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Bekanntmachung : Datum:

des Bundesministeriums für Bildung und Forschung von Richtlinien zur Förderung der strategischen Positionierung von Fachhochschulen (FH) mit Blick auf europäische Forschungsthemen sowie der Erhöhung der Sichtbarkeit von FH in Europa – EU-Strategie-FH –

Vom 21.03.2014

Von Forschung und Entwicklung gehen wesentliche Impulse für die Wohlstandssicherung und Innovationsfähigkeit unserer Gesellschaft aus. Dazu tragen im deutschen Wissenschaftssystem u. a. die FH bei, die über ein hohes anwendungsnahes Forschungs- und Entwicklungspotenzial für den Wissens- und Technologietransfer in Unternehmen verfügen. Auf nationaler Ebene unterstützt das Bundesministerium für Bildung und Forschung (BMBF) durch das Programm „Forschung an Fachhochschulen“ die anwendungsorientierte Forschung an FH. Innerhalb des europäischen Forschungsraums schöpfen die FH ihr Forschungspotenzial jedoch noch zu wenig aus. Die Beteiligung der FH an den bisherigen europäischen Forschungsrahmenprogrammen ist vergleichsweise niedrig: Lediglich 25 % aller FH haben sich am 7. Europäischen Forschungsrahmenprogramm beteiligt; Universitäten dagegen zu mehr als 75 %.

Das Europäische Rahmenprogramm für Forschung und Innovation „Horizont 2020“ legt einen Schwerpunkt auf die Innovationsorientierung von Projekten zur Begegnung gesellschaftlicher Herausforderungen. Es bietet somit insbesondere den FH mit ihren stark anwendungsbezogenen Forschungsschwerpunkten zukünftig größere Chancen auf eine Förderung.

Eine wesentliche Voraussetzung für eine erfolgreiche und nachhaltige FH-Beteiligung an „Horizont 2020“ ist die Entwicklung darauf ausgerichteter Strategien auf Institutionenebene.

Diese Bekanntmachung sowie die Bekanntmachung „EU-Antrag-FH“ sollen die FH sowohl strategisch als auch ­themenspezifisch auf die Herausforderungen des neuen europäischen Rahmenprogramms für Forschung und Innovation „Horizont 2020“ mit dem Ziel einstellen, ihr bestehendes Forschungspotenzial im europäischen Forschungsraum besser auszunutzen.

1 Zuwendungszweck, Rechtsgrundlage

1.1 Zuwendungszweck

Das Programm „Horizont 2020“ bietet mit seiner anwendungsnahen Innovationsausrichtung sowie der verstärkten KMU*-Förderung zusätzliche Chancen für FH. Um eine erfolgreiche Beteiligung von FH an „Horizont 2020“ und damit auch eine Erhöhung der Sichtbarkeit der FH im europäischen Forschungsraum mittelfristig sicherzustellen, soll die Weiterentwicklung und Schärfung entsprechender Strategien an forschungsstarken FH gefördert werden.

Zur konzeptionellen Ausgestaltung solcher Strategien an diesen FH legt das BMBF hiermit einen Ideenwettbewerb auf. Gefördert werden von der FH-Leitung vorzulegende Konzepte, die darlegen, mit welchen Maßnahmen sich die FH strategisch – d. h. organisatorisch und/oder thematisch – auf „Horizont 2020“ einstellen und gleichzeitig eine bessere Sichtbarkeit ihrer Institution im europäischen Forschungsraum erreichen wollen.

1.2 Rechtsgrundlage

Die Förderung erfolgt auf der Grundlage einer Bund-Länder-Vereinbarung vom 28. Juni 2013 nach Artikel 91 Buchstabe b des Grundgesetzes zur Förderung der Fachhochschulforschung. Vorhaben können nach Maßgabe dieser Bekanntmachung, der BMBF-Standardrichtlinien für Zuwendungen auf Ausgabenbasis und der Verwaltungsvorschriften zu den §§ 23, 44 der Bundeshaushaltsordnung (BHO) durch Zuwendungen gefördert werden. Ein Rechtsanspruch auf Gewährung einer Zuwendung besteht nicht. Der Zuwendungsgeber entscheidet nach pflichtgemäßem Ermessen im Rahmen der verfügbaren Haushaltsmittel.

2 Gegenstand der Förderung, Fördervoraussetzungen im Einzelnen

Die FH sollen im Rahmen des Ideenwettbewerbs Konzepte vorlegen, die auf bereits bestehende europäische Aktivitäten aufbauen und die nachhaltig zur Strategieentwicklung und -schärfung der FH mit Hinblick auf die Herausforderung des europäischen Forschungsraums beitragen.

Im Ergebnis dieser Strategiekonzepte wird erwartet, dass die FH einerseits wenn möglich mehr – erfolgreiche – Anträge als bisher bei der EU einreichen und andererseits nachhaltige Strukturen und Netzwerke innerhalb der FH oder mit anderen Forschungseinrichtungen aufbauen, mit denen die FH im europäischen Forschungsraum sichtbarer werden.

2.1 Gefördert im Sinne dieser Bekanntmachung werden nur Strategiekonzepte von FH, die folgende Voraussetzungen erfüllen:

  • Die FH kann bereits internationale/europäische Aktivitäten belegen.
  • Die FH verfügt bereits in Grundzügen über internationale Kontakte und fachliche Netzwerke, die die Basis für den Auf- bzw. Ausbau eines europäischen Netzwerks bilden können.
  • An der FH existieren Erfahrungen in der Antragstellung im 7. Forschungsrahmenprogramm der EU.
  • Die FH beteiligt sich bereits an EU-Aktivitäten, bspw. an Technologieplattformen, Public-Private-Partnerships, Roadmaps.
  • Die FH besitzt mindestens einen Forschungsschwerpunkt, der in das zu entwickelnde Strategiekonzept eingebunden wird.
  • An der FH werden seit dem 1. Januar 2012 mindestens drei bundes- und/oder EU-finanzierte Projekte in dem ausgewiesenen Forschungsschwerpunkt bzw. den ausgewiesenen Forschungsschwerpunkten durchgeführt.

2.2 Ferner müssen die FH mit dem Strategiekonzept den zu generierenden Mehrwert dieses Konzepts für die eigene Organisation und das Forschungsprofil der FH sowie konzeptionelle Ideen zur Sicherstellung der Nachhaltigkeit der durch diese Förderung initiierten Strukturen bzw. Entwicklungen darstellen.

3 Zuwendungsempfänger

Antragsberechtigt sind staatliche und staatlich anerkannte FH in Deutschland.

4 Zuwendungsvoraussetzungen

Die zuwendungsrechtlichen Bewilligungsvoraussetzungen sind in den Verwaltungsvorschriften zu § 44 BHO geregelt.

5 Art, Umfang und Höhe der Zuwendung

Jede antragsberechtigte FH kann im Rahmen dieser Bekanntmachung nur ein Konzept einreichen.

Die Umsetzung der Konzepte wird innerhalb eines bis zu zweijährigen Förderzeitraums im Rahmen der Projektförderung unterstützt.

Zuwendungen werden im Wege der Projektförderung als nicht rückzahlbare Zuschüsse gewährt. Bemessungsgrundlage sind die zuwendungsfähigen projektbezogenen Ausgaben, die bis zu 100 % gefördert werden können (Vollfinanzierung). Es werden nur strategisch ausgerichtete Vorhaben gefördert, deren Fördervolumen 150 000 Euro nicht überschreitet.

Im Rahmen der Konzepte können Maßnahmen gefördert werden, mit denen sich die FH strategisch auf „Horizont 2020“ einstellen, z. B.:

  • Aktivitäten zum Auf- bzw. Ausbau struktureller und organisatorischer Rahmenbedingungen, z. B. durch Einrichtung einer koordinierenden Beratungs-/Unterstützungsfunktion für die EU-Antragstellung oder Vernetzung mit regional bereits vorhandenen derartigen Beratungsstellen anderer Institutionen,
  • Vernetzung bestehender Forschungsschwerpunkte, z. B. mit dem Ziel, diese europäisch/international auszurichten oder eine forschungsorientierte Europa- bzw. Internationalisierungsstrategie zu entwickeln,
  • Maßnahmen, die den Ausbau und den fachübergreifenden Erfahrungsaustausch der FH-eigenen Netzwerke erhöhen, bspw. durch die Etablierung von Forschungsgruppen,
  • Maßnahmen, mit denen die FH als potenzieller Partner bei der EU-Antragstellung sichtbarer und präsenter wird, bspw. durch die Etablierung regionaler Kooperationen und Netzwerke mit Unternehmen und Praxispartnern oder die Teilnahme an Partneringaktivitäten und -portalen,
  • öffentlichkeitswirksame Maßnahmen, die die Sichtbarkeit der FH in Europa fördern, z. B. Vernetzung auf internationalen Veranstaltungen und Fachkongressen.

Diese Auflistung ist exemplarisch, gefördert werden können auch weitere innovative Ideen.

Zuwendungsfähig sind nur diejenigen Ausgaben, die unmittelbar mit dem Projekt in Zusammenhang stehen. Nicht zuwendungsfähig sind z. B. Ausgaben für Grundausstattung oder Infrastrukturleistungen (siehe BMBF-Vordruck 0027 „Richtlinien für Zuwendungsanträge auf Ausgabenbasis“).

Es ist vorgesehen, die im Rahmen des Ideenwettbewerbs geförderten FH miteinander zu vernetzen sowie den Transfer der Konzepte im Rahmen einer Abschlussveranstaltung anzustoßen. Demnach sind Ausgaben für Reisen zur Teilnahme an einem Netzwerktreffen sowie der Abschlussveranstaltung einzuplanen.

6 Sonstige Zuwendungsbestimmungen

Bestandteil eines Zuwendungsbescheids auf Ausgabenbasis werden die Allgemeinen Nebenbestimmungen für Zuwendungen zur Projektförderung (ANBest-P) und die Besonderen Nebenbestimmungen für Zuwendungen des BMBF zur Projektförderung auf Ausgabenbasis (BNBest-BMBF98).

7 Verfahren

7.1 Einschaltung eines Projektträgers

Das BMBF hat den Projektträger Jülich (PtJ) mit der Durchführung dieser Maßnahme, der Koordinierung des Begutachtungsverfahrens und der Betreuung der einzelnen Projekte einschließlich der Auswertung und Erfolgskontrolle beauftragt:

Projektträger Jülich (PtJ)
Fachbereich Forschung an Fachhochschulen (PtJ BIO8)
Forschungszentrum Jülich GmbH
52425 Jülich

http://www.ptj.de/forschung_fachhochschulen

Ansprechpartnerinnen sind:

Frau Irina Kobrin

Telefon: 0 24 61/61-39 26
E-Mail: i.kobrin@fz-juelich.de

Frau Dr. Marion Karrasch-Bott

Telefon: 0 24 61/61-62 45
E-Mail: m.karrasch@fz-juelich.de

7.2 Antragstellung/Kriterien der Förderentscheidung

Das Auswahlverfahren ist einstufig angelegt.

7.2.1 Vorlage, Begutachtung und Auswahl von Anträgen

In diesem Verfahren ist der Antrag über das Internetportal pt-outline gemäß den dort hinterlegten Hinweisen ( https://www.pt-it.de/ptoutline/application/EU_STRATEGIE_FH )

bis zum 16. Juni 2014, 23.59 Uhr

einzureichen. Verbindliche Anforderungen (u. a. eine Formatvorlage für die Vorhabenbeschreibung) sind dort ebenfalls niedergelegt.

Das Einreichen des Antrags bei pt-outline erfolgt durch Ausfüllen der dort hinterlegten online-Formulare und das Hochladen einer zip-Datei. Diese Datei muss folgende Dokumente beinhalten:

  1. Den formulargebundenen Förderantrag (Antrag auf Gewährung einer Bundeszuwendung auf Ausgabenbasis – AZA).

    Dieser ist unter Nutzung des elektronischen Antragssystems „easy-AZA“ zu erstellen ( easy ). Unter folgendem Link https://foerderportal.bund.de/easy/easy_index.php?auswahl=easy_formulare&formularschrank=bmbf können auch Richtlinien, Merkblätter, Hinweise, FAQ zur Projektpauschale und Nebenbestimmungen abgerufen werden. Die von der „easy“-Software erzeugte elektronische Version des ausgefüllten AZA-Antrags (pdf-Datei) muss der zip-Datei beigefügt werden.
  2. Das im Antrag generierte AZA 6.

    Die Seite ist rechtsverbindlich von der FH-Leitung zu unterschreiben und einzuscannen, um daraus eine pdf-Datei zu erstellen. Diese pdf-Datei muss als „AZA 6_Name der Hochschule.pdf“ benannt werden.
  3. Die Vorhabenbeschreibung inkl. Anlagen.

    Die Datei ist entsprechend den unten aufgeführten Vorgaben zu erstellen, in eine pdf-Datei umzuwandeln und mit „Vorhabenbeschreibung_Name der Hochschule.pdf“ zu benennen.

Darüber hinaus ist die vollständige Vorhabenbeschreibung nach erfolgter elektronischer Einreichung in Papierform zusammen mit dem in „easy“ erstellten und von der FH-Leitung unterzeichneten Antrag (Originalunterlagen, einfache Ausfertigung)

bis zum 30. Juni 2014

dem Projektträger einzureichen.

Aus der Vorlage eines Projektantrags kann kein Rechtsanspruch auf eine Förderung abgeleitet werden. Nur vollständige Anträge inkl. Vorhabenbeschreibungen (vollständige zip-Datei bestehend aus elektronischem „easy“-AZA-Antrag als pdf-Datei, pdf-Datei des rechtsverbindlich unterschriebenen AZA 6 und pdf-Datei der Vorhabenbeschreibung sowie alle Unterlagen in Papierform), die zu den oben genannten Terminen beim Projektträger eingegangen sind, können zur Begutachtung zugelassen werden. Anträge, die den aufgeführten Anforderungen nicht genügen, werden nicht berücksichtigt.

Die Vorhabenbeschreibung darf einen Umfang von 10 Seiten nicht überschreiten (zuzüglich Anlagen). Dabei ist die in pt-outline und auf der Internetseite des PtJ ( http://www.ptj.de/fachhochschulen-eu-strategie-fh ) hinterlegte Formatvorlage zwingend zu verwenden (10 Seiten, Schriftart Arial, Schriftgröße 11, einfacher Zeilenabstand, zuzüglich Anlage siehe unten). Die Vorhabenbeschreibung muss wie folgt gegliedert sein:

  1. Forschungskompetenz der FH (z. B. entsprechendes Forschungsprofil sowie Forschungsschwerpunkte der FH) in relevanten Themengebieten für „Horizont 2020“,
  2. internationale Kontakte, nationale und internationale Drittmittelerfahrung, gegebenenfalls bisherige Beteiligung an den Forschungsrahmenprogrammen der EU (Antragstellungen, bewilligte Projekte) sowie an EU-Aktivitäten,
  3. bereits vorhandene beratende/unterstützende Strukturen, die genutzt werden sollen (an der FH und auch darüber hinaus),
  4. Darstellung des Bedarfs für das hier vorgelegte Konzept inkl. Darstellung der innovativen Maßnahmen zur strate­gischen Positionierung der FH mit Blick auf „Horizont 2020“ und Erhöhung der Sichtbarkeit der eigenen Einrichtung im europäischen Forschungsraum,
  5. erwarteter Mehrwert für die FH aufgrund der europäischen Zusammenarbeit,
  6. tabellarischer Arbeits- und Zeitplan für das Vorhaben, sowie Finanzierungsplan.
  7. Die Nachhaltigkeit des Konzepts ist besonders zu berücksichtigen. Die FH muss entsprechende konzeptionelle Überlegungen in einer Absichtserklärung zur nachhaltigen Verankerung der im Vorhaben erarbeiteten Maßnahmen und Strategien beifügen. Diese Absichtserklärung ist mit rechtsverbindlicher Unterschrift als Anlage einzureichen.

Hinsichtlich dieser Voraussetzungen sind seitens der FH nachvollziehbare Nachweise in Form von bspw. Publikationen, Projektangaben inkl. Förderkennziffern, Inaussichtstellungen von Fördermitteln, Einträgen in Datenbanken, Interessenbekundungen zu erbringen. Diese Nachweise sind als Anlagen beizufügen. Weitere Details sind den FAQs ( http://www.ptj.de/fachhochschulen-eu-strategie-fh ) zu entnehmen.

7.2.2 Entscheidungsverfahren

Die eingegangenen Anträge werden unter Beteiligung eines externen Gutachtergremiums u. a. nach folgenden Kriterien bewertet:

  • Umfang der Erfüllung der Fördervoraussetzungen (Forschungsschwerpunkte, laufende Projekte, internationale Erfahrung und Kontakte), Nachvollziehbarkeit der Bedarfslage,
  • Qualität und Originalität des Strategiekonzepts, Effektivität und Mehrwert des Konzepts im Hinblick auf die angestrebte verstärkte EU-Antragsgenerierung,
  • Transferfähigkeit des Konzepts/der Maßnahmen nach Abschluss der Förderung und Grad der Nachhaltigkeit der geplanten Maßnahmen.

Auf der Grundlage der Bewertungen des Gutachtergremiums werden die für eine Förderung geeigneten Anträge vom BMBF ausgewählt. Das BMBF entscheidet nach Qualitätsgesichtspunkten und auf der Basis der verfügbaren Haushaltsmittel über die Bewilligung der Anträge. Das Auswahlergebnis wird den teilnehmenden FH schriftlich mitgeteilt. Die teilnehmenden FH haben keinen Rechtsanspruch auf Rückgabe ihrer eingereichten Projektanträge.

Für die Bewilligung, Auszahlung und Abrechnung der Zuwendung sowie für den Nachweis und die Prüfung der Verwendung und die gegebenenfalls erforderliche Aufhebung des Zuwendungsbescheids und die Rückforderung der gewährten Zuwendung gelten die Verwaltungsvorschriften zu § 44 BHO sowie die §§ 48 bis 49a des Verwaltungsverfahrensgesetzes.

7.3 Berichtspflicht

Ergänzend zum Schlussbericht nach BNBest-BMBF 98 werden Berichte der FH-Leitung mit folgendem Inhalt erwartet:

  • Darstellung der Projektdurchführung und Bewertung der Aktivitäten sowie der Ergebnisse,
  • Darstellung der aktuellen Position und künftigen Aktivitäten der FH zu „Horizont 2020“ und des Mehrwerts des Konzepts,
  • SWOT-Analyse aus Sicht der FH im Hinblick auf zukünftige Antragstellungen im EU-Bereich, weitere Empfehlungen zur Profilbildung und internationalen Netzwerkbildung von FH zur Unterstützung von Antragstellungen in „Horizont 2020“ („lessons learned“).
  • Ein Verwertungsplan nach BNBest-BMBF 98 Anlage 2 zu Nummer 3.2 wird im Regelfall nicht vollumfänglich erstellt werden können. Die Verwertung soll zwei Jahre nach Projektende im Rahmen einer Evaluierung der Fördermaßnahme überprüft werden. Hierzu ist im Sinne der Verwertung eine aktualisierte Darstellung der Projektergebnisse vorzulegen, insbesondere im Vergleich zu den Ergebnissen nach Projektende: Konnte mittelfristig eine Verbesserung der Sichtbarkeit auf EU-Ebene und der Einreichungs- und Erfolgsrate bei EU-Anträgen erzielt werden? Welche Rahmenbedingungen haben das Ergebnis positiv sowie negativ beeinflusst?

8 Bekanntmachung

Diese Förderrichtlinie tritt am Tag nach der Veröffentlichung im Bundesanzeiger in Kraft.

Bonn, den 21. März 2014

Bundesministerium für Bildung und Forschung
Im Auftrag
Dr. Detmer

KMU = kleine und mittlere Unternehmen