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Bekanntmachung : Datum:

des Bundesministeriums für Bildung und Forschung von Richtlinien zur Förderung von Forschungsvorhaben zum Thema "nicht-monetäre Erträge von Bildung".

Vom 20.01.2015

1 Zuwendungszweck, Rechtsgrundlage

1.1 Zuwendungszweck

Für die Bildungspolitik sind Erkenntnisse, wie sich erworbene Bildung konkret für die Einzelnen und die Gesellschaft auswirkt, was also die Erträge von Bildung sind, von großem Interesse. Neben der Ermittlung von monetären Erträgen von Bildung spielen hier insbesondere Art und Höhe nicht-monetärer Erträge von Bildung eine Rolle. Deren wissenschaftlich fundierte empirische Ermittlung ist hoch komplex und methodisch anspruchsvoll. Aus diesem Grund liegen bisher für Deutschland keine umfassenden Erkenntnisse hierzu vor. Das Bundesministerium für Bildung und Forschung (BMBF) legt deshalb eine Förderbekanntmachung auf, in deren Rahmen Ergebnisse zu diesem Themenbereich theoretisch fundiert vorbereitet und erbracht werden sollen. Dabei sollen auch Indikatoren identifiziert werden, anhand derer die Entwicklung nicht-monetärer Erträge von Bildung langfristig verfolgt werden kann; diese sollen mittelfristig die nationale Bildungsberichterstattung ergänzen können.

1.2 Rechtsgrundlage

Vorhaben können nach Maßgabe dieser Richtlinien, der BMBF-Standardrichtlinien für Zuwendungen auf Ausgaben- bzw. Kostenbasis und der Verwaltungsvorschriften zu den §§ 23, 44 der Bundeshaushaltsordnung (BHO) durch Zuwendungen gefördert werden. Ein Rechtsanspruch auf Gewährung einer Zuwendung besteht nicht. Der Zuwendungsgeber entscheidet auf Grund seines pflichtgemäßen Ermessens im Rahmen der verfügbaren Haushaltsmittel.

2 Gegenstand der Förderung

Üblicherweise werden die finanziellen oder fiskalischen Erträge von Bildung für Individuen und die öffentliche Hand ermittelt (z. B. von der OECD für die Publikation "Bildung auf einen Blick"). Bisher gibt es in Deutschland kein etabliertes Verfahren, das die nicht-monetären Erträge von Bildung untersucht und quantifiziert. Der Schließung dieser Lücke dient die hier vorgelegte Förderbekanntmachung.

Projektanträge für diese Förderbekanntmachung sind auf Forschungsfragen zu beziehen, die nicht-monetäre Bildungserträge in Deutschland ermitteln; dabei geht es insbesondere um Fragestellungen im Bereich von Gesundheit, gesellschaftlicher Teilhabe, Persönlichkeitsmerkmalen, Wertorientierungen und subjektiven Einschätzungen, Familienbildung und "Vererbung von Bildung", aber auch gesellschaftliche Aspekte wie soziale Kohäsion u. Ä., sowie Querverbindungen zwischen den verschiedenen Bereichen.

Für eine solche differenzierte Untersuchung der nicht-monetären Erträge von Bildung sind, auf der Basis theoretischer Überlegungen, Sekundäranalysen mit Datensätzen (Panelstudien, prozessproduzierte Daten) durchzuführen, in deren Rahmen Personen zu mehreren Zeitpunkten befragt bzw. erfasst werden. Optimal wäre die Verknüpfung verschiedener Datenquellen. Um die jeweiligen Datensätze bestmöglich zu nutzen und gegebenenfalls zu verknüpfen, ist interdisziplinär zu arbeiten. So hat die Antragstellung durch Forschungsverbünde zu erfolgen, in denen Wissenschaftlerinnen und Wissenschaftler aus den relevanten Disziplinen (z. B. Wirtschaftswissenschaften, Soziologie, Erziehungswissenschaft, Psychologie) vertreten sind. Durch die Zusammenführung verschiedener Datensätze und bei Zusammenarbeit von Wissenschaftlerinnen und Wissenschaftlern verschiedener Disziplinen, die mit den jeweiligen Datensätzen und Forschungsfeldern vertraut sind, sollten sich Synergien ergeben, die die hoch komplexe Identifizierung und Messung verschiedener nicht-monetärer Erträge von Bildung und ihrer Querverbindungen oder Zusammenhänge erlauben. Darauf aufbauend sollen Indikatoren generiert oder identifiziert werden, die mittelfristig die nationale Bildungsberichterstattung ergänzen können.

Entsprechend der oben genannten Zielsetzung wird eine begrenzte Anzahl von Forschungsverbünden zu den genannten Themenfeldern gefördert. Deren Laufzeit kann bis zu drei Jahre betragen. Es sind zwei bis drei Koordinierungstreffen aller Forschungsverbünde vorgesehen.

3 Zuwendungsempfänger

Antragsberechtigt sind staatliche und nicht-staatliche Hochschulen und außeruniversitäre Forschungseinrichtungen mit Sitz in Deutschland. Forschungseinrichtungen, die gemeinsam von Bund und Ländern grundfinanziert werden, kann nur unter bestimmten Voraussetzungen ergänzend zu ihrer Grundfinanzierung eine Projektförderung für ihren zusätzlichen Aufwand bewilligt werden.

4 Zuwendungsvoraussetzungen

Bei Verbundvorhaben haben die Partner ihre Zusammenarbeit in einer Kooperationsvereinbarung zu regeln. Vor der Förderentscheidung muss eine grundsätzliche Übereinkunft über bestimmte, vom BMBF vorgegebene Kriterien nachgewiesen werden. Einzelheiten können einem Merkblatt des BMBF, Vordruck 0110 (siehe https://foerderportal.bund.de/easy/module/easy_formulare/download.php?datei=219 ), entnommen werden.

Zuwendungsfähig sind ausschließlich Forschungsverbünde, bei denen Wissenschaftlerinnen und Wissenschaftler verschiedener Disziplinen (aus einer oder mehreren Einrichtungen) zusammenarbeiten. Nicht zuwendungsfähig ist die Generierung neuer Forschungsdaten.

5 Art und Umfang, Höhe der Zuwendung

Die Zuwendungen können im Wege der Projektförderung für einen Zeitraum von bis zu drei Jahren als nicht rückzahlbare Zuschüsse gewährt werden. Die Höhe der Zuwendung pro Vorhaben richtet sich im Rahmen der verfügbaren Haushaltsmittel nach den Erfordernissen des beantragten Vorhabens.

Bemessungsgrundlage für Hochschulen, Forschungs- und Wissenschaftseinrichtungen und vergleichbare Institutionen sind die zuwendungsfähigen projektbezogenen Ausgaben (bei Helmholtz-Zentren und der Fraunhofer-Gesellschaft die zuwendungsfähigen projektbezogenen Kosten), die individuell bis zu 100 % gefördert werden können.

Soweit die Antrag stellende Einrichtung sowohl wirtschaftliche als auch nicht-wirtschaftliche Tätigkeiten ausübt, können nur die nicht-wirtschaftlichen Tätigkeiten der Einrichtung finanziert werden. Die Gewährleistung einer eindeutigen finanziellen und inhaltlichen Abgrenzung zu den wirtschaftlichen Tätigkeiten der Antragstellerin bzw. des Antragstellers ist daher Voraussetzung für eine Förderung.

Beantragt werden können Mittel für wissenschaftliches Personal, wissenschaftliche und studentische Hilfskräfte sowie für Sach- und Reisemittel und in Ausnahmefällen für Investitionen und weitere Positionen. Hierbei muss ein von der Grundausstattung der Antrag stellenden Einrichtung abgrenzbarer vorhabenspezifischer Bedarf vorliegen. In begründeten Fällen können auch Mittel für detailliert beschriebene Aufträge an Dritte beantragt werden.

6 Sonstige Zuwendungsbestimmungen

Bestandteil eines Zuwendungsbescheids auf Ausgabenbasis werden die Allgemeinen Nebenbestimmungen für Zuwendungen zur Projektförderung (ANBest-P) und die Besonderen Nebenbestimmungen für Zuwendungen des BMBF zur Projektförderung auf Ausgabenbasis (BNBest-BMBF98).

Bestandteil eines Zuwendungsbescheids auf Kostenbasis werden grundsätzlich die Allgemeinen Nebenbestimmungen für Zuwendungen auf Kostenbasis des BMBF an Unternehmen der gewerblichen Wirtschaft für FuE1-Vorhaben (NKBF98).

7 Verfahren

7.1 Anforderung von Unterlagen

Die Abwicklung der Fördermaßnahme erfolgt durch das BMBF.

Ansprechpartner für administrativ-technische Fragen ist:

Herr Ralf Ranneck
Telefon: 0 30/18 57 51 12
E-Mail: ralf.ranneck@bmbf.bund.de

Ansprechpartnerin für inhaltliche Fragen im BMBF ist:

Frau Michaela Saehrendt
Telefon: 0 30/18 57 52 28
E-Mail: michaela.saehrendt@bmbf.bund.de

Die Projektskizzen sind an folgende Adresse einzureichen:

Bundesministerium für Bildung und Forschung
z. Hd. Herrn Ralf Ranneck
Referat 323 – Leistungsfähigkeit des Bildungswesens im internationalen Vergleich
Kapelle-Ufer 1
10117 Berlin

7.2 Förderverfahren

Das Förderverfahren ist zweistufig angelegt.

7.2.1 Vorlage und Auswahl von Projektskizzen

In der ersten Verfahrensstufe sind dem BMBF zunächst Projektskizzen

bis spätestens 30. April 2015 (Datum des Poststempels)

in schriftlicher sowie in digitaler Form auf dem Postweg vorzulegen. Die digitale Version der Projektskizze ist dazu per USB-Stick dem Brief beizulegen. Bei Verbundprojekten (mehrere Einrichtungen) sind die Projektskizzen in Abstimmung mit der innerhalb des Verbundes vorgesehenen Verbundkoordinatorin bzw. mit dem Verbundkoordinator vorzulegen. Aus der Vorlage einer Projektskizze kann kein Rechtsanspruch auf eine Förderung abgeleitet werden. Die Antragstellerin bzw. der Antragsteller hat keinen Rechtsanspruch auf Rückgabe einer eingereichten Projektskizze.

Bestandteil des Verfahrens ist eine fachliche Prüfung der Projektskizzen unter Einbezug externer Gutachterinnen und Gutachter. Die Projektskizzen müssen daher alle fachlichen Angaben enthalten, die eine abschließende gutachterliche Stellungnahme erlauben. Über die Projektskizze hinausgehende Dokumente werden nicht in die Begutachtung einbezogen. Die Projektskizzen dürfen einen Umfang von 20 Seiten (ohne Anlagen; siehe Gliederungspunkt C unten) nicht überschreiten. Die Projektskizze ist in 3-facher Ausfertigung (DIN A4, Schriftgröße Arial 11 Punkt bzw. Times New Roman 12 Punkt, Seitenränder von jeweils 2,5 cm) sowie als pdf-Dokument auf USB-Stick vorzulegen. Das Original der Projektskizze muss die Originalunterschrift der Hauptansprechpartnerin bzw. des Hauptansprechpartners (d. h. der Projektleiterin/des Projektleiters) bzw. im Fall von einem Verbund, der Verbundkoordinatorin/des Verbundkoordinators und aller weiteren Projektleiterinnen und Projektleiter für das geplante Vorhaben tragen.

Die Projektskizzen sind entsprechend der nachfolgenden Gliederung anzulegen und müssen Aussagen zu allen Punkten enthalten:

A. Allgemeine Angaben zum Vorhaben (maximal drei Seiten)

  • Titel/Thema des Forschungsprojekts,
  • Art des Vorhabens: Einzelvorhaben oder Verbundvorhaben mehrerer wissenschaftlicher Einrichtungen,
  • Hauptansprechpartnerin bzw. Hauptansprechpartner (nur eine Person; Projektleiterin/Projektleiter bzw. in Fall von Verbünden Verbundkoordinatorin/Verbundkoordinator), vollständige Dienstadresse,
  • gegebenenfalls (z. B. bei Verbünden) weitere Projektleiterinnen/Projektleiter, vollständige Dienstadresse,
  • beantragte Laufzeit, geplanter Beginn des Vorhabens,
  • Finanzierungsplan,
  • Unterschrift (im Original) der Hauptansprechpartnerin bzw. des Hauptansprechpartners für das Vorhaben und gegebenenfalls (z. B. bei Verbünden) der weiteren beteiligten Projektleiterinnen/Projektleiter.

B. Beschreibung der Forschungsinhalte (maximal 17 Seiten)

  • Zusammenfassung (maximal eine Seite),
  • internationaler Forschungsstand,
  • eigene Vorarbeiten,
  • Ziele und Fragestellungen (Hypothesen) des Vorhabens,
  • Arbeitsprogramm, inkl. vorgesehener Methoden und Forschungsdaten, mit denen gearbeitet werden soll.

C. Anlagen

  • CV der Projektleiterin bzw. des Projektleiters und gegebenenfalls der weiteren Projektbeteiligten ohne Publikationslisten,
  • eigene Vorarbeiten der Projektleiterin bzw. des Projektleiters und gegebenenfalls weiterer Projektbeteiligter (Gesamtliste mit maximal 15 themenbezogenen Publikationen der letzten fünf Jahre, Gesamtliste mit laufenden Drittmittelvorhaben unter Angabe von Titel, Förderer und Umfang),
  • Literaturverzeichnis.

Auf der Grundlage der Ergebnisse der fachlichen Begutachtung werden dann die für eine Förderung geeigneten Projektideen ausgewählt. Das Auswahlergebnis wird den Interessentinnen bzw. Interessenten schriftlich mitgeteilt.

7.2.2 Vorlage förmlicher Förderanträge und Entscheidungsverfahren

Nach Beendigung des gutachterlichen Verfahrens werden in der zweiten Verfahrensstufe die Interessentinnen bzw. Interessenten der positiv bewerteten Projektskizzen aufgefordert, einen förmlichen Förderantrag vorzulegen. Diese förmlichen Förderanträge sind mit Hilfe des elektronischen Antragssystems "easy" zu erstellen ( https://foerderportal.bund.de/easy/easy_index.php?auswahl=easy ). Die inhaltliche Detailprüfung der förmlichen Anträge erfolgt unter Berücksichtigung der Antragsrichtlinien und der Bundeshaushaltsordnung. Über diese Förderanträge wird nach abschließender Prüfung entschieden.

Vordrucke für die einzureichenden Förderanträge, Richtlinien, Merkblätter, Hinweise und Nebenbestimmungen können unter der Internetadresse https://foerderportal.bund.de/easy/easy_index.php?auswahl=easy abgerufen oder unmittelbar beim BMBF angefordert werden. Für weitere Informationen zur Forschungsförderung des Bundes kontaktieren Sie bitte foerderinfo@bmbf.bund.de.

Für die Bewilligung, Auszahlung und Abrechnung der Zuwendung sowie für den Nachweis und die Prüfung der Verwendung und die gegebenenfalls erforderliche Aufhebung des Zuwendungsbescheids und die Rückforderung der gewährten Zuwendung gelten die Verwaltungsvorschriften zu § 44 BHO sowie die §§ 48 bis 49a des Verwaltungsverfahrensgesetzes, soweit nicht in diesen Förderrichtlinien Abweichungen zugelassen sind.

8 Inkrafttreten

Diese Förderrichtlinien treten mit dem Tag der Veröffentlichung im Bundesanzeiger in Kraft.

Berlin, den 20. Januar 2015

Bundesministerium für Bildung und Forschung

Im Auftrag
Dr. Doerte Treuheit

1 - FuE = Forschung und Entwicklung