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Bekanntmachung : Datum:

des Bundesministeriums für Bildung und Forschung von Richtlinien zur Förderung transnationaler Forschungsprojekte innerhalb des ERA-NET SIINN „Sichere Anwendung innovativer Nanowissenschaft und Nanotechnologie“ im Rahmenprogramm „Werkstoffinnovationen für Industrie und Gesellschaft“ – WING

Vom 18.06.2013

Vorbemerkungen

Dies ist die zweite transnationale Bekanntmachung des ERA-NETs SIINN.

Die Förderrichtlinien „Sichere Anwendung innovativer Nanowissenschaft und Nanotechnologie“ werden im Rahmen des ERA-NETs SIINN veröffentlicht. Ziel des ERA-NETs ist die Koordinierung von Forschungs- und Entwicklungstätigkeiten der beteiligten Mitgliedstaaten in der auf Nanowissenschaft und Nanotechnologie bezogenen Sicherheits- und Risikoforschung im Hinblick auf innovative industrielle Anwendungen von Nanotechnologie. Durch die transnationalen Förderaktivitäten sollen länderübergreifende Kooperationen europäischer Forschergruppen aus Wirtschaft und Wissenschaft unterstützt werden, um die internationale Wettbewerbsfähigkeit Europas als FuE*-Standort zu steigern.

SIINN ist eine gemeinsame Initiative von 19 Partnern aus 14 europäischen Ländern bzw. Regionen. Im Rahmen der zweiten SIINN-Bekanntmachung steht die Beteiligung an Projekten Unternehmen und Forschungseinrichtungen in folgenden Ländern offen:

  • Deutschland
  • Israel
  • Österreich
  • Portugal
  • Rumänien
  • Wallonie (Belgien)

Darüber hinaus können in jedem geförderten Projekt auch Partner aus anderen Staaten bzw. Regionen als den zuvor genannten teilnehmen, falls sie ihre Finanzierung auf anderem Wege als über das ERA-NET SIINN sicherstellen. Dabei ist jedoch zu beachten, dass mindestens zwei Drittel (66 %) der beteiligten Partner aus an der Bekanntmachung teilnehmenden Ländern bzw. Regionen stammen und deren beantragte Fördermittel mindestens zwei Drittel (66 %) des gesamten Projektbudgets ausmachen müssen.

Die nachfolgenden Regelungen der Nummer 2 sowie von Teilen der Nummern 4 und 7 werden zeitnah auch von anderen SIINN-Partnern in den oben genannten Ländern bzw. Regionen veröffentlicht. Dagegen sind die Regelungen der Nummern 1.1, 1.2, 3, 5 und 6 spezifisch nur auf potenzielle Antragsteller in Deutschland ausgerichtet. Die Partner der anderen Regionen und Länder veröffentlichen vergleichbare, an das jeweilige regionale/nationale Recht angepasste Regelungen.

Die Förderinitiative SIINN ergänzt die nationale Förderung sowie die Förderung im 7. EU-Forschungsrahmenprogramm.

Für die vorliegende Fördermaßnahme wurden von den beteiligten Förderorganisationen gemeinsame begleitende ­Dokumente verfasst. Sie bilden die inhaltliche Grundlage dieser Bekanntmachung und können von der SIINN-Webseite ( http://www.siinn.eu ) heruntergeladen werden. Es wird empfohlen, alle begleitenden Dokumente im Sinne einer zielführenden Konzeption von Anträgen für internationale Forschungskooperationen zu beachten. Entsprechende Dokumente werden zeitnah von allen an der Ausschreibung beteiligten Partnerorganisationen in den jeweiligen Ländern bzw. ­Regionen veröffentlicht. Für die eigentliche Umsetzung der nationalen Projekte gelten die jeweiligen nationalen Richtlinien.

Mit der Einreichung des englischsprachigen Antrags beim SIINN Call Office müssen alle deutschen Antragsteller eine Erklärung abgeben, in der sie die Kenntnis der nationalen, d. h. deutschen Rahmenbedingungen dieser ERA-NET-Bekanntmachung versichern. In diesem Zusammenhang ist vor der Antrags- bzw. Skizzeneinreichung eine Kontaktaufnahme mit dem beauftragten Projektträger Jülich obligatorisch.

1 Zuwendungszweck, Rechtsgrundlage

1.1 Zuwendungszweck

Das Bundesministerium für Bildung und Forschung (BMBF) beabsichtigt auf der Grundlage des Rahmenprogramms „Werkstoffinnovationen für Industrie und Gesellschaft – WING“ sowie des Aktionsplans „Nanotechnologie 2015“ FuE-Projekte zum Thema „Sicherheitsaspekte synthetischer Nanomaterialien“ zu fördern.

Das ERA-NET SIINN ergänzt die nationalen und europäischen Fördermaßnahmen zu Sicherheit und Risiken industriell hergestellter Nanomaterialien und darauf basierender Nanotechnologien und Nanoprodukte, insbesondere die BMBF-Fördermaßnahme „NanoCare“. SIINN ermöglicht dabei die Zusammenarbeit deutscher Unternehmen, gegebenenfalls in Kooperation mit deutschen Forschungseinrichtungen, mit akademischen und industriellen Partnern der beteiligten Länder/Regionen im europäischen Ausland in Forschungsprojekten, die nur durch internationale Zusammenarbeit zum Erfolg zu führen sind.

Die intensive Zusammenarbeit von Akteuren aus Unternehmen und öffentlicher Forschung auf europäischer Ebene soll im Ergebnis den sicheren und schnellen Transfer wissenschaftlicher Erkenntnisse aus Nanowissenschaft und Nanotechnologie in industrielle Anwendungen unterstützen.

Diese Fördermaßnahme ist Bestandteil der Hightech-Strategie 2020 der Bundesregierung. Dabei kommt der engen Zusammenarbeit zwischen Unternehmen und Forschungseinrichtungen im universitären und außeruniversitären Bereich, der Einbindung vor allem auch der Beiträge kleiner und mittelständischer Unternehmen (KMU) sowie der Verwertung der Projektergebnisse für Deutschland eine besondere Bedeutung zu.

1.2 Rechtsgrundlage

Vorhaben können nach Maßgabe dieser Richtlinien, der BMBF-Standardrichtlinien für Zuwendungen auf Ausgaben- bzw. Kostenbasis und der Verwaltungsvorschriften zu den §§ 23, 44 der Bundeshaushaltsordnung (BHO) durch Zuwendungen gefördert werden. Ein Rechtsanspruch auf Gewährung einer Zuwendung besteht nicht. Der Zuwendungsgeber entscheidet nach pflichtgemäßem Ermessen im Rahmen der verfügbaren Haushaltsmittel.

2 Gegenstand der Förderung

Gegenstand der Förderung sind FuE-Aufwendungen im Rahmen vorwettbewerblicher Verbundprojekte, die Risikoaspekte im Bereich von Nanowissenschaft und Nanotechnologie adressieren.

Das Ziel dieser Bekanntmachung ist das Schließen vorhandener Wissenslücken in Bezug auf Umwelt-, Gesundheits- und Sicherheitsrisiken, die im Zusammenhang mit synthetischen Nanomaterialien stehen. Hierdurch sollen verlässliche Rahmenbedingungen für den schnellen Transfer von Forschungsresultaten aus Nanowissenschaft und Nanotechno­logie in industrielle Anwendungen geschaffen werden.

Die Bekanntmachung richtet sich an innovative transnationale Forschungsprojekte, die sich mit synthetischen Nanomaterialien befassen. Es wird erwartet, dass in den zu fördernden Vorhaben Charakterisierungsmethoden und Verfahren angewendet werden, die dem aktuellen Wissensstand entsprechen. Interessenten, die sich neben einem der genannten Themenfelder auch mit der Entwicklung innovativer und verbesserter Charakterisierungsverfahren zur Erfassung der umwelt-, gesundheits- und sicherheitsrelevanten Eigenschaften synthetischer Nanomaterialien befassen, sind aufgefordert, sich an der Bekanntmachung zu beteiligen. Die Einbeziehung von KMU in die Projektverbünde ist erwünscht, wobei der Nutzen der vorgeschlagenen Forschungsarbeiten für die KMU dargestellt werden muss.

Anträge bzw. Skizzen zu Forschungsprojekten können eines der fünf nachfolgend beschriebenen Themenfelder adressieren:

2.1 Übergeordnete Aspekte der Nanosicherheitsforschung (Thema 1)

Technisch-wissenschaftlicher Inhalt:

Die wissenschaftlichen und technischen Ziele dieses Themas sind nachfolgend aufgeführt, wobei die möglichen Forschungsaktivitäten nicht auf die genannten Aspekte begrenzt sind und diese Aspekte auch nicht zwingend erforderlich sind:

  • Entwicklung von allgemeinen, synergetischen Strategien (Forschung und/oder Implementierung) für das Verständnis von Auswirkungen synthetischer Nanomaterialien auf die menschliche Gesundheit und die Umwelt, ausgehend von bereits vorhandenem Wissen in beiden Gebieten.
  • Entwicklung von Methoden für das Verständnis intrinsischer Eigenschaften synthetischer Nanomaterialien im Hinblick auf eine Gruppierung und mit Relevanz für die Risikobewertung (gegebenenfalls auch mit Blick auf regulatorische und normative Zielsetzungen).
  • Untersuchung der Bedeutung von Oberflächenveränderungen für die Oberflächenreaktivität und biophysikalische oder andere Wechselwirkungen (z. B. umgebende Matrizes); Definition relevanter Parameter, Evaluierung ihrer Bedeutung und geeigneter Messmethoden; Untersuchungen, die für ein Gruppierung der synthetischen Nanomaterialien im Hinblick auf eine mögliche Risikobewertung hilfreich sind, sind besonders erwünscht.
  • Untersuchung der Freisetzung von synthetischen Nanomaterialien aus verschiedenen Matrizes in die Umwelt oder in biologische Systeme, Untersuchung des auf die Freisetzung folgenden Verhaltens, Fokussierung der Untersuchungen auf praxisbezogene und reale Anwendungen.

Erwartete Auswirkungen:

  • Verfügbarkeit von Methoden zum Verständnis und zur Vorhersage der intrinsischen und extrinsischen Eigenschaften von synthetischen Nanomaterialien bezüglich ihrer Wechselwirkung mit umgebenden Matrizes.
  • Verfügbarkeit von Ergebnissen mit Relevanz für die menschliche Gesundheit und für Umweltaspekte, starke Fokussierung der Untersuchungen auf praxisbezogene und reale Anwendungen inklusive medizinischer Fragestellungen.
  • Neue Ansätze zur Gruppierung von synthetischen Nanomaterialien bezüglich der Auswirkungen auf die menschliche Gesundheit und die Umwelt.
  • Forschungsresultate mit stark interdisziplinärem Charakter, die einen breiten Anwendungsbereich aufweisen und die durch eine rein nationale Forschungsförderung nicht erreichbar sind.

2.2 Expositions-/Belastungsuntersuchungen (Thema 2)

Technisch-wissenschaftlicher Inhalt:

Die wissenschaftlichen und technischen Ziele dieses Themas sind nachfolgend aufgeführt, wobei die möglichen Forschungsaktivitäten nicht auf die genannten Aspekte begrenzt sind und diese Aspekte auch nicht zwingend erforderlich sind:

  • Expositions-/Belastungsuntersuchungen von Verbrauchern, Erstellung einer Liste derjenigen synthetischen Nanomaterialien, die die größte Verbreitung haben und deshalb wichtig für eine Risikobewertung sind.
  • Entwicklung neuer Geräte und Verfahren zur effektiven Charakterisierung der individuellen Exposition/Belastung mit synthetischen Nanomaterialien.

Erwartete Auswirkungen:

  • Verständnis und Vorhersage der Expositionsmechanismen und der Expositionskinetik mit starkem Fokus auf Verbraucherexposition.
  • Zielgerichtete, komplementäre Erweiterung des aktuellen Wissensstandes.

2.3 Toxizitätsmechanismen (Thema 3)

Technisch-wissenschaftlicher Inhalt:

Die wissenschaftlichen und technischen Ziele dieses Themas sind nachfolgend aufgeführt, wobei die möglichen Forschungsaktivitäten nicht auf die genannten Aspekte begrenzt sind und diese Aspekte auch nicht zwingend erforderlich sind:

  • Toxiko-kinetische Modellierung des Verhaltens von synthetischen Nanomaterialien in Organismen, es sollen hierbei die für Verbraucherprodukte relevantesten synthetischen Nanomaterialien untersucht werden, dabei Anwendung von in-silico- und in-vitro-Methoden, Generierung von Informationen und Voraussetzungen für die Durchführung von in-vivo-Untersuchungen und die Interpretation von in-vivo-Daten.
  • Untersuchung der Dosis-Wirkungs-Beziehung von toxikologischen Parametern inklusive Gentoxizität, Entwicklung geeigneter Dosiskonzepte für anwendungsrelevante Nanopartikel (z. B. Funktionsverpackungen).
  • Untersuchungen von zellulären, durch synthetische Nanomaterialien aktivierten Signalpfaden (z. B. Aktivierung und Translokation des Transkriptionsfaktors, Aktivierung von Kinasen, usw.).
  • Entwicklung und Anwendung zuverlässiger Teststrategien durch Integration verschiedener Ansätze zwecks Ausschluss von Kreuzreaktionen und unerwünschter Interferenzen der synthetischen Nanomaterialien mit den Test­systemen.
  • Entwicklung und Anwendung zuverlässiger Teststrategien durch Integration physiologisch relevanter Barrieremechanismen.
  • Entwicklung fortschrittlicher Charakterisierungsverfahren zur Erfassung der Oberflächenchemie, insbesondere ­geeignete Verfahren zur Detektion und Spezifizierung der Interaktionen zwischen biologischen Molekülen und der Oberfläche von Nanopartikeln und synthetischen Nanomaterialien.

Erwartete Auswirkungen:

  • Verständnis des Einflusses von physiko-chemischen Eigenschaften und Dosiseffekten auf die Toxikologie ausgewählter verbraucherrelevanter, synthetischer Nanomaterialien.
  • Entwicklung und Etablierung von „Standard-Operating-Procedures“ (SOP).

2.4 Erforschung der Auswirkungen synthetischer Nanomaterialien auf die Umwelt (Thema 4)

Technisch-wissenschaftlicher Inhalt:

Die wissenschaftlichen und technischen Ziele dieses Themas sind nachfolgend aufgeführt, wobei die möglichen Forschungsaktivitäten nicht auf die genannten Aspekte begrenzt sind und diese Aspekte auch nicht zwingend erforderlich sind:

  • Expositions-/Belastungsuntersuchungen in der Umwelt; Vorhersagen und analytische Untersuchungen zu Diffusion, (Bio-)Akkumulation und (Bio-)Konzentration der synthetischen Nanomaterialien in biotischen und abiotischen Komponenten von Ökosystemen (Pflanzen, Tiere, Böden, Gewässer); ein spezieller Fokus soll auf das Lebenszyklusende von synthetischen Nanomaterialien in verschiedenen Umgebungen gerichtet sein (Abfallströme, Recycling, …); ­Bestimmung der natürlichen Hintergrundbelastung.
  • Untersuchung der Aufnahmepfade von synthetischen Nanomaterialien und nachfolgender Gewebeeffekte in geeigneten Umweltorganismen.

Erwartete Auswirkungen:

  • Verfügbarkeit stabiler Systeme für die Evaluierung der toxikologischen Auswirkungen synthetischer Nanomaterialien auf die Umwelt.
  • Zielgerichtete, komplementäre Erweiterung des aktuellen Wissensstandes.

2.5 Forschungsvorhaben zu Eigenschaften synthetischer Nanomaterialien und deren Auswirkungen auf die menschliche Gesundheit (Thema 5)

Technisch-wissenschaftlicher Inhalt:

Die wissenschaftlichen und technischen Ziele dieses Themas sind nachfolgend aufgeführt, wobei die möglichen Forschungsaktivitäten nicht auf die genannten Aspekte begrenzt sind und diese Aspekte auch nicht zwingend erforderlich sind:

  • Aufnahme, Zell-Partikel-Interaktionen, Verteilung und Auswirkungen verabreichter bzw. mit der Nahrung aufgenommener synthetischer Nanomaterialien in gesunden und erkrankten Zellen/Gewebe.
  • Entwicklung und Etablierung validierter Testverfahren mit hohem Akzeptanzpotenzial zur Bewertung der Sicherheit synthetischer Nanomaterialien, die Tests müssen auf biokinetischen Daten basieren und schwerpunktmäßig Dosimetrie beinhalten.
  • Validierung von Testverfahren, welche die Vorhersage gefährdender Eigenschaften von synthetischen Nanomaterialien ermöglichen.

Erwartete Auswirkungen:

  • Verständnis der allgemeinen Auswirkungen von synthetischen Nanomaterialien und ihrer Verbreitungswege mit dem Schwerpunkt auf Nahrungsaufnahme und menschliche Gesundheit.
  • Anwendung der gewonnenen Erkenntnisse auf eine große Vielfalt möglicher Anwendungsszenarien von synthetischen Nanomaterialien in praxisrelevanten Situationen inkl. des medizinischen Sektors.
  • Verfügbarkeit geeigneter Teststrategien.
  • Zielgerichtete, komplementäre Erweiterung des aktuellen Wissensstandes.

Allgemeine Bemerkungen:

Die Forscherteams eines transnationalen Verbundprojekts sollen sich aus Wissenschaftlern komplementärer wissenschaftlicher Disziplinen und Forschungsbereiche zusammensetzen. Projektanträge bzw. -skizzen sollen neuartige und ambitionierte Zielsetzungen und Ideen in Verbindung mit gut strukturierten Arbeitsplänen verfolgen. Ein Antrag kann mehr als eines der fünf genannten Themenfelder adressieren.

  • OECD-Richtlinien und High-Level-SOPs sollen an geeigneter Stelle stets angewandt werden.
  • Alle Projekte müssen im Vergleich zu einer rein nationalen Vorgehensweise und Förderung einen europäischen Mehrwert generieren und nachweisen.
  • Projekte, die sich mit Fragen der Standardisierung befassen, sind ausdrücklich erwünscht.
  • Falls zutreffend, soll eine Verbindung zwischen den fundamentalen Eigenschaften der synthetischen Nanomaterialien und Anwendungen, bei denen diese Nanomaterialien eingesetzt werden, angestrebt werden.
  • Die Berücksichtigung von mehr als einem synthetischen Nanomaterial in den Untersuchungen wird positiv bewertet. Hierbei soll stets eine praxisbezogene Verbindung zu Anwendungen bestehen.
  • Falls zutreffend, soll eine Begründung vorgeschlagener Dosen für in-vivo- und/oder in-vitro-Untersuchungen erfolgen.
  • Falls zutreffend, sind Langzeitstudien erwünscht, da öffentliche Exposition und Exposition an Arbeitsplätzen mit synthetischen Nanomaterialien typischerweise bei niedrigen Dosen und über lange Zeiträume erfolgt.
  • Es ist möglich, Verbünde zu bilden, die verschiedene Forschungsthemen kombinieren (z. B. Expositionsuntersuchungen und toxiko-kinetische Modellierung von synthetischen Nanomaterialien). Durch die Kombination verschiedener Forschungsaspekte soll die Anwendung der Forschungsergebnisse durch die Industrie und für regulatorische Zwecke unterstützt werden.
  • Von den Projekten wird ein Beitrag zur Bildung bzw. Verbesserung europäischer Netzwerke im Bereich der Nano­risikoforschung erwartet. In diesem Zusammenhang wird die Teilnahme an Treffen und Aktivitäten des europäischen NanoSafety Clusters ( www.nanosafetycluster.eu ) erwartet.
  • Eines der wichtigen Ziele des ERA-NET SIINN ist die Bereitstellung validierter Daten zu den Risiko- und Toxizitätseigenschaften synthetischer Nanomaterialien. Für diesen Zweck bietet das Joint Research Centre (JRC) der EU-Kommission die Nutzung der Datenbank NANOhub an, die entsprechend der OECD-Empfehlungen für die ­Datenstruktur im Bereich Nanotoxizität organisiert ist. Im Rahmen der NANOhub-Datenbank wurde ein spezieller und geschützter Bereich für die Daten der SIINN-Förderprojekte implementiert. Alle im Rahmen dieser SIINN-Bekanntmachung geförderten Projekte müssen ihre relevanten und validierten Daten in diese Datenbank einspeisen. Hierfür ist die Teilnahme an einer entsprechenden, vom JRC durchgeführten Schulung (Webinar) obligatorisch.

Wichtige Zusatzinformation für deutsche Antragsteller:

Es werden ausschließlich deutsche Projektbeiträge gefördert, die sich mit materialspezifischen Aspekten von synthetischen Nanomaterialien befassen und nicht im Zuständigkeitsbereich anderer deutscher Bundesministerien liegen. Beispielsweise kann das BMBF keine Aktivitäten in den Bereichen Verbraucherprodukte, Verbraucherschutz (siehe Thema 2, Expositions-/Belastungsuntersuchungen), Landwirtschaft, Nahrungsmittel und Arzneimittel fördern. Des Weiteren werden vom BMBF keine deutschen Projektbeiträge gefördert, die sich schwerpunktmäßig mit Expositionsuntersuchungen und Risikobewertung befassen. Bitte wenden Sie sich bei diesbezüglichen Fragen unbedingt an den Projektträger Jülich (Kontaktinformationen in Nummer 7.1 dieser Bekanntmachung).

Synergien zu bereits geförderten Forschungsvorhaben sind erwünscht und sollen ggf. in den Projektskizzen dargestellt werden.

Projektvorschläge, die bereits zur BMBF-Bekanntmachung NanoCare oder der ersten SIINN-Bekanntmachung 2012 eingereicht wurden und gefördert werden, werden im Rahmen dieser Bekanntmachung nicht berücksichtigt.

3 Zuwendungsempfänger

Antragsberechtigt sind Unternehmen der gewerblichen Wirtschaft (mit Sitz und überwiegender Ergebnisverwertung in Deutschland), Hochschulen und außeruniversitäre Forschungseinrichtungen.

Forschungseinrichtungen, die gemeinsam von Bund und Ländern grundfinanziert werden, kann nur unter bestimmten Voraussetzungen ergänzend zu ihrer Grundfinanzierung eine Projektförderung für ihren zusätzlichen Aufwand bewilligt werden.

Die Beteiligung von KMU ist ausdrücklich erwünscht. Es kommt die KMU-Definition gemäß Empfehlung der EU-Kommission vom 6. Mai 2003 zur Anwendung (siehe BMBF-Merkblatt, Vordruck 0119, Merkblatt Vordruck 0110 ).

4 Zuwendungsvoraussetzungen

Im Rahmen der Programmsteuerung und -evaluierung ist die Durchführung von Statusseminaren vorgesehen. Projektteilnehmer sind verpflichtet, sich an begleitenden und evaluierenden Maßnahmen zu beteiligen und Informationen für die Bewertung des Erfolgs der Fördermaßnahme bereitzustellen.

Förderfähig im Rahmen dieser Bekanntmachung sind grundlegende, anwendungsorientierte Forschungsarbeiten des vorwettbewerblichen Bereichs, die durch ein hohes wissenschaftlich-technisches Risiko gekennzeichnet sind.

Es werden transnationale Verbundprojekte gefördert, an denen mindestens drei Verbundpartner aktiv beteiligt sein müssen, von denen mindestens zwei aus an der Ausschreibung beteiligten Partnerländern bzw. -regionen kommen müssen (siehe Liste auf Seite 1). Die Zuwendungen werden länderspezifisch gewährt, d. h. jedes Partnerland finanziert die an den Projekten beteiligten Unternehmen, Hochschulen oder Forschungseinrichtungen des jeweils eigenen Landes.

Eine Liste der am Aufruf beteiligten Partnerländer und -regionen sowie der jeweils zuständigen Förderorganisationen, die Veröffentlichung des transnationalen Aufrufs sowie weitere Informationen zur Vorbereitung der internationalen Skizze sind der SIINN-Internetseite zu entnehmen ( http://www.siinn.eu ) oder können beim zuständigen Projektträger angefordert werden.

Transnationale Verbünde müssen bei der Antrags- bzw. Skizzeneinreichung folgende Kriterien erfüllen:

  • Jeder transnationale Verbund muss aus mindestens drei unabhängigen Partnern bestehen. Projektpartner aus mindestens zwei unterschiedlichen an der Bekanntmachung beteiligten Ländern bzw. Regionen müssen in den Projektverbund eingebunden sein. Prinzipiell sind somit bilaterale Projekte zwischen Partnern aus an der Bekanntmachung beteiligten Ländern bzw. Regionen möglich.
  • Teilnehmer aus Nicht-Partnerländern können sich an Projekten beteiligen, soweit sie ihre Finanzierung selbst sicherstellen und ihre Expertise für das Erreichen der Projektziele notwendig ist. Diese Projektteilnehmer müssen zum Zeitpunkt der Antragstellung die Quelle ihrer Fördermittel nennen und belegen. Des Weiteren müssen diese Projektteilnehmer die Verfügbarkeit ihrer Ressourcen und Finanzmittel zum Zeitpunkt der Antragstellung gegenüber dem SIINN Call Office belegen.
  • Zwei Drittel (66 %) der Teilnehmer sowie zwei Drittel (66 %) des gesamten Fördervolumens eines Projektantrags müssen aus an der Bekanntmachung beteiligten Ländern bzw. Regionen kommen.
  • Der Koordinator eines Projekts bzw. Projektantrags muss aus einem an der Bekanntmachung beteiligten Land bzw. einer beteiligten Region stammen.
  • Die Projektverbünde müssen im Hinblick auf ihre transnationale Zusammensetzung ausgewogen sein. Dies bedeutet, dass nicht mehr als zwei Drittel (66 %) der beantragten gesamten Fördermittel des Projektverbunds in ein Land bzw. eine Region gehen dürfen.
  • Die Verbundprojekte können für einen Zeitraum von 24 bis 36 Monaten gefördert werden.

Deutsche Antragsteller müssen bei der Skizzeneinreichung herausstellen, welchen wesentlichen Vorteil eine Kooperation mit den europäischen Partnern mit sich bringt, der nicht im Rahmen eines nationalen Forschungsverbunds erzielt werden könnte.

Antragsteller sollen sich – auch im eigenen Interesse – im Umfeld des beabsichtigten Vorhabens mit dem EU-Forschungsrahmenprogramm vertraut machen. Sie sollen prüfen, ob das beabsichtigte Vorhaben spezifische europäische Komponenten aufweist und damit eine ausschließliche EU-Förderung möglich ist. Weiterhin ist zu prüfen, inwieweit im Umfeld des beabsichtigten Vorhabens ergänzend ein Förderantrag bei der EU gestellt werden kann. Das Ergebnis der Prüfungen soll im nationalen Förderantrag kurz dargestellt werden.

Die Partner haben ihre Zusammenarbeit in einer Kooperationsvereinbarung zu regeln. Vor der Förderentscheidung muss eine grundsätzliche Übereinkunft über bestimmte vom BMBF vorgegebene Kriterien nachgewiesen werden.

Einzelheiten können der „EC Consortium Agreement Checklist“ ()

und dem BMBF-Merkblatt – Vordruck 0110 ( Merkblatt Vordruck 0110 ) entnommen werden.

5 Art und Umfang, Höhe der Zuwendung

Die Zuwendungen können im Wege der Projektförderung als nicht rückzahlbare Zuschüsse gewährt werden.

Bemessungsgrundlage für Zuwendungen an Unternehmen der gewerblichen Wirtschaft sind die zuwendungsfähigen projektbezogenen Kosten, die in der Regel – je nach Anwendungsnähe des Vorhabens – bis zu 50 % anteilfinanziert werden können. Nach BMBF-Grundsätzen wird eine angemessene Eigenbeteiligung – grundsätzlich mindestens 50 % der entstehenden zuwendungsfähigen Kosten – vorausgesetzt.

Bemessungsgrundlage für Hochschulen, Forschungs- und Wissenschaftseinrichtungen und vergleichbare Institutionen sind die zuwendungsfähigen projektbezogenen Ausgaben (bei Helmholtz-Zentren und der Fraunhofer-Gesellschaft – FhG –die zuwendungsfähigen projektbezogenen Kosten), die individuell bis zu 100 % gefördert werden können.

Die Bemessung der jeweiligen Förderquote muss den Gemeinschaftsrahmen der EU-Kommission für staatliche Beihilfen für Forschung, Entwicklung und Innovation (FuEuI-Beihilfen) berücksichtigen. Dieser Gemeinschaftsrahmen lässt für KMU differenzierte Aufschläge zu, die gegebenenfalls zu einer höheren Förderquote führen können.

6 Sonstige Zuwendungsbestimmungen

Bestandteil eines Zuwendungsbescheids auf Kostenbasis werden grundsätzlich die Nebenbestimmungen für Zuwendungen auf Kostenbasis des BMBF an Unternehmen der gewerblichen Wirtschaft für FuE-Vorhaben (NKBF98).

Bestandteil eines Zuwendungsbescheids auf Ausgabenbasis werden die Allgemeinen Nebenbestimmungen für Zuwendungen zur Projektförderung (ANBest-P) und die Besonderen Nebenbestimmungen für Zuwendungen des BMBF zur Projektförderung auf Ausgabenbasis (BNBest-BMBF98).

7 Verfahren

7.1 Einschaltung eines Projektträgers und Anforderung von Unterlagen

Mit der Abwicklung der Fördermaßnahme hat das BMBF seinen Projektträger

Projektträger Jülich (PtJ)
Forschungszentrum Jülich GmbH
Geschäftsbereich NMT
52425 Jülich

beauftragt.

Ansprechpartner beim Projektträger Jülich ist

Herr Dr. Rainer Hagenbeck
Telefon: 0 24 61-61 57 41
E-Mail: r.hagenbeck@fz-juelich.de

Vordrucke für Förderanträge, Richtlinien, Merkblätter, Hinweise und Nebenbestimmungen können unter der Internetadresse https://foerderportal.bund.de/easy/easy_index.php?auswahl=easy_formulare&formularschrank=bmbf abge­rufen oder unmittelbar beim Projektträger angefordert werden.

Zur Erstellung der deutschen Projektskizzen und förmlichen Förderanträge wird die Nutzung des elektronischen Antragssystems „easy“ dringend empfohlen ( https://foerderportal.bund.de/easy/easy_index.php?auswahl=easy ).

7.2 Zweistufiges Förderverfahren

Das Förderverfahren ist zweistufig angelegt.

7.2.1 Vorlage und Auswahl von Projektskizzen

In der ersten Verfahrensstufe ist dem SIINN Call Office durch den Verbundkoordinator der internationale, englischsprachige Projektantrag in elektronischer Form

bis zum 31. Oktober 2013, 12.00 Uhr MEZ

vorzulegen. Einzelheiten des Einreichungsverfahrens sind unter http://www.siinn.eu verfügbar. Außerdem befinden sich dort weitere Informationen und Hilfestellungen, insbesondere zu dem Antragsverfahren und dem internationalen Abgabetermin.

Zusätzlich müssen die beteiligten deutschen Partner dem beauftragten Projektträger eine gemeinsame begutachtungsfähige Projektskizze in deutscher Sprache bis spätestens zum 15. November 2013 vorlegen. Es gilt das Datum des Poststempels.

Die deutsche Projektskizze (bestehend aus einer einzigen easy-Skizze für alle deutschen Verbundpartner, siehe https://foerderportal.bund.de/easy/easy_index.php?auswahl=easy_formulare&formularschrank=bmbf und der deutschsprachigen Vorhabenbeschreibung) ist in schriftlicher Form und in 5-facher Ausfertigung auf dem Postweg und in elektronischer Form auf einem Speichermedium bzw. per E-Mail vorzulegen. Die Vorhabenbeschreibung sollte maximal 20 DIN-A4-Seiten (inkl. Anlagen, Schriftgrad 12) umfassen. Nur per E-Mail eingegangene Vorschläge werden nicht akzeptiert.

Die Vorlagefrist gilt nicht als Ausschlussfrist. Verspätet eingehende Projektskizzen können aber möglicherweise nicht mehr berücksichtigt werden.

Den Projektskizzen ist eine Darstellung mit folgender Gliederung beizufügen (Vorhabenbeschreibung):

  1. Titel des Vorhabens und Kennwort
  2. Namen und Anschriften der beteiligten Partner inkl. Telefonnummer und E-Mail-Adresse, Angabe Projektkoordinator
  3. Ziele
    • Motivation und Gesamtziel des Vorhabens, Zusammenfassung des Projektvorschlags
    • Bezug des Vorhabens zu dieser Förderrichtlinie, (gegebenenfalls dem entsprechenden Schwerpunkt zu Nummer 2)
    • industrielle und gesellschaftliche Relevanz des Themas
    • wissenschaftliche und technische Arbeitsziele des Vorhabens, angestrebte Innovationen
    • Darstellung des Projektkonsortiums: Verteilung der Rollen, Abbildung der Wertschöpfungskette
  4. Stand der Wissenschaft und Technik sowie eigene Vorarbeiten
    • Problembeschreibung und Ausgangssituation (Vergleich mit dem internationalen Stand der Technik, bestehende Schutzrechte (eigene und Dritter))
    • Neuheit und Attraktivität des Lösungsansatzes, Vorteile gegenüber konkurrierenden Lösungsansätzen
    • bisherige Arbeiten der Verbundpartner mit Bezug zu den Zielen des Verbundprojekts; Qualifikation der Verbundpartner
  5. Arbeitsplan
    • Beschreibung des Arbeitsplans und des Lösungsansatzes (inkl. Unterauftragnehmer), Vorteile gegenüber konkurrierenden Lösungsansätzen
    • partnerspezifische Arbeits- und Zeitplanung (Balkendiagramm)
    • Meilensteine und Abbruchkriterien
    • Arbeitsteilung der Projektpartner (Darstellung der Teilaktivitäten); Vernetzung der Partner untereinander (Funktion im Verbund), gegebenenfalls Zusammenarbeit mit Dritten.
  6. Verwertungsplan
    • wissenschaftlich-technische und wirtschaftliche Erfolgsaussichten, Markt- und Arbeitsplatzpotenzial
    • wissenschaftlich-technische und wirtschaftliche Anschlussfähigkeit (Ergebnisverwertung durch die beteiligten Partner mit Zeithorizont)
    • ökologische Aspekte
    • Öffentlichkeitsarbeit und projektübergreifende Ergebnisverwertung
  7. Finanzierungsplan
    • grobes finanzielles Mengengerüst mit tabellarischer Finanzierungsübersicht (Angabe von Kostenarten und ­Eigenmitteln/Drittmitteln)
    • Notwendigkeit der Zuwendung, Finanzierungsmöglichkeiten durch die Europäische Union

Es steht den Interessenten frei, weitere Punkte anzufügen, die nach ihrer Auffassung für eine Beurteilung ihres Vorschlags von Bedeutung sind.

Vor der Einreichung der Projektskizze ist eine Kontaktaufnahme mit dem Projektträger für jeden einzelnen Antragsteller verpflichtend.

Aus der Vorlage einer Projektskizze kann kein Rechtsanspruch auf eine Förderung abgeleitet werden.

Die eingegangenen Projektskizzen werden nach folgenden Kriterien bewertet:

  • fachlicher Bezug zur Förderbekanntmachung
  • wissenschaftlich-technische Qualität des Lösungsansatzes
    • Qualität des Konzepts und der Zielsetzung
    • beabsichtigter Fortschritt gegenüber dem aktuellen Wissensstand
    • Qualität und Effektivität der wissenschaftlich-technischen Methode und des Arbeitsplans
  • Umsetzung und Management
    • Eignung der Managementstruktur und -abläufe
    • Qualität und relevante Erfahrung der individuellen Partner
    • Qualität des gesamten Projektkonsortiums (inkl. Komplementarität und Ausgewogenheit)
    • Angemessenheit der beantragten Fördermittel und Begründung der vorgesehenen Ressourcen (Personal, Sachmittel)
    • inhärente Sicherheits- und EHS-Bewertung aus Lebenszyklusperspektive (falls zutreffend)
  • Auswirkungen
    • Untersuchung industriell relevanter Umwelt-, Gesundheits- und Sicherheitsaspekte (EHS) nanoskaliger Technologien
    • Beitrag zur Entwicklung eines konsolidierten Rahmens zum Umgang mit aus Nanomaterialien resultierenden ­Risiken, Beitrag zum diesbezüglichen gesundheits- und umweltbezogenen Risikomanagement
    • Angemessenheit der vorgesehenen Maßnahmen zur Verbreitung und/oder Verwertung der Resultate
    • europäische Dimension der Forschung und der vorgeschlagenen Lösungen, Notwendigkeit des transnationalen Ansatzes
    • transnationaler bzw. europäischer Mehrwert der Zusammenarbeit

Das BMBF behält sich vor, sich bei der Bewertung der Projektskizzen durch unabhängige Gutachter beraten zu lassen.

Auf der Grundlage der Bewertung werden die für eine Förderung geeigneten Projektskizzen unter Berücksichtigung der internationalen Evaluierungsergebnisse ausgewählt. Das Auswahlergebnis wird den Interessenten schriftlich mitgeteilt.

Der Antragsteller hat keinen Rechtsanspruch auf Rückgabe einer eingereichten Projektskizze.

7.2.2 Vorlage förmlicher Förderanträge und Entscheidungsverfahren

In der zweiten Verfahrensstufe werden die Interessenten bei positiv bewerteten Projektskizzen aufgefordert, einen förmlichen Förderantrag vorzulegen, über den nach abschließender Prüfung entschieden wird.

Für die Bewilligung, Auszahlung und Abrechnung der Zuwendung sowie für den Nachweis und die Prüfung der Verwendung und die gegebenenfalls erforderliche Aufhebung des Zuwendungsbescheids und die Rückforderung der gewährten Zuwendung gelten die Verwaltungsvorschriften zu § 44 BHO sowie die §§ 48 bis 49a des Verwaltungsverfahrensgesetzes, soweit nicht in diesen Förderrichtlinien Abweichungen zugelassen sind.

8 Inkrafttreten

Diese Förderrichtlinien treten am Tag nach der Veröffentlichung im Bundesanzeiger in Kraft.

Bonn, den 18. Juni 2013

Bundesministerium für Bildung und Forschung
Im Auftrag
Dr. Zeisel

FuE = Forschung und Entwicklung