Seit dem Start des Europäischen Sicherheitsforschungsprogramms im Jahr 2007 arbeiten deutsche Akteure gemeinsam mit internationalen Partnern in Forschungsverbünden zusammen, um die zivile Sicherheit auch auf europäischer Ebene zu erhöhen. Nach aktuellem Stand der Diskussion wird die europäische Sicherheitsforschung als eigenständige Herausforderung „Sichere Gesellschaften – Schutz der Freiheit und Sicherheit Europas und seiner Bürger“ auch im nächsten europäischen Rahmenprogramm für Forschung und Innovation (Horizont 2020, Laufzeit 2014 bis 2020) fortgeführt.
Eine Analyse der Beteiligung deutscher Antragsteller im 7. Forschungsrahmenprogramm zeigt, dass im Bereich der Beteiligung von Unternehmen aus Deutschland im Vergleich zu anderen Mitgliedsstaaten noch großes Wachstumspotenzial besteht. Auch sind deutsche Behörden und Organisationen mit Sicherheitsaufgaben (BOS) im Europäischen Sicherheitsforschungsprogramm noch unterrepräsentiert.
Die Förderrichtlinie „Zivile Sicherheit – Fit für Europa (Future Call)“ soll einen Beitrag dazu leisten, frühzeitig Anreize für BOS und kleine und mittlere Unternehmen (KMU) der gewerblichen Wirtschaft bezüglich einer Beteiligung an Horizont 2020 zu schaffen, um so bisher ungenutztes Potenzial zu aktivieren.
1 Zuwendungszweck, Rechtsgrundlage
1.1 Zuwendungszweck
Um BOS und KMU zu einer Antragstellung im Rahmen von Horizont 2020 zu ermutigen, bietet das Bundesministerium für Bildung und Forschung (BMBF) die Förderung der Vorbereitungsmaßnahme „Future Call“ an.
1.2 Rechtsgrundlage
Vorhaben können nach Maßgabe dieser Richtlinie und der Verwaltungsvorschriften (VV) zu den §§ 23, 44 der Bundeshaushaltsordnung (BHO) durch Zuwendungen gefördert werden. Ein Rechtsanspruch auf Gewährung einer Zuwendung besteht nicht. Der Zuwendungsgeber entscheidet nach pflichtgemäßem Ermessen im Rahmen der verfügbaren Haushaltsmittel.
Die geplante Projektförderung erfüllt die Voraussetzungen der Verordnung (EG) Nr. 800/2008 der Kommission vom 6. August 2008 zur Erklärung der Vereinbarkeit bestimmter Gruppen von Beihilfen mit dem Gemeinsamen Markt (AGVO) (ABl. [EU1] L 214 vom 9.8.2008, S. 3) und ist demnach im Sinne von Artikel 107 Absatz 3 des Vertrags über die Arbeitsweise der Europäischen Union (AEUV) mit dem Gemeinsamen Markt vereinbar und von der Anmeldepflicht nach Artikel 108 Absatz 3 AEUV freigestellt.
Die nach dieser Richtlinie förderfähigen Vorhaben fallen unter FEuI2-Beihilfen gemäß Artikel 1 Absatz 1 Buchstabe g AGVO, soweit die Zuwendungsempfänger Unternehmen im Sinne des Artikels 107 AEUV sind.
Gemäß Artikel 1 Absatz 6a AGVO werden einem Unternehmen, das einer Rückforderungsanordnung aufgrund einer früheren Kommissionsentscheidung zur Feststellung der Rechtswidrigkeit und Unvereinbarkeit einer Beihilfe mit dem Gemeinsamen Markt nicht Folge geleistet hat, keine Einzelbeihilfen gewährt.
2 Gegenstand der Förderung
Gefördert wird die Vorbereitungsmaßnahme „Future-Call“ in Form von Einzelvorhaben.
Ziel des Instruments „Future-Call“ ist die Bildung von thematischen Netzwerken, um die Internationalisierung deutscher Endnutzer und KMU zu unterstützen. Diese Maßnahme richtet sich an Endnutzer und KMU, die sich stärker europäisch positionieren wollen und die Koordination eines EU-Projekts anstreben.
Neben europäischen Netzwerken zu einzelnen Themenbereichen der Sicherheitsforschung (wie z. B. Katastrophenschutz, organisierte Kriminalität und Schutz kritischer Infrastrukturen), sollen vor allem auch Netzwerke zu neuen Instrumenten der europäischen Sicherheitsforschung gebildet werden. Mit Blick auf Horizont 2020 soll den deutschen Antragstellern die Möglichkeit geboten werden, sich auf Instrumente wie Demonstration, vorkommerzielle Beschaffung und Zertifizierung vorzubereiten.
3 Zuwendungsempfänger
Antragsberechtigt sind BOS sowie KMU mit Sitz in Deutschland.
4 Zuwendungsvoraussetzungen
Förderfähig sind Vorhaben, die inhaltlich unter die Vorbereitungsmaßnahme „Future-Call“ fallen. Sie müssen einen Bezug zur Herausforderung „Sichere Gesellschaften“ in Horizont 2020 und – soweit möglich – Bezug zu den avisierten Themen der bevorstehenden Arbeitsprogramme aufweisen.
Die seitens des BMBF ausgewählten Anträge werden in organisatorischer und fachlicher Hinsicht durch die Nationale Kontaktstelle Sicherheitsforschung begleitet, um eine enge Koordination mit weiteren Maßnahmen zur Unterstützung deutscher Antragsteller zu gewährleisten.
Die Einbindung weiterer – insbesondere europäischer – Partner ist explizit gewünscht.
Die Förderung ist ausgeschlossen, soweit für denselben Zweck bei anderen öffentlichen Stellen weitere Zuwendungen beantragt werden.
5 Art und Umfang, Höhe der Zuwendung
Die Zuwendungen können im Wege der Projektförderung als nicht rückzahlbare Zuschüsse gewährt werden.
Bemessungsgrundlage für BOS sind die zuwendungsfähigen projektbezogenen Ausgaben, die individuell bis zu 100 % gefördert werden können.
Bemessungsgrundlage für Zuwendungen an KMU sind die zuwendungsfähigen projektbezogenen Ausgaben, die in der Regel – je nach Anwendungsnähe des Vorhabens – bis zu 60 % anteilfinanziert werden können. Nach BMBF-Grundsätzen wird eine angemessene Eigenbeteiligung – grundsätzlich mindestens 40 % der entstehenden zuwendungsfähigen Ausgaben – vorausgesetzt.
Die Bemessung der jeweiligen Förderquote muss die AGVO berücksichtigen. Es findet die KMU-Definition der EU Anwendung ( https://foerderportal.bund.de/easy/module/easy_formulare/download.php?datei=220).
Zuwendungsfähige Ausgaben sind projektbezogene
- Personalausgaben:
Personalausgaben für bekanntes Personal in tatsächlich entstandener Höhe, für nicht bekanntes Personal sind Obergrenzen zu beachten, die beim Projektträger erfragt werden können (siehe Nummer 7.1). - sächliche Verwaltungsausgaben:
Ausgaben für Verbrauchsmaterial, Geschäftsbedarf, Literatur, Post- und Fernmeldegebühren sowie Druckarbeiten dürfen mit 10 % der Gesamtsumme der Personalausgaben pauschal veranschlagt und summarisch im Verwendungsnachweis ausgewiesen werden. - Ausgaben für Reisen:
Für projektbezogene Reisen der Antragstellerin/des Antragstellers und externer Personen kann ein Ansatz von 5 % der Gesamtsumme der Personalausgaben pauschal veranschlagt werden. Abrechnungsfähig sind nur die tatsächlich entstandenen Reiseausgaben. - Ausgaben für Workshops:
Notwendige und angemessene Ausgaben für die Durchführung von bis zu zwei Workshops. Ein Ansatz von 2 500,– Euro pro Workshop kann pauschal beantragt werden. Ein höherer Ansatz ist möglich, bedarf jedoch der Vorlage einer detaillierten Kalkulation. In beiden Fällen können nur die tatsächlich entstandenen zuwendungsfähigen Ausgaben abgerechnet werden.
Die Förderungshöhe ist auf höchstens 75 000,– Euro bei einer Projektlaufzeit von längstens neun Monaten begrenzt.
6 Sonstige Zuwendungsbestimmungen
Bestandteil eines Zuwendungsbescheides werden die Allgemeinen Nebenbestimmungen für Zuwendungen zur Projektförderung und die Besonderen Nebenbestimmungen für Zuwendungen des BMBF zur Projektförderung auf Ausgabenbasis sowie die Allgemeinen Nebenbestimmungen für Zuwendungen zur Projektförderung an Gebietskörperschaften und Zusammenschlüsse von Gebietskörperschaften.
Als Schlussbericht (Sachbericht als Teil des Verwendungsnachweises) ist ein ausführlicher Bericht über die durchgeführten Aktivitäten und erzielten Ergebnisse sowie über den Stand der Planung des EU-Vorhabens unter Einbeziehung des Standes von Wissenschaft und Forschung vorzulegen.
Nach Ablauf der „Future-Call“-Maßnahme hat die Zuwendungsempfängerin/der Zuwendungsempfänger den Projektträger während der Laufzeit von Horizont 2020 (2014 bis 2020) jährlich bis zum 31. März darüber zu informieren, ob es bereits für das im Rahmen der BMBF-Förderung vorbereitete EU-Projekt einen geeigneten Aufruf in Horizont 2020 gegeben hat, ob ein EU-Antrag eingereicht worden ist und gegebenenfalls mit welchem Ergebnis beschieden wurde.
7 Verfahren
7.1 Einschaltung eines Projektträgers und Anforderung von Unterlagen
Mit der Abwicklung der Förderrichtlinie hat das BMBF folgenden Projektträger beauftragt:
VDI-Technologiezentrum GmbH
Projektträger Sicherheitsforschung
VDI-Platz 1
40468 Düsseldorf
Ansprechpartner:
Dr. Thorsten Fischer
Telefon: 02 11/62 14-6 28
Telefax: 02 11/62 14-4 84
E-Mail:
E-Mail:
Nachricht schreiben
Zur Erstellung von Projektskizzen ist in jedem Fall der Vordruck zu verwenden, der unter http://www.sifo.de/de/nationale-foerderung-in-der-sicherheitsforschung-1696.html oder beim Projektträger VDI Technologiezentrum (siehe oben) abgerufen werden kann. Weitere Hinweise, Richtlinien, Merkblätter und Nebenbestimmungen können unter https://foerderportal.bund.de/easy abgerufen werden.
7.2 Zweistufiges Auswahlverfahren
Das Auswahlverfahren ist zweistufig angelegt.
7.2.1 Vorlage und Auswahl von Projektskizzen
In der ersten Verfahrensstufe sind dem Projektträger VDI Technologiezentrum GmbH
bis spätestens zum 28. Juni 2013
zunächst konzeptionelle Projektskizzen in schriftlicher Form auf dem Postweg (Anschrift siehe Nummer 7) und parallel dazu in elektronischer Form über das Internetportal www.vdi.de/tz-pt online vorzulegen. Die Vorlagefrist gilt nicht als Ausschlussfrist. Verspätet eingehende Projektskizzen können aber möglicherweise nicht mehr berücksichtigt werden.
Die begutachtungsfähige Projektskizze soll maximal zehn DIN-A4-Seiten (inkl. Anlagen, Schriftgrad 12) umfassen. Die für eine Beteiligung an der Förderrichtlinie benötigten Informationen sind dort verfügbar.
Für die Projektskizze ist folgende Gliederung zu verwenden:
In der Projektskizze werden die geplanten Tätigkeiten innerhalb der Maßnahme „Future-Call“ unter engem Bezug auf das geplante EU-Vorhaben beschrieben.
1 Ziele
1.1 Gesamtziel des Vorhabens
Kurzdarstellung des geplanten EU-Vorhabens
Darlegung der nationalen und europäischen Bezüge des geplanten EU-Vorhabens, insbesondere des fachlichen Bezugs zur Herausforderung „Sichere Gesellschaften“ in Horizont 2020 (soweit möglich Bezug zu den avisierten Themen der bevorstehenden Arbeitsprogramme)
Kurzdarstellung des Ziels der Projektskizze und des Bedarfs am Aufbau eines EU-Netzwerkes
1.2 Bezug des Vorhabens zu den förderpolitischen Zielen
Kurzdarstellung insbesondere hinsichtlich der Förderrichtlinie „Zivile Sicherheit – Fit für Europa (Future Call)“
1.3 Arbeitsziele des Vorhabens
Darstellung der Maßnahmen zum Aufbau eines EU-Netzwerkes
2 Stand von Wissenschaft und Technik sowie eigene Arbeiten
2.1 Stand von Wissenschaft und Technik
hinsichtlich des geplanten EU-Vorhabens
2.2 Bestehende Schutzrechte (eigene und Dritter)
hinsichtlich des geplanten EU-Vorhabens
2.3 Bisherige Arbeiten des Interessenten
hinsichtlich des geplanten EU-Vorhabens
bereits bestehende Netzwerkaktivitäten und Mehrwert der geplanten Aktivitäten
3 Ausführliche Beschreibung des Arbeitsplans/Vorhabenbezogene Ressourcenplanung
Darstellung der Arbeitspakete
4 Verwertungsplan
4.1 Wirtschaftliche Erfolgsaussichten
hinsichtlich des geplanten EU-Vorhabens
4.2 Wissenschaftliche Erfolgsaussichten
hinsichtlich des geplanten EU-Vorhabens
4.3 Wissenschaftliche und wirtschaftliche Anschlussfähigkeit
Erfolgsaussichten der Vernetzungsaktivitäten
Anschlussfähigkeit hinsichtlich der Förderfähigkeit in der Herausforderung „Sichere Gesellschaften“ in Horizont 2020
5 Arbeitsteilung/Zusammenarbeit mit Dritten
Darstellung der Einbindung weiterer – insbesondere europäischer – Partner
6 Notwendigkeit der Zuwendung
7 Finanzierungsplan
Darstellung der Ausgaben und des Förderbedarfs aufgeschlüsselt nach Personalausgaben zuzüglich Pauschale für sächliche Verwaltungsausgaben sowie Ausgaben für Reisen und Workshops
Antragstellerinnen/Antragsteller, deren Vorhaben von Industriepartnern oder von anderen Stellen mitfinanziert werden, müssen die Höhe der vorgesehenen Drittmittel angeben. Aus der Vorlage einer Projektskizze kann ein Rechtsanspruch auf Förderung nicht abgeleitet werden.
Die eingegangenen Projektskizzen werden nach folgenden Kriterien bewertet:
- eindeutiger fachlicher Bezug zur Herausforderung „Sichere Gesellschaften“ in Horizont 2020 (soweit möglich Bezug zu den avisierten Themen der bevorstehenden Arbeitsprogramme),
- Beitrag zum Ziel der Förderrichtlinie „Zivile Sicherheit – Fit für Europa (Future Call)“,
- Exzellenz des geplanten EU-Vorhabens,
- Ganzheitlichkeit, Umsetzbarkeit und Breitenwirksamkeit der Maßnahmen zum Aufbau eines EU-Netzwerkes,
- Exzellenz des Interessenten,
- Berücksichtigung und Einbindung relevanter Akteure.
Dabei sind die Kriterien a und b notwendige Bedingungen für die Förderfähigkeit einer Projektskizze. Nichterfüllung führt zur Ablehnung der Projektskizze.
Auf der Grundlage der Bewertung werden die für eine Förderung geeigneten Projektskizzen ausgewählt. Die Entscheidung des BMBF – das Auswahlergebnis – wird den Skizzeneinreichern vom Projektträger schriftlich mitgeteilt. Das BMBF behält sich vor, sich bei der Bewertung der vorgelegten Projektskizzen durch unabhängige Experten beraten zu lassen.
Ein Rechtsanspruch auf Rückgabe einer eingereichten Projektskizze besteht nicht.
7.2.2 Vorlage förmlicher Förderanträge und Entscheidungsverfahren
In der zweiten Verfahrensstufe werden die Skizzeneinreicher bei positiv bewerteten Projektskizzen aufgefordert, einen förmlichen Förderantrag einschließlich einer detaillierten, auf der Projektskizze basierenden Vorhabenbeschreibung vorzulegen, über den nach abschließender Prüfung durch das BMBF entschieden wird.
Für die Bewilligung, Auszahlung und Abrechnung der Zuwendung, den Nachweis und die Prüfung der Verwendung, die gegebenenfalls erforderliche Aufhebung des Zuwendungsbescheides und die Rückforderung der gewährten Zuwendung gelten die VV zu § 44 BHO sowie die §§ 48 bis 49a des Verwaltungsverfahrensgesetzes.
8 Inkrafttreten
Diese Förderrichtlinien treten mit dem Datum ihrer Veröffentlichung im Bundesanzeiger in Kraft und enden mit Ablauf der Förderperiode im Jahr 2015.
Bonn, den 17. April 2013
Bundesministerium für Bildung und Forschung
Im Auftrag
Dr. Junker
1EU = Europäische Union
2FEuI = Forschung, Entwicklung und Innovation