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Bekanntmachung : Datum:

Richtlinien zur Förderung von "Sensorbasierten Elektroniksystemen für Anwendungen für Industrie 4.0 (SElekt I4.0)". Bundesanzeiger vom 01.12.2014

Vom 15.11.2014

Elektroniksysteme spielen in der Automatisierung der produzierenden Industrie bereits heute eine Schlüsselrolle. Die Zukunftsvision Industrie 4.0 bietet nun die Chance, über eine intelligente Steuerung und Vernetzung die Flexibilität, die Energie- und die Ressourceneffizienz von Produktionsprozessen auf eine neue Stufe zu heben. An die Stelle optimierter Einzelprozesse tritt in der Industrie 4.0 ein hochgradig vernetztes Produktionssystem, das sich dynamisch an die aktuelle Auftragslage anpasst und anhand von Echtzeitdaten Prozessketten und Warenströme optimiert. Hierbei entstehen neue Wertschöpfungsnetzwerke und Geschäftsmodelle, in denen Zulieferer, Hersteller und Kunden schon vom Produktentwurf an eng zusammenarbeiten und gemeinsam ihre Wettbewerbsposition ausbauen können.

Damit Deutschland auch künftig ein weltweit wettbewerbsfähiger Produktionsstandort und ein Leitanbieter im Maschinenbau, in der Anlagen- und in der Prozesstechnik sein kann, müssen in engem Austausch aller Beteiligten rasch Innovationsvorsprünge im Technologiefeld Industrie 4.0 realisiert werden. Hierzu sind neue Entwicklungen im Bereich der Elektroniksysteme und der digitalen Technologien unerlässlich.

Das Bundesministerium für Bildung und Forschung (BMBF) fördert auf Basis dieser Bekanntmachung Innovationen, die die Hochtechnologiekompetenz Deutschlands in der Elektronik stärken, die Technologieführerschaft im Maschinenbau erhalten, und die Attraktivität des Standorts Deutschland erhöhen. Sensorbasierte Elektroniksysteme, die – eingebettet in Produktionsanlagen und Produkte – Prozessdaten in Echtzeit erfassen, verarbeiten und austauschen, machen eine vernetzte Produktion möglich und leisten so einen entscheidenden Beitrag zur Umsetzung der Zukunftsvision Industrie 4.0. Die hohen Anforderungen der produzierenden Industrie an Geschwindigkeit, Vernetzungsgrad, Sicherheit und Zuverlässigkeit dieser Sensorsysteme erfordern dabei einen Innovationsschub, von dem langfristig auch weitere ­Anwendungsgebiete, wie zum Beispiel der Automobilbau oder die Umwelttechnik, profitieren können.

1 Zuwendungszweck und Rechtsgrundlage

1.1 Zuwendungszweck

Das Bundesministerium für Bildung und Forschung (BMBF) beabsichtigt, auf der Grundlage dieser Bekanntmachung Forschungs- und Entwicklungsvorhaben zum Thema "Sensorbasierte Elektroniksysteme für Industrie 4.0" zu fördern. Diese Fördermaßnahme setzt die neue Hightech-Strategie der Bundesregierung um, indem sie die Potenziale der Schlüsseltechnologie Mikroelektronik und der Digitalisierung für das Zukunftsprojekt Industrie 4.0 nutzbar macht und die Innovationsdynamik der deutschen Industrie stärkt.

Bei der Förderung kommt der engen Zusammenarbeit von Unternehmen und Forschungseinrichtungen im universitären und außeruniversitären Bereich, der Einbindung kleiner und mittlerer Unternehmen (KMU; Definition der Europäischen Kommission: http://ec.europa.eu/growth/smes/ ) sowie der nachhaltigen Stärkung der Wertschöpfungsketten im industriellen Produktionsbereich eine besondere Bedeutung zu. Dabei wird den KMU eine wichtige Rolle beim Transfer von Forschungsergebnissen in wirtschaftliche Erfolge zugeschrieben.

Weitere relevante Aspekte des Zukunftsprojekts Industrie 4.0 werden durch Bekanntmachungen des BMBF in den Bereichen Produktionsforschung und Informations- und Kommunikationstechnologie und ergänzend durch Förder­aktivitäten des Bundesministeriums für Wirtschaft und Energie abgedeckt.

1.2 Rechtsgrundlage

Vorhaben können nach Maßgabe dieser Richtlinien, der BMBF-Standardrichtlinien für Zuwendungen auf Ausgaben- bzw. Kostenbasis und der Verwaltungsvorschriften zu den §§ 23, 44 der Bundeshaushaltsordnung (BHO) durch ­Zuwendungen gefördert werden. Ein Rechtsanspruch auf Gewährung einer Zuwendung besteht nicht. Der Zuwendungsgeber entscheidet nach pflichtgemäßem Ermessen im Rahmen der verfügbaren Haushaltsmittel. Grundlage für die Förderung von Forschungs- und Entwicklungsvorhaben im Rahmen dieser Förderbekanntmachung durch das BMBF bildet das Rahmenprogramm „IKT2020 – Forschung für Innovationen".

2 Gegenstand der Förderung

Gegenstand der Förderung sind Forschungs- und Entwicklungsaufwendungen im Rahmen industriegetriebener, vorwettbewerblicher Verbundvorhaben zum Thema "Sensorbasierte Elektroniksysteme für Industrie 4.0". Die Vorhaben müssen über Innovationen im Bereich der sensorbasierten Elektroniksysteme mindestens drei der folgenden übergeordneten Zielstellungen verfolgen:

  • die Optimierung, Flexibilisierung und Beschleunigung von Produktionsprozessen
  • die industrielle Echtzeit-Prozesssteuerung über dezentrales Datenmanagement
  • die selbständige und flexible Reaktion von Produktionsanlagen auf veränderte Umgebungsbedingungen
  • die vorbeugende Instandhaltung von Maschinen und Anlagen und die verbesserte Überwachung von Industrieprozessen
  • die Reduktion von Emissionen, Energieverbrauch, Ressourcen und Material in der industriellen Produktion
  • die Etablierung eines Produkt-Lebenszyklus-Managements

Um die Leistungsfähigkeit zukünftiger Produktionssysteme zu steigern, sollen die geplanten Arbeiten zu sensorbasierten Elektroniksystemen insbesondere die folgenden Inhalte adressieren:

  • vereinfachte Integration der Sensorsysteme in Produktionsprozesse (z. B. über "plug & produce"-fähige, flexibel adaptierbare Sensorsystem-Architekturen)
  • an Anforderungen in der industriellen Produktion ausgerichtete Funktionsintegration und Systemintegration (z. B. über Multisensorsysteme, mikrohybride Integration und Mikroassemblage)
  • Datenerfassung, -verarbeitung und -übertragung in Echtzeit (z. B. über schnellere Komponenten, Verarbeitungsalgorithmen, erhöhte Bandbreite und Reduktion von Datenmengen)
  • Steigerung der Energieeffizienz bis hin zu Energieautarkie (z. B. über effiziente Komponenten, Energiemanagement, Energy Harvesting, Energiespeicherung)
  • Steigerung der Autonomie (z. B. durch Lernfähigkeit, Entscheidungsfähigkeit, Selbstdiagnose, Selbstkalibrierung, Selbstkonfiguration und Selbstheilung)
  • Steigerung der Sicherheit und Zuverlässigkeit (z. B. Funktionssicherheit, Datensicherheit und Manipulationssicherheit)
  • Optimierung und Beschleunigung des Sensorentwurfs durch Einsatz und Entwicklung neuer EDA-Werkzeuge ­(Electronic Design Automation) zur Systemplanung und zum virtuellen Prototyping
  • Erschließung neuer echtzeitfähiger Messverfahren für Anwendungen im Kontext von Industrie 4.0

Bei allen Anwendungen kommt zudem den Querschnittsthemen elektromagnetische Verträglichkeit, Robustheit, Resilienz, Vernetzungsfähigkeit, Qualität und Wirtschaftlichkeit für den Einsatz im industriellen Umfeld eine hohe Bedeutung zu. Ebenso sollte die Anpassung an standardisierte industrielle digitale Kommunikationsprotokolle angestrebt werden. Arbeiten, die der Normung und Standardisierung z. B. der Schnittstellen für Industrie 4.0 und der Semantik dienen, sind ausdrücklich erwünscht.

Im Rahmen der Forschungs- und Entwicklungsvorhaben können auch Strategien zur Sicherung des Innovationsvorsprungs und mögliche Ansatzpunkte zur Entwicklung neuer Geschäftsmodelle betrachtet werden.

Gefördert werden Verbundvorhaben, die sich an konkreten industriellen Anwendungen orientieren und sich durch ein hohes wissenschaftlich-technisches und wirtschaftliches Risiko auszeichnen. Erwartet werden Lösungsvorschläge, die den Stand der Technik deutlich übertreffen und im Rahmen einer vorwettbewerblichen Zusammenarbeit aufgegriffen werden.

Die Vorhaben sollen im Verbund von Industrieunternehmen, Hochschulen und Forschungseinrichtungen durchgeführt werden und Wertschöpfungsketten bis hin zur Anwendung in der industriellen Produktion abdecken. Grundsätzlich sollte mindestens ein Unternehmen der gewerblichen Wirtschaft in den Verbund einbezogen sein. Eine möglichst hohe Beteiligung von KMU wird ausdrücklich begrüßt. Vorhaben der reinen Grundlagenforschung sowie Einzelvorhaben sind von der Förderung ausgenommen. Aus- und Weiterbildungsaspekte im beruflichen und akademischen Bereich sollen nach Möglichkeit in die Forschungs- und Entwicklungsvorhaben integriert werden, um einen Beitrag zur rechtzeitigen Verfügbarkeit von hochqualifizierten Mitarbeitern zu leisten.

Die Verbünde sollten einen nachvollziehbaren Marktzugang im Bereich der industriellen Produktion besitzen und die Umsetzung und Verwertung der Vorhabenergebnisse in ihrer Planung berücksichtigen. Ergebnisse sollten bereits ­innerhalb der Vorhaben anhand geeigneter anwendungsnaher Demonstratoren validiert werden. Vorhaben sollten ­anschaulich und nachvollziehbar die Vorteile der Implementierung von sensorbasierten Elektroniksystemen in der ­Industrie 4.0 für die Wertschöpfungskette in Deutschland aufzeigen.

3 Zuwendungsempfänger

Antragsberechtigt sind Unternehmen der gewerblichen Wirtschaft, die zum Zeitpunkt der Zuwendungsbewilligung eine Betriebsstätte oder Niederlassung in Deutschland haben sowie Hochschulen oder außeruniversitäre Forschungseinrichtungen.

Die Beteiligung von KMU an dieser Fördermaßnahme ist ausdrücklich erwünscht.

Das BMBF ist bestrebt, den Anteil der Hochschulen für angewandte Wissenschaften in der Forschungsförderung zu erhöhen. Hochschulen, Fachhochschulen und technische Hochschulen sind deshalb besonders aufgefordert, sich in den Verbundvorhaben zu beteiligen.

Forschungseinrichtungen, die gemeinsam von Bund und Ländern grundfinanziert werden, kann nur unter bestimmten Voraussetzungen eine Projektförderung für ihren zusätzlichen Aufwand bewilligt werden.

4 Zuwendungsvoraussetzungen

Voraussetzung für die Förderung ist die Zusammenarbeit mehrerer unabhängiger Partner aus Wissenschaft und Wirtschaft zur Lösung von gemeinsam vereinbarten industriegetriebenen Forschungsaufgaben (Verbundvorhaben). Die Abdeckung der Wertschöpfungskette bis hin zur Anwendung in der industriellen Produktion und die Beteiligung von KMU sind dabei von wesentlicher Bedeutung. Gefördert werden Vorhaben, die gekennzeichnet sind durch ein hohes wissenschaftlich-technisches und wirtschaftliches Risiko. Die Vorhaben müssen die unter Nummer 2 (Gegenstand der Förderung) genannten Kriterien erfüllen. Die Antragsteller müssen durch Vorarbeiten im betreffenden Fachgebiet und Themenfeld ausgewiesen sein. Die Vorhaben sollen die Grundlage für weiterführende Innovationsprozesse legen. Es werden ausschließlich Verbundvorhaben gefördert, deren Ergebnisse in Deutschland verwertet werden und die so zu einer Stärkung des Standorts beitragen. Die Förderung ist in der Regel auf einen Zeitraum von drei Jahren angelegt.

Antragsteller sollen sich – auch im eigenen Interesse – im Umfeld des national beabsichtigten Vorhabens mit dem Rahmenprogramm für Forschung und Innovation ( Gesundheit ) vertraut machen. Sie sollen prüfen, ob das beabsichtigte Vorhaben spezifische europäische Komponenten aufweist und damit eine ausschließliche EU-Förderung möglich ist. Weiterhin ist zu prüfen, inwieweit im Umfeld des national beabsichtigten Vorhabens ergänzend ein Förderantrag bei der EU gestellt werden kann. Das Ergebnis der Prüfungen soll im nationalen Förderantrag kurz dargestellt werden.

Zur Bearbeitung der ausgeschriebenen Themenschwerpunkte können auch international zusammengesetzte Konsortien gebildet werden. Es muss durch diese Zusammenarbeit allerdings ein deutlicher Mehrwert für den Standort Deutschland erreicht werden. Die Unterstützung der Projektpartner erfolgt dabei über die jeweiligen nationalen Programme. Eine Einbindung in das EUREKA-Cluster CATRENE oder in die Joint Technology Initiative ECSEL ist ebenfalls grundsätzlich möglich (siehe http://www.bmbf.de/de/6247.php).

Bei Vorhaben mit ausgeprägten thematischen Schwerpunkten in den Bereichen Produktionsforschung und Informa­tions- und Kommunikationstechnologie behält sich das BMBF eine Prüfung des Förderantrags durch die fachlich zuständigen Referate vor.

Die Partner eines Verbundvorhabens haben ihre Zusammenarbeit in einer schriftlichen Kooperationsvereinbarung zu regeln. Vor der Förderentscheidung muss eine grundsätzliche Übereinkunft über vom BMBF vorgegebene Kriterien nachgewiesen werden. Einzelheiten können einem BMBF-Merkblatt – Vordruck 0110 – entnommen werden (siehe Formularschrank des BMBF im Förderportal des Bundes: https://foerderportal.bund.de/easy/easy_index.php?auswahl=easy_formulare&formularschrank=bmbf ).

5 Art und Umfang, Höhe der Zuwendung

Die Zuwendungen können im Wege der Projektförderung als nicht rückzahlbare Zuschüsse gewährt werden.

Bemessungsgrundlage für Zuwendungen an Unternehmen der gewerblichen Wirtschaft sind die zuwendungsfähigen projektbezogenen Kosten, die in der Regel – je nach Anwendungsnähe des Vorhabens – bis zu 50 % anteilfinanziert werden können. Nach BMBF-Grundsätzen wird eine angemessene Eigenbeteiligung – grundsätzlich mindestens 50 % der entstehenden zuwendungsfähigen Kosten – vorausgesetzt.

Bemessungsgrundlage für Hochschulen, Forschungs- und Wissenschaftseinrichtungen und vergleichbare Institutionen sind die zuwendungsfähigen projektbezogenen Ausgaben (bei Helmholtz-Zentren und der Fraunhofer-Gesellschaft – FhG – die zuwendungsfähigen projektbezogenen Kosten), die individuell bis zu 100 % gefördert werden können.

Die Bemessung der jeweiligen Förderquote muss den Unionsrahmen der EU-Kommission für staatliche Beihilfen für Forschung, Entwicklung und Innovation (FuEuI-Beihilfen) berücksichtigen. Dieser Unionsrahmen lässt für KMU eine differenzierte Bonusregelung zu, die gegebenenfalls zu einer höheren Förderquote führen kann.

Die Projektförderung des Bundes umfasst keine Ausgaben/Kosten zur Deckung der Grundausstattung.

Allgemeine Hinweise zu zuwendungsfähigen Ausgaben bzw. Kosten können den Richtlinien für Zuwendungsanträge auf Ausgabenbasis (AZA), den Richtlinien für Zuwendungsanträge auf Kostenbasis (AZK) sowie dem Merkblatt Vorkalkulation für Zuwendungen auf Kostenbasis (AZK 4) entnommen werden. Sämtliche Unterlagen sind zu finden unter: https://foerderportal.bund.de/easy/easy_index.php?auswahl=easy_formulare&formularschrank=bmbf#t2 .

6 Sonstige Zuwendungsbestimmungen

Bestandteil eines Zuwendungsbescheids auf Kostenbasis werden grundsätzlich die Allgemeinen Nebenbestimmungen für Zuwendungen auf Kostenbasis des BMBF an Unternehmen der gewerblichen Wirtschaft für Forschungs- und Entwicklungs-Vorhaben (NKBF98).

Bestandteil eines Zuwendungsbescheides auf Ausgabenbasis werden die Allgemeinen Nebenbestimmungen für ­Zuwendungen zur Projektförderung (ANBest-P), die Besonderen Nebenbestimmungen für Zuwendungen des BMBF zur Projektförderung auf Ausgabenbasis (BNBest-BMBF98) sowie die Besonderen Nebenbestimmungen für den Abruf von Zuwendungen im mittelbaren Abrufverfahren im Geschäftsbereich des BMBF (BNBest-mittelbarer Abruf-BMBF), sofern die Zuwendungsmittel im sogenannten Abrufverfahren bereitgestellt werden.

7 Verfahren

7.1 Einschaltung eines Projektträgers und Anforderung von Unterlagen

Mit der Koordinierung dieser Fördermaßnahme hat das BMBF seinen Projektträger VDI/VDE-IT beauftragt:

VDI/VDE Innovation + Technik GmbH
Projektträger "Elektroniksysteme; Elektromobilität" des BMBF
Kramergasse 2
01067 Dresden

Zentrale Ansprechpartnerin ist:
Dr. Marita Wenzel
VDI/VDE Innovation + Technik GmbH
Telefon-Hotline: 03 51/48 67 97-4 44
Telefax: 03 51/48 67 97-49
E-Mail: marita.wenzel@vdivde-it.de

Zur Klärung möglicher Fragen zum Antragsverfahren und zur Unterstützung der Vernetzung der Antragsteller wird eine Informations- und Netzwerkveranstaltung angeboten. Details zu dieser Veranstaltung sowie zu weiteren Aspekten der Bekanntmachung können unter folgender Adresse abgerufen werden: http://www.vdivde-it.de/veranstaltungen .

Richtlinien, Merkblätter, Hinweise und Nebenbestimmungen können beim Projektträger angefordert sowie unter folgender Adresse abgerufen werden: www.vdivde-it.de/projektfoerderung/dokumente-fuer-die-projektfoerderung .

7.2 Vorlage von Projektskizzen

Das Förderverfahren ist zweistufig angelegt. In der ersten Stufe sind zunächst beim Projektträger VDI/VDE Innovation + Technik GmbH

bis spätestens zum 15. Februar 2015

Projektskizzen in deutscher Sprache möglichst in elektronischer Form vorzulegen unter:
www.vdi.de/tz-pt

Die Projektskizze ist durch den Verbundkoordinator einzureichen. Die Vorlagefrist gilt nicht als Ausschlussfrist. Verspätet eingehende Projektskizzen können aber möglicherweise nicht mehr berücksichtigt werden.

Projektskizzen dürfen einen Umfang von 20 DIN-A4-Seiten inklusive Anlagen nicht überschreiten (mindestens 12 Punkt Schriftgröße, Zeilenabstand 1,5). Sie müssen ein fachlich beurteilbares Grobkonzept und eine grobe Finanzplanung beinhalten. Im Grobkonzept sollen die Ziele des Verbundprojekts, die Organisationsstruktur und das Arbeitsprogramm vor dem Hintergrund des aktuellen Stands von Forschung und Technologie erläutert werden. Für die geplanten ­Forschungs- und Entwicklungsarbeiten müssen eine überzeugende wissenschaftliche Begründung sowie ein Ver­wertungskonzept vorgelegt werden. In diesem müssen Marktpotenziale und Verwertungsmöglichkeiten unter Berücksichtigung der Wettbewerbssituation und der späteren Wertschöpfung in Deutschland dargestellt werden.

Die Projektskizze muss eine Darstellung mit folgender Gliederung enthalten:

  1. Deckblatt mit Kontaktdaten (Name, Adresse, Telefon, E-Mail-Adresse) des Verbundkoordinators, Tabelle "Adressen und Ansprechpartner der Verbundpartner", Tabelle "Überschlägige Abschätzung von Gesamtkosten und Förderbedarf, einzeln nach Verbundpartnern".
  2. Zusammenfassung des Projektvorschlags (maximal eine Seite: Titel, Kennwort, Ziele, Lösungsweg, Verwertung der Ergebnisse).
  3. Thema und Zielsetzung des Vorhabens.
  4. Stand von Wissenschaft und Technik, Neuheit des Lösungsansatzes, Patentlage.
  5. Notwendigkeit der Zuwendung: Wissenschaftlich-technisches und wirtschaftliches Risiko mit Begründung der Notwendigkeit staatlicher Förderung.
  6. Marktpotenzial, Marktumfeld, wirtschaftliche und wissenschaftliche Konkurrenzsituation, Mehrwert für den Standort Deutschland.
  7. Kurzdarstellung der beantragenden Einrichtungen und Unternehmen, Darstellung des aufzubringenden Eigenanteils.
  8. Arbeitsplan, gegebenenfalls Verbundstruktur mit Arbeitspaketen aller beteiligten Partner.
  9. Finanzierungsplan: Grobes finanzielles Mengengerüst mit tabellarischer Finanzierungsübersicht (Angabe von Kostenarten, Eigenmitteln/Drittmitteln und Personenmonaten).
  10. Verwertungsplan (wissenschaftliche, technische und wirtschaftliche Ergebnisverwertung am Standort Deutschland durch die beteiligten Partner) mit Darlegung der Marktperspektiven mit Zeithorizont und Planzahlen.

Es steht den Interessenten frei, weitere Punkte anzufügen, die nach ihrer Auffassung für eine Beurteilung ihres Vorschlags von Bedeutung sind.

Es wird empfohlen, vor der Einreichung der Projektskizzen mit dem Projektträger VDI/VDE-IT Kontakt aufzunehmen.

Eine förmliche Kooperationsvereinbarung ist für die erste Phase (Projektskizze) noch nicht erforderlich, jedoch sollten die Partner die Voraussetzungen dafür schaffen, bei Aufforderung zur förmlichen Antragstellung (2. Phase, siehe unten) eine förmliche Kooperationsvereinbarung zeitnah zum Projektbeginn (siehe Nummer 4) abschließen zu können.

7.3 Auswahl- und Entscheidungsverfahren

Die eingegangenen Projektskizzen stehen im Wettbewerb untereinander und werden insbesondere nach folgenden Kriterien bewertet:

  • Fachlicher Bezug zur Förderbekanntmachung
  • Wissenschaftlich-technische Qualität des Lösungsansatzes
  • Neuheit, Innovationshöhe, Risiken und Breitenwirksamkeit des Konzeptes, mögliche Ergebnisdemonstration
  • Technische, wirtschaftliche und gesellschaftliche Bedeutung
  • Verwertungskonzept und Verwertungspotenzial in Deutschland; Beitrag zur Stärkung der Innovationskraft der Unternehmen am Standort Deutschland
  • Hebelwirkung der jeweiligen Entwicklung für die industrielle Anwendung
  • Exzellenz des Projektkonsortiums, Abdeckung der Wertschöpfungskette
  • Einbindung von KMU, Berücksichtigung von Aus- und Weiterbildungsaspekten
  • Berücksichtigung von Aspekten einer nachhaltigen Entwicklung bei der Herstellung, dem Einsatz und der weiteren Verwendung der anvisierten Produkte und Verfahren.

Das BMBF wird sich bei der Bewertung der vorgelegten Projektskizzen und bei seiner Förderentscheidung durch unabhängige Experten beraten lassen. Das Votum des Gutachtergremiums hat empfehlenden Charakter. Die Entscheidung des BMBF – das Auswahlergebnis – wird dem Verbundkoordinator durch den Projektträger schriftlich mitgeteilt. Die Partner eines Verbundprojekts werden über den Koordinator über das Ergebnis der Bewertung ihrer Projektskizze informiert.

Aus der Vorlage einer Projektskizze kann ein Rechtsanspruch auf Förderung nicht abgeleitet werden. Der Antragsteller hat keinen Rechtsanspruch auf Rückgabe einer eingereichten Projektskizze.

7.4 Vorlage förmlicher Förderanträge und Entscheidungsverfahren

Bei positiver Bewertung der eingereichten Skizzen werden in einem zweiten Schritt die Interessenten unter Angabe detaillierter Informationen, der formalen Kriterien und eines Termins schriftlich aufgefordert, einen vollständigen förmlichen Förderantrag vorzulegen. Inhaltliche oder förderrechtliche Auflagen sind in den förmlichen Förderanträgen zu beachten und umzusetzen.

Zur Erstellung der förmlichen Förderanträge ist das elektronische Antragssystem "easy-Online" zu nutzen ( https://foerderportal.bund.de/easyonline ).

Nach abschließender Prüfung der formalen Förderanträge entscheidet das BMBF auf der Basis der verfügbaren Haushaltsmittel und nach den unter Nummer 2 (Gegenstand der Förderung) genannten Kriterien durch Bescheid über die Bewilligung der vorgelegten Anträge.

Für die Bewilligung, Auszahlung und Abrechnung der Zuwendung, für den Nachweis und die Prüfung der Verwendung und die gegebenenfalls erforderliche Aufhebung des Zuwendungsbescheids sowie für die Rückforderung der gewährten Zuwendung gelten die Verwaltungsvorschriften zu § 44 BHO sowie die §§ 48 und 49a des Verwaltungsverfahrensgesetzes, soweit nicht in diesen Förderrichtlinien Abweichungen zugelassen sind.

Aus der Vorlage eines förmlichen Förderantrags kann kein Rechtsanspruch auf eine Förderung abgeleitet werden. Es besteht kein Rechtsanspruch auf Rückgabe eines eingereichten Förderantrags.

8 Inkrafttreten

Diese Förderrichtlinien treten am Tag nach der Veröffentlichung im Bundesanzeiger in Kraft.

Bonn, den 15. November 2014

Bundesministerium für Bildung und Forschung

Im Auftrag

Dr. S. Mengel