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Bekanntmachung : Datum:

des Bundesministeriums für Bildung und Forschung zu Förderrichtlinien für ein "Deutsches Netzwerk für Bioinformatik-Infrastruktur"

1. Zuwendungszweck, Rechtsgrundlage

1.1 Zuwendungszweck

Die Entwicklung der modernen Lebenswissenschaften wird von sprunghaften Technologiefortschritten in analytischen Bereichen wie Sequenzierung, Omics-Verfahren und bildgebenden Methoden angetrieben. Mit Hilfe dieser Technologien werden große Datenmengen (BIG DATA) produziert, deren Analyse und Wertschöpfung große Chancen für Wissenschaft und Gesellschaft bietet.

Diese umfängliche Generierung von Daten stellt aber auch große Anforderungen an ihre optimale Archivierung und Weiterbehandlung (Prozessierung). International wettbewerbsfähige und standardkonforme Verwaltung, Bereitstellung und Nutzung großvolumiger Datenmengen in den gesamten Lebenswissenschaften setzen die Verfügbarkeit von entsprechender Hardware, gepflegten Datenbanken und validen Werkzeugen der Bioinformatik voraus. Ebenso erfordert die hohe Komplexität der generierten Datensätze die Weiterentwicklung dieser Werkzeuge mit dem Ziel der Datenintegration. Das stetig steigende Datenvolumen macht die Expansion von technischer Infrastruktur, also von Rechen- und Speicherkapazitäten notwendig.

Der gezielte Aufbau eines „Deutschen Netzwerkes für Bioinformatik Infrastruktur“ soll diesen Herausforderungen Rechnung tragen und die Verfügbarkeit sowohl von Hardware (Rechen- und Speicherkapazitäten) als auch von Datenressourcen und bioinformatischen Werkzeugen in den Lebenswissenschaften erweitern, verbessern und nachhaltig sicherstellen.

Dadurch sollen alle Disziplinen der Lebenswissenschaften eine entsprechende Unterstützung erhalten, die in hohem Maße auf Bioinformatik und ihre Werkzeuge zurückgreifen und deren weitere Entwicklung davon in entscheidender Weise abhängt.

Mit der vorliegenden Fördermaßnahme soll die nationale Wissenschaftlergemeinde stärker vernetzt werden, die bisher aufgebauten Expertisen und Ressourcen auf diesem Gebiet gebündelt, koordiniert und an den gesteigerten Bedarf angepasst werden,
sowie eine nachhaltige Bereitstellung von Infrastruktur unterstützt werden.

Hierzu beabsichtigt das BMBF die Etablierung eines „Deutschen Netzwerkes für Bioinformatik-Infrastruktur“, das aus einer Reihe gut ausgestatteter und vernetzter Leistungszentren mit einer entsprechenden Koordinierungsstruktur bestehen soll, und die Aufgabe hat, bioinformatische Dienstleistungen anzubieten und diese kontinuierlich weiterzuentwickeln (s.a.2.).

Das Netzwerk soll auf diese Weise den effizienten Einsatz von Zukunftstechnologien in allen Bereichen der lebenswissenschaftlichen Forschung sichern und damit die Wettbewerbsfähigkeit des Forschungsstandorts Deutschland verbessern. Es unterstützt die Erreichung der Ziele des Rahmenprogramms Gesundheitsforschung der Bundesregierung und der Nationalen Forschungsstrategie BioÖkonomie 2030 im Sinne einer Querschnittstechnologie.

1.2. Rechtsgrundlage

Vorhaben können nach Maßgabe dieser Richtlinien, der BMBF-Standardrichtlinien für Zuwendungen auf Ausgaben- bzw. Kostenbasis und der Verwaltungsvorschriften zu den §§ 23, 44 Bundeshaushaltsordnung (BHO) durch Zuwendungen gefördert werden. Ein Rechtsanspruch auf Gewährung einer Zuwendung besteht nicht. Der Zuwendungsgeber entscheidet nach pflichtgemäßem Ermessen im Rahmen der verfügbaren Haushaltsmittel.

Diese Förderrichtlinien gelten in Verbindung mit dem Rahmenprogramm Gesundheitsforschung, siehe http://www.gesundheitsforschung-bmbf.de/ .

Zuwendungen an wirtschaftlich tätige Antragsteller sind in der Regel staatliche Beihilfen im Sinne von Artikel 107 des Vertrags über die Arbeitsweise der Europäischen Union (AEUV). Sie werden in diesem Fall als Einzelbeihilfen nach Artikel 3 Absatz 2 der Verordnung (EG) Nr. 800/2008 der Kommission vom 6. August 2008 zur Erklärung der Vereinbarkeit bestimmter Gruppen von Beihilfen mit dem Gemeinsamen Markt in Anwendung der Artikel 87 und 88 EG-Vertrag (allgemeine Gruppenfreistellungsverordnung – AGVO) (ABl. L 214 vom 9.8.2008, S. 3) gewährt, und unterliegen den Beschränkungen nach Artikel 31 AGVO. Dadurch sind sie im Sinne von Artikel 107 Absatz 3 AEUV mit dem Gemeinsamen Markt vereinbar und von der Anmeldepflicht nach Artikel 108 Absatz 3 AEUV freigestellt.

2. Gegenstand der Förderung

Das zukünftige "Deutsche Netzwerk für Bioinformatik-Infrastruktur" wird aus mehreren Leistungszentren und einer Koordinierungseinheit bestehen. Es ist eine Gemeinschaftseinrichtung, die bioinformatische Dienstleistungen anbietet und diese kontinuierlich weiterentwickelt. Die Leistungszentren verfügen über spezifische Expertisen und Ressourcen in der Bioinformatik, die sie im Rahmen dieser Infrastrukturinitiative zur Verfügung stellen. Unterstützt durch die Koordinierungseinheit wird ein Netzwerk aufgebaut, das die Leistungen der einzelnen Leistungszentren bündelt und somit eine thematisch umfassende und nachhaltige IT-Basis für die gesamte lebenswissenschaftliche Forschung bereitstellt. In ihrer Gesamtheit ergänzen sich die Leistungszentren in komplementärer Weise hinsichtlich Leistungsangebot und Schwerpunktsetzung. Die Integration von Partnern aus der Industrie kann im Hinblick auf die gewünschte Bereitstellung eines umfassenden Leistungs- und Serviceangebotes durch das Netzwerk und die Vermeidung von Dopplungen sinnvoll sein. Bei der Etablierung des Netzwerkes und seiner Koordinierungsstruktur sollen geeignete Instrumente der Qualitätskontrolle und Qualitätssicherung implementiert werden (z.B. Evaluierung und entsprechende Anpassung von Netzwerkstrukturen und -leistungen, Beratung durch einen wissenschaftlichen Beirat, Vertretung von Nutzerinteressen).

Der Aufbau des Netzwerkes erfolgt in 2 Antrags- bzw. Förderphasen. Zunächst werden in einem Wettbewerbsverfahren zur Beantragung der Konzipierungsphase (s. 7.2.1.) die am besten geeigneten Leistungszentren ausgewählt. In der sich anschließenden 6-monatigen Konzipierungsphase entwickeln diese ausgewählten Leistungszentren gemeinsam ein Konzept für ein „Deutsches Netzwerk für Bioinformatik-Infrastruktur". Im Falle der positiven Begutachtung und Bewilligung dieses Konzeptes startet die Etablierungsphase (s. 7.2.2.), in der die Aktivitäten zum Aufbau des Netzwerkes aufgenommen werden. Die Förderung der Etablierungsphase beträgt in der Regel 5 Jahre. Nach 3 Jahren erfolgt eine Zwischenevaluierung, bei der von den Mitgliedern des Netzwerkes auch ein Verstetigungskonzept vorgelegt werden muss.

Das „Deutsche Netzwerk für Bioinformatik-Infrastruktur“ soll strategische Aufgaben übernehmen, für die Verfügbarkeit von Infrastrukturelementen sorgen und Aufgaben im Bereich der Aus- und Weiterbildung übernehmen. Im Einzelnen gehören zu seinem Portfolio:

  • Vernetzung, Optimierung und Koordination der Leistungszentren sowie deren internationale Einbettung
  • Koordination von Verbesserungsmaßnahmen der Bioinformatik-Infrastruktur
  • Deutscher Ansprechpartner in Fragen mit Relevanz für Bioinformatikinfrastrukturen im internationalen Kontext
  • Aufbau, Bereitstellung und nachhaltige Pflege von Datenbanken
  • Nachhaltige Bereitstellung spezialisierter Software-Werkzeuge, Speicherkapazitäten und Rechenleistung
  • Etablierung und Implementierung von Standards in der Speicherung, Verwaltung, Analyse und weiteren Nutzung von Daten zur Gewährleistung von Interoperabilität
  • Beratung von Nutzerinnen und Nutzern zum Leistungsangebot des „Deutschen Netzwerkes für Bioinformatik-Infrastruktur“, Vermittlung von Leistungen
  • Förderung von Maßnahmen zum effektiven Nutzen von Daten (z.B. frühzeitige Bereitstellung von Forschungsdaten)
  • Erstellen von Empfehlungen für die Bioinformatik Ausbildung
  • Ausbau spezialisierter Weiterbildungsangebote

Die Maßnahme ist dezidiert auf die Förderung der Vernetzung von Leistungszentren zum Aufbau einer nachhaltigen Bioinformatik-Infrastruktur ausgerichtet. Wissenschaftliche Forschungsprojekte werden nur insofern berücksichtigt, als sie zum Aufbau des Netzwerkes beitragen. Die allgemeinen Regelungen zum Datenschutz sind auf allen Ebenen der Datenspeicherung und Datenverarbeitung einzuhalten. Darüber hinaus können ggf. weitere Regelungen und internationale Standards, wie sie beispielsweise für den Umgang mit humanbiologischem Material gelten, einschlägig sein (z. B. OECD Guidelines for Human Biobanks and Genetic research Databases, 2009 oder die Empfehlungen des Europarates über Forschung mit humanbiologischem Material).

Die Fördermaßnahme richtet sich an bestehende Einrichtungen in Deutschland aus allen Bereichen der Lebenswissenschaften, die bedeutende technische Infrastrukturen, Daten-Ressourcen und Werkzeuge der Bioinformatik bereitstellen und die bereit sind, die Ziele eines „Deutschen Netzwerkes für Bioinformatik-Infrastruktur“ in einem überzeugenden Gesamtkonzept umzusetzen. Eine zweckmäßige Bündelung von Ressourcen verschiedener Einrichtungen und/oder Unternehmen eines Standortes oder geeigneter verschiedener Standorte in einem Leistungszentrum wird begrüßt. Leistungszentren sollen bereits bei Antragstellung über eine leistungsfähige Infrastruktur und bestehende interdisziplinäre Kooperationen mit Anwender/-innen aus der experimentellen lebenswissenschaftlichen Forschung verfügen.

3. Zuwendungsempfänger

Antragsberechtigt sind deutsche staatliche und nicht-staatliche Hochschulen, außeruniversitäre Forschungseinrichtungen, wissenschaftliche Arbeitsgemeinschaften mit eigener Rechtsperson sowie Unternehmen der gewerblichen Wirtschaft. Die Beteiligung kleiner und mittlerer Unternehmen (KMU) ist ausdrücklich erwünscht. Die Definition der Europäischen Gemeinschaft für KMU ist im Internet einzusehen unter http://ec.europa.eu/growth/smes/ und http://ec.europa.eu/growth/smes/ .

Forschungseinrichtungen, die gemeinsam von Bund und Ländern grundfinanziert werden, kann nur unter bestimmten Voraussetzungen eine Projektförderung für ihren zusätzlichen Aufwand bewilligt werden.

4. Zuwendungsvoraussetzungen

Antragsteller sollen bereits über wichtige technische Bioinformatik-Infrastrukturen (z.B. Speicherkapazität, Rechenleistung) bzw. Daten-Ressourcen inklusive bioinformatischer Werkzeuge mit nachgewiesen hohem Nutzungsgrad verfügen. Die Bereitschaft zur interdisziplinären Zusammenarbeit zwischen Bioinformatik und lebenswissenschaftlicher Forschung ist eine wesentliche Voraussetzung. Antragstellende müssen zudem bereit sein, konstruktiv an der Erarbeitung eines tragfähigen Konzeptes für die Umsetzung eines „Deutschen Netzwerkes für Bioinformatik-Infrastruktur“ mitzuwirken und willens sein die Ziele des Netzwerkes gemeinschaftlich umzusetzen.

In der Etablierungsphase haben die Leistungszentren als Partner des „Deutschen Netzwerkes für Bioinformatik-Infrastruktur“ ihre Zusammenarbeit in einer Kooperationsvereinbarung zu regeln. Wenn ein Leistungszentrum aus einem Zusammenschluss mehrerer Einrichtungen besteht, werden die beteiligten Institutionen jeweils im Rahmen eines Verbundes gefördert. Diese Zusammenarbeit ist ebenfalls in einer Kooperationsvereinbarung zu regeln. Vor der Förderentscheidung für die Konzipierungs- und Etablierungsphase muss eine grundsätzliche Übereinkunft über bestimmte vom BMBF vorgegebene Kriterien nachgewiesen werden. Einzelheiten können einem BMBF-Merkblatt - Vordruck 0110 - ( https://foerderportal.bund.de/easy/easy_index.php?auswahl=easy_formulare&formularschrank=bmbf&menue=block (Menüpunkt „Allgemeine Vordrucke“)) entnommen werden.

Antragsteller sollen sich - auch im eigenen Interesse - im Umfeld des national beabsichtigten Vorhabens mit dem EU-Forschungsrahmenprogramm vertraut machen. Sie sollen prüfen, ob das beabsichtigte Vorhaben spezifische europäische Komponenten aufweist und damit eine ausschließliche EU-Förderung möglich ist. Weiterhin ist zu prüfen, inwieweit im Umfeld des national beabsichtigten Vorhabens ergänzend ein Förderantrag bei der EU gestellt werden kann. Das Ergebnis der Prüfungen soll im nationalen Förderantrag kurz dargestellt werden.

Vorhaben von Großunternehmen können unter dieser Förderrichtlinie nur dann gefördert werden, wenn die Vorhaben ohne die öffentliche Förderung nicht oder nicht in diesem Umfang durchgeführt würden oder wenn die öffentliche Förderung zu einer signifikanten Beschleunigung der Entwicklung führt, wenn also ein Anreizeffekt i.S.v. Artikel 8 AGVO vorliegt.

5. Art und Umfang, Höhe der Zuwendung

Die Zuwendung kann auf dem Wege der Projektförderung als nicht rückzahlbarer Zuschuss gewährt werden. Zuwendungsfähig für Antragsteller außerhalb der gewerblichen Wirtschaft ist der vorhabenbedingte Mehraufwand, wie Personal-, Sach- und Reisemittel sowie für die Etablierungsphase in begründeten Ausnahmefällen projektbezogene Investitionen, die nicht der Grundausstattung des Antragstellers zuzurechnen sind.

In der Konzipierungsphase können bis zu 6 Leistungszentren in der Regel für einen Zeitraum von bis zu sechs Monaten gefördert werden. In der Etablierungsphase können die Partner des Netzwerkes in der Regel für einen Zeitraum von bis zu fünf Jahren gefördert werden. Nach drei Jahren ist eine Zwischenbegutachtung des Netzwerkes und seiner Koordinierungsstrukturen vorgesehen (s.7.2.3). Kooperationen mit thematisch verwandten vergleichbaren Stellen im Ausland sind möglich, wobei der internationale Partner grundsätzlich über eine eigene nationale Förderung für seinen Projektanteil verfügen muss. Hierbei zusätzlich anfallende Mittel für Kommunikation, z. B. für die Durchführung von Workshops und Arbeitstreffen, sind grundsätzlich zuwendungsfähig, wenn dadurch synergistische Effekte erwartet werden können.

Bemessungsgrundlage für Hochschulen, Forschungs- und Wissenschaftseinrichtungen und vergleichbare Institutionen sind die zuwendungsfähigen projektbezogenen Ausgaben (bei Helmholtz-Zentren und der Fraunhofer-Gesellschaft - FhG - die zuwendungsfähigen projektbezogenen Kosten), die individuell bis zu 100 Prozent gefördert werden können.

Bemessungsgrundlage für Zuwendungen an Unternehmen der gewerblichen Wirtschaft sind die zuwendungsfähigen projektbezogenen Kosten, die in der Regel - je nach Anwendungsnähe des Vorhabens - bis zu 50 Prozent anteilfinanziert werden können. Nach BMBF-Grundsätzen wird eine angemessene Eigenbeteiligung – grundsätzlich mindestens 50 Prozent der entstehenden zuwendungsfähigen Kosten – vorausgesetzt.

Die Bemessung der jeweiligen Förderquote muss den Gemeinschaftsrahmen der EU-Kommission für staatliche FuE - Beihilfen berücksichtigen. Dieser Gemeinschaftsrahmen lässt für Kleine und Mittlere Unternehmen (KMU) differenzierte Aufschläge zu, die ggf. zu einer höheren Förderquote führen können.

Die einschlägigen Schwellenwerte und Förderquoten der AGVO werden bei den jeweiligen Zuwendungen nicht überschritten.

6. Sonstige Zuwendungsbestimmungen

Bestandteil eines Zuwendungsbescheides auf Kostenbasis werden grundsätzlich die Allgemeinen Nebenbestimmungen für Zuwendungen auf Kostenbasis des BMBF an Unternehmen der gewerblichen Wirtschaft für FuE-Vorhaben (NKBF98).

Bestandteil eines Zuwendungsbescheides auf Ausgabenbasis werden die Allgemeinen Nebenbestimmungen für Zuwendungen zur Projektförderung (ANBest-P) und die Besonderen Nebenbestimmungen für Zuwendungen des BMBF zur Projektförderung auf Ausgabenbasis (BNBest-BMBF98).

7. Verfahren

7.1. Einschaltung eines Projektträgers und Anforderung von Unterlagen

Mit der Abwicklung der Fördermaßnahme hat das BMBF seinen Projektträger
Projektträger Jülich (PtJ-BIO)
Geschäftsbereich Biologische Innovation und Ökonomie
Forschungszentrum Jülich GmbH
D-52425 Jülich
Telefon 0 24 61/61 55 43
Telefax 0 24 61/61 26 90
Internet: http://www.fz-juelich.de/ptj

beauftragt.

Ansprechpartner:
Dr. Anne Mönning
Telefon 0 24 61/61-9289
E-Mail: a.moenning@fz-juelich.de

Dr. Yvonne Pfeiffenschneider
Telefon 0 24 61/61-3852
E-Mail: y.pfeiffenschneider@fz-juelich.de

Vordrucke für Förderanträge, Richtlinien, Merkblätter, Hinweise und Nebenbestimmungen können unter der Internetadresse www.foerderportal.bund.de abgerufen oder unmittelbar beim Projektträger angefordert werden.

Zur Erstellung von förmlichen Förderanträgen wird die Nutzung des elektronischen Antragssystems "easy" dringend empfohlen ( https://foerderportal.bund.de/easy/easy_index.php?auswahl=easy_formulare&formularschrank=bmbf )
Es wird empfohlen, zur Antragsberatung mit dem Projektträger Kontakt aufzunehmen. Weitere Informationen und Erläuterungen sind dort erhältlich.

7.2. Förderverfahren

Im Rahmen dieser Förderrichtlinien werden zwei aufeinander aufbauende Förderphasen, die Konzipierungsphase und die Etablierungsphase für das „Deutsche Netzwerk für Bioinformatik-Infrastruktur“ bekanntgegeben. Vor der Konzipierungsphase werden die Leistungszentren in einem Wettbewerbsverfahren ausgewählt. In einem anschließenden Zeitraum von bis zu 6 Monaten erarbeiten die ausgewählten Leistungszentren einen Konzeptvorschlag für ein „Deutsches Netzwerk für Bioinformatik-Infrastruktur". Im Falle einer positiven Begutachtung und Bewilligung des Konzeptes startet die Etablierungsphase, in der die Aktivitäten zur Bereitstellung eines „Deutschen Netzwerkes für Bioinformatik-Infrastruktur“ aufgenommen werden.

Das Förderverfahren für jede der beiden Förderphasen ist zweistufig angelegt und umschließt einen fachlichen Begutachtungsschritt unter Beteiligung externer Expertinnen und Experten.

Das Verfahren für jede der beiden Förderphasen ist im Weiteren separat dargestellt.

7.2.1. Beantragung der KONZIPIERUNGSPHASE

7.2.1.1. Vorlage und Auswahl von Leistungszentren

In der ersten Verfahrensstufe sind dem Projektträger Jülich zunächst Projektskizzen vorzulegen. Diese sollen alle notwendigen Informationen enthalten, um dem Gutachterkreis eine abschließende fachliche Stellungnahme zur Auswahl der Leistungszentren für die Konzipierungsphase zu erlauben.

Die Projektskizzen sind vom Leiter des Leistungszentrums bzw. im Falle des Zusammenschlusses von mehreren Einrichtungen zu einem Leistungszentrum nach Abstimmung mit den Projektpartnern durch den vorgesehenen Verbundkoordinator bzw. die vorgesehene Koordinatorin vorzulegen.

Mit Blick auf das internationale Begutachtungsverfahren wird die Einreichung der Projektskizzen an den Projektträger in englischer Sprache empfohlen.

Der Umfang der Projektskizzen darf 20 Seiten (inklusive Anhang) nicht überschreiten. Weitere verbindliche Anforderungen an die Projektskizzen sind in einem Leitfaden für Antragsteller ( www.ptj.de/nbi ) niedergelegt. Anträge, die den dort niedergelegten Anforderungen nicht genügen, können ohne weitere Prüfung abgelehnt werden.

Die Antragstellung erfolgt elektronisch über das Internet-Portal ( https://pt-it.de/ptoutline/application/nbi ). Hier ist die Projektskizze im PDF-Format hochzuladen. Darüber hinaus wird hier aus den Eingaben in ein Internetformular eine Vorhabenübersicht generiert. Vorhabenübersicht und die hochgeladene Projektskizze werden gemeinsam begutachtet. Damit die elektronische Version der Vorhabenübersicht und der Projektskizzen Bestandskraft erlangen, müssen beide Dokumente nach erfolgter elektronischer Antragstellung zusätzlich in Papierform mit der Unterschrift des Verbundkoordinators oder der Koordinatorin beim Projektträger eingereicht werden.

Die Eingaben im Internet-Portal ptoutline können bis zum 12.9.2013 eingereicht werden. Das Internet-Portal wird mit Ablauf der Einreichungsfrist geschlossen.

Die Vorlagefrist gilt nicht als Ausschlussfrist. Verspätet eingehende Projektskizzen können aber möglicherweise nicht mehr berücksichtigt werden. Bei verspäteter Einreichung ist eine Kontaktaufnahme mit dem zuständigen Projektträger erforderlich. Eine Vorlage per E-Mail oder Telefax ist nicht möglich.

Aus der Vorlage einer Projektskizze kann kein Rechtsanspruch auf eine Förderung abgeleitet werden.

Für die Antragstellung der Leistungszentren ist folgende Gliederung zu verwenden:

  • Darstellung der Ausgangslage des Leistungszentrums
    • Schwerpunktsetzung des Zentrums und Abgrenzung zu anderen Zentren und vergleichbaren Aktivitäten
    • Organisationsstruktur und Management des Zentrums
    • Beteiligte Akteure und relevante Expertisen
    • Vorhandene technische Infrastrukturen, Datenressourcen, bioinformatische Werkzeuge sowie weitere für das Netzwerk zur Verfügung stehenden Leistungen und Nachweis des Nutzungsgrads der Strukturen und Leistungen durch die experimentelle lebenswissenschaftliche Forschung
    • Aktivitäten in der Aus- und Weiterbildung
    • Interdisziplinäre Kooperationen (Bioinformatik - experimentelle Forschung)
    • Nationale und internationale Einbindung
  • Beschreibung der mittel- und langfristigen Ziele, die das Leistungszentrum verfolgt, sowie der Strategien, mit denen diese realisiert werden sollen. Darstellung eines Nachhaltigkeitskonzeptes zur langfristigen Sicherung dieser Ziele.
  • Konzept zur Integration des eigenen Leistungszentrums in ein „Deutsches Netzwerk für Bioinformatik-Infrastruktur“ und Darstellung des hieraus resultierenden Mehrwertes.

Die eingegangenen Projektskizzen werden unter Beteiligung externer Expertinnen und Experten nach folgenden Kriterien bewertet:

  • Beitrag des Leistungszentrums für ein „Deutsches Netzwerk für Bioinformatik-Infrastruktur“: Fokus des Zentrums, nationale Bedeutung und internationale Einbettung
  • Umsetzbarkeit und Erfolgsaussichten: Ziele, Strategien und Managementstruktur
  • Wissenschaftliche und technische Qualifikation der Antragsteller, relevante Vorleistungen
  • Qualität und Relevanz der bereitgestellten technischen Infrastrukturen, Datenressourcen inklusive bioinformatische Leistungen; Bezug zur lebenswissenschaftlichen Forschung
  • Qualität des Nachhaltigkeitskonzeptes

Auf der Grundlage der Bewertung werden die für eine Förderung geeigneten Vorhaben ausgewählt. Das Auswahlergebnis wird den Interessenten schriftlich mitgeteilt. Der Antragsteller hat keinen Rechtsanspruch auf Rückgabe einer eingereichten Projektskizze.

7.2.1.2. Vorlage förmlicher Förderanträge und Entscheidungsverfahren

In der zweiten Verfahrensstufe werden die Interessenten bei positiv bewerteten Projektskizzen unter Angabe eines Termins aufgefordert einen förmlichen Förderantrag für die 6-monatige Konzipierungsphase vorzulegen, über den nach abschließender Prüfung entschieden wird.

Für den Förderzeitraum der Konzipierungsphase kann je Leistungszentrum, basierend auf den geltenden tarifvertraglichen Regelungen, eine halbe Wissenschaftlerstelle, sowie Mittel für notwendige Dienstreisen beantragt werden.

Vordrucke für die einzureichenden Formanträge sowie Richtlinien, Merkblätter, Hinweise und Nebenbestimmungen können unter der Internet-Adresse https://foerderportal.bund.de/easy abgerufen oder unmittelbar beim Projektträger angefordert werden. Zur Erstellung von förmlichen Förderanträgen wird die Nutzung des elektronischen Antragssystems „easy“ dringend empfohlen (Internet-Adresse siehe oben).

Für die Bewilligung, Auszahlung und Abrechnung der Zuwendung sowie für den Nachweis und die Prüfung der Verwendung und die ggf. erforderliche Aufhebung des Zuwendungsbescheides und die Rückforderung der gewährten Zuwendung gelten die Verwaltungsvorschriften zu § 44 BHO sowie den §§ 48 bis 49a des Verwaltungsverfahrensgesetzes (VwVfG), soweit nicht in diesen Förderrichtlinien Abweichungen zugelassen sind.

7.2.2. Beantragung der ETABLIERUNGSPHASE

7.2.2.1. Vorlage und Bewertung des Konzeptes

Nach Beendigung der Konzipierungsphase ist dem Projektträger Jülich das durch die ausgewählten Leistungszentren gemeinsam entwickelte Konzept für die Etablierung eines „Deutschen Netzwerkes für Bioinformatik-Infrastruktur“ vorzulegen. Dieses soll alle notwendigen Informationen enthalten, um dem Gutachterkreis eine abschließende fachliche Stellungnahme zu erlauben.

Mit Blick auf das internationale Begutachtungsverfahren ist eine Erstellung des Konzeptes in englischer Sprache empfohlen.

Der Umfang des Konzeptes zusammen mit der Zeit-, Arbeits- und Finanzplanung darf 150 Seiten (inklusive Anhang) nicht überschreiten.

Die Vorlagefrist gilt nicht als Ausschlussfrist. Bei verspäteter Einreichung ist eine Kontaktaufnahme mit dem Projektträger Jülich erforderlich. Eine Vorlage per E-Mail oder Telefax ist nicht möglich.

Aus der Vorlage des Konzeptes für die Etablierung eines „Deutschen Netzwerkes für Bioinformatik-Infrastruktur“ kann kein Rechtsanspruch auf eine Förderung abgeleitet werden.

Für die Darstellung des Konzeptes für ein „Deutsches Netzwerk für Bioinformatik-Infrastruktur“ sollen folgende Punkte adressiert werden:

  • Aufbau einer bedarfsgerechten Bioinformatik-Infrastruktur für die lebenswissenschaftliche Forschung: Darstellung bereitgestellter technischer Infrastrukturen, Datenressourcen und bioinformatischer Werkzeuge, Services (mit nachgewiesenem Nutzungsgrad) und Expertisen sowie ihre Relevanz für die lebenswissenschaftliche Forschung
  • Sicherung der allgemeinen Zugänglichkeit und Verfügbarkeit des bereitgestellten Angebots
  • Strategische und organisatorische Aufgaben der zentralen Koordinierungseinheit des Netzwerkes und geplante Maßnahmen zur Realisierung: Darstellung der Management- bzw. Koordinierungsstruktur des Netzwerkes, Vernetzungsstrategien, Maßnahmen zur Qualitätskontrolle und -sicherung von Netzwerkstrukturen und Leistungen, Internationale Einbettung
  • ausführliche Zeit- und Arbeitsplanung, begründete Finanzplanung
  • Darstellung der Partner des Netzwerkes
  • Nachhaltigkeitskonzepte für wichtige und langfristig zu etablierende technische Infrastrukturen und Datenressourcen

Das eingegangene Konzept wird unter Beteiligung externer Expertinnen und Experten nach folgenden Kriterien bewertet:

  • Wissenschaftlich-technische Qualität der vorgeschlagenen Bioinformatik-Infrastruktur und Relevanz für die lebenswissenschaftliche Forschung : z.B. Integration wichtiger Partner und Ressourcen sowie Qualität und Umfang der bereitgestellten Infrastrukturen, Datenressourcen, bioinformatischen Leistungen, Bündelung von Ressourcen und Expertisen
  • Zugänglichkeit und Verfügbarkeit des bereitgestellten Angebots
  • Eignung des Konzeptes zur Umsetzung der in dieser Bekanntmachung genannten strategischen und organisatorischen Aufgaben der Bioinformatik-Infrastruktur: z.B. Organisation und Abstimmung der Aktivitäten des Netzwerkes, durch die Vernetzung generierter Mehrwert, Übernahme strategischer Aufgaben, Etablierung und Einhalten von Standards, internationale Einbettung
  • Qualität und Durchführbarkeit der Maßnahmen zur Qualitätskontrolle und Qualitätssicherung von Netzwerkstrukturen und Leistungen: Evaluierungen, Anpassungsfähigkeit von Netzwerk-Strukturen und -Leistungen an den tatsächlichen Bedarf der lebenswissenschaftlichen Forschung
  • Durchführbarkeit des Konzeptes: Angemessenheit der Zeit-, Arbeits- und Finanzplanung im Hinblick auf die Umsetzung der Ziele und Aufgaben des Netzwerkes
  • Qualität und Umsetzbarkeit des Nachhaltigkeitskonzeptes für wichtige Infrastrukturen und Datenressourcen

Auf der Grundlage der Bewertung des Gesamtkonzeptes wird entschieden, ob das Vorhaben zur Förderung empfohlen wird. Das Ergebnis wird den Interessenten schriftlich mitgeteilt. Der Antragsteller hat keinen Rechtsanspruch auf Rückgabe des eingereichten Gesamtkonzeptes.

7.2.2.2. Vorlage förmlicher Förderanträge und Entscheidungsverfahren

Bei positiver Bewertung des Konzeptes für die Etablierung eines „Deutschen Netzwerkes für Bioinformatik-Infrastruktur“ werden in der zweiten Verfahrensstufe die Interessenten unter Angabe eines Termins aufgefordert, in Abstimmung mit dem vorgesehenen Verbundkoordinator bzw. der vorgesehenen Koordinatorin einen förmlichen Förderantrag vorzulegen, über den nach abschließender Prüfung entschieden wird.

Vordrucke für die einzureichenden Formanträge sowie Richtlinien, Merkblätter, Hinweise und Nebenbestimmungen können unter der Internet-Adresse https://foerderportal.bund.de/easy abgerufen oder unmittelbar beim Projektträger Jülich angefordert werden. Zur Erstellung von förmlichen Förderanträgen wird die Nutzung des elektronischen Antragssystems „easy“ dringend empfohlen (Internet-Adresse siehe oben).

Für die Bewilligung, Auszahlung und Abrechnung der Zuwendung sowie für den Nachweis und die Prüfung der Verwendung und die ggf. erforderliche Aufhebung des Zuwendungsbescheides und die Rückforderung der gewährten Zuwendung gelten die Verwaltungsvorschriften zu § 44 BHO sowie den §§ 48 bis 49a des Verwaltungsverfahrensgesetzes (VwVfG), soweit nicht in diesen Förderrichtlinien Abweichungen zugelassen sind.

7.2.2.3. Zwischenevaluation

Drei Jahre nach dem Start der Etablierungsphase wird eine Zwischenevaluierung des „Deutschen Netzwerkes für Bioinformatik-Infrastruktur“ durchgeführt. Gegenstand der Evaluierung ist die Bewertung der bis dahin erzielten Ergebnisse des Netzwerkes und seiner Koordinationsstrukturen im Hinblick auf die Ziele der Bekanntmachung und die Empfehlungen der Gutachter. Eine Weiterförderung der Jahre 4 und 5 ist abhängig vom Ergebnis der Zwischenbegutachtung.

Spätestens mit dem Evaluierungsreport muss dem Projektträger ein Nachweis über die künftige Trägerschaft der langfristig zu etablierenden Bioinformatik-Infrastrukturen vorgelegt werden. Die Schlüssigkeit und Realisierbarkeit des Nachhaltigkeitskonzeptes ist neben einem positiven Evaluierungsergebnis Voraussetzung für eine Fortsetzung der Förderung der Jahre 4 und 5. Das BMBF behält sich bei negativem Ergebnis der Zwischenevaluierung einen Abbruch des Vorhabens vor.

8. Inkrafttreten

Diese Förderrichtlinien treten am Tag nach der Veröffentlichung im Bundesanzeiger in Kraft.
Berlin, den 23.5.2013

Bundesministerium für Bildung und Forschung
im Auftrag

Prof. Dr. Frank Laplace