Förderung ausgeschlossen.

2 Gegenstand der Förderung

Die Stadtklimaforschung und ihre stadtplanerische Umsetzung stehen in einem hochkomplexen Beziehungsgeflecht zwischen den sich ändernden Rahmenbedingungen, gesellschaftlichen Zielsetzungen sowie einer Vielzahl von Fachdisziplinen und inhaltlichen Fragestellungen. Vor diesem Hintergrund sollen im Rahmen dieser Bekanntmachung drei Module gefördert werden:

  • "Entwicklung eines leistungsstarken Stadtklimamodells" (Modul A),
  • "Evaluierung von Stadtklimamodellen" (Modul B),
  • "Überprüfung der Praxis- und Nutzertauglichkeit von Stadtklimamodellen für eine klimawandelgerechte Stadtentwicklung" (Modul C).

Gefördert werden Forschungsnetzwerke/Verbundvorhaben, die auf die Themen der drei Module ausgerichtet sind und diese beispielhaft in besonders geeigneten Städten zur Beantwortung der relevanten Fragestellungen bearbeiten. Sie können dabei inhaltliche Schwerpunkte aufweisen.

Struktur und Zusammenarbeit innerhalb der Fördermaßnahme

Die Fördermaßnahme umfasst die oben genannten Module. Jedes Modul soll von einem Verbund/Netzwerk bearbeitet werden. Für jedes Modul übernimmt ein Modulkoordinator, der durch den Verbund bestimmt wird, die Koordination des Verbundes und des Moduls. Der Modulkoordinator repräsentiert den Verbund und das Modul. Für die gesamte Fördermaßnahme benennen alle Verbünde in Absprache mit dem PT-DLR sowie dem BMBF einen Gesamtkoordinator. Der Gesamtkoordinator soll die Zusammenarbeit zwischen den Modulen koordinieren. Die Modulkoordinatoren sind verpflichtet zusammenzuarbeiten und ihre Forschungsergebnisse mit den anderen Modulen abzustimmen, um zu einer zielgerichteten Verwertung der Fördermaßnahme beizutragen. Im Folgenden werden die Anforderungen der einzelnen Module beschrieben.

Modul A: "Entwicklung eines leistungsstarken Stadtklimamodells"

Die Anforderungen an die Stadtklimaforschung durch die Praxis steigen stetig. Es werden Werkzeuge benötigt, mit denen klimawandelgerechte Analysen für den urbanen Bereich durchgeführt werden können. Bisher gibt es kein geeignetes Stadtklimamodell, welches eine Großstadt wie Berlin oder München als Ganzes erfassen kann und entsprechende Simulationsergebnisse in geeigneter Auflösung liefert. Hier besteht ein hoher Bedarf der Stadtplanung bzw. Stadtentwicklung an einem solchen Stadtklimamodell.

Das Stadtklimamodell soll folgende Anforderungen erfüllen:

  • Es soll mikroklimatische Simulationen für Großstädte mit allen für das Stadtklima und darüber hinaus relevanten Klimavariablen durchführen können. Eine Simulation von Modellflächen mit einer Größe von 1 000 bis 2 000 km2 soll mit diesem Modell möglich sein.
  • Das Stadtklimamodell soll in der Lage sein, Gebäude aufzulösen und eine Gitternetzweite von 10 m oder kleiner simulieren können.
  • Es soll mit komplexen Geländeformen umgehen können (Integration von digitalen Geländemodellen).
  • Es soll mit regionalen und globalen Klimamodellen gekoppelt (Nesting) und mit Messdaten angetrieben und gesteuert werden können (Nudging/Forcing).
  • Es soll über eine multivariate Datenausgabe verfügen (NetCDF, ASCII, Shape-Dateien usw.)
  • Es soll als Open Source bzw. Freeware Produkt bereitgestellt werden und damit für alle Interessengruppen frei zugängig sein.
  • Es soll möglich sein, das Modell sowohl auf PCs als auch auf Großrechnern zu betreiben/nutzen (z. B. die Simulation eines synthetischen Tages auf PC oder Klimaprojektionen in einer parallelen Rechnerstruktur auf Großrechnern).
  • Es soll, in Absprache mit den Nutzern (Modul C), eine selbsterklärende, anwendungsbezogene Nutzeroberfläche des Stadtklimamodells entwickelt werden.
  • Es soll für Anwender einfach und selbsterklärend zu verwenden sein.
  • Die Simulationsergebnisse sollen für Nutzer einfach interpretierbar sein.

Modul B: "Evaluierung von Stadtklimamodellen"

Zur Validierung des in Modul A entwickelten Stadtklimamodells ist eine überprüfende Messkampagne notwendig. Daher soll ein unabhängiger Verbund die Validierung und Verifizierung der Modellergebnisse vornehmen.

Die Evaluierung sollte nach folgenden Kriterien durchgeführt werden:

  • Es sollen Messungen für die notwendigen Antriebsdaten für das Stadtklimamodell durchgeführt werden.
  • Es soll ein Messnetz ausgearbeitet werden, welches eine flächenhafte stadtklimatologische Analyse zulässt.
  • Die Ergebnisse der Messkampagne sollen nicht nur das Modell evaluieren, sondern auch als eine eigenständige Stadtklimaanalyse verwendet werden können. Es sollen neben den üblichen Klimavariablen auch direkte und indirekte Luftschadstoffe (z. B. Feinstaub, NOx und O3) gemessen werden.
  • Es soll ein geeignetes Messkonzept erstellt werden, welches eine Validierung und Verifizierung des Stadtklima­modells in sinnvoller Weise ermöglicht.
  • Es soll ein Messkonzept entwickelt werden, welches Modellcharakter für weitere Messkampagnen hat.

Modul C: "Überprüfung der Praxis- und Nutzertauglichkeit von Stadtklimamodellen für eine klimawandelgerechte Stadtentwicklung"

Ein dritter Verbund repräsentiert die Praxis (u. a. Praktiker und Entscheidungsträger aus Stadtplanungs- und Umweltämtern). Aufgabe dieses Verbundes ist es, das Modell und seine Ergebnisse auf seine Praxistauglichkeit durch Vertreter und Praktiker von Städten und Kommunen zu überprüfen und diese Erkenntnisse in die Modellentwicklung zurückzuspiegeln. Ziel nach drei Jahren ist ein verwendbarer Prototyp für ein Stadtklimamodell, welches in dafür ausgewählten Städten als Fallstudie getestet und verifiziert wird.

Die Praxistauglichkeit sollte nach folgenden Kriterien erarbeitet und bewertet werden:

  • Die Ergebnisse der Simulationen sollen für Nutzer des Modells nachvollziehbar und überprüfbar sein. Das Modell soll die Simulationsergebnisse in adäquater gut verständlicher Form ausgeben.
  • Die Modelloberfläche soll einfach zu verstehen und zu benutzen sein. Jeder Nutzer und Anwender soll in der Lage sein, aufgrund der selbsterklärenden Softwareoberfläche Stadtstrukturen schnell in das Modell einzugeben.
  • Das Modell soll in der Lage sein, digitale Geländemodelle (DGM) und Klötzchenmodelle (digitale 3D-Modelle von Städten) zu verarbeiten.
  • Das Modell soll für die Stadtplanung und Stadtentwicklung passfähig sein.
  • Die Ergebnisse sollen in Wirkmodelle (z. B. für sozioökonomische Analysen) integrierbar sein.

3 Zuwendungsempfänger

Antragsberechtigt sind Einrichtungen der Kommunen und Länder, Universitäten, Hochschulen, außeruniversitäre Forschungseinrichtungen sowie Unternehmen, insbesondere KMU2 (KMU-Definition der EU siehe http://ec.europa.eu/small-business/faq/index_de.htm ).

Forschungseinrichtungen, die gemeinsam von Bund und Ländern grundfinanziert werden, kann nur unter bestimmten Voraussetzungen ergänzend zu ihrer Grundfinanzierung eine Projektförderung für ihren zusätzlichen Aufwand bewilligt werden. Insbesondere wird von diesen grundfinanzierten außeruniversitären Forschungseinrichtungen erwartet, dass sie die inhaltliche Verknüpfung der Projektförderthemen mit den institutionell geförderten Forschungsaktivitäten darstellen und beide miteinander verzahnen.

4 Zuwendungsvoraussetzungen

Antragsteller sollen sich – auch im eigenen Interesse – im Umfeld des beabsichtigten Vorhabens mit dem EU-Rahmenprogramm für Forschung und Innovation "Horizont 2020" vertraut machen. Sie sollen prüfen, ob das beabsichtigte Vorhaben spezifische europäische Komponenten aufweist und damit z. B. eine ausschließliche oder ergänzende EU-Förderung möglich ist. Das Ergebnis der Prüfungen soll im Förderantrag kurz dargestellt werden.

Bevorzugt gefördert werden Verbundprojekte. Vor der Förderentscheidung muss eine grundsätzliche Übereinkunft über bestimmte vom BMBF vorgegebene Kriterien nachgewiesen werden. Einzelheiten können einem BMBF-Merkblatt – Vordruck 0110 ( http://foerderportal.bund.de/ ) entnommen werden. Die Partner eines "Verbundprojekts" haben Ihre Zusammenarbeit zum Projektbeginn in einer Kooperationsvereinbarung zu regeln.

In Modul B ist die Einbeziehung der gewerblichen Wirtschaft, insbesondere von KMUs, ausdrücklich erwünscht.

5 Art und Umfang, Höhe der Zuwendung

Die Zuwendungen können im Wege der Projektförderung als nicht rückzahlbare Zuschüsse gewährt werden.

Bemessungsgrundlage für Hochschulen, Forschungs- und Wissenschaftseinrichtungen und vergleichbare Institutionen sind die zuwendungsfähigen projektbezogenen Ausgaben (bei Helmholtz-Zentren und der Fraunhofer-Gesellschaft [FhG] die zuwendungsfähigen projektbezogenen Kosten), die individuell bis zu 100 % gefördert werden können.

Bemessungsgrundlage für Zuwendungen an Unternehmen der gewerblichen Wirtschaft sind die zuwendungsfähigen projektbezogenen Kosten, die in der Regel – je nach Anwendungsnähe des Vorhabens – bis zu 50 % anteilfinanziert werden können. Nach BMBF-Grundsätzen wird eine angemessene Eigenbeteiligung – grundsätzlich mindestens 50 % der entstehenden zuwendungsfähigen Kosten – vorausgesetzt.

Die Bemessung der jeweiligen Förderquote muss den Unionsrahmen der EU-Kommission für staatliche Beihilfen für Forschung, Entwicklung und Innovation berücksichtigen. Dieser Unionsrahmen lässt für Antragsteller von KMU eine differenzierte Bonusregelung zu, die gegebenenfalls zu einer höheren Förderquote führen kann.

6 Sonstige Zuwendungsbestimmungen

Bestandteil eines Zuwendungsbescheides auf Kostenbasis werden grundsätzlich die Allgemeinen Nebenbestimmungen für Zuwendungen auf Kostenbasis des BMBF an Unternehmen der gewerblichen Wirtschaft für FuE3-Vorhaben (NKBF98).

Bestandteil eines Zuwendungsbescheides auf Ausgabenbasis werden die Allgemeinen Nebenbestimmungen für Zuwendungen zur Projektförderung (ANBest-P) und die Besonderen Nebenbestimmungen für Zuwendungen des BMBF zur Projektförderung auf Ausgabenbasis (BNBest-BMBF98) sowie die "Besonderen Nebenbestimmungen für den Abruf von Zuwendungen im mittelbaren Abrufverfahren im Geschäftsbereich des BMBF" (BNBest-mittelbarer Abruf-BMBF), sofern die Zuwendungsmittel im sogenannten Abrufverfahren bereitgestellt werden.

Bei Zuwendungen an Gebietskörperschaften werden die Allgemeinen Nebenbestimmungen für Zuwendungen zur Projektförderung an Gebietskörperschaften und Zusammenschlüsse von Gebietskörperschaften (ANBest-GK) Bestandteil der Zuwendungsbescheide.

7 Verfahren

7.1 Einschalten eines Projektträgers und Anforderung von Unterlagen

Mit der Abwicklung der Fördermaßnahme hat das BMBF folgenden Projektträger beauftragt:

Projektträger im Deutschen Zentrum für Luft- und Raumfahrt e.V.
Organisationseinheit Umwelt, Kultur, Nachhaltigkeit
Heinrich-Konen-Straße 1
53227 Bonn

Ansprechpartner:

Dr. Paul Dostal
Telefon: 02 28/38 21-15 44
E-Mail: paul.dostal@dlr.de

Dr. Andreas Baumgärtner
Telefon: 02 28/38 21-10 04
E-Mail: andreas.baumgaertner@dlr.de

7.2 Zweistufiges Förderverfahren

Das Förderverfahren ist zweistufig angelegt.

Auf der Grundlage der Bewertung durch externe Sachverständige entscheidet das BMBF nach abschließender Prüfung. Das Auswahlergebnis wird den Antragstellenden schriftlich mitgeteilt. Das Verfahren ist offen und wettbewerblich.

7.2.1 Vorlage und Auswahl von Projektskizzen

In der ersten Stufe sind dem Projektträger zunächst formlose, begutachtungsfähige Vorhabenbeschreibungen bis zum

8. Juni 2015

über das Internetportal pt-outline https://www.pt-it.de/ptoutline/KLIMStadt in englischer Sprache einzureichen. Bei Verbundprojekten ist eine gemeinsame Vorhabenbeschreibung durch den Verbundkoordinator vorzulegen. Die Vorlagefrist gilt nicht als Ausschlussfrist. Verspätet eingehende Projektskizzen können aber möglicherweise nicht mehr berücksichtigt werden.

Damit die Onlineversion der Projektskizze Bestandskraft erlangt, muss diese zusätzlich fristgerecht zu oben genanntem Termin unterschrieben beim beauftragten Projektträger eingereicht werden, zusammen mit den über pt-outline generierten Formblättern.

Die Projektskizze ist in einfacher ungebundener und kopierfähiger Ausfertigung (DIN-A4-Format, 1,5-zeilig, Schriftform Arial, Schriftgröße 12, mindestens 2 cm Rand sowie 2-seitig gedruckt) vorzulegen. Die Unterlagen müssen selbsterklärend sein und eine Beurteilung ohne weitere Informationen sowie Recherchen zulassen. Anlagen werden keine zugelassen.

Es wird empfohlen, vor Einreichung der Unterlagen mit dem beauftragten Projektträger Kontakt aufzunehmen. Dort sind weitere Hinweise erhältlich.

Es steht den Bewerbern frei, im Rahmen des vorgegebenen Umfangs weitere Punkte anzufügen, die nach ihrer Auffassung für eine Beurteilung der Projektskizze von Bedeutung sind. Als Anlagen sind aber in jedem Fall nur die oben genannten Unterlagen zugelassen.

Den Projektskizzen ist eine Projektbeschreibung (je eine für Verbund- oder Einzelvorhaben) mit einer Länge von maximal 25 Seiten und nach folgender Gliederung beizufügen:

  • Thema
  • Zusammenfassende Darstellung des Vorhabens (maximal eine Seite)
  • Zielsetzung des Vorhabens
  • Spezifischer Beitrag des Vorhabens zu den förderpolitischen Zielen der Bekanntmachung
  • Stand der Wissenschaft und Technik, bisherige eigene Arbeiten, gegebenenfalls wirtschaftliche Bedeutung
  • Wissenschaftliches Konzept/Arbeitsprogramm und -methoden
  • Struktur des Projektes, Projektmanagement/Koordination, Art und Intensität der Zusammenarbeit der beteiligten Partner
  • Perspektiven zur nachhaltigen Weiterführung der aufgebauten Strukturen nach Ende der Förderung
  • Beteiligte Partner aus Praxis, Wissenschaft und Industrie
  • Finanzgerüst (bei Verbundvorhaben mit Differenzierung der Teilprojekte)

Für jedes Teilprojekt eines Verbundvorhabens ist zusätzlich eine Beschreibung mit einer Länge von jeweils maximal zwei Seiten gemäß nachfolgender Gliederung beizulegen:

  • Thema des Teilprojekts
  • Antragsteller/Projektleiter
  • Zielsetzung des Teilprojekts
  • Verwertungsplan

Auswahlkriterien:

Als Grundlage für die Bewertung der Skizzen werden die folgenden Auswahlkriterien berücksichtigt:

  • Beitrag des Vorhabens zur Erreichung der Ziele der Förderrichtlinie
  • Wissenschaftliche Qualität, Neuartigkeit und Originalität des Forschungsansatzes (Innovation)
  • Exzellenz der Antragsteller (Profil und Leistungsfähigkeit der eingebundenen Partner)
  • Qualität der Beteiligung von Entscheidungsträgern, Nutzern, Betroffenen u. a. (Transdisziplinarität)
  • Umsetzungsorientierung und Übertragbarkeit des FuE-Ansatzes
  • Effektivität und Effizienz der vorgeschlagenen Organisation und des Managements des Verbundvorhabens/Angemessenheit der Forschungsverbundstrukturen und Finanzplanung.
  • Abdeckung der in Nummer 2 genannten themenspezifischen Fragenkomplexe
  • Relevanz und Eignung der ausgewählten Region für die wissenschaftliche Fokussierung (Begründungszusammenhang)
  • Problemlösungsrelevanz (z. B. erwartete Wirkung, Realisierbarkeit, Dauerhaftigkeit, Übertragbarkeit, Vorbildcharakter) insbesondere für Regionen, die in Folge von Veränderungsprozessen (demografischer Wandel, Wirtschaftswandel, Klimawandel) einem erheblichen Anpassungsdruck unterliegen
  • Systemischer Ansatz, Flexibilität und Anpassungsfähigkeit der vorgeschlagenen Lösung
  • Kombination von technischen (Verfahren, Instrumente und Technologien) und nicht-technischen (Dienstleistungskonzepte, organisatorischen Maßnahmen u. a.) Systemelementen sowie ausreichende Berücksichtigung der jeweils relevanten Akteurskonstellationen
  • Aktivitäten zur Verbreitung und Umsetzung der Forschungsergebnisse (z. B. Initiativen, Dienstleistungen, Produkte, Technologien) während der Vorhabenslaufzeit/Perspektiven zur Nutzung und weiteren Implementierung nach Ende der Förderung
  • Chancen für die internationale Anwendung und für den Export von Technologien und Dienstleistungen aus Deutschland

Für die Koordination:

  • Qualität des Konzeptes für die wissenschaftliche Begleitung bzw. Koordinierung der Fördermaßnahme
  • Profil, wissenschaftlich/technische Exzellenz und Vorerfahrung der Antragsteller (inklusive Profil und Leistungsfähigkeit der eingebundenen Partner)
  • Effektivität und Effizienz der vorgeschlagenen Organisation und des Managements des Vorhabens.

Aus der Vorlage einer Projektskizze kann kein Rechtsanspruch auf Förderung abgeleitet werden.

Die eingegangenen und begutachtungsfähigen Projektskizzen werden unter Beteiligung externer Gutachterinnen/Gutachter nach den oben genannten modulspezifischen Auswahlkriterien bewertet. Auf der Grundlage der Bewertung werden dann die für eine Förderung geeigneten Projektideen ausgewählt und ggf. zur Abgabe eines förmlichen Förderantrages aufgefordert. Das BMBF und der PT-DLR behalten sich vor, zusätzlich zur Bewertung der schriftlich eingereichten Projektskizze, die Antragsteller zu einem persönlichen Gespräch einzuladen und für eine weitergehende Konzeptionsphase zu bewerten. Das Auswahlergebnis wird den Interessenten schriftlich mitgeteilt.

7.2.2 Vorlage förmlicher Förderanträge und Entscheidungsverfahren

In der zweiten Verfahrensstufe werden die Interessenten der Module bei positiv bewerteten Projektskizzen aufgefordert, einen förmlichen Förderantrag vorzulegen, über den nach abschließender Prüfung entschieden wird.

Vordrucke für Förderanträge, Richtlinien, Merkblätter, Hinweise und Nebenbestimmungen können unter der Internetadresse https://foerderportal.bund.de/easy/easy_index.php?auswahl=easy_formular e abgerufen oder unmittelbar beim Projektträger angefordert werden.

Die Nutzung des elektronischen Antragssystems "easy online" ist für die Einreichung förmlicher Förderanträge Voraussetzung.

Für die Bewilligung, Auszahlung und Abrechnung der Zuwendung sowie für den Nachweis und die Prüfung der Verwendung und die gegebenenfalls erforderliche Aufhebung des Zuwendungsbescheides und die Rückforderung der gewährten Zuwendung gelten die Verwaltungsvorschriften zu § 44 BHO sowie die §§ 48 bis 49a des Verwaltungsverfahrensgesetz, soweit nicht in diesen Förderrichtlinien Abweichungen zugelassen sind.

8 Inkrafttreten

Diese Förderrichtlinien treten mit dem Tag der Veröffentlichung im Bundesanzeiger in Kraft.

Bonn, den 4. März 2015

Bundesministerium für Bildung und Forschung

Im Auftrag
Dr. Gisela Helbig

1 - BMBF = Bundesministerium für Bildung und Forschung
2 - KMU = kleine und mittlere Unternehmen
- FuE = Forschung und Entwicklung