Bekanntmachung : Datum:
des Bundesministeriums von Richtlinien zur Fördermaßnahme „r4 – Innovative Technologien für Ressourceneffizienz – Forschung zur Bereitstellung wirtschaftsstrategischer Rohstoffe“ für Bildung und Forschung
Vom 17.07.2013
Die Förderrichtlinie „r4 – Innovative Technologien für Ressourceneffizienz – Forschung zur Bereitstellung wirtschaftsstrategischer Rohstoffe“ ist eine Konkretisierung der Hightech-Strategie 2020 der Bundesregierung im Bedarfsfeld Klima/Energie. Sie ist eingebettet in das BMBF-Programm „Wirtschaftsstrategische Rohstoffe für den Hightech-Standort Deutschland“, das im Oktober 2012 veröffentlicht wurde und Teil des Rahmenprogramms „Forschung für nachhaltige Entwicklungen (FONA)“ – Ressourceneffizienz ist. Im Fokus dieses Programms stehen nichtenergetische mineralische Rohstoffe wie z. B. Hightech-Metalle und Seltene Erden, die für Zukunftstechnologien sicher verfügbar sein müssen und eine große Hebelwirkung für die Wirtschaft haben („wirtschaftsstrategische Rohstoffe“).
1 Zuwendungszweck, Rechtsgrundlage
1.1 Zuwendungszweck
Für Deutschland als Industrienation mit breiter Produktionsbasis und hohem Exportanteil ist die Rohstoffverfügbarkeit eine unabdingbare Voraussetzung zur Sicherung der Arbeitsplätze und des Wohlstands. Die generelle Versorgungssicherheit der deutschen Industrie mit nichtenergetischen mineralischen Rohstoffen, insbesondere wirtschaftsstrategischen Rohstoffen ist gefährdet. Die Verknappungen und damit Kostensteigerungen betreffen vor allem Metall führende Ressourcen, wie zum Beispiel die sogenannten Platingruppenmetalle, die sogenannten Stahlveredler und Hochtechnologiemetalle einschließlich Seltener Erden. Diese sind für die Entwicklung und den Ausbau von Zukunftstechnologien unentbehrlich. Eine zügige Umsetzung der Energiewende hin zu einer energieeffizienten umweltverträglichen „Green Economy“ erfordert z. B. innovative Technologien für Ressourceneffizienz und eine sichere Versorgung mit wirtschaftsstrategischen Rohstoffen.
Deutschland ist im Hinblick auf die Verfügbarkeit dieser Primärrohstoffe fast zu 100 % auf Importe angewiesen, da die Gewinnung aus Sekundärrohstoffen (Recycling) bisher nahezu unbedeutend ist. Forschung und Entwicklung (FuE) kann dazu beitragen, dieses Ungleichgewicht zwischen Angebot und Nachfrage durch innovative Technologien zu reduzieren.
Auf die zunehmenden Risiken bei der Versorgungssicherheit und steigende Kosten für Rohstoffe haben die Ressorts der Bundesregierung mit einem Bündel an Strategien und Maßnahmen reagiert. Hier sind z. B. die Deutsche Rohstoffstrategie, die Nationale Nachhaltigkeitsstrategie und das Deutsche Ressourceneffizienzprogramm zu nennen.
Die Nationale Nachhaltigkeitsstrategie (Entkopplung des Ressourcenverbrauchs von Wirtschaftswachstum und Umweltauswirkungen) hat sich zum Ziel gesetzt, die Rohstoffproduktivität bis zum Jahr 2020 gegenüber 1994 zu verdoppeln. Um die Versorgung mit nichtenergetischen mineralischen Rohstoffen zu sichern, wurde im Oktober 2010 von der Bundesregierung die Rohstoffstrategie (Sicherung einer nachhaltigen Rohstoffversorgung Deutschlands) verabschiedet mit dem Ziel Handelshemmnisse abzubauen, die deutsche Wirtschaft bei der Diversifizierung ihrer Rohstoffbezugsquellen zu unterstützen, bilaterale Rohstoffpartnerschaften aufzubauen sowie Technologieentwicklungen, Ausbildung und Wissenstransfer zu fördern.
Das deutsche Ressourceneffizienzprogramm (ProgRess) der Bundesregierung (nachhaltige Nutzung mineralischer, nichtenergetischer sowie die mögliche Substitution durch stoffliche Nutzung biotischer Rohstoffe) definiert darüber hinaus 20 Handlungsansätze insbesondere für die nachhaltige Nutzung abiotischer, nichtenergetischer Rohstoffe. Die Stärkung der Forschung und Verbesserung der Wissensbasis (Handlungsansatz 17) sind prioritäre Ziele.
Mit den Fördermaßnahmen „r2 – Innovative Technologien für Ressourceneffizienz – Rohstoffintensive Produktionsprozesse“ und „r3 – Innovative Technologien für Ressourceneffizienz – Strategische Metalle und Mineralien“ wurde die Forschung auf der Rohstoff-Nachfrageseite bereits erheblich verstärkt und umfangreiche Einspar- und Recyclingpotenziale entwickelt. Die Fördermaßnahme r4 schreibt die Förderpolitik des Bundesministeriums für Bildung und Forschung (BMBF) konsequent fort und verstärkt die Forschung auf der Rohstoff-Angebotsseite.
Seit den fünfziger Jahren hat der Ressourcenbedarf in den Industrieländern in hohem Maße zugenommen, diese Entwicklung ist jetzt auch in den aufstrebenden Entwicklungs- und Schwellenländern wie China zu beobachten. In einer aktuellen Studie des International Resource Panel der UNEP zu anthropogenen Metallzyklen wurde deutlich, dass der rasant steigende Bedarf an wirtschaftsstrategischen Rohstoffen in absehbarer Zeit nicht allein durch Recycling, d. h. Rückführung aller Metalle in die Stoffkreisläufe gedeckt werden kann. Substitutionsmöglichkeiten müssen stärker genutzt werden, sind aber in vielen Technologiebereichen nur begrenzt vorhanden.
Forschungs- und Entwicklungsaktivitäten in Deutschland müssen deshalb verstärkt auch auf die Rohstoff-Angebotsseite ausgedehnt werden. Hier besteht dringender Forschungsbedarf im Bereich Exploration und Gewinnung von Primärrohstoffen sowie Aufarbeitung und metallurgischer Prozesstechnik von Aufbereitungs- und Produktionsrückständen zur Steigerung der Ressourceneffizienz. Signifikante Mengen an wirtschaftsstrategischen Rohstoffen, insbesondere Metallen, verbleiben häufig in Aufbereitungsabgängen, Schlacken und Rückständen, für deren Gewinnung zur Zeit nur eine eingeschränkte Infrastruktur zur Verfügung steht. Viele der wirtschaftsstrategischen Rohstoffe können nur als Nebenprodukt bei der Verarbeitung von konventionellen Metallrohstoffen wie Kupfer, Blei oder Zink gewonnen werden. Die hierzu verfügbaren Technologien sind derzeit in der Regel noch ineffizient und wenig wirtschaftlich.
Mit dieser Bekanntmachung verfolgt das BMBF das Ziel, Forschung und Entwicklung von Rohstofftechnologien zur Bereitstellung von wirtschaftsstrategischen Rohstoffen in Verbundvorhaben zu fördern. Forschungsergebnisse sollen vermehrt in nachhaltige wirtschaftliche Prozesse und marktfähige Produkte überführt werden. Dabei sollen neue Erkenntnisse und Technologien bereitgestellt werden, die zügig in die Praxis überführt werden können, indem die Rahmenbedingungen hierfür innovationsgerechter gestaltet sowie strategische Partnerschaften zwischen Bildung, Wissenschaft und Wirtschaft aufgebaut werden. Kleinen und mittleren Unternehmen (KMU) kommt als Anbietern von unternehmensnahen Produkten und Dienstleistungen und damit als speziellen Know-how-Trägern eine besondere Rolle zu. Die Kräfte von Wissenschaft und Wirtschaft sollen gebündelt werden mit dem Ziel, Wirtschaftsunternehmen stärker an dem auf Umweltvorsorgeziele ausgerichteten Innovationsprozess zu beteiligen und so die Erschließung des Leitmarkts Umwelttechnologien – hier: Rohstoff- und Materialeffizienz, Kreislaufwirtschaft – voranzubringen.
Als flankierende Maßnahmen sollen Akzeptanzforschung zur Rohstoffgewinnung, Nachwuchsgruppen, eine strukturbildende Maßnahme bzw. ein Netzwerk zur Stärkung der deutschen Rohstoffforschung im internationalen Wettbewerb und ein Integrations- und Transferprojekt unterstützt werden. Die Fördermaßnahme ist offen für europäische und internationale Zusammenarbeit, sofern ein Mehrwert für Deutschland zu erwarten ist.
1.2 Rechtsgrundlage
Vorhaben können nach Maßgabe dieser Richtlinien, der BMBF-Standardrichtlinien für Zuwendungen auf Ausgaben- bzw. Kostenbasis und der Verwaltungsvorschriften zu den §§ 23, 44 der Bundeshaushaltsordnung (BHO) durch Zuwendungen gefördert werden. Ein Rechtsanspruch auf Gewährung einer Zuwendung besteht nicht. Der Zuwendungsgeber entscheidet aufgrund seines pflichtgemäßen Ermessens im Rahmen der verfügbaren Haushaltsmittel.
2 Gegenstand der Förderung
Im Rahmen der vorliegenden Bekanntmachung werden Verbundvorhaben im Bereich der angewandten Forschung und industriellen Forschung und Entwicklung (FuE) gefördert, mit dem Ziel, das Angebot an primären und sekundären wirtschaftsstrategischen Rohstoffen zu erhöhen. Eine interdisziplinäre und systemische Betrachtungsweise im Sinne der Nachhaltigkeit wird erwartet.
Vorausgesetzt wird ferner eine integrative und fachübergreifende Herangehensweise, welche Stoff- und Energieeinsätze der gesamten Wertschöpfungskette einbezieht und auch mögliche Problemverschiebungen und Leistungs- bzw. Qualitätseinbußen darstellt. Darüber hinaus sollten die Aspekte Produktverantwortung und Zertifizierung berücksichtigt werden.
Es wird von den Zuwendungsempfängern erwartet, dass im Zuge der Verwertung der Projektergebnisse praxisreife Lösungen anvisiert bzw. Wege für eine Umsetzung ihrer Forschungsergebnisse in Produkte und Dienstleistungen aufgezeigt werden.
Technikanwendungen sollen auch im sozioökonomischen Kontext gesehen werden, einschließlich z. B. innovativer Dienstleistungen, die mit den neuen Technologien in Verbindung stehen.
Kommerzielle Exploration, Arbeiten zur Gewinnung und Verarbeitung von ausschließlich mineralischen marinen Rohstoffen und Baurohstoffen werden im Rahmen der vorliegenden Richtlinie nicht gefördert. Massenmetalle (Weltproduktion > 250 000 t/a) im NE-Metallbereich werden insofern angesprochen, als sie bei der Gewinnung von Koppelprodukten und Elementen und bei der Aufarbeitung von Sekundärrohstoffen mit betrachtet werden müssen.
2.1 Gewinnung von Primärrohstoffen
Zwischen den letzten Explorationsarbeiten zur Gewinnung von Primärrohstoffen in Deutschland Anfang der achtziger Jahre und den jetzigen Aktivitäten liegen etwa 20 bis 30 Jahre. In dieser Größenordnung liegt der Innovationszyklus für neue Methoden und Konzepte in der Exploration. Der Stand der Technik hat sich inzwischen wesentlich verändert: Die Eindringtiefen von Explorationsmethoden sind erhöht und es sind fortgeschrittene generische Modelle für neue Lagerstättentypen weltweit entwickelt worden. Dass auch in einem Land mit langer Bergbautradition noch abbauwürdige Lagerstätten zu entdecken sind, zeigt beispielsweise die Entdeckung der bedeutenden Wolframlagerstätte Mittersill in Österreich im Jahr 1967, die auf der Basis eines wissenschaftlichen Konzepts gefunden wurde. Solche konzeptionellen Vorarbeiten sind die Grundlage jeder kommerziellen Exploration. Mit der Kenntnis der deutschen Lagerstätten und neuen europäischen und internationalen Erkenntnissen und Methoden können insofern innovative Konzepte für die Erkundung neuer heimischer Lagerstätten entwickelt werden.
Die lange Bergbau- und Explorationstradition Mitteleuropas im Metallsektor hat dazu geführt, dass es bekannte Rohstoffkörper gibt, für die aber bisher keine geeigneten Aufbereitungsmethoden entwickelt werden konnten.
Folgende Forschungs- und Entwicklungsaspekte erscheinen vordringlich:
- Entwicklung von umweltverträglichen technischen Konzepten zur wirtschaftlichen Nutzung von komplexen Erzen bekannter Lagerstätten
- Entwicklung energieeffizienter, materialeffizienter und elementselektiver Gewinnungsverfahren
- Entwicklung optimierter Zerkleinerungs- und Sortierverfahren, um die Produktivität zu steigern und den Energieeinsatz zu vermindern
- Optimierung und Automatisierung bestehender Prozessabläufe
- Entwicklung von Methoden zur Minimierung des Materialtransports durch gewinnungsnahe Aufbereitung
- Schnittstellenoptimierung Aufbereitung/Metallurgie
- Bewertung von Nachhaltigkeitsaspekten und Akzeptanzfragen bei der primären Rohstoffgewinnung
- Entwicklung von Konzepten zur Exploration von Primärrohstoffen
- Entwicklung neuer Verfahren für die Erkundung heimischer Rohstoffpotenziale (z. B. fernerkundliche, geophysikalische, geochemische oder mineralogische Verfahren)
- Neubewertung bekannter Lagerstätten
- Entwicklung explorationsrelevanter 4D-metallogenetischer Modelle für die Neubewertung
- Reinterpretation bekannter Datensätze und Bereitstellung neuer modernster mineralogischer, geochemischer und insbesondere geochronologischer Daten
- Interpretation der Genese der Lagerstätten und die Ableitung von Erkundungskonzepten zur Erfassung bisher unbekannter Rohstoffvorkommen (dies gilt vor allem für das Potenzial der wirtschaftsstrategischen Hochtechnologie-Metalle, die bisher nicht Gegenstand der Bergbauaktivitäten in Deutschland gewesen sind)
2.2 Gewinnung von Sekundärrohstoffen
Die lange Bergbau- und Hüttentradition Mitteleuropas im Metallsektor hat dazu geführt, dass es viele Halden (Tailings/Aufbereitungsrückstande) sowie Produktionsrückstände gibt. So hat z. B. die zum Teil sehr geringe Effizienz bei der Aufbereitung komplexer Erze Rückstände hinterlassen, die ein erhebliches Rohstoffpotenzial beinhalten. Wenn auch realistischer Weise anerkannt werden muss, dass zahlreiche dieser Resthalden mittlerweile überbaut oder anderweitig genutzt werden, so liegt doch immer noch ein großes Rohstoffpotenzial vor, das mit verbesserten Methoden genutzt werden kann.
Bei der Aufarbeitung von end-of-life-Produkten muss der Tatsache Rechnung getragen werden, dass Produktzyklen immer kürzer und die Produkte unserer Industrie, insbesondere der Elektronikindustrie, immer komplexer werden. Daraus resultiert eine immer komplexere und sich schnell ändernde Zusammensetzung der Sekundärmaterialien. Sie sind viel komplizierter zusammengesetzt als Primärrohstoffe bzw. -konzentrate und erfordern daher die Entwicklung spezieller mechanischer und metallurgischer Aufbereitungsmethoden. Im Rahmen der Forschung an Sekundärrohstoffen standen bisher vor allem Stoffströme mit hoher Mengen- und Wertrelevanz im Vordergrund, aus denen vergleichsweise wenige, dafür in hoher Konzentration enthaltene Wertstoffe separiert wurden. Demgegenüber sollen im Rahmen der vorliegenden r4-Förderrichtlinie die zumeist nur in geringer Konzentration in end-of-life-Produkten enthaltenen Sekundärrohstoffe im Vordergrund stehen, die sich bisher in Nebenprodukten oder Abfällen wiederfinden. Für sie gilt es, Wiedergewinnungsmethoden zu entwickeln, um die bisherigen Recyclingquoten, die fast bei allen wirtschaftsstrategischen Rohstoffen unter 1 % betragen, deutlich anzuheben.
Folgende Forschungs- und Entwicklungsaspekte erscheinen vordringlich:
- Mobilisierung von Aufbereitungs- und Produktionsrückständen
- Entwicklung neuer umweltverträglicher Explorationsverfahren zur Ermittlung des Ressourcenpotenzials sekundärer Lagerstätten
- Entwicklung umweltverträglicher Konzepte zur energie- und materialeffizienten Gewinnung von Sekundärrohstoffen aus Aufbereitungs- und Produktionsrückständen
- Entwicklung neuer elementspezifischer Verfahren zur Trennung, Konzentration und Reinigung
- Bewertung von Nachhaltigkeitsaspekten und Akzeptanzfragen bei der sekundären Rohstoffgewinnung
- Kreislaufführung von Altprodukten (end-of-life)
- Entwicklung spezieller mechanischer und metallurgischer Wiedergewinnungsmethoden für Stoffe, die zumeist nur in geringer Konzentration in end-of-life-Produkten enthalten sind und bisher dem Stoffkreislauf verloren gingen
- Forschungen zu Stoffströmen und Potenzialen (Datengrundlage zu Sekundärrohstoffquellen, Erfassungssysteme, spezifisches Stoffstrommanagement, Produktgestaltung)
- Entwicklung von Verfahren zur Materialauftrennung unter weitgehendem Erhalt der ursprünglich beabsichtigten Materialeigenschaften bzw. Zerlegung in Grundwerkstoffe
- Entwicklung flexibler Prozesse mit maximierter Rückgewinnungsrate für Multi-Metallsysteme und verbesserte Stofftrennung auf elementarer oder molekularer Ebene
- Entwicklung von Methoden zur Bewertung (objektiver Vergleich alternativer Recyclingtechnologien und Verfahrenswege nach ökobilanziellen, ökonomischen und anderen Aspekten)
2.3 Steigerung der Akzeptanz für die Rohstoffgewinnung
Die gesellschaftliche Akzeptanz für innovative, umweltfreundliche technologische Entwicklungen im Bereich Rohstoffgewinnung in Deutschland soll weiter gesteigert werden. Dazu muss sich die Forschung der Frage widmen, welchen Einfluss unterschiedliche institutionelle Werte- und Normensysteme auf die Wahrnehmung neuer Technologien haben. Gezielte Maßnahmen, um ein Bewusstsein für die Rohstoffproblematik zu schaffen und die Akzeptanz der Bevölkerung für eine umweltverträgliche heimische Rohstoffgewinnung zu fördern, sollten rechtzeitig einsetzen. Nur so kann möglichen Vorbehalten und Widerständen begegnet werden, die die wirtschaftliche Nutzung der FuE-Ergebnisse gefährden könnten. Interdisziplinäre FuE-Vorhaben, die eine Steigerung der gesellschaftlichen Akzeptanz zum Ziel haben, werden deshalb ebenfalls gefördert.
2.4 Nachwuchsgruppen
Es besteht die Möglichkeit der Förderung von Nachwuchsgruppen zu den ausgeschriebenen Themenschwerpunkten. Eine Nachwuchsgruppe sollte geleitet werden von Post-Doktoranden mit im Allgemeinen zwei bis sechs Jahren Post-Doc-Tätigkeit nach Abschluss der Promotion und substanzieller internationaler Forschungserfahrung sowie Führungskompetenz. Ein wichtiges Auswahlkriterium ist die herausragende wissenschaftliche Qualität der Bewerber für die Nachwuchsgruppenleitung.
Die Nachwuchsgruppe soll vorrangig an einer Hochschule oder einer außeruniversitären Forschungseinrichtung angebunden sein. Die Einrichtung soll die Arbeitgeberfunktion übernehmen und die notwendige Infrastruktur zur Verfügung stellen. Daneben können auch Gruppen gefördert werden, die in vertraglich geregelten Netzwerken organisiert sind. Teilnehmer eines solchen Netzwerks können auch industriellen Forschungsabteilungen angehören. In diesem Fall soll die Leitung der Nachwuchsgruppe bei Angehörigen einer Hochschule oder außeruniversitären Forschungseinrichtung liegen. Die Antragsteller können im Rahmen der Fördermaßnahme Mittel für die eigene Stelle als Gruppenleiterin/Gruppenleiter (TVÖD 14) und maximal drei weitere Stellen (Post-Doc: TVÖD 13; Doktoranden: TVÖD 13/2; Technische Mitarbeiter) sowie Sach-, Reise- und Investitionskosten beantragen. Es gelten die Bemessungsgrundlagen wie unter Nummer 5 beschrieben.
Der Förderzeitraum beträgt zunächst drei Jahre. Nach zweieinhalb Jahren ist ein Zwischenbericht vorzulegen, der Entscheidungsgrundlage für eine mögliche zweijährige Anschlussförderung ist. Für die Antragstellung gelten die entsprechenden Punkte dieser Bekanntmachung.
2.5 Strukturbildende Maßnahme/Netzwerk
Zusätzlich ist geplant, die Bildung eines Netzwerks von Hochschulen, Fachhochschulen sowie außeruniversitären Forschungseinrichtungen unter Beteiligung forschungsstarker Unternehmen und Verbände zu fördern, mit dem Ziel einen nationalen Nukleus für die gemeinsame Forschung im Bereich primärer und sekundärer mineralischer nichtenergetischer Rohstoffe entlang der gesamten Wertschöpfungskette zu etablieren. Damit sollen Transparenz über Kernkompetenzen und Infrastrukturen hergestellt, Lücken in der Forschung identifiziert und geschlossen werden und Dopplungen vermieden werden sowie die Rolle Deutschlands als Forschungs- und Innovationsstandort im europäischen und internationalen Vergleich gestärkt werden. Durch eine Bündelung von Aktivitäten und Kompetenzen sollen Innovationen vorangetrieben und nachhaltige Lösungen rohstoffwirtschaftlicher Probleme aufgezeigt werden. Beteiligte Unternehmen sollen bei der Übertragung der Forschungsergebnisse in praxisreife Lösungen unterstützt und neue Exportmöglichkeiten erschlossen werden. Das Netzwerk soll Ansprechpartner für Behörden, Verbände und kommunale Interessenvertretungen sein. Das Netzwerk soll mit dem ERA-Net ERA-MIN, dem geplanten KIC Raw Materials sowie mit anderen einschlägigen europäischen Technologieplattformen und dem UNEP International Resource Panel verknüpft werden. Um eine dauerhafte Implementierung von Forschungsergebnissen zu unterstützen sind langfristige, über die Förderperiode hinausgehende Konzepte gefordert, die eine zukünftige Verstetigung erlauben.
2.6 Integration und Transfer
Es ist darüber hinaus beabsichtigt, ein übergreifendes Integrations- und Transferprojekt zu fördern, das die Innovationskraft der umsetzungsorientierten Verbundprojekte durch eine gezielte Vernetzung der Verbünde untereinander sowie mit ihrem Umfeld stärken soll. Die Fördermaßnahme soll mit einschlägigen europäischen Technologieplattformen (siehe Nummer 2.5) verknüpft werden. Des Weiteren soll das Projekt professionelle Transferunterstützung leisten und die Fördermaßnahme durch übergreifende Öffentlichkeitsarbeit und die Bearbeitung branchen- und technologieübergreifender Querschnittsfragen verstärken. Die Durchführung erfolgt in enger Abstimmung mit dem BMBF und umfasst die projektübergreifende Erhebung und Analyse von Daten im Rahmen der in der Fördermaßnahme erzielten Forschungsergebnisse z. B. zum Nachhaltigkeitspotenzial, die Vorbereitung, Durchführung und Auswertung von Statusseminaren, die Unterstützung bei Diskussionsforen sowie die Erstellung und Verbreitung von Informationsmaterialien im Rahmen der Öffentlichkeitsarbeit.
2.7 Internationale Zusammenarbeit
Eine Förderung deutscher Partner in EUREKA-Verbundprojekten und KIC Raw Materials-Aktivitäten ist zu den thematischen Schwerpunkten der Förderrichtlinie möglich.
Die Zusammenarbeit mit internationalen Partnern ist erwünscht, wenn hierdurch ein Mehrwert für die Durchführung des Vorhabens und Verwertung der Ergebnisse in Deutschland entsteht. Außerhalb der EU konzentrieren sich die Forschungsaktivitäten auf der Angebotsseite wirtschaftsstrategischer Rohstoffe auf einige ausgewählte Länder, z. B. Australien, Kanada, Südafrika, Brasilien, Chile, USA, Japan, Ukraine und Russland. Die Finanzierung des entsprechenden Vorhabenteils muss über das Partnerland erfolgen.
Die Umsetzung des Förderschwerpunktes erfolgt als „lernendes Programm“. Das BMBF behält sich vor, weitere Maßnahmen zur Weiterentwicklung der Fördermaßnahme wie auch zur internationalen Zusammenarbeit zu implementieren.
3 Zuwendungsempfänger
Antragsberechtigt sind in Deutschland ansässige Unternehmen der gewerblichen Wirtschaft, Hochschulen und außeruniversitäre Forschungseinrichtungen, Einrichtungen der Kommunen und Länder sowie relevante Verbände. Für Unternehmen im ausländischen Mehrheitsbesitz gelten Einschränkungen. Die Antragstellung durch KMU wird ausdrücklich begrüßt. Zur KMU-Definition der Europäischen Kommission siehe: http://ec.europa.eu/small-business/faq/index_de.htm
Forschungseinrichtungen, die gemeinsam von Bund und Ländern grundfinanziert werden, kann nur unter bestimmten Voraussetzungen ergänzend zu ihrer Grundfinanzierung eine Projektförderung für ihren zusätzlichen Aufwand bewilligt werden.
4 Zuwendungsvoraussetzungen
Voraussetzung für die Förderung ist das Zusammenwirken von mehreren unabhängigen Partnern aus Wirtschaft, Wissenschaft und gegebenenfalls Einrichtungen der Kommunen und Länder mit eigenständigen Beiträgen zur Lösung von gemeinsamen Forschungs- und Entwicklungsfragen (Verbundprojekte). Des Weiteren ist eine maßgebliche Wirtschaftsbeteiligung, je nach Ausrichtung des Projekts z. B. von Zulieferern und Anwendern (möglichst mehrere Industrieunternehmen), insbesondere KMU gewünscht.
Die Vorhaben sollen eine Laufzeit von drei Jahren möglichst nicht überschreiten. Das Verwertungsinteresse der verschiedenen Partner muss klar erkennbar sein und die Transferdimension dargestellt werden. Wünschenswert ist bei Verbundvorhaben die Koordination durch ein Wirtschaftsunternehmen.
Antragsteller sollen sich – auch im eigenen Interesse – im Umfeld des national beabsichtigten Vorhabens mit dem EU-Forschungsrahmenprogramm vertraut machen. Sie sollen prüfen, ob das beabsichtigte Vorhaben spezifische europäische Komponenten aufweist und damit eine ausschließliche EU-Förderung möglich ist. Weiterhin ist zu prüfen, inwieweit im Umfeld des national beabsichtigten Vorhabens ergänzend ein Förderantrag bei der EU gestellt werden kann. Das Ergebnis der Prüfungen soll im nationalen Förderantrag kurz dargestellt werden.
Die Projektteilnehmer sind verpflichtet, das übergreifende Integrationsprojekt (siehe Nummer 2.6) des Förderschwerpunktes zu unterstützen, um so zu einer effektiven Zusammenarbeit der Verbundprojekte beizutragen und die übergreifende Öffentlichkeitsarbeit für die Fördermaßnahme zu unterstützen.
Im Rahmen der Programmsteuerung ist die Durchführung von Statusseminaren vorgesehen. Projektteilnehmer sind verpflichtet, sich an begleitenden und evaluierenden Maßnahmen zu beteiligen und Informationen für die Bewertung des Erfolgs der Fördermaßnahme – insbesondere zur Quantifizierung der erzielbaren ökologischen und sozioökonomischen Wirkungen – bereitzustellen.
Die Partner eines Verbundprojekts haben ihre Zusammenarbeit in einer Kooperationsvereinbarung zu regeln. Vor der Förderentscheidung muss eine grundsätzliche Übereinkunft über bestimmte vom BMBF vorgegebene Kriterien nachgewiesen werden. Einzelheiten können einem BMBF-Merkblatt – Vordruck 0110 – im Formularschrank entnommen werden ( hier ).
5 Art und Umfang, Höhe der Zuwendung
Zuwendungen werden im Rahmen der Projektförderung als nicht rückzahlbare Zuschüsse gewährt. Zuwendungen können für Personal- und Sachaufwand sowie für Geräteinvestitionen verwendet werden. Ausgeschlossen von der Förderung sind Bauinvestitionen.
Bemessungsgrundlage für Wirtschaftsunternehmen sind die zuwendungsfähigen projektbezogenen Kosten, die in der Regel je nach Anwendungsnähe des Vorhabens bis zu 50 % anteilfinanziert werden können. Der Gemeinschaftsrahmen der EU lässt für Vorhaben der Verbundforschung für KMU eine differenzierte Bonusregelung zu, die gegebenenfalls zu einer höheren Förderquote führen kann.
Bemessungsgrundlage für Hochschulen, Forschungs- und Wissenschaftseinrichtungen und vergleichbare Institutionen sind die zuwendungsfähigen projektbezogenen Ausgaben, bei Helmholtz-Zentren und der Fraunhofer-Gesellschaft – FhG – die zuwendungsfähigen projektbezogenen Kosten, die individuell bis zu 100 % gefördert werden können.
6 Sonstige Zuwendungsbestimmungen
Bestandteil eines Zuwendungsbescheids auf Kostenbasis werden grundsätzlich die Allgemeinen Nebenbestimmungen für Zuwendungen auf Kostenbasis des BMBF an Unternehmen der gewerblichen Wirtschaft für FuE-Vorhaben (NKBF98).
Bestandteil eines Zuwendungsbescheids auf Ausgabenbasis werden die Allgemeinen Nebenbestimmungen für Zuwendungen zur Projektförderung (ANBest-P) und die Besonderen Nebenbestimmungen für Zuwendungen des BMBF zur Projektförderung auf Ausgabenbasis (BNBest-BMBF98).
Bei Zuwendungen an Gebietskörperschaften werden die Allgemeinen Nebenbestimmungen für Zuwendungen zur Projektförderung an Gebietskörperschaften und Zusammenschlüsse von Gebietskörperschaften (ANBest-GK) Bestandteil der Zuwendungsbescheide.
7 Verfahren
7.1 Einschaltung eines Projektträgers und Anforderung von Unterlagen
Mit der Abwicklung der Fördermaßnahme hat das BMBF seinen Projektträger
Forschungszentrum Jülich GmbH
Projektträger Jülich – PtJ
Geschäftsbereich Nachhaltigkeit und Klima
Fachbereich Umweltinnovationen (UMW 1)
Zimmerstr. 26/27
10969 Berlin
beauftragt.
Ansprechpartner sind
Frau Anja Degenhardt
Telefon: 0 30/2 01 99-4 06
Telefax: 0 30/2 01 99-4 30
E-Mail: a.degenhardt@fz-juelich.de
Herr Dr. Andreas Jacobi
Telefon: 0 30/2 01 99-4 85
Telefax: 0 30/2 01 99-4 30
E-Mail: a.jacobi@fz-juelich.de
Nähere Informationen zur Fördermaßnahme erhalten Sie über die Internetseite: www.ptj.de/r4 .
7.2 Vorlage von Projektskizzen
Das Förderverfahren ist zweistufig. In der ersten Verfahrensstufe sind dem Projektträger PtJ zunächst aussagefähige Projektskizzen bis zu den Stichtagen vorzulegen:
31. Januar 2014 (13.00 Uhr)
30. Januar 2015 (13.00 Uhr)
Bei Verbundprojekten sind die Projektskizzen durch den vorgesehenen Koordinator über das Internetportal pt-outline einzureichen. Den Zugang zu diesem Portal bietet die Internetseite www.pt-it.de/ptoutline/application/r4 . Den pt-outline-Formblättern ist eine Projektbeschreibung beizufügen, die selbsterklärend ist, eine Beurteilung ohne weitere Recherchen zulässt und folgende Struktur aufweist (Umfang maximal 12 Seiten, Schrifttyp Arial, Schriftgrad 11, 1,5-zeilig, Seitenränder 2 cm):
- Deckblatt: Thema des beabsichtigten Verbundprojekts, adressierte Themenfelder (mindestens eines aus der Liste unter Nummer 2) und wirtschaftsstrategische Rohstoffe (Elemente), grob abgeschätzte Gesamtkosten und Projektdauer, Anzahl und Art der Partner, Postanschrift, Telefonnummer, E-Mail-Adresse des Skizzeneinreichers
- Ausgangssituation: Begründung der strategischen Relevanz der betrachteten Rohstoffe, Bedarf bei den Unternehmen, volkswirtschaftliche Relevanz
- Zielsetzungen: Darstellung der Projektziele ausgehend vom Stand der Technik und Forschung (Neuheit der Verbundprojektidee)
- Lösungsweg: Beschreibung der notwendigen Forschungsarbeiten, Arbeits- und Zeitgrobplanung
- Ressourceneffizienzpotenzial: u. a. qualitative und quantitative Angaben zur Verringerung strategischer Engpässe für Zukunftstechnologien, Beitrag zur nachhaltigen Nutzung von Ressourcen und zur Steigerung der Rohstoffproduktivität, Beitrag zum Umweltschutz
- Kostenabschätzung (für jeden Partner): Angabe der voraussichtlichen Kosten, Beteiligung mit Eigen- und Drittmitteln, Ressourcengrobplanung (d. h. Personal, Material, Geräte)
- Kooperationspartner: kurze Partnerdarstellung, gegebenenfalls eigene Vorarbeiten, geplante Arbeitsteilung
- Europäische oder internationale Zusammenarbeit (falls geplant): Mehrwert für Deutschland, kurze Partnerdarstellung, ggf. eigene Vorarbeiten, geplante Arbeitsteilung, Ko-Finanzierung der ausländischen Partner
- Ergebnisverwertung: wirtschaftliche und wissenschaftlich-technische Verwertungsabsichten für jeden Verbundpartner, Marktpotenzial, Wirtschaftlichkeit und gegebenenfalls gesellschaftliche Bedeutung, Anwendungspotenziale
Die Vorlagefrist gilt nicht als Ausschlussfrist. Verspätet eingehende Projektskizzen können aber möglicherweise nicht mehr berücksichtigt werden.
Aus der Vorlage einer Projektskizze kann kein Rechtsanspruch abgeleitet werden.
7.3 Auswahl- und Entscheidungsverfahren
Die eingegangenen Projektskizzen werden unter Beteiligung externer Gutachterinnen/Gutachter nach folgenden Kriterien bewertet:
- Beitrag zu den Zielen der Fördermaßnahme (Beitrag zur nachhaltigen Nutzung knapper Ressourcen, Beitrag zur Verbesserung der Versorgungssicherheit mit wirtschaftsstrategischen Rohstoffen, Beitrag zur Steigerung der Rohstoffproduktivität, gegebenenfalls Beitrag zum Umweltschutz)
- Innovationshöhe (Hochwertigkeit der Technologie oder Dienstleistung, Neuartigkeit der Fragestellungen und Lösungsansätze, Forschungsrisiko, Erreichbarkeit/Erhalt einer Weltspitzenposition)
- Wissenschaftlich-technische Qualität des Lösungsansatzes (Qualität und Effizienz der Methodologie und des Arbeitsplans, Interdisziplinarität, Erkenntnisgewinn, Übernahme neuer Ergebnisse anderer Wissensgebiete, Betrachtung der gesamten Wertschöpfungskette)
- Qualität des Konsortiums (Qualifikation der Partner, bisherige und geplante Zusammenarbeit zwischen den Verbundpartnern, Wirtschaftsbeteiligung, KMU-Beteiligung, Projektmanagement, gegebenenfalls Mehrwert durch europäische/internationale Zusammenarbeit)
- Ergebnisverwertung (überzeugendes Konzept zur wirtschaftlichen und wissenschaftlich-technischen Verwertung der Ergebnisse, Einsatzmöglichkeit für Unternehmen aus verschiedenen Wirtschaftszweigen, branchenübergreifende Ansätze, Anwendbarkeit und Ergebnistransfer)
Für das begleitende Integrations- und Transferprojekt entscheidet die Qualität des Konzepts hinsichtlich Organisation und Effizienz des Managements sowie die wissenschaftliche Kompetenz, Leistungsfähigkeit und Erfahrung der Skizzeneinreicher bei der koordinierenden Begleitung von Fördermaßnahmen.
Auf der Grundlage der Bewertung werden die für eine Förderung geeigneten Projektideen ausgewählt. Das Auswahlergebnis wird den Interessenten schriftlich mitgeteilt. Es besteht kein Anspruch auf eine Darlegung der Entscheidungsgründe.
In der zweiten Verfahrensstufe werden die Interessenten bei positiv bewerteten und ausgewählten Projektskizzen aufgefordert, einen förmlichen Förderantrag vorzulegen, über den nach abschließender Prüfung unter Beteiligung externer Gutachterinnen/Gutachter entschieden wird.
Die Nutzung des elektronischen Systems „easy“ zur Vorlage eines förmlichen Antrags für FuE-Verbundvorhaben (2. Stufe, nach Aufforderung durch den Projektträger) wird dringend empfohlen. Vordrucke für förmliche Anträge, Richtlinien, Merkblätter, Hinweise und Nebenbestimmungen können unter der Internetadresse hier abgerufen werden.
Ein Förderbeginn ab 1. Februar 2015 ist vorgesehen.
Für die Bewilligung, Auszahlung und Abrechnung der Zuwendung sowie für den Nachweis und die Prüfung der Verwendung und die gegebenenfalls erforderliche Aufhebung des Zuwendungsbescheids und die Rückforderung der gewährten Zuwendung gelten die Verwaltungsvorschriften zu § 44 BHO sowie die §§ 48 bis 49a des Verwaltungsverfahrensgesetzes, soweit nicht in diesen Förderrichtlinien Abweichungen zugelassen sind.
8 Inkrafttreten
Diese Förderrichtlinien treten mit dem Tag der Veröffentlichung im Bundesanzeiger in Kraft.
Bonn, den 17. Juli 2013
Bundesministerium für Bildung und Forschung
Im Auftrag
Reinhold Ollig