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Bekanntmachung : Datum:

des Bundesministeriums für Bildung und Forschung von Richtlinien zur Förderung von Forschung und Entwicklung auf dem Gebiet "Erfahrbares Lernen"

Vom 29.10.2014

1 Zuwendungszweck, Rechtsgrundlage

Die Bekanntmachung des BMBF*-Förderschwerpunkts „Mensch-Technik-Interaktion (MTI) im demografischen Wandel“ erfolgt im Rahmen der „Neuen Hightech-Strategie – Innovationen für Deutschland“ der Bundesregierung. Hier dient sie insbesondere der Beantwortung der im Rahmen der ersten von insgesamt sechs prioritären Zukunftsaufgaben adressierten Frage: Welche Anforderungen ergeben sich durch den demografischen Wandel für die Digitalisierung? Zugleich dient die Bekanntmachung der Umsetzung der Forschungsagenda der Bundesregierung für den demografischen ­Wandel „Das Alter hat Zukunft“ und der Demografiestrategie der Bundesregierung „Jedes Alter zählt“. Sie leistet ­ebenfalls einen Beitrag zum BMBF-Wissenschaftsjahr 2014 „Die digitale Gesellschaft“ und zum Handlungsfeld 5 der Digitalen Agenda, das federführend vom BMBF verantwortet wird.

1.1 Zuwendungszweck

Mit dem Wandel zu einer Wissens- und Innovationsgesellschaft steigen die Anforderungen an den individuellen Wissenserwerb und den zielgerechten Einsatz dieses Wissens. Zur Lösung neuer Aufgaben muss neues Wissen möglichst effizient erlernt und mit vorhandenen Fähigkeiten und Fertigkeiten kombiniert werden. Lehr- und Lernprozesse werden dabei immer vielseitiger und dynamischer: Inhalte, Methoden und Anforderungen ändern sich schnell und erfordern vom Lernenden ein hohes Maß an Flexibilität und Motivation. Zu erlernende Praxissituationen sind, ins­besondere in wissens- und technologieintensiven Berufen und Branchen, häufig überaus komplex und variabel. Neben einer umfangreichen Grundausbildung ist daher eine kontinuierliche Fort- und Weiterbildung über den gesamten Bildungs- und Erwerbsverlauf erforderlich.

Weiterer Handlungsbedarf für eine verbesserte Integration von Lernen und Arbeiten ergibt sich aus der demografischen Entwicklung. Nach der aktuellen Bevölkerungsvorausberechnung des Statistischen Bundesamtes wird die Bevölkerung im erwerbsfähigen Alter zwischen 20 und 65 Jahren besonders stark von Schrumpfung und Alterung betroffen sein. Demnach wird diese Altersgruppe von gegenwärtig etwa 50 Millionen Personen bis zum Jahr 2030 auf 42 Millionen zurückgehen. Dies geht mit einer veränderten Altersstruktur einher: die Gruppe der älteren Arbeitnehmer und Arbeitnehmerinnen erhält ein zunehmend stärkeres Gewicht.

Darüber hinaus werden durch den voranschreitenden wirtschaftlichen Strukturwandel hoch qualifizierte berufliche Tätigkeiten immer wichtiger, womit insbesondere die Nachfrage nach Arbeitskräften steigt, die über einen Hochschulabschluss verfügen. Aktuelle Qualifikations- und Berufsfeldprojektionen deuten an, dass in Zukunft Arbeitskräfteangebot und -bedarf für bestimmte Qualifikationen und Berufe stärker voneinander abweichen werden. Bereits heute können viele Unternehmen ihre freien Stellen nicht mehr ausreichend besetzen. Die Engpässe bestehen auf allen Qualifikationsebenen, aber vor allem bei Berufen mit technischem Hintergrund. Zudem bestehen regionale Engpässe. Im Wettbewerb um Fachkräfte stehen insbesondere kleine und mittelständische Unternehmen (KMU) mit Standort in peripheren Wirtschaftsregionen vor großen Herausforderungen. Sie sind deshalb auf den Aufbau, Erhalt und Ausbau von Fähigkeiten und Fertigkeiten des verfügbaren Personals angewiesen.

Bestehende Lehr- und Lernansätze im Kontext der fortschreitenden Technologieentwicklung beschränken sich meist noch auf die Einbindung von sozialen Netzwerken oder eLearning-Konzepten. Bereits existierende eLearning-Anwendungen weisen zudem gewisse Mängel in ihrer Zielgruppeneignung und Nutzerfreundlichkeit auf. Eine Integration des individuellen Wissensstands und des persönlichen Lernfortschritts sind zwar aktuelle Themen der MTI-basierten Forschung, in der unternehmerischen Praxis sind robuste Systeme jedoch noch nicht vorzufinden. Neue Inter­aktionsformen sowie Kontexterkennung werden noch nicht ausreichend genutzt und das didaktische und integrative Potenzial bestehender Lehr- und Lernansätze oft nicht ausgeschöpft.

Ziel der Bekanntmachung ist es daher, neue Möglichkeiten der MTI für den individuellen Wissenserwerb zu erschließen. Im Zentrum steht die Entwicklung von MTI-Technologien, die realitätsnahe Lernumgebungen, interaktive individualisierte und an den Lernfortschritt anpassbare Lernangebote und unmittelbares Lernfeedback für den sekundären und tertiären Bildungsbereich sowie das lebenslange Lernen bieten. Ein Schwerpunkt liegt auf technologiebasierten Lehr- und Lernansätzen, die für die praxisnahe Hochschulausbildung unterschiedlicher Fachrichtungen grundlegend sind und die sich gleichzeitig für neue Formen des angeleiteten, bedarfsgerechten Wissensaufbaus über das gesamte Erwerbsleben eignen. Insbesondere Anwendungsszenarien in wissensintensiven Berufsfeldern und Branchen mit besonderen Fachkräfteengpässen sind erwünscht.

1.2 Rechtsgrundlage

Vorhaben können nach Maßgabe dieser Richtlinien, der BMBF-Standardrichtlinien für Zuwendungen auf Ausgaben- bzw. Kostenbasis und der Verwaltungsvorschriften zu § 44 der Bundeshaushaltsordnung (BHO), durch Zuwendungen gefördert werden. Ein Rechtsanspruch auf Gewährung einer Zuwendung besteht nicht. Der Zuwendungsgeber entscheidet auf Grund seines pflichtgemäßen Ermessens im Rahmen der verfügbaren Haushaltsmittel.

2 Gegenstand der Förderung

Gegenstand der Förderung ist die Entwicklung von Lehr- und Lernsystemen einer neuen Art und Qualität, die es in der Interaktion mit dem Menschen ermöglichen, Lerninhalte erfahrbar und besser begreifbar zu machen. Dadurch sollen Möglichkeiten geschaffen werden, Wissen und Fertigkeiten effizient und praxisnah zu erwerben bzw. zu erlernen. Diese Systeme müssen nachweislich über herkömmliche und derzeit auf dem Markt verfügbare Medientechnologien (z. B. Tablets, PC) hinausgehen und neuere Erkenntnisse und Konzepte aus der Kognitionswissenschaft und Pädagogik (z. B. Gamifizierung, Embodiment-Theorie) nutzen.

Gefördert werden Projekte, die unter einem oder mehreren der folgenden Aspekte Fortschritte gegenüber dem aktuellen Stand der Forschung aufweisen:

  • Erfahrbares Lernen durch die Entwicklung neuer Formen der Interaktion: Durch die Verwendung von intelligenten Objekten und neuen Visualisierungsmöglichkeiten kann die Nutzerin/der Nutzer Inhalte nicht nur theoretisch erlernen, sondern „live“ in der Praxis erfahren (Stichwort: Embodiment). Wissen wird greifbar und praktische Fertigkeiten können direkt angewandt und erprobt werden.
  • Individuelle Anpassung an Wissensstand und Lernanforderungen: Entwicklung von innovativen Methoden zur sensorischen Erfassung des Kontextes der Lernenden müssen entwickelt und integriert werden. Dabei darf die Nutzerin/der Nutzer nicht im Lernprozess eingeschränkt werden und das System muss einfach in der Handhabung sein.
  • Direkte Rückspiegelung des Lernfortschritts: Um die Lernenden stärker zu motivieren, ist die unmittelbare Sichtbarkeit des Lernfortschritts wichtig. Im Bedarfsfall sollten mittels MTI-Technologien Objekte anhand eingebauter Sensoren sofort Rückmeldungen zum sachgerechten Gebrauch an die Lernenden oder Lehrenden weitergeben. Die Lehrkraft ist unabhängig von ihrem Standort jederzeit ansprechbar und kann anhand von übermittelten Informationen unterstützend eingreifen.

Bei der Entwicklung der neuen Technologien ist ein systemischer Ansatz zu verfolgen: Technische Innovationen müssen im Kontext von kognitionswissenschaftlichen und didaktischen Konzepten entwickelt werden. So sollten Erkenntnisse aus den Kognitionswissenschaften über die Verarbeitung und Repräsentation von Wissen, Lernstrategien sowie die Steuerung von Aufmerksamkeit in die Projekte mit einfließen. Konzepte für eine erfolgreiche Verankerung der neuen Lernformen in die Struktur der jeweiligen Lehr- und Lernumgebung sollen dabei mitentwickelt werden. Es gilt sicherzustellen, dass gegenüber herkömmlichen Methoden eine Verbesserung des Lerneffekts durch die praktische Anwendung der Lehr- und Lernsysteme erreicht werden kann. Vorteile, welche für die Nutzerin/den Nutzer durch die Verwendung der Systeme entstehen, sollten in wissenschaftlichen Studien transparent dargestellt werden können. Projekte, die reine Softwarelösungen (z. B. eLearning-Konzepte) zum Ziel haben, werden im Rahmen dieser Bekanntmachung nicht gefördert. Vielmehr stehen ganzheitliche Lösungen im Mittelpunkt, in denen Hard- und Software gemeinsam weiterentwickelt werden.

Die Zweckmäßigkeit der neuen Interaktionsmethoden, die individuelle Anpassbarkeit und/oder die direkte Rück­spiegelung des Lernfortschritts müssen im Rahmen einer projektbegleitenden Evaluierung praxisnah untersucht werden. Projektbegleitende Untersuchungen sollten weiterhin prüfen, inwieweit die Verwendung von Lehr- und Lernsystemen das Lernverhalten der Nutzerinnen und Nutzer verändert. Die Risiken einer ständigen Verfügbarkeit von Informationen und externen Kompetenzen sollen dabei adressiert werden. Das Problem einer möglichen Abhängigkeit von technischen Systemen sollte berücksichtigt und die vom System zu übernehmenden Aufgaben und Kompetenzen unter diesem Gesichtspunkt kritisch beleuchtet werden.

Essenziell ist auch, dass Fragen zur Kontrolle der Nutzerinnen und Nutzer durch das System sowie zur Speicherung der aufgenommenen Daten und ihrer Weiterverwendung in den Projekten bearbeitet werden. Da die Systeme sensible Informationen über Personen und deren Umgebung aufnehmen, ist eine explizite Einbindung von Expertise ethischer, rechtlicher und sozialer Art (ELSI) in die Projektkonsortien eine unerlässliche Voraussetzung für eine Förderung.

Um die oben beschriebenen Evaluationen der Lehr- und Lernsysteme, den Einfluss von neuen Technologien und die ELSI-Aspekte zu berücksichtigen, ist ein interdisziplinärer Ansatz notwendig, der in einem aussagefähigen Arbeitsplan und einer entsprechenden Konsortialstruktur erkennbar sein muss. Gefördert werden anwendungsorientierte Forschungs- und Entwicklungsprojekte, welche – in einem angemessenen interdisziplinären Ansatz aus beispielsweise Ingenieur- und Naturwissenschaften, Informatik, Psychologie, Designforschung sowie Pädagogik und Erziehungswissenschaften – den aktuellen Stand der Forschung im Bereich MTI-basierter Lehr- und Lernsysteme für den sekundären und tertiären Bildungsbereich und das lebenslange Lernen maßgeblich voranbringen und einen deutlichen Mehrwert zu bereits existierenden Lösungen aufweisen.

3 Zuwendungsempfänger

Antragsberechtigt sind Verbünde von Unternehmen der gewerblichen Wirtschaft oder Hochschulen und außeruni­versitäre Forschungseinrichtungen im Verbund mit Unternehmen. Die Antragstellung durch KMU wird ausdrücklich begrüßt (Definition von KMU siehe http://ec.europa.eu/enterprise/policies/sme/facts-figures-analysis/sme-definition/index_de.htm). Forschungseinrichtungen, die gemeinsam von Bund und Ländern grundfinanziert werden, kann nur unter bestimmten Voraussetzungen eine Projektförderung für ihren zusätzlichen Aufwand bewilligt werden. Bei Verbundprojekten ist von den Partnern der Koordinator zu benennen.

4 Zuwendungsvoraussetzungen

Die notwendigen Forschungs- und Entwicklungsarbeiten sind unter Berücksichtigung und Darstellung der technischen und wirtschaftlichen Risiken zu planen. Voraussetzung für die Förderung ist das Zusammenwirken von Beteiligten aus der Wirtschaft mit der Wissenschaft zur Lösung von gemeinsamen Forschungsaufgaben (anwendergeführte Verbundprojekte). An einem solchen Verbund müssen neben den erforderlichen Forschungs- und Entwicklungspartnern grundsätzlich auch Anwender, Dienstleister, Systemhersteller oder -anbieter beteiligt sein. Verbünde mit signifikanter Mitwirkung von KMU werden bevorzugt behandelt. Als Koordinator ist bevorzugt eines der verwertenden oder anwendenden Unternehmen zu benennen.

Ethische wie rechtliche und soziale Implikationen sind in einem integrierten Forschungsansatz zu berücksichtigen. Dabei müssen alle Verbundprojekte darstellen, in welcher Weise in ihren Projekten die Auseinandersetzung mit den relevanten ethischen, rechtlichen und sozialen Aspekten erfolgt und wie diese im Nutzereinbindungskonzept berücksichtigt werden. Das gilt insbesondere, wenn im Rahmen der Projekte Probandenbefragungen, Probandenunter­suchungen oder vergleichbare Maßnahmen geplant sind.

Der Verbreitung der erreichten Ergebnisse und der Zusammenarbeit mit den Unternehmen der jeweiligen Anwenderbranche zur Verwertung der Ergebnisse werden große Bedeutung beigemessen. An den Verbundprojekten müssen deshalb Partner beteiligt sein, welche die Forschungsergebnisse nach der Fertigstellung des Demonstrators zu einer breiten Anwendung bringen wollen und können. Ferner wird von den Antragstellern die Bereitschaft zur projektübergreifenden Zusammenarbeit mit anderen Verbünden erwartet (z. B. im Rahmen von Statusseminaren und Vernetzungstreffen). Eine begleitende Öffentlichkeitsarbeit durch die Verbundpartner, aber auch ihre aktive Beteiligung an öffentlichkeitswirksamen Maßnahmen des BMBF ist erwünscht.

Antragsteller sollen sich – auch im eigenen Interesse – im Umfeld des national beabsichtigten Vorhabens mit dem EU-Rahmenprogramm für Forschung und Innovation vertraut machen. Sie sollen prüfen, ob das beabsichtigte Vorhaben spezifische euro­päische Komponenten aufweist und damit eine ausschließliche EU-Förderung möglich ist. Weiterhin ist zu prüfen, inwieweit im Umfeld des national beabsichtigten Vorhabens ergänzend ein Förderantrag bei der EU gestellt werden kann. Dies soll im nationalen Förderantrag kurz dargestellt werden.

Die Partner haben ihre Zusammenarbeit in einer schriftlichen Kooperationsvereinbarung zu regeln. Vor der Förderentscheidung über ein Verbundprojekt muss eine grundsätzliche Übereinkunft der Kooperationspartner über bestimmte vom BMBF vorgegebene Kriterien nachgewiesen werden. Einzelheiten können dem BMBF-Merkblatt – Vordruck 0110 – (https://foerderportal.bund.de/easy/module/easy_formulare/download.php?datei=219) entnommen werden.

5 Art, Umfang und Höhe der Zuwendungen

Die Zuwendungen können im Wege der Projektförderung als nicht rückzahlbare Zuschüsse gewährt werden.

Bemessungsgrundlage für Hochschulen, Forschungs- und Wissenschaftseinrichtungen und vergleichbare Institutionen sind die zuwendungsfähigen projektbezogenen Ausgaben (bei Helmholtz-Zentren und der Fraunhofer-Gesellschaft – FhG – die zuwendungsfähigen projektbezogenen Kosten), die individuell bis zu 100 % gefördert werden können.

Bemessungsgrundlage für Zuwendungen an Unternehmen der gewerblichen Wirtschaft sind die zuwendungsfähigen projektbezogenen Kosten, die in der Regel – je nach Anwendungsnähe des Vorhabens – bis zu 50 % anteilfinanziert werden können. Nach BMBF-Grundsätzen wird eine angemessene Eigenbeteiligung – grundsätzlich mindestens 50 % der entstehenden zuwendungsfähigen Kosten – vorausgesetzt.

Die Bemessung der jeweiligen Förderquote muss den Unionsrahmen für staatliche Beihilfen zur Förderung von Forschung, Entwicklung und Innovation berücksichtigen. Dieser Unionsrahmen lässt für KMU eine differenzierte Bonusregelung zu, die gegebenenfalls zu einer höheren Förderquote führen kann.

Die Förderdauer beträgt in der Regel drei Jahre.

6 Sonstige Zuwendungsbestimmungen

Bestandteil eines Zuwendungsbescheids auf Kostenbasis werden grundsätzlich die Allgemeinen Nebenbestimmungen für Zuwendungen auf Kostenbasis des BMBF an Unternehmen der gewerblichen Wirtschaft für FuE-Vorhaben (NKBF98).

Bestandteil eines Zuwendungsbescheids auf Ausgabenbasis werden die Allgemeinen Nebenbestimmungen für Zuwendungen zur Projektförderung (ANBest-P) und die Besonderen Nebenbestimmungen für Zuwendungen des BMBF zur Projektförderung auf Ausgabenbasis (BNBest-BMBF98) sowie die Besonderen Nebenbestimmungen für den Abruf von Zuwendungen im mittelbaren Abrufverfahren im Geschäftsbereich des BMBF (BNBest-mittelbarer Abruf-BMBF), sofern die Zuwendungsmittel im sogenannten Abrufverfahren bereitgestellt werden.

7 Verfahren

7.1 Einschaltung eines Projektträgers und Anforderung von Unterlagen

Mit der Umsetzung dieser Fördermaßnahme hat das BMBF den Projektträger VDI/VDE Innovation + Technik GmbH beauftragt. Ansprechpartner ist:

VDI/VDE Innovation + Technik GmbH
Projektträger „Demografischer Wandel; Mensch-Technik-Interaktion"
Steinplatz 1
10623 Berlin

Telefon: 0 30/31 00 78-1 01
Internet: http://www.mtidw.de/

Ansprechpartner: Dr. Jens Apel, Dr. Wenke Apt

Relevante Richtlinien, Merkblätter, Hinweise und Nebenbestimmungen können über die Internetadresse http://www.mtidw.de/foerderung abgerufen oder unmittelbar beim Projektträger angefordert werden.

7.2 Vorlage von Projektskizzen

Das Förderverfahren ist zweistufig angelegt. In der ersten Stufe sind zunächst beim Projektträger VDI/VDE Innovation + Technik GmbH

bis spätestens zum 20. Februar 2015

Projektskizzen möglichst in elektronischer Form unter http://www.mtidw.de/ueberblick-bekanntmachungen/erfahrbares-lernen in deutscher Sprache vorzu­legen. Die Projektskizze ist durch den Verbundkoordinator einzureichen. Die Vorlagefrist gilt nicht als Ausschlussfrist. Verspätet eingehende Projektskizzen können aber möglicherweise nicht mehr berücksichtigt werden.

Projektskizzen dürfen einen Umfang von 20 DIN-A4-Seiten inklusive Anlagen nicht überschreiten (mindestens 10 Pkt. Schriftgröße, 1,5-zeilig). Sie müssen ein fachlich beurteilbares Grobkonzept und eine grobe Finanzplanung beinhalten. Im Grobkonzept sind unter besonderer Beachtung der Ausführungen in den Abschnitten Nummer 2 „Gegenstand der Förderung“ und Nummer 4 „Zuwendungsvoraussetzung“ die Ziele des Verbundprojekts, die Organisationsstruktur und das Arbeitsprogramm zu erläutern. Besonderer Wert wird dabei auf eine nachvollziehbare Darstellung gelegt, inwiefern die zu entwickelnden Technologien über den gegenwärtigen Stand der Forschung hinausgehen und inwiefern sie einen deutlichen Mehrwert im Vergleich zu bereits existierenden Lösungen aufweisen.

Für die geplanten Forschungs- und Entwicklungsarbeiten müssen eine überzeugende wissenschaftliche Begründung sowie ein Verwertungskonzept/Geschäftsmodell vorgelegt werden. In diesem müssen Marktpotenziale und Verwertungsmöglichkeiten unter Berücksichtigung der Wettbewerbssituation und der späteren Wertschöpfung in Deutschland dargestellt werden.

Ein Gliederungsvorschlag für die Projektskizze ist zu finden unter: http://www.mtidw.de/foerderung. Es steht den Interessenten frei, weitere Punkte anzufügen, die nach ihrer Auffassung für eine Beurteilung ihres Vorschlags von Bedeutung sind.

Es wird empfohlen, vor der Einreichung der Projektskizzen direkt mit dem Projektträger VDI/VDE-IT Kontakt aufzunehmen.

Aus der Vorlage der Projektskizzen können keine Rechtsansprüche abgeleitet werden.

7.3 Auswahl- und Entscheidungsverfahren

Die Bewertung und Auswahl der Projektskizzen erfolgt unter Einbindung eines vom BMBF berufenen Gutachtergremiums. Die eingegangenen Projektskizzen werden nach folgenden Kriterien bewertet:

  • Einordnung in den thematischen Schwerpunkt der Bekanntmachung,
  • Qualität der Projektskizze (methodisches Vorgehen, aussagefähiger Arbeitsplan),
  • wissenschaftlich-technische Innovationshöhe
    • in Bezug auf das wissenschaftlich-technische Konzept der zu entwickelnden Lösung (z. B. Neuheit der Fragestellung und des Lösungsansatzes, Stand der Technik, Alleinstellungsmerkmale),
    • in Bezug auf Anwendung und Umsetzung (Innovationseffekt: z. B. durch individuelle und adaptive Verarbeitung von Kontext- und Nutzerinformationen, durch Verbesserung von Lehr- und Lernsystemen durch Verknüpfung innovativer MTI-Technologien mit Lernkonzepten oder durch konkreten Anwendungsbezug),
  • Umsetzung eines interdisziplinären und praxisnahen Ansatzes,
  • gesellschaftliche Relevanz und wirtschaftliches Potenzial (z. B. Dringlichkeit, zukünftige Anwendungspotenziale),
  • Ansatz und Umsetzung der integrierten Forschung (z. B. Auseinandersetzung mit den relevanten ethischen, rechtlichen und sozialen Aspekten, Qualität und Methodik der Umsetzung einer nutzerzentrierten Entwicklung und eines „design-for-all“),
  • Qualität des Verwertungskonzepts bzw. Geschäftsmodells (z. B. Darstellung des Marktzugangs und der Verwertungsperspektive),
  • Zusammensetzung des Verbunds (z. B. Qualifikationen der Partner, Berücksichtigung der notwendigen Kompetenzen und Expertise, Vollständigkeit der Umsetzungskette, Einbindung von Anwendern und Praxispartnern mit kommerziellem Verwertungsinteresse, insbesondere KMU),
  • Angemessenheit der geplanten finanziellen Aufwendungen.

Die eingereichten Vorschläge stehen untereinander im Wettbewerb. Auf Grundlage der Bewertung werden die für eine Förderung geeigneten Projektskizzen vom BMBF ausgewählt. Das Auswahlergebnis wird den Interessenten schriftlich mitgeteilt.

Bei positiver Bewertung werden die Interessenten in einer zweiten Verfahrensstufe unter Angabe detaillierter Informationen schriftlich aufgefordert, in Abstimmung mit dem vorgesehenen Verbundkoordinator einen förmlichen Förderantrag vorzulegen. Dafür stellt jeder Teilnehmer des Verbundkonsortiums über das elektronische Antragssystem „easy-Online“ (https://foerderportal.bund.de/easy/) einen separaten Antrag (auf AZA- oder AZK-Basis) inklusive einer Aufgaben­beschreibung und der Beschreibung der Arbeitspakete. Über die vorgelegten Förderanträge wird nach abschließender Prüfung durch das BMBF entschieden.

Für die Bewilligung, Auszahlung und Abrechnung der Zuwendung sowie für den Nachweis und die Prüfung der Verwendung, die gegebenenfalls erforderliche Aufhebung des Zuwendungsbescheids und die Rückforderung der gewährten Zuwendung gelten die Verwaltungsvorschriften zu § 44 BHO sowie die §§ 48 bis 49a des Verwaltungsverfahrensgesetzes, soweit nicht in diesen Förderrichtlinien Abweichungen zugelassen sind.

8 Inkrafttreten

Diese Förderrichtlinien treten mit dem Tag der Veröffentlichung im Bundesanzeiger in Kraft.

Bonn, den 29. Oktober 2014

Bundesministerium für Bildung und Forschung

Im Auftrag
A. Eickmeyer-Hehn

BMBF = Bundesministerium für Bildung und Forschung