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Bekanntmachung : Datum:

des Bundesministeriums für Bildung und Forschung von Richtlinien über die Förderung zum Themenfeld „Vor-Ort-Analytik mit photonischen Verfahren für den Einsatz in den Lebenswissenschaften“ im Rahmen des Förderprogramms „Photonik Forschung Deutschland“

Vom 16.04.2014

Die Sicherung einer bezahlbaren Gesundheitsversorgung und einer sauberen Umwelt ist eine der vordringlichsten Aufgaben des Staates. Diese Aufgabe wird in Zukunft noch erheblich an Bedeutung gewinnen. Gründe dafür sind die Zunahme von Volkskrankheiten u. a. aufgrund des demografischen Wandels sowie die Umweltbelastung infolge der zunehmenden Industrialisierung. Die Forschungsaktivitäten der letzten Jahre haben gezeigt, dass Systeme, die auf photonischen Verfahren basieren, das Potenzial besitzen, Gesundheits- und Umweltdaten schnell und flexibel zu erfassen. Daher ist die Photonik schon heute ein unverzichtbarer Bestandteil von Messverfahren in Medizin, Umweltanalytik, Biotechnologie und Lebensmittelkontrolle.

Viele photonische Verfahren sind erforscht und werden z. B. stationär, zentral im Labor erfolgreich eingesetzt. Um den Anwendungsbereich dieser Verfahren für eine Vor-Ort-Analytik zu erweitern, sind jedoch in vielen Fällen mobile, im Idealfall miniaturisierte Systeme erforderlich. Solche Systeme wären z. B. in der Notfallmedizin, in Krankenhäusern, in Arztpraxen und im Homecare-Bereich von großem Nutzen. Auf Grund ihrer Flexibilität sind sie aber auch zum flächendeckenden Umweltmonitoring beispielsweise bei der Detektion von Schadstoffen in Luft, Trink- und Abwasser sowie bei Bodenkontaminationen sehr gut geeignet.

Mit dieser Fördermaßnahme verfolgt das Bundesministerium für Bildung und Forschung (BMBF) das Ziel, durch die Unterstützung anwendungsorientierter Forschungsaktivitäten den Transfer vom Labor in die Anwendungsbereiche zu beschleunigen. Medizin, Umwelt- und Lebensmittelanalytik sowie Biotechnologie sollen angepasste bzw. neue Lösungen zur Verfügung gestellt werden, um für die kommenden Herausforderungen in den Bereichen Gesundheitsversorgung, Lebensmittelversorgung, Umweltschutz und Biotechnologie gerüstet zu sein.

1 Zuwendungszweck, Rechtsgrundlage

1.1 Zuwendungszweck

Demografischer Wandel, Globalisierung und fortschreitendes wirtschaftliches Wachstum stellen die modernen Industriegesellschaften vor neue Herausforderungen. Zur Sicherung der Lebensgrundlagen und der Lebensqualität müssen insbesondere in den Bereichen Medizin, Umweltmonitoring und Lebensmittelqualität Analysedaten schnell und umfassend erhoben werden, biotechnologische Produktionseinrichtungen verlangen nach neuen Verfahren zur Prozessüberwachung. In den genannten Bereichen ist die Verfügbarkeit von schnellen Analyseverfahren, die zeitnah zuverlässige Ergebnisse z. B. über Vitalparameter, chemische Zusammensetzungen oder die Konzentration spezifischer anorganischer oder organischer Partikel liefern, eine zentrale Voraussetzung.

Photonische Verfahren sind in der Lage, diese technologischen Anforderungen zu erfüllen. Sie werden beispielsweise seit Jahren für die chemische und biochemische Analytik eingesetzt und ständig weiterentwickelt. Flexibilität, Geschwindigkeit und hohe Genauigkeit zeichnen diese Verfahren aus. Dabei ist das Potenzial dieser Verfahren noch lange nicht ausgeschöpft. Forschung und Entwicklung (FuE) stehen vor neuen Herausforderungen, insbesondere hinsichtlich Messgeschwindigkeit, Selektivität und Sensitivität von Vor-Ort-Analysen. Lösungsansätze bieten Optische Technologien, z. B. auch in Kombination mit Biochemie, Nanotechnologie; Mikrofluidik und Informationstechnologie.

Neben der Kombination mit Verfahren aus anderen Technologiebereichen eröffnen die Miniaturisierung von aktiven und passiven Komponenten sowie die Automatisierung von Verfahren der photonisch basierten Vor-Ort-Analytik neue Anwendungsfelder und die Möglichkeit, entsprechende Systeme kostengünstig herzustellen. Bereits heute haben Innovationen aus den optischen Technologien in den Lebenswissenschaften erhebliche wirtschaftliche Bedeutung und sichern Arbeitsplätze in Deutschland.

Das BMBF will mit der Fördermaßnahme kooperative, vorwettbewerbliche Verbundprojekte unterstützen, die zu völlig neuen oder wesentlich verbesserten technischen Lösungen für Anwendungen insbesondere in den Bereichen Medizin, Umwelt- und Lebensmittelanalytik sowie Prozessanalytik in der Biotechnologie führen und gleichzeitig ein großes Marktpotenzial haben. Kennzeichen der Projekte sind ein hohes Risiko und eine besondere Komplexität der Forschungsaufgabe. Für eine Lösung sind in der Regel inter- und multidisziplinäres Vorgehen und eine enge Zusammenarbeit von Unternehmen, Hochschulen und außeruniversitären Forschungseinrichtungen erforderlich. Vorhaben sollen entlang der Wertschöpfungskette strukturiert sein. Die Verbundstruktur soll insbesondere die notwendige Zusammenarbeit zwischen Technologieentwicklern und Anwendern widerspiegeln. Vor diesem Hintergrund hat das BMBF die vorliegende Förderinitiative „Vor-Ort-Analytik mit photonischen Verfahren für den Einsatz in den Lebenswissen­schaften“ erarbeitet. Die Fördermaßnahme ist Bestandteil des Förderprogramms „Photonik Forschung Deutschland“ (http://www.photonikforschung.de) und damit Teil der High-Tech-Strategie der Bundesregierung. Sie zielt auf Innovation und Wachstum in Deutschland. Die inländische Verwertung der Projektergebnisse hat daher besondere Bedeutung.

Im Zentrum der geförderten Arbeiten sollen FuE-Aktivitäten zu innovativen photonischen Verfahren für die schnelle, gegebenenfalls mobile Analytik in den Bereichen Medizin, Umweltanalytik, Biotechnologie und Lebensmittelkontrolle stehen. Die Arbeiten sollen sich klar von Aktivitäten abgrenzen, die im Bereich der Gesundheitswirtschaft gefördert werden.

Da Innovations- und Beschäftigungsimpulse gerade auch von Unternehmensgründungen ausgehen, sind solche Gründungen im Anschluss an die Projekt-Förderung des BMBF erwünscht. Der High-Tech-Gründerfonds der Bundesregierung bietet hierzu Unterstützung an. Weitere Informationen finden sich unter http://www.high-tech-gruenderfonds.de.

1.2 Rechtsgrundlage

Vorhaben können nach Maßgabe dieser Richtlinien, der BMBF-Standardrichtlinien für Zuwendungen auf Ausgaben- bzw. Kostenbasis und der Verwaltungsvorschriften zu den §§ 23, 44 der Bundeshaushaltsordnung (BHO) durch Zuwendungen gefördert werden. Ein Rechtsanspruch auf Gewährung einer Zuwendung besteht nicht. Der Zuwendungsgeber entscheidet auf Grund seines pflichtgemäßen Ermessens im Rahmen der verfügbaren Haushaltsmittel. Ein­gereichte Projektvorschläge stehen zueinander im Wettbewerb.

2 Gegenstand der Förderung

Im Zentrum dieser Fördermaßnahme stehen Analyseverfahren auf der Basis photonischer Technologien, die sich für den Vor-Ort-Einsatz eignen und z. B. in folgenden Bereichen eingesetzt werden:

  • mobile, schnelle, zuverlässige und kostengünstige Verfahren zur patientennahen Diagnostik, z. B. zur Prävention, Diagnose, Therapie- und Verlaufskontrolle:
    • photonische Verfahren für das on-line-Monitoring während der Behandlung bzw. des medizinischen Eingriffs,
    • Aufnahme physiologischer Parameter mit optischen Verfahren,
    • Beurteilung von Biopsien,
    • Nachweis prädikativer und prognostischer Marker in Körperflüssigkeiten zur Erkennung individueller Dispositionen für die personalisierte Therapie und
    • Vor-Ort-Analytik für Schnelltests in Krankenstationen, Arztpraxen und Apotheken;
  • schnelle Analytik zur Detektion und räumlichen Eingrenzung von Epidemie- und Pandemieherden, Seuchenschutz etc.:
    • schneller, zuverlässiger Nachweis der Erreger und
    • kostengünstige, robuste und hochspezifische Verfahren, die auch in wenig entwickelten Regionen der Welt einsetzbar sind („Eine-Welt-Diagnostik“);
  • Analyse der Belastung von Luft, Wasser und Boden mit
    • Mikroorganismen und/oder
    • umwelt- und gesundheitsschädlichen Substanzen;
  • schnelle Analyse der Qualität von Lebensmitteln:
    • Nachweis von Schadstoffen bei der Lebensmittelproduktion und im Trinkwasser und
    • Kontrolle der Haltbarkeit bzw. des Frischezustands von Lebensmitteln;
  • Analytik für die Kontrolle biotechnologischer Prozesse:
    • Verfahren für die Analyse in stark streuenden Medien und
    • Verfahren für die nicht-invasive Bioprozessanalytik.

Großes Potenzial bzw. großer Handlungsbedarf besteht vor allem bei:

  • der Miniaturisierung von photonischen Komponenten für die Vor-Ort-Analytik,
  • der Entwicklung von Konzepten, die Komponenten für eine preisgünstige Massenfertigung geeignet machen,
  • der Kombination von photonischen Verfahren mit anderen Technologien wie z. B der Mikrofluidik oder der Nanotechnologie mit dem Ziel, miniaturisierte Einwegsysteme für die schnelle Vor-Ort-Diagnostik zu entwickeln,
  • der Integration von optischen Analyse- und Sensorfunktionen in Therapiewerkzeuge,
  • der Integration von optischen Sensoren in biologische bzw. biofunktionalisierte Implantate,
  • der Erforschung schneller Inspektionsverfahren zur lückenlosen Untersuchung von Gewebearealen,
  • der Erforschung anwendungsspezifischer chipbasierter Technologieplattformen für die miniaturisierte Spektroskopie und
  • der Abstimmung von Auswerteverfahren auf die Erfordernisse der Vor-Ort-Analytik.

3 Zuwendungsempfänger

Die Förderung zielt auf industriegeführte FuE-Verbundprojekte ab. Die Vorhaben sollen entlang der Wertschöpfungskette strukturiert sein. Antragsberechtigt sind Unternehmen der gewerblichen Wirtschaft (mit Sitz und überwiegender Ergebnisverwertung in Deutschland), Hochschulen und außeruniversitäre Forschungseinrichtungen. Forschungseinrichtungen, die gemeinsam von Bund und Ländern grundfinanziert werden, kann nur unter bestimmten Voraussetzungen eine Projektförderung bewilligt werden.

Eine Förderung von Einzelvorhaben sowie von Verbundvorhaben allein zwischen wissenschaftlichen Partnern ist nicht beabsichtigt. Die Beteiligung kleiner und mittlerer Unternehmen (KMU) ist ausdrücklich erwünscht und wird bei der Projektbegutachtung berücksichtigt.

4 Zuwendungsvoraussetzungen

Die Partner eines Verbundprojekts haben ihre Zusammenarbeit in einer Kooperationsvereinbarung zu regeln. Einzelheiten können einem Merkblatt des BMBF, Vordruck 01101, entnommen werden. In der Kooperationsvereinbarung ist eine Klausel vorzusehen, nach der Unternehmen für die Nutzung der FuE-Ergebnisse von Forschungseinrichtungen ein marktübliches Entgelt zahlen. Für jedes Verbundprojekt ist ein Koordinator zu benennen, der in der Regel von einem industriellen Partner zu stellen ist.

Antragsteller sollen sich, auch im eigenen Interesse, mit dem EU-Forschungsrahmenprogramm vertraut machen und prüfen, ob das beabsichtigte Vorhaben spezifische europäische Komponenten aufweist und damit eine ausschließliche oder ergänzende EU-Förderung möglich ist. Das Ergebnis dieser Prüfung soll im Antrag auf nationale Fördermittel kurz dargestellt werden.

5 Art und Umfang, Höhe der Zuwendung

Zuwendungen können im Wege der Projektförderung als nicht rückzahlbare Zuschüsse gewährt werden.

Bemessungsgrundlage für Zuwendungen an Unternehmen der gewerblichen Wirtschaft sind die zuwendungsfähigen projektbezogenen Kosten, die in der Regel – je nach Anwendungsnähe des Vorhabens – bis zu 50 % anteilfinanziert werden können. Nach BMBF-Grundsätzen wird eine angemessene Eigenbeteiligung – grundsätzlich mindestens 50 % der entstehenden zuwendungsfähigen Kosten – vorausgesetzt. Die Bemessung der jeweiligen Förderquote muss den Gemeinschaftsrahmen der EU-Kommission für staatliche FuE-Beihilfen berücksichtigen. Dieser Gemeinschaftsrahmen lässt für KMU eine differenzierte Bonusregelung zu, die gegebenenfalls zu einer höheren Förderquote führen kann. Im Rahmen des Förderprogramms „Photonik Forschung Deutschland“ kann KMU ein Bonus in Höhe von 10 %-Punkten zusätzlich zur Förderquote gewährt werden. Es kommt die KMU-Definition gemäß Empfehlung der EU-Kommission vom 6. Mai 2003 zur Anwendung2.

Bemessungsgrundlage für Hochschulen, Forschungs- und Wissenschaftseinrichtungen und vergleichbare Institutionen sind die zuwendungsfähigen projektbezogenen Ausgaben (bei Helmholtz-Zentren und der Fraunhofer-Gesellschaft die zuwendungsfähigen projektbezogenen Kosten), die unter bestimmten Voraussetzungen bis zu 100 % gefördert werden können; zuzüglich gegebenenfalls anwendbarer Projektpauschale.

Es wird erwartet, dass sich Unternehmen der gewerblichen Wirtschaft im Hinblick auf die Umsetzungsnähe ent­sprechend ihrer Leistungsfähigkeit an den Aufwendungen der Hochschulen und öffentlich finanzierten Forschungseinrichtungen angemessen beteiligen, sofern letztere als Verbundpartner mitwirken. Als angemessen gilt, wenn in Summe über den Verbund eine Eigenbeteiligung der Verbundpartner in Höhe von mindestens 50 % an den Gesamtkosten/-ausgaben des Verbundprojekts erreicht wird. Dazu ist gegebenenfalls eine Kompensation zwischen den Partnern erforderlich, so dass eine Verbundförderquote von maximal 50 % (zuzüglich gegebenenfalls zu gewährender Boni für KMU sowie gegebenenfalls in den Aufwendungen von Hochschulen enthaltener Projektpauschalen) erreicht wird.

6 Sonstige Zuwendungsbestimmungen

Bestandteil eines Zuwendungsbescheides auf Kostenbasis werden grundsätzlich die Nebenbestimmungen für Zu­wendungen auf Kostenbasis des BMBF an Unternehmen der gewerblichen Wirtschaft für FuE-Vorhaben (NKBF98).

Bestandteil eines Zuwendungsbescheids auf Ausgabenbasis werden die Allgemeinen Nebenbestimmungen für Zu­wendungen zur Projektförderung (ANBest-P) und die Besonderen Nebenbestimmungen für Zuwendungen des BMBF zur Projektförderung auf Ausgabenbasis (BNBest-BMBF98).

Die eingereichten Projektvorschläge stehen untereinander im Wettbewerb.

7 Verfahren

7.1 Einschaltung eines Projektträgers und Anforderung von Unterlagen

Die Projektskizzen sind einzureichen beim vom BMBF beauftragten Projektträger:
VDI Technologiezentrum GmbH
– Projektträger Photonik, Optische Technologien –
z. Hd. Frau Anke auf´m Kamp
VDI-Platz 1
40468 Düsseldorf

Die VDI Technologiezentrum GmbH ist außerdem Ansprechpartnerin für alle Fragen zur Abwicklung der Bekannt­machung.

Für die genannten Themenfelder stehen Ihnen folgende Ansprechpartner zur Verfügung:

„Mobile, schnelle, zuverlässige und kostengünstige Verfahren zur patientennahen Diagnostik“ und
„Schnelle Analytik zur Detektion und räumlichen Eingrenzung von Epidemie- und Pandemieherden“
Dr. Hasan Kar
Telefon: 02 11/62 14-4 53
Telefax: 02 11/62 14-1 59
E-Mail: kar@vdi.de

„Analyse der Belastung von Luft, Wasser und Boden“,
„Schnelle Analyse der Qualität von Lebensmitteln“ und
„Analytik für die Kontrolle biotechnologischer Prozesse“
Martin Sellhorst
Telefon: 02 11/62 14-5 79
Telefax: 02 11/62 14-1 59
E-Mail: sellhorst@vdi.de

Vordrucke für Förderanträge, Richtlinien, Merkblätter, Hinweise und Nebenbestimmungen können unter der Internetadresse https://foerderportal.bund.de/easy/easy_index.php?auswahl=easy_formulare&formularschrank=bmbf abgerufen oder unmittelbar beim Projektträger angefordert werden.

Zur Erstellung förmlicher Förderanträge (siehe Nummer 7.2.2) nutzen Sie bitte das Portal „easy-Online“. Es ist auf allen Systemen im Browser barrierefrei nutzbar. Sie erreichen das easy-Online-Portal im Internet unter folgender Adresse: https://foerderportal.bund.de/easyonline

7.2 Förderverfahren

7.2.1 Vorlage und Auswahl von Projektskizzen

Das Förderverfahren ist zweistufig. In der ersten Stufe sind zunächst dem Projektträger VDI Technologiezentrum GmbH schriftlich unter der oben angegebenen Anschrift und in elektronischer Form (poc@vdi.de) Projektskizzen vorzulegen. Hierbei ist die Skizze im PDF-Format einzureichen. Tabellen sind in Kopie ergänzend im xlsx-Format vorzulegen. Die Vorlagefrist endet am 31. Juli 2014.

Der Skizze ist ein Anschreiben zur Einreichung beizulegen, auf dem Vertreter aller Verbundpartner mittels rechts­verbindlicher Unterschrift die Kenntnisnahme sowie die Richtigkeit der in der Skizze gemachten Angaben – insbesondere zur geplanten Ergebnisverwertung – bestätigen. Die Verbundpartner müssen sich in einer grundsätzlichen Übereinkunft auf einen Verbundkoordinator einigen. Dieser ist Ansprechpartner gegenüber dem Projektträger.

Die Vorlagefrist gilt nicht als Ausschlussfrist. Verspätet eingehende Projektskizzen können aber möglicherweise nicht mehr berücksichtigt werden. Aus der Vorlage einer Projektskizze kann kein Rechtsanspruch auf Forschungsförderung abgeleitet werden. Die Verbundpartner reichen, vertreten durch den Koordinator, eine gemeinsame, begutachtungsfähige Projektskizze im Umfang von maximal 15 DIN-A4-Seiten (ohne Deckblatt und Tabellenanlagen, Schriftart Arial, Schriftgrad 12, Zeilenabstand 1,5) beim Projektträger ein.

Bitte reichen Sie für die elektronische Fassung folgende Dateien ein und benennen Sie diese wie folgt:

Dateiinhalt Vorlage Dateiname
(AKRONYM Großbuchstaben, ohne Leer- und Sonderzeichen.)
Vollständige Verbundskizze
gemäß unten stehender Gliederung
17_12_2012_Muster_
Skizze_Verbundprojekt.docx
AKRONYM_
Verbundskizze.pdf
(PDF-Format)
Informationen zu Verbundpartnern
und Finanzen
Verbundpartner_und_Finanzen.xlsx AKRONYM_Verbundpartner_und_
Finanzen.xls

Die genannten Vorlagen finden Sie im Internet auf der Webseite: http://www.photonikforschung.de/foerderung/formulare/vditz/

Die Skizze muss alle notwendigen Informationen enthalten, die das BMBF benötigt, um zu prüfen, ob das Vorhaben förderwürdig ist und ob an seiner Durchführung ein erhebliches Bundesinteresse besteht. Dazu muss die Skizze eine in sich geschlossene, nachvollziehbare Darstellung des konkreten Lösungswegs enthalten.

Die Projektskizze muss im Einzelnen eine Darstellung mit folgender auch in der oben genannten Vorlage 17_12_2012_Muster_Skizze_Verbundprojekt.docx aufgeführten Gliederung enthalten:

Deckblatt

  • mit dem Titel „Skizze eines Verbundprojekts“
  • Vermerk „(zur vertraulichen Behandlung)“
  • zur Bekanntmachung „Vor-Ort-Analytik mit photonischen Verfahren für den Einsatz in den Lebenswissenschaften“
  • Verbundtitel und AKRONYM (Großbuchstaben, ohne Leer- und Sonderzeichen)
  • Verbundkoordinator (Name, Institution, Adresse, Telefon, Fax, E-Mail)

Tabelle Verbundpartner_und_Finanzen.xlsx

Zusammenfassung des Projektvorschlags (eine Seite)

  • Ziel des Verbundprojekts: Welches Problem soll gelöst werden?
  • Innovation dieses Verbundprojekts: Was ist neu?
  • Lösungsweg und Beiträge der Teilvorhaben dazu: Wie soll das Problem gelöst werden?
  • Verwertung der Ergebnisse: Wer setzt die Ergebnisse wie um?

Verbundskizze

1 Ziele

1.1 Motivation und Gesamtziel des Verbunds

1.2 Wissenschaftliche und technische Arbeitsziele des Verbunds und angestrebte Innovationen

2 Aktueller Stand von Wissenschaft und Technik

2.1 Stand von Wissenschaft und Technik

2.2 Neuheit und Attraktivität des Lösungsansatzes

2.3 Bestehende Schutzrechte (eigene und Dritter)

2.4 Bisherige Arbeiten der Verbundpartner (insbesondere Auflistung beantragter und laufender öffentlich geförderter Forschungsprojekte unter Angabe von Förderkennzeichen und Akronym)

3 Beschreibung des Arbeitsplans

3.1 Arbeitsinhalte

3.2 Zeitplan

3.3 Netzplan, Übergabepunkte und Meilensteine

4 Verwertungsplan

4.1 Wirtschaftliche Erfolgsaussichten/Risiken

4.2 Wissenschaftliche und/oder technische Erfolgsaussichten/Risiken

4.3 Wissenschaftliche und wirtschaftliche Anschlussfähigkeit, Ergebnisverwertung nach Projektende

5 Notwendigkeit der Förderung

Es steht den Antragstellern frei, weitere Punkte anzufügen, die ihrer Auffassung nach für eine Beurteilung ihres Vorschlags von Bedeutung sind. Eine förmliche Kooperationsvereinbarung ist für die erste Phase (Projektskizze) noch nicht erforderlich, jedoch sollten die Partner die Voraussetzungen dafür schaffen, bei Aufforderung zur förmlichen Antragstellung (zweite Phase, siehe unten) eine förmliche Kooperationsvereinbarung zeitnah zum Projektbeginn (siehe Nummer 4) treffen zu können. Verbundpartner, deren Vorhaben von Industriepartnern mitfinanziert werden, müssen die Höhe der vorgesehenen Drittmittel angeben.

Die eingegangenen Projektskizzen werden nach folgenden Kriterien bewertet:

  • Fachlicher Bezug zur Förderbekanntmachung,
  • Risiken und Innovationshöhe des wissenschaftlich-technischen Konzepts,
  • Technische, wirtschaftliche und gesellschaftliche Bedeutung,
  • Qualität des Projektkonsortiums, Abdeckung der Wertschöpfungskette,
  • Qualität und Belastbarkeit des Verwertungskonzepts und
  • Einbeziehung von KMU.

Das BMBF und der Projektträger behalten sich vor, sich bei der Bewertung der vorgelegten Projektskizzen durch eine unabhängige Expertenrunde beraten zu lassen. Auf der Grundlage der Bewertung werden die für eine Förderung vorgesehenen Verbundprojekte ausgewählt. Das Ergebnis der Auswahlrunde bezüglich der jeweiligen Skizze wird dem Verbundkoordinator durch den Projektträger mitgeteilt. Die Partner, die an einer Skizze beteiligt sind, werden über den Koordinator informiert.

7.2.2 Vorlage förmlicher Förderanträge und Entscheidungsverfahren

In der zweiten Verfahrensstufe werden die Partner positiv bewerteter Projektskizzen aufgefordert, in Abstimmung mit dem vorgesehenen Verbundkoordinator einen förmlichen Förderantrag vorzulegen, über den nach abschließender Prüfung entschieden wird.

Für die Bewilligung, Auszahlung und Abrechnung der Zuwendung sowie für den Nachweis und die Prüfung der Verwendung und die gegebenenfalls erforderliche Aufhebung des Zuwendungsbescheids und die Rückforderung der gewährten Zuwendung gelten die Verwaltungsvorschriften zu § 44 BHO sowie die §§ 48 bis 49a des Verwaltungs­verfahrensgesetzes, soweit nicht in diesen Förderrichtlinien Abweichungen zugelassen sind.

8 Inkrafttreten

Diese Förderrichtlinien treten mit dem Datum ihrer Veröffentlichung im Bundesanzeiger in Kraft.
Bonn, den 16. April 2014

Bundesministerium für Bildung und Forschung
Im Auftrag
Dr. Schlie-Roosen

1 https://foerderportal.bund.de/easy/module/easy_formulare/download.php?datei=219
2 https://foerderportal.bund.de/easy/module/easy_formulare/download.php?datei=220