Bekanntmachung : Datum:
Richtlinien über die Förderung zum Themenfeld "Zivile Sicherheit – Neue ökonomische Aspekte" im Rahmen des Programms "Forschung für die zivile Sicherheit 2012 - 2017" der Bundesregierung. Bundesanzeiger vom 22.12.2014
Vom 11.12.2014
Die zivile Sicherheit ist eine der prioritären Zukunftsaufgaben für Lebensqualität und Wertschöpfung in Deutschland. Daher gehört sie zu den sechs Handlungsfeldern der „Neuen Hightech-Strategie – Innovationen für Deutschland“ vom Sommer 2014.
Sicherheit ist ein wichtiger Standort- und Wirtschaftsfaktor. Neue Ansätze zur Gewährleistung von Sicherheit tragen zum verbesserten Schutz der Bevölkerung bei und stärken zugleich die Wettbewerbsfähigkeit und Innovationsdynamik der deutschen Sicherheitswirtschaft.
Diese Förderrichtlinien sollen einen Beitrag dazu leisten, neue wirtschaftliche Zusammenhänge, Wertschöpfungsmuster und innovative Ansätze für Geschäftsmodelle einer modernen Sicherheitswirtschaft zu entwickeln sowie deren Eignung für die Praxis zu prüfen und modellhaft umzusetzen, um die zivile Sicherheit in unserer freiheitlichen Gesellschaft zu erhöhen.
1. Zuwendungszweck, Rechtsgrundlage
1.1 Zuwendungszweck
Das Rahmenprogramm der Bundesregierung „Forschung für die zivile Sicherheit 2012 - 2017“ ( http://www.sifo.de ) verfolgt das Ziel, den Schutz der Gesellschaft vor Bedrohungen zu verbessern, die z. B. durch Naturkatastrophen, Terrorismus, organisierte Kriminalität und Großschadenslagen ausgelöst werden.
Es werden Verbundprojekte mit mehreren Projektpartnern aus Wissenschaft, Wirtschaft und Anwendungspraxis gefördert,
- die durch innovative Lösungen dazu beitragen, die Sicherheit der Bürgerinnen und Bürger zu erhöhen,
- die interdisziplinär und interinstitutionell aufgestellt sind, um gesellschaftliche Aspekte angemessen abzudecken,
- denen ein eindeutig ziviles Sicherheitsszenario zugrunde liegt,
- die am tatsächlichen Bedarf anwendungsorientiert ausgerichtet sind und die jeweiligen Endnutzer des zu untersuchenden Szenarios einbinden.
1.2 Rechtsgrundlage
Vorhaben können nach Maßgabe dieser Richtlinien, der Standardrichtlinien des Bundesministeriums für Bildung und Forschung (BMBF) für Zuwendungen auf Ausgaben- bzw. Kostenbasis und der Verwaltungsvorschriften (VV) zu den §§ 23, 44 der Bundeshaushaltsordnung (BHO) durch Zuwendungen gefördert werden. Ein Rechtsanspruch auf Gewährung einer Zuwendung besteht nicht. Der Zuwendungsgeber entscheidet nach pflichtgemäßem Ermessen im Rahmen der verfügbaren Haushaltsmittel.
Die Förderung nach diesen Richtlinien erfüllt die Voraussetzungen der Verordnung (EU) Nr. 651/2014 der EU-Kommission vom 17. Juni 2014 zur Feststellung der Vereinbarkeit bestimmter Gruppen von Beihilfen mit dem Binnenmarkt in Anwendung der Artikel 107 und 108 des Vertrags über die Arbeitsweise der Europäischen Union („Allgemeine Gruppenfreistellungsverordnung" - AGVO) (ABl. L187 vom 26.6.2014, S. 1), und ist demnach im Sinne von Artikel 107 Absatz 3 des Vertrags über die Arbeitsweise der Europäischen Union mit dem Binnenmarkt vereinbar und von der Anmeldepflicht nach Artikel 108 Absatz 3 des Vertrags über die Arbeitsweise der Europäischen Union freigestellt. Gemäß Artikel 1 Nummer 4a und 4b AGVO werden Unternehmen, die einer Rückforderungsanordnung aufgrund einer früheren Kommissionsentscheidung zur Feststellung der Rechtswidrigkeit und Unvereinbarkeit einer Beihilfe mit dem Binnenmarkt nicht Folge geleistet haben, von der Förderung ausgeschlossen.
2. Gegenstand der Förderung
Gegenstand der Förderung sind insbesondere neue wirtschaftliche Zusammenhänge, Wertschöpfungsmuster und innovative Ansätze für Geschäftsmodelle einer modernen Sicherheitswirtschaft in einem konkreten Anwendungsszenario:
- neue Dienstleistungsprozesse: Wandel vom Produktverkauf zum Vollserviceangebot, hybride Wertschöpfung durch dienstleistungsintegrierte Sicherheitstechnik,
- neue Instrumente: Konzessionsverkauf/Franchising, Kosten-/Nutzenanalysen und Anreizstrukturen für Sicherheitsmaßnahmen, z. B. durch verbesserte Rentabilität, Öffnung von Innovationsprozessen beispielsweise durch Einbeziehung externer Wissensträger mittels öffentlicher elektronischer Plattformen,
- Nachfrageorientierung und innovative Organisationsformen von Sicherheit: Einfluss und Berücksichtigung spezifischer regionaler Wirtschaftsstrukturen, neue Kooperationsmodelle, insbesondere zwischen privaten und staatlichen Akteuren z. B. bei der Prävention, der Gefahrenabwehr oder im Rettungswesen,
- Cross- und Systeminnovationen: neue Ansätze für wirtschaftliche Sicherheitslösungen durch Adaption und querschnittsorientierte branchen- und technologieübergreifende interdisziplinäre Zusammenarbeit,
- Internationalisierung: Geschäftsmodelle, Strategien und Rahmenbedingungen für die Übertragung deutscher Sicherheitslösungen ins europäische und internationale Umfeld.
Insbesondere soweit dies für die perspektivische Implementierung in der unternehmerischen Anwendungspraxis zielführend ist, sollen die Forschungsverbünde auch zukunftsorientierte Ansätze zur Aus-, Fort- und Weiterbildung, rechtliche Fragestellungen und gesellschaftliche Aspekte aufgreifen.
Den Projekten sind relevante zivile Fragestellungen und Szenarien zugrunde zu legen, die dazu beitragen, die Sicherheit der Bürgerinnen und Bürger zu erhöhen. Bei der Entwicklung innovativer Ansätze für Geschäftsmodelle sollte deren Eignung für die Praxis geprüft und gegebenenfalls modellhaft umgesetzt werden. Die modellhafte Umsetzung kann beispielsweise umfassen:
- Modellanalyse unter Qualitäts- und Wirtschaftlichkeitsgesichtspunkten bei Abdeckung der kompletten Innovations- und Wertschöpfungskette,>
- Validierung mittels anwendungsnaher Demonstratoren,
- Erprobungsansätze für die unternehmerische Praxis, Feldtests.
Die Projektvorschläge müssen deutlich über den aktuellen Stand von Wissenschaft und Technik hinausgehen.>
Wesentliche Merkmale der Verbundprojektvorschläge müssen sein:
- klar und plausibel formuliertes, praxisorientiertes Projektziel mit eindeutigem Bezug zu den Förderrichtlinien
- wissenschaftliche Exzellenz,
- Nachweis eines deutlichen Fortschritts der im Projekt angestrebten Lösung gegenüber dem gegenwärtigen Stand von Wissenschaft und Forschung,
- überzeugende Verbreitungs- und Verwertungspläne, die die erwartete Wirkung der Ergebnisse erkennen lassen.
Um die Verbundstruktur möglichst schlank zu gestalten, kann es sich anbieten, bei einer großen Anzahl zu berücksichtigender Akteure auf das Instrument der assoziierten Partnerschaften zurückzugreifen.
Bei entsprechender Eignung des Vorhabens werden auch projektbezogene Standardisierungs- und Normungsaktivitäten (beispielsweise DIN-spec) gefördert.
3 Zuwendungsempfänger>
Antragsberechtigt sind:
- Unternehmen der gewerblichen Wirtschaft,
- Hochschulen, Forschungs- und Wissenschaftseinrichtungen,
- Behörden und deren Forschungseinrichtungen sowie vergleichbare Institutionen,
sowie Endnutzer im Sinne dieser Richtlinien, insbesondere:
- Behörden,
- Kommunen,
- Sicherheits- und Rettungskräfte (Polizei, Justizvollzug, Zoll, Feuerwehr, Hilfsorganisationen usw.),
- Betreiber kritischer Infrastrukturen,
- Einrichtungen des Gesundheits- und Pflegewesens,
- Unternehmen der privaten Sicherheitswirtschaft.
Eine Forschungseinrichtung, die gemeinsam von Bund und Ländern grundfinanziert wird, kann nur unter bestimmten Voraussetzungen eine Projektförderung erhalten. Die Beteiligung kleiner und mittlerer Unternehmen (KMU) ist ausdrücklich erwünscht und wird bei der Projektbegutachtung positiv berücksichtigt.
4 Zuwendungsvoraussetzungen
Die Laufzeit der Vorhaben ist in der Regel auf einen Zeitraum von drei Jahren angelegt. Die Ergebnisse aus den bereits geförderten Projekten (siehe https://www.bmbf.de/foerderungen/) sind zu berücksichtigen.
Nicht gefördert werden Forschungsarbeiten, deren Ziele produktspezifische Anwendungen und Entwicklungen darstellen, Ansätze, die nicht über den Stand der Technik hinausgehen, und ausschließlich literaturbasierte Studien.
Antragsteller sollen sich - auch im eigenen Interesse - im Umfeld des national beabsichtigten Vorhabens mit dem EU-Rahmenprogramm für Forschung und Innovation vertraut machen. Sie sollen prüfen, ob das beabsichtigte Vorhaben spezifische europäische Komponenten aufweist und damit eine ausschließliche EU-Förderung möglich ist. Weiterhin ist zu prüfen, inwieweit im Umfeld des national beabsichtigten Vorhabens ergänzend ein Förderantrag bei der EU gestellt werden kann. Das Ergebnis der Prüfungen soll im nationalen Förderantrag kurz dargestellt werden.
Die Partner des Verbundprojekts haben Ihre Zusammenarbeit in einer Kooperationsvereinbarung zu regeln. Vor der Förderentscheidung muss eine grundsätzliche Übereinkunft über bestimmte vom BMBF vorgegebene Kriterien nachgewiesen werden. Einzelheiten können einem Merkblatt des BMBF unter „Allgemeine Vordrucke und Vorlagen für Berichte", Vordruck-Nr.0110 ( Merkblatt Vordruck 0110 ), entnommen werden.
5 Art und Umfang, Höhe der Zuwendung>
Die Zuwendungen können im Wege der Projektförderung als nicht rückzahlbare Zuschüsse gewährt werden.
Bemessungsgrundlage für Zuwendungen an Unternehmen der gewerblichen Wirtschaft sind die zuwendungsfähigen projektbezogenen Kosten, die in der Regel - je nach Anwendungsnähe des Vorhabens - bis zu 50 % anteilfinanziert werden können. Nach BMBF-Grundsätzen wird eine angemessene Eigenbeteiligung – grundsätzlich mindestens 50 % der entstehenden zuwendungsfähigen Kosten – vorausgesetzt. Bemessungsgrundlage für Hochschulen, Forschungs- und Wissenschaftseinrichtungen und vergleichbare Institutionen sind die zuwendungsfähigen projektbezogenen Ausgaben (bei Helmholtz-Zentren und der Fraunhofer-Gesellschaft die zuwendungsfähigen projektbezogenen Kosten), die individuell bis zu 100 % gefördert werden können.
Die Bemessung der jeweiligen Förderquote muss die AGVO berücksichtigen. Die AGVO lässt für Verbundprojekte von KMU eine differenzierte Aufschlagregelung zu, die gegebenenfalls zu einer höheren Förderquote führen kann. Details sind beim zuständigen Projektträger zu erfragen. Es findet die KMU-Definition der EU Anwendung ( https://foerderportal.bund.de/easy/module/easy_formulare/download.php?datei=220 ).
6 Sonstige Zuwendungsbestimmungen
Bestandteil eines Zuwendungsbescheids auf Kostenbasis werden die Allgemeinen Nebenbestimmungen für Zuwendungen auf Kostenbasis des BMBF an Unternehmen der gewerblichen Wirtschaft für Forschungs- und Entwicklungsvorhaben.
Bestandteil eines Zuwendungsbescheids auf Ausgabenbasis werden die Allgemeinen Nebenbestimmungen für Zuwendungen zur Projektförderung und die Besonderen Nebenbestimmungen für Zuwendungen des BMBF zur Projektförderung auf Ausgabenbasis bzw. die Allgemeinen Nebenbestimmungen für Zuwendungen zur Projektförderung an Gebietskörperschaften und Zusammenschlüsse von Gebietskörperschaften.
Weitere Hinweise, Richtlinien, Merkblätter und Nebenbestimmungen können unter https://foerderportal.bund.de/easy / abgerufen werden.
7 Verfahren
7.1 Einschaltung eines Projektträgers
Mit der Abwicklung der Förderrichtlinien hat das BMBF folgenden Projektträger beauftragt:
VDI-Technologiezentrum GmbH
Projektträger Sicherheitsforschung
VDI-Platz 1
40468 Düsseldorf
Ansprechpartner:
Dr.-Ing. Christian Krug
Telefon: +49 2 11/62 14 – 4 52
Telefax: +49 2 11/62 14 – 4 84
E-Mail: krug_c@vdi.de
7.2 Zweistufiges Auswahlverfahren
Das Auswahlverfahren ist zweistufig angelegt. In der ersten Stufe wird eine Projektskizze ausgewählt. In der zweiten Stufe werden förmliche Förderanträge von jedem einzelnen Verbundpartner gestellt.
A Erste Stufe
Vorlage von Projektskizzen
Die Verbundpartner reichen, vertreten durch den Koordinierenden, jeweils eine begutachtungsfähige, gut verständliche und ohne weitere Hilfsmittel nachvollziehbare Projektskizze im Umfang von maximal 20 DIN-A4-Seiten (inklusive Anlagen, Schriftgrad 12) bis spätestens
zum 20. März 2015
ein.
Die Einreichung erfolgt ausschließlich über das Online-Tool zur Einreichung von Projektskizzen: https://www.projekt-portal-vditz.de/Bekanntmachung/ZivileSicherheit-Neue-oekonomische-Aspekte. Die für eine Beteiligung an den Förderrichtlinien benötigten Informationen sind dort verfügbar. Die Projektskizze muss bis zu dem oben genannten Termin, unterschrieben durch den Koordinierenden, beim Projektträger eingehen.
Für die Projektskizze ist folgende Gliederung zu verwenden:
- Ziele
- Gesamtziel des Vorhabens, Zusammenfassung des Projektvorschlags,
- Beschreibung des Sicherheitsszenarios, wissenschaftliche bzw. technische Arbeitsziele, angestrebte Innovationen,
- Projektkonsortium: Projektkoordinatorin/Projektkoordinator, Verteilung der Rollen,
- Stand von Wissenschaft und Technik sowie eigene Arbeiten,
- bestehende Schutzrechte (eigene und Dritter),
- bisherige Arbeiten der Antragstellerin/des Antragstellers,
- Arbeitsplan.
- Verwertungsplan und Normungskonzept (wissenschaftliche, technische und wirtschaftliche Ergebnisverwertung und zusätzlich Ermittlung der geltenden und gegebenenfalls anzupassenden Normen und Richtlinien sowie gegebenenfalls Strategien zur Erstellung oder Anpassungen von Richtlinien, Standards und Normen)
- Balkenplan (mit Übergabepunkten und einem Meilenstein zur Projektmitte)
- Finanzierungsplan (einzeln nach Verbundpartner)
Es steht den Verbundpartnern frei, weitere Punkte anzufügen, die ihrer Auffassung nach für eine Beurteilung ihres Vorschlags von Bedeutung sind. Verbundpartner, deren Vorhaben von Industriepartnern oder von anderen Stellen mitfinanziert werden, müssen die Höhe der vorgesehenen Drittmittel angeben. Aus der Vorlage einer Projektskizze kann kein Rechtsanspruch auf eine Förderung abgeleitet werden.
Auswahl von Projektskizzen
Die eingegangenen Projektskizzen werden unter Berücksichtigung folgender Kriterien bewertet:
- fachlicher Bezug zu diesen Förderrichtlinien und zum Rahmenprogramm,
- wissenschaftliche und technische Qualität, Innovationshöhe und Erkenntnisgewinn,
- Qualität und Komplementarität des Konsortiums, insbesondere Einbeziehung von Endnutzern und Rolle der KMU,
- Qualität, Effektivität und Effizienz des Projektaufbaus,
- Gesamtwirkung des Projekts einschließlich wissenschaftlicher Verbreitung und wirtschaftlicher Verwertung.
Auf der Grundlage der Bewertung werden die für eine Förderung geeigneten Projektskizzen ausgewählt. Die Entscheidung des BMBF - das Auswahlergebnis - wird der Verbundkoordinatorin oder dem Verbundkoordinator vom Projektträger schriftlich mitgeteilt. Die Partner eines Verbundprojekts werden über die Koordinatorin oder den Koordinator über das Ergebnis der Bewertung ihrer Projektskizze informiert. Das BMBF und der Projektträger behalten sich vor, sich bei der Bewertung der vorgelegten Projektskizzen durch unabhängige Experten beraten zu lassen.
B Zweite Stufe
Vorlage förmlicher Förderanträge und Entscheidungsverfahren
In der zweiten Verfahrensstufe werden die Verbundpartner von positiv bewerteten Projektskizzen aufgefordert, einen förmlichen Förderantrag vorzulegen, über den nach abschließender Prüfung durch das BMBF entschieden wird. Hierbei gelten ebenfalls die aufgeführten Bewertungskriterien.
Für die Bewilligung, Auszahlung und Abrechnung der Zuwendung, den Nachweis und die Prüfung der Verwendung, die gegebenenfalls erforderliche Aufhebung des Zuwendungsbescheids und die Rückforderung der gewährten Zuwendung gelten die VV zu § 44 BHO sowie die §§ 48 bis 49a des Verwaltungsverfahrensgesetzes.>
8 Inkrafttreten
Diese Förderrichtlinien treten mit dem Datum ihrer Veröffentlichung im Bundesanzeiger in Kraft und enden mit Ablauf des Rahmenprogramms „Forschung für die zivile Sicherheit 2012 - 2017“.
Bonn, den 11. Dezember 2014
Bundesministerium für Bildung und Forschung
Im Auftrag
Dr. Wolf Junker