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Bekanntmachung : Datum:

des Bundesministeriums für Bildung und Forschung der Förderrunde 2015 zur Förderrichtlinie Soziale Innovationen für Lebensqualität im Alter SILQUA-FH im Rahmen des Programms „Forschung an Fachhochschulen“

Vom 15.07.2014

Menschen in unserer Gesellschaft leben heute im Durchschnitt länger und sind im fortgeschrittenen Alter oftmals vitaler als noch vor wenigen Jahrzehnten. Zudem führen eine steigende Lebenserwartung und sinkende Geburtenraten zu einer Veränderung der Altersverteilung in der Bevölkerung. Vor dem Hintergrund des demografischen Wandels ergeben sich Herausforderungen, wie z. B. die Erhaltung der Produktivität von zunehmend älteren Arbeitnehmern/Arbeitnehmerinnen oder die Sicherstellung eines autonomen Handelns im hohen Alter.

Familienfreundliche Unternehmenskonzepte im Hinblick auf die Pflege älterer Angehöriger, neue Arbeitszeitmodelle bei verlängerter/verlagerter Lebensarbeitszeit, Vermeidung sozialer Isolationen oder effiziente Vernetzungen der Gesundheits- und Pflegeversorgung sind beispielhafte Herausforderungen, denen sich unsere Gesellschaft stellen muss.

Dem personenbezogenen Dienstleistungssektor kommt dabei zukünftig die besondere Aufgabe zu, eine entsprechende Vernetzung vor allem in den Sozial-, Pflege- und Gesundheitsbereichen zu organisieren. Insgesamt gesehen müssen niederschwellige Hilfe- und Unterstützungssysteme entwickelt und etabliert werden, die sich u. a. dem individuellen, progressiv steigenden Unterstützungsbedarf anpassen, die örtlich spezifisch und regional ausgeprägt sind und die als vernetzter, angepasster Bestandteil des sozialen Systems nachhaltig tragfähig sind.

1 Zuwendungszweck und Rechtsgrundlage

1.1 Zuwendungszweck

Das Bundesministerium für Bildung und Forschung (BMBF) unterstützt im Rahmen des Programms „Forschung an Fachhochschulen“ mit der Förderlinie SILQUA-FH FuE-Projekte an Fachhochschulen zur Entwicklung praxisnaher Konzepte, mit denen die Teilhabe älterer Menschen am Arbeits- und gesellschaftlichen Leben verbessert werden kann.

Mit ihrer anwendungsorientierten Forschung und durch ihre Vernetzung mit wichtigen Akteuren in ihrer Region tragen Fachhochschulen (FH) dazu bei, konkrete, beispielhafte und nachhaltige Verbesserungen herbeizuführen und den Wissenstransfer in die Praxis zu fördern. In Zusammenarbeit mit Kommunen und öffentlichen, kirchlichen sowie privaten Trägern können innovative soziale Dienstleistungen in Hilfesysteme integriert werden. Forschungskooperationen bieten die Möglichkeit, regionalübergreifende Impulse zur Verbesserung der Lebensqualität älterer Menschen, auch unter Berücksichtigung von Alterserkrankungen, in Deutschland anzustoßen. In Zusammenarbeit mit Forschungspartnern aus Wissenschaft und Praxis können zudem neuartige Konzepte in der betrieblichen Personalarbeit für ältere Arbeitnehmer/Arbeitnehmerinnen entwickelt und neue Bereiche für unternehmerisches Handeln identifiziert werden.

1.2 Rechtsgrundlage

Die Förderung erfolgt auf der Grundlage der Bund-Länder-Vereinbarung über die Förderung der angewandten Forschung und Entwicklung an Fachhochschulen vom 28. Juni 2013 nach Artikel 91b des Grundgesetzes. Vorhaben können nach Maßgabe dieser Bekanntmachung, der BMBF-Standardrichtlinien für Zuwendungen auf Ausgabenbasis und der Verwaltungsvorschriften zu den §§ 23, 44 der Bundeshaushaltsordnung (BHO) durch Zuwendungen gefördert werden. Ein Rechtsanspruch auf Gewährung einer Zuwendung besteht nicht. Der Zuwendungsgeber entscheidet nach pflichtgemäßem Ermessen im Rahmen der verfügbaren Haushaltsmittel.

2 Gegenstand der Förderung, Fördervoraussetzungen im Einzelnen

Kernziel der Förderrichtlinie SILQUA-FH ist es, durch soziale Innovationen, das heißt die Entwicklung von praxisnahen Konzepten, Modellen und Methoden sowie anwendungsorientierten Strategien die Teilhabe von älteren Menschen im Arbeits- und gesellschaftlichen Leben zu erhalten. Dazu zählt u. a. die Wahrung der Selbstständigkeit sicherzustellen, die Würde älterer, von Alterserkrankungen betroffenen Menschen zu erhalten und so ihre Lebensqualität zu verbessern. Auch für den Erhalt der Innovationsfähigkeit Deutschlands ist in Zukunft mehr denn je die Beteiligung Älterer am Erwerbsleben unentbehrlich.

Ein weiteres Ziel ist die Stärkung der Kooperationsfähigkeit der Fachhochschulen über die Wissenschafts-Praxis-Kooperation mit einschlägig regional tätigen Partnern beispielsweise aus Wirtschaft, freier Wohlfahrtspflege oder öffentlicher Verwaltung sowie Partnern aus Wissenschaft und Forschung. Auch Mitarbeiter/Mitarbeiterinnen beteiligter Partner sollen in die Forschung eingebunden werden („Transfer über Köpfe“).

Zudem sollen die geförderten Projekte die forschungsnahe Qualifizierung von Studierenden in Form von akademischen Abschlussarbeiten sowie von wissenschaftlichen Mitarbeitern/Mitarbeiterinnen durch forschungsbezogene Beschäftigungsverhältnisse und Promovenden durch kooperative Promotionen ermöglichen.

2.1 Diese Förderlinie richtet sich an Fachhochschulen mit einschlägiger Forschungsexpertise in den Fachbereichen/Disziplinen Sozialwesen/Soziale Arbeit, Pflege sowie Gesundheit. Forschungsvorhaben aus den Wirtschaftswissenschaften oder aus anderen Fachbereichen können nur gefördert werden, wenn der inhaltliche Schwerpunkt eindeutig den Disziplinen Sozialwesen/Soziale Arbeit, Pflege oder Gesundheit zuzuordnen ist. Es werden ausschließlich praxisorientierte, bevorzugt interdisziplinäre Forschungsvorhaben (innerhalb einer Fachhochschule oder zwischen Fachhochschulen) gefördert, die eine "soziale Innovation" zum Thema haben, die die Teilhabe von älteren Menschen im Arbeits- und gesellschaftlichen Leben verbessern soll.

2.2 Das Forschungsvorhaben muss so angelegt und die Forschungsergebnisse müssen so aufbereitet werden, dass eine bundesweite Übertragbarkeit auf andere Regionen möglich ist. Dazu sind im Rahmen eines Transferkonzepts Perspektiven aufzuzeigen, wie eine Übertragbarkeit sichergestellt werden kann. Anhand von konkreten Ergebnissen ist zudem der regionale/überregionale Nutzen darzustellen.

2.3 Um den Anwendungsbezug und den Wissens- und Ergebnistransfer sichtbar zu verbessern, ist im Rahmen des Projekts eine Wissenschafts-Praxis-Kooperation (WPK) zwischen der Fachhochschule und mindestens zwei Praxispartnern – z. B. kommunaler oder kirchlicher Träger, (sozialer) Dienstleister oder Unternehmen der Region vorzusehen. Dazu wird eine Darstellung der im Projekt vorgesehenen konkreten Zusammenarbeit der Partner erwartet (z. B. gemeinsame Arbeitspakete und inhaltlich/fachliche sowie finanzielle Beteiligung). Seitens der Praxispartner müssen mit der einzureichenden Skizze dementsprechend aussagekräftige Interessensbekundungen vorgelegt werden. Der Nutzen für die Kooperationspartner und die Intensität des Wissens-/Technologietransfers müssen klar erkennbar sein.

2.4 Die Zusammenarbeit von Forschungspartnern innerhalb der Fachhochschule zur Profilbildung bzw. -schärfung sowie die Kooperation mit anderen Hochschulen oder außeruniversitären Forschungseinrichtungen (über die WPK hinaus) sind ausdrücklich erwünscht.

2.5 Die Projektleitung muss ein/eine Fachhochschulprofessor/Fachhochschulprofessorin übernehmen, der/die aus den Bereichen Sozialwesen/Soziale Arbeit, Pflege, Gesundheit oder Wirtschaftswissenschaften kommt. Die konkrete fachliche Expertise sowie die Relevanz des Forschungsthemas im Kontext der Profilbildung bzw. -schärfung der Fachhochschule sind darzustellen.

2.6 Nicht förderfähig im Sinne der Bekanntmachung sind rein technische Fragestellungen oder klinische Studien sowie Projekte, deren Hauptziel die Nutzung von Methoden der empirischen Sozialforschung (z. B. Befragung) oder die ausschließliche Durchführung von Evaluationen ist.

3 Zuwendungsempfänger

Antragsberechtigt sind staatliche und staatlich anerkannte Fachhochschulen in Deutschland.

4 Zuwendungsvoraussetzungen

Antragsteller müssen sich – auch im eigenen Interesse – im Umfeld des national beabsichtigten Vorhabens mit dem EU-Forschungsrahmenprogramm vertraut machen. Sie müssen prüfen, ob das beabsichtigte Vorhaben spezifische europäische Komponenten aufweist und damit eine ausschließliche EU-Förderung möglich ist. Weiterhin ist zu prüfen, inwieweit im Umfeld des national beabsichtigten Vorhabens ergänzend ein Förderantrag bei der EU gestellt werden kann. Das Ergebnis der Prüfungen muss im Rahmen der Skizzenerstellung nachvollziehbar dargestellt werden. Über die EU-Förderaktivitäten informieren und beraten die Nationalen Kontaktstellen der Bundesregierung. Die Adressen der Nationalen Kontaktstellen sind zu finden unter: Nationalen Kontaktstellen

Nur bei Verbundprojekten (d. h. mehrere Fachhochschulen als Projektnehmerinnen):

Die Partner eines Verbundprojekts haben ihre Zusammenarbeit in einer Kooperationsvereinbarung zu regeln. Vor der Förderentscheidung muss eine grundsätzliche Übereinkunft über bestimmte vom BMBF vorgegebene Kriterien nachgewiesen werden. Einzelheiten können dem BMBF-Merkblatt für Antragsteller/Zuwendungsempfänger zur Zusammenarbeit der Partner von Verbundprojekten (BMBF-Vordruck 0110) entnommen werden unter:

https://foerderportal.bund.de/easy/module/easy_formulare/download.php?datei=219

FH-interner Verbund (d. h. mehrere Projektleiter einer FH): Bilden mehrere Projektleiter innerhalb einer FH einen Verbund, bedarf dieser Verbund zwar keiner Kooperationsvereinbarung, aber der Benennung eines Verbundkoordinators.

5 Art, Umfang und Höhe der Zuwendung

Zuwendungen werden im Wege der Projektförderung als nicht rückzahlbare Zuschüsse gewährt. Bemessungsgrundlage sind die zuwendungsfähigen projektbezogenen Ausgaben. Jedes Einzelvorhaben wird mit bis zu 100 % der zuwendungsfähigen Ausgaben gefördert.

Als Projektlaufzeit sind maximal 36 Monate vorzusehen.

Zur BMBF-Zuwendung wird bei Beantragung zusätzlich eine Projektpauschale in Höhe von 20 % der Zuwendungssumme gewährt.

Zuwendungsfähig sind nur diejenigen Ausgaben, die unmittelbar mit dem Projekt in Zusammenhang stehen. Dies sind insbesondere nicht z. B. Abgaben wie Studiengebühren oder Sozialbeiträge sowie Ausgaben für Grundausstattung oder Infrastrukturleistungen (siehe hierzu auch BMBF-Vordruck 0027 „Richtlinien für Zuwendungsanträge auf Ausgabenbasis“). Für die Förderlinie SILQUA-FH können zudem nachfolgend genannte Ausgaben FH-spezifisch als zuwendungsfähig anerkannt werden:

  • Ausgaben für die (Lehr-)Vertretung von projektleitenden Fachhochschulprofessorinnen und Fachhochschulprofessoren bei einer Freistellung durch die Hochschulleitung, sofern diese Vertretungen nicht dem Stammpersonal zuzurechnen sind.
  • Ausgaben für die Vergabe von Forschungsaufträgen an Dritte (jedoch nicht an WPK-Partner, siehe Nummer 2.3) dürfen in begründeten Ausnahmefällen bis zu einer Höhe von maximal 10 % der beantragten Zuwendung (ohne Projektpauschale) angesetzt werden.
  • Ausgaben für die Einholung eines Ethikvotums, sofern diese vom Gutachtergremium empfohlen wird.

Skizzen, bei denen es sich ausschließlich oder primär um die Beschaffung von Geräten und Anlagen handelt, können nicht berücksichtigt werden.

Die notwendigen Ausgaben für Patentanmeldungen und für Aktivitäten im Hinblick auf Normung und Standardisierung sind ebenfalls zuwendungsfähig und sollten im Finanzierungsplan berücksichtigt werden (BNBest-BMBF98, Nummer 5).

6 Sonstige Zuwendungsbestimmungen

Bestandteil des Zuwendungsbescheids auf Ausgabenbasis werden die „Allgemeinen Nebenbestimmungen für Zuwendungen zur Projektförderung“ (ANBest-P) und die „Besonderen Nebenbestimmungen für Zuwendungen des BMBF zur Projektförderung auf Ausgabenbasis“ (BNBest-BMBF98).

Wenn im Rahmen des geförderten Vorhabens Probandenbefragungen, Probandenuntersuchungen oder vergleichbare Maßnahmen geplant sind, erfolgt eine Bewilligung der Zuwendung unter der Auflage, dass die ethische Unbedenklichkeit dieser Maßnahmen durch ein Votum einer Ethikkommission nachzuweisen ist (Unbedenklichkeitserklärung). Falls die Ethikkommission ein Votum nicht für erforderlich hält, ist eine entsprechende Erklärung einer Ethikkommission (Negativtestat) vorzulegen.

7 Verfahren

7.1 Einschaltung eines Projektträgers

Das BMBF hat den Projektträger Jülich (PtJ) mit der Durchführung des Programms „Forschung an Fachhochschulen“, der Koordinierung des Begutachtungsverfahrens und der Betreuung der einzelnen Projekte einschließlich der Auswertung und Erfolgskontrolle beauftragt:

Projektträger Jülich (PtJ)
Projektträgerschaft Forschung an Fachhochschulen
Forschungszentrum Jülich GmbH
52425 Jülich

http://www.ptj.de/forschung_fachhochschulen

Ansprechpartner ist:

Herr Andreas Braun
Telefon: (0 24 61) 61-89 52
Telefax: (0 24 61) 61-90 70
E-Mail: a.braun@fz-juelich.de

7.2 Zweistufiges Förderverfahren

Das Auswahlverfahren für die Förderrunde 2015 ist zweistufig angelegt.

7.2.1 Vorlage, Begutachtung und Auswahl von Projektskizzen

In der ersten Verfahrensstufe sind dem Projektträger Jülich zunächst elektronisch Projektskizzen über das Internet-Portal pt-outline ( https://www.pt-it.de/ptoutline/application/SILQUA2015 ) gemäß den dort hinterlegten Hinweisen vorzulegen. Verbindliche Anforderungen (u. a. eine Formatvorlage) sind dort niedergelegt. Weitere Informationen finden sich auch in den FAQ zur Förderlinie SILQUA-FH auf der Internetseite des Projektträgers ( http://www.ptj.de/fachhochschulen_silqua ). Die Projektskizze muss einen konkreten Bezug zu den Kriterien dieser Bekanntmachung aufweisen und alle wesentlichen Aussagen zur Beurteilung und Bewertung der Angemessenheit der Zuwendung enthalten. Es wird empfohlen, bereits bei der Erstellung der Projektskizze Kontakt mit dem Projektträger Jülich aufzunehmen.

Die Projektskizze muss – neben einem aussagekräftigen Projekttitel und einem einprägsamen Kurztitel – eine ausführliche Vorhabenbeschreibung mit folgenden Punkten enthalten

  1. Projektdarstellung
  2. Methodik
  3. Kompetenz
  4. Zusammenarbeit
  5. Verwertung
  6. EU-Förderung
  7. Finanzierung

Die Vorhabenbeschreibung darf für Einzelskizzen einen Umfang von 15 Seiten nicht überschreiten. Für Projekte mit hochschulinternen Partnern oder Verbundprojekte von mehreren Zuwendungsempfängern (Fachhochschulen) sind zusätzliche Seiten zur Erstellung der Vorhabenbeschreibung für jeden zusätzlichen Partner zugelassen. Details zur Gliederung der Vorhabenbeschreibung und weitere Einzelheiten sind der Formatvorlage und den FAQ zu entnehmen.

Es sind keine zusätzlichen Anlagen außer Interessensbekundungen, Verwertungsplan, themenspezifische Publikationen, Angebote, Literaturverzeichnis und Lebensläufe zugelassen. Interessensbekundungen aller WPK-Partner sollen entsprechend dem Muster der Formatvorlage erstellt und der Projektskizze beigefügt werden. Bei Verbundprojekten im Sinne von Nummer 4 ist die Projektskizze in Abstimmung mit dem vorgesehenen Verbundkoordinator vorzulegen. Für einen Verbund ist nur eine Projektskizze vorzulegen.

Die folgenden Eingaben im Internet-Portal pt-outline müssen bis zum 5. November 2014, 23:59 Uhr erfolgen. Dazu zählen:

  1. Projektskizze (mit Deckblatt, Vorhabenbeschreibung und Anhang)
  2. Rechtsverbindliches Anschreiben der FH-Leitung (ein von der einreichenden Fachhochschule rechtsverbindlich unterzeichnetes Anschreiben zur verbindlichen Skizzeneinreichung mit Nennung des Projektleiters, Vorhabenthema und geplantem Finanzansatz)

Die Projektskizze sowie das rechtsverbindliche Anschreiben sind als eine pdf-Datei in pt-outline hochzuladen. Das Internet-Portal wird nach Ablauf der o. g. Frist geschlossen.

Aus der Vorlage einer Projektskizze kann kein Rechtsanspruch auf eine Förderung abgeleitet werden. Projektskizzen, die den oben aufgeführten Anforderungen nicht genügen, werden nicht berücksichtigt.

Die über pt-outline eingegangenen Projektskizzen werden unter Beteiligung eines externen Gutachterkreises nach folgenden Kriterien bewertet:

Grundlegende/Spezifische Ziele

  • Darstellung des Stands von Wissenschaft und Forschung
  • Zukunftsorientierung und Innovationspotential
  • Gesellschaftliche Relevanz

Kriterien der Förderrichtlinie

  • Transferkonzept
  • Kooperationsansatz
  • Profilbildungsbeitrag

Projektorganisation, -administration/Verwertung

  • Vorgehen und Methodik
  • Arbeits-, Zeit- und Finanzierungsplan
  • Verwertungsplan

Auf der Grundlage der Bewertungen des Gutachtergremiums werden die für eine Förderung geeigneten Projektideen vom BMBF ausgewählt. Das Auswahlergebnis wird den teilnehmenden Fachhochschulen schriftlich mitgeteilt. Die teilnehmenden FH haben keinen Rechtsanspruch auf Rückgabe ihrer eingereichten Projektskizzen.

7.2.2 Vorlage förmlicher Förderanträge, Entscheidungs- und Bewilligungsverfahren

In der zweiten Verfahrensstufe werden die teilnehmenden Fachhochschulen bei positiv bewerteten Projektskizzen aufgefordert, einen förmlichen Förderantrag vorzulegen.

Für die zeitnahe Bearbeitung und Förderentscheidung sind die formgebundenen Anträge dem Projektträger spätestens sechs Wochen nach der Aufforderung vorzulegen. Die Vorlagefrist gilt nicht als Ausschlussfrist. Verspätet eingehende Anträge können aber möglicherweise nicht mehr berücksichtigt werden.

Das BMBF entscheidet nach Qualitätsgesichtspunkten und auf der Basis der verfügbaren Haushaltsmittel über die Bewilligung der Anträge. Die Bewilligung erfolgt zeitnah nach Vorlage der vollständigen formgebundenen Anträge.

Für die Bewilligung, Auszahlung und Abrechnung der Zuwendung sowie für den Nachweis und die Prüfung der Verwendung und die ggf. erforderliche Aufhebung des Zuwendungsbescheides und die Rückforderung der gewährten Zuwendung gelten die Verwaltungsvorschriften zu § 44 BHO sowie die §§ 48 bis 49a des Verwaltungsverfahrensgesetzes, soweit nicht in dieser Förderrichtlinie Abweichungen zugelassen sind.

8 Bekanntmachung

Diese Förderrichtlinie tritt am Tag nach der Veröffentlichung im Bundesanzeiger in Kraft.

Bonn, den 15. Juli 2014

Bundesministerium für Bildung und Forschung
Im Auftrag
Dr. Detmer