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Bekanntmachung : Datum:

des Bundesministeriums für Familie, Senioren, Frauen und Jugend und des Bundesministeriums für Bildung und Forschung von Richtlinien zur Förderung von Vorhaben zur Evaluation von Konzepten und Maßnahmen der Sprachförderung, Sprachdiagnostik und Leseförderung – Evaluationsvorhaben der zweiten Runde – im Rahmen der Bund-Länder-Initiative „Bildung durch Sprache und Schrift (BiSS)“

Vom 12.01.2015

Zu dieser Bekanntmachung gibt es Erläuterungen:

(1) Evaluationskonzept der Bund-Länder-Initiative „Bildung durch Sprache und Schrift“ in der Fassung vom Dezember 2014
(2) Beschreibung der Verbünde und Verbundvorhaben zu BiSS-Evaluationen der zweiten Runde vom 8. Januar 2015

1 Zuwendungszweck; Rechtsgrundlage

1.1 Zuwendungszweck

Das sichere Beherrschen der deutschen Sprache in Wort und Schrift ist ein Schlüssel für den Bildungserfolg von Kindern und Jugendlichen. Für gelingende Bildung kommt daher der sprachlichen Bildung und der Leseförderung ein besonderer Stellenwert zu. Veränderungen der Sozialstruktur, insbesondere der zu erwartende Anstieg der Zahl von Kindern und Jugendlichen mit Migrationshintergrund machen es erforderlich, die Vielzahl von Aktivitäten in den Bildungseinrichtungen zur Steigerung sprachlicher Kompetenzen konzeptionell zu verbinden, zu fokussieren und zu intensivieren.

Eine zentrale Herausforderung auf dem Feld der sprachlichen Bildung ist die bislang sehr heterogene Praxis der Sprachförderung, Sprachdiagnostik und Leseförderung. Viele der eingesetzten Maßnahmen zielen lediglich auf einzelne Facetten der Sprach- und Lesekompetenz, und die Güte der diagnostischen Verfahren sowie die Wirksamkeit der Fördermaßnahmen sind bisher wissenschaftlich kaum nachgewiesen. Vor diesem Hintergrund haben am 18. Oktober 2012 das Bundesministerium für Familie, Senioren, Frauen und Jugend (BMFSFJ), das Bundesministerium für Bildung und Forschung (BMBF), die Ständige Konferenz der Kultusminister der Länder in der Bundesrepublik Deutschland (KMK) und die Jugend- und Familienkonferenz der Länder (JFMK) eine gemeinsame Initiative zur Verbesserung der Sprachförderung, Sprachdiagnostik und Leseförderung vereinbart. Die Bund-Länder-Initiative „Bildung durch Sprache und Schrift (BiSS)“ ist als Forschungs- und Entwicklungsprogramm angelegt mit dem Ziel, deutschlandweit eine bessere und individuellere sprachliche Bildung für Kinder und Jugendliche zu ermöglichen (weitere Informationen zur Initiative BiSS unter http://www.bmbf.de/de/6880.php sowie unter http://www.biss-sprachbildung.de ).

Zentrale Aufgaben der gemeinsamen Initiative von Bund und Ländern bestehen darin,

  1. die Sprachdiagnostik und Sprachförderung* in der Kindertagesbetreuung wie auch im schulischen Kontext zu verbessern,
  2. Maßnahmen der Sprach- und Leseförderung sowohl bei der Vorbereitung auf die Schule als auch in der Schule selbst besser miteinander zu verknüpfen und zu optimieren und
  3. die erforderliche Fortbildung und Weiterqualifizierung der Erzieherinnen und Erzieher sowie der Lehrkräfte im Hinblick auf Maßnahmen der Sprach- und der Leseförderung weiterzuentwickeln.

Zu diesem Zweck werden in den Ländern eingeführte Konzepte und Angebote zur Sprachförderung, Sprachdiagnostik und Leseförderung im Hinblick auf ihre Wirksamkeit und Effizienz sowie auf die Qualität ihrer Umsetzung wissenschaftlich überprüft und weiterentwickelt. Das BMFSFJ und das BMBF unterstützen dieses Anliegen mit der Förderung von Forschungsvorhaben zur wissenschaftlichen Evaluation von Konzepten und Maßnahmen, die im Rahmen der an der Initiative BiSS beteiligten Verbünde von Bildungseinrichtungen umgesetzt werden.

1.2 Rechtsgrundlage

Vorhaben können nach Maßgabe dieser Richtlinien, der BMBF-Standardrichtlinien für Zuwendungen auf Ausgaben- und Kostenbasis und der Verwaltungsvorschriften zu den §§ 23, 44 der Bundeshaushaltsordnung (BHO) durch Zuwendungen gefördert werden. Ein Rechtsanspruch auf Gewährung einer Zuwendung besteht nicht. Der Zuwendungsgeber entscheidet nach pflichtgemäßem Ermessen im Rahmen der verfügbaren Haushaltsmittel. Einmal gewährte Zuwendungen führen weder dem Grunde noch der Höhe nach zu einem Rechtsanspruch auf eine künftige Förderung.

Die Förderung nach diesen Richtlinien erfüllt die Voraussetzungen der Verordnung (EU) Nr. 651/2014 der EU-Kommission vom 17. Juni 2014 zur Feststellung der Vereinbarkeit bestimmter Gruppen von Beihilfen mit dem Binnenmarkt in Anwendung der Artikel 107 und 108 des Vertrags über die Arbeitsweise der Europäischen Union („allgemeine Gruppenfreistellungsverordnung“ – AGVO) (ABl. L 187 vom 26.6.2014, S. 1), und ist demnach im Sinne von Artikel 107 Absatz 3 des Vertrags über die Arbeitsweise der Europäischen Union mit dem Gemeinsamen Markt vereinbar und von der Anmeldepflicht nach Artikel 108 Absatz 3 des Vertrags über die Arbeitsweise der Europäischen Union freigestellt. Gemäß Artikel 1 Nummer 4a und b AGVO werden Unternehmen, die einer Rückforderungsanordnung aufgrund einer früheren Kommissionsentscheidung zur Feststellung der Rechtswidrigkeit und Unvereinbarkeit einer Beihilfe mit dem gemeinsamen Markt nicht Folge geleistet haben, von der Förderung ausgeschlossen.

2 Gegenstand der Förderung

Das BMFSFJ und das BMBF beabsichtigen, Evaluationsvorhaben zu ausgewählten Konzepten der Sprachförderung, Sprachdiagnostik und Leseförderung im Programm „Bildung durch Sprache und Schrift“ zu fördern. Die geplante ­Förderung bezieht sich dabei grundsätzlich auf die Evaluation von Konzepten im Elementar- und Primarbereich sowie in der Sekundarstufe I des Bildungswesens (im Folgenden: Bildungsetappen). Dabei fördert das BMFSFJ Evaluationen im Elementarbereich, das BMBF fördert Evaluationen im Primarbereich sowie im Sekundarbereich I. Gefördert werden insbesondere umfangreiche Evaluationsvorhaben zu vergleichbaren Konzepten, die möglichst von drei bis acht Verbünden von Kindertageseinrichtungen bzw. Schulen landesübergreifend umgesetzt werden. Diese Konzepte sind in der Regel einem der in der Programmskizze beschriebenen ­Module zugeordnet. Inhaltliche Grundlage für die Förderung von Evaluationsvorhaben nach Maßgabe dieser Richtlinien ist das vom Lenkungsausschuss der gemeinsamen Initiative am 25. Februar 2014 beschlossene Evaluationskonzept der Bund-Länder-Initiative „Bildung durch Sprache und Schrift“ in der vom Ausschuss am 12. Dezember 2014 gebilligten aktualisierten Fassung.

Das Ziel der Evaluationen in BiSS besteht darin, eine Abstimmung, gemeinsame Weiterentwicklung und Optimierung von Ansätzen der Sprachförderung zu unterstützen, die als potenziell wirksam einzuschätzen sind. Es sollen Anhaltspunkte dafür gewonnen werden, welche Konzepte der Sprachförderung in der pädagogischen Praxis erfolgreich umsetzbar und effektiv sind. Dabei handelt es sich um aufeinander abgestimmte Maßnahmen zur Professionalisierung, Diagnostik und Förderung, von denen begründet anzunehmen ist, dass sich mit ihnen bestimmte Ziele erreichen lassen. Die Evaluationen zeichnen sich durch einen primär formativen, prozessbegleitenden Charakter aus und sollen Anhaltspunkte dafür liefern, welche Konzepte der Sprachförderung in der pädagogischen Praxis unter welchen Bedingungen und für welche Kinder erfolgreich umsetzbar sind. Soweit dies unter Berücksichtigung der Heterogenität der einbezogenen Konzepte möglich ist, sollen auch Hinweise auf die Wirksamkeit der Ansätze erbracht werden, die Effekte auf den unmittelbaren Output (z. B. Entwicklung der professionellen Kompetenz von Erzieherinnen und Erziehern bzw. Lehrkräften) sowie Effekte auf den mittelbaren Output (z. B. Kompetenzentwicklung der Kinder bzw. Jugendlichen) betreffen können. Ergebnisse aus der formativen wissenschaftlichen Prozessbegleitung sollen in regelmäßigen Feedbackschleifen in die Verbünde zurückgemeldet und unter Einbezug wissenschaftlicher und praxisbezogener Erkenntnisse und Erfahrungen reflektiert werden, um daraus konkrete Handlungsimplikationen für die Weiterentwicklung der Sprachförderansätze abzuleiten. Für die Evaluationen sind Fragestellungen leitend, die auf die Bedingungsfaktoren der Implementationsqualität (z. B. zur Ausführungintegrität), die unmittelbare und mittelbare Wirksamkeit der Ansätze sowie die Identifikation von Gelingensbedingungen in der pädagogischen Praxis abzielen und dabei die verschiedenen ­Betrachtungsebenen der Sprachförderansätze (Professionalisierung, Diagnostik, Förderung) integrieren.

Die Förderung der Evaluationsvorhaben erfolgt in zwei Runden. Auf der Grundlage einer Bekanntmachung beider Ressorts vom 26. Mai 2014 werden seit Beginn des Jahres 2015 erste Evaluationsvorhaben – Vorhaben der ersten Runde – gefördert. Gegenstand dieser Evaluationen sind solche Konzepte der Sprachförderung, Sprachdiagnostik, Leseförderung sowie der damit verbundenen Professionalisierung, deren Eckpunkte bereits ausgearbeitet vorliegen, die auf der Grundlage eines konkreten Arbeitsplans in allen Verbundeinrichtungen in vergleichbarer Weise umgesetzt werden und von denen erwartet werden kann, dass die darauf bezogenen Prozessevaluationen zeitnah Erfolg versprechend sind.

In der zweiten Runde sollen Evaluationsprojekte zu Konzepten realisiert werden, bei denen zu erwarten ist, dass sie spätestens bis zum vorgesehenen Beginn der Evaluation einen fortgeschrittenen Entwicklungsstand erreicht haben. BMFSFJ und BMBF beabsichtigen, bis zu drei Evaluationen von Ansätzen im Elementarbereich und jeweils bis zu zwei Evaluationen in der Primarstufe und in der Sekundarstufe I zu fördern. Nähere Angaben dazu enthält die diesen Richtlinien als Erläuterung beigefügte „Beschreibung der Verbünde und Verbundvorhaben zu BiSS-Evaluationen der zweiten Runde“.

Evaluation im Elementarbereich:

Gegenstand der Evaluationsvorhaben im Elementarbereich sind Ansätze der Sprachförderung, die einem der nachfolgenden Themen zugeordnet werden können:

  1. Gezielte alltagsintegrierte sprachliche Bildung in Schlüsselsituationen für Kinder zwischen 2 und 6 Jahren (Modul E1: „Gezielte alltagsintegrierte sprachliche Bildung“)
  2. Alltagsintegrierte sprachliche Bildung bei Kindern unter drei Jahren (Modul E2: Unterstützung der Sprachentwicklung von Kindern unter 3 Jahren)
  3. Alltagsintegrierte Sprachbildung beim Übergang vom Elementar- zum Primarbereich (Modul E1: „Gezielte alltagsintegrierte sprachliche Bildung“; Modul E3: Intensive Förderung im Bereich sprachlicher Strukturen; Modul E6: Übergang vom Elementar- zum Primarbereich).

Evaluation im Primarbereich

Evaluationsvorhaben im Primarbereich beziehen sich auf eines der nachfolgenden Themen:

  1. Sprachförderung in alltäglichen und fachlichen Kontexten (P1: Gezielte sprachliche Bildung in alltäglichen und fachlichen Kontexten)
  2. Fachübergreifende Leseförderung (Modul P3: Diagnose und Förderung der Leseflüssigkeit und ihrer Voraussetzungen; Modul P4: Diagnose und Förderung des Leseverständnisses).

Evaluation in der Sekundarstufe I

Gegenstand der Evaluationsvorhaben in der Sekundarstufe I sind Ansätze der Sprachförderung, die einem der nachfolgenden Themen zugeordnet werden können:

  1. Sprachförderung im Sach- und Fachunterricht (Modul S4: Sprachliche Bildung in fachlichen Kontexten)
  2. Leseförderung im Sach- und Fachunterricht (Modul S2: Lese- und Schreibstrategien im Verbund vermitteln).

Für die Evaluationen in allen Bildungsetappen sind Vorhaben erwünscht, die

  1. Prozesse der Entwicklung, Implementation und Optimierung einer Maßnahme unter alltagspraktischen Bedingungen systematisch untersuchen und Qualitätsmerkmale von Konzepten herausarbeiten, die sich für die Anwendung unter alltäglichen Bedingungen in Kindertageseinrichtungen und Schulen besonders eignen;
  2. Gelingensbedingungen identifizieren, die die systematische Anwendung von Konzepten und Maßnahmen der Sprachförderung, Sprachdiagnostik und Leseförderung in der pädagogischen Praxis sicherstellen;
  3. die oben genannten Fragestellungen disziplinübergreifend bearbeiten;
  4. die Qualität der Implementation multiperspektivisch untersuchen und gegebenenfalls Erzieherinnen und Erzieher bzw. Lehrkräfte, Schülerinnen und Schüler sowie Eltern einbeziehen;
  5. verschiedene Tools (z. B. Förderstrategien, Materialien) oder Organisationsstrukturen die in den Ansätzen zur Sprachbildung bzw. Sprachförderung auf den Ebenen Professionalisierung, Diagnostik und Förderung zum Einsatz kommen, vergleichend untersuchen;
  6. der Frage nachgehen, inwiefern in primär alltagsintegriert ausgerichteten Konzepten besondere Sprachförder­bedarfe von Kindern und Jugendlichen berücksichtigt werden/sich erfolgreich berücksichtigen lassen bzw. inwieweit additive Maßnahmen der Sprachförderung integriert werden;
  7. untersuchen, welche Rolle das in den Bildungseinrichtungen der Verbünde verfolgte Konzept sprachlicher Bildung im Rahmen der allgemeinen Qualitätsentwicklung spielt;
  8. wenn möglich, Aspekte des unmittelbaren und des mittelbaren Outputs in die Untersuchung einbeziehen.

Die Vorhaben sollen sich durch eine theoriegeleitete empirisch-analytische Vorgehensweise auszeichnen und mit quantitativen oder einer Kombination von quantitativen und qualitativen Erhebungsverfahren arbeiten.

3 Zuwendungsempfänger

Antragsberechtigt sind staatliche und nicht staatliche Hochschulen, außeruniversitäre Forschungseinrichtungen sowie sonstige Einrichtungen, die auf dem Gebiet der Forschung zur sprachlichen Bildung und der Evaluation ausgewiesen sind. Forschungseinrichtungen, die gemeinsam von Bund und Ländern grundfinanziert werden, kann nur unter bestimmten Voraussetzungen ergänzend zu ihrer Grundfinanzierung eine Projektförderung für ihren zusätzlichen Aufwand bewilligt werden.

Nicht antragsberechtigt sind die von den Mitgliedern des Trägerkonsortiums geleiteten Abteilungen. Dieser Ausschluss bezieht sich jedoch nicht auf andere Abteilungen der jeweiligen Institutionen.

4 Zuwendungsvoraussetzungen

Die Antragsteller müssen durch einschlägige Expertise im Gegenstandsbereich dieser Förderrichtlinien ausgewiesen sein, insbesondere zu der jeweiligen Bildungsetappe, in der ein Evaluationsvorhaben durchgeführt werden soll. Vorhaben sollten sich in der Regel nur auf eine Bildungsetappe beziehen, das heißt sie sollten entweder im Elementar-, Primar- oder Sekundarbereich angesiedelt sein. Sie müssen sich darüber hinaus innerhalb der Bildungsetappe auf eines der genannten Themen beziehen. Von den Antragstellern wird eine hohe Bereitschaft zur Zusammenarbeit und zum fachlichen Austausch mit den Durchführenden in den Verbünden und den Beteiligten an weiteren geförderten Forschungsvorhaben sowie mit dem Trägerkonsortium erwartet.

Im Rahmen dieser Förderrichtlinien werden sowohl Einzel- als auch Verbundprojekte gefördert. Im Falle von Verbundvorhaben ist eine gemeinsame Vorhabenbeschreibung vorzulegen. Die Partner eines Verbundvorhabens haben ihre Zusammenarbeit in einer Kooperationsvereinbarung zu regeln. Vor der Förderentscheidung muss eine grundsätzliche Übereinkunft über bestimmte vom BMBF vorgegebene Kriterien nachgewiesen werden. Einzelheiten können dem BMBF-Merkblatt – Vordruck 0110 – ( https://foerderportal.bund.de/easy/easy_index.php?auswahl=easy_formulare&formularschrank=bmbf , Menüpunkt „Allgemeine Vordrucke und Vorlagen für Berichte“) entnommen werden.

Im Falle von geplanten Datenerhebungen, die für die Realisierung einer Kontrollgruppe notwendig sind, ist zu prüfen, ob auf vorhandene Datenbestände der empirischen Bildungsforschung zurückgegriffen werden kann. Das Ergebnis der Prüfung ist in der Vorhabenbeschreibung darzulegen.

Die Antragsteller verpflichten sich, die im Rahmen des Projektes gewonnenen Daten nach Abschluss des Projektes in weitergabefähiger Form auf Anfrage zur Verfügung zu stellen. Um die Weitergabefähigkeit der eigenen Daten zu gewährleisten, müssen die Antragsteller ein eigenes Forschungsdatenmanagement betreiben. Die wesentlichen Punkte, die dabei zu beachten sind, können einem Merkblatt entnommen werden (siehe Checkliste zum Datenmanagement unter http://www.empirische-bildungsforschung-bmbf.de ). Die geplante Umsetzung des Forschungsdatenmanagements ist in der Vorhabenbeschreibung darzulegen.

Um die Evaluationsergebnisse für die Weiterentwicklung von Maßnahmen im Bereich der Sprach- und Leseförderung nutzen zu können, verpflichten sich die Antragsteller zu einer allgemein verständlichen Ergebnisdarstellung, die sowohl von der Fachöffentlichkeit, der Bildungsadministration und -praxis als auch von einem bildungspolitisch interessierten Publikum rezipiert werden kann. Die entsprechenden Publikationen sollen u. a. in Fachzeitschriften und im Internet auf der BiSS-Internetseite veröffentlicht werden.

Die Antragsteller verpflichten sich dazu, die im Evaluationskonzept der Bund-Länder-Initiative „Bildung durch Sprache und Schrift“ genannten Evaluationsstandards anzuwenden. Sie verpflichten sich ferner dazu, Rückmeldeformate zu entwickeln, die die Durchführenden in den Verbünden über (Zwischen-)Ergebnisse der Evaluation informieren und die gegebenenfalls auch konkrete Handlungsempfehlungen enthalten.

5 Art, Umfang und Höhe der Zuwendung

Die Zuwendungen können im Wege der Projektförderung für einen Zeitraum von in der Regel bis zu drei Jahren als nicht rückzahlbare Zuschüsse gewährt werden. Die Höhe der Zuwendung richtet sich im Rahmen der verfügbaren Mittel nach den Erfordernissen des beantragten Vorhabens. Bemessungsgrundlage für Hochschulen, Forschungs- und ­Wissenschaftseinrichtungen und vergleichbare Institutionen sind die zuwendungsfähigen projektbezogenen Ausgaben (bei Helmholtz-Zentren und der Fraunhofer-Gesellschaft – FhG – die zuwendungsfähigen projektbezogenen Kosten), die individuell bis zu 100 % gefördert werden können.

Beantragt werden können Mittel für Personal sowie für Sach- und Reisemittel. In begründeten Fällen können auch Mittel für Aufträge an Dritte beantragt werden.

Soweit die Antrag stellende Einrichtung sowohl wirtschaftliche als auch nichtwirtschaftliche Tätigkeiten ausübt, können nur die nichtwirtschaftlichen Tätigkeiten der Einrichtung finanziert werden. Die Gewährleistung einer eindeutigen finanziellen und inhaltlichen Abgrenzung zu den wirtschaftlichen Tätigkeiten der Antragstellerin bzw. des Antragstellers ist daher Voraussetzung für eine Förderung.

Die Bemessung der jeweiligen Förderquote muss den Unionsrahmen der EU-Kommission für Forschung, Entwicklung und Innovation berücksichtigen.

6 Sonstige Zuwendungsbestimmungen

Bestandteil eines Zuwendungsbescheids auf Ausgabenbasis werden die Allgemeinen Nebenbestimmungen für Zuwendungen zur Projektförderung (ANBest-P), die Besonderen Nebenbestimmungen für Zuwendungen des BMBF zur Projektförderung auf Ausgabenbasis (BNBest-BMBF98) sowie gegebenenfalls die Besonderen Nebenbestimmungen für den Abruf von Zuwendungen im mittelbaren Abrufverfahren im Geschäftsbereich des BMBF (BNBest-mittelbarer Abruf-BMBF).

Bestandteil eines Zuwendungsbescheids auf Kostenbasis werden grundsätzlich die Allgemeinen Nebenbestimmungen für Zuwendungen auf Kostenbasis des BMBF an Unternehmen der gewerblichen Wirtschaft für Forschungs- und Entwicklungsvorhaben (NKBF98).

7 Verfahren

7.1 Einschaltung einer Regiestelle bzw. eines Projektträgers und Anforderung von Unterlagen

Das BMFSFJ hat mit der Abwicklung der Fördermaßnahme zur Evaluation im Elementarbereich eine Regiestelle, das BMBF hat mit der Abwicklung der Fördermaßnahme zur Evaluation im Schulbereich einen Projektträger beauftragt.

Für die Abwicklung der Förderung von Evaluationsvorhaben im Elementarbereich ist folgende Regiestelle zuständig:

Büro gsub
Kronenstraße 6
10117 Berlin
Telefon: 030/2 84 09-5 93

Büro Stiftung SPI
Telefon: 030/4 43 17 85 17

Ansprechpartner/in sind Herr Sven Raddatz (gsub) und Frau Dr. Sarah Meier (Stiftung SPI)
(E-Mail: biss@schwerpunkt-kitas.de)

Für die Abwicklung der Förderung von Evaluationsvorhaben im Primar- und Sekundarbereich I ist folgender Projektträger zuständig:

Projektträger im DLR
Empirische Bildungsforschung/Qualität in der Hochschullehre
Heinrich-Konen-Straße 1
53227 Bonn
Telefon: 0228/38 21-16 15


Ansprechpartnerin ist Frau Dr. Claudia Hachul
(E-Mail: claudia.hachul@dlr.de).

Zur Beratung im Rahmen der Antragsfrist ist am 12. Februar 2015 eine Informationsveranstaltung in Berlin vorgesehen. Eine Anmeldung bei der Regiestelle, Büro Stiftung SPI (Frau Dr. Meier, Telefon: 0 30/4 43 17 85 17; E-Mail: biss@schwerpunkt-kitas.de) ist erforderlich. Dort sind auch nähere Auskünfte zu dieser Veranstaltung erhältlich. Regiestelle und Projektträger stehen auch telefonisch für Auskünfte zur Verfügung.

7.2 Vorlage und Auswahl von Vorhabenbeschreibungen

In der ersten Verfahrensstufe sind bis spätestens 17. März 2015

  • für Evaluationsvorhaben im Elementarbereich der Regiestelle (Büro gsub) und
  • für Evaluationsvorhaben im Primar- oder Sekundarbereich dem Projektträger im DLR

Vorhabenbeschreibungen in deutscher Sprache auf dem Postweg sowie in elektronischer Form vorzulegen. Das ­Original der Vorhabenbeschreibung ist von der Projektleiterin bzw. dem Projektleiter sowie bei Verbünden von den Leiterinnen und Leitern der Teilprojekte sowie von der Verbundkoordinatorin bzw. dem Verbundkoordinator zu unterschreiben. Die Vorlagefrist gilt nicht als Ausschlussfrist. Verspätet eingehende Vorhabenbeschreibungen können aber möglicherweise nicht mehr berücksichtigt werden.

Bestandteil des Verfahrens ist eine Prüfung nach den unten aufgeführten Kriterien unter Einbezug externer Gutach­terinnen und Gutachter. Die Vorhabenbeschreibungen müssen daher alle fachlichen Angaben enthalten, die eine ­abschließende gutachterliche Stellungnahme erlauben. Über die Vorhabenbeschreibung hinausgehende Dokumente werden nicht in die Begutachtung einbezogen. Die ausführlichen und aussagekräftigen Vorhabenbeschreibungen im Umfang von maximal 15 Seiten (ohne Anlagen) sind in 10 Exemplaren (DIN A4, doppelseitig, 11 pt und ein Exem­plar einseitig und ungebunden als Kopiervorlage) sowie als PDF-Dokument per E-Mail oder auf CD-ROM vorzulegen.

Die Vorhabenbeschreibungen sind entsprechend der nachfolgenden Gliederung anzulegen und müssen Aussagen zu allen Punkten enthalten:

  1. Allgemeine Angaben zum Vorhaben
  • Deckblatt mit Titel/Thema des Projekts,
  • Angabe zu Bildungsetappe und Thema, auf die sich das Vorhaben bezieht,
  • Art des Vorhabens: Einzelvorhaben oder Verbundvorhaben mehrerer wissenschaftlicher Einrichtungen,
  • Hauptansprechpartnerin oder Hauptansprechpartner (nur eine Person), vollständige Dienstadresse,
  • gegebenenfalls (z. B. bei Verbünden) weitere Projektleiterinnen oder Projektleiter, vollständige Dienstadressen,
  • beantragte Laufzeit (maximal 3 Jahre), geplanter Beginn des Vorhabens,
  • Unterschrift aller Projektleiterinnen und Projektleiter, bei Verbundvorhaben einschließlich der Unterschrift der Verbundkoordinatorin bzw. des Verbundkoordinators.
  1. Beschreibung der Vorhabeninhalte
  • Kurze Zusammenfassung (maximal eine halbe Seite),
  • Darlegung der Fragestellung(en) und Ziel(e),
  • Darstellung des nationalen und internationalen Forschungsstandes,
  • Arbeitsprogramm: Untersuchungsdesign mit Begründung der Methoden/Verfahren der Datenerhebung bzw. der Nutzung vorhandener Forschungsdaten sowie der Datenauswertung und Durchführung der Untersuchung ­(Arbeits- und Zeitplan),
  • Datenschutzkonzept sowie Konzept zum Management der selbst generierten Daten,
  • Angaben dazu, welche wissenschaftlichen und außerwissenschaftlichen Aussagen mit den Ergebnissen des Vorhabens getroffen werden können,
  • Aussagen zur Nutzbarkeit der Forschungsergebnisse (Zielgruppen/potenzielle Nutzer, Rückmeldeformate der (Zwischen-)Ergebnisse der Evaluation an die Beteiligten, gegebenenfalls weitere Verwertungsstrategien),
  • bei Verbundvorhaben: Beschreibung der Arbeitsteilung zwischen den Partnern.
  1. Gesamtfinanzierungsplan
  • Erläuterung der beantragten Finanzpositionen (jeweils Personalmittel, Stellengerüst, Sachmittel, gegebenenfalls Mittel für die Datenarchivierung und weitere Positionen), bei Verbundvorhaben gegliedert nach den beteiligten Einrichtungen; Angaben pro Jahr und Gesamtsumme.
  1. Anlagen
  • Literaturverzeichnis zur Vorhabenbeschreibung,
  • CV der Projektleiterin bzw. des Projektleiters und gegebenenfalls weiterer Projektbeteiligter,
  • eigene Vorarbeiten der Projektleiterin bzw. des Projektleiters und gegebenenfalls weiterer Projektbetreuer (Liste maximal fünf einschlägiger Publikationen der letzten fünf Jahre, vorzugsweise aus Peer-review-Verfahren sowie laufender Drittmittelvorhaben mit Bezug zum geplanten Vorhaben [Titel, Förderer und Umfang]).

Vorhabenbeschreibungen, die diesen Anforderungen und dem oben genannten Gliederungsschema nicht genügen, können nicht berücksichtigt werden. Aus der Vorlage einer Vorhabenbeschreibung kann kein Rechtsanspruch auf eine Förderung abgeleitet werden. Ein Rechtsanspruch auf Rückgabe einer eingereichten Vorhabenbeschreibung besteht nicht.

Die eingegangenen Vorhabenbeschreibungen werden nach Ablauf der Vorlagefrist unter Beteiligung externer Gutachterinnen und Gutachter nach folgenden Kriterien bewertet:

  • Qualität des Evaluationsdesigns: Zweckmäßigkeit und Passgenauigkeit im Hinblick auf die zu untersuchenden ­Fragestellungen und auf die Reichweite der Evaluationsergebnisse,
  • Relevanz und Nutzbarkeit der intendierten Ergebnisse für die Verbesserung der Praxis der Sprachförderung, Sprachdiagnostik und Leseförderung, wenn möglich über die konkrete Arbeit in den Verbünden hinaus,
  • theoretische Fundierung und Berücksichtigung des Forschungsstandes bezogen auf die in den Verbünden umgesetzten Module,
  • wissenschaftliche Ausgewiesenheit der Antragstellenden im Gegenstandsbereich des Evaluationsvorhabens und Erfahrung in der Durchführung von Evaluationsstudien,
  • Angemessenheit des Finanzierungs- und Zeitplans sowie Qualität des Arbeitsplans.

Auf der Grundlage der Bewertung werden die für eine Förderung geeigneten Vorhaben ausgewählt. Das Auswahl­ergebnis wird den Interessentinnen und Interessenten schriftlich mitgeteilt.

7.3 Vorlage förmlicher Förderanträge und Entscheidungsverfahren

In der zweiten Verfahrensstufe werden die Interessentinnen und Interessenten im Fall der positiv bewerteten Vorhabenbeschreibung aufgefordert einen förmlichen Förderantrag der Institution vorzulegen, an der das Vorhaben durchgeführt werden soll. Vordrucke für die einzureichenden Formanträge, Richtlinien, Merkblätter, Hinweise und Nebenbestimmungen können unter der Internetadresse www.foerderportal.bund.de unter der Rubrik „Formularschrank“ abgerufen oder unmittelbar bei der Regiestelle bzw. beim Projektträger angefordert werden.

Die inhaltliche Detailprüfung der förmlichen Anträge und die Entscheidung erfolgt unter Berücksichtigung der Bundeshaushaltsordnung und der Antragsrichtlinien.

Für die Bewilligung, Auszahlung und Abrechnung der Zuwendung sowie für den Nachweis und die Prüfung der Verwendung und die gegebenenfalls erforderliche Aufhebung des Zuwendungsbescheids und die Rückforderung der ­gewährten Zuwendung gelten die Verwaltungsvorschriften zu § 44 BHO sowie die §§ 48 bis 49a des Verwaltungs­verfahrensgesetzes, soweit nicht in diesen Förderrichtlinien Abweichungen zugelassen sind.

8 Inkrafttreten

Diese Förderrichtlinien treten mit dem Tag der Veröffentlichung im Bundesanzeiger in Kraft.

Berlin/Bonn, den 12. Januar 2015

Bundesministerium für Familie, Senioren, Frauen und Jugend

Im Auftrag
Dr. Philipp Laurenz Rogge

Bundesministerium für Bildung und Forschung

Im Auftrag
Ursula Zahn-Elliott


Der Begriff der Sprachförderung ist im Elementar- und im Schulbereich unterschiedlich konnotiert. Im Zusammenhang mit BiSS umfasst der Begriff jeweils sowohl die alltagsintegrierte sprachliche Bildung als auch die Zusatzförderung für Kinder mit besonderen Bedarfen.