06.02.2015 - 27.03.2015

Bekanntmachung

des Bundesministeriums für Bildung und Forschung von Richtlinien zur Förderung des Wettbewerbs "Zukunftsstadt".

Vom 30. Januar 2015

1 Zuwendungszweck, Rechtsgrundlage

1.1 Zuwendungszweck

Kommunen sind zentrale Orte der Gesellschaft und spielen eine entscheidende Rolle auf dem Weg in eine nachhaltige Zukunft. Ob Klimaanpassung, Energiewende, sichere Arbeit, bezahlbares Wohnen, nachhaltige Mobilität, Zuwanderung oder demografischer Wandel: Die Herausforderungen für Kommunen zur Umsetzung einer nachhaltigen Stadtentwicklung sind enorm. Um den Herausforderungen entgegenzutreten, sollten alle Kommunen einen ganzheitlichen Ansatz bei der Planung und Weiterentwicklung verfolgen und möglichst alle Lebensbereiche und Akteure einbeziehen. Es bedarf neuer Lösungen und Alternativen, um bestehende Strukturen der Kommunen auch für die Zukunft lebenswert und nachhaltig zu gestalten.

Dabei spielt die Einbeziehung und das Engagement der Zivilgesellschaft eine wesentliche Rolle. Nur mit den Bürgerinnen und Bürgern gemeinsam kann Nachhaltigkeit verwirklicht werden. Deshalb müssen die Kenntnisse, Erfahrungen und Ideen der Menschen vor Ort genutzt werden. Es gilt, die Bevölkerung sowie weitere Akteure des Stadtgeschehens, z. B. Initiativen, Stiftungen frühzeitig und umfassend an den Prozessen zur nachhaltigen Gestaltung der Kommunen zu beteiligen.

Mit dem Wettbewerb "Zukunftsstadt" verfolgt das Bundesministerium für Bildung und Forschung (BMBF) das Ziel, in bis zu 50 Städten, Stadtteilen, Gemeinden oder Landkreisen (nachfolgend: Kommunen) gemeinsam mit Bürgerinnen und Bürgern, Wissenschaftlern, Ratsvertretern, Verwaltungsmitarbeitern, lokalen Verbänden, Bildungsakteuren vor Ort, Stiftungen und Unternehmen eine nachhaltige und ganzheitliche Vision 2030+ zu entwickeln. Der Wettbewerb ist Teil der Leitinitiative "Zukunftsstadt" des Rahmenprogramms "Forschung für Nachhaltige Entwicklungen" (FONA3) ( https://www.fona.de) und des Wissenschaftsjahrs 2015 – Zukunftsstadt ( www.wissenschaftsjahr-zukunftsstadt.de). Die Bekanntmachung steht darüber hinaus im Kontext der Forschungs- und Innovationsagenda der Nationalen Plattform Zukunftsstadt ( http://www.nationale-plattform-zukunftsstadt.de/).

1.2 Rechtsgrundlage

Vorhaben können nach Maßgabe dieser Richtlinien, der BMBF-Standardrichtlinien für Zuwendungen auf Ausgaben- bzw. Kostenbasis und der Verwaltungsvorschriften zu den §§ 23, 44 der Bundeshaushaltsordnung (BHO) durch Zuwendungen gefördert werden. Ein Rechtsanspruch auf Gewährung einer Zuwendung besteht nicht. Der Zuwendungsgeber entscheidet nach pflichtgemäßem Ermessen im Rahmen der verfügbaren Haushaltsmittel.

2 Gegenstand der Förderung

Mit dieser Bekanntmachung können sich Kommunen ausschließlich für die Durchführung der ersten Phase des Wettbewerbs "Zukunftsstadt" bewerben.

Insgesamt umfasst der Wettbewerb "Zukunftsstadt" drei Phasen:

Phase 1: Entwicklung der kommunalen Vision 2030+

Bis zu 50 Kommunen werden von einer unabhängigen Expertenjury ausgewählt, für ihre Stadt, einen Stadtteil, die Gemeinde oder den Landkreis eine nachhaltige und ganzheitliche Vision (Zeithorizont 2030+) gemeinsam mit Bürgerinnen und Bürgern, Ratsvertretern, Verwaltungsmitarbeitern, lokalen Verbänden, Stiftungen, Unternehmen und der Wissenschaft zu entwickeln. Gefördert werden Konzepte mit einer Vision für die zukünftige Entwicklung des Gesamtgebildes der Kommune inklusive Handlungsempfehlungen und Umsetzungsvorschlägen. Das Konzept soll mit den Bürgerinnen und Bürgern grafisch visualisiert werden.

Dabei können aktuelle Herausforderungen und Veränderungen, wie z. B. struktureller oder demografischer Wandel, die Basis für die Entwicklung der eigenen Vision 2030+ sein. Ausgangspunkt können auch bereits bestehende kommunale Konzepte sein, die aufgegriffen und weiterentwickelt werden.

Ziel ist es, eine kommunale Vision zu entwickeln, die sich an den alltäglichen Bedürfnissen der Bürgerinnen und Bürger orientiert. Wissenschaft und Forschung unterstützen die Bürgerinnen und Bürger sowie die weiteren Akteure der Kommune bei der Entwicklung ihrer Vision.

Phase 2: Planungs- und Umsetzungskonzept der Vision 2030+

Um das Konzept der ersten Phase in die Umsetzung zu bringen, werden die Ideen und Empfehlungen der Bürgerinnen und Bürger wissenschaftlich geprüft und gemeinsam mit ihnen weiterentwickelt. Ziel ist, dass die Kommunen ein umfassendes Konzept zur Planung und Umsetzung ihrer Vision entwickeln. Insgesamt bis zu 20 Kommunen der ersten Phase werden durch eine unabhängige Expertenjury für diese zweite Förderphase empfohlen.

Phase 3: Umsetzung der Vision in "Reallaboren"

Die dritte Phase widmet sich der Umsetzung der in der zweiten Phase entwickelten Konzepte. Dafür werden maximal acht Kommunen der zweiten Phase durch eine unabhängige Expertenjury zur Förderung empfohlen. In „Reallaboren“ der Kommunen werden erste innovative Komponenten der kommunalen Visionen umgesetzt.

Die mit dieser Bekanntmachung angesprochene erste Phase des Wettbewerbs "Zukunftsstadt" gliedert sich in eine Bewerbungs- und Projektphase:

Bewerbungsphase:

Kommunen der Bundesrepublik Deutschland können sich im Rahmen der ersten Phase des Wettbewerbs mit ihrem Konzept für die Entwicklung einer nachhaltigen und ganzheitlichen Vision 2030+ bewerben. Voraussetzung dabei ist ein wissenschaftlicher Partner, der den Beteiligungs- und Entwicklungsprozess begleitet sowie ein lokaler Medienpartner. Durch eine unabhängige Expertenjury werden insgesamt bis zu 50 Kommunen für die Zuwendung ausgewählt.

Projektphase:

Die ausgewählten Kommunen werden zur formellen Antragsstellung aufgefordert. Nach Bewilligung des Antrags durch das BMBF kann mit der Durchführung begonnen werden. Die Entwicklung der Vision 2030+ erfolgt innerhalb der Kommunen unter Beteiligung von Bürgerinnen und Bürgern, Ratsvertretern, Verwaltungsmitarbeitern, Verbänden, Stiftungen, Unternehmen sowie den lokalen Medien. Hochschulen, Fachhochschulen oder außeruniversitäre Forschungseinrichtungen und lokale Bildungsakteure werden zur Beratung und/oder Moderation im Beteiligungs- und Entwicklungsprozess hinzugezogen.

Vorgabe für den Prozess der Visionsentwicklung ist die Bildung eines "Zukunftsstadt-Teams", das sicherstellt, dass alle Anregungen, Ideen und Wünsche der Bürgerinnen und Bürger in die Entwicklung der Vision einfließen. Darüber hinaus sollen mindestens zwei Workshops innerhalb der Kommunen mit Beteiligung der Bürgerinnen und Bürger sowie weiteren Akteuren der Kommune (insbesondere Ratsvertretern und Verantwortliche der Kommune) zur Erarbeitung der Vision stattfinden und die gesammelten Ideen visualisiert werden. Das entstandene "Bild" zur Zukunft der Kommune soll im Laufe des Prozesses mit den Anregungen der Bürgerinnen und Bürger angepasst und erweitert werden. Zur Begleitung und Bewerbung des Prozesses soll ein lokaler Medienpartner hinzugezogen werden, der kontinuierlich über das Entstehen der Projektideen vor Ort berichtet. Die Inhalte und Projektfortschritte werden auf einer zentralen Webseite zum Wettbewerb "Zukunftsstadt" kommuniziert.

Am Ende der Projektphase liegt ein Konzept zur Zukunft der Kommune vor, in welchem Handlungsempfehlungen und Umsetzungsvorschläge dargestellt werden. Diese Vision wird dem Oberbürgermeister bzw. Landrat übergeben. Die Projektphase soll neun Monate nicht überschreiten.

Grundlage für die Entwicklung der Vision für die Kommune sollen die Bedürfnisse der Bürgerinnen und Bürger sein. Dabei sollen nicht nur Einzelthemen bearbeitet, sondern die Kommune als Ganzes gedacht werden. Die Bedürfnisse sind unter der Perspektive einer nachhaltigen Entwicklung zu betrachten. Bedürfnisfelder, die den Alltag der Bürgerinnen und Bürger ansprechen, dienen dabei als Orientierung, wie z. B.:

  • Wohnen/Bauen
  • Arbeiten/nachhaltiges Wirtschaften
  • Freizeit
  • Mobilität
  • Ernährung/Gesundheit
  • Bildung
  • Kultur
  • Partizipation/Engagement

3 Zuwendungsempfänger

Antragsberechtigt sind Kommunen (Städte, Landkreise, Gemeinden) der Bundesrepublik Deutschland.

Räumliche Geltungsbereiche müssen Gemeindegebiete, Stadtteile, Städte oder Gebiete kooperierender Kommunen sein.

4 Zuwendungsvoraussetzungen

Förderungswürdig sind Projekte der Kommunen die mindestens einen wissenschaftlichen Partner, in Form einer Hochschule, Fachhochschule oder einer außeruniversitären Forschungseinrichtung und einen lokalen Medienpartner, der den Prozess vor Ort begleitet, vorweisen können.

Von jeder Kommune wird erwartet, während der Projektlaufzeit die Ergebnisse der Diskussionen in den Beteiligungsformaten grafisch zu visualisieren. Ziel ist es, ein Bild der Vision für die Kommune 2030+ zu erhalten. Der hierfür erforderliche Aufwand wird gefördert.

Darüber hinaus ist ein "Zukunftsstadt-Team" zu etablieren, welches sicherstellt, dass Anregungen und Rückmeldungen der interessierten Öffentlichkeit im Prozess berücksichtigt werden. Gefördert werden, können ausschließlich Projekte die mindestens zwei Workshops mit Beteiligung der Bürgerinnen und Bürger und weiteren Akteuren der Kommune planen.

Die Kommunen sind verpflichtet, begleitende Aktivitäten des BMBF insbesondere des Wissenschaftsjahrs 2015 und der Fördermaßnahme "Zukunftsstadt" zu unterstützen und zu einer Vernetzung und Zusammenarbeit der geförderten Projekte und einer übergreifenden Öffentlichkeitsarbeit beizutragen.

5 Art und Umfang, Höhe der Zuwendung

Die Zuwendungen können im Wege der Projektförderung für einen Zeitraum von bis zu neun Monaten als nicht rückzahlbare Zuschüsse gewährt werden. Investitionen werden nicht gefördert. Zur Umsetzung der ersten Phase können Kommunen mit bis zu 35 000 Euro gefördert werden. Für die zweite Phase ist eine Förderung in der Höhe von bis zu 200 000 Euro vorgesehen.

Anträge sind auf Grundlage der Richtlinien für Zuwendungen auf Ausgabenbasis (AZA) zu erstellen.

Personalausgaben sind nur zuwendungsfähig, soweit sie nicht bereits durch Dritte aus öffentlichen Haushalten gedeckt sind. Das bedeutet für Kommunen, dass grundsätzlich zusätzliches Personal für das Projekt einzustellen ist bzw. wenn bestehendes Personal im Projekt tätig werden soll, für den bisherigen Aufgabenbereich des Projektmittelarbeiters eine Ersatzkraft einzustellen ist.

Bemessungsgrundlage für Kommunen sind in der Regel zuwendungsfähige projektbezogene Ausgaben, die individuell bis zu 100 % gefördert werden können.

6 Sonstige Zuwendungsbestimmungen

Bei Zuwendungen an Kommunen bzw. Gebietskörperschaften werden die Allgemeinen Nebenbestimmungen für Zuwendungen zur Projektförderung an Gebietskörperschaften und Zusammenschlüsse von Gebietskörperschaften (ANBest-GK) Bestandteil der Zuwendungsbescheide.

7 Zuwendungsverfahren

7.1 Einschaltung eines Projektträgers

Für die Abwicklung des Wettbewerbs "Zukunftsstadt" hat das BMBF folgenden Projektträger beauftragt:

VDI Technologiezentrum GmbH
Innovationsbegleitung und Innovationsberatung
VDI-Platz 1
40468 Düsseldorf

Ansprechpartner:

Michael Hirt
Telefon: +49 2 11/62 14-1 89
Telefax: +49 2 11/62 14-1 39
E-Mail: E-Mail: Nachricht schreiben

Zur Erstellung der Bewerbungsskizze ist in jedem Fall die Vorlage zu verwenden, die unter www.fona.de/zukunftsstadt oder beim VDI Technologiezentrum (siehe oben) abgerufen werden kann.

7.2 Vorlage und Auswahl von Bewerbungsskizzen

Das Förderverfahren ist zweistufig angelegt. In der ersten Phase ist dem Projektträger im VDI Technologiezentrum

bis spätestens 27. März 2015, 18.00 Uhr

die Bewerbungsskizze vorzulegen. Die Skizzen sind in schriftlicher Form auf dem Postweg und in elektronischer Form vorzulegen.

Die Vorlagefrist gilt als Ausschlussfrist. Die Teilnehmer reichen einen begutachtungsfähigen Vorschlag im Umfang von maximal 10 DIN-A4-Seiten (Rand 2,5 cm, Arial 10pt) ein.

Aus der Vorlage einer Bewerbungsskizze kann kein Rechtsanspruch auf eine Förderung abgeleitet werden.

Die Bewerbungsskizzen müssen ein fachlich beurteilbares Grobkonzept und eine Finanzierungsplanung mit dem voraussichtlichen Umfang der Ausgaben beinhalten. Darüber hinaus muss ein überzeugendes Verwertungskonzept vorgelegt werden.

Die Gliederung der Bewerbungsskizze soll wie folgt aussehen:

  • Titel des Vorhabens
  • Ansprechpartner und weitere Partner im Prozess
  • Ziele des Projekts und Zusammenfassung der Projektbeschreibung
  • Ausführliche Projektbeschreibung, Gesamtkonzept (Idee, Ziele, Einbindung der Bürger und weiterer Akteure, Einbindung des wissenschaftlichen Partners, Visualisierung und Kommunikationsstrategie, Einbindung in die Verwaltungsstruktur, erwartete Wirkung)
  • Arbeits- und Zeitplan (Arbeitspakete, zeitlicher Ablauf)
  • Verwertungskonzept (Verstetigung, Umsetzung und Übertragbarkeit)
  • Finanzierungsplan

Es steht den Einreichern frei, weitere Punkte anzufügen, die ihrer Auffassung nach für eine Beurteilung ihres Vorschlags von Bedeutung sind.

Das BMBF und der beauftragte Projektträger werden durch eine unabhängige Expertenjury beraten. Auf der Grundlage der Bewertung werden die für eine Förderung geeigneten Projektideen ausgewählt. Das Auswahlergebnis wird den Interessenten schriftlich mitgeteilt. Bei positiver Bewertung werden die Kommunen in einer zweiten Verfahrensstufe durch den Projektträger aufgefordert, einen förmlichen Förderantrag vorzulegen, über den nach abschließender Prüfung entschieden wird.

Die eingegangenen Bewerbungsskizzen werden nach folgenden Kriterien bewertet:

  • Schlüssigkeit und Konsistenz des Konzepts (Idee, Ziele, Arbeits- und Zeitplan, Finanzierungsplan)
  • Art und Umfang der Einbindung der Bürger und weiterer Akteure der Stadt
  • Art und Umfang der Einbindung des wissenschaftlichen Partners
  • Visualisierung und Kommunikationsstrategie
  • Einbindung in die Verwaltungsstruktur
  • Verwertungskonzept (Verstetigung, Umsetzung und Übertragbarkeit)

Der Antragsteller hat keinen Rechtsanspruch auf Rückgabe einer eingereichten Bewerbungsskizze.

7.2.2 Vorlage förmlicher Förderantrage und Entscheidungsverfahren

In der zweiten Verfahrensstufe werden die Kommunen, deren Bewerbung durch die Expertenjury positiv bewertet wurde, durch den Projektträger aufgefordert, einen förmlichen Förderantrag vorzulegen, über den nach abschließender Prüfung entschieden wird.

Zur Erstellung von förmlichen Förderanträgen wird die Nutzung des elektronischen Antragssystems "Easy" dringend empfohlen ( https://foerderportal.bund.de/easyonline).

8 Inkrafttreten

Diese Förderrichtlinien treten mit dem Tag der Veröffentlichung im Bundesanzeiger in Kraft.

Bonn, den 30. Januar 2015

Bundesministerium für Bildung und Forschung

Im Auftrag
W. Kraus