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Bekanntmachung : Datum:

des Bundesministeriums für Bildung und Forschung von Richtlinien über die Förderung zum Themenfeld „Zivile Sicherheit – Fit für Europa (Call Now)“ im Rahmen des Programms „Forschung für die zivile Sicherheit 2012 bis 2017“ der Bundesregierung

Vom 27.12.2013

Seit dem Start des Europäischen Sicherheitsforschungsprogramms im Jahr 2007 arbeiten deutsche Akteure gemeinsam mit internationalen Partnern in Forschungsverbünden zusammen, um die zivile Sicherheit auch auf europäischer Ebene zu erhöhen. Die Fortführung dieser Aktivitäten erfolgt im europäischen Rahmenprogramm für Forschung und Innovation (Horizont 2020, Laufzeit 2014 bis 2020) in der eigenständigen Herausforderung „Sichere Gesellschaften – Schutz der Freiheit und Sicherheit Europas und seiner Bürger".

Eine Analyse der Beteiligung deutscher Antragsteller im 7. Forschungsrahmenprogramm zeigt, dass im Bereich der Beteiligung von Unternehmen aus Deutschland im Vergleich zu anderen Mitgliedsstaaten noch großes Wachstumspotenzial besteht. Auch sind deutsche Behörden und Organisationen mit Sicherheitsaufgaben (BOS) im Europäischen Sicherheitsforschungsprogramm noch unterrepräsentiert.

Die Förderrichtlinie „Zivile Sicherheit - Fit für Europa (Call Now)" soll dazu beitragen, BOS und kleine und mittlere Unternehmen der gewerblichen Wirtschaft (KMU) in der Phase der Ausarbeitung eines Antrags für Horizont 2020 zu unterstützen, um durch eine erhöhte Beteiligung bisher ungenutztes Potenzial zu aktivieren.

1 Zuwendungszweck, Rechtsgrundlage

1.1 Zuwendungszweck

Um BOS und KMU zu einer Antragstellung im Rahmen von Horizont 2020 zu ermutigen, bietet das Bundesministerium für Bildung und Forschung (BMBF) die Förderung der Unterstützungsmaßnahme „Call Now“ an.

1.2 Rechtsgrundlage

Vorhaben können nach Maßgabe dieser Richtlinien und der Verwaltungsvorschriften (VV) zu §§ 23, 44 der Bundeshaushaltsordnung (BHO) durch Zuwendungen gefördert werden. Ein Rechtsanspruch auf Gewährung einer Zuwendung besteht nicht. Der Zuwendungsgeber entscheidet nach pflichtgemäßem Ermessen im Rahmen der verfügbaren Haushaltsmittel.
Die geplante Projektförderung erfüllt die Voraussetzungen der Verordnung (EG) Nr. 800/2008 der Kommission vom 6. August 2008 zur Erklärung der Vereinbarkeit bestimmter Gruppen von Beihilfen mit dem Gemeinsamen Markt (AGVO) (Abl. [EU1] L 214 vom 9.8.2008, S. 3) und ist demnach im Sinne von Artikel 107 Absatz 3 des Vertrags über die Arbeitsweise der Europäischen Union (AEUV) mit dem Gemeinsamen Markt vereinbar und von der Anmeldepflicht nach Artikel 108 Absatz 3 AEUV freigestellt.
Die nach diesen Richtlinien förderfähigen Vorhaben fallen unter 2FEuI -Beihilfen gemäß Artikel 1 Absatz 1 Buchstabe g AGVO, soweit die Zuwendungsempfänger Unternehmen im Sinne des Artikels 107 AEUV sind.
Gemäß Artikel 1 Absatz 6a AGVO werden einem Unternehmen, das einer Rückforderungsanordnung aufgrund einer früheren Kommissionsentscheidung zur Feststellung der Rechtswidrigkeit und Unvereinbarkeit einer Beihilfe mit dem Gemeinsamen Markt nicht Folge geleistet hat, keine Einzelbeihilfen gewährt.

2 Gegenstand der Förderung

Gefördert wird die Unterstützungsmaßnahme „Call Now" in Form von Einzelvorhaben.
Ziel des Instruments „Call Now" ist die finanzielle Unterstützung von Endnutzern und KMU bei den umfangreichen Arbeiten zur Erstellung eines Antrags in der Herausforderung „Sichere Gesellschaften – Schutz der Freiheit und Sicherheit Europas und seiner Bürger" des europäischen Rahmenprogramms Horizont 2020. Diese Maßnahme richtet sich an Endnutzer und KMU, die primär die Koordination eines EU-Projektes anstreben. Im Einzelfall können auch deutsche Endnutzer und KMU eine Förderung erhalten, die sich als Partner umfangreich an einem Antrag beteiligen möchten.

3 Zuwendungsempfänger

Antragsberechtigt sind BOS sowie KMU mit Sitz in Deutschland.

4 Zuwendungsvoraussetzungen

Förderfähig sind Vorhaben, die inhaltlich unter die Vorbereitungsmaßnahme „Call Now" fallen. Sie müssen einen direkten Bezug zu einem für das Jahr 2014 zur Ausschreibung avisierten Topic der Herausforderung „Sichere Gesellschaften" in Horizont 2020 aufweisen.

Die für die Jahre 2014 und 2015 zur Ausschreibung in der Herausforderung „Sichere Gesellschaften" vorgesehenen Topics können Sie unter folgendem Link einsehen: . Bitte beachten Sie, dass eine Antragstellung im Rahmen dieser Bekanntmachung nur mit Bezug auf Topics erfolgen kann, die für die Ausschreibung in 2014 avisiert sind. Zur Vorbereitung auf die für das Jahr 2015 vorgesehenen Topics ist eine gesonderte Fördermaßnahme geplant.
Die seitens des BMBF ausgewählten Anträge werden in organisatorischer und fachlicher Hinsicht durch die Nationale Kontaktstelle Sicherheitsforschung (NKS) begleitet, um eine enge Koordination mit weiteren Maßnahmen zur Unterstützung deutscher Antragsteller zu gewährleisten.
Der zu erstellende Antrag soll in den verschiedenen Phasen der Erstellung zur Kommentierung vorgelegt und Überarbeitungsanregungen in den folgenden Versionen umgesetzt werden.
Die Förderung ist ausgeschlossen, soweit für denselben Zweck bei anderen öffentlichen Stellen weitere Zuwendungen beantragt werden.

5 Art und Umfang, Höhe der Zuwendung

Die Zuwendungen können im Wege der Projektförderung als nicht rückzahlbare Zuschüsse gewährt werden.
Bemessungsgrundlage für BOS sind die zuwendungsfähigen projektbezogenen Ausgaben, die individuell bis zu 100 % gefördert werden können.
Bemessungsgrundlage für Zuwendungen an KMU sind die zuwendungsfähigen projektbezogenen Ausgaben, die in der Regel - je nach Anwendungsnähe des Vorhabens - bis zu 60 % anteilfinanziert werden können. Nach BMBF-Grundsätzen wird eine angemessene Eigenbeteiligung - grundsätzlich mindestens 40 % der entstehenden zuwendungsfähigen Ausgaben - vorausgesetzt.
Die Bemessung der jeweiligen Förderquote muss die AGVO berücksichtigen. Es findet die KMU-Definition der EU Anwendung ( https://foerderportal.bund.de/easy/module/easy_formulare/download.php?datei=220 ).
Zuwendungsfähige Ausgaben sind projektbezogene

  • Personalausgaben:
    Personalausgaben für bekanntes Personal in tatsächlich entstandener Höhe. Für nicht bekanntes Personal sind Obergrenzen zu beachten, die beim Projektträger erfragt werden können (siehe Nummer 7.1).
  • sächliche Verwaltungsausgaben:
    Ausgaben für Verbrauchsmaterial, Geschäftsbedarf, Literatur, Post- und Fernmeldegebühren sowie Druckarbeiten dürfen mit 10 % der Gesamtsumme der Personalausgaben pauschal veranschlagt und summarisch im Verwendungsnachweis ausgewiesen werden.
  • Ausgaben für Reisen:
    Für projektbezogene Reisen der Antragstellerin/des Antragstellers und externer Personen kann ein Ansatz von 10 % der Gesamtsumme der Personalausgaben pauschal veranschlagt werden. Abrechnungsfähig sind nur die tatsächlich entstandenen Reiseausgaben.
  • Ausgaben für Workshops:
    Notwendige und angemessene Ausgaben für die Durchführung von einem Workshop, für den ein Ansatz von 2 500,- Euro pauschal beantragt werden kann. Ein höherer Ansatz ist möglich, bedarf jedoch der Vorlage einer detaillierten Kalkulation. In beiden Fällen können nur die tatsächlich entstandenen zuwendungsfähigen Ausgaben abgerechnet werden.

Die Förderungshöhe ist auf höchstens 25 000,- Euro bei einer Projektlaufzeit von längstens drei Monaten begrenzt.

6 Sonstige Zuwendungsbestimmungen

Bestandteil eines Zuwendungsbescheides werden die Allgemeinen Nebenbestimmungen für Zuwendungen zur Projektförderung und die Besonderen Nebenbestimmungen für Zuwendungen des BMBF zur Projektförderung auf Ausgabenbasis sowie die Allgemeinen Nebenbestimmungen für Zuwendungen zur Projektförderung an Gebietskörperschaften und Zusammenschlüsse von Gebietskörperschaften.
Der Verwendungsnachweis besteht aus einem zahlenmäßigen Nachweis und einem Sachbericht. Er ist unverzüglich nach Erfüllung des Zuwendungszwecks, spätestens jedoch einen Monat nach Ende der Laufzeit des Vorhabens vorzulegen.

  1. Der zahlenmäßige Nachweis (mit Anlage "Aufstellung der Ausgaben für Verwaltung, Reisen und Workshop") gilt zugleich als Zahlungsanforderung.
  2. Als Schlussbericht (Sachbericht als Teil des Verwendungsnachweises) sind Auszüge des bei der EU eingereichten Antrags vorzulegen, aus denen das Vorhabenthema, die beantragte Fördersumme, Kurzfassung des Vorhabens sowie die Anschriften der Koordinatorin / des Koordinators und der Mitantragsteller hervorgehen.

Dem Verwendungsnachweis ist die Eingangsbestätigung der EU beizufügen. Sobald die Entscheidung der EU über den dort eingereichten Antrag vorliegt, hat der Zuwendungsempfänger den Projektträger VDI Technologiezentrum GmbH über das Ergebnis schriftlich zu informieren.
Die Auszahlung der Zuwendung erfolgt nach Prüfung des vollständigen Verwendungsnachweises.

7. Verfahren

7.1 Einschaltung eines Projektträgers und Anforderung von Unterlagen

Mit der Abwicklung der Förderrichtlinie hat das BMBF folgenden Projektträger beauftragt:
VDI Technologiezentrum GmbH
Projektträger Sicherheitsforschung
VDI-Platz 1
40468 Düsseldorf

Ansprechpartner:
Dr. Lars Winking
Telefon: 02 11/62 14 - 3 23
Telefax: 02 11/62 14 - 4 84
E-Mail: winking@vdi.de

Zur Erstellung von Projektskizzen ist in jedem Fall der Vordruck zu verwenden, der unter http://www.sifo.de/de/nationale-foerderung-in-der-sicherheitsforschung-1696.html oder beim Projektträger VDI Technologiezentrum (siehe oben) abgerufen werden kann. Weitere Hinweise, Richtlinien, Merkblätter und Nebenbestimmungen können unter https://foerderportal.bund.de/easy abgerufen werden.

7.2 Zweistufiges Auswahlverfahren

Das Auswahlverfahren ist zweistufig angelegt.

7.2.1 Vorlage und Auswahl von Projektskizzen

In der ersten Verfahrensstufe sind dem Projektträger VDI Technologiezentrum GmbH
bis spätestens zum 28. Februar 2014
zunächst konzeptionelle, gut verständliche und ohne weitere Hilfsmittel nachvollziehbare Projektskizzen in schriftlicher Form auf dem Postweg (Anschrift siehe Nummer 7) und parallel dazu in elektronischer Form über das Internetportal www.vdi.de/tz-pt online vorzulegen. Die Vorlagefrist gilt nicht als Ausschlussfrist. Verspätet eingehende Projektskizzen können aber möglicherweise nicht mehr berücksichtigt werden.
Die begutachtungsfähige Projektskizze soll maximal zehn DIN-A4-Seiten (inkl. Anlagen, Schriftgrad 12) umfassen. Die für eine Beteiligung an der Förderrichtlinie benötigten Informationen sind über das oben angegebene Internetportal verfügbar.

In der Projektskizze werden die geplanten Tätigkeiten innerhalb der Maßnahme „Call Now" unter engem Bezug zu dem geplanten EU-Vorhaben beschrieben. Dazu ist die folgende Gliederung zu verwenden:

1 Ziele
1.1 Gesamtziel des Vorhabens
Kurzdarstellung des geplanten EU-Vorhabens unter Angabe des voraussichtlichen Koordinators und weiterer bereits bekannter Partner
Darlegung der nationalen und europäischen Bezüge des geplanten EU-Vorhabens, insbesondere des fachlichen Bezugs zu einem für das Jahr 2014 avisierten Thema der bevorstehenden Ausschreibungen in der Herausforderung „Sichere Gesellschaften" in Horizont 2020.
Kurzdarstellung der Aufgaben und Arbeiten der Antragstellerin/des Antragstellers im Rahmen des geplanten EU-Vorhabens.
1.2 Bezug des Vorhabens zu den förderpolitischen Zielen
Kurzdarstellung insbesondere hinsichtlich der Förderrichtlinie „Zivile Sicherheit - Fit für Europa (Call Now)"
1.3 Arbeitsziele des Vorhabens
Darstellung der Arbeiten zur Erstellung des EU-Antrags

2 Stand von Wissenschaft und Technik sowie eigene Arbeiten
2.1 Stand von Wissenschaft und Technik
hinsichtlich des geplanten EU-Vorhabens
2.2 Bestehende Schutzrechte (eigene und Dritter)
hinsichtlich des geplanten EU-Vorhabens
2.3 Bisherige Arbeiten des Interessenten
hinsichtlich des geplanten EU-Vorhabens

3 Ausführliche Beschreibung des Arbeitsplans / Vorhabenbezogene Ressourcenplanung
Darstellung der Arbeitspakete

4 Verwertungsplan
4.1 Wirtschaftliche Erfolgsaussichten
hinsichtlich des geplanten EU-Vorhabens
4.2 Wissenschaftliche Erfolgsaussichten
hinsichtlich des geplanten EU-Vorhabens
4.3 Wissenschaftliche und wirtschaftliche Anschlussfähigkeit
hinsichtlich des geplanten EU-Vorhabens

5 Arbeitsteilung/Zusammenarbeit mit Dritten
Darstellung der Zusammenarbeit mit weiteren Partnern zur Ausarbeitung des EU-Antrags Darstellung der Einbindung der NKS Sicherheitsforschung in die Antragsvorbereitung

6 Notwendigkeit der Zuwendung

7 Finanzierungsplan
Darstellung der Ausgaben und des Förderbedarfs aufgeschlüsselt nach Personalausgaben zzgl. Pauschale für sächliche Verwaltungsausgaben sowie Ausgaben für Reisen und ggf. einen Workshop

Antragstellerinnen/Antragsteller, deren Vorhaben von Industriepartnern oder von anderen Stellen mitfinanziert werden, müssen die Höhe der vorgesehenen Drittmittel angeben. Aus der Vorlage einer Projektskizze kann ein Rechtsanspruch auf Förderung nicht abgeleitet werden.

Die eingegangenen Projektskizzen werden nach folgenden Kriterien bewertet:

  1. eindeutiger fachlicher Bezug zu einem der für das Jahr 2014 avisierten Themen der Ausschreibungen in der Herausforderung „Sichere Gesellschaften" in Horizont 2020,
  2. Beitrag zum Ziel der Förderrichtlinie „Zivile Sicherheit - Fit für Europa (Call Now)",
  3. Exzellenz des geplanten EU-Vorhabens,
  4. Ganzheitlichkeit, Umsetzbarkeit und Angemessenheit der Arbeiten zur Erstellung des EU-Antrags,
  5. Exzellenz des Interessenten.

Dabei sind die Kriterien a) und b) notwendige Bedingungen für die Förderfähigkeit einer Projektskizze. Nichterfüllung führt zur Ablehnung der Projektskizze.
Auf der Grundlage der Bewertung werden die für eine Förderung geeigneten Projektskizzen ausgewählt. Die Entscheidung des BMBF - das Auswahlergebnis - wird den Skizzeneinreichern vom Projektträger schriftlich mitgeteilt. Das BMBF behält sich vor, sich bei der Bewertung der vorgelegten Projektskizzen durch unabhängige Experten beraten zu lassen.
Ein Rechtsanspruch auf Rückgabe einer eingereichten Projektskizze besteht nicht.

7.2.2 Vorlage förmlicher Förderanträge und Entscheidungsverfahren

In der zweiten Verfahrensstufe werden die Skizzeneinreicher bei positiv bewerteten Projektskizzen aufgefordert, einen förmlichen Förderantrag einschließlich einer detaillierten, auf der Projektskizze basierenden Vorhabenbeschreibung vorzulegen, über den nach abschließender Prüfung durch das BMBF entschieden wird.
Für die Bewilligung, Auszahlung und Abrechnung der Zuwendung, den Nachweis und die Prüfung der Verwendung, die ggf. erforderliche Aufhebung des Zuwendungsbescheides und die Rückforderung der gewährten Zuwendung gelten die VV zu § 44 BHO sowie die §§ 48 bis 49a des Verwaltungsverfahrensgesetzes.

8 Inkrafttreten

Diese Förderrichtlinien treten mit dem Datum ihrer Veröffentlichung im Bundesanzeiger in Kraft und enden mit Ablauf der Förderperiode im Jahr 2015.
Bonn, den 27. Dezember 2013
Bundesministerium
für Bildung und Forschung
Im Auftrag
Eckhart Curtius

1EU = Europäische Union

2FEuI = Forschung, Entwicklung und Innovation