Navigation und Service

Logo Bundesministerium für Bildung und Forschung

Bekanntmachung : Datum:

des Bundesministeriums für Bildung und Forschung von Richtlinien zur Fördermaßnahme "KMU-innovativ: Forschung für die zivile Sicherheit" im Rahmen des Programms "Forschung für die zivile Sicherheit 2012 – 2017" der Bundesregierung.

Vom 19.02.2015

Die zivile Sicherheit ist eine der prioritären Zukunftsaufgaben für Lebensqualität und Wertschöpfung in Deutschland. Daher gehört sie zu den sechs Handlungsfeldern der "Neuen Hightech-Strategie – Innovationen für Deutschland".

Sicherheit ist ein entscheidender Standort- und Wirtschaftsfaktor. Kleine und mittlere Unternehmen (KMU) sind oft Vorreiter des technologischen Fortschritts. Sie tragen wesentlich zur Innovationsdynamik und Wettbewerbsfähigkeit der deutschen Wirtschaft bei und sind wichtige Schnittstelle für den Wissenstransfer von der Forschung in die Praxis.

Mit der Fördermaßnahme "KMU-innovativ: Forschung für die zivile Sicherheit" will das Bundesministerium für Bildung und Forschung (BMBF) das Innovationspotenzial von KMU in der Forschung stärken. Ziel ist es, die Forschungs­förderung im Rahmen des Programms der Bundesregierung "Forschung für die zivile Sicherheit 2012 – 2017" für KMU attraktiv zu gestalten, z. B. durch Themenoffenheit und die Möglichkeit, Vorschläge terminunabhängig einzu­reichen.

1 Zuwendungszweck, Rechtsgrundlage

1.1 Zuwendungszweck

Das Rahmenprogramm der Bundesregierung "Forschung für die zivile Sicherheit 2012 – 2017" ( http://www.sifo.de ) verfolgt das Ziel, den Schutz der Gesellschaft vor Bedrohungen zu verbessern, die z. B. durch Naturkatastrophen, Terrorismus, organisierte Kriminalität und Großschadenslagen ausgelöst werden.

Es werden Verbundprojekte mit mindestens zwei Projektpartnern gefördert,

  • die durch innovative Lösungen dazu beitragen, die Sicherheit der Bürgerinnen und Bürger zu erhöhen,
  • die am tatsächlichen Bedarf anwendungsorientiert ausgerichtet sind und die jeweiligen Endnutzer (z. B. Kommunen, Sicherheits- und Rettungskräfte wie Polizei und Feuerwehr, Betreiber kritischer Infrastrukturen oder Unternehmen der privaten Sicherheitswirtschaft) einbinden,
  • denen ein eindeutig ziviles Sicherheitsszenario zugrunde liegt.

Das BMBF unterstützt mit dieser Fördermaßnahme industrielle Forschungs- und vorwettbewerbliche Entwicklungs­vorhaben, die ohne Förderung nicht durchgeführt werden könnten. Damit soll die Innovationsfähigkeit der KMU in Deutschland gestärkt werden. KMU sollen zu mehr Anstrengungen in der Forschung und Entwicklung sowie zur Kooperation mit anderen Unternehmen, Endanwendern und wissenschaftlichen Partnern angeregt werden.

1.2 Rechtsgrundlage

Vorhaben können nach Maßgabe dieser Richtlinien, der Standardrichtlinien des BMBF für Zuwendungen auf Aus­gaben- bzw. Kostenbasis und der Verwaltungsvorschriften zu den §§ 23, 44 der Bundeshaushaltsordnung (BHO) durch Zuwendungen gefördert werden. Ein Rechtsanspruch auf Gewährung einer Zuwendung besteht nicht. Der Zuwendungsgeber entscheidet nach pflichtgemäßem Ermessen im Rahmen der verfügbaren Haushaltsmittel.

Diese Förderrichtlinien gelten in Verbindung mit dem Rahmenprogramm "Forschung für die zivile Sicherheit 2012 – 2017" ( http://www.sifo.de ).

Die Förderung nach diesen Richtlinien erfüllt die Voraussetzungen der Verordnung (EU) Nr. 651/2014 der EU-Kommission vom 17. Juni 2014 zur Feststellung der Vereinbarkeit bestimmter Gruppen von Beihilfen mit dem Binnenmarkt in Anwendung der Artikel 107 und 108 des Vertrags über die Arbeitsweise der Europäischen Union („Allgemeine Gruppenfreistellungsverordnung“ – AGVO) (ABl. L 187 vom 26.6.2014, S. 1), und ist demnach im Sinne von Artikel 107 Absatz 3 des Vertrags über die Arbeitsweise der Europäischen Union mit dem Binnenmarkt vereinbar und von der Anmeldepflicht nach Artikel 108 Absatz 3 des Vertrags über die Arbeitsweise der Europäischen Union freigestellt. Gemäß Artikel 1 Nummer 4a und 4b AGVO werden Unternehmen, die einer Rückforderungsanordnung aufgrund einer früheren Kommissionsentscheidung zur Feststellung der Rechtswidrigkeit und Unvereinbarkeit einer Beihilfe mit dem Binnenmarkt nicht Folge geleistet haben, von der Förderung ausgeschlossen.

2 Gegenstand der Förderung

Gegenstand der Förderung sind industrielle Forschungs- und vorwettbewerbliche Entwicklungsvorhaben, die technologieübergreifend und anwendungsbezogen sind. Wesentliches Ziel der BMBF-Förderung ist die Stärkung der KMU-Position bei dem beschleunigten Technologietransfer aus dem vorwettbewerblichen Bereich in die praktische Anwendung.

Die Vorhaben müssen auf die Schwerpunkte des Rahmenprogramms "Forschung für die zivile Sicherheit 2012 – 2017" ausgerichtet sein und innovative Sicherheitslösungen zum Ziel haben, die für die Positionierung des Unternehmens am Markt von Bedeutung sind.

Es können z. B. folgende Themen aufgegriffen werden:

  • Schutz und Rettung von Menschen, nicht-polizeiliche Gefahrenabwehr, Katastrophenschutz,
  • Kriminalitätsprävention, polizeiliche Gefahrenabwehr,
  • Schutz kritischer Infrastrukturen, Versorgungssicherheit,
  • Detektion von Gefahrstoffen,
  • übergreifende Themen, wie etwa innovative Sicherheitsdienstleistungen, Organisationskonzepte, Modelle zur Aus-, Fort- und Weiterbildung.

Sofern dies für die spätere Umsetzung in die Anwendungspraxis zielführend ist, sollten auch rechtliche Fragen­stellungen (z. B. Datenschutz, Haftungsfragen) und gesellschaftliche Aspekte einbezogen werden.

Die angestrebten Ergebnisse müssen deutlich über den aktuellen Stand von Wissenschaft und Technik hinausgehen. Sie müssen klare Leistungsvorteile gegenüber konventionellen Lösungen und ein hohes wirtschaftliches Anwendungspotenzial aufweisen, das durch überzeugende Verbreitungs- und Verwertungspläne erkennbar ist.

Bei entsprechender Eignung des Vorhabens werden auch projektbezogene Standardisierungs- und Normungsaktivitäten (beispielsweise DIN-spec) gefördert.

3 Zuwendungsempfänger

Antragsberechtigt sind KMU im Sinne der Definition der Europäischen Kommission (siehe: http://ec.europa.eu/small-business/faq/index_de.htm ). KMU können sich zur Klärung ihres Status beim Lotsendienst für Unternehmen der Förderberatung "Forschung und Innovation" des Bundes (siehe Nummer 7) persönlich beraten lassen.

Im Rahmen von Verbundprojekten mit einem KMU sind auch Unternehmen der gewerblichen Wirtschaft, die nicht die KMU-Kriterien erfüllen, Hochschulen, Forschungs- und Wissenschaftseinrichtungen, Behörden und deren Forschungseinrichtungen sowie vergleichbare Institutionen und Endnutzer (siehe Nummer 1.1) antragsberechtigt. Forschungseinrichtungen, die gemeinsam von Bund und Ländern grundfinanziert werden, kann nur unter bestimmten Voraussetzungen eine Projektförderung für ihren zusätzlichen Aufwand bewilligt werden.

4 Zuwendungsvoraussetzungen

Förderungswürdig sind Verbundprojekte von KMU gemeinsam mit relevanten Endnutzern. Auch die Förderung von Verbünden unter Beteiligung mehrerer KMU und/oder Forschungseinrichtungen und/oder Unternehmen, die nicht die KMU-Kriterien erfüllen, ist möglich. Der Nutzen des Vorhabens muss jedoch in erster Linie den beteiligten KMU zugutekommen. Die für das Projekt insgesamt beantragten Fördermittel sollen überwiegend den beteiligten Unternehmen gewährt werden. Um eine Fokussierung zu erreichen, werden kleine Verbundprojekte bevorzugt, die sich auf wichtige Elemente der Wertschöpfungskette konzentrieren.

Die Laufzeit der Vorhaben ist in der Regel auf einen Zeitraum von bis zu drei Jahren angelegt. Die Ergebnisse aus bereits geförderten Projekten (siehe https://www.bmbf.de/foerderungen/) sind zu berücksichtigen.

Antragsteller sollen sich – auch im eigenen Interesse – im Umfeld des national beabsichtigten Vorhabens mit dem EU-Rahmenprogramm für Forschung und Innovation vertraut machen. Sie sollen prüfen, ob das beabsichtigte Vor­haben spezifische europäische Komponenten aufweist und damit eine ausschließliche EU-Förderung möglich ist. Weiterhin ist zu prüfen, inwieweit im Umfeld des national beabsichtigten Vorhabens ergänzend ein Förderantrag bei der EU gestellt werden kann. Das Ergebnis der Prüfungen soll im nationalen Förderantrag kurz dargestellt werden.

Die Partner des Verbundprojekts haben ihre Zusammenarbeit in einer Kooperationsvereinbarung zu regeln. Vor der Förderentscheidung muss eine grundsätzliche Übereinkunft über bestimmte vom BMBF vorgegebene Kriterien nachgewiesen werden. Einzelheiten können einem Merkblatt des BMBF unter "Allgemeine Vordrucke und Vorlagen für Berichte", Vordruck-Nr. 0110 ( Merkblatt Vordruck 0110 ), entnommen werden.

5 Art und Umfang, Höhe der Zuwendung

Die Zuwendungen können im Wege der Projektförderung als nicht rückzahlbare Zuschüsse gewährt werden.

Bemessungsgrundlage für Zuwendungen an Unternehmen der gewerblichen Wirtschaft sind die zuwendungsfähigen projektbezogenen Kosten, die in der Regel – je nach Anwendungsnähe des Vorhabens – bis zu 50 % anteilsfinanziert werden können. Nach BMBF-Grundsätzen wird eine angemessene Eigenbeteiligung – grundsätzlich mindestens 50 % der entstehenden zuwendungsfähigen Kosten – vorausgesetzt.

Die Bemessung der jeweiligen Förderquote muss die AGVO berücksichtigen. Die AGVO lässt für Verbundprojekte von KMU eine differenzierte Aufschlagregelung zu, die gegebenenfalls zu einer höheren Förderquote führen kann. Details sind beim zuständigen Projektträger zu erfragen. Es findet die KMU-Definition der EU Anwendung (siehe Nummer 3).

Bemessungsgrundlage für Hochschulen, Forschungs- und Wissenschaftseinrichtungen und vergleichbare Institutionen sind die zuwendungsfähigen projektbezogenen Ausgaben (bei Helmholtz-Zentren und der Fraunhofer-Gesellschaft für angewandte Forschung die zuwendungsfähigen projektbezogenen Kosten), die individuell bis zu 100 % gefördert werden können.

6 Sonstige Zuwendungsbestimmungen

Bestandteil eines Zuwendungsbescheids auf Kostenbasis werden die Allgemeinen Nebenbestimmungen für Zuwendungen auf Kostenbasis des BMBF an Unternehmen der gewerblichen Wirtschaft für Forschungs- und Entwicklungsvorhaben.

Bestandteil eines Zuwendungsbescheids auf Ausgabenbasis werden die Allgemeinen Nebenbestimmungen für Zuwendungen zur Projektförderung und die Besonderen Nebenbestimmungen für Zuwendungen des BMBF zur Projekt­förderung auf Ausgabenbasis bzw. die Allgemeinen Nebenbestimmungen für Zuwendungen zur Projektförderung an Gebietskörperschaften und Zusammenschlüsse von Gebietskörperschaften.

Weitere Hinweise, Richtlinien, Merkblätter und Nebenbestimmungen können unter https://foerderportal.bund.de/easy abgerufen werden.

7 Verfahren

Interessierten Unternehmen, insbesondere Erstantragstellern, wird empfohlen, sich für eine ausführliche Erstberatung mit der Förderberatung „Forschung und Innovation“ des Bundes in Verbindung zu setzen. Als Lotsendienst berät sie bei der Zuordnung von Projektideen, vermittelt zu den fachlichen Ansprechpartnerinnen und -partnern bei den be­teiligten Projektträgern und unterstützt insbesondere auch bei der Klärung der Antragsberechtigung gemäß KMU-Definition der Europäischen Kommission (siehe Nummer 3).

Lotsendienst für Unternehmen bei der Förderberatung "Forschung und Innovation" des Bundes

Beratungstelefon: 08 00/26 23-0 09 (kostenfrei)
E-Mail: beratung@foerderinfo.bund.de
Telefax: 0 30/2 01 99-4 70

Förderberatung "Forschung und Innovation" des Bundes
Forschungszentrum Jülich GmbH
Projektträger Jülich (PtJ)
Zimmerstraße 26 – 27
10969 Berlin

7.1 Einschaltung eines Projektträgers und Anforderung von Unterlagen

Mit der Abwicklung der Fördermaßnahme "KMU-innovativ: Forschung für die zivile Sicherheit“ hat das BMBF seinen Projektträger

VDI-Technologiezentrum GmbH
Projektträger Sicherheitsforschung
VDI-Platz 1
40468 Düsseldorf

Ansprechpartner: Herr Dr. Lars Winking
Telefon: +49 2 11/62 14-3 23
Telefax: +49 2 11/62 14-1 82
E-Mail: winking@vdi.de
Internet: www.kmu-innovativ.de

beauftragt. Dort sind weitere Informationen erhältlich.

7.2 Zweistufiges Förderverfahren

Das Auswahlverfahren ist zweistufig angelegt. In der ersten Stufe wird eine Projektskizze ausgewählt. Es wird empfohlen, bereits bei der Erstellung der Projektskizze Kontakt mit dem oben genannten Ansprechpartner beim Projektträger aufzunehmen (siehe Nummer 7.1).

In der zweiten Stufe werden förmliche Förderanträge von jedem einzelnen Verbundpartner gestellt.

7.2.1 Erste Stufe

Vorlage und Auswahl von Projektskizzen

In der ersten Verfahrensstufe können die Verbundpartner, vertreten durch die Koordinatorin/den Koordinator, jeweils eine begutachtungsfähige, gut verständliche und nachvollziehbare Projektskizze im Umfang von maximal 15 DIN-A4-Seiten (Schriftart Arial, Schriftgröße mind. 11 pt) über das Online-Skizzentool für die Fördermaßnahme "KMU-innovativ: Forschung für die zivile Sicherheit" auf dem Internetportal http://www.sifo.de/de/kmu-innovativ-forschung-fuer-die-zivile-sicherheit-1781.html einreichen. Die für eine Beteiligung an den Förderrichtlinien benötigten Informationen sind dort verfügbar. Zusätzlich muss eine durch die Koordinatorin/den Koordinator unterschriebene Druckversion fristgerecht beim Projektträger schriftlich eingehen.

Die Projektskizzen können jederzeit eingereicht werden. Bewertungsstichtage sind jeweils

der 15. April und der 15. Oktober eines Jahres.

Der letzte Bewertungsstichtag ist der 15. Oktober 2017.

Den Projektskizzen ist eine Darstellung mit folgender Gliederung beizufügen:

  1. Thema und Zielsetzung des Vorhabens, Beschreibung des Sicherheitsszenarios,
  2. Stand der Wissenschaft und Technik, angestrebte Innovationen, eigene Vorarbeiten, Patentlage,
  3. Notwendigkeit der Zuwendung: wissenschaftlich-technisches und wirtschaftliches Risiko mit Begründung der Notwendigkeit staatlicher Förderung,
  4. Marktpotenzial, Marktumfeld, wirtschaftliche und wissenschaftliche Konkurrenzsituation,
  5. Kurzdarstellung der beantragenden Unternehmen (Darlegung der Geschäftsmodelle, des Marktzugangs und der Perspektiven), Darstellung des aufzubringenden Eigenanteils, Darstellung der Kompetenzen der Projektpartner,
  6. Arbeitsplan, Verbundstruktur aller beteiligten Partner, Definition eines Meilensteinziels zur Mitte des Projekts mit messbaren bzw. nachprüfbaren Kriterien, Definition von weiteren Übergabepunkten, Balkenplan,
  7. Finanzierungsplan (einzeln nach Verbundpartnern),
  8. Verwertungsplan (wirtschaftliche und wissenschaftlich-technische Erfolgsaussichten, Nutzungsmöglichkeiten und Anschlussfähigkeit), kurzer Geschäftsplan inklusive einer Verwertungsstrategie nach Projektende, Aussagen zur standortbezogenen Verwertung.

Aus der Vorlage einer Projektskizze kann kein Rechtsanspruch abgeleitet werden. Die eingegangenen Projektskizzen werden nach folgenden Kriterien bewertet:

  • Bedeutung des Forschungsziels: Fachlicher Bezug zum Rahmenprogramm, Bedarf und Relevanz,
  • wissenschaftliche und technische Qualität des Lösungsansatzes, Innovationshöhe,
  • Komplementarität des Konsortiums, insbesondere Einbeziehung von Endnutzern und Rolle der KMU, Kompetenz der Projektpartner,
  • Qualität, Effektivität und Effizienz des Projektaufbaus,
  • Qualität und Umsetzbarkeit des Verwertungsplans, Marktpotenzial, Beitrag des Projekts zur künftigen Positionierung der KMU am Markt,
  • realistische Darstellung der Gesamtfinanzierung.

Auf der Grundlage der Bewertung werden die für eine Förderung geeigneten Projektskizzen ausgewählt. Das BMBF und der Projektträger behalten sich vor, sich bei der Bewertung der vorgelegten Projektskizzen durch unabhängige Expertinnen und Experten beraten zu lassen.

Das Ergebnis wird der Verbundkoordinatorin/dem Verbundkoordinator spätestens zwei Monate nach dem Bewertungsstichtag schriftlich mitgeteilt.

7.2.2 Zweite Stufe

Vorlage förmlicher Förderanträge und Entscheidungsverfahren

In der zweiten Verfahrensstufe werden die Verbundpartner der positiv bewerteten Projektskizzen aufgefordert, einen förmlichen Förderantrag vorzulegen, über den nach abschließender Prüfung durch das BMBF entschieden wird. Hierbei gelten ebenfalls die aufgeführten Bewertungskriterien.

Zur Erstellung von förmlichen Förderanträgen ist das elektronische Antragssystem "easy-Online" ( https://foerderportal.bund.de/easyonline ) zu nutzen. Die Förderentscheidung erfolgt in der Regel zwei Monate nach Vorlage der vollstän­digen formgebundenen Anträge.

Für die Bewilligung, Auszahlung und Abrechnung der Zuwendung, den Nachweis und die Prüfung der Verwendung, die gegebenenfalls erforderliche Aufhebung des Zuwendungsbescheids und die Rückforderung der gewährten Zuwendung gelten die Verwaltungsvorschriften zu § 44 BHO sowie die §§ 48 bis 49a des Verwaltungsverfahrensgesetzes.

8 Inkrafttreten

Diese Förderrichtlinien treten am Tag der Veröffentlichung im Bundesanzeiger in Kraft und gelten bis zum 31. Dezember 2017.

Bonn, den 19. Februar 2015

Bundesministerium für Bildung und Forschung

Im Auftrag
Dr. Junker