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Bekanntmachung : Datum:

des Bundesministeriums für Bildung und Forschung von Richtlinien über die Förderung zum Themenfeld „Intelligente und effiziente Elektromobilität der Zukunft (e-MOBILIZE)“

Vom 06.10.2014

Mit dieser Bekanntmachung zur Elektromobilität strebt das Bundesministerium für Bildung und Forschung (BMBF) die Förderung von Forschung und Entwicklung für eine effiziente, sichere und vernetzte Mobilität an. Schwerpunkt sind hierbei Elektroniksysteme oder auf Elektroniksystemen basierende innovative Lösungen, die dazu beitragen, den Energieverbrauch zu senken und die Reichweiten beim elektrischen Fahren unter Praxisbedingungen zu erhöhen. Gefördert werden Verbundforschungsprojekte, die auf eine signifikante Erhöhung der Effizienz von Komponenten, Fahrzeugen und von automobilbasierten Verkehrsleistungen ausgerichtet sind.

Die intelligente und effiziente Elektromobilität der Zukunft soll dazu beitragen, die Abhängigkeit von fossilen Brennstoffen zu reduzieren, die Nutzung von Energie aus erneuerbaren Quellen für die Individualmobilität zu ermöglichen und CO2- und Schadstoffemissionen zu senken. Hochautomatisierte Fahrfunktionen können über effizientes, elektrisches Fahren hinaus die Sicherheit der Fahrzeuginsassen erhöhen und auch zur Verbesserung von Verkehrsflüssen in urbanen Räumen beitragen. Gleichzeitig kann die Automatisierung einen zusätzlichen Nutzerkomfort bewirken. Intelligente ­Fahrzeuge können auf eigene Messdaten sowie Informationen von anderen Verkehrsteilnehmern und Infrastruktur­einrichtungen zurückgreifen, die sie sicher über standardisierte Schnittstellen austauschen und in Echtzeit verarbeiten. Solche Datenströme können dabei der Erhöhung von elektrisch gefahrenen Reichweiten bis hin zu einem optimierten, vernetzten Mobilitätssystem dienen.

1 Zuwendungszweck, Rechtsgrundlage

1.1 Zuwendungszweck

Die Förderbekanntmachung „e-MOBILIZE – Intelligente und effiziente Elektromobilität der Zukunft“ des BMBF stellt einen Baustein zur Umsetzung des Regierungsprogramms Elektromobilität dar. Die Bekanntmachung zielt auf innovative Schritte hin zu einer zukünftigen Mobilität, in der elektrifizierte Fahrzeuge eine wesentliche Rolle spielen. Die ­Forschungsschwerpunkte fokussieren im Kontext der Elektromobilität auf Elektroniksysteme und Funktionen des automatischen Fahrens.

Weitere relevante Themen im Rahmen des Regierungsprogramms Elektromobilität werden durch Förderaktivitäten des Bundesministeriums für Wirtschaft und Energie (z. B. elektrischer Antriebstrang, Energiespeicher und Ladeinfrastrukturen), des Bundesministeriums für Umwelt, Naturschutz, Bau und Reaktorsicherheit (z. B. zur ökologischen und ökonomischen Gesamtbewertung der Elektromobilität, Alltagstauglichkeit sowie Feld- und Flottenversuche mit E-Fahrzeugen) sowie des Bundesministeriums für Verkehr und digitale Infrastruktur (z. B. zu Mobilitätskonzepten, der Systemeffizienz von Fahrzeugflotten und dem Infrastrukturaufbau) abgedeckt. Themen der Material- und Werkstoffwissenschaften für Batterietechnologien, Produktionstechnologien und Dienstleistungen werden in anderen Bekanntmachungen des BMBF berücksichtigt.

Im Rahmen der Bekanntmachung „e-MOBILIZE“ sollen Unternehmen der gewerblichen Wirtschaft in Zusammenarbeit mit Forschungseinrichtungen dabei unterstützt werden, im vorwettbewerblichen Bereich innovative Technologien auf dem Gebiet der intelligenten, elektrisch angetriebenen Fahrzeuge zu erforschen und zu entwickeln. Der Beteiligung von kleinen und mittleren Unternehmen (KMU) wird dabei ein besonderes Augenmerk beigemessen.

Die Förderung erfolgt auf Grundlage der „Hightech-Strategie der Bundesregierung“ und des Programms „IKT2020 – Forschung für Innovationen“ und des Regierungsprogramms zur Elektromobilität.

Die Forschungs- und Entwicklungsarbeiten im vorwettbewerblichen Bereich sollen in den unten genannten Technologiefeldern und Themengebieten zu neuen Konzepten und wesentlichen Verbesserungen vor allem von Energie- und Kosteneffizienz aber auch Nutzerkomfort und Gebrauchseigenschaften führen. Die Ergebnisse sollen in entsprechende Demonstratoren einfließen.

Weiterhin verfolgt die Bekanntmachung folgende Ziele:

  • die Förderung einer engen Zusammenarbeit zwischen Wirtschaft und Wissenschaft entlang der Wertschöpfungskette;
  • eine intensive Einbindung von KMU und von Fachhochschulen in die Forschungsprojekte sowie
  • die Berücksichtigung von Aus- und Weiterbildungsaspekten im Rahmen der Forschungsprojekte.

1.2 Rechtsgrundlage

Vorhaben können nach Maßgabe dieser Richtlinien, der BMBF-Standardrichtlinien für Zuwendungen auf Ausgaben- bzw. Kostenbasis und der Verwaltungsvorschriften zu den §§ 23, 44 der Bundeshaushaltsordnung (BHO) durch Zuwendungen gefördert werden. Ein Rechtsanspruch auf Gewährung einer Zuwendung besteht nicht. Der Zuwendungsgeber entscheidet aufgrund seines pflichtgemäßen Ermessens im Rahmen der verfügbaren Haushaltsmittel.

2 Gegenstand der Förderung

Schlüssel zu einer intelligenten und nachhaltigen Mobilität sind die Forschungsfelder Elektroniksystem für die Elektromobilität und Automatische Funktionen für das effiziente elektrische Fahren. Diese Forschungsfelder sind ebenso Querschnittsfelder, die sich in den Technologiebereichen leistungsfähige Elektroniksysteme, Informations- und Kommunikationstechnologien sowie Mikrosystemtechnik wiederfinden.

2.1 Elektroniksysteme für die Elektromobilität

Kern der Elektromobilität ist der Antrieb mit elektrischer Energie, entweder rein batterieelektrisch oder als Plug-In-Hybrid. Kernkomponenten sind ein Elektromotor, Leistungselektroniksysteme zur Verteilung der elektrischen Energie sowie ein Batteriesystem zur Energiespeicherung und dem Energiemanagement. Batterieelektrische Pkw erreichen heute typischerweise Höchstreichweiten von etwa 200 km, die stark von Fahrstil und Umgebungstemperatur abhängen. Gewicht, Energieeffizienz und das Batteriemanagement sind hierfür kritische technische Faktoren. Zudem stellen der eingeschränkte Bauraum sowie hohe Spannungen, Ströme und Vibrationen besondere Anforderungen an das störungsfreie Zusammenwirken aller Komponenten. Aufbauend auf den Erfolgen der bisherigen Forschung und Entwicklung in der Elektromobilität sind weitere Arbeiten im Bereich der elektrifizierten Antriebe, der Energiespeicher­systeme, des Energiemanagements sowie auf Gesamtfahrzeugebene notwendig, um Energieeffizienz und Reichweite voranzutreiben und günstige technologische Lösungen zu entwickeln.

Zur Verbesserung der Effizienz und der Leistung des Antriebsstrangs sowie der darin enthaltenen Komponenten zur Krafterzeugung und -übertragung (Batterie, Leistungselektronik und Antrieb) sind unter anderem Fortschritte zur Leistungssteigerung bei Elektroniksystemen in folgenden Bereichen notwendig:

  • modulare, skalierbare und hoch integrierte Antriebssysteme sowie
  • verbesserte elektrische Steuerungen zur Erhöhung der Energie- und Materialeffizienz unterschiedlicher Motorkonzepte.

Herausforderungen auf dem Gebiet der Energiespeichersysteme sind anforderungsgerechte Steigerungen der Energiedichte und der Batteriesystemeffizienz. Forschungsbedarfe zur Leistungssteigerung bei den elektronischen Komponenten des Batteriesystems ergeben sich insbesondere im Hinblick auf:

  • eine integrierte Steuerung und Klimatisierung von Batteriemodulen und Batterien,
  • modulare Energiespeichersysteme (z. B. Unterteilung in Hochenergie- und Hochleistungsspeicher) und die technologische Einbindung in das Energiebordnetz sowie
  • Gewichtseinsparungen bei elektronischen Komponenten und Baugruppen im Hinblick auf eine Steigerung der Gesamteffizienz.

Die Optimierung des Energiemanagements im Fahrzeug beinhaltet systemübergreifende Betrachtungen zu den im Fahrzeug auftretenden Energieflüssen (mechanisch, thermisch, elektrisch) und den notwendigen Kontroll- und Regelsystemen. Weitere Schwerpunkte sind die Verbesserung der funktionalen Sicherheit, der elektromagnetischen Verträglichkeit und die Modularisierung. Forschungsbedarf zur Leistungssteigerung besteht unter anderem in den Bereichen:

  • energieeffiziente (Hochleistungs-) Elektronikkomponenten,
  • dynamische Energieflussbetrachtung und -nutzung zur Effizienzerhöhung,
  • Thermomanagement, Wärmenutzung und Wärmespeicherung und
  • Konzepte zur Erhöhung der elektromagnetischen Verträglichkeit (EMV) sowie störungsarme und störungsfeste Komponenten.

Zur Verifizierung der Leistungsfähigkeit der zu erforschenden elektronischen Komponenten ist es notwendig, die gegenseitigen Abhängigkeiten und Wechselwirkungen der Komponenten im Fahrzeug als Gesamtsystem zu optimieren. Dies lässt sich unter anderem durch Forschung und Entwicklung zur Leistungssteigerung in den folgenden Bereichen erzielen:

  • gesamtheitliche Betrachtung elektronischer Systeme, insbesondere im Hinblick auf Modularisierung und Schnittstellen, sowie eine Anpassung an verschiedene Anwendungsfälle und Nutzerszenarien,
  • flexible, mechatronische Integration von smarten Sensoren, Aktoren und kompakter Leistungselektronik sowie
  • elektronische Komponenten für induktives Laden mit hoher Leistung.

2.2 Automatische Funktionen für das effiziente elektrische Fahren

Elektrofahrzeuge stellen aufgrund ihrer Fahrzeugarchitektur eine ideale Ausgangsbasis für Funktionen des automatischen Fahrens dar. Automatisiertes Fahren ermöglicht es einerseits dem Fahrer situationsabhängig für eine begrenzte Zeit die Kontrolle an sein Fahrzeug zu übergeben, andererseits die Effizienz des elektrischen Fahrens zu steigern. Die Automatisierung erfordert, unter Berücksichtigung der Schnittstellen zu dem Fahrer, eine genaue Wahrnehmung des umgebenden Verkehrsgeschehens und stellt maximale Anforderungen an die Sicherheit. Höhere Grade der Automa­tisierung erfordern Innovationen im Bereich der intelligenten Komponenten, der Informationsverarbeitung, des ­Datenmanagementsystems und auf Gesamtfahrzeugebene. In Verbindung mit den naturwissenschaftlich-technischen Herausforderungen, die in den Projekten adressiert werden, sind juristische, sozialwissenschaftliche und psycho­logische Aspekte des Einsatzes von Funktionen des automatischen Fahrens im Fahrzeug in geeigneter Weise zu ­berücksichtigen.

Ziel der Forschung auf dem Gebiet der Fahrzeugkomponenten ist die Verbesserung und Beschleunigung der Datenerfassung und der Kommunikation mit anderen Verkehrsteilnehmern sowie mit der Infrastruktur. Bei hoher Leistung muss gleichzeitig ein niedriger Energieverbrauch gewährleistet sein, zudem sind die Integration in das Gesamtsystem des Fahrzeugs und die Kosten zu optimieren und die Anforderungen gesetzlicher Rahmenbedingungen zu erfüllen.

Forschungsbedarf besteht unter anderem auf den Gebieten:

  • Sensordatenfusion,
  • verteilte energieautarke drahtlose Sensornetze im Fahrzeug,
  • energieeffiziente Steuergeräte,
  • Prozessoren zur optimierten Messdatenverarbeitung sowie
  • chipbasierte sichere Car-to-X-Kommunikation.

Zur Verifizierung der automatischen Fahrfunktionen ist die Informationsverarbeitung eine Grundlage für eine schnelle und zuverlässige Erkennung und Beurteilung der Verkehrssituation sowie einer schnellen Entscheidungsfindung, die für den Insassen und andere Verkehrsteilnehmer maximale Sicherheit gewährleistet. Hierzu besteht unter anderem Forschungsbedarf auf folgenden Gebieten:

  • Sensordatenfusion unter Einbindung und Verarbeitung von Daten und Informationen anderer Verkehrsteilnehmer bzw. der Infrastruktur,
  • Zentralisierung und Hochintegration von Fahrerassistenz-Systemarchitekturen entsprechend automobiltechnischer Anforderungen sowie
  • Zuverlässigkeit und Ausfallsicherheit.

Auf Gesamtfahrzeugebene werden die automatisierten Fahrmanöver unter Berücksichtigung der Schnittstellen zum Fahrer und der Anbindung an die vorhandenen Verkehrsleitsysteme und Kommunikationsstrukturen umgesetzt. Forschungsbedarf besteht unter anderem in den folgenden Bereichen:

  • Fahr-, Park- und Ladefunktionen mit hohem bis vollem Automatisierungsgrad,
  • Verknüpfung von Automatisierung mit Energie- und Reichweitenmanagement sowie
  • Fail-safe und Fail-operational-Lösungen bei der Fahrzeugsteuerung.

3 Zuwendungsempfänger

Antragsberechtigt sind Unternehmen der gewerblichen Wirtschaft, insbesondere KMU (Definition der Europäischen Kommission: http://ec.europa.eu/growth/smes/ ), die zum Zeitpunkt der Zuwendungsbewilligung eine Betriebsstätte oder Niederlassung in Deutschland haben sowie Hoch­schulen oder außeruniversitäre Forschungseinrichtungen.

Forschungseinrichtungen, die gemeinsam von Bund und Ländern grundfinanziert werden, kann nur unter bestimmten Voraussetzungen eine Projektförderung für ihren zusätzlichen Aufwand bewilligt werden.

Das BMBF ist bestrebt, den Anteil der Hochschulen für angewandte Wissenschaften in der Forschungsförderung zu erhöhen. Hochschulen, Fachhochschulen und technische Hochschulen sind deshalb besonders aufgefordert, sich in den Verbundprojekten zu beteiligen.

4 Zuwendungsvoraussetzungen

Voraussetzung für die Förderung ist die Zusammenarbeit mehrerer unabhängiger Partner aus Wissenschaft und Wirtschaft zur Lösung von gemeinsam vereinbarten Forschungsaufgaben (Verbundprojekte). Beteiligungen von KMU sind dabei für die Erfüllung der Zuwendungsvoraussetzungen von wesentlicher Bedeutung. Forschungsaufgaben und -ziele müssen den Stand der Technik deutlich übertreffen. In den Verbundprojekten muss mindestens einer der unter Nummer 2 genannten Forschungs- und Entwicklungsaspekte als Schwerpunkt erkennbar sein. Die Vorhaben sollen die Grundlage für weiterführende Innovationsprozesse legen. Es werden ausschließlich Verbundprojekte gefördert, deren Ergebnisse in Deutschland verwertet werden, und die so zu einer Stärkung des Standorts beitragen.

Antragsteller sollen sich – auch im eigenen Interesse – im Umfeld des national beabsichtigten Vorhabens mit dem EU-Forschungsrahmenprogramm vertraut machen. Sie sollen prüfen, ob das beabsichtigte Vorhaben spezifische euro­päische Komponenten aufweist und damit eine ausschließliche EU-Förderung möglich ist. Weiterhin ist zu prüfen, inwieweit im Umfeld des national beabsichtigten Vorhabens ergänzend ein Förderantrag bei der EU gestellt werden kann. Das Ergebnis der Prüfungen soll im nationalen Förderantrag kurz dargestellt werden.

Zu den ausgeschriebenen Themenschwerpunkten können auch international zusammengesetzte Projektkonsortien ­gebildet werden. Es muss durch diese Zusammenarbeit allerdings ein deutlicher Mehrwert für den Standort Deutschland erreicht werden. Die Unterstützung der Projektpartner erfolgt dabei über die jeweiligen nationalen Programme. Eine Einbindung in das EUREKA-Cluster CATRENE oder in die Joint Technology Initiative ECSEL ist ebenfalls grundsätzlich möglich, siehe http://www.bmbf.de/de/6247.php.

Anträge auf Forschungsförderung mit Schwerpunkt im Bereich der Materialwissenschaften, Produktion oder Mensch-Technik-Interaktion erhalten im Rahmen dieser Förderbekanntmachung keine Priorität. Bei thematischer Überschneidung zu den oben genannten Bereichen behält sich das BMBF eine Prüfung des Forschungsantrags durch die fachlich zuständigen Referate des Ministeriums vor.

Partner eines Verbundprojekts haben ihre Zusammenarbeit in einer Kooperationsvereinbarung zu regeln. Vor der Förderentscheidung muss eine grundsätzliche Übereinkunft über vom BMBF vorgegebene Kriterien nachgewiesen werden. Einzelheiten können einem BMBF-Merkblatt – Vordruck 0110 – (siehe Formularschrank des BMBF im Förderpor­tal des Bundes: https://foerderportal.bund.de/easy/easy_index.php?auswahl=easy_formulare&formularschrank=bmbf ) entnommen werden.

5 Art, Umfang und Höhe der Förderung

Die Zuwendungen können im Wege der Projektförderung als nicht rückzahlbare Zuschüsse gewährt werden.

Bemessungsgrundlage für Zuwendungen an Unternehmen der gewerblichen Wirtschaft sind die zuwendungsfähigen projektbezogenen Kosten, die in der Regel – je nach Anwendungsnähe des Vorhabens – bis zu 50 % anteilfinanziert werden können. Nach BMBF-Grundsätzen wird eine angemessene Eigenbeteiligung – grundsätzlich mindestens 50 % der entstehenden zuwendungsfähigen Kosten – vorausgesetzt.

Bemessungsgrundlage für Hochschulen, Forschungs- und Wissenschaftseinrichtungen und vergleichbare Institutionen sind die zuwendungsfähigen projektbezogenen Ausgaben (bei Helmholtz-Zentren und der Fraunhofer-Gesellschaft die zuwendungsfähigen projektbezogenen Kosten), die individuell bis zu 100 % gefördert werden können.

Die Bemessung der jeweiligen Förderquote muss den Gemeinschaftsrahmen der EU-Kommission für staatliche FEuI-(Forschung, Entwicklung und Innovation)-Beihilfen berücksichtigen. Dieser Gemeinschaftsrahmen lässt für KMU eine differenzierte Bonusregelung zu, die ggf. zu einer höheren Förderquote führen kann.

6 Sonstige Zuwendungsbestimmungen

Bestandteil eines Zuwendungsbescheids auf Kostenbasis werden grundsätzlich die Allgemeinen Nebenbestimmungen für Zuwendungen auf Kostenbasis des BMBF an Unternehmen der gewerblichen Wirtschaft für FuE(Forschung und Entwicklung)-Vorhaben (NKBF98).

Bestandteil eines Zuwendungsbescheids auf Ausgabenbasis werden grundsätzlich die Allgemeinen Nebenbestimmungen für Zuwendungen zur Projektförderung (ANBest-P) und die Besonderen Nebenbestimmungen für Zuwendungen des BMBF zur Projektförderung auf Ausgabenbasis (BNBest-BMBF98).

7 Verfahren

7.1 Einschaltung eines Projektträgers und Anforderung von Unterlagen

Mit der Koordinierung dieser Fördermaßnahme hat das BMBF seinen Projektträger VDI/VDE-IT beauftragt:

VDI/VDE Innovation + Technik GmbH
Projektträger Elektromobilität des BMBF
Steinplatz 1
10623 Berlin

Zentraler Ansprechpartner ist:

Sebastian Kahnt
Telefon-Hotline: + 49 (0) 30/31 00 78-513
Telefax: + 49 (0) 30/31 00 78-225
E-Mail: e-mobilize@vdivde-it.de

Richtlinien, Merkblätter, Hinweise und Nebenbestimmungen können beim Projektträger angefordert sowie unter folgender Adresse abgerufen werden:

www.vdivde-it.de/projektfoerderung/dokumente-fuer-die-projektfoerderung .

7.2 Zweistufiges Förderverfahren

Das Förderverfahren ist zweistufig angelegt.

7.2.1 Vorlage und Auswahl von Projektskizzen

In der ersten Stufe des Förderverfahrens ist eine Projektskizze aus Gesamtvorhabensicht vom Verbundkoordinator einzureichen.

Zur Erstellung der Projektskizzen ist ein elektronischer Skizzenassistent zu verwenden:

www.vdi.de/tz-pt .

In der ersten Stufe können Projektskizzen bis zum Stichtag 31. Januar 2015 eingereicht werden. Die Vorlagefrist gilt nicht als Ausschlussfrist. Verspätet eingehende Skizzen können aber möglicherweise nicht mehr berücksichtigt ­werden. Den Skizzenformularen, die mittels des Skizzenassistenten erstellt werden, soll eine maximal zwanzigseitige Projektbeschreibung beigefügt werden, durch die die inhaltlichen und formalen Voraussetzungen für eine Förderung nachgewiesen werden. Dabei sind folgende Angaben erforderlich:

  • Deckblatt mit Kontaktdaten (Name, Adresse, Telefon, E-Mail-Adresse) des Verbundkoordinators, Tabelle „Adressen und Ansprechpartner der Verbundpartner“, Tabelle „Überschlägige Abschätzung von Gesamtkosten und Förderbedarf, einzeln nach Verbundpartnern“,
  • Zusammenfassung des Projektvorschlags (maximal eine Seite: Titel, Kennwort, Ziele, Lösungsweg, Verwertung der Ergebnisse),
  • Thema und Zielsetzung des Vorhabens,
  • Stand von Wissenschaft und Technik, Neuheit des Lösungsansatzes, Patentlage,
  • Notwendigkeit der Zuwendung: wissenschaftlich-technisches und wirtschaftliches Risiko mit Begründung der Notwendigkeit staatlicher Förderung,
  • Marktpotenzial, Marktumfeld, wirtschaftliche und wissenschaftliche Konkurrenzsituation, Mehrwert für den Standort Deutschland,
  • Kurzdarstellung der beantragenden Unternehmen, konkrete Darlegung der Geschäftsmodelle und Marktperspektiven mit Zeithorizont und Planzahlen, Darstellung des aufzubringenden Eigenanteils,
  • Arbeitsplan, ggf. Verbundstruktur mit Arbeitspaketen aller beteiligten Partner,
  • Finanzierungsplan: grobes finanzielles Mengengerüst mit tabellarischer Finanzierungsübersicht (Angabe von Kostenarten, Eigenmitteln/Drittmitteln und Personenmonaten),
  • Verwertungsplan (wissenschaftliche, technische und wirtschaftliche Ergebnisverwertung am Standort Deutschland durch die beteiligten Partner) sowie
  • Ergebnisse zur Recherche der Fördermöglichkeiten im internationalen und europäischen Umfeld.

Es steht den Antragstellern frei, weitere Punkte anzufügen, die ihrer Auffassung nach für eine Beurteilung ihres Vorschlags von Bedeutung sind. Eine förmliche Kooperationsvereinbarung ist für die erste Phase (Projektskizze) noch nicht erforderlich, jedoch sollten die Partner die Voraussetzungen dafür schaffen, bei Aufforderung zur förmlichen Antragstellung (2. Verfahrensstufe, siehe unten) eine förmliche Kooperationsvereinbarung zeitnah zum Projektbeginn abschließen zu können.

Die eingegangenen Projektskizzen stehen im Wettbewerb untereinander und werden vor allem nach folgenden Kriterien bewertet:

  • fachlicher Bezug zur Förderbekanntmachung,
  • wissenschaftlich-technische Qualität des Lösungsansatzes,
  • Neuheit, Risiken, Breitenwirksamkeit und Innovationshöhe des Konzeptes,
  • technische, wirtschaftliche und gesellschaftliche Bedeutung,
  • Verwertungskonzept (Verwertungspotenzial in Deutschland), Beitrag zur Stärkung der Innovationskraft der Unternehmen am Standort Deutschland,
  • Hebelwirkung der jeweiligen Entwicklung für die industrielle Anwendung,
  • Ausgewogenheit des Projektkonsortiums, Kooperation zwischen Wissenschaft und Wirtschaft,
  • Abdeckung der Wertschöpfungskette und mögliche Ergebnisdemonstration,
  • Insbesondere Einbindung von KMU,
  • Berücksichtigung von Aus- und Weiterbildungsaspekten sowie
  • Berücksichtigung von Aspekten einer nachhaltigen Entwicklung bei dem Einsatz der anvisierten Technologien, Verfahren und Produkte.

Das BMBF wird sich bei der Bewertung der vorgelegten Projektskizzen und bei seiner Förderentscheidung durch unabhängige Experten beraten lassen. Das Votum des Gutachtergremiums trägt empfehlenden Charakter. Die Förderentscheidung des BMBF wird dem Verbundkoordinator mitgeteilt, die Partner eines Verbundprojekts werden über den Koordinator informiert.

7.2.2 Vorlage förmlicher Förderanträge und Entscheidungsverfahren

In der zweiten Verfahrensstufe erfolgt für die ausgewählten Projekte die Aufforderung – in Abstimmung mit dem vorgesehenen Verbundkoordinator –, einen förmlichen Förderantrag vorzulegen. Aus der Aufforderung zur Antragstellung kann kein Förderanspruch abgeleitet werden. Förmliche Förderanträge sind dem vom BMBF beauftragten Projektträger auf den für die jeweilige Finanzierungsart vorgesehenen Antragsformularen unter Nutzung des onlinegeführten elektronischen Antragsassistenten in schriftlicher und elektronischer Form vorzulegen.

Zur förmlichen Antragstellung ist das onlinegeführte elektronische Antragssystem „easy-online“ zu verwenden: https://foerderportal.bund.de/easyonline

Das elektronische Antragssystem „easy“ (als herunterladbare und installierbare Software) ist 2013 ausgelaufen und kann zur Antragstellung nicht mehr genutzt werden.

Auf Grundlage der Förderanträge entscheidet das BMBF abschließend über eine Förderung. Für die Bewilligung, Auszahlung und Abrechnung der Zuwendung sowie für den Nachweis und die Prüfung der Verwendung und eine ggf. erforderliche Aufhebung des Zuwendungsbescheids und die Rückforderung der gewährten Zuwendung gelten die Verwaltungsvorschriften zu den §§ 44 BHO sowie die §§ 48 bis 49a des Verwaltungsverfahrensgesetzes (VwVfG).

8 Informationsveranstaltung und Fragestunde

Am 2. Dezember 2014 findet im Rahmen des BMBF-Statusseminars „Schlüsseltechnologien für die Elektromobilität“ eine Informationsveranstaltung mit Fragestunde zur Bekanntmachung „e-MOBILIZE“ statt. Interessenten sind eingeladen, diese Möglichkeit zu nutzen, und sich per E-Mail bis zum 14. November 2014 anzumelden.

Informationsveranstaltung und Fragestunde zur Bekanntmachung „e-MOBILIZE“

2. Dezember, 13.30 bis 16 Uhr
Universitätsclub Bonn e.V.
Konviktstraße 9
53113 Bonn

Anmeldung unter: e-mobilize@vdivde-it.de

9 Inkrafttreten

Diese Förderrichtlinien treten am Tag nach der Veröffentlichung im Bundesanzeiger in Kraft.

Bonn, den 6. Oktober 2014

Bundesministerium für Bildung und Forschung
Im Auftrag
Dr. S. Mengel