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Bekanntmachung : Datum:

des Bundesministeriums für Bildung und Forschung von Richtlinien zur Förderung von ausgewählten Schwerpunkten der naturwissenschaftlichen Grundlagenforschung auf dem Gebiet „Physik der kleinsten Teilchen“

Vom 15.07.2014

1 Zuwendungszweck, Rechtsgrundlage

1.1 Zuwendungszweck

Das Bundesministerium für Bildung und Forschung (BMBF) beabsichtigt, Vorhaben zur Forschung und Entwicklung auf dem Gebiet „Physik der kleinsten Teilchen“ in den Bereichen „Elementarteilchenphysik“ sowie „Hadronen- und Kernphysik“ zu fördern.

Im Mittelpunkt stehen Vorhaben, die an ausgewählten, im Wesentlichen vom Bund getragenen Großgeräten der naturwissenschaftlichen Grundlagenforschung durchgeführt werden mit dem Ziel der Erforschung der fundamentalen ­Bausteine der Materie, der zwischen ihnen wirkenden Kräfte und innewohnenden Symmetrien, der grundlegenden Eigenschaften von Kernmaterie, der auf dieser Ebene wirkenden fundamentalen Kräfte und des Atomkerns als komplexes Vielteilchensystem.

Die Maßnahme ist auf Vorhaben gerichtet, die eine einrichtungsübergreifende und interdisziplinäre Zusammenarbeit in größeren, insbesondere internationalen Kollaborationen und Wissenschaftsnetzen unterstützen.

Die Ziele der Fördermaßnahme umfassen

  • die Fortentwicklung der Großgeräteinfrastruktur, vor allem Forschung und Entwicklung zur Steigerung der wissenschaftlichen Leistungsfähigkeit vorhandener Anlagen sowie zukünftiger Beschleuniger- und Detektorsysteme einschließlich der entsprechenden Basistechnologien,
  • die Forschung, Entwicklung, Konstruktion und effiziente wissenschaftliche Nutzung innovativer Detektorsysteme an ausgewählten Beschleunigeranlagen in den nationalen und internationalen Zentren der Elementarteilchenphysik ­sowie der Hadronen- und Kernphysik,
  • die Entwicklung neuer Experimentiertechniken und physikalischer Auswertungsverfahren zur Bearbeitung aktueller wissenschaftlicher Fragestellungen in den Bereichen „Elementarteilchenphysik“ sowie „Hadronen- und Kernphysik“.

Mit der Durchführung der Vorhaben soll ein wirksamer Beitrag erreicht werden, um die im internationalen Vergleich hervorragende Position der Wissenschaft in Deutschland innerhalb der Elementarteilchenphysik sowie der Hadronen- und Kernphysik zu sichern und nach Möglichkeit auszubauen sowie den Bildungs- und Forschungsstandort Deutschland nachhaltig zu stärken.

Die Maßnahme ist komplementär zu den Förderverfahren der Deutschen Forschungsgemeinschaft und der Helmholtz-Gemeinschaft. Die Maßnahme ist auf Vorhaben an den in Nummer 2 aufgeführten Großgeräten ausgerichtet, an deren Durchführung ein besonderes, zusätzliches Bundesinteresse besteht.

Die wissenschaftlichen Zielsetzungen der Förderung basieren auf

  • den Ergebnissen der CERN Council Strategy Group (Update der European Strategy for Particle Physics)1,
  • den Ergebnissen des BMBF-Strategiegesprächs „Elementarteilchenphysik und Hadronen- und Kernphysik“ vom 14. und 15. Mai 2014,
  • den Empfehlungen der Komitees für Elementarteilchenphysik2 sowie Hadronen- und Kernphysik3 in Deutschland sowie
  • dem Nuclear Physics European Collaboration Committee (NuPECC) Long Range Plan4.

Prioritär sind dabei die effiziente Nutzung, insbesondere die Physikanalyse der Messdaten, und die Weiterentwicklung der Detektoren am Large Hadron Collider (LHC) am CERN sowie der Aufbau bzw. die Inbetriebnahme der Experimente bei der Facility for Antiproton and Ion Research (FAIR).

1.2 Rechtsgrundlage

Vorhaben können nach Maßgabe dieser Richtlinien, der BMBF-Standardrichtlinien für Zuwendungen auf Ausgaben- bzw. Kostenbasis und der Verwaltungsvorschriften zu den §§ 23, 44 der Bundeshaushaltsordnung (BHO) durch Zuwendungen gefördert werden. Ein Rechtsanspruch auf Gewährung einer Zuwendung besteht nicht. Der Zuwendungsgeber entscheidet nach pflichtgemäßem Ermessen im Rahmen der verfügbaren Haushaltsmittel.

2 Gegenstand der Förderung

Im Mittelpunkt der Förderung stehen Vorhaben, die den Gewinn tieferer Einblicke in die fundamentale Struktur von Materie, Raum und Zeit sowie in die zugrunde liegenden Wechselwirkungen auf dem Gebiet „Elementarteilchenphysik“ zum Ziel haben, sowie Vorhaben, die der Aufklärung der Natur von Materie und Energie auf dem Niveau der Hadronen und des Atomkerns und der Bildung der schweren Elemente auf dem Gebiet „Hadronen- und Kernphysik“ dienen.

Gegenstand der Förderung ist das Erreichen wesentlicher Fortschritte bei der Beantwortung von zentralen offenen Fragen, die sich heute in der Wissenschaft international stellen und die Grundlagen unseres physikalischen Weltbildes betreffen. Im Rahmen der Maßnahme können auf der Basis dieser grundsätzlichen wissenschaftlichen Fragestellungen und unter Beachtung der vom BMBF für die Bereiche „Elementarteilchenphysik“ bzw. „Hadronen- und Kernphysik“ getroffenen Auswahl für Großgeräte und entsprechender Forschungsinstrumente sowie Detektoren in folgenden ­Themenfeldern Forschungsprojekte gefördert werden:

  • Überprüfung des Standardmodells der Teilchenphysik und der Gültigkeit fundamentaler Symmetrien,
  • Untersuchung der Mechanismen zur Entstehung von Masse bei den elementaren Bausteinen der Materie sowie bei Hadronen und Kernen,
  • Untersuchung der Eigenschaften des Higgs-Bosons,
  • Suche nach Teilchen und Wechselwirkungen jenseits des Standardmodells der Teilchenphysik und Bestimmung ihrer Eigenschaften,
  • Suche nach einer Erklärung für die im Universum beobachtete „dunkle Materie“ und der Asymmetrie zwischen Materie und Antimaterie,
  • präzise Bestimmung der Mischung zwischen den Quark- und zwischen den Leptongenerationen,
  • Untersuchungen zum Spektrum der gebundenen Zustände der QCD, insbesondere die Suche nach exotischen ­Hadronen und Gluebällen,
  • Untersuchungen zur Struktur und Dynamik von Kernen und Hyperkernen, die Erforschung der Grenzen der Stabilität und der Elemententstehung,
  • Erforschung der stark wechselwirkenden Materie, die in ultrarelativistischen Schwerionenstößen erzeugt wird, und Bestimmung ihrer Eigenschaften,
  • Erforschung der Bausteine und Phänomene der Materie unter extremen Bedingungen (hohe Dichten, Felder und Temperaturen).

Im Hinblick auf die Fortentwicklung der Forschungsinfrastrukturen auf dem Gebiet „Physik der kleinsten Teilchen“, die Erarbeitung fortgeschrittener Experimentier- und Analysetechniken sowie zur Vorbereitung neuer internationaler Großgeräteprojekte liegt ein weiterer Schwerpunkt der Maßnahme bei der Neu- und Weiterentwicklung von Beschleunigeranlagen, Detektorsystemen und Analyseverfahren einschließlich innovativer Basistechnologien, die damit in Zusammenhang stehen.

Die Förderung ist beschränkt auf Vorhaben zu Aufbau, Nutzung und Weiterentwicklung ausgewählter Großgeräte an nationalen und internationalen Zentren insbesondere unter Berücksichtigung der nachfolgend aufgeführten Detektoren bzw. Experimente. Die Förderung solcher Vorhaben setzt im Allgemeinen voraus, dass das Experimentierprogramm von den zuständigen wissenschaftlichen Gremien genehmigt wurde und dass zudem international abgestimmte ­Finanzpläne sowie evaluierte Technical Design Reports oder äquivalente Dokumente vorliegen.

Prioritär sind die folgenden Experimente:

  • ALICE, ATLAS, CMS und LHCb am LHC (CERN, Genf),
  • APPA, CBM, NuSTAR und PANDA in Modulen 0-3 der Modularisierten Startversion von FAIR (Darmstadt).

Forschungsarbeiten an anderen Großgeräten können gefördert werden, wenn sie einen engen inhaltlichen Bezug zu den oben ausgewählten Großgeräten und Experimenten aufweisen und deren Erfolg unmittelbar unterstützen, zum Beispiel durch Entwicklung von relevanten Methoden oder Experimentkomponenten, oder wenn sie andere wissenschaftlich herausragende Beiträge zu den oben genannten Fragestellungen leisten.

Es können Vorhaben zu Entwicklungen für Beschleuniger und Detektoren gefördert werden, falls sie für das Gebiet relevante bestehende oder zukünftige Großgeräte in ihren Einsatzmöglichkeiten signifikant stärken. Hierzu gehören auch Arbeiten für geplante internationale Beschleunigeranlagen bei höchsten Energien bzw. Luminositäten. Weiterhin können Arbeiten zur Entwicklung und Unterstützung experimentspezifischer Software, vor allem solcher, die in Zusammenarbeit mit nationalen Tier- und Analysezentren durchgeführt werden sollen, gefördert werden.

Beabsichtigt ist auch die Förderung von Vorhaben aus der Theoretischen Physik, sofern diese in unmittelbarer Verbindung zu experimentell ausgerichteten Fördervorhaben stehen und ausschlaggebend für deren Erfolg sowie für die effiziente wissenschaftliche Nutzung der ausgewählten Großgeräte oder deren Fortentwicklung sind.

Bevorzugt werden Vorhaben, die anspruchsvolle wissenschaftliche Forschung eng mit der Ausbildung des wissenschaftlichen Nachwuchses verbinden und seine Einbeziehung in größere internationale Forschungskollaborationen fördern. Es wird erwartet, dass sich die Projektleitungen deshalb um die Beteiligung von Nachwuchswissenschaftlerinnen und Nachwuchswissenschaftlern besonders bemühen.

Längerfristige Aufenthalte am CERN haben hohe Priorität, ebenso die Übernahme koordinierender Tätigkeiten durch erfahrene Wissenschaftlerinnen und Wissenschaftler.

BMBF-Forschungsschwerpunkte (FSP) sind thematische Exzellenznetzwerke hoher internationaler Sichtbarkeit. ­Antragsteller, die ein größeres Forschungsnetzwerk bilden und gemeinsam eine außerordentlich komplexe Aufgabenstellung über einen längeren Zeitraum bearbeiten sowie in der Form von Verbundprojekten gemäß Nummer 4 organisiert sind, können die Einrichtung eines BMBF-FSP beantragen und vom BMBF besonders unterstützt werden. Auf diesem Wege sollen die Vernetzung und Koordination in der Wissenschaft erhöht und die überregionale Zusammenarbeit der Forschergruppen gestärkt werden.

Zunehmendes Gewicht erlangt die Überführung von Ergebnissen aus der Forschung an Großgeräten der naturwissenschaftlichen Grundlagenforschung in andere Fachbereiche sowie in die praktische Nutzung. Vorhaben zur Anwendung von Grundlagenergebnissen sind daher sehr willkommen und ausdrücklich in die Förderung eingeschlossen, sofern sie vom BMBF nicht bereits in entsprechenden Fachprogrammen unterstützt werden.

3 Zuwendungsempfänger

Antragsberechtigt sind deutsche Hochschulen.

Forschungseinrichtungen, die gemeinsam von Bund und Ländern grundfinanziert werden, kann nur unter bestimmten Voraussetzungen ergänzend zu ihrer Grundfinanzierung eine Projektförderung für ihren zusätzlichen Aufwand bewilligt werden.

4 Zuwendungsvoraussetzungen

Antragsteller sollen sich – auch im eigenen Interesse – im Umfeld des national beabsichtigten Vorhabens mit dem EU-Forschungsrahmenprogramm vertraut machen. Sie sollen prüfen, ob das beabsichtigte Vorhaben spezifische ­europäische Komponenten aufweist und damit eine ausschließliche EU-Förderung möglich ist. Weiterhin ist zu prüfen, inwieweit im Umfeld des national beabsichtigten Vorhabens ergänzend ein Förderantrag bei der EU gestellt werden kann. Das Ergebnis der Prüfungen soll im nationalen Förderantrag kurz dargestellt werden.

Die Partner eines Verbundprojekts haben ihre Zusammenarbeit in einer Kooperationsvereinbarung zu regeln und als Bestandteil des gemeinsamen Teils der Anträge den deutschen Beitrag im internationalen Kontext darzustellen. Vor der Förderentscheidung muss eine grundsätzliche Übereinkunft über bestimmte vom BMBF vorgegebene Kriterien nachgewiesen werden. Einzelheiten können einem BMBF-Merkblatt – Vordruck 0110 – ( https://foerderportal.bund.de/easy/module/easy_formulare/download.php?datei=219 ) entnommen werden.

5 Art und Umfang, Höhe der Zuwendung

Die Zuwendungen können im Wege der Projektförderung als nicht rückzahlbare Zuschüsse gewährt werden.

Bemessungsgrundlage für Hochschulen, Forschungs- und Wissenschaftseinrichtungen und vergleichbare Institutionen sind die zuwendungsfähigen projektbezogenen Ausgaben (bei Helmholtz-Zentren und der Fraunhofer-Gesellschaft – FhG – die zuwendungsfähigen projektbezogenen Kosten), die individuell bis zu 100 % gefördert werden können.

6 Sonstige Zuwendungsbestimmungen

Bestandteil eines Zuwendungsbescheides auf Ausgabenbasis werden die Allgemeinen Nebenbestimmungen für ­Zuwendungen zur Projektförderung (ANBest-P) und die Besonderen Nebenbestimmungen für Zuwendungen des BMBF zur Projektförderung auf Ausgabenbasis (BNBest-BMBF98).

Bestandteil eines Zuwendungsbescheides auf Kostenbasis werden grundsätzlich die Allgemeinen Nebenbestimmungen für Zuwendungen auf Kostenbasis des BMBF an Unternehmen der gewerblichen Wirtschaft für FuE-Vorhaben (NKBF98).

7 Verfahren

7.1 Einschaltung eines Projektträgers und Anforderung von Unterlagen

Mit der Abwicklung der Fördermaßnahme hat das BMBF den folgenden Projektträger beauftragt:

Projektträger DESY
22603 Hamburg

Telefon: 0 40/89 98-37 02
Telefax: 0 40/89 94-37 02
E-Mail: pt@desy.de
Internet: http://pt.desy.de/

Ansprechpartner/Ansprechpartnerin sind:

Dr. Hanna Mahlke, Telefon: 0 40/89 98-48 92, E-Mail: hanna.mahlke@desy.de,
Dr. Marius Groll, Telefon: 0 40/89 98-50 28, E-Mail: marius.groll@desy.de
und
Dr. Kathrin Koch, Telefon: 0 40/89 98-50 27, E-Mail: kathrin.koch@desy.de.

Zur Erstellung der förmlichen Förderanträge soll das elektronische Antragssystem „easy-Online“ genutzt werden: https://foerderportal.bund.de/easyonline .

Bitte beachten Sie die Hinweise zur Antragstellung auf den Webseiten des Projektträgers: http://pt.desy.de/bekanntmachungen/ .

Vordrucke für Förderanträge, Richtlinien, Merkblätter, Hinweise und Nebenbestimmungen können unter der Internetadresse http://foerderportal.bund.de/ (dort unter „Formularschrank/BMBF“) abgerufen werden.

7.2 Vorlage förmlicher Förderanträge und Entscheidungsverfahren

Dem Projektträger sind bis spätestens

1. November 2014

förmliche Förderanträge – unter Nutzung von „easy-Online“ – in schriftlicher und elektronischer Form auf dem Postweg vorzulegen. Bei „Verbundprojekten“ sind die Förderanträge in Abstimmung mit dem vorgesehenen Verbundkoordinator vorzulegen. Für die Experimente ATLAS und CMS müssen Mittel für den Detektoraufbau im Rahmen des Upgrades Phase II separat beantragt werden.

Die Vorlagefrist gilt nicht als Ausschlussfrist. Verspätet eingehende Anträge können aber möglicherweise nicht mehr berücksichtigt werden.

Die eingegangenen Anträge werden unter Beteiligung des Gutachterausschusses „Physik der kleinsten Teilchen“ des BMBF in erster Linie nach folgenden Kriterien bewertet:

  • Beitrag zum Erreichen der förderpolitischen und fachwissenschaftlichen Zielsetzungen der Maßnahme,
  • wissenschaftliche Qualität des beabsichtigten Vorhabens,
  • Kompetenz der Forschungsgruppe und Erfolgsaussichten des Projektes,
  • Verwertung der geplanten Ergebnisse,
  • zeitliche Priorität der beantragten Arbeitspakete und
  • Beitrag des Vorhabens für das Forschungsprogramm des Großgerätes bzw. Experimentes.

Auf der Grundlage der Bewertung wird nach abschließender Antragsprüfung durch den Zuwendungsgeber über eine Förderung entschieden.

Beabsichtigter Förderbeginn ist der

1. Juli 2015.

Die Projekte sollen auf eine Bearbeitungszeit von maximal drei Jahren ausgerichtet und unter Angabe von konkreten Meilensteinen strukturiert sein.

Die erreichten (Zwischen-)Ergebnisse werden regelmäßig bewertet. Auf der Grundlage dieser Bewertungen wird über die Fortsetzung der finanziellen Förderung des Vorhabens entschieden.

Für die Bewilligung, Auszahlung und Abrechnung der Zuwendung sowie für den Nachweis und die Prüfung der Verwendung und die ggf. erforderliche Aufhebung des Zuwendungsbescheides und die Rückforderung der gewährten Zuwendung gelten die Verwaltungsvorschriften zu § 44 BHO sowie den §§ 48 bis 49a des Verwaltungsverfahrensgesetzes, soweit nicht in diesen Förderrichtlinien Abweichungen zugelassen sind.

8 Inkrafttreten

Diese Förderrichtlinien treten am Tag nach der Veröffentlichung im Bundesanzeiger in Kraft.

Bonn, den 15. Juli 2014

Bundesministerium für Bildung und Forschung
Im Auftrag
R. Dieter

1 http://cds.cern.ch/record/1551933/files/Strategy_Report_LR.pdf

2 http://www.ketweb.de/stellungnahmen/e199816/KET-ESPP2012-Recommendations.pdf

3 http://khuk.de/onTEAM/grafik/KHuK-Perspektiven2012-Final-Okt-05.pdf

4 http://www.nupecc.org/lrp2010/Documents/lrp2010_final_hires.pdf