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Bekanntmachung : Datum:

des Bundesministeriums für Bildung und Forschung von Richtlinien zur Förderung von Digitalen Medien in der beruflichen Bildung

Vom 25.07.2013

1 Zuwendungszweck, Rechtsgrundlage

1.1 Zuwendungszweck

Die berufliche Bildung wird von zwei Entwicklungen stark geprägt: Einerseits zeichnet sich aufgrund des demo­grafischen Wandels verstärkt ein Fachkräftemangel ab. Andererseits entstehen durch die Konfrontation mit immer größeren Mengen an (digitalen) Informationen sowie der zeitlichen und räumlichen Flexibilisierung von Arbeitsprozessen neue Formen der Arbeit, der Qualifikation und der beruflichen Zusammenarbeit. Die berufliche Bildung muss diese Entwicklungen aufgreifen.

Es gilt, neue, attraktive Ausbildungswege zu entwickeln, die den Anforderungen im Arbeitsleben gerecht werden. Ebenso ist die kontinuierliche, berufsbegleitende Weiterbildung zu unterstützen. Im Sinne der Etablierung einer Kultur des nachhaltigen und lebenslangen Lernens müssen Bedingungen geschaffen werden, die es erlauben, das Potenzial unterschiedlichster Personengruppen in verschiedensten Lebensphasen konsequent zu fördern.

Digitale Medien erschließen kreative Formen des Lehrens und des Lernens und können somit einen entscheidenden Beitrag zur Stärkung der beruflichen Bildung leisten. Sie ermöglichen es, neue Formen der Kommunikation, der Visualisierung von Arbeitsprozessen und der Bewahrung von Erfahrungswissen in der beruflichen Bildung zu etablieren; sie können Lernen von zeitlichen und räumlichen Restriktionen entkoppeln und Wissen bedarfsorientiert zur Verfügung stellen. Damit ermöglichen sie es, Lernen individuell gestaltbar zu machen und stärker im Arbeitsprozess zu verankern.

Möglichkeiten der gemeinsamen Wissensgenerierung mittels Web 2.0-Technologien und des mobilen Lernens standen in den letzten Jahren im Fokus der Förderung des Bundesministeriums für Bildung und Forschung (BMBF). Basierend auf den Projektergebnissen, auf Expertengesprächen und Evaluationsergebnissen wird der Förderschwerpunkt neu auf die aktuellen und zukünftig zu erwartenden Entwicklungen im Bereich der digitalen Medien und der beruflichen Bildung ausgerichtet. Um der steigenden Tendenz der Medienkonvergenz gerecht zu werden, wird die Wahl der einzusetzenden Medienformate den Antragstellern freigestellt. Welche Instrumente eingesetzt werden und wie sich der Ablauf des Lernens gestaltet, ist aus dem entsprechenden konkreten Bedarf heraus zu ermitteln. Nur so kann die Passfähigkeit des gewählten digitalen Instruments bzw. der gewählten Instrumente gewährleistet werden.

Übergreifendes Ziel der Bekanntmachung ist es, nachhaltige strukturelle Veränderungen in der gesamten beruflichen Bildung voranzutreiben und die berufliche Aus- und Weiterbildung systematisch zu stärken. Ziel der Bekanntmachung im Einzelnen ist es, mittels digitaler Medien

  • das berufliche Lernen vom Schulabgang bis zum Rentenalter durch den Einsatz digitaler Medien zu optimieren. Es sollen Lernangebote ausgebaut und -möglichkeiten durch bessere Verzahnung der verschiedenen Bildungsstufen im Lebenslauf geschaffen werden, die vertikale und horizontale Übergänge im Berufsleben und Vernetzung aller am Bildungsprozess Beteiligten ermöglichen. Auch das nicht-formale und informelle Lernen und damit alle Formen des Lernens an unterschiedlichen Lernorten, auch außerhalb von Bildungsinstitutionen, sollen gestärkt werden;
  • attraktive Methoden und Werkzeuge zu entwickeln, die Lernenden ein optimales Lernumfeld bieten, sie motivieren und sie in die Lage versetzen, ihre Ausbildungs- und Berufsbiografien zunehmend selbst zu organisieren, zu steuern und darüber zu reflektieren;
  • grundlegende Kompetenzen zur effizienten und kritischen Nutzung der digitalen Medien (ggf. mit Bezug zur europäischen digitalen Agenda) sowohl bei den Lernenden als auch bei den Lehrenden bzw. Ausbildenden zu vermitteln;
  • die Chancen auf eine gerechtere Teilhabe an Bildung, unabhängig von Herkunft, Geschlecht, Nationalität, sozialer und wirtschaftlicher Situation und Alter zu verbessern;
  • Qualitätsstandards zu implementieren, die zur besseren Vergleichbarkeit formaler und informeller Qualifikationen und Kompetenzen in Europa (Deutscher und Europäischer Qualifikationsrahmen) beitragen.

Mit dieser Förderrichtlinie leistet das BMBF einen Beitrag zur Modernisierung der beruflichen Bildung im Rahmen seines Förderprogramms „Digitale Medien in der beruflichen Bildung“.

1.2 Rechtsgrundlage

Vorhaben können nach Maßgabe dieser Richtlinien, der BMBF-Standardrichtlinien für Zuwendungen auf Ausgaben- bzw. Kostenbasis und der Verwaltungsvorschriften zu den §§ 23, 44 der Bundeshaushaltsordnung (BHO) durch Zuwendungen gefördert werden. Ein Rechtsanspruch auf Gewährung einer Zuwendung besteht nicht. Der Zuwendungsgeber entscheidet nach pflichtgemäßem Ermessen im Rahmen der verfügbaren Haushaltsmittel.

Die Förderung erfüllt die Voraussetzungen der Verordnung (EG) Nr. 800/2008 der EU-Kommission vom 6. August 2008 zur Erklärung der Vereinbarkeit bestimmter Gruppen von Beihilfen mit dem Gemeinsamen Markt in Anwendung der Artikel 87 und 88 EG-Vertrag (Allgemeine Gruppenfreistellungsverordnung – AGVO), ABl. (EU) L 214 vom 09.08.2008, S. 3, und ist demnach im Sinne von Artikel 107 Absatz 3 des Vertrags über die Arbeitsweise der EU mit dem Gemeinsamen Markt vereinbar und von der Anmeldepflicht nach Artikel 108 Absatz 3 des Vertrags über die Arbeitsweise der EU freigestellt.

2 Gegenstand der Förderung

Gefördert werden Entwicklungs- und Erprobungsvorhaben, von denen relevante Beiträge zur Erreichung der unter Nummer 1.1 genannten Ziele zu erwarten sind. In den Vorhaben sollen vorhandene, anzupassende oder erst zu entwickelnde mediengestützte didaktische Konzepte in der beruflichen Qualifizierung und insbesondere im betrieblichen Alltag erprobt werden. Sie sollen zu evaluierten Konzepten führen, die als Grundlage für umfangreichere, nach Vorhabens­ende weiterzuführende Bildungsmaßnahmen dienen. Digitale Medien sind dabei als Instrumente zur Stärkung der ­beruflichen Bildung zu verstehen, die neue Formen des Lehrens und des Lernens ermöglichen. Zum einen können bereits vorhandene technische Innovationen die Basis für neue didaktische Konzepte liefern; zum anderen können, ausgehend von einem didaktischen Konzept, technische Entwicklungen angestoßen werden. Maßgeblich ist das gelungene Zusammenspiel von pädagogisch-didaktischen und technischen Aspekten. Diese sind maßgeschneidert auf die jeweiligen konkreten Bedarfe auszurichten, die mittels der zu entwickelnden Lösungen gedeckt werden sollen. Sie sollen den Bedürfnissen der Zielgruppen und den Herausforderungen der beruflichen Bildung gerecht ­werden.

In Ausnahmefällen und bei im Sinne dieser Förderbekanntmachung begründetem Forschungsbedarf können auch anwendungsbezogene Forschung sowie Begleitforschungen zu laufenden Entwicklungs- und Erprobungsvorhaben gefördert werden.

3 Zuwendungsempfänger

Antragsberechtigt sind die für die Aus- und Weiterbildung zuständigen Sozialpartner, Bildungsträger, überbetriebliche Ausbildungszentren, Kammern und Berufsverbände, Forschungsinstitute/Hochschulen (nicht für den eigenen Lehr­betrieb) sowie Unternehmen der gewerblichen Wirtschaft, insbesondere kleine und mittlere Unternehmen (KMU). Informationen zur EU-verbindlichen KMU-Definition sind nachzulesen unter

http://ec.europa.eu/growth/smes/ .

Die Förderung richtet sich insbesondere an Verbünde, Konsortien oder Netzwerke. Zur Sicherung der Nachhaltigkeit und der Breitenwirkung werden in der Regel Anträge einzelner Einrichtungen, die nicht in Verbünden mit entsprechenden Partnern zusammenarbeiten, nicht gefördert.

Forschungseinrichtungen, die gemeinsam von Bund und Ländern grundfinanziert werden, kann nur unter bestimmten Voraussetzungen ergänzend zu ihrer Grundfinanzierung eine Projektförderung für ihren zusätzlichen Aufwand bewilligt werden. Von jedem Antragsteller wird unabhängig von seiner Rechtsform eine substanzielle Eigenbeteiligung erwartet.

Großunternehmen können nur dann gefördert werden, wenn diese das Vorhaben ohne die öffentliche Förderung nicht oder nicht in diesem Umfang durchführen würden oder wenn die öffentliche Förderung zu einer signifikanten Beschleunigung der Entwicklung führt, mithin wenn ein Anreizeffekt im Sinne von Artikel 8 der AGVO vorliegt.

4 Zuwendungsvoraussetzungen

Förderinteressierte müssen bereits einschlägige Vorarbeiten und/oder Erfahrungen mit geeigneter didaktischer Methodik im Bereich digitaler Medien und beruflicher Bildung vorweisen.

Das Eigeninteresse an den Ergebnissen des Vorhabens ist nachvollziehbar zu begründen.

Die Partner eines Verbundprojekts haben ihre Zusammenarbeit in einer Kooperationsvereinbarung zu regeln. Vor der Förderentscheidung muss eine grundsätzliche Übereinkunft über bestimmte vom BMBF vorgegebene Kriterien nachgewiesen werden. Einzelheiten können dem BMBF-Merkblatt – Vordruck 0110 – ( www.foerderportal.bund.de ) entnommen werden.

Antragsteller sollen sich im Umfeld des national beabsichtigten Vorhabens – auch im eigenen Interesse – mit dem EU-Forschungsrahmenprogramm vertraut machen. Sie sollen prüfen, ob das beabsichtigte Vorhaben spezifische europäische Komponenten aufweist und damit eine ausschließliche EU-Förderung möglich ist. Das Ergebnis der Prüfungen soll im nationalen Förderantrag kurz dargestellt werden.

5 Art, Umfang und Höhe der Zuwendung

Die Zuwendungen können im Wege der Projektförderung als nicht rückzahlbare Zuschüsse gewährt werden.

Bemessungsgrundlage für Zuwendungen an Unternehmen der gewerblichen Wirtschaft sind die zuwendungsfähigen projektbezogenen Kosten, die in der Regel – je nach Anwendungsnähe des Vorhabens – bis zu 50 % anteilsfinanziert werden können. Nach BMBF-Grundsätzen wird eine angemessene Eigenbeteiligung – grundsätzlich mindestens 50 % der entstehenden zuwendungsfähigen Kosten – vorausgesetzt.

Bemessungsgrundlage für Hochschulen, Forschungs- und Wissenschaftseinrichtungen und vergleichbare Institutionen sind die zuwendungsfähigen projektbezogenen Ausgaben (bei Helmholtz-Zentren und der Fraunhofer-Gesellschaft – FhG –die zuwendungsfähigen projektbezogenen Kosten), die individuell bis zu 100 % gefördert werden können.

Zuwendungsfähig sind grundsätzlich Personalausgaben und Ausgaben für Dienstreisen im Inland (gemäß Bundesreisekostengesetz) sowie in begründeten Ausnahmefällen weitere Finanzpositionen. Für Antragsteller außerhalb der gewerblichen Wirtschaft sind nur Ausgaben des vorhabenbedingten Mehraufwandes zuwendungsfähig.

Die maximal zulässige Förderungshöhe richtet sich dabei projektspezifisch nach den Bestimmungen des EU-Beihilferechts und insbesondere der AGVO. Gefördert werden in diesem Zusammenhang ausschließlich Beihilfetypen gemäß den Artikeln 31, 32, 38 und 39 der AGVO. Die jeweiligen in der AGVO vorgegebenen Förderquoten und Schwellenwerte dürfen dabei nicht überschritten werden. Die AGVO lässt für KMU eine differenzierte Aufschlagsregelung zu.

Gemäß Artikel 1 Absatz 6a AGVO werden einem Unternehmen keine Einzelbeihilfen gewährt, das einer Rückforderungsanordnung aufgrund einer früheren Kommissionsentscheidung zur Feststellung der Rechtswidrigkeit und Unvereinbarkeit einer Beihilfe mit dem Gemeinsamen Markt nicht Folge geleistet hat.

Eine Weiterleitung der Zuwendung an Dritte ist nicht möglich.

6 Sonstige Zuwendungsbestimmungen

Bestandteil eines Zuwendungsbescheides auf Kostenbasis werden grundsätzlich die „Allgemeinen Nebenbestimmungen für Zuwendungen auf Kostenbasis des BMBF“ an Unternehmen der gewerblichen Wirtschaft für FuE*-Vorhaben (NKBF98).

Bestandteil eines Zuwendungsbescheides auf Ausgabenbasis werden die „Allgemeinen Nebenbestimmungen für Zuwendungen zur Projektförderung“ (ANBest-P) und die „Besonderen Nebenbestimmungen für Zuwendungen des BMBF zur Projektförderung“ auf Ausgabenbasis (BNBest-BMBF98).

Die Laufzeit einer umsetzungsfördernden Maßnahme sollte im Regelfall drei Jahre nicht überschreiten.

7 Verfahren

7.1 Einschaltung eines Projektträgers und Anforderung von Unterlagen

Mit der Abwicklung der Fördermaßnahme hat das BMBF derzeit seinen Projektträger

Deutsches Zentrum für Luft- und Raumfahrt e.V. (DLR)
Projektträger im DLR
Digitale Medien in der beruflichen Bildung
Kennwort: DIMEBB
Heinrich-Konen-Straße 1
53227 Bonn

Ansprechpartnerin: Dr. Caroline Surmann (Telefon: 02 28-38 21-17 64)
E-Mail: DigitaleMedien@dlr.de
Internet:

beauftragt.

Vordrucke für Förderanträge, Richtlinien, Merkblätter, Hinweise und Nebenbestimmungen können unter der Internetadresse https://foerderportal.bund.de/easy abgerufen werden.

7.2 Zweistufiges Förderverfahren

Das Förderverfahren ist zweistufig angelegt.

7.2.1 Vorlage und Auswahl von Projektskizzen

In der ersten Verfahrensstufe sind dem oben genannten Projektträger zunächst Projektskizzen vorzulegen. Bei Verbundprojekten soll der vorgesehene Verbundkoordinator eine gemeinsame Projektskizze einreichen. Projektskizzen sollen einen Umfang von maximal 16 DIN A4-Seiten (Schriftgrad 12, Times New Roman, einfacher Zeilenabstand, 2,5 cm Rand) nicht überschreiten. Darüber hinausgehende Darstellungen werden nicht berücksichtigt.

Die Skizze ist wie folgt zu gliedern und muss Aussagen zu allen Punkten enthalten:

  1. Allgemeine Angaben zum Vorhaben (Deckblatt, eine Seite)
    • Titel des Vorhabens
    • Beteiligte Kooperationspartner
    • Hauptansprechpartner (inklusive Kontaktdaten)
    • Beantragte Laufzeit
    • Beantragte Fördersumme
  2. Darstellung des Vorhabens (maximal 12 Seiten)
    • Zielstellung des Vorhabens ausgehend vom Bedarf der Zielgruppe/n, dem Stand der Technik und des Wissens und dem Eigeninteresse der Antragstellenden.
    • Darstellung des Vorgehens im Vorhaben inklusive beispielhafter Einsatzszenarien in der Praxis; im Einzelnen ist einzugehen auf folgende Punkte:
      • Bedarf & Mehrwert der digitalen Medien: Der konkrete Bedarf bei den Zielgruppen (Lehrende & Lernende) ist im Konzept zu verdeutlichen und zu belegen (z. B. durch aussagekräftige Letters of Intent von Erprobungspartnern). Es ist im Einzelnen darauf einzugehen, inwiefern dieser gedeckt werden kann und welchen Mehrwert bzw. Anwendungsnutzen für die Zielgruppen hier der Einsatz digitaler Medien verspricht.
      • Didaktisches Konzept, technisches Konzept, Lerninhalte: Die Passfähigkeit und die zielgruppenspezifische Gestaltung der Produkte und didaktischen Konzepte sind zu gewährleisten. Aspekte der Lernmotivation sind zu berücksichtigen. Ebenso sind vorhandene Anwenderkompetenzen (insbesondere Medienkompetenz und Selbstlernfähigkeit) seitens der Nutzenden (Lehrende und Lernende) zu unterstützen und zu fördern.
      • Erprobungskonzept, Gestaltung der Rahmenbedingungen in der Praxis: Für den Einsatz der entwickelten Lehr- und Lernmethoden müssen geeignete Rahmenbedingungen geschaffen werden. Es sind abgestimmte Maßnahmen der Organisationsentwicklung vorzusehen (z. B. frühzeitige Einbeziehung von Sozialpartnern und Entscheidungsträgern im Unternehmen bzw. in der Organisation), technische Infrastrukturen aufzubauen und lernförderliche Bedingungen zu schaffen (z. B. Einrichten von Lernräumen und Zeitfenstern für Lerneinheiten, tutorielle Begleitung der Lernenden, Maßnahmen zur Fortbildung der Tutoren und Tutorinnen). Die entwickelten Lehr- und Lernmethoden sind in bestehende Lehr- und Lernprozesse einzubinden und mit den einschlägigen Curricula abzugleichen. Es ist darzulegen, wie das Lehrpersonal dazu befähigt werden soll, Lehr-/Lernszenarien zu entwerfen, die die entwickelten Produkte einbeziehen.
      • Evaluation und Qualitätssicherung: Es sind frühzeitig Erprobungsphasen in das Vorhaben zu integrieren. Eine formative Evaluation soll die Medienformate und Lehr-/Lernformate auf ihre Eignung hin beurteilen, den Bedarf seitens der Nutzenden konkretisieren und die bestehenden Konzepte reflektieren. Die Ergebnisse der formativen Evaluation sind iterativ in die Konzeptentwicklung einzubeziehen.
      • Synergien: Bezüglich der zu entwickelnden Produkte und Konzepte sind Überschneidungen zu bereits bestehenden Bildungslösungen darzulegen und die Nutzung von Synergien zu prüfen.
      • Breitenwirksamkeit und Sichtbarkeit: Das Weiterentwicklungspotenzial und die Übertragbarkeit der entworfenen Konzepte auf einen breiten Anwenderkreis sind sicherzustellen. Bereits in der Konzeptionsphase ist zu bedenken, welche Strukturen geschaffen werden müssen, um Sichtbarkeit und Breitenwirksamkeit zu gewährleisten (z. B. Einbeziehung von Multiplikatoren bzw. Vertretern der Zielgruppen).
      • Nachhaltigkeit: Die nachhaltige Nutzung und Implementierung der entwickelten Lösungen über die Projektlaufzeit hinaus ist zu gewährleisten. Entsprechende Voraussetzungen sind zu schaffen (z. B. Entwicklung eines Vermarktungs-, Geschäfts-, Organisations- und/oder Betreibermodells, Einbindung der Nachnutzenden, gegebenenfalls Verbreitung der Inhalte als Open Source Content). Die Verantwortlichkeiten der beteiligten Projektakteure hinsichtlich der Verstetigung der im Projekt entwickelten Ergebnisse sowie der geplanten Vermarktungs- und Verbreitungsstrategie sind darzulegen.
    • Expertise der beteiligten Kooperationspartner und ihr Zusammenwirken im Verbund.
    • Notwendigkeit der Zuwendung.
    • Berücksichtigung des Gender- und Cultural Mainstreaming.
  3. Anlagen zur Abschätzung des Zeit- sowie Kostenrahmens
    • Entwurf eines Arbeitsplans mit Balkendiagramm (zwei Seiten).
    • Angabe und Begründung der benötigten Fördermittel und Eigenmittel, Angaben zur Erbringung des Eigenanteils (eine Seite).

Es steht den Bewerbern frei, im Rahmen des vorgegebenen Umfangs weitere Punkte anzufügen, die nach ihrer Auffassung für eine Beurteilung der Projektskizze von Bedeutung sind.

Bei der Erstellung Ihrer Projektskizze können Ihnen die „Hinweise zur Darstellung des Vorhabens für die Bekannt­machung“ als Hilfestellung dienen. Diese sind im Internet (u. a. im Internetportal pt-outline unter https://www.pt-it.de/ptoutline/dimebb/ ) zu finden.

Skizzen sollen grundsätzlich elektronisch über das Internetportal pt-outline ( https://www.pt-it.de/ptoutline/dimebb/ ) eingereicht werden. Damit die Online-Version der Projektskizze Bestandskraft erlangt, muss diese per Post zusätzlich fristgerecht zum unten genannten Termin unterschrieben beim beauftragten Projektträger eingereicht werden.

Stichtag für die Einreichung der Projektskizzen ist der 31. Oktober 2013. In Abhängigkeit von der Haushaltslage ist eine weitere Förderbekanntmachung zum vorliegenden Thema für Herbst 2014 geplant. Die Vorlagefrist gilt nicht als Ausschlussfrist. Verspätet eingehende Projektskizzen können aber möglicherweise nicht mehr berücksichtigt werden.

Aus der Vorlage einer Projektskizze kann kein Rechtsanspruch auf eine Förderung abgeleitet werden.

Die eingegangenen Skizzen werden von Gutachtern beurteilt. Die Beurteilung erfolgt anhand folgender Kriterien:

  • Kreativität und Innovationsgehalt;
  • Plausibilität und Umsetzbarkeit des entwickelten Konzeptes;
  • Nachvollziehbarkeit des Vorhabenziels unter besonderer Berücksichtigung der Zielgruppen und ihrer Adressierung durch das technische und didaktische Konzept;
  • zu erwartende Akzeptanz des entwickelten Konzeptes innerhalb der Zielgruppen: Deckung eines konkreten Bedarfes, Mehrwert des Gesamtkonzeptes im Allgemeinen sowie der digitalen Technologien im Speziellen für die Zielgruppen, Berücksichtigung der einschlägigen Kompetenzen der Zielgruppen, Passfähigkeit und zielgruppenspezifische Gestaltung der Konzepte hinsichtlich Lerninhalt, Technik und Didaktik;
  • hinreichende Ergreifung von Maßnahmen, die darauf abzielen, optimale Rahmenbedingungen für den Einsatz der neuen Lehr- und Lernmethoden in der Praxis zu schaffen; Berücksichtigung bereits bestehender Lehr-/Lernkonzepte und Bildungslösungen; hinreichende Ergreifung von Maßnahmen, die darauf abzielen, das Lehrpersonal dazu zu befähigen, die neu entwickelten Konzepte und Produkte in Lehr-/Lernszenarien einzubinden;
  • Schlüssigkeit des Evaluationskonzeptes sowie Nutzung der Evaluationsergebnisse für die Produkt- bzw. Konzept­entwicklung;
  • Nachhaltigkeit der Konzepte auch im Hinblick auf die dynamischen Entwicklungen im Bereich digitaler Medien; Weiterentwicklungspotenzial, Übertragbarkeit und Breitenwirksamkeit des entwickelten Ansatzes; Qualität des Verwertungskonzeptes;
  • Auslösung eines Impulses im entsprechenden Themenfeld/erwartbarer Beitrag zu nachhaltigen strukturellen Ver­änderungen in der beruflichen Bildung;
  • Expertise und voraussichtliche Effektivität der Zusammenarbeit der Partner; Passform des Konsortiums zur Auf­gabenstellung;
  • Fördernotwendigkeit aufgrund der wirtschaftlichen und technologischen Risiken;
  • Berücksichtigung des Gender- und Cultural Mainstreaming;
  • Angemessenheit der Finanzierungsvorstellungen.

Bei Themen, die Forschungscharakter aufweisen, kommen diese Kriterien in entsprechend abgewandelter Form zur Anwendung. Zentral bei der Bewertung ist der zu erwartende Mehrwert in Bezug auf die in dieser Förderbekannt­machung formulierten förderpolitischen Ziele.

Auf der Grundlage der Bewertung werden dann die für eine Förderung geeigneten Projektideen ausgewählt. Das Auswahlergebnis wird den Interessenten schriftlich mitgeteilt.

Der Antragsteller hat keinen Rechtsanspruch auf Rückgabe einer eingereichten Projektskizze.

7.2.2 Vorlage förmlicher Förderanträge und Entscheidungsverfahren

Bei positiv bewerteten Projektskizzen werden die Interessenten in der zweiten Verfahrensstufe aufgefordert, gegebenenfalls in Abstimmung mit dem vorgesehenen Verbundkoordinator, förmliche Förderanträge vorzulegen, über die nach abschließender Prüfung entschieden wird.

Zur Erstellung von förmlichen Förderanträgen wird die Nutzung des elektronischen Antragssystems „easy“ dringend empfohlen. Dieses sowie Vordrucke für Förderanträge, Richtlinien, Merkblätter, Hinweise und Nebenbestimmungen können unter http://www.bmbf.de/de/1398.php abgerufen werden.

Bei Bildung von Verbünden, Konsortien oder Netzwerken sind Organisationsform und Verantwortlichkeiten zu spezifizieren. Die Partner eines Verbundprojekts haben ihre Zusammenarbeit in einer Kooperationsvereinbarung zu regeln. In der Regel innerhalb eines Zeitraums von sechs Wochen nach Erhalt des Bewilligungsbescheids muss eine grundsätzliche Übereinkunft über bestimmte vom BMBF vorgegebene Kriterien nachgewiesen werden. Einzelheiten können dem BMBF-Merkblatt Nummer 0110 entnommen werden.

Es ist notwendig, dass die Organisation, Entwicklung und Evaluierung der Arbeitsprozesse in den Vorhaben mit der Intention einer geschlechtersensiblen Sichtweise auf allen Ebenen und in allen Phasen praktiziert wird (Gender Mainstreaming).

Es sind gegebenenfalls externe, projektbezogene Evaluationsmaßnahmen sowie Maßnahmen zur Erfolgsmessung vom Zuwendungsempfänger aktiv zu unterstützen. Zur Erfolgsmessung beteiligt sich der Zuwendungsempfänger an entsprechenden Auswertungsmaßnahmen, indem er einschlägige Indikatoren benennt und sich an der Sammlung, Bereitstellung und gegebenenfalls an der Auswertung projektbezogener Daten beteiligt.

Für die Bewilligung, Auszahlung und Abrechnung der Zuwendung sowie für den Nachweis und die Prüfung der Verwendung und die gegebenenfalls erforderliche Aufhebung des Zuwendungsbescheides und die Rückforderung der gewährten Zuwendung gelten die Verwaltungsvorschriften zu § 44 BHO sowie die §§ 48 bis 49a des Verwaltungs­verfahrensgesetzes, soweit nicht in diesen Förderrichtlinien Abweichungen zugelassen sind.

8 Inkrafttreten

Diese Förderrichtlinien treten mit dem Tag der Veröffentlichung im Bundesanzeiger in Kraft.

Berlin, den 25. Juli 2013

Bundesministerium für Bildung und Forschung
Im Auftrag
Dr. Gabriele Hausdorf

FuE = Forschung und Entwicklung