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Bekanntmachung : Datum:

des Bundesministeriums für Bildung und Forschung der Förderrunde 2014 zur Förderlinie Qualifizierung von Ingenieurnachwuchs an Fachhochschulen IngenieurNachwuchs – Kooperative Promotionen im Rahmen des Programms „Forschung an Fachhochschulen“

Deutschland ist eines der leistungsstärksten Industrieländer weltweit. Unser Wohlstand basiert auf Innovationen, die in enger Zusammenarbeit von Wissenschaft und Wirtschaft entstehen. Die Bundesregierung ist bestrebt, die wissenschaftliche und technologische Wettbewerbsfähigkeit Deutschlands zu sichern und weiter auszubauen und hat deshalb ihre Forschungsaktivitäten in der Hightech-Strategie 2020 auf wesentliche gesellschaftliche Bedarfsfelder ausgerichtet. Dazu sind gut ausgebildete Fachkräfte sowie erstklassige Forschung und Entwicklung unerlässlich. Fachhochschulen (FH) sind hierbei ideale Partner für Unternehmen, insbesondere für kleine und mittlere Unternehmen (KMU). FH bilden ihre Studierenden praxisorientiert aus und ihre industrienahe Forschungskompetenz trägt dazu bei, innovative Ansätze wissenschaftlich fundiert bis zur Marktreife zu entwickeln.

1. Zuwendungszweck und Rechtsgrundlage

1.1 Zuwendungszweck

Das Bundesministerium für Bildung und Forschung (BMBF) unterstützt im Rahmen des Programms „Forschung an Fachhochschulen“ die forschungs- und praxisnahe Qualifizierung von Ingenieuren durch die Förderlinie IngenieurNachwuchs.
Um dieses Ziel zu erreichen, werden innovative FuE-Vorhaben gefördert, die in Zusammenarbeit mit der Wirtschaft und Partnern aus der universitären und außeruniversitären Wissenschaft durchgeführt werden und kooperative Promotionen als Teil der Qualifizierung enthalten. Damit unterstützt das BMBF auch die Verbesserung der Kooperation und die Durchlässigkeit der Hochschularten untereinander.

1.2 Rechtsgrundlage

Die Förderung erfolgt auf der Grundlage einer Bund-Länder-Vereinbarung vom 28.06.2013 nach Art. 91 b GG zur Förderung der Fachhochschulforschung. Vorhaben können nach Maßgabe dieser Bekanntmachung, der BMBF-Standardrichtlinien für Zuwendungen auf Ausgabenbasis und der Verwaltungsvorschriften zu §§ 23, 44 Bundeshaushaltsordnung (BHO) durch Zuwendungen gefördert werden. Ein Rechtsanspruch auf Gewährung einer Zuwendung besteht nicht. Der Zuwendungsgeber entscheidet nach pflichtgemäßem Ermessen im Rahmen der verfügbaren Haushaltsmittel.

2. Gegenstand der Förderung

Kernziel der Förderlinie IngenieurNachwuchs ist – in Zusammenarbeit mit einer oder mehreren Universitäten – der Auf- bzw. Ausbau von ingenieurwissenschaftlichen Forschungsnachwuchsgruppen im Rahmen von anwendungsorientierten FuE-Projekten, die in Kooperation mit Partnern der gewerblichen Wirtschaft, insbesondere kleinen und mittleren Unternehmen, durchgeführt werden. Forschungsvorhaben aus den Wirtschaftswissenschaften können nur als Teil eines Verbundvorhabens (mit mehreren FH oder FH-intern, s. u. Punkt 4) gefördert werden, wenn der inhaltliche Schwerpunkt des Verbunds eindeutig den Ingenieurwissenschaften zuzuordnen ist.

Für jedes Vorhaben eines Verbundes ist mindestens eine kooperative Promotion vorzusehen. Zudem sollen die FuE-Projekte dazu dienen, das Forschungsprofil oder einen ausgewählten Forschungsschwerpunkt einer FH zu stärken bzw. dessen Entwicklung zu unterstützen. Die ingenieurwissenschaftlichen FuE-Projekte zeichnen sich durch eine große Anwendungsnähe, ein hohes wirtschaftliches Potential und eine über den Stand der Technik hinausgehende wissenschaftlich-technische Herausforderung aus.

Es gibt zwei Einreichungsfristen: Zur ersten Einreichungsfrist (November 2013) können Skizzen zu den beiden Bedarfsfeldern der Hightech-Strategie der Bundesregierung (www.bmbf.de/de/6618.php):

  1. KLIMA/ENERGIE
  2. MOBILITÄT

eingereicht werden. Zur zweiten Einreichungsfrist (März 2014) können Skizzen zu den drei folgenden Bedarfsfeldern vorgelegt werden:

  1. GESUNDHEIT/ERNÄHRUNG
  2. KOMMUNIKATION
  3. SICHERHEIT

2.1 Fördervoraussetzungen im Einzelnen

2.1.1

Diese Förderlinie richtet sich an FH mit einschlägiger Forschungsexpertise in den unter Punkt 2 genannten Bedarfsfeldern. Eine Projektskizze muss eindeutig einem Bedarfsfeld zugeordnet werden und darf nur einmal innerhalb dieser Förderrunde eingereicht werden. Bei Verbundvorhaben, sowohl mit mehreren FH, als auch innerhalb einer FH (s. u. Punkt 4), gelten diese Beschränkungen pro Projektleiter.

2.1.2

Im Rahmen des FuE-Projekts ist einerseits die Einbindung von mindestens einem Promovenden zur Durchführung einer kooperativen Promotion vorzusehen. Um die Durchführung der kooperativen Promotion/en im Rahmen des Projektes sicherzustellen, ist seitens der kooperierenden Universität zunächst eine aussagekräftige Interessensbekundung vorzulegen.
Spätestens ein Jahr nach Laufzeitbeginn ist eine verbindliche Vereinbarung zwischen FH und Universität vorzulegen, die seitens der Universität Aussagen enthalten soll zur Einbindung des/r Fachhochschulprofessors/in möglichst als Zweitgutachter und eine konkrete Darstellung der seitens des/r Promovenden für die Zulassung zum Promotionsverfahren erforderlichen bzw. zu erbringenden Leistungen (Scheine, Kurse etc., s. auch Punkt 5.). Bei Verbundvorhaben, sowohl mit mehreren FH, als auch innerhalb einer FH (s. u. Punkt 4), gelten diese Regelungen pro Projektleiter.

2.1.3

Andererseits ist zwischen FH und mindestens einem kooperierendem Unternehmen im Rahmen des FuE-Projektes eine Wissenschafts-Praxis-Kooperation (WPK) vorzusehen, um den Anwendungsbezug und den Wissens- und Ergebnistransfer sichtbar zu verbessern. Die konkrete Zusammenarbeit der Partner, z. B. gemeinsame Arbeitspakete, Einbindung des Promovenden sowie ggf. von Studierenden und weiteren wissenschaftlichen Mitarbeitern seitens der/des Unternehmen(s) und inhaltlich/fachliche Beteiligung und ggf. finanzielle Beteiligungen sind darzustellen. Zur Skizzeneinreichung muss seitens der/des Unternehmenspartner/s eine dementsprechend aussagekräftige Interessensbekundung vorgelegt werden. Der Nutzen für den/die Kooperationspartner und die Intensität des Wissens-/Technologietransfers müssen klar erkennbar sein.
Finanzielle Beteiligungen insbesondere des Kooperationspartners bzw. der Kooperationspartner aus der gewerblichen Wirtschaft an den Projektausgaben sind erwünscht und werden im Gesamtfinanzierungsplan als Drittmittel des FuE-Projektes berücksichtigt (Förderquote). Beiträge in Form geldwerter Leistungen können ebenfalls in der Skizze dargestellt werden. Skizzen zu Vorhaben mit finanzieller Beteiligung Dritter haben Vorrang gegenüber Skizzen gleicher Qualität ohne finanzielle Beteiligung.

2.1.4

Nachwuchskonzept: Für die geplante Nachwuchsförderung ist ein Konzept vorzulegen. Es soll insbesondere aufzeigen, wie die fachliche und organisatorische Nachwuchsbetreuung erfolgen soll und wie die Nachwuchsförderung auch dazu beitragen kann, die Schärfung bzw. Weiterentwicklung des eigenen Forschungsprofils der FH zu unterstützen (siehe auch Leitfaden zum Nachwuchskonzept auf der Internetseite des Projektträgers http://www.ptj.de/fachhochschulen_ingenieurnachwuchs ).
Das Nachwuchskonzept sollte Angaben enthalten zur:

  1. fachlichen und organisatorischen Betreuung des Promovenden, der Studierenden und wissenschaftlichen Mitarbeiter, beispielsweise durch
    • strukturierte Doktorandenförderung der FH (fachliches Qualifizierungskonzept, Nutzung bzw. Etablierung von Graduierten- oder Promotionskollegs)
    • Einbindung weiterer Master-/Bachelor-Studenten/Zusammenarbeit im Rahmen des Forschungsvorhabens
  2. geplanten kooperativen Promotion (Universität, verantwortlicher Professor, geplantes Dissertationsthema mit seinem Bezug zum Forschungsprojekt)
  3. Zusammenarbeit mit den WPK-Partnern:
    Mentoring ist ein wirkungsvolles Instrument zur Nachwuchsförderung und Personalentwicklung. Eine individuelle und praxisnahe Begleitung auf dem Weg in die anwendungsorientierte Wissenschaft soll deswegen seitens der Wirtschaft aktiv durch ein eigenständiges Personalentwicklungskonzept unterstützt werden. Hierzu ist insbesondere die fachliche und organisatorische Mentoren-Betreuung des Promovenden und ggf. an dem Projekt beteiligter weiterer Studierender darzustellen.

2.1.5

Die Förderung soll auch dazu dienen, das Forschungsprofil bzw. einen Forschungsschwerpunkt der FH zu schärfen bzw. weiterzuentwickeln. Relevanz und Nutzen des FuE-Projektes für die zukünftige Ausrichtung und/oder Weiterentwicklung des Forschungsprofils bzw. des Forschungsschwerpunkts der FH sind schlüssig und nachvollziehbar darzustellen. Gefördert werden ausschließlich Vorhaben, die in das Forschungsprofil der FH eingebettet sind. Als Nachweis für ein solches Forschungsprofil oder einen solchen Forschungsschwerpunkt gilt die Existenz einer entsprechenden Einrichtung (z. B. An-Institut, Kompetenzzentrum) oder dreier Professuren, die innerhalb dieses Profils/Forschungsschwerpunktes forschen.
Bei Verbundvorhaben mit mehreren FH (s. u. Punkt 4) gelten diese Regelungen pro FH.

2.1.6

Das FuE-Projekt muss von einer Fachhochschulprofessorin oder einem Fachhochschulprofessor geleitet werden. Die konkrete fachliche Expertise sowie die Relevanz des Forschungsthemas im Kontext der Profilbildung bzw. –schärfung oder im Kontext einer Forschungsschwerpunktbildung der FH sind darzustellen.
Bei Verbundvorhaben (s. u. Punkt 4) gelten diese Regelungen pro Projektleiter.

2.1.7

Skizzen/Anträge, bei denen es sich ausschließlich oder primär um die Beschaffung von Geräten und Anlagen handelt, können nicht berücksichtigt werden.

3. Zuwendungsempfänger

Antragsberechtigt sind staatliche und staatlich anerkannte FH in Deutschland.

4. Zuwendungsvoraussetzungen

Antragsteller sollen sich – auch im eigenen Interesse – im Umfeld des national beabsichtigten Vorhabens mit dem EU-Forschungsrahmenprogramm vertraut machen. Sie sollen prüfen, ob das beabsichtigte Vorhaben spezifische europäische Komponenten aufweist und damit eine ausschließliche EU-Förderung möglich ist. Weiterhin ist zu prüfen, inwieweit im Umfeld des national beabsichtigten Vorhabens ergänzend ein Förderantrag bei der EU gestellt werden kann. Das Ergebnis der Prüfungen soll im Rahmen der Projektskizzenerstellung kurz dargestellt werden. Über die EU-Förderaktivitäten informieren und beraten die nationalen Kontaktstellen der Bundesregierung. Die Adressen der nationalen Kontaktstellen sind zu finden unter: Nationalen Kontaktstellen .

Nur bei Verbundprojekten (d. h. mehrere FH als Skizzensteller): Die Partner eines Verbundprojekts haben ihre Zusammenarbeit in einer Kooperationsvereinbarung zu regeln. Vor der Förderentscheidung muss eine grundsätzliche Übereinkunft über bestimmte vom BMBF vorgegebene Kriterien nachgewiesen werden. Einzelheiten können dem BMBF-Merkblatt - Vordruck 0110 entnommen werden:
Merkblatt Vordruck 0110 .

FH-interner Verbund (d. h. mehrere Projektleiter einer FH): Bilden mehrere Projektleiter innerhalb einer FH einen Verbund, bedarf dieser Verbund zwar keiner Kooperationsvereinbarung, aber der Benennung eines Verbundkoordinators.

5. Art, Umfang und Höhe der Zuwendung

Zuwendungen werden im Wege der Projektförderung als nicht rückzahlbare Zuschüsse gewährt.
Bemessungsgrundlage sind die zuwendungsfähigen projektbezogenen Ausgaben.
Jedes Vorhaben wird mit bis zu 100 % der zuwendungsfähigen Ausgaben gefördert, maximal jedoch mit 360.000 Euro. Beteiligt sich ein Partner finanziell an dem Projekt, können die Gesamtausgaben über 360.000 Euro hinausgehen, nicht aber die Zuwendung (Förderquote). Bei Verbundvorhaben, sowohl mit mehreren FH, als auch innerhalb einer FH, gelten diese Beschränkungen pro Projektleiter.
Als Projektlaufzeit sind maximal 48 Monate vorzusehen, vorausgesetzt, es liegt spätestens ein Jahr nach Beginn der Projektlaufzeit eine verbindliche Vereinbarung zwischen der FH und der kooperierenden Universität über die Durchführung der im FuE-Projekt bearbeiteten kooperativen Promotion/en vor. Wird dem BMBF bzw. dem Projektträger bis Ende des ersten Projektjahres keine belastbare Vereinbarung vorgelegt, wird der vorzeitige Abbruch der Förderung des Projekts geprüft.

Zur BMBF-Zuwendung wird bei Beantragung zusätzlich eine Projektpauschale in Höhe von 20% der Zuwendungssumme gewährt.

Zuwendungsfähig sind diejenigen Ausgaben, die unmittelbar mit dem Projekt in Zusammenhang stehen. Nicht zuwendungsfähig sind z. B. Studiengebühren oder Sozialbeiträge, sowie Ausgaben für Grundausstattung oder Infrastrukturleistungen (siehe hierzu auch BMBF-Vordruck 0027 „Richtlinien für Zuwendungsanträge auf Ausgabenbasis“).

Für die Förderlinie IngenieurNachwuchs können zudem nachfolgend genannte Ausgaben als zuwendungsfähig anerkannt werden:

  • Ausgaben für die (Lehr-)Vertretung von projektleitenden Fachhochschulprofessorinnen und -professoren bei einer Freistellung durch die Hochschulleitung, sofern diese nicht dem Stammpersonal zuzurechnen sind. Das schließt auch Maßnahmen ein, bei denen Professorinnen und Professoren vorübergehend in Forschungseinrichtungen außerhalb der Hochschulen tätig sind. Leistungen der Projektleitungen (z. B. in Form von Honoraren) werden jedoch nicht vergütet;
  • Ausgaben für die Vergabe von Forschungsaufträgen an Dritte (jedoch nicht an WPK-Partner, siehe Punkt 2.1.3) in begründeten Ausnahmefällen bis zu einer Höhe von maximal 10 Prozent der bewilligten Zuwendung (ohne Projektpauschale).

Notwendige Ausgaben für Patentanmeldungen und für Aktivitäten im Hinblick auf Normung und Standardisierung sind ebenfalls zuwendungsfähig und sollten im Finanzierungsplan berücksichtigt werden.

6. Sonstige Zuwendungsbestimmungen


Bestandteil des Zuwendungsbescheides auf Ausgabenbasis werden die „Allgemeinen Nebenbestimmungen für Zuwendungen zur Projektförderung“ (ANBest-P) und die „Besonderen Nebenbestimmungen für Zuwendungen des BMBF zur Projektförderung auf Ausgabenbasis“ (BNBest-BMBF98).

7. Verfahren

7.1 Einschaltung eines Projektträgers

Das BMBF hat den Projektträger Jülich (PtJ) mit der Durchführung des Programms „Forschung an Fachhochschulen“, der Koordinierung des Begutachtungsverfahrens und der Betreuung der einzelnen Projekte einschließlich der Auswertung und Erfolgskontrolle beauftragt:

Projektträger Jülich (PtJ)
Projektträgerschaft Forschung an Fachhochschulen
Forschungszentrum Jülich GmbH
52425 Jülich
http://www.ptj.de/forschung_fachhochschulen

Ansprechpartnerin ist:
Frau Anke Öhler
Tel. (030) 20199 - 555
Fax (030) 20199 – 470
Email: a.oehler@fz-juelich.de

7.2 Zweistufiges Auswahlverfahren

Das Auswahlverfahren für die Förderrunde 2014 ist zweistufig angelegt.

7.2.1 Vorlage, Begutachtung und Auswahl von Projektskizzen

In der ersten Verfahrensstufe sind dem Projektträger Jülich bis 25.11.2013 23:59 Uhr (Bedarfsfelder Klima/Energie und Mobilität) bzw. 24.03.2014 23:59 Uhr (Bedarfsfelder Gesundheit/Ernährung, Kommunikation und Sicherheit) elektronisch Projektskizzen über das Internet-Portal pt-outline gemäß den dort hinterlegten Hinweisen vorzulegen:

Verbindliche Anforderungen (u. a. eine Formatvorlage) sind dort niedergelegt. Darüber hinaus ist die vollständige Skizze nach erfolgter elektronischer Skizzeneinreichung in Papierform mit der Unterschrift des Projektleiters sowie der Fachhochschulleitung bis spätestens 02.12.2013 (Bedarfsfelder Klima/Energie und Mobilität) bzw. 31.03.2014 (Bedarfsfelder Gesundheit/Ernährung, Kommunikation und Sicherheit) beim Projektträger einzureichen.

Pro Projektleiter ist in dieser Förderrunde die Einreichung von nur einer Projektskizze möglich (zu den alternativen Möglichkeiten bei Projekten, die von erstberufenen Professoren bzw. Professorinnen geleitet werden sollen: Siehe die Bekanntmachung zur Förderlinie FHprofUnt (http://www.bmbf.de/foerderungen/22665.php) Gehen pro Projektleiter mehr als eine Skizze in Papierform ein, wird nur die zeitlich zuerst elektronisch eingereichte Skizze im weiteren Verfahren berücksichtigt.
Weitere Informationen finden sich auch in den FAQ zur Förderlinie IngenieurNachwuchs auf der Internetseite des Projektträgers ( http://www.ptj.de/fachhochschulen_ingenieurnachwuchs ).
Die Projektskizze muss einen konkreten Bezug zu den Kriterien dieser Bekanntmachung aufweisen und alle wesentlichen Aussagen zur Beurteilung und Bewertung der Angemessenheit der Zuwendung enthalten. Es wird empfohlen, bereits bei der Erstellung der Projektskizze Kontakt mit dem Projektträger Jülich aufzunehmen. Die Projektskizze muss – neben einem aussagekräftigen Projekttitel und einem einprägsamen Kurztitel – eine ausführliche Vorhabenbeschreibung mit folgenden Punkten enthalten:

  1. Ziele und Inhalte des Projektes (u. a. Stand der Wissenschaft und Technik, Neuheit des Lösungsansatzes, Patentlage (eigene Patente/Schutzrechte Dritter), Relevanz im Hinblick auf Normung und Standardisierung, wissenschaftlich-technisches und wirtschaftliches Risiko, zu erwartende Forschungsergebnisse), methodische Vorgehensweise, zeitlich gegliederter Arbeitsplan (Arbeitspakete, Meilensteine),
  2. Darstellung des zu schärfenden/vorhandenen Forschungsprofils bzw. des Forschungsschwerpunkts der FH (s. 2.1.5),
  3. entstehender Mehrwert durch das Forschungsprojekt im Hinblick auf die Entwicklung und Stärkung des angestrebten bzw. bestehenden Forschungsprofils/Forschungsschwerpunkts der FH (s. 2.1.5),
  4. Vorarbeiten und Kompetenzen der Projektleitung (inkl. Lebenslauf) sowie ggf. möglicher Mitarbeiter und hochschulinterner Forschungspartner;
  5. Hinweise zu vorgesehenen Verwertungen (insbesondere wirtschaftliche und wissenschaftlich-technische Erfolgsaussichten sowie Nutzungsmöglichkeiten); Anzahl geplanter Semester-, Bachelor-, Master- oder Diplomarbeiten und Anzahl geplanter kooperativer Promotionen;
  6. Nachwuchskonzept der FH und Mentoringkonzept der/des Partnerunternehmen(s) für die geplante Nachwuchsförderung (siehe 2.1.4);
  7. Zusammenarbeit mit den Kooperationspartnern (fachlich, personell, organisatorisch) hinsichtlich der Ausgangssituation, der Ziele, der Aufgabenverteilung sowie der Nutzung bzw. Verwertungsmöglichkeiten. Die Wissenschafts-Praxis-Kooperation ist im Arbeitsplan in Form von Arbeitspaketen und Verantwortlichkeiten auszuweisen (s. 2.1.3)
  8. Finanzierungsplan – ggf. mit Ausweis der Drittmittel der kooperierenden Unternehmen. Beiträge in Form geldwerter Leistungen sind gesondert, d. h. nicht im Finanzierungsplan, darzustellen;
  9. Benennung der zur Durchführung der kooperativen Promotion/en vorgesehenen Universität, des Doktorvaters, – soweit möglich – des/r Promotionsthemas/en und Benennung des/der Promovenden;
  10. Darstellung des Prüfungsergebnisses, ob eine ausschließliche EU-Förderung möglich ist oder ergänzend ein Förderantrag bei der EU gestellt werden kann (siehe 4.).

Die Vorhabenbeschreibung darf für Einzelskizzen einen Umfang von 15 Seiten nicht überschreiten (zzgl. Anlagen, s.u.). Für Skizzen für Verbundprojekte (sowohl mehrere FH, als auch FH-intern) sind zusätzliche Seiten für jeden zusätzlichen Partner zugelassen. Details sind der Formatvorlage zu entnehmen. Der Projektskizze müssen als Anlage individuelle Interessenbekundungen von jedem Kooperationspartner mit folgenden Informationen beigefügt werden:

  • Name, Anschrift und Rechtsform des/der Partner sowie Ansprechpartner;
  • Branche oder Arbeitsgebiet des/der Partner (bzw. Fachbereich, Fakultät oder Forschungsgebiet bei wissenschaftlichen Partnern);
  • Zahl der Beschäftigten (gilt nur für Partner aus der Wirtschaft);
  • Thema des vorgeschlagenen Projektes, Name der skizzenstellenden FH; und Name Projektleitung
  • Begründung zur Teilnahme bzw. Erläuterung des Interesses am geplanten Vorhaben;
  • Darstellung des Nutzens bzw. der beabsichtigten ökonomischen und wissenschaftlichen Verwertung der Ergebnisse des Vorhabens;
  • Inhalte der Kooperation: seitens des universitären Partners eine Erklärung zur Durchführung und Unterstützung der im Vorhaben geplanten Promotion/en; seitens des Wirtschaftspartners eine Darstellung der im Projekt vorgesehenen konkreten Zusammenarbeit der Partner (fachlich, personell, organisatorisch);
  • Rechtsverbindliche Unterschrift der/s Partner/s.

Es sind keine zusätzlichen Anlagen außer Interessensbekundungen zugelassen.
Bei einem Verbundprojekt – sowohl mehrerer FH, als auch bei einem FH-internen Verbund – ist nur eine Projektskizze in Abstimmung mit dem vorgesehenen Verbundkoordinator vorzulegen. Ob nach der Begutachtung ggf. ein oder mehrere getrennte Anträge einzureichen sind, richtet sich nach den Gegebenheiten des Verbunds (z. B. unterschiedliche finanzielle Beteiligung der Praxispartner) und wird im Rahmen der Antragsberatung entschieden.
Die eingegangenen Projektskizzen werden unter Beteiligung eines externen Gutachterkreises nach folgenden Kriterien bewertet:

Grundlegende Ziele

  • Innovationshöhe
  • Qualität der wissenschaftlich-technischen Projektidee
  • Stand von Wissenschaft und Technik/eigene Vorarbeiten

Spezifische Ziele/Kriterien der Förderlinie

  • Nachwuchs- und Mentoringkonzept
  • Auswahl und Einbindung der Kooperationspartner (WPK)
  • finanzielle Beteiligung Dritter, insbesondere der gewerblichen Wirtschaft
  • Entwicklung bzw. Stärkung des Forschungsprofils der FH im Zusammenhang mit dem vorgeschlagenen Forschungsprojekt,
  • Wissens- und Technologietransfer
  • Umsetzbarkeit und Verwertung

Projektorganisation/-administration

  • Vorgehen und Methodik
  • Arbeitsplan/Finanzierungsplan

Auf der Grundlage der Bewertungen des Gutachtergremiums werden die für eine Förderung geeigneten Projektideen vom BMBF ausgewählt. Das Auswahlergebnis wird den teilnehmenden FH schriftlich mitgeteilt. Die teilnehmenden FH haben keinen Rechtsanspruch auf Rückgabe ihrer eingereichten Projektskizzen.

7.2.2 Vorlage förmlicher Förderanträge, Entscheidungs- und Bewilligungsverfahren

In der zweiten Verfahrensstufe werden die teilnehmenden FH bei positiv bewerteten Projektskizzen aufgefordert, einen formgebundenen Förderantrag vorzulegen. Zur Erstellung von formgebundenen Förderanträgen wird die Nutzung des elektronischen Antragssystems
„easy“ dringend empfohlen:
https://foerderportal.bund.de/easy/easy_index.php?auswahl=easy_formulare&formularschrank=bmbf .
Hier können auch Vordrucke für Förderanträge, Richtlinien, Merkblätter, Hinweise, FAQ zur Projektpauschale und Nebenbestimmungen abgerufen oder unmittelbar beim Projektträger angefordert werden.
Für die zeitnahe Bearbeitung und Förderentscheidung sind die formgebundenen Anträge dem Projektträger spätestens sechs Wochen nach der Aufforderung vorzulegen. Die Vorlagefrist gilt nicht als Ausschlussfrist. Später eingehende Anträge können aber möglicherweise nicht mehr berücksichtigt werden. Das BMBF entscheidet nach Qualitätsgesichtspunkten und auf der Basis der verfügbaren Haushaltsmittel über die Bewilligung der Anträge. Die Bewilligung erfolgt zeitnah nach Vorlage der vollständigen formgebundenen Anträge. Für die Bewilligung, Auszahlung und Abrechnung der Zuwendung sowie für den Nachweis und die Prüfung der Verwendung und die ggf. erforderliche Aufhebung des Zuwendungsbescheides und die Rückforderung der gewährten Zuwendung gelten die Verwaltungsvorschriften zu § 44 BHO sowie §§ 48 bis 49a Verwaltungsverfahrensgesetz (VwVfG), soweit nicht in diesen Förderrichtlinien Abweichungen zugelassen sind.

8. Bekanntmachung

Diese Förderrichtlinie tritt am Tag nach der Veröffentlichung im Bundesanzeiger in Kraft.

Bonn, den 21. August 2013

Im Auftrag
Dr. Detmer