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Bekanntmachung : Datum:

des Bundesministeriums für Bildung und Forschung von Richtlinien zur Fördermaßnahme "Effiziente Hochleistungs-Laserstrahlquellen (EffiLAS)" im Rahmen des Programms "Photonik Forschung Deutschland".

Vom 18.02.2015

Die Photonik gehört zu den wichtigsten Schlüsseltechnologien des 21. Jahrhunderts. Sie ist geprägt durch eine große Innovationsdynamik und bildet eine wichtige Grundlage für wirtschaftliches Wachstum und Wohlstand. Sie liefert substanzielle Beiträge zur Lösung aller in der neuen Hightech-Strategie identifizierten Zukunftsaufgaben, von der digitalen Wirtschaft und Gesellschaft über nachhaltiges Wirtschaften und Energie bis hin zum gesunden Leben.

Ein Schwerpunkt der Photonik ist die Lasertechnik. Sie ist heute unverzichtbarer Bestandteil vieler Kernbranchen der deutschen Wirtschaft, von der Produktionstechnik über den Automobilbau, die Medizintechnik, die Mess- und Umwelttechnik bis hin zur Informations- und Kommunikationstechnik. Neben bestehenden, kontinuierlich wachsenden Applikationsfeldern wie beispielsweise dem Schneiden und Schweißen in der industriellen Fertigung oder dem Einsatz als chirurgisches Werkzeug etwa zur Behandlung von Sehfehlern entstehen neue Märkte beispielsweise in Bereichen wie Automotive-Assistenzsysteme und -Scheinwerfer, laserbasierte Gasanalytik, additive Fertigungsverfahren oder bei der Bearbeitung neuer Materialien etwa für Leichtbaukonstruktionen.

Um Deutschlands technologische und wirtschaftliche Führungsposition in der Photonik auch langfristig zu sichern und weiter auszubauen, müssen Strahlquellen, Optiken und Materialien mit den Anforderungen der Anwender Schritt halten. Dazu sind Innovationen sowohl hinsichtlich der Kosten- und Energieeffizienz als auch der Leistungsfähigkeit von Lasersystemen erforderlich. Diese müssen dabei ganzheitlich betrachtet werden. Eine Steigerung der Effizienz ermöglicht neben der Steigerung der Ausgangsleistung auch eine Reduktion des Aufwands für die Kühlung oder die Strom­versorgung. Handlungsbedarf besteht unter anderem bei einer kostengünstigen und industrietauglichen Wellenlängenstabilisierung für Halbleiterlaser. Viele Anwendungen erfordern zudem einfache Kühlkonzepte und die Erschließung neuer Wellenlängenbereiche im UV/VUV und im MIR (1.5 bis 5.0 µm). Gleichzeitig eröffnen neue Entwicklungen beispielsweise im Bereich blauer und grüner Lasersysteme grundlegend neue Möglichkeiten, die es durch geeignete Forschungsarbeiten zu erschließen gilt. Ein besonders dynamisch wachsender Markt sind Strahlquellen im Ultrakurzpulsbereich, die zunehmend neue Anwendungen in der Medizintechnik (z.B. Bearbeitung von Implantaten oder Chirurgie am Auge), der Materialbearbeitung (z. B. Oberflächenfunktionalisierung, selektive Dünnschicht-Strukturierung oder Bearbeitung transparenter Materialien) erschließen. Wesentliche Treiber für eine zunehmende Marktdurchdringung sind die deutliche Reduzierung der Kosten und die Anpassung der Quellenanforderungen an die Anwendungserfordernisse, z. B. in Form faserbasierter Strahlführungssysteme, prozessangepasster Strahlformung oder spezieller Synchronisation zwischen Laserquelle und Strahlablenksystem.

Handlungsbedarf besteht über Strahlquellen selbst hinaus auch bei der System- sowie der Aufbau- und Verbindungstechnik von Lasersystemen. Hier werden beispielsweise eine weitere Automatisierung und die Nutzung kostensenkender Aufbauprinzipien bzw. integrierter optischer Komponenten für die Fertigung von Laserquellen und -systemen angestrebt.

Den erforderlichen Technologiewandel von diskreten Aufbauten zu integriert-optischen Ansätzen mit einer zunehmenden Verknüpfung von (mikro-) photonischen mit (opto-) elektronischen Bauelementen im Bereich höchster Ausgangsleistungen gilt es für die Photonik-Branche in Deutschland erfolgreich zu gestalten.

1 Zuwendungszweck, Rechtsgrundlage

1.1 Zuwendungszweck

Das Bundesministerium für Bildung und Forschung (BMBF) will mit der Fördermaßnahme "Effiziente Hochleistungs-Laserstrahlquellen (EffiLAS)" Unternehmen bei Forschung und Entwicklung (FuE) für innovative Laserstrahlquellen und Komponenten mit großem Anwendungs- und Marktpotenzial unterstützen. Vor diesem Hintergrund hat das BMBF im Rahmen des Förderprogramms "Photonik Forschung Deutschland" ( http://www.photonikforschung.de ) die vorliegende Förderinitiative "Effiziente Hochleistungs-Laserstrahlquellen (EffiLAS)" erarbeitet. Die Fördermaßnahme ist Bestandteil der Hightech-Strategie der Bundesregierung.

Da Innovations- und Beschäftigungsimpulse gerade auch von Unternehmensgründungen ausgehen, sind solche Gründungen im Anschluss an die Projekt-Förderung des BMBF erwünscht. Der High-Tech-Gründerfonds der Bundesregierung bietet hierzu Unterstützung an. Weitere Informationen finden sich unter http://www.high-tech-gruenderfonds.de .

1.2 Rechtsgrundlage

Vorhaben können nach Maßgabe dieser Richtlinien, der BMBF-Standardrichtlinien für Zuwendungen auf Ausgaben- bzw. Kostenbasis und der Verwaltungsvorschriften zu den §§ 23, 44 der Bundeshaushaltsordnung (BHO) durch Zuwendungen gefördert werden. Ein Rechtsanspruch auf Gewährung einer Zuwendung besteht nicht. Der Zuwendungsgeber entscheidet auf Grund seines pflichtgemäßen Ermessens im Rahmen der verfügbaren Haushaltsmittel. Eingereichte Projektvorschläge stehen zueinander im Wettbewerb.

2 Gegenstand der Förderung

Im Rahmen der zu fördernden Projekte sollen vorwettbewerbliche Arbeiten im Hinblick auf die Erforschung und Entwicklung innovativer, effizienter Laserstrahlquellen mit neuen oder erweiterten Funktionalitäten im Rahmen industriegeführter Verbundprojekte durchgeführt werden, die dazu führen, dass die Marktdurchdringung der Lasertechnik in bestehenden Applikationsfeldern gesteigert oder neue Einsatzgebiete erschlossen werden können.

Wesentliche Ziele sind eine Steigerung von Effizienz, Ausgangsleistung, Pulsenergie, Brillanz und Zuverlässigkeit, eine Reduktion von Kosten und Systemkomplexität sowie die Erschließung neuer Wellenlängenbereiche, die für Anwendungen in der Produktion, der Messtechnik oder den Umwelt- und Lebenswissenschaften relevant sind.

Die erarbeiteten Ergebnisse sollen die Grundlagen für neue, anwendungsrelevante Laserstrahlquellen für den kontinuierlichen oder den gepulsten Betrieb bis in den UKP-Bereich und deren industrielle und gesellschaftliche Nutzung und Anwendung in verschiedenen Bereichen bilden. Mögliche Konzepte für effiziente Strahlquellen sind z. B. innovative Dioden- und Mikrochiplaser oder diodengepumpte Festkörperlaser (DPSSL), Scheiben- und Faserlaser.

Mögliche Themen sind u. a.:

  • Diodenlaser mit hoher Ausgangsleistung bei guter Strahlqualität zur direkten Anwendung z. B. in der Produktionstechnik; Frequenzkonversion von Diodenlasern
  • Konzepte zur Steigerung von Lebensdauer und Zuverlässigkeit von Diodenlasern
  • Hochleistungs-InGaN-Diodenlaser für die Materialbearbeitung
  • Effiziente Hochleistungs-Lasersysteme und Optik-Komponenten im UV/VUV‐Bereich
  • Effiziente Lasersysteme und kohärente Quellen mit Emissionen im MIR (1.5 bis 5.0 μm) für Anwendung in der Produktionstechnik, Umwelttechnik und den Lebenswissenschaften (sowohl direkt als auch via Frequenzkonversion)
  • Hybride Laser- und Optikkonzepte, z.B. für das dichte Multiplexen und Verstärken von Laserstrahlung bei höheren Ausgangsleistungen, insbesondere Halbleiter- und Faserstrukturen für ein größeres Modenvolumen und Konzepte zur spektralen Kontrolle
  • Hochbrillante Strahlquellen mit einer großen Zahl einzeln ansteuerbarer Kanäle, hoher Integrierbarkeit, Kompaktheit und Stabilität; Multistrahlsysteme mit individueller Strahlformung und -ablenkung, sowie kohärenter und inkohärenter Überlagerung zur Leistungsskalierung
  • Integrierte Wafer-Technologie (optische, elektro-optische oder elektrische Funktionen), beispielsweise für effiziente Laserstrahlquellen bis in den kW-Bereich oder kostengünstige Laser für Konsumanwendungen
  • Hoch performante, kostengünstige und kompakte Strahlquellen beispielsweise für den Einsatz in der 3D-Sensorik
  • Modulare Strahlquellenkonzepte zur Steigerung der Wartungsfreundlichkeit und Reduktion der Ausfallzeiten durch schnelle Austauschbarkeit kritischer Komponenten
  • Strahlquellen mit einstellbaren/adaptiven Strahlprofilen
  • Faserbasierte Strahlführungssysteme für UV- und UKP-Lasersysteme
  • Miniaturisierung und Systemintegration durch hybride und monolithische Lösungen, z. B. Ersetzen diskreter Optik durch Planar- und Faseroptik, Integration zusätzlicher Funktionalitäten
  • Automatisierbare Aufbau- und Verbindungstechniken für Hochleistungslaser und -systeme sowie batchbasierte Fertigungstechnologien, die z. B. den besonderen Anforderungen an die Stabilität und an eine Kontrolle des Wärmeflusses gerecht werden oder eine hochpräzise Positionierbarkeit und Befestigung zulassen
  • Neue Konzepte für die Wärmeabfuhr (insbesondere auch für hoch integrierte Systeme) auf der Basis innovativer Materialien mit minimierten thermischen Ausdehnungskoeffizienten oder hoher Wärmeleitfähigkeit sowie geeigneter Fügetechnologien.

Die Auflistung der Verfahren, Stichworte und Branchen ist beispielhaft und nicht als vollständig anzusehen. Die vorgeschlagenen Lösungsansätze sollen prinzipiell für eine künftige wirtschaftliche Serienfertigung geeignet sein. Die Funktionsfähigkeit praktikabler Konzepte ist durch Demonstratoren nachzuweisen.

Förderfähig sind grundlegende, anwendungsorientierte Forschungsarbeiten des vorwettbewerblichen Bereichs, die durch ein hohes wissenschaftlich-technisches Risiko gekennzeichnet sind.

Erforderliche Arbeiten zur entwicklungsbegleitenden Normung mit dem Ziel, internationale Vornormen zu erarbeiten, sind bei den geplanten FuE-Arbeiten zu berücksichtigen.

3 Zuwendungsempfänger

Die Förderung zielt ab auf FuE-Verbundprojekte, die von Unternehmen initiiert und koordiniert werden. Die Vorhaben sollen entlang der Wertschöpfungskette strukturiert sein. Sofern die Wertschöpfungskette nicht vollständig durch deutsche Partner abgedeckt werden kann, ist darzulegen, wie gegebenenfalls die Einbindung internationaler Partner erfolgen soll und welchen Anteil deutsche Unternehmen an der gesamten Wertschöpfung haben. Antragsberechtigt sind Unternehmen der gewerblichen Wirtschaft, die zum Zeitpunkt der Zuwendungsbewilligung eine Betriebsstätte oder Niederlassung in Deutschland haben, Hochschulen und außeruniversitäre Forschungseinrichtungen. Forschungseinrichtungen, die gemeinsam von Bund und Ländern grundfinanziert werden, kann nur unter bestimmten Voraussetzungen eine Projektförderung bewilligt werden.

Die Beteiligung kleiner und mittlerer Unternehmen ist ausdrücklich erwünscht und wird bei der Projektbegutachtung berücksichtigt. Die Förderung von Einzelvorhaben sowie von Verbundvorhaben allein zwischen wissenschaftlichen Partnern ist nicht beabsichtigt.

4 Zuwendungsvoraussetzungen

Die Partner eines Verbundprojekts haben ihre Zusammenarbeit in einer Kooperationsvereinbarung zu regeln. Einzelheiten können einem Merkblatt des BMBF, Vordruck 01101, entnommen werden. In der Kooperationsvereinbarung ist eine Klausel vorzusehen, nach der Unternehmen für die Nutzung der FuE-Ergebnisse von Forschungseinrichtungen ein marktübliches Entgelt zahlen. Für jedes Verbundprojekt ist ein Koordinator zu bestellen, der in der Regel von einem industriellen Partner zu stellen ist.

Antragsteller sollen sich, auch im eigenen Interesse, mit dem EU-Rahmenprogramm für Forschung und Innovation vertraut machen und prüfen, ob das beabsichtigte Vorhaben spezifische europäische Komponenten aufweist und damit eine ausschließliche oder ergänzende EU-Förderung möglich ist. Das Ergebnis dieser Prüfung soll im Antrag auf nationale Fördermittel kurz dargestellt werden.

5 Art und Umfang, Höhe der Zuwendung

Zuwendungen können im Wege der Projektförderung als nicht rückzahlbare Zuschüsse gewährt werden.

Bemessungsgrundlage für Zuwendungen an Unternehmen der gewerblichen Wirtschaft sind die zuwendungsfähigen projektbezogenen Kosten, die in der Regel – je nach Anwendungsnähe des Vorhabens – bis zu 50 % anteilfinanziert werden können. Nach BMBF-Grundsätzen wird eine angemessene Eigenbeteiligung – grundsätzlich mindestens 50 % der entstehenden zuwendungsfähigen Kosten – vorausgesetzt. Die Bemessung der jeweiligen Förderquote muss den Unionsrahmen der EU-Kommission für staatliche Beihilfen für Forschung, Entwicklung und Innovationen sowie die Notifizierung des Förderprogramms "Photonik Forschung Deutschland" berücksichtigen. Diese lassen für kleine und mittlere Untrenehmen (KMU) entsprechend der KMU-Definition der Europäischen Kommission2 vom 6. Mai 2003 differenzierte Aufschläge zu, die gegebenenfalls zu einer höheren Förderquote führen. Im Rahmen des Förder­programms "Photonik Forschung Deutschland" kann KMU ein Bonus in Höhe von 10 %-Punkten zusätzlich zur Förderquote gewährt werden.

Bemessungsgrundlage für Hochschulen, Forschungs- und Wissenschaftseinrichtungen und vergleichbare Institutionen sind die zuwendungsfähigen projektbezogenen Ausgaben (bei Helmholtz-Zentren und der Fraunhofer-Gesellschaft – FhG – die zuwendungsfähigen projektbezogenen Kosten), die unter bestimmten Voraussetzungen bis zu 100 % gefördert werden können.

Es wird erwartet, dass sich Unternehmen der gewerblichen Wirtschaft im Hinblick auf die Umsetzungsnähe ent­sprechend ihrer Leistungsfähigkeit an den Aufwendungen der Hochschulen und öffentlich finanzierten Forschungseinrichtungen angemessen beteiligen, sofern letztere als Verbundpartner mitwirken. Als angemessen gilt in der Regel, wenn in Summe über den Verbund eine Eigenbeteiligung der Verbundpartner in Höhe von mindestens 50 % an den Gesamtkosten/-ausgaben des Verbundprojekts erreicht wird. Dazu ist gegebenenfalls eine Kompensation zwischen den Partnern erforderlich, so dass eine Verbundförderquote von maximal 50 % (zuzüglich gegebenenfalls zu gewährender Boni für KMU sowie gegebenenfalls in den Aufwendungen von Hochschulen enthaltener Projektpauschalen) erreicht wird.

6 Sonstige Zuwendungsbestimmungen

Bestandteil eines Zuwendungsbescheids auf Kostenbasis werden grundsätzlich die Nebenbestimmungen für Zuwendungen auf Kostenbasis des BMBF an Unternehmen der gewerblichen Wirtschaft für FuE-Vorhaben (NKBF98). Zur Vereinfachung des Förderverfahrens besteht für Unternehmen der gewerblichen Wirtschaft die Möglichkeit, nach Nummer 5.6 NKBF 98 die pauschalierte Abrechnung mit einem pauschalen Zuschlag von 120 % auf die Personaleinzelkosten zu beantragen.

Bestandteil eines Zuwendungsbescheids auf Ausgabenbasis werden die Allgemeinen Nebenbestimmungen für Zuwendungen zur Projektförderung (ANBest-P), die Besonderen Nebenbestimmungen für Zuwendungen des BMBF zur Projektförderung auf Ausgabenbasis (BNBest-BMBF98) sowie die Besonderen Nebenbestimmungen für den Abruf von Zuwendungen im mittelbaren Abrufverfahren im Geschäftsbereich des BMBF (BNBest-mittelbarer Abruf-BMBF), sofern die Zuwendungsmittel im sogenannten Abrufverfahren bereitgestellt werden.

7 Verfahren

7.1 Einschaltung eines Projektträgers und Anforderung von Unterlagen

Die Projektskizzen sind einzureichen beim vom BMBF beauftragten Projektträger:

VDI Technologiezentrum GmbH
– Projektträger Photonik, Optische Technologien –
VDI-Platz 1
40468 Düsseldorf

Das VDI Technologiezentrum ist außerdem Ansprechpartner für alle Fragen zur Abwicklung der Bekanntmachung.

Ansprechpartner:

Dr. Nikolas Knake
Telefon: 02 11/62 14-5 70
Telefax: 02 11/62 14-1 59
E-Mail: knake@vdi.de

Vordrucke für Förderanträge, Richtlinien, Merkblätter, Hinweise und Nebenbestimmungen können unter der Internetadresse https://foerderportal.bund.de/easy/easy_index.php?auswahl=easy_formulare&formularschrank=bmbf abgerufen oder unmittelbar beim Projektträger angefordert werden.

Zur Erstellung förmlicher Förderanträge (siehe Nummer 7.2.2) nutzen Sie bitte das Portal "easy-Online". Es ist auf allen Systemen im Browser barrierefrei nutzbar. Sie erreichen das easy-Online-Portal im Internet unter folgender Adresse: https://foerderportal.bund.de/easyonline

7.2 Förderverfahren

Das Förderverfahren ist zweistufig.

7.2.1 Vorlage und Auswahl von Projektskizzen

In der ersten Stufe sind zunächst dem Projektträger VDI Technologiezentrum GmbH unter der oben angegebenen Anschrift Projektskizzen vorzulegen.

Die Vorlagefrist endet am 15. Mai 2015.

Die Vorlagefrist gilt nicht als Ausschlussfrist. Verspätet eingehende Projektskizzen können aber möglicherweise nicht mehr berücksichtigt werden. Aus der Vorlage einer Projektskizze kann ein Rechtsanspruch nicht abgeleitet werden. Die Verbundpartner reichen, vertreten durch den Koordinator, eine gemeinsame, begutachtungsfähige Projektskizze im Umfang von maximal 15 DIN-A4-Seiten (ohne Deckblatt und die beiden Tabellenanlagen, Schriftgrad 12) beim Projektträger ein.

Eine kommentierte Mustergliederung zur Erstellung der Skizzen sowie die Anlagen Anlage1_Verbundpartner.xlsx und Anlage2_Finanzen.xls finden Sie unter http://www.photonikforschung.de/foerderung/formulare/

Die Projektskizze muss eine Darstellung mit folgender Gliederung enthalten:

Deckblatt mit Angaben zum Verbundkoordinator

Tabelle "Adressen und Ansprechpartner der Verbundpartner" (Anlage1_Verbundpartner.xls)

Tabelle "Überschlägige Abschätzung von Gesamtkosten und Förderbedarf, einzeln nach Verbundpartner" (Anlage2_Finanzen.xls)

  1. Zusammenfassung des Projektvorschlags (maximal eine Seite: Ziele, Lösungsweg, Verwertung der Ergebnisse)
  2. Ziele
  • Motivation und Gesamtziel des Verbunds
  • Für alle Teilvorhaben Darstellung des angestrebten Fortschritts gegenüber dem Stand der Technik anhand konkret spezifizierter/quantifizierter wissenschaftlicher und technische Arbeitsziele sowie der angestrebte Innovationen
  • Breitenwirksamkeit und Anwendungspotenzial
  1. Aktueller Stand von Wissenschaft und Technik
  • Stand von Wissenschaft und Technik
  • Neuheit und Attraktivität des Lösungsansatzes
  • Bestehende Schutzrechte (eigene und Dritter)
  • Bisherige Arbeiten der Verbundpartner, Vorstellung des Konsortiums, Rolle der Partner im Verbund
  1. Arbeitsplan
  • Ausführliche Beschreibung der Arbeiten der Verbundpartner (gegebenenfalls inkl. Unterauftragnehmer), einschließlich aller projektrelevanten wissenschaftlichen und technischen Problemstellungen sowie der Lösungsansätze.
  • Netzplan: Arbeitspakete, Übergabepunkte, Meilensteine und Verwertungsentscheidungen, aufgetragen über der Zeit
  1. Verwertungsplan
  • Wissenschaftliche, technische und wirtschaftliche Ergebnisverwertung in Deutschland durch die beteiligten Partner, Investitionsentscheidungen
  1. Notwendigkeit der Förderung
  • Warum kann das Vorhaben von den Verbundpartnern ohne öffentliche Förderung nicht durchgeführt werden?

Es steht den Antragstellern frei, weitere Punkte anzufügen, die ihrer Auffassung nach für eine Beurteilung ihres Vorschlags von Bedeutung sind. Eine förmliche Kooperationsvereinbarung ist für die erste Phase (Projektskizze) noch nicht erforderlich, jedoch sollten die Partner die Voraussetzungen dafür schaffen, bei Aufforderung zur förmlichen Antragstellung (zweite Phase siehe unten) eine förmliche Kooperationsvereinbarung zeitnah zum Projektbeginn (siehe Nummer 4) treffen zu können. Verbundpartner, deren Vorhaben von Industriepartnern mitfinanziert werden, müssen die Höhe der vorgesehenen Drittmittel angeben.

Die eingegangenen Projektskizzen werden nach folgenden Kriterien bewertet:

  • Fachlicher Bezug zur Förderbekanntmachung
  • Risiken und Innovationshöhe des wissenschaftlich-technischen Konzepts
  • Qualität und Belastbarkeit des Verwertungskonzepts
  • Technische, wirtschaftliche und gesellschaftliche Bedeutung
  • Qualität des Projektkonsortiums, Abdeckung der Wertschöpfungskette
  • Einbeziehung von KMU

Das BMBF und der Projektträger behalten sich vor, sich bei der Bewertung der vorgelegten Projektskizzen durch eine unabhängige Expertenrunde beraten zu lassen. Auf der Grundlage der Bewertung werden die für eine Förderung vorgesehenen Verbundprojekte ausgewählt. Das Ergebnis der Auswahlrunde wird dem Verbundkoordinator durch den Projektträger mitgeteilt. Die Partner eines Verbundprojekts werden über den Koordinator informiert.

7.2.2 Vorlage förmlicher Förderanträge und Entscheidungsverfahren

In der zweiten Verfahrensstufe werden die Interessenten bei positiv bewerteter Projektskizze aufgefordert, in Abstimmung mit dem vorgesehenen Verbundkoordinator einen förmlichen Förderantrag vorzulegen, über den nach abschließender Prüfung entschieden wird.

Für die Bewilligung, Auszahlung und Abrechnung der Zuwendung sowie für den Nachweis und die Prüfung der Verwendung und die gegebenenfalls erforderliche Aufhebung des Zuwendungsbescheids und die Rückforderung der gewährten Zuwendung gelten die Verwaltungsvorschriften zu § 44 BHO sowie die §§ 48 bis 49a des Verwaltungsverfahrensgesetzes, soweit nicht in diesen Förderrichtlinien Abweichungen zugelassen sind.

8 Inkrafttreten

Diese Förderrichtlinie tritt mit dem Datum ihrer Veröffentlichung im Bundesanzeiger in Kraft.

Bonn, den 18. Februar 2015

Bundesministerium für Bildung und Forschung

Im Auftrag
Dr. Schlie-Roosen

- https://foerderportal.bund.de/easy/module/easy_formulare/download.php?datei=219
- https://foerderportal.bund.de/easy/module/easy_formulare/download.php?datei=220