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Bekanntmachung : Datum:

des Bundesministeriums für Bildung und Forschung der Förderinitiative „Transferagenturen Kommunales Bildungsmanagement“

Vom 14.03.2013

1 Zuwendungszweck

Die Grundlagen für gute Bildung und gerechte Bildungschancen werden vor Ort gelegt. Lokale Bildungsangebote sind auf konkrete Bedürfnisse und Zielgruppen ausgerichtet, sie tragen zur Attraktivität einer Kommune bei und die Kommune profitiert vom hohen Bildungsniveau ihrer Einwohner. Lokale Bildungsangebote entfalten dann ihre größte Wirkung, wenn sie in lokale Strukturen integriert sind. Mit „Lernen vor Ort“ werden seit 2009 Kommunen dabei unterstützt, ein ganzheitliches Management für das Lernen im Lebenslauf zu entwickeln und umzusetzen. Die Mittel kommen vom Bund und aus dem Europäischen Sozialfonds (ESF), 180 Stiftungen sind Kooperationspartner. Derzeit sind 35 Kreise und kreisfreie Städte daran beteiligt.

Ziel der Förderinitiative „Transferagenturen Kommunales Bildungsmanagement“ ist der Transfer der Ergebnisse von „Lernen vor Ort“ (im Folgenden „Transfergegenstände“) in die Breite der kommunalen Bildungslandschaft. Dies soll über bis zu zehn Transferagenturen erfolgen, die in einem bundesweiten Netzwerk zusammenarbeiten. Damit können alle Kommunen von erprobten Formen des Bildungsmanagements profitieren.

2 Gegenstand der Förderung

Gegenstand der Förderung sind die Entwicklung von Konzepten für regional arbeitende Transferagenturen, die interessierte Kommunen bei der Entwicklung eines datenbasierten Bildungsmanagements unterstützen, sowie die Einrichtung und der Betrieb der Agenturen. Die Ergebnisse aus „Lernen vor Ort“ sind einzubeziehen, geeignete Transfergegenstände, die außerhalb von „Lernen vor Ort“ entstanden sind, sollen ebenfalls berücksichtigt werden, sofern sie die Interessen der Kommunen und ihrer Spitzenverbände, der Länder und der Zivilgesellschaft zusammenbringen.

2.1 Aufgaben der Transferagenturen

Die Transferagenturen sollen Informationen zu sämtlichen Ergebnissen aus „Lernen vor Ort“ und weiteren Transfergegenständen grundsätzlich für alle interessierten Kommunen aufbereiten und den Kommunen helfen, ihre Ausgangssituation zu analysieren und Bedarfe zu identifizieren, für sie geeignete Modelle auszuwählen und an ihre spezifischen Bedingungen anzupassen.

Aufgabe der Agenturen ist es schließlich, den Kommunen die Umsetzung der ausgewählten Modelle zu erleichtern, indem der Austausch mit anderen Kommunen sowie notwendige Beratungs- und Qualifizierungsangebote organisiert werden. Dabei kann auch externe Expertise z. B. aus der Wissenschaft oder den kommunalen Einrichtungen hinzugezogen werden.

Grundlage der Arbeit der Agenturen ist eine enge Kooperation im Agenturnetzwerk sowie die Abstimmung mit Ländern, Kommunalen Spitzenverbänden und Stiftungen. Dabei können gewisse Aufgaben wie Bereitstellung einer Datenbank oder Qualitätssicherung zentral erfüllt werden.

2.2 Förderfähige Aktivitäten der Transferagenturen

Gefördert werden folgende Aktivitäten der Transferagenturen zur Unterstützung von interessierten Kommunen:

  • Organisieren und Moderieren eines Lernprozesses „von Kommunen für Kommunen“
  • Sammeln, Strukturieren und Bereitstellen von Transfergegenständen (Modelle, Prozesse und Instrumente) innerhalb und außerhalb von „Lernen vor Ort“
  • Weiterentwickeln, Pflegen und Aktualisieren von Transfergegenständen und Unterstützen bei der Anpassung an regionale Gegebenheiten
  • Entwickeln und Umsetzen von Strategien zur „Vermarktung“ der Agenturleistungen und der Transferprodukte in der kommunalen Landschaft
  • Analysieren der Entwicklungsstände des Bildungsmanagements auf kommunaler Ebene und Unterstützen der Kommunen bei ihrer Standortbestimmung
  • Unterstützen interessierter Kommunen beim Identifizieren für sie geeigneter Transfergegenstände
  • Koordinierende Unterstützung für Kommunen bei der Auswahl und Implementierung geeigneter Transfergegenstände (u.a. durch Konzeption und Organisation von Kommunen übergreifenden Veranstaltungen und Workshops, Vermittlung von Kontakten zu Expertinnen und Experten insbesondere aus Kommunen, Wissenschaft und Stiftungen)
  • Organisieren von Kommunen übergreifenden Dienstleistungen zu Coaching und Qualifizierung des umsetzenden Personals in den Transferkommunen

Nicht gefördert werden können:

Aktivitäten der Agenturen oder Aufträge an Dritte zur konkreten Umsetzung in einzelnen Transferkommunen und die beratenden, analysierenden, auswertenden und begleitenden Tätigkeiten, die sich aus dieser Umsetzung ergeben, sowie Ausgaben für wissenschaftliche Begleitung und Evaluation.

3 Zuwendungsempfänger

Antragsberechtigt sind Vereine, Stiftungen, Bildungsinstitutionen, einschlägige wissenschaftliche Einrichtungen aus der Transfer-, Kommunal- oder Bildungsforschung sowie vergleichbare Institutionen in Einzel- oder Verbundprojekten.

An Einzelpersonen, Personengesellschaften und Gebietskörperschaften wird keine Förderung gewährt.

Die Förderinitiative wird im Rahmen einer wissenschaftlichen Begleitung evaluiert.

Die Bereitschaft zur Beteiligung an der Evaluation der Förderinitiative ist erforderlich.

Jeder Zuwendungsempfänger verpflichtet sich zum Austausch von Ergebnissen und Erfahrungen mit der Einrichtung, die mit der wissenschaftlichen Begleitung beauftragt wird. Darüber hinaus wirkt der Zuwendungsempfänger aktiv mit im Netzwerk der Transferagenturen.

4 Zuwendungsvoraussetzungen

Der Antragsteller muss nachweisen, dass bei ihm folgende Voraussetzungen erfüllt sind:

  • Erfahrungen mit der Unterstützung von Kommunen im Bildungsbereich,
  • Erfahrungen mit Strukturfragen des Bildungswesens,
  • Erfahrungen im Bereich regionaler Vernetzung mit Kommunen und Bildungsakteuren.

Bei Verbundprojekten ist die Anzahl der Verbundpartner auf maximal 5 beschränkt.

Die Beantragung als Verbundprojekt erfolgt nach den im BMBF-Merkblatt – Vordruck 0110 – ( https://foerderportal.bund.de/easy/easy_index.php?auswahl=easy_formulare&formularschrank=bmbf ) getroffenen Regelungen.

5 Rechtsgrundlage, Art, Umfang und Höhe der Zuwendung

5.1

Vorhaben können nach Maßgabe dieser Richtlinien, der BMBF-Standardrichtlinien für Zuwendungen auf Ausgabenbasis und der Verwaltungsvorschriften zu den §§ 23, 44 der Bundeshaushaltsordnung (BHO) durch Zuwendungen gefördert werden. Ein Rechtsanspruch auf Gewährung einer Zuwendung besteht nicht. Der Zuwendungsgeber entscheidet auf Grund seines pflichtgemäßen Ermessens im Rahmen der verfügbaren Haushaltsmittel.

5.2

Die Förderung ist auf einen Zeitraum von 3 Jahren begrenzt. Zuwendungen werden als nicht rückzahlbarer Zuschuss im Wege der Projektförderung nach Maßgabe der verfügbaren Haushaltsmittel gewährt.

5.3

Die Förderung besteht in der Gewährung einer nicht rückzahlbaren Zuwendung. Die Zuwendung wird als Projektförderung in Form einer Vollfinanzierung von abgegrenzten Teilausgaben, d. h. in Höhe von 100 % der zuwendungsfähigen, abgegrenzten Ausgaben gewährt.

Gefördert werden folgende Positionen im Finanzierungsplan: Personalausgaben, Aufträge, Mieten, Rechnerausgaben, Verbrauchsmaterial, Geschäftsbedarf, Software, Literatur, Dienstreisen.

Nicht gefördert werden Investitionen und sog. „Gegenstände unter 410 € im Einzelfall“.

Diese sind außerhalb des Finanzierungsplans durch Eigen- und Drittmittel zu leisten. Das Volumen dieser Ausgaben ist in der Vorhabengesamtplanung auszuweisen.

Erläuterungen und weitere Bestimmungen zu einzelnen Ausgaben:

Für Leistungen, die der Zuwendungsempfänger selbst nicht erbringen kann, können Aufträge vergeben werden. Die Gesamthöhe der Aufträge an Dritte muss deutlich unter den eigenen beabsichtigten Leistungen des Zuwendungsempfängers liegen.

Eine Weiterleitung der Zuwendung an Dritte ist nicht möglich.

5.4

Über die Förderung entscheidet das Bundesministerium für Bildung und Forschung (BMBF), unterstützt durch externe Expertinnen und Experten, die auf der Basis der Vorbewertungen durch den beauftragten Projektträger die aussichtsreichsten Konzepte vorschlagen.

5.5

Die Bemessung der Fördermittel richtet sich nach dem spezifischen Förderbedarf und der im Antrag dargelegten Profilbildung.

5.6

Eine Kumulation von Mitteln aus dieser Förderinitiative und Fördermitteln anderer BMBF-Programme zur Komplementärfinanzierung einzelner Vorhaben ist nicht gestattet.

5.7

Die Fördermaßnahme dient nicht der Reduzierung von Länderausgaben oder kommunalen Ausgaben. Die Zuwendung wird vielmehr für die Bündelung der Bildungsaktivitäten vor Ort und damit anfallenden zusätzlichen abgegrenzten Teilausgaben gewährt. Im Antrag ist zu bestätigen, dass es sich um eine zusätzliche Maßnahme handelt.

6 Sonstige Zuwendungsbestimmungen

Bestandteil eines Zuwendungsbescheides auf Ausgabenbasis werden die Allgemeinen Nebenbestimmungen für Zuwendungen zur Projektförderung (ANBest-P) und die Besonderen Nebenbestimmungen für Zuwendungen des BMBF zur Projektförderung auf Ausgaben (BNBest-BMBF98).

7 Verfahren

7.1 Einschaltung eines Projektträgers

Mit der Abwicklung der Fördermaßnahme hat das BMBF einen Projektträger beauftragt:

Projektträger im Deutschen Zentrum für Luft- und Raumfahrt (PT-DLR)
für das Bundesministerium für Bildung und Forschung
Bildungsforschung
Heinrich-Konen-Straße 1
53227 Bonn

Telefon: 02 28/38 21-13 40
E-Mail: petra.boettcher@dlr.de

Dort können Auskünfte zu Fragen der Projektförderung eingeholt werden.

7.2 Antragsverfahren

Das Förderverfahren ist zweistufig angelegt, es findet ein fachlicher Begutachtungsschritt unter Beteiligung externer Expertinnen und Experten statt.

Es sind zwei Durchgänge des Verfahrens vorgesehen.

7.2.1 Erste Stufe: Vorlage und Auswahl von Projektskizzen

In der ersten Verfahrensstufe sind dem Projektträger im DLR zunächst Ideenskizzen mit Konzeptvorschlägen in deutscher Sprache vorzulegen. In den Konzepten ist darzulegen, wie die o. g. Aufgaben umgesetzt werden sollen. Bei Verbundvorhaben sind die Ideenskizzen in Abstimmung mit dem vorgesehenen Verbundkoordinator vorzulegen.

Einreichungsfrist für die Konzeptvorschläge ist für den ersten Durchgang der 30. April 2013, für den zweiten Durchgang der 30. November 2013. Die Vorlagefrist gilt nicht als Ausschlussfrist. Verspätet oder unvollständig eingehende Konzepte können aber möglicherweise nicht mehr berücksichtigt werden.

Die Konzepte sollen im Umfang 25 Seiten (DIN A4, 1,5-zeilig, Schriftgröße 11) nicht überschreiten und sind in schriftlicher Form im Original mit 4 Kopien und in elektronischer Form als pdf auf Datenträger oder E-Mail-Anhang vorzulegen. Eine alleinige Vorlage per Telefax oder E-Mail ist nicht möglich.

Die Konzepte sollen das geplante Vorhaben möglichst detailliert schildern. Sie werden vom Projektträger im DLR vorbewertet und müssen Aussagen zu folgenden Punkten enthalten:

  • Ziele, Strukturen und Arbeitsformen der geplanten Transferagentur.
  • Nachweis der Kompetenz des Antragstellers in der Unterstützung von Kommunen im Bildungsbereich, hinsichtlich regionaler Vernetzung mit Kommunen und Bildungsakteuren sowie im Zusammenhang mit Strukturfragen des Bildungswesens.
  • Regionale Ausrichtung der Transferagentur (Beschreibung der regionalen Ausrichtung auf ein Land oder Länder übergreifend; Bedeutung der regionalen Besonderheiten für die Transfergestaltung inkl. Lösungsvorschlag; Begründung der Standortwahl).
  • Ggf. Beschreibung der Anwendbarkeit des Konzepts auch in anderen Regionen mit ausführlicher Darstellung der hierfür anzupassenden Aspekte.
  • Einbindung der Agentur in regionale bzw. ländereigene Abstimmungsstrukturen im Bildungssystem, insbesondere Einbeziehung der Landesebene in die Steuerung der Agenturaktivitäten.
  • Kooperation mit den kommunalen Landesverbänden.
  • Kooperation, Koordinierung und Abstimmung mit Akteuren der Zivilgesellschaft.
  • Abstimmung bzw. Verbindung der Transferaktivitäten mit weiteren einschlägigen Förderaktivitäten des Bundes und der Länder.
  • Marketingkonzept für die Angebote der Transferagentur.
  • Arbeits- und Zeitplanung.
  • Darstellung vorgesehener Arbeitsteilung und Zusammenarbeit mit Dritten.
  • Höhe der Ausgaben des Vorhabens inkl. Personalausstattung und geplanter Aufträge an Dritte; Eigen- oder Drittmittel sind gesondert auszuweisen.
  • Schlüssige und realistische Perspektive der Nachhaltigkeitssicherung bzw. Verstetigung der Agentur.
  • Darlegung des Eigeninteresses des Antragstellers an dem Projekt.
  • Darstellung der Notwendigkeit der Zuwendung.

Die eingegangenen Konzepte stehen untereinander im Wettbewerb. Das BMBF wird, unterstützt durch externe Expertinnen und Experten, folgende Fragen vorrangig zur Beurteilung der Konzepte heranziehen:

  • Liegt dem Konzept eine erkennbare integrierte, schlüssige und vollständige Gesamtstrategie zugrunde?
  • Wie soll die Einbindung der Agenturleistungen in die regionale kommunale Landschaft erfolgen?
  • Wie soll die fachlich-wissenschaftliche Expertise der Agentur in die Beratungs- und Unterstützungsleistungen eingebunden werden?
  • Wie ist die Aktualisierung des Angebots geplant?
  • Wie soll die regionale bzw. länderübergreifende Kooperation der Agentur gestaltet werden?
  • Wie ist die beratende Begleitung der Agentur durch Land/Länder, kommunale Landesverbände und ggf. regional aktive Stiftungen organisiert?
  • Sind Arbeits-, Zeit- und Ausgabenplanung plausibel?
  • Lassen sich tragfähige Nachhaltigkeits- bzw. Verstetigungsperspektiven über die Förderung hinaus erkennen?
  • Ist das Eigeninteresse des potenziellen Antragstellers an dem konkreten Projekt hinreichend begründet?

Aus der Vorlage des Konzeptes kann kein Rechtsanspruch abgeleitet werden. Das Auswahlergebnis wird den Interessenten schriftlich mitgeteilt.

7.2.2 Zweite Stufe: Vorlage förmlicher Förderanträge und Entscheidungsverfahren

Bei positiver Bewertung werden die Interessenten in der zweiten Verfahrensstufe unter Angabe detaillierter Informationen aufgefordert, einen förmlichen Förderantrag vorzulegen.

Vordrucke für die förmliche Antragstellung, Richtlinien, Merkblätter sowie die Zuwendungsbestimmungen können unter www.foerderportal.bund.de abgerufen werden. Dazu wird auch auf die Nutzung des elektronischen Antragssystems „easy“ hingewiesen. Vordrucke werden auf Anforderung auch vom Projektträger zur Verfügung gestellt.

Im Antrag ist nachzuweisen, dass der Antrag mit den regionalen Gliederungen der kommunalen Spitzenverbände abgestimmt wurde.

Über die vorgelegten Förderanträge wird nach abschließender Prüfung durch das BMBF entschieden.

Für die Bewilligung, Auszahlung und Abrechnung der Zuwendung sowie für den Nachweis und die Prüfung der Verwendung und die ggf. erforderliche Aufhebung des Zuwendungsbescheides und die Rückforderung der gewährten Zuwendung gelten die §§ 23, 44 der BHO, die hierzu erlassenen Allgemeinen Verwaltungsvorschriften sowie die §§ 48 bis 49a des Verwaltungsverfahrensgesetzes, soweit nicht in diesen Förderrichtlinien Abweichungen zugelassen sind.

8 Inkrafttreten

Diese Förderrichtlinien treten am Tag nach der Veröffentlichung im Bundesanzeiger in Kraft.

Bonn, den 14. März 2013

Bundesministerium für Bildung und Forschung
Im Auftrag
Dr. Otto F. Bode