Navigation und Service

Logo Bundesministerium für Bildung und Forschung

Bekanntmachung : Datum:

des Bundesministeriums für Bildung und Forschung von Richtlinien über die Förderung zum Themenfeld "Zivile Sicherheit – Fit für Europa (Call Now)" im Rahmen des Programms "Forschung für die zivile Sicherheit 2012 bis 2017" der Bundesregierung. Bundesanzeiger vom 14.11.2014

Vom 10.11.2014

Seit dem Start des Europäischen Sicherheitsforschungsprogramms im Jahr 2007 arbeiten deutsche Akteure gemeinsam mit internationalen Partnern in Forschungsverbünden zusammen, um die zivile Sicherheit auch auf europäischer Ebene zu erhöhen. Die Fortführung dieser Aktivitäten erfolgt im europäischen Rahmenprogramm für Forschung und Innovation (Horizont 2020, Laufzeit 2014 bis 2020) in der eigenständigen Herausforderung „Sichere Gesellschaften – Schutz der Freiheit und Sicherheit Europas und seiner Bürger“.

Eine Analyse der Beteiligung deutscher Antragsteller im 7. Forschungsrahmenprogramm zeigt, dass im Bereich der Beteiligung von Unternehmen aus Deutschland im Vergleich zu anderen Mitgliedstaaten noch großes Wachstumspotenzial besteht. Auch sind deutsche Behörden und Organisationen mit Sicherheitsaufgaben (BOS) im Europäischen Sicherheitsforschungsprogramm noch unterrepräsentiert.

Die Förderrichtlinie „Zivile Sicherheit – Fit für Europa (Call Now)“ soll dazu beitragen, BOS und kleine und mittlere Unternehmen der gewerblichen Wirtschaft (KMU) in der Phase der Ausarbeitung eines Antrags für Horizont 2020 zu unterstützen, um durch eine erhöhte Beteiligung bisher ungenutztes Potenzial zu aktivieren.

1 Zuwendungszweck, Rechtsgrundlage

1.1 Zuwendungszweck

Um BOS und KMU zu einer Antragstellung im Rahmen von Horizont 2020 zu ermutigen, bietet das Bundesministerium für Bildung und Forschung (BMBF) die Förderung der Unterstützungsmaßnahme „Call Now“ an.

1.2 Rechtsgrundlage

Vorhaben können nach Maßgabe dieser Richtlinien und der Verwaltungsvorschriften (VV) zu den §§ 23, 44 der Bundeshaushaltsordnung (BHO) durch Zuwendungen gefördert werden. Ein Rechtsanspruch auf Gewährung einer Zuwendung besteht nicht. Der Zuwendungsgeber entscheidet nach pflichtgemäßem Ermessen im Rahmen der verfügbaren Haushaltsmittel.

Die Förderung nach diesen Richtlinien erfüllt die Voraussetzungen der Verordnung (EU) Nr. 651/2014 der EU-Kommission vom 17. Juni 2014 zur Feststellung der Vereinbarkeit bestimmter Gruppen von Beihilfen mit dem Binnenmarkt in Anwendung der Artikel 107 und 108 des Vertrags über die Arbeitsweise der Europäischen Union („allgemeine Gruppenfreistellungsverordnung" − AGVO) (ABl. L 187 vom 26.6.2014, S. 1), und ist demnach im Sinne von Artikel 107 Absatz 3 des Vertrags über die Arbeitsweise der Europäischen Union mit dem Binnenmarkt vereinbar und von der Anmeldepflicht nach Artikel 108 Absatz 3 des Vertrags über die Arbeitsweise der Europäischen Union freigestellt. Gemäß Artikel 1 Nummer 4 Buchstabe a und b AGVO werden Unternehmen, die einer Rückforderungsanordnung aufgrund einer früheren Kommissionsentscheidung zur Feststellung der Rechtswidrigkeit und Unvereinbarkeit einer Beihilfe mit dem Binnenmarkt nicht Folge geleistet haben, von der Förderung ausgeschlossen.

2 Gegenstand der Förderung

Gefördert wird die Unterstützungsmaßnahme „Call Now“ in Form von Einzelvorhaben.

Ziel des Instruments „Call Now“ ist die finanzielle Unterstützung von Endnutzern und KMU bei den umfangreichen Arbeiten zur Erstellung eines Antrags in der Herausforderung „Sichere Gesellschaften – Schutz der Freiheit und Sicherheit Europas und seiner Bürger“ des europäischen Rahmenprogramms Horizont 2020. Diese Maßnahme richtet sich an Endnutzer und KMU, die primär die Koordination eines EU-Projekts anstreben. Im Einzelfall können auch deutsche Endnutzer und KMU eine Förderung erhalten, die sich als Partner umfangreich an einem Antrag beteiligen möchten.

3 Zuwendungsempfänger

Antragsberechtigt sind BOS sowie KMU mit Sitz in Deutschland.

4 Zuwendungsvoraussetzungen

Förderfähig sind Vorhaben, die inhaltlich unter die Vorbereitungsmaßnahme „Call Now“ fallen. Sie müssen einen direkten Bezug zu einem für das Jahr 2015 zur Ausschreibung avisierten Topic der Herausforderung „Sichere Gesellschaften“ in Horizont 2020 aufweisen.

Die für das Jahr 2015 zur Ausschreibung in der Herausforderung „Sichere Gesellschaften“ vorgesehenen Topics können Sie unter folgendem Link einsehen: http://ec.europa.eu/research/participants/data/ref/h2020/wp/2014_2015/main/h2020-wp1415-security_en.pdf .

Bitte beachten Sie, dass dieses Arbeitsprogramm neben den für die „Call Now“-Maßnahme relevanten Topics des Jahres 2015 auch Topics des Jahres 2014 beinhaltet.

Die seitens des BMBF ausgewählten Anträge werden in organisatorischer und fachlicher Hinsicht durch die Nationale Kontaktstelle Sicherheitsforschung (NKS) begleitet, um eine enge Koordination mit weiteren Maßnahmen zur Unterstützung deutscher Antragsteller zu gewährleisten.

Der zu erstellende Antrag auf europäische Förderung soll in den verschiedenen Phasen der Erstellung der NKS zur Kommentierung vorgelegt und Überarbeitungsanregungen in den folgenden Versionen umgesetzt werden.

Die Förderung ist ausgeschlossen, soweit für denselben Zweck bei anderen öffentlichen Stellen weitere Zuwendungen beantragt werden.

5 Art und Umfang, Höhe der Zuwendung

Die Zuwendungen können im Wege der Projektförderung als nicht rückzahlbare Zuschüsse gewährt werden.

Bemessungsgrundlage für BOS sind die zuwendungsfähigen projektbezogenen Ausgaben, die individuell bis zu 100 % gefördert werden können.

Bemessungsgrundlage für Zuwendungen an KMU sind die zuwendungsfähigen projektbezogenen Ausgaben, die in der Regel – je nach Anwendungsnähe des Vorhabens – bis zu 60 % anteilfinanziert werden können. Nach BMBF-Grundsätzen wird eine angemessene Eigenbeteiligung – grundsätzlich mindestens 40 % der entstehenden zuwendungsfähigen Ausgaben – vorausgesetzt.

Die Bemessung der jeweiligen Förderquote muss die AGVO berücksichtigen. Es findet die KMU-Definition der EU Anwendung ( https://foerderportal.bund.de/easy/module/easy_formulare/download.php?datei=220 ).

Zuwendungsfähige Ausgaben sind projektbezogene

  • Personalausgaben:
    Personalausgaben für bekanntes Personal in tatsächlich entstandener Höhe. Für nicht bekanntes Personal sind Obergrenzen zu beachten, die beim Projektträger erfragt werden können (siehe Nummer 7.1).
  • sächliche Verwaltungsausgaben:
    Ausgaben für Verbrauchsmaterial, Geschäftsbedarf, Literatur, Post- und Fernmeldegebühren sowie Druckarbeiten dürfen mit 10 % der Gesamtsumme der Personalausgaben pauschal veranschlagt und summarisch im Verwendungsnachweis ausgewiesen werden.
  • Ausgaben für Reisen:
    Für projektbezogene Reisen der Antragstellerin/des Antragstellers und externer Personen kann ein Ansatz von 10 % der Gesamtsumme der Personalausgaben pauschal veranschlagt werden. Abrechnungsfähig sind nur die tatsächlich entstandenen Reiseausgaben.
  • Ausgaben für Workshop:
    Notwendige und angemessene Ausgaben für die Durchführung von einem Workshop, für den ein Ansatz von 2 500 Euro pauschal beantragt werden kann. Ein höherer Ansatz ist möglich, bedarf jedoch der Vorlage einer detaillierten Kalkulation. In beiden Fällen können nur die tatsächlich entstandenen zuwendungsfähigen Ausgaben abgerechnet werden.

Die Förderungshöhe ist auf höchstens 25 000 Euro bei einer Projektlaufzeit von längstens fünf Monaten begrenzt.

6 Sonstige Zuwendungsbestimmungen

Bestandteil eines Zuwendungsbescheids werden die Allgemeinen Nebenbestimmungen für Zuwendungen zur Projektförderung und die Besonderen Nebenbestimmungen für Zuwendungen des BMBF zur Projektförderung auf Ausgabenbasis bzw. die Allgemeinen Nebenbestimmungen für Zuwendungen zur Projektförderung an Gebietskörperschaften und Zusammenschlüsse von Gebietskörperschaften.

Der Verwendungsnachweis besteht aus einem zahlenmäßigen Nachweis und einem Sachbericht. Er ist unverzüglich nach Erfüllung des Zuwendungszwecks, spätestens jedoch einen Monat nach Ende der Laufzeit des Vorhabens vorzulegen.

Der zahlenmäßige Nachweis (mit Anlage „Aufstellung der Ausgaben für Verwaltung, Reisen und Workshop“) gilt zugleich als Zahlungsanforderung.

In dem Schlussbericht (Sachbericht als Teil des Verwendungsnachweises) sind die Verwendung der Zuwendung sowie das erzielte Ergebnis im Einzelnen darzustellen. Der Schlussbericht besteht dazu aus einer kurzen Darstellung zu Planung und Ablauf des Vorhabens, der Zusammenarbeit mit anderen Stellen (insbesondere den Mitantragstellern des EU-Vorhabens), der Reisetätigkeit sowie dem erzielten Ergebnis.

Darüber hinaus sind Auszüge des bei der EU eingereichten Antrags vorzulegen, aus denen das Vorhabenthema, die beantragte Fördersumme, Kurzfassung des Vorhabens sowie die Anschriften der Koordinatorin/des Koordinators und der Mitantragsteller hervorgehen.

Dem Verwendungsnachweis ist die Eingangsbestätigung der EU beizufügen. Sobald die Entscheidung der EU über den dort eingereichten Antrag vorliegt, hat der Zuwendungsempfänger den Projektträger VDI Technologiezentrum GmbH über das Ergebnis schriftlich zu informieren.

Die Auszahlung der Zuwendung erfolgt nach Prüfung des vollständigen Verwendungsnachweises.

7 Verfahren

7.1 Einschaltung eines Projektträgers und Anforderung von Unterlagen

Mit der Abwicklung der Förderrichtlinien hat das BMBF folgenden Projektträger beauftragt:

VDI Technologiezentrum GmbH
Projektträger Sicherheitsforschung
VDI-Platz 1
40468 Düsseldorf

Ansprechpartner:
Dr. Lars Winking
Telefon: +49 2 11/62 14-3 23
Telefax: +49 2 11/62 14-4 84
E-Mail: winking@vdi.de

7.2 Zweistufiges Auswahlverfahren

Das Auswahlverfahren ist zweistufig angelegt.

7.2.1 Vorlage und Auswahl von Projektskizzen

In der ersten Verfahrensstufe sind dem Projektträger VDI Technologiezentrum GmbH

bis spätestens zum 14. Januar 2015

zunächst konzeptionelle, gut verständliche Projektskizzen in schriftlicher Form (inkl. Unterschrift) auf dem Postweg (Anschrift siehe Nummer 7.1) und parallel dazu in elektronischer Form über das Internetportal www.vdi.de/tz-pt online vorzulegen. Die Vorlagefrist gilt nicht als Ausschlussfrist. Verspätet eingehende Projektskizzen können aber möglicherweise nicht mehr berücksichtigt werden.

Zur Erstellung von Projektskizzen ist in jedem Fall der Vordruck zu verwenden, der über das oben genannte Internetportal oder beim Projektträger VDI Technologiezentrum GmbH (siehe oben) abgerufen werden kann. Die begutachtungsfähige Projektskizze soll maximal zehn DIN-A4-Seiten (inklusive Anlagen, Schriftgrad 12) umfassen. Weitere Hinweise, Richtlinien, Merkblätter und Nebenbestimmungen können unter https://foerderportal.bund.de/easy abgerufen werden.

In der Projektskizze werden die geplanten Tätigkeiten innerhalb der Maßnahme „Call Now“ unter engem Bezug zu dem geplanten EU-Vorhaben beschrieben. Dazu ist die folgende Gliederung zu verwenden:

1 Ziele

1.1 Gesamtziel des Vorhabens

Kurzdarstellung des geplanten EU-Vorhabens unter Angabe der Aufgaben und Arbeiten der Antragstellerin/des Antragstellers, der/des voraussichtlichen Koordinatorin/Koordinators und weiterer bereits bekannter Partner.

Darlegung der nationalen und europäischen Bezüge des geplanten EU-Vorhabens, insbesondere des fachlichen Bezugs zu einem für das Jahr 2015 avisierten Thema der bevorstehenden Ausschreibungen in der Herausforderung „Sichere Gesellschaften“ in Horizont 2020.

Kurzdarstellung des Ziels der Projektskizze.

1.2 Bezug des Vorhabens zu den förderpolitischen Zielen

Kurzdarstellung insbesondere hinsichtlich der Förderrichtlinien „Zivile Sicherheit – Fit für Europa (Call Now)“.

1.3 Arbeitsziele des Vorhabens

Kurzdarstellung der Arbeiten zur Erstellung des EU-Antrags.

2 Stand von Wissenschaft und Technik sowie eigene Arbeiten

2.1 Stand von Wissenschaft und Technik

hinsichtlich des geplanten EU-Vorhabens

2.2 Bestehende Schutzrechte (eigene und Dritter)

hinsichtlich des geplanten EU-Vorhabens

2.3 Bisherige Arbeiten des Interessenten

hinsichtlich des geplanten EU-Vorhabens

3 Ausführliche Beschreibung des Arbeitsplans/Vorhabenbezogene Ressourcenplanung

Darstellung der Arbeitspakete zur Erstellung des EU-Antrags

4 Verwertungsplan

4.1 Wirtschaftliche Erfolgsaussichten

hinsichtlich des geplanten EU-Vorhabens

4.2 Wissenschaftliche Erfolgsaussichten

hinsichtlich des geplanten EU-Vorhabens

4.3 Wissenschaftliche und wirtschaftliche Anschlussfähigkeit

Anschlussfähigkeit hinsichtlich der Förderfähigkeit in der Herausforderung „Sichere Gesellschaften“ in Horizont 2020

5 Arbeitsteilung/Zusammenarbeit mit Dritten

Darstellung der Zusammenarbeit mit weiteren Partnern zur Ausarbeitung des EU-Antrags. Darstellung der Einbindung der NKS Sicherheitsforschung in die Antragsvorbereitung.

6 Notwendigkeit der Zuwendung

7 Finanzierungsplan

Darstellung der Ausgaben und des Förderbedarfs aufgeschlüsselt nach Personalausgaben zuzüglich Pauschale für sächliche Verwaltungsausgaben sowie Ausgaben für Reisen und gegebenenfalls einen Workshop.

Antragstellerinnen/Antragsteller, deren Vorhaben von Industriepartnern oder von anderen Stellen mitfinanziert werden, müssen die Höhe der vorgesehenen Drittmittel angeben. Aus der Vorlage einer Projektskizze kann ein Rechtsanspruch auf Förderung nicht abgeleitet werden.

Die eingegangenen Projektskizzen werden nach folgenden Kriterien bewertet:

  1. eindeutiger fachlicher Bezug zu einem der für das Jahr 2015 avisierten Themen der Ausschreibungen in der Herausforderung „Sichere Gesellschaften“ in Horizont 2020,
  2. Beitrag zum Ziel der Förderrichtlinien „Zivile Sicherheit – Fit für Europa (Call Now)“,
  3. Exzellenz des geplanten EU-Vorhabens,
  4. Ganzheitlichkeit, Umsetzbarkeit und Angemessenheit der Arbeiten zur Erstellung des EU-Antrags,
  5. Exzellenz des Interessenten.

Dabei sind die Kriterien der Buchstaben a und b notwendige Bedingungen für die Förderfähigkeit einer Projektskizze. Nichterfüllung führt zur Ablehnung der Projektskizze.

Auf der Grundlage der Bewertung werden die für eine Förderung geeigneten Projektskizzen ausgewählt. Die Entscheidung des BMBF – das Auswahlergebnis – wird den Skizzeneinreichern vom Projektträger schriftlich mitgeteilt. Das BMBF behält sich vor, sich bei der Bewertung der vorgelegten Projektskizzen durch unabhängige Experten beraten zu lassen.

Ein Rechtsanspruch auf Rückgabe einer eingereichten Projektskizze besteht nicht.

7.2.2 Vorlage förmlicher Förderanträge und Entscheidungsverfahren

In der zweiten Verfahrensstufe werden die Skizzeneinreicher bei positiv bewerteten Projektskizzen aufgefordert, einen förmlichen Förderantrag einschließlich einer detaillierten, auf der Projektskizze basierenden Vorhabenbeschreibung vorzulegen, über den nach abschließender Prüfung durch das BMBF entschieden wird.

Für die Bewilligung, Auszahlung und Abrechnung der Zuwendung, den Nachweis und die Prüfung der Verwendung, die gegebenenfalls erforderliche Aufhebung des Zuwendungsbescheides und die Rückforderung der gewährten Zuwendung gelten die VV zu § 44 BHO sowie die §§ 48 bis 49a des Verwaltungsverfahrensgesetzes.

8 Inkrafttreten

Diese Förderrichtlinien treten mit dem Datum ihrer Veröffentlichung im Bundesanzeiger in Kraft und enden mit Ablauf der Förderperiode im Jahr 2015.

Bonn, den 10. November 2014

Bundesministerium für Bildung und Forschung

Im Auftrag
Dr. Junker